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Document 52019IP0441

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2019 zu einem umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren (2019/2683(RSP))

    ABl. C 158 vom 30.4.2021, p. 18–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.4.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 158/18


    P8_TA(2019)0441

    Ein umfassender Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2019 zu einem umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren (2019/2683(RSP))

    (2021/C 158/05)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. November 2018 mit dem Titel „Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren“ (COM(2018)0734) (im Folgenden „die Mitteilung“),

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 191 Absatz 2,

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (1),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission vom 19. April 2018 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 durch die Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für die Bestimmung endokrinschädlicher Eigenschaften (2),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (3),

    unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission vom 4. September 2017 zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (4),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG (5),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (6),

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (7),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (8) (im Folgenden „CLP-Verordnung“),

    unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ (9) (im Folgenden „7. UAP“) und insbesondere dessen Nummer 54 Ziffer iv,

    unter Hinweis auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere das Ziel Nr. 3.9 (10),

    unter Hinweis auf den Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltgesundheitsorganisation über den Stand der Wissenschaft bei Chemikalien mit endokriner Wirkung aus dem Jahr 2012„ (11)

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2013 zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor endokrinen Disruptoren (12),

    unter Hinweis auf die Studie vom 15. Januar 2019 mit dem Titel „Endocrine Disruptors: from Scientific Evidence to Human Health Protection“ (Endokrine Disruptoren: vom wissenschaftlichen Nachweis hin zum Schutz der menschlichen Gesundheit), die von der Fachabteilung für Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten des Europäischen Parlaments in Auftrag gegeben wurde (13),

    gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass endokrine Disruptoren (EDC) in dem Bericht des UNEP und der WHO von 2012 als weltweite Bedrohung bezeichnet wurden und darin unter anderem darauf hingewiesen wurde, dass verschiedene hormonell bedingte Störungen beim Menschen in hoher Zahl und mit zunehmender Häufigkeit auftreten und dass auch bei Wildtierbeständen Auswirkungen auf das Hormonsystem beobachtet wurden;

    B.

    in der Erwägung, dass es gemäß dem Bericht mittlerweile Belege dafür gibt, dass die Exposition gegenüber EDC schädliche Auswirkungen auf die Fortpflanzung (Unfruchtbarkeit, Krebs, Fehlbildungen) hat, und dass außerdem immer mehr Belege dafür vorliegen, dass sich diese Chemikalien auf die Funktionsweise der Schilddrüse und des Gehirns, den Stoffwechsel und die Insulin- und Glukose-Homöostase auswirken und zu Fettleibigkeit führen können;

    C.

    in der Erwägung, dass es inzwischen unumstritten ist, dass diese Art von Chemikalien durch die Beeinflussung des Hormonsystems schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen und von Wildtieren hat; in der Erwägung, dass es daher keinen triftigen Grund gibt, ihre wirksame Regulierung länger aufzuschieben;

    D.

    in der Erwägung, dass im Rahmen der jüngsten Studie des Instituts für Risikobewertung über Gesundheitskosten, die auf EDC zurückzuführen sein können, bei der Bewertung von fünf potenziell von endokrinen Disruptoren verursachten Auswirkungen auf die Gesundheit festgestellt wurde, dass die sozioökonomischen Lasten dieser gesundheitlichen Auswirkungen in der EU der derzeit verfügbaren Literatur zufolge erheblich sein können und Schätzungen zufolge jährlich zwischen 46 Milliarden Euro und 288 Milliarden Euro betragen (14);

    E.

    in der Erwägung, dass es dem Bericht des UNEP und der WHO zufolge im Falle von fast 800 Chemikalien bekannt ist oder vermutet wird, dass sie in der Lage sind, Hormonrezeptoren, die Hormonsynthese oder die Hormonumwandlung zu stören, dass jedoch nur für einen kleinen Teil dieser Chemikalien Tests durchgeführt worden seien, mit denen sich offensichtliche Auswirkungen auf das Hormonsystem intakter Organismen nachweisen lassen;

    F.

