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Document 52019IP0328

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. März 2019 zur Lage in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung der Korruption in der EU, insbesondere in Malta und in der Slowakei (2018/2965(RSP))

ABl. C 108 vom 26.3.2021, p. 107–119 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.3.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 108/107


P8_TA(2019)0328

Lage in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung der Korruption in der EU, insbesondere in Malta und der Slowakei

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. März 2019 zur Lage in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung der Korruption in der EU, insbesondere in Malta und in der Slowakei (2018/2965(RSP))

(2021/C 108/10)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Artikel 2, 4, 5, 6, 7, 9 und 10 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

unter Hinweis auf Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf die Artikel 6, 7, 8, 10, 11, 12 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Stellungnahme zu Fragen im Zusammenhang mit der Ernennung von Richtern des Verfassungsgerichts der Slowakischen Republik, die von der Venedig-Kommission auf ihrer 110. Plenartagung (Venedig, 10./11. März 2017) angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Stellungnahme zu verfassungsrechtlichen Bestimmungen, der Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit der Justiz und der Strafverfolgung in Malta, die von der Venedig-Kommission auf ihrer 117. Plenartagung (Venedig, 14./15. Dezember 2018) angenommen wurde,

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 23. Januar 2019 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Staatsbürgerschaftsregelungen und Aufenthaltsregelungen für Investoren in der Europäischen Union“ (COM(2019)0012),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2014 zum Verkauf der Unionsbürgerschaft (1) und die gemeinsame Presseerklärung der Kommission und der maltesischen Behörden zu Maltas Programm für Einzelinvestoren (SUZ) vom 29. Januar 2014,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2016 mit Empfehlungen an die Kommission zur Einrichtung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte (2) und seine Entschließung vom 14. November 2018 zu der Notwendigkeit eines umfassenden EU-Mechanismus zum Schutz der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2017 zur Rechtsstaatlichkeit in Malta (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. März 2018 zu dem Beschluss der Kommission, im Hinblick auf die Lage in Polen das Verfahren gemäß Artikel 7 Absatz 1 EUV einzuleiten (5), sowie auf seine vorangegangenen Entschließungen vom 13. April 2016 zur Lage in Polen (6), vom 14. September 2016 zu den jüngsten Entwicklungen in Polen und ihren Auswirkungen auf die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte (7) und vom 15. November 2017 zur Lage der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in Polen (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. April 2018 zum Schutz investigativ tätiger Journalisten in Europa: der Fall des slowakischen Journalisten Ján Kuciak und von Martina Kušnírová (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Mai 2018 zu der Freiheit und Pluralismus der Medien in der Europäischen Union (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2018 zu einem Vorschlag, mit dem der Rat aufgefordert wird, im Einklang mit Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union festzustellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte, auf die sich die Union gründet, durch Ungarn besteht (11), sowie auf seine vorangegangenen Entschließungen vom 10. Juni 2015 (12)‚vom 16. Dezember 2015 (13) und vom 17. Mai 2017 (14) zur Lage in Ungarn,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. November 2018 zur Rechtsstaatlichkeit in Rumänien (15),

unter Hinweis auf den Bericht vom 22. März 2018 über die Reise der Ad-hoc-Delegation des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Haushaltskontrollausschusses vom 7. bis 9. März 2018 in die Slowakei,

unter Hinweis auf den Bericht vom 30. Januar 2019 über die Informationsreise des Haushaltskontrollausschusses vom 17. bis 19. Dezember 2018 in die Slowakei,

unter Hinweis auf den Bericht vom 11. Januar 2018 über die Reise der Ad-hoc-Delegation des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Untersuchungsausschusses zur Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei der Anwendung desselben im Zusammenhang mit Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung (PANA) vom 30. November bis 1. Dezember 2017 nach Malta,

unter Hinweis auf den Bericht vom 16. November 2018 über die Reise der Ad-hoc-Delegation des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres vom 17. bis 20. September 2018 nach Malta und in die Slowakei,

unter Berücksichtigung der Anhörungen und Aussprachen, die von der am 4. Juni 2018 vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres eingerichteten Arbeitsgruppe, die ein allgemeines Mandat für die Überwachung der Lage in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung der Korruption in der EU und für die Reaktion auf konkrete Situationen, insbesondere in Malta und der Slowakei hat (Gruppe zur Beobachtung der Einhaltung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips), durchgeführt werden, insbesondere mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und ihrem Expertenausschuss für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL), der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO), nationalen Institutionen und Behörden, Vertretern der Europäischen Kommission, EU-Agenturen wie Europol und verschiedenen Interessenträgern, einschließlich Vertretern der Zivilgesellschaft und Hinweisgebern in Malta und der Slowakei,

