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Document 52019IR1897

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Der Beitrag des AdR zur erneuerten territorialen Agenda mit besonderer Betonung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung

ABl. C 39 vom 5.2.2020, p. 21–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.2.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 39/21


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Der Beitrag des AdR zur erneuerten territorialen Agenda mit besonderer Betonung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung

(2020/C 39/05)

Berichterstatter

:

Radim SRŠEŇ (CZ/EVP), Abgeordneter des Bezirks Olmütz

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

ist der Ansicht, dass zum Erreichen der Ziele der erneuerten territorialen Agenda der Europäischen Union und der Kohäsionsziele die territorialen Instrumente (von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (CLLD), integrierte territoriale Investitionen usw.) in den Mitgliedstaaten sehr viel stärker genutzt werden müssen und eine obligatorische Zweckbindung für alle Fonds erforderlich ist;

2.

verweist auf den Zusammenhang zwischen der Kohäsionspolitik und dem territorialen Zusammenhalt. Daher kann ohne eine angemessene Berücksichtigung des territorialen Zusammenhalts keine Rede von einer echten Kohäsionspolitik sein;

3.

weist darauf hin, dass der AdR als erste EU-Institution einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung der CLLD gemacht hat (1). Der AdR ist nach wie vor der Auffassung, dass es angemessener ist, die integrierte, aus verschiedenen Fonds finanzierte lokale Entwicklung als ganzheitliches Konzept zu definieren, dessen Schwerpunkt auf den Herausforderungen und dem Potenzial aller Regionen liegt, unabhängig davon, ob diese Regionen städtischen, ländlichen, gemischt ländlich-städtischen oder funktionalen Charakter haben;

4.

fordert die Stärkung der territorialen Dimension in einem breiteren Spektrum von Politikbereichen in der territorialen Agenda für die Zeit nach 2020 sowie die aktive Förderung territorialer Visionen/Strategien, die stärker von der Basis ausgehen und in einen umfassenderen Rahmen eingebettet sein sollten;

5.

betont, dass territoriale Instrumente wie die von der örtlichen Bevölkerung lokale Entwicklung (CLLD) oder integrierte territoriale Investitionen (ITI) bewährte Maßnahmen für die Verwirklichung eines „bürgernäheren Europas“ sind. Die Erfolge von LEADER/CLLD haben gezeigt, dass lokale Aktionsgruppen (LAG) in der Lage sind, die europäischen Werte zu verteidigen, wenn sie als lokale Faktoren für Wandel und Entwicklung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene anerkannt werden. Durch die aktive Beteiligung aller lokalen Akteure und Bürger kann man mit diesem Konzept den Bedürfnissen Europas durch den Einsatz lokaler Mittel gerecht werden und somit die Legitimität der EU erhöhen. Darüber hinaus ist LEADER/CLLD auch ein wirksames Instrument zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele (SDG) auf lokaler Ebene. Der AdR ruft daher zu mehr Ehrgeiz und zur Weiterentwicklung der territorialen Instrumente auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene in der Zeit nach 2020 auf;

6.

unterstreicht, dass beim Einsatz der integrierten territorialen Instrumente die besonderen Merkmale und Bedürfnisse der Regionen berücksichtigt werden müssen, wie sie in ihren integrierten Bottom-up-Strategien definiert sind, und nicht einfach die Maßnahmen und die thematische und territoriale Konzentration der operationellen Programme dupliziert werden sollten, über die diese Instrumente finanziert werden;

7.

ruft dazu auf, mit der territorialen Agenda nach 2020 sowohl die Verbindungen zwischen Stadt und Land als auch die verschiedenen Gebietstypen allgemein zu stärken, da die regionale und lokale Entwicklung nur ein Aspekt ist und einen umfassenden und integrierten Ansatz erfordert;

8.

hebt hervor, dass die territoriale Agenda 2020 tatsächlich Ergebnisse hervorgebracht hat, hauptsächlich dank der über die Kohäsionspolitik verfügbaren Maßnahmen und Mittel, durch die auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen der ortsbezogene Ansatz und die Beteiligung der lokalen Gemeinschaften an der Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Nachhaltigkeitsstrategien eingeführt wurde. Allerdings sind auch hier noch Verbesserungen möglich: So müssen insbesondere die Sichtbarkeit der territorialen Agenda auf der subnationalen Ebene (die durch CLLD, ITI, EVTZ, ETZ usw. angegangen werden soll) verbessert, der Einwirkungsgrad des territorialen Ansatzes auf die gesamte Politikgestaltung der EU erhöht und die territoriale Agenda als solche besser mittels nationaler Maßnahmen umgesetzt werden;