    in der Erwägung, dass in der Mitteilung im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Unionsrahmen ausgeführt wird, dass sich seit 1999 die wissenschaftlichen Nachweise für einen Zusammenhang zwischen einer Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren und Erkrankungen beim Menschen bzw. negativen Auswirkungen auf Wildtiere verdichtet haben;

    G.

    in der Erwägung, dass mit dem 7. UAP sichergestellt werden muss, dass bis 2020 Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit endokrinen Disruptoren in allen einschlägigen Rechtsvorschriften der Union angemessen berücksichtigt werden, damit die Bürger der Union vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität geschützt werden;

    H.

    in der Erwägung, dass dazu laut dem 7. UAP insbesondere die Ausarbeitung einer Unionsstrategie erforderlich ist, die auf horizontalen Maßnahmen aufbaut, die bis 2015 getroffen werden sollten, um die Minimierung der Belastung durch EDC sicherzustellen;

    I.

    in der Erwägung, dass die Kommission bislang weder eine Unionsstrategie für eine nichttoxische Umwelt angenommen noch bis 2015 horizontale Maßnahmen ergriffen hat, um die Minimierung der Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren sicherzustellen;

    J.

    in der Erwägung, dass die Überarbeitung der Gemeinschaftsstrategie für Umwelthormone aus dem Jahr 1999 seit langem überfällig ist;

    K.

    in der Erwägung, dass Mitgliedstaaten wie Frankreich, Schweden, Dänemark und Belgien in Ermangelung einer überarbeiteten Strategie der Union für EDC auf nationaler Ebene Schritte unternommen haben, um das Schutzniveau für ihre Bürger durch verschiedene nationale Maßnahmen zu erhöhen;

    L.

    in der Erwägung, dass es im Interesse aller ist dafür zu sorgen, dass ein wirksames und umfassendes europäisches Konzept für den Umgang mit endokrinen Disruptoren eingeführt wird, damit ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sichergestellt wird;

    M.

    in der Erwägung, dass ein solider Unionsrahmen für EDC und seine wirksame Umsetzung für die EU von entscheidender Bedeutung sind, damit sie ihrer Verpflichtung nachkommen kann, das Ziel 3.9 der Ziele für nachhaltige Entwicklung — nämlich die erhebliche Verringerung der Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien sowie der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden — umzusetzen;

    N.

    in der Erwägung, dass ein belastbarer Unionsrahmen für EDC auch erforderlich ist, um die Grundlagen für eine schadstofffreie Kreislaufwirtschaft zu schaffen und Innovation in der Industrie durch die Ersetzung von EDC durch sicherere Alternativstoffe zu fördern;

    O.

    in der Erwägung, dass es zu begrüßen ist, dass in der Mitteilung die nachteiligen Auswirkungen von EDC auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und auch Mischungseffekte anerkannt werden, dass darin das Ziel betont wird, die Gesamtexposition zu minimieren, und anerkannt wird, dass ein horizontaler Ansatz für die Identifizierung von EDC erforderlich ist;

    P.

    in der Erwägung, dass in der Mitteilung jedoch weder ein konkreter Aktionsplan zur Minimierung der Exposition gegenüber EDC noch ein Zeitplan für die nächsten Schritte enthalten sind;

    Q.

    in der Erwägung, dass in wichtigen Rechtsvorschriften der Union betreffend sensible Bereiche (z. B. in Bezug auf Kosmetika, Spielzeug oder Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen) noch immer keine konkreten Bestimmungen zu EDC enthalten sind;

    R.

    in der Erwägung, dass die Kommission eine Eignungsprüfung angekündigt hat, um zu bewerten, ob mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften über EDC das mit ihnen verfolgte allgemeine Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, erreicht wird, indem die Exposition gegenüber diesen Stoffen so gering wie möglich gehalten wird; in der Erwägung, dass der bereichsübergreifende Charakter der Eignungsprüfung sowie die Zusage der Kommission, dem Schutz gefährdeter Gruppen besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, zu begrüßen sind; in der Erwägung, dass diese Bewertung jedoch vor Jahren hätte erfolgen müssen, und dass es bedauerlich ist, dass die Kommission erst jetzt beschlossen hat, eine solche Eignungsprüfung durchzuführen; in der Erwägung, dass die Eignungsprüfung daher nicht als Begründung für die Aufschiebung konkreter legislativer und anderer Maßnahmen dienen sollte;