unter Hinweis auf das Schreiben des maltesischen Premierministers vom 13. März 2019,

unter Hinweis auf die an die Kommission gerichtete Anfrage zur Lage in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung der Korruption in der EU, insbesondere in Malta und in der Slowakei (O-000015/2019 — B8-0017/2019),

unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die am 4. Juni 2018 eingerichtete Gruppe zur Beobachtung der Einhaltung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips (ROLMG) das allgemeine Mandat erhalten hat, die Lage in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung der Korruption in der EU zu überwachen und auf konkrete Situationen, insbesondere in Malta und der Slowakei, zu reagieren;

B.

in der Erwägung, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der in den Verträgen der EU und internationalen Menschenrechtsinstrumenten verankerten Werte und Grundsätze für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bindende Wirkung haben und eingehalten werden müssen;

C.

in der Erwägung, dass die Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, gemäß Artikel 6 Absatz 3 EUV als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts sind;

D.

in der Erwägung, dass die EU auf der Annahme des gegenseitigen Vertrauens darin aufbaut, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten handeln, wie sie in der EMRK, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) verankert sind;

E.

in der Erwägung, dass weder die nationale Souveränität noch die Subsidiarität die systematische Weigerung eines Mitgliedstaats rechtfertigen, die Grundwerte der Europäischen Union, der er freiwillig beigetreten ist, und die entsprechenden Verträge einzuhalten;

F.

in der Erwägung, dass die Gruppe zur Beobachtung der Einhaltung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips eine Reihe von Treffen mit verschiedenen Interessenträgern abgehalten hat, bei denen es vor allem um die Lage in Malta und der Slowakei ging; in der Erwägung, dass sie nach der Ermordung von Viktoria Marinova auch einen Meinungsaustausch über die Sicherheit von Journalisten in Bulgarien veranstaltet hat; in der Erwägung, dass die vorübergehende Inhaftierung der Journalisten Attila Biro und Dimitar Stoyanov, die sich mit mutmaßlichen Betrugsfällen im Zusammenhang mit EU-Mitteln in Rumänien und Bulgarien beschäftigten, bei diesem Treffen ebenfalls erörtert wurde;

G.

in der Erwägung, dass die Ermordung von Daphne Caruana Galizia in Malta, von Ján Kuciak und seiner Verlobten Martina Kušnírová in der Slowakei und von Viktoria Marinova in Bulgarien die öffentliche Meinung in Europa schockiert und eine abschreckende Wirkung auf Journalisten in der EU hat;

H.

in der Erwägung, dass die Ermittlungen zu diesen Morden bisher zur Identifizierung mehrerer Verdächtiger, nicht aber zu Ergebnissen dazu geführt haben, wer hinter diesen Morden steht, obwohl dies die wichtigste zu klärende Frage ist; in der Erwägung, dass in Malta drei Personen angeklagt wurden und die polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen in diesem Mordfall immer noch andauern;

I.

in der Erwägung, dass die Gruppe zur Beobachtung der Einhaltung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips nicht in der Lage war, den Stand der Ermittlungen in jeglicher Hinsicht zu überprüfen, da die Behörden einen legitimen Bedarf geltend machten, Vertraulichkeit sicherzustellen, um den Fortschritt der Ermittlungen in diesen Mordfällen nicht zu gefährden;

J.

in der Erwägung, dass die Gruppe zur Beobachtung der Einhaltung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips Einblick in zahlreiche Bereiche nehmen konnte, die im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit in Malta und der Slowakei Anlass zur Sorge geben, insbesondere in die Bereiche, mit denen sich Daphne Caruana Galizia und Ján Kuciak im Rahmen ihrer Tätigkeit beschäftigt haben;

K.

in der Erwägung, dass die Gruppe zur Beobachtung der Einhaltung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips, unter anderem durch die Angehörigen von Daphne Caruana Galizia, regelmäßig auf dem Laufenden gehalten wurde, was die Forderung nach einer umfassenden und unabhängigen öffentlichen Untersuchung ihrer Ermordung anbelangt und insbesondere der Umstände, die den Mord ermöglicht haben, der Reaktion der staatlichen Stellen und der Maßnahmen, die ergriffen werden können, um sicherzustellen, dass es nicht zu weiteren Mordfällen kommt;

L.

in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit mit Europol bei diesen Untersuchungen von Fall zu Fall unterschiedliche Ausmaße hat;

M.

in der Erwägung, dass insbesondere im Fall von Malta der frühere Direktor von Europol das Maß an Zusammenarbeit zwischen den maltesischen Behörden und Europol als suboptimal bewertet hatte, wobei sein Nachfolger später angab, dass sich die Lage verbessert habe und nun als zufriedenstellend angesehen werden könne; in der Erwägung, dass der Gruppe zur Beobachtung der Einhaltung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips von Vertretern von Europol mitgeteilt wurde, dass die Ermittlungen nach der Festnahme der drei mutmaßlichen Täter nicht eingestellt wurden; in der Erwägung, dass Experten von Europol damit betraut wurden, bestimmte Aufgaben im Rahmen der gerichtlichen Ermittlungen wahrzunehmen;

N.

in der Erwägung, dass in Bezug auf die Beschlagnahme des Mobiltelefons der Journalistin Pavla Holcová in der Slowakei nach wie vor Unklarheiten über die Art und Weise, wie es erlangt wurde, und den Zugang von Europol zu den aus ihm gewonnenen Daten bestehen, obwohl Europol erklärt hat, dass es die Analyse des Telefons unterstützen würde;

O.

in der Erwägung, dass ernsthafte Bedenken betreffend die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität in der EU, einschließlich Maltas und der Slowakei, bestehen, und in der Erwägung, dass dadurch das Vertrauen der Bürger in öffentliche Einrichtungen untergraben werden könnte, was zu einer gefährlichen Verbindung zwischen kriminellen Gruppen und öffentlichen Einrichtungen führen könnte;

P.

in der Erwägung, dass ein großer europäischer Zusammenschluss investigativer Journalisten die von Daphne Caruana Galizia veröffentlichten Untersuchungen überprüft und umfassend veröffentlicht hat;

Q.

in der Erwägung, dass insbesondere die Bekämpfung der Geldwäsche in der EU, unter anderem aufgrund von Lücken bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU zur Bekämpfung der Geldwäsche, unzureichend ist, wie sich anhand der jüngsten Fälle einer unzureichenden Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche zeigt, an denen Großbanken in verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sind;

R.

in der Erwägung, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in ihrer an die maltesische Stelle für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen („Financial Intelligence Analysis Unit“ — FIAU) gerichteten Empfehlung vom Juli 2018 zu dem Schluss kam, dass es in Malta „allgemeine und systematische Mängel bei der Bekämpfung der Geldwäsche“, insbesondere im Fall der Pilatus-Bank, gebe, jedoch auch anerkannte, dass der Aktionsplan der FIAU „ein Schritt in die richtige Richtung“ sei; in der Erwägung, dass die Kommission anschließend festgestellt hat, dass die maltesische FIAU gegen ihre Verpflichtungen im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verstoßen und die Empfehlung der EBA nicht vollständig umgesetzt hat; in der Erwägung, dass die Kommission im November 2018 eine entsprechende Stellungnahme zu diesem Fall angenommen hat;

S.

in der Erwägung, dass in Malta ein großer Bankensektor beheimatet ist, darunter einige besondere Kreditinstitute, die nicht alle regulatorischen Standards und Anforderungen erfüllen, wie der Fall der Pilatus-Bank und der Entzug ihrer Zulassung durch die Europäische Zentralbank (EZB) belegen;

T.

in der Erwägung, dass der Untersuchungsbericht zum Fall „Egrant“ nicht öffentlich zugänglich ist; in der Erwägung, dass in den verfügbaren Schlussfolgerungen die Behauptungen nicht bestätigt werden, dass der maltesische Premierminister und seine Ehefrau Eigentümer des Unternehmens Egrant Inc. sind; in der Erwägung, dass nur der Premierminister, der Justizminister, der Stabschef des Premierministers und der Kommunikationsbeauftragte des Premierministers Zugang zum vollständigen ungeschwärzten Untersuchungsbericht haben;

U.

in der Erwägung, dass anschließend keine Untersuchung eingeleitet wurde, um den wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens „Egrant“ festzustellen, der weiterhin unklar ist;

V.

in der Erwägung, dass auch die Enthüllungen betreffend den wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens „17 Black“ — der nun der Geschäftsführer der Tumas Group sein soll, der von der maltesischen Regierung den Auftrag für den Bau des Kraftwerks „Electrogas“ in Malta erhalten hat, — ein Hinweis darauf sind, dass mehr Transparenz in Bezug auf finanzielle Interessen und Verbindungen zu Regierungsmitgliedern, wie dem Stabschef des Premierministers und dem derzeitigen Tourismus- und ehemaligen Energieminister, erforderlich ist;

W.

in der Erwägung, dass es sich bei dem Stabschef des Premierministers und dem derzeitigen Tourismusminister und früheren Energieminister um die einzigen amtierenden hochrangigen Regierungsbeamten in einem EU-Mitgliedstaat handelt, die Recherchen zufolge wirtschaftliche Eigentümer einer in den Panama-Papieren genannten juristischen Einheit sind; in der Erwägung, dass Letzterer vor einer Delegation des Europäischen Parlaments über die Nutzung seiner Einheiten aussagte und Erklärungen abgab, die im Widerspruch zu den in den Panama-Papieren veröffentlichten Dokumenten standen;

X.

in der Erwägung, dass durch die mangelnde Sicherheit für Journalisten und den sich verengenden Spielraum für die Zivilgesellschaft infolge von Schikanen und Einschüchterung die Kontrolle der Exekutivgewalt untergraben wird und das bürgerschaftliche Engagement in der Bevölkerung erlahmt;

Y.

in der Erwägung, dass Journalisten und vor allem Investigativjournalisten zunehmend mit gegen sie gerichteten sog. taktischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung („Strategic Lawsuits Against Public Participation“ — SLAPP) konfrontiert werden, die ausschließlich darauf abzielen, sie an ihrer Arbeit zu hindern;

Z.

in der Erwägung, dass die Angehörigen von Daphne Caruana Galizia selbst nach ihrem Tod Hetzkampagnen ausgesetzt sind und sich mit Verleumdungsklagen befassen müssen, die auch von Mitgliedern der maltesischen Regierung angestrengt wurden, und dass der stellvertretende Premierminister erklärt hat, es nicht als notwendig zu erachten, diese Verleumdungsklagen zurückzuziehen;

AA.

in der Erwägung, dass Angehörige und Freunde von Daphne Caruana Galizia sowie Aktivisten der Zivilgesellschaft sich laufend damit konfrontiert sehen, dass Erinnerungsgegenstände in der für sie errichteten behelfsmäßigen Gedenkstätte beispielsweise entfernt oder zerstört werden;

AB.

in der Erwägung, dass die Venedig-Kommission bei ihrer im Rahmen ihrer 117. Plenartagung am 14./15. Dezember 2018 angenommenen Stellungnahme zu Malta (16) die positive Verpflichtung der Staaten hervorhob, Journalisten zu schützen, da dieser Aspekt unmittelbar mit der Rechtsstaatlichkeit in Verbindung stehe, und betonte, dass die maltesische Regierung international verpflichtet sei, dafür zu sorgen, dass Medien und Zivilgesellschaft eine aktive Rolle dabei spielen können, Behörden zur Rechenschaft zu ziehen (17);

AC.

in der Erwägung, dass die Venedig-Kommission betonte, dass die Einrichtung des Ausschusses für Ernennungen im Justizwesen („Judicial Appointments Committee“ — JAC) im Jahr 2016 ein positiver Schritt der maltesischen Behörden gewesen sei, allerdings auch hervorhob, dass dennoch weiterhin einige Punkte im Licht des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit Anlass zur Sorge geben, insbesondere was die Organisation der Strafverfolgungsbefugnisse und der Rechtsprechungsarchitektur sowie was die allgemeine Gewaltenteilung und das Gleichgewicht der Gewalten in dem Land betrifft, das eindeutig zugunsten der Exekutive und vor allem des Premierministers ausfalle, dem weitreichende Befugnisse zugestanden werden, einschließlich bei verschiedenen Ernennungsverfahren, etwa wenn es um Angehörige der Justiz geht, ohne dass damit ein solides System von Kontrolle und Gegenkontrolle einherginge (18);

AD.

in der Erwägung, dass die Venedig-Kommission erklärte, dass die derzeitige Aufteilung der Strafverfolgungsbefugnisse zwischen Polizei und Generalstaatsanwalt in Malta ein mehrschichtiges System darstelle, das vom Aspekt der Gewaltenteilung her problematisch sei; in der Erwägung, dass die Kommission ebenfalls feststellte, dass der Generalstaatsanwalt, der Strafverfolgungsbefugnisse besitzt und überdies Rechtsberater der Regierung und Leiter der Stelle für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen ist, ein sehr einflussreiches Amt innehabe, das vor dem Hintergrund des Grundsatzes der demokratischen Kontrollmechanismen und der Gewaltenteilung problematisch sei (19);

AE.

in der Erwägung, dass die Delegation der Venedig-Kommission anmerkte, dass eine künftige Trennung der Aufgaben des Generalstaatsanwalts nunmehr, nachdem der Bericht der Kommission über eine ganzheitliche Reform des Justizwesens im Jahr 2013 vorgelegt wurde, in Malta auf eine breite Akzeptanz stoße (20); in der Erwägung, dass die maltesische Regierung nun die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens angekündigt hat, mit der diese Trennung eingeführt wird;

AF.

in der Erwägung, dass die Venedig-Kommission erklärte, dass auch Richter — über die staatsanwaltlichen Aufgaben des Generalstaatsanwalts und der Polizei hinaus — die Möglichkeit haben, Untersuchungen einzuleiten, dass es allerdings dem Anschein nach keine Koordinierung zwischen den Untersuchungen und den polizeilichen Ermittlungen gebe (21);

AG.

in der Erwägung, dass die Venedig-Kommission darüber hinaus betonte, dass der Ständige Ausschuss gegen Korruption Mängel bezüglich seiner Zusammensetzung aufweise, da die Ernennungen der Mitglieder vom Premierminister abhängig seien, selbst wenn dieser hierfür die Opposition konsultieren müsse, sowie bezüglich der Empfänger der Ausschussberichte, insbesondere des Justizministers, der keine Untersuchungsbefugnisse besitze, was in der Folge dazu geführt habe, dass die Berichte in nur sehr wenigen Fällen konkrete Ermittlungen und Strafverfolgungen nach sich gezogen hätten (22);

AH.

in der Erwägung, dass die Venedig-Kommission zu dem Schluss gelangt ist, dass dem Verfahren zur Ernennung des Polizeipräsidenten ein öffentliches Auswahlverfahren zugrunde liegen sollte; in der Erwägung, dass der Polizeipräsident in der Bevölkerung als politisch neutral wahrgenommen werden sollte (23);

AI.

in der Erwägung, dass Malta unter Aufsicht seines Präsidenten ein Prozess eingeleitet hat, um Verfassungsreformen auszuloten, an dem unterschiedliche politische Kräfte und die Zivilgesellschaft beteiligt sind, wobei für die Umsetzung der meisten Reformen eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich sein wird;

AJ.

in der Erwägung, dass die Beobachtung der sich verschlechternden Lage in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten durch das Europäische Parlament ein entscheidender Bestandteil der europäischen Demokratie ausmacht und dass das Parlament aufgrund des Formats der Gruppe zur Beobachtung der Einhaltung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips in die Lage versetzt wird, die Gegebenheiten sorgfältig zu verfolgen und mit den Behörden der Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft in Verbindung zu treten;

AK.

in der Erwägung, dass die Kommission, obgleich die Entschließungen des Europäischen Parlaments (24) weithin unterstützt werden, noch immer keinen Vorschlag für einen umfassenden und unabhängigen Mechanismus vorgelegt hat, um die Lage in Bezug auf die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte in allen Mitgliedstaaten auf jährlicher Basis zu beobachten;

AL.

in der Erwägung, dass der Einsatz von „Staatsbürgerschaftsregelungen und Aufenthaltsregelungen für Investoren“ durch die EU-Mitgliedstaaten ein ernsthaftes Risiko für die Bekämpfung der Geldwäsche darstellt, das gegenseitige Vertrauen und die Integrität des Schengen-Raums untergräbt, die Aufnahme von Drittstaatsangehörigen allein auf der Grundlage von angehäuftem Reichtum anstatt auf der Grundlage von nützlichem Wissen, nützlichen Kompetenzen oder aus humanitären Erwägungen ermöglicht und zum konkreten Verkauf der Unionsbürgerschaft führt; in der Erwägung, dass die Kommission ausdrücklich erklärt hat, die maltesischen Staatsbürgerschaftsregelungen und Aufenthaltsregelungen für Investoren nicht länger zu unterstützen;

AM.

in der Erwägung, dass die Kommission einen Bericht über die Staatsbürgerschaftsregelungen und Aufenthaltsregelungen für Investoren veröffentlicht hat, in dem die bestehenden Verfahren dargestellt und bestimmte Risiken ermittelt werden, die von solchen Regelungen für die EU ausgehen, insbesondere im Zusammenhang mit Sicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption;

AN.

in der Erwägung, dass die maltesische Regierung mit dem Privatunternehmen Henley & Partners eine vertrauliche Vereinbarung abgeschlossen hat, um die maltesischen „Staatsbürgerschaftsregelungen und Aufenthaltsregelungen für Investoren“ umzusetzen, sodass es unmöglich wird zu überprüfen, ob die vereinbarten Verfahren, Verkaufsmengen und anderweitigen Bedingungen mit dem maltesischen Recht, dem EU-Recht und dem internationalen Recht sowie mit sicherheitspolitischen Erwägungen im Einklang stehen;

AO.

in der Erwägung, dass die Anwendung der Voraussetzung der Gebietsansässigkeit, die für Personen gelten, die die maltesischen Staatsbürgerschaftsregelungen und Aufenthaltsregelungen für Investoren beantragen, nicht im Einklang mit den Voraussetzungen für solche Regelungen steht, die mit der Kommission im Jahr 2014 vereinbart wurden; in der Erwägung, dass die Kommission keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat, um gegen diese mangelnde Einhaltung der Voraussetzung der Gebietsansässigkeit vorzugehen;

AP.

in der Erwägung, dass die Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Visa für die medizinische Behandlung und von Schengenvisa vonseiten maltesischer Behörden in Libyen und Algerien noch nicht vollumfänglich untersucht wurden (25);

AQ.

in der Erwägung, dass Journalisten in der Slowakei bei einem Besuch der ROLMG-Delegation angegeben haben, in einem Umfeld tätig zu sein, in dem vollständige Unabhängigkeit und Sicherheit nicht immer gewährleistet werden können; in der Erwägung, dass es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender der Slowakei (RTVS) Fälle gab, in denen eine politische Einmischung in die Arbeit der Journalisten wahrgenommen wurde, etwa im Rahmen der Herausgabe von Leitlinien für Kurzmeldungen;

AR.

in der Erwägung, dass das nationale Gesetz über die Presse in der Slowakei derzeit überarbeitet wird, wodurch sich eine Gelegenheit bietet, die Medienfreiheit und die Sicherheit der Journalisten zu stärken; in der Erwägung, dass mit dem vorliegenden Legislativvorschlag eine Einschränkung der Freiheit der Medien droht;

AS.

in der Erwägung, dass es Berichte über Korruption und Betrug in der Slowakei gibt, darunter im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Fonds der EU unter Beteiligung der Landwirtschaftlichen Zahlstelle, die einer eingehenden und unabhängigen Untersuchung bedürften, wobei einige Fälle tatsächlich vom OLAF untersucht werden und der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments im Dezember 2018 diesbezüglich eine Informationsreise in die Slowakei unternommen hat; in der Erwägung, dass die Slowakei die höchsten Aufdeckungsquoten bei Unregelmäßigkeiten und Betrug unter allen EU-Mitgliedstaaten verzeichnet (26);

AT.

in der Erwägung, dass die Mitglieder der ROLMG-Delegation Bedenken in Bezug auf die Unparteilichkeit der Rechtsdurchsetzung und die Unabhängigkeit der Justiz in der Slowakei haben, insbesondere im Zusammenhang mit der Politisierung und der mangelnden Transparenz bei Auswahl- und Ernennungsverfahren, etwa für das Amt des Polizeipräsidenten;

AU.

in der Erwägung, dass der Ministerpräsident der Slowakei und weitere hochrangige Mitglieder der Regierung sowie der stellvertretende Generalstaatsanwalt und der Polizeipräsident nach der Ermordung von Ján Kuciak zurückgetreten sind;

AV.

in der Erwägung, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Auswahl der Richter am Verfassungsgericht in der Slowakei nicht abgeschlossen wurde, sodass das anstehende Auswahlverfahren zur Ersetzung der neun aus dem Gericht ausscheidenden Richter im Rahmen der bestehenden Verfahren durchgeführt wird; in der Erwägung, dass dieses Auswahlverfahren derzeit im slowakischen Parlament blockiert wird;

AW.

in der Erwägung, dass die Mitglieder der ROLMG-Delegation im Verlauf ihrer Mission von dem Engagement zur Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeitsnormen Kenntnis genommen haben, das unterschiedliche Mitarbeiter der slowakischen Behörden und Akteure der Zivilgesellschaft an den Tag gelegt haben;

AX.

in der Erwägung, dass in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2018 von Reporter ohne Grenzen die Slowakei auf Rang 27 geführt wird (im Jahr 2017 lag das Land hingegen noch auf Rang 17) und Malta von Rang 47 auf Rang 65 zurückgefallen ist, wobei Bulgarien mit Rang 111 der am schlechtesten eingestufte EU-Mitgliedstaat ist (2017 lag das Land noch auf Rang 109);

AY.

in der Erwägung, dass im jährlichen Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International Malta auf Rang 51 geführt wird (und von Rang 46 im Jahr 2017 zurückgefallen ist), die Slowakei auf Rang 57 geführt wird (und sich gegenüber Rang 54 im Jahr 2017 verschlechterte) und Bulgarien Rang 77 einnimmt (2017 war es noch Rang 71); in der Erwägung, dass alle drei Länder deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegen (27);

Allgemeine Anmerkungen

1.

verurteilt nachdrücklich, dass Regierungen von immer mehr Mitgliedstaaten kontinuierlich Anstrengungen an der Tag legen, um die Rechtsstaatlichkeit, die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz zu schwächen; ist besorgt darüber, dass es trotz der Tatsache, dass die meisten Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz erlassen haben, die den Standards des Europarats entsprechen, nach wie vor Probleme bezüglich der Anwendung dieser Standards gibt;

2.

weist darauf hin, dass die Rechtsstaatlichkeit Teil des Schutzes aller in Artikel 2 EUV genannten Werte und Voraussetzung für diesen Schutz ist; fordert alle einschlägigen Akteure auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene, darunter die Regierungen, die Parlamente und die Justiz, auf, größere Anstrengungen zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zu unternehmen;

3.

nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass die Bedrohungen gegenüber Journalisten und der Medienfreiheit zunehmen, dass der Beruf öffentlich immer stärker verunglimpft wird und allgemein an Ansehen verliert, dass sich die wirtschaftliche Konzentration in der Branche verstärkt und Desinformation immer häufiger vorkommt; weist darauf hin, dass eine starke Demokratie auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit nur funktionieren kann, wenn es eine ausgeprägte und unabhängige vierte Gewalt gibt;

4.

fordert den Rat mit Nachdruck auf, sämtliche Vorschläge der Kommission und des Parlaments in Bezug auf Vertragsverletzungsverfahren und Verfahren nach Artikel 7 EUV zu prüfen und weiterzuverfolgen, insbesondere indem zügige Maßnahmen auf der Grundlage des begründeten Vorschlags der Kommission vom 20. Dezember 2017 zu Polen ergriffen werden und indem die Lage in Ungarn als vorrangige Angelegenheit auf die Tagesordnung des Rates gesetzt wird, indem das Parlament umgehend und umfassend in allen Phasen des Verfahrens informiert wird und indem es aufgefordert wird, seinen begründeten Vorschlag zu Ungarn dem Rat vorzustellen;

Untersuchungen und Rechtsdurchsetzung

5.

fordert die Regierung Maltas auf, unverzüglich eine umfassende und unabhängige öffentliche Untersuchung der Ermordung von Daphne Caruana Galizia einzuleiten, insbesondere der Umstände, die den Mord ermöglicht haben, der Reaktion der staatlichen Stellen und der Maßnahmen, die ergriffen werden können, um sicherzustellen, dass sich so etwas nicht wiederholt;

6.

fordert die maltesische Regierung nachdrücklich auf, öffentlich und unmissverständlich jede Art von Hetze und Verunglimpfung des Andenkens an die verstorbene Daphne Caruana Galizia zu verurteilen; fordert nachdrücklich entschiedene Maßnahmen gegen alle Amtsträger, die Hass schüren;

7.

hält es für äußerst wichtig, zusammen mit der Zivilgesellschaft und der Familie von Daphne Caruana Galizia eine Lösung für die Gedenkstätte in Valletta zu ihrem Ehren zu finden, damit ungehindert an die ermordete Journalistin erinnert werden kann;

8.

fordert die zuständigen staatlichen Stellen Maltas auf, den Bericht über die gerichtliche Untersuchung des Falles „Egrant“ vollständig und ungeschwärzt zu veröffentlichen;

9.

fordert die Regierungen Maltas und der Slowakei nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle Hinweise auf Straftaten unverzüglich und umfassend von den Strafverfolgungsbehörden untersucht werden, auch wenn diese Hinweise von Hinweisgebern und Journalisten aufgedeckt werden, insbesondere in den Fällen von mutmaßlicher Korruption, Finanzkriminalität, Geldwäsche, Betrug und Steuerhinterziehung, über die Daphne Caruana Galizia bzw. Ján Kuciak berichtet haben;

10.

fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, eine unabhängige internationale öffentliche Untersuchung der Ermordung von Daphne Caruana Galizia und der von ihr gemeldeten mutmaßlichen Fälle von Korruption, Finanzkriminalität, Geldwäsche, Betrug und Steuerhinterziehung einzuleiten, in die hochrangige derzeitige und ehemalige Beamte Maltas verwickelt sind;

11.

bedauert, dass nicht alle Mitglieder der maltesischen Regierung, darunter der Tourismusminister und ehemalige Energieminister, für ein Treffen mit der Delegation der Gruppe zur Beobachtung der Einhaltung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips (ROLMG) zur Verfügung standen, und dass es auch nicht möglich war, mit Vertretern von Nexia BT, wie dem geschäftsführenden Gesellschafter des Unternehmens, zusammenzutreffen;

12.

stellt mit Besorgnis fest, dass sich die staatlichen Stellen Maltas bislang nicht mit einem Rechtshilfeersuchen an das deutsche Bundeskriminalamt gewandt haben, um Zugang zu den auf den Laptops und Festplatten von Daphne Caruana Galizia gespeicherten Daten zu erhalten, nachdem diese von ihrer Familie den deutschen Behörden übergeben worden waren;

13.

begrüßt die von den slowakischen Behörden gegen den mutmaßlichen Anstifter des Mordes an Ján Kuciak und Martina Kušnírová und gegen die mutmaßlichen Täter erhobenen Anklagen; fordert die Strafverfolgungsbehörden auf, die Ermittlungen auf nationaler und internationaler Ebene mit allen verfügbaren Mitteln fortzusetzen und zwar auch durch die Verlängerung der Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe über den April 2019 hinaus; fordert die Strafverfolgungsbehörden ferner auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle Aspekte des Falles einschließlich möglicher Verwicklungen der Politik in die Verbrechen vollständig untersucht werden;

14.

stellt fest, dass bei den Ermittlungen im Mordfall Ján Kuciak und Martina Kušnírová andere kriminelle Handlungen aufgedeckt wurden, darunter ein mutmaßliches Mordkomplott gegen die Staatsanwälte Peter Šufliarsky und Maroš Žilinka sowie gegen den Rechtsanwalt Daniel Lipšic; stellt fest, dass der Generalstaatsanwalt und der Sonderstaatsanwalt gemeinsam beschlossen haben, die weiteren Ermittlungen von der Polizeiinspektion des Innenministeriums durchführen zu lassen, da Polizeibeamte möglicherweise daran beteiligt waren, Polizeidatenbanken nach Angaben über die Betroffenen zu durchsuchen, und dass der Generalstaatsanwalt und der Sonderstaatsanwalt die weitere Entwicklung in dem Fall überwachen werden;

15.

begrüßt die Gründung der Ján-Kuciak-Investigationsstelle, des Daphne-Projekts, das Ende 2018 von mehreren Journalisten gegründet wurde, und des Daphne-Projekts von „Forbidden Stories“, das im März 2018 von 18 Arbeitsgemeinschaften investigativer Journalisten gegründet wurde, mit dem Ziel, die Arbeit von Daphne Caruana Galizia dort fortzusetzen, bis wohin sie gekommen war; stellt fest, dass die erste Veröffentlichung des Daphne-Projekts sechs Monate nach seiner Gründung neue Enthüllungen enthält;

16.

fordert die Kommission und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) auf, eingehende Untersuchungen in allen Fällen durchzuführen, die den Ad-hoc-Delegationen des Europäischen Parlaments im Jahr 2018 zur Kenntnis gebracht wurden, nämlich Vorwürfe wegen Korruption und Betrug, auch in Zusammenhang mit EU-Mitteln für die Landwirtschaft und möglichen falschen Anreizen für Landnahme;

17.

fordert die maltesische Regierung auf, eine Untersuchung der Enthüllungen aus den Panama-Papieren und der Verbindungen zwischen dem in Dubai ansässigen Unternehmen „17 Black“ und dem Tourismusminister und ehemaligen Energieminister sowie dem Kabinettschef des Premierministers einzuleiten;

18.

fordert die maltesische und die slowakische Regierung sowie alle EU-Mitgliedstaaten und ihre Strafverfolgungsbehörden auf, den Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Korruption zu verstärken, damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in ihre Institutionen wiederhergestellt wird;

19.

nimmt die Annahme des Nachtrags zum