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Document 52019M9130

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9130 — Société Générale/Commerzbank EMC Business) (Text von Bedeutung für den EWR.)

ABl. C 18 vom 15.1.2019, p. 42–42 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 18/42


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9130 — Société Générale/Commerzbank EMC Business)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 18/07)

1.   

Am 7. Januar 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Société Générale SA („SG“, Frankreich), Teil der Société Générale,

den Bereich Equity Markets & Commodities (Aktienmärkte & Rohstoffe) der Commerzbank AG („EMC-Geschäft der Commerzbank“).

SG übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit des EMC-Geschäfts der Commerzbank.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Vermögenswerten und Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

SG ist eine Finanzdienstleistungsgruppe nach französischem Recht. Sie ist weltweit in drei Hauptgeschäftsbereichen tätig: Privat- und Firmenkundengeschäft (Retailbanking) und Finanzdienstleistungen, Anlageverwaltung und Wertpapierdienstleistungen weltweit sowie Investmentbanking.

Das EMC-Geschäft der Commerzbank umfasst weltweit Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung, Strukturierung und Emission börsengehandelter strukturierter Anlageprodukte und das dazugehörige Market-Making sowie Strukturierung und Emission strukturierter Anlageprodukte für Großkunden sowie das dazugehörige Market-Making.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9130 — Société Générale/Commerzbank EMC Business

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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