9.

sieht in der erneuerten territorialen Agenda eine Gelegenheit für die Vorlage eines neuen und positiven Narrativs für die Zukunft der EU und die ausgewogene Entwicklung aller Gebiete. Die Bürgerinnen und Bürger und die breite Öffentlichkeit sollten ein umfassendes und verständlich formuliertes Dokument erhalten, in dem Visionen für ihre Zukunft dargelegt werden und auf ihre tatsächlichen Bedürfnisse und die Probleme eingegangen wird, die es anzugehen gilt. Ihnen sollte die Gewissheit gegeben werden, dass niemand zurückgelassen wird und dass alle Menschen unabhängig von ihrem Wohnort die gleichen Chancen auf ein Leben in Würde erhalten;

10.

fordert zu einer stärkeren Verknüpfung zwischen der Kohäsionspolitik und der territorialen Agenda in allen Phasen der Planung, Umsetzung und Überwachung der Programme auf und macht nachdrücklich darauf aufmerksam, dass die gegenwärtige Trennung der EU-Fonds nach geografischen Gebieten und Bereichen unbedingt überwunden werden muss. Allerdings sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die territoriale Dimension und die lokalen Besonderheiten im Rahmen des Europäischen Semesters berücksichtigt und die lokalen Akteure bei der Festlegung der nationalen Prioritäten angemessen konsultiert werden;

11.

unterstreicht, dass über CLLD lokale Gemeinschaften (einschließlich lokaler und regionaler Behörden, der Sozialpartner, zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Privatwirtschaft) mobilisiert und eingebunden werden können. Mit dem partizipativen Ansatz der CLLD werden die lokalen Entwicklungsstrategien auf veränderte örtliche Rahmenbedingungen (sozialer Zusammenhalt, Migration, regionale Cluster, grüne Wirtschaft, Klimawandel, intelligente Lösungen, Technologie usw.) abgestimmt und entsprechend angepasst;

12.

hebt die Bedeutung der CLLD für die Stärkung der Glaubwürdigkeit der Kohäsionspolitik hervor, indem unter Beweis gestellt wird, dass es tatsächlich möglich ist, verschiedene EU-Fonds zusammen, integriert und wirkungsvoll einzusetzen;

13.

weist darauf hin, dass der AdR weiterhin die Ansicht vertritt, dass die territoriale Agenda nach 2020 nicht völlig neu konzipiert werden sollte, da die derzeitige territoriale Agenda 2020 auch nach 2020 in wesentlichen Punkten ihre Gültigkeit behält;

14.

hält die territoriale Agenda nach 2020 für unerlässlich, um die Ungleichheiten zu verringern, denen die Menschen je nach Wohnort ausgeliefert sind. Hierfür bedarf es maßgeschneiderter Maßnahmen, etwa durch eine integrierte territoriale Entwicklung;

15.

betont die Bedeutung einer besseren Koordinierung und Vernetzung zwischen allen Behörden und Interessenträgern, die die territoriale Agenda auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene umsetzen und finanzieren. Grundvoraussetzungen für einen spürbaren Effekt der territorialen Agenda sind eine bessere Koordinierung und ein robustes Partnerschaftsprinzip. Die Koordinierung der territorialen Agenda in der Tschechischen Republik, Schweden, Österreich und anderen Mitgliedstaaten ist ein Beispiel für bewährte Verfahren in diesem Bereich;

16.

weist darauf hin, dass die Aufmerksamkeit stärker auf die integrierten territorialen Entwicklungsstrategien gelenkt werden muss, damit die Investitionen in der Region besser auf ihre Prioritäten ausgerichtet werden. Die Konzeption integrierter territorialer Entwicklungsstrategien, in deren Rahmen eine große Bandbreite operationeller Programme in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird, sollte sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren. Solche Strategien sollten den Bürgern nicht einfach aufgestülpt, sondern gemeinsam mit ihnen konzipiert werden;

17.

