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Document 52019M9167

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9167 — Patron Capital/Marriott International/PEH Warsaw Bidco) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

    ABl. C 43 vom 4.2.2019, p. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.2.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 43/10


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9167 — Patron Capital/Marriott International/PEH Warsaw Bidco)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2019/C 43/03)

    1.   

    Am 28. Januar 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Patron Capital, V L.P. („Patron Fund“, Jersey), das über seinen Komplementär, Patron Capital G.P. V. Limited (Jersey), handelt;

    Starwood Services Poland sp. z o.o. (Polen), Teil von Marriott International, Inc. („Marriott“, Vereinigte Staaten von Amerika);

    PEH Warsaw Bidco sp. z o.o. (Polen), Eigentümer des Hotels Sheraton Warschau.

    Patron Fund und Marriott übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Hotel Sheraton Warschau.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen und im Wege eines bestehenden Hotelmanagementvertrags.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   „Patron Fund“: Investitionen in Immobilienprojekte in ganz Europa;

    —   Marriott: diversifiziertes Unternehmen des Gastgewerbes, das als Manager und Franchisegeber für Hotels und Timesharing-Immobilien tätig ist;

    —   Hotel Sheraton Warschau: 5-Sterne-Hotel in Warschau.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9167 — Patron Capital/Marriott International/PEH Warsaw Bidco

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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