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Document 52019M9233

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9233 — Fosun International/Tom Tailor) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

    ABl. C 18 vom 15.1.2019, p. 43–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.1.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 18/43


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9233 — Fosun International/Tom Tailor)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2019/C 18/08)

    1.   

    Am 21. Dezember 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Fosun International Limited („Fosun International“, China),

    Tom Tailor Holding SE („Tom Tailor“, Deutschland).

    Fosun International übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Tom Taylor.

    Der Zusammenschluss erfolgt in sonstiger Weise über die Senkung der Anwesenheitsquote bei den jährlichen Aktionärsversammlungen von Tom Tailor.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Fosun ist Teil einer chinesischen Unternehmensgruppe, die in folgenden Bereichen tätig ist: i) Arzneimittel, medizinische Dienste und Gesundheit, ii) Tourismus, Freizeit, Mode und Konsumgüter, iii) Versicherungen, Finanzen und Investitionen.

    Tom Tailor ist ein deutsches Modeunternehmen, das hauptsächlich klassische und moderne Freizeitbekleidung für Männer, Frauen und Kinder anbietet.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9233 — Fosun International/Tom Tailor

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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