unterstreicht, dass eine flexible und einfache Umsetzung integrierter territorialer Instrumente genutzt werden muss, die an das jeweilige Gebiet angepasst werden kann und bei der eine auf einen basisnahen Ansatz ausgerichtete Methodik verfolgt wird, die sich auf Partnerschaft, Sensibilisierungsarbeit und die Rolle lokaler Strategien für die territoriale Entwicklung konzentriert. Mögliche Lösungen sind vereinfachte Kostenoptionen, ein einfaches Umsetzungsmodell für territoriale Instrumente (nur ein nationales operationelles Programm und eine Verwaltungsbehörde), zentrale Anlaufstellen, ein gemeinsames Paket einfacher, auf EU-Ebene festgelegter Vorschriften, um Überregulierung zu verhindern (u. a. „CLLD-Toolkit“, klare Leitlinien für Aspekte wie Aufbau der Strategien, Genehmigungsverfahren, Verwendung des federführenden Fonds und Bewertung) usw.;

18.

verweist auf das Potenzial von IT-Lösungen zur Vereinfachung und Automatisierung der Datenerhebung auf nationaler wie auch auf lokaler Ebene. IT-Systeme müssen unter wirklicher Einbeziehung aller Interessenträger entwickelt und darauf ausgerichtet werden, die übergeordnete Strategie der ESIF-Vereinfachung auf allen Ebenen zu unterstützen;

19.

spricht sich für einen reibungslosen Übergang der Umsetzungsstrukturen für die territoriale Agenda zwischen den Programmplanungszeiträumen der EU aus, um zu vermeiden, dass Wissen, Personal und Partnerschaften verloren gehen;

20.

unterstreicht die Eignung der integrierten territorialen Instrumente für die Lokalisierung, Umsetzung, Weiterverfolgung und Überprüfung der Nachhaltigkeitsziele (SDG);

21.

sieht in der CLLD ein potenziell höchst wirksames Instrument im Rahmen der EU-Beitritts-, Nachbarschafts- und Entwicklungspolitik. Diesbezüglich kann das ENP-Programm für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (ENPARD) in Georgien als Beispiel für bewährte Verfahren herangezogen werden;

Neue Territoriale Agenda

22.

stellt fest, dass die in der territorialen Agenda 2020 genannten Herausforderungen für die territoriale Entwicklung im Allgemeinen unverändert bleiben, wobei zwei Anmerkungen vorzubringen sind: 1) Änderungen beziehen sich eher auf eine Verschärfung der bestehenden und das Aufkommen neuer Herausforderungen, die mehr Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten erfordern; 2) die heutigen Migrationsbewegungen werden im Vergleich zu den potenziellen Auswirkungen des Klimawandels im Nachhinein höchstwahrscheinlich als kleinere Krise angesehen werden;

23.

regt an, einen Mechanismus für eine schnelle Aktualisierung der territorialen Agenda nach 2020 einzuführen, um rasch auf neue Herausforderungen reagieren zu können, die sich auf die territoriale Agenda nach 2020 auswirken könnten, ohne dass die ganze Agenda vollständig überarbeitet werden muss;

24.

regt ferner an, dass die künftigen Ratsvorsitze oder der Auftragnehmer, der die territoriale Agenda nach 2020 ausarbeitet, mehr Interessenträger — insbesondere die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Zivilgesellschaft — in die Durchführung von Forschungsarbeiten zu Prioritäten und Inhalten der erneuerten territorialen Agenda nach 2020 einbeziehen;

25.

bekräftigt die Forderung des AdR nach einer Nachfolgestrategie zur Strategie Europa 2020;

26.

verweist auf die primärrechtliche Vorgabe von Artikel 174 Absatz 3 AEUV, nach der insbesondere ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen besondere Aufmerksamkeit zukommen muss. Dieser prioritären Zielsetzung sollten sowohl die territoriale Agenda nach 2020 als auch die ESIF mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Gebieten stärker als bisher Rechnung tragen;

27.

ist der Auffassung, dass die Rolle der regionalen Hauptstädte bei der Gewährleistung gleicher Entwicklungschancen in den jeweiligen funktionalen Gebieten dieser Städte auch in der territorialen Agenda 2020 gefördert werden und diese einen Beitrag zur Lösung der Probleme von Metropolregionen überall in der EU leisten sollte;

28.

betont, dass mit der territorialen Agenda nach 2020 die Rolle kleiner und mittelgroßer Städte bei der Verwirklichung einer ausgewogenen, polyzentrischen Entwicklung in der gesamten EU aufgewertet werden sollte;

29.