    S.

    in der Erwägung, dass im Rahmen der wissenschaftlichen Kriterien, die für die Bestimmung von EDC in Pestiziden und Bioziden entwickelt wurden, keine Kategorie „vermutete endokrine Disruptoren“ vorgesehen wurde und diese daher nicht für eine horizontale Anwendung geeignet sind; in der Erwägung, dass dies nicht mit der Einstufung von Stoffen im Einklang steht, die gemäß der CLP-Verordnung und dem 7. UAP krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR-Stoffe) sind; in der Erwägung, dass es äußerst wichtig ist, vermutete EDC identifizieren können, umso mehr, als sowohl die Kosmetikverordnung als auch die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug Einschränkungen nicht nur für bekannte und wahrscheinliche CMR-Stoffe (Kategorien 1A und 1B), sondern auch für vermutete CMR-Stoffe (Kategorie 2) enthalten;

    T.

    in der Erwägung, dass es in den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union an angemessenen Test- und Datenanforderungen mangelt, um EDC zu identifizieren;

    U.

    in der Erwägung, dass in der Mitteilung darauf hingewiesen wird, dass es immer mehr Nachweise für Mischungseffekte von EDC gibt (d. h., dass die Exposition gegenüber einer Kombination vonEDC in Konzentrationen, in denen bei der Anwesenheit von nur einem EDC keine Wirkung festgestellt wurde, schädliche Auswirkungen haben kann), dass sie jedoch keine Vorschläge enthält, wie dieses Problem angegangen werden kann;

    V.

    in der Erwägung, dass das Projekt „EDC-MixRisk“ im Rahmen von Horizont 2020 zu der Schlussfolgerung geführt hat, dass durch die derzeitigen Vorschriften betreffend vom Menschen hergestellte Chemikalien systematisch die Gesundheitsrisiken unterschätzt werden, die mit der kombinierten Exposition gegenüber mehreren EDC oder potenziellen EDC einhergehen (15);

    W.

    In der Erwägung, dass die Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (großer Anteil nichtkonformer Registrierungsdossiers, langwierige Bewertungen aufgrund fehlender Daten und fehlende regulatorische Maßnahmen betreffend Stoffe, in deren Fall die Bewertung ergeben hat, dass sie ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen) auch dazu führen, dass die Exposition gegenüber bekannten und vermuteten EDC bislang nicht minimiert wurde;

    1.

    ist der Auffassung, dass der von der Kommission in der Mitteilung vorgeschlagene Unionsrahmen für EDC nicht ausreicht, um der Bedrohung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch die Exposition gegenüber EDC entgegenzuwirken, und mit ihm nicht sichergestellt wird, dass die gemäß dem 7. UAP erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden;

    2.

    ist der Auffassung, dass EDC als eine Kategorie von Chemikalien ebenso besorgniserregend sind wie Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR-Stoffe) eingestuft sind, und daher in den Rechtsvorschriften der Union in gleicher Weise behandelt werden sollten;

    3.

    fordert die Kommission auf, rasch alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um für ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor EDC zu sorgen, indem die Gesamtexposition der Menschen und der Umwelt gegenüber EDC wirksam verringert wird;

    4.

    fordert die Kommission auf, bis spätestens Juni 2020 eine horizontale Definition für vermutete sowie für bekannte und wahrscheinliche EDC auf der Grundlage der Definition der WHO auszuarbeiten, die im Einklang mit der Einstufung von CMR-Stoffen gemäß der CLP-Verordnung steht;

    5.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der horizontalen Definition angemessene Leitlinien beigefügt werden;

    6.

    fordert die Kommission auf, bis spätestens Juni 2020 Legislativvorschläge vorzulegen, um konkrete Bestimmungen über EDC, ähnlich denen über CMR-Stoffe, in die Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) aufzunehmen;

    7.