fordert in diesem Zusammenhang erneut die Schaffung einer Agenda für die ländlichen Räume, in deren Rahmen ländliche Gebiete als Lebens- und Wirtschaftsräume und nicht nur als landwirtschaftliche Flächen betrachtet werden;

30.

unterstreicht, dass mit der territorialen Agenda nicht nur das Nachhaltigkeitsziel nachhaltiger Städte und Gemeinden (Ziel 11) unterstützt, sondern für ein umfassenderes Konzept der territorialen Entwicklung einschließlich der Entwicklung des ländlichen Raums eingetreten werden sollte;

31.

schlägt vor, dass eine Liste mit 10 bis 12 Kernbotschaften in benutzerfreundlicher Sprache und in einem zuvor festgelegten Format erstellt wird, um der breiten Öffentlichkeit die wichtigsten Botschaften der territorialen Agenda nach 2020 zu vermitteln, und dass diese Botschaften von allen Mitgliedstaaten und den Organen der EU verbreitet werden;

32.

fordert die Europäische Kommission auf, einfache Muster und Leitlinien bereitzustellen und bewährte Verfahren dazu aufzustellen, wie integrierte territoriale Instrumente über einen fondsübergreifenden Ansatz in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können;

33.

ist der Ansicht, dass die territoriale Agenda wirksam dazu beitragen kann, Urbanisierungstendenzen und die damit verbundenen Herausforderungen für die Großstädte in allen Mitgliedstaaten abzuschwächen;

34.

hebt die Erfolge der europäischen territorialen Zusammenarbeit hervor — die territoriale Zusammenarbeit in Grenzregionen oder auf transnationaler Ebene macht den Mehrwert der europäischen Integration auf beispielhafte Weise greifbar;

35.

unterstreicht, dass die Aufgaben eines eventuell einzurichtenden Sekretariats/Unterstützungsbüros für die territoriale Agenda klar festgelegt werden müssen. In einem Anhang zur territorialen Agenda nach 2020 sollten die Ziele, messbare Indikatoren zur Überwachung der Verwirklichung der Ziele, die Aufgaben und die notwendigen Haushaltsmittel einer solchen Stelle/Einrichtung festgelegt werden;

36.

verweist auf die Erklärung von Bukarest, die von den für Städtepolitik zuständigen Ministern am 14. Juni 2019 angenommen wurde und in der „die Notwendigkeit, eine funktionale Beziehung zwischen der neuen Leipzig Charta, der EU-Städteagenda und der territorialen Agenda 2020+ zu entwickeln“, anerkannt wurde;

37.

ist der Ansicht, dass sich die territoriale Agenda der Europäischen Union aufgrund ihres zwischenstaatlichen, nichtlegislativen Charakters hervorragend für die Zusammenarbeit mit aktuellen und künftigen Drittländern eignet, da sie zur Entwicklung eines gesamteuropäischen Ansatzes für die territoriale Entwicklung beitragen würde (eventuell durch eine Reihe von Programmen wie LEADER, Interreg oder ESPON unterstützt), bei dem die derzeit vorliegenden Vorschläge für 2021-2027 gerade die freiwillige Beteiligung und Kofinanzierung durch Drittländer möglich machen. Diese Programme haben sich auch als erfolgreiche Instrumente zur Stabilisierung und Aussöhnung erwiesen (beispielsweise spielt LEADER eine Rolle im Zusammenhang mit dem Karfreitagsabkommen sowie der Beteiligung der Zivilgesellschaft und dem Aufbau der lokalen Demokratie in der Türkei);

Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (CLLD)

38.

spricht sich dafür aus, die Möglichkeit der Nutzung der CLLD mithilfe mehrerer Fonds in allen Regionen der EU überall verpflichtend vorzusehen, wobei gewährleistet werden müsste, dass der CLLD-Ansatz für alle Gebietsarten verfolgt wird: ländliche Gebiete (einschl. Gebiete in Randlage, Berggebiete und Inselgebiete), städtische Gebiete und Küstengebiete. Alle Regionen der EU müssen sämtliche verfügbaren Fonds nutzen können, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden, die in ihren lokalen Entwicklungsstrategien festgelegt sind;

39.

plädiert für eine obligatorische Zweckbindung von 8 % der Mittel aller ESI-Fonds und des ELER für CLLD, um das Potenzial des Instruments und die Synergien verschiedener Fonds für die integrierte lokale Entwicklung voll auszuschöpfen;

40.

betont die Notwendigkeit der Rückkehr zu den Wurzeln der LEADER/CLLD-Methodik, indem insbesondere die Grundsätze eines basisnahen Ansatzes, Partnerschaft, die Sensibilisierungsarbeit und die Rolle integrierter Strategien für die lokale Entwicklung gestärkt werden;

41.

schlägt vor, dass die Verwaltung der CLLD in einem Mitgliedstaat an die einzelnen Gebiete angepasst wird und den lokalen Dynamiken, Strukturen und Maßnahmen entspricht;

42.

würdigt die Bemühungen des AdR (2) und des Europäischen Parlaments (3), mit denen sichergestellt werden soll, dass die CLLD unter Nutzung mehrerer Fonds im Zeitraum 2021–2027 auch weiterhin den ELER umfasst, und fordert mit Nachdruck, dass diese von beiden Institutionen befürworteten Bestimmungen in der endgültigen Einigung mit dem Rat beibehalten werden, da die Vorteile der CLLD nur dann vollständig genutzt werden können, wenn die Möglichkeit besteht, über die ESI-Fonds und über den ELER finanzierte Maßnahmen zu integrieren;

43.

fordert eine Regulierung der CLLD auf EU-Ebene durch eine solide Folgenabschätzung und die Festlegung einheitlicher Regeln für alle ESI-Fonds, um den enormen bürokratischen Aufwand und Überregulierung durch die Mitgliedstaaten zu verringern und gleichzeitig Machtmissbrauch durch die Verwaltungsbehörden oder Zahlstellen zu verhindern;

44.

bekräftigt die Forderung des AdR, den ELER im Rahmen der Dachverordnung zu belassen. Die uneingeschränkte Kompatibilität aller Fonds ist für die Finanzierung der territorialen Instrumente von entscheidender Bedeutung, insbesondere für CLLD/LEADER und ihre lokalen Entwicklungsstrategien;

45.

fordert einen besseren Dialog und eine bessere Koordinierung zwischen allen Akteuren im Rahmen der CLLD (lokale Aktionsgruppen, Verwaltungsbehörden, Generaldirektionen der Europäischen Kommission, Zahlstellen, LEADER-Netzwerke wie ELARD, nationale LEADER-Netzwerke und Netzwerke für den ländlichen Raum), um einen größeren Verwaltungsaufwand und erhebliche Verzögerungen zu Beginn des Programmplanungszeitraums und bei der Auszahlung von Mitteln an die Antragsteller zu verhindern. Der AdR schlägt daher vor, dass die Kommission eine CLLD-Unterstützungsstelle auf EU-Ebene einrichtet, um die Kommunikationstätigkeiten, den Aufbau von Kapazitäten, die Vernetzung und die transnationale Zusammenarbeit aller lokalen Aktionsgruppen in allen Fonds zu unterstützen;

46.

schlägt vor, dass die CLLD unter Nutzung mehrerer Fonds stärker unterstützt werden sollte, beispielsweise durch einen höheren Kofinanzierungssatz. Der AdR bedauert, dass Artikel 120 Absatz 5 der geltenden Dachverordnung über höhere Kofinanzierungssätze für Vorhaben, die durch integrierte territoriale Entwicklungsinstrumente unterstützt werden, nicht in den Vorschlag für eine neue Dachverordnung aufgenommen wurde;

47.

fordert, die vereinfachten Kostenoptionen gemäß den Artikeln 48 bis 51 der neuen Dachverordnung stärker zu nutzen, wodurch der Prüfaufwand für die Verwaltungsbehörden und Endbegünstigten verringert werden könnte. Ebenfalls im Hinblick auf die Vereinheitlichung der Verfahren bei fondsübergreifenden Maßnahmen sollte darüber hinaus der Anwendungsbereich der vereinfachten Kostenoptionen auf den ELER ausgedehnt werden;

48.

weist darauf hin, dass CLLD ein hervorragender Ausgangspunkt für ein weit verbreitetes Verfahren für die Umsetzung lokaler Projekte sein sollte: Die lokalen Aktionsgruppen sollten nicht vollständig von EU-Mitteln abhängig sein, sondern auch als Instrument zur Umsetzung nationaler, regionaler und lokaler Mittel eingesetzt werden, da die lokale Entwicklung weit über die europäischen Struktur- und Investitionsfonds hinausgeht;

49.

fordert den Rat und das Europäische Parlament auf, wieder auf den Vorschlag der Kommission zurückzugreifen, dass die Verwaltungsbehörden binnen zwölf Monaten ab dem Datum der Genehmigung des letzten relevanten Programms die erste Runde der Auswahl der Strategien abschließen und sicherstellen, dass die ausgewählten lokalen Aktionsgruppen ihre Aufgaben erfüllen können;

50.

fordert eine Klarstellung der Rolle der lokalen Aktionsgruppen bei der Projektauswahl, um Doppelungen ihrer Aufgaben durch die Verwaltungsbehörden zu vermeiden. Die lokalen Aktionsgruppen sollten bei der Projektauswahl nicht nur formal, sondern herausragend mitwirken, da dies zu den grundlegenden Prinzipien von LEADER/CLLD gehört;

51.

fordert deutliche und einfache Bewertungs- und Überwachungsmodelle für CLLD-Strategien für die lokale Entwicklung. Die Bewertung ist Teil eines Lernprozesses der jeweiligen Bevölkerung, weshalb es sehr wichtig ist, dass fortlaufend Informationen zusammengetragen werden und die Umsetzung der Strategien der lokalen Aktionsgruppen bewertet wird. Es sollten moderne IT-Lösungen für die Datenerhebung und -analyse in Verbindung mit partizipativen Verfahren und qualitativen Analysen eingeführt werden;

52.

betont, dass die Identifikation mit den Ergebnissen sehr wahrscheinlich einen positiven Beitrag zur Stabilität längerfristiger Entwicklungsstrategien und den langfristigen Auswirkungen leistet, da diejenigen, die die CLLD entwickeln und durchführen, auch von ihren Ergebnissen profitieren;

53.

weist darauf hin, dass erfolgreiche Beispiele bestehender lokaler Partnerschaften, die über den ELER und/oder den EMFF finanziert werden, als Grundlage für die weitere Finanzierung der CLLD über den EFRE und den ESF dienen sollten. Die Vernetzung und Zusammenarbeit über bestehende Netzwerke oder die Schaffung neuer Netzwerke auf regionaler, nationaler und transnationaler/interregionaler Ebene spielen ebenso wie Coaching und Mentoring eine entscheidende Rolle;

54.

betont, dass die CLLD und die mit diesem System geschaffenen Möglichkeiten besser und öffentlichkeitswirksamer vermittelt werden müssen. Während dieses Instrument bereits seit Längerem zur Entwicklung des ländlichen Raums genutzt wird, muss sein Einsatz insbesondere in Bezug auf die städtische Entwicklung erst noch in Schwung gebracht werden. Es muss eine detaillierte Bewertung und Analyse erstellt werden, aus der hervorgeht, welchen Ansatz ein bestimmter Mitgliedstaat in Bezug auf dieses Instrument gewählt hat und welche Empfehlungen für eine wirksame Umsetzung gegeben werden;

55.

weist darauf hin, dass CLLD/LEADER als Instrument von 3 000 Einrichtungen (lokalen Aktionsgruppen & lokalen Aktionsgruppen Fischerei) in der gesamten Europäischen Union genutzt wird. Dies sollte berücksichtigt werden, um die territoriale Zusammenarbeit weiter zu stärken und die europäische Vielfalt durch eine von der Basis ausgehende transnationale Zusammenarbeit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern. Um die territoriale Zusammenarbeit durch die CLLD weiter zu stärken, müssen Bedingungen geschaffen werden, die es den lokalen Aktionsgruppen ermöglichen, sich auf ihre Rolle zu konzentrieren, indem sie Sensibilisierungsarbeit vor Ort leisten und bei der Entwicklung der besten Ideen und deren anschließender Umsetzung helfen. Ein angemessener Anteil der Mittel muss für die laufenden Kosten und die Sensibilisierung sowie für die transnationale Zusammenarbeit bereitgestellt werden. Gleichzeitig empfiehlt der AdR nachdrücklich, gemeinsame Grundsätze und Regeln für Projekte der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der CLLD auf europäischer Ebene festzulegen, um deren wirksame und reibungslose Umsetzung zu gewährleisten;

56.