    fordert die Kommission auf, bis spätestens Juni 2020 Legislativvorschläge zu unterbreiten, um konkrete Bestimmungen über EDC, ähnlich denen über CMR-Stoffe, in die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug aufzunehmen, jedoch ohne jeglichen Verweis auf Schwellenwerte für die Einstufung, da diese Schwellenwerte nicht für EDC gelten;

    8.

    fordert die Kommission auf, die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Lebensmittelkontaktmaterialien bis spätestens Juni 2020 zu überarbeiten, um die Konzentration gefährlicher Stoffe in diesen Materialien wirksam zu verringern und konkrete Bestimmungen zu erlassen, damit EDC durch andere Stoffe ersetzt werden;

    9.

    ist der Ansicht, dass es dringend notwendig ist, die Testentwicklung und -validierung zu beschleunigen, damit EDC korrekt identifiziert werden, und dabei neue methodologische Ansätze zu berücksichtigen;

    10.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Datenanforderungen in allen einschlägigen Rechtsvorschriften kontinuierlich aktualisiert werden, damit dem neuesten technischen und wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung getragen wird und EDC korrekt identifiziert werden;

    11.

    fordert die Kommission auf, Mischungseffekte und kombinierte Expositionen in allen einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zu berücksichtigen;

    12.

    fordert die Europäische Chemikalienagentur, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der Registrierungsdossiers mit der Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) bis Ende 2019 sicherzustellen‚ die Bewertung von Stoffen zu beschleunigen und die endgültigen Schlussfolgerungen der Stoffbewertungen im Rahmen der REACH-Verordnung wirksam umzusetzen, da dies ein wichtiges Mittel zur Minimierung der Exposition gegenüber EDC ist;

    13.

    fordert die Kommission auf, für ein angemessenes Biomonitoring von Menschen und Tieren im Hinblick auf EDC sowie für die Überwachung der Umwelt, einschließlich des Trinkwassers, im Hinblick auf EDC zu sorgen;

    14.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass mit dem Unionsrahmen für EDC ein wirksamer Beitrag zur Strategie der Union für eine nichttoxische Umwelt geleistet wird, die so bald wie möglich angenommen werden sollte;

    15.

    fordert die Kommission auf, die Erforschung von EDC, insbesondere im Hinblick auf ihre epigenetischen und generationenübergreifenden Auswirkungen, ihre Auswirkungen auf das Mikrobiom, neue Modalitäten von EDC und die Charakterisierung von Dosis-Wirkungsfunktionen, sowie sicherere Alternativen zu fördern;

    16.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

    (1)  ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1.

    (2)  ABl. L 101 vom 20.4.2018, S. 33.

    (3)  ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1.

    (4)  ABl. L 301 vom 17.11.2017, S. 1.

    (5)  ABl. L 338 vom 13.11.2004, S. 4.

    (6)  ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 59.

    (7)  ABl. L 170 vom 30.6.2009, S. 1.

    (8)  ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1.

    (9)  ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 171.

    (10)  https://unstats.un.org/sdgs/METADATA?Text=&Goal=3&Target=3.9.

    (11)  WHO/UNEP, ‚State of the Science of Endocrine Disrupting Chemicals — 2012‘, Weltgesundheitsorganisation, 2013, http://www.who.int/ceh/publications/endocrine/en/

    (12)  ABl. C 36 vom 29.1.2016, S. 85.

    (13)  Studie „Endocrine Disruptors: from Scientific Evidence to Human Health Protection“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Fachabteilung für Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten, vom 15. Januar 2019, abrufbar unter: http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2019/608866/IPOL_STU(2019)608866_EN.pdf

    (14)  Rijk, I., van Duursen, M. und van den Berg, M.: Health cost that may be associated with Endocrine Disrupting Chemicals — An inventory, evaluation and way forward to assess the potential health impact of EDC-associated health effects in the EU, Institute for Risk Assessment Sciences, Universität Utrecht, 2016, abrufbar unter: https://www.uu.nl/sites/default/files/rijk_et_al_2016_-_report_iras_-_health_cost_associated_with_edcs_3.pdf

    (15)  https://edcmixrisk.ki.se/wp-content/uploads/sites/34/2019/03/Policy-Brief-EDC-MixRisk-PRINTED-190322.pdf


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