weist auf das Verhältnis der CLLD zu anderen integrierten Entwicklungsinstrumenten hin. Als optionales Instrument trägt sie zusammen mit integrierten territorialen Investitionen zur Umsetzung einer umfassenderen Entwicklungsstrategie bei, die eine an die Gegebenheiten vor Ort angepasste Umsetzung der Maßnahmen auf lokaler Ebene ermöglicht. In diesem Zusammenhang fordert der AdR bessere Synergien zwischen CLLD und ITI. Die CLLD kann während des Programmplanungszeitraums 2021-2027 als ergänzendes Instrument innerhalb einer städtischen oder territorialen Strategie eingesetzt werden, sodass sie Teil eines ITI-Ansatzes ist, bei dem der partizipative Ansatz der CLLD einen Vorteil bieten kann, um spezifische lokale Probleme anzugehen;

57.

hält die CLLD für ein unverzichtbares Instrument zur Umsetzung der Vorschläge des AdR (4), denen das Europäische Parlament anschließend beigepflichtet hat (5). Dementsprechend sollte in aus dem EFRE kofinanzierten Programmen, die Gebiete mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen gemäß Artikel 174 AEUV abdecken, der Bewältigung der besonderen Schwierigkeiten dieser Gebiete besonderes Augenmerk gewidmet werden;

58.

hält die lokalen Aktionsgruppen für die idealen Partner, wenn es darum geht, als Innovationsbroker für das Konzept der intelligenten Dörfer und als Katalysatoren des Potenzials ländlicher Gebiete zu fungieren, zumal sie dies in vielen Fällen bereits tun. Die lokalen Aktionsgruppen bieten ein starkes Instrument für die endogene Entwicklung ihrer Gebiete, sie verfügen über direkte Verbindungen zu örtlichen Unternehmen, Gemeinden und der Zivilgesellschaft und schaffen infolgedessen starke Kapazitäten in der Region, an denen lokale und regionale Ressourcen und die Fähigkeiten der Menschen beteiligt sind;

59.

unterstützt den Vorschlag des Europäischen Parlaments, dass aus dem EFRE finanzierten Vorhaben für Gebiete mit strukturellem Bevölkerungsrückgang potenziell 5 % der EFRE-Mittel der integrierten territorialen Entwicklung in nichtstädtischen Gebieten mit natürlichen, geografischen oder demografischen Beeinträchtigungen oder Nachteilen oder erschwertem Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen zugewiesen werden könnten. Von diesem Betrag würden ferner mindestens 17,5 % ländlichen Gebieten und Gemeinschaften zur Entwicklung von Projekten, beispielsweise von intelligenten Dörfern, zugewiesen. Der AdR ist der Auffassung, dass sich die CLLD an vielen Orten hervorragend für die Umsetzung eines solch ehrgeizigen Vorschlags eignet;

60.

sieht die Einbeziehung lokaler Akteure und den Ausbau ihrer Kapazitäten als einen der größten Vorteile der CLLD-Methode an. Eine integrierte lokale Entwicklung hat sich als äußerst wirksam erwiesen, um zwischen verschiedenen Interessenträgern und Fragen der lokalen Entwicklung Brücken zu schlagen und Synergien zu schaffen. Die lokalen Aktionsgruppen haben sich als ein sehr erfolgreiches Instrument für die strategische Planung, die Sensibilisierungsarbeit, die Vernetzung und die Koordinierung von Aktivitäten erwiesen, z. B. durch die Aufstellung lokaler Aktionspläne für Bildung und soziale Dienstleistungen in einigen Mitgliedstaaten.

Brüssel, den 8. Oktober 2019

Der Präsident

des Europäischen Ausschusses der Regionen

Karl-Heinz LAMBERTZ


(1)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung“, Brüssel, 29. November 2012, Berichterstatter Graham Garvie, CDR 1684/2012, COTER-V/031 (ABl. C 17 vom 19.1.2013, S. 18).

(2)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen“, Berichterstatter: Michael Schneider und Catiuscia Marini, Brüssel, 5. Dezember 2018, CDR 3593/2018 (ABl. C 86 vom 7.3.2019, S. 41).

(3)  Europäisches Parlament, Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds (Bericht Krehl/Novakov), Mittwoch, 27. März 2019 — Straßburg. P8_TA-PROV(2019)0310 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(4)  Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen „Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsionsfonds“, Berichterstatter: Michiel RIJSBERMAN, CDR 3594/2018 (ABl. C 86 vom 7.3.2019, S. 115).

(5)  Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (COM(2018) 372 — C8-0227/2018-2018/0197(COD)) (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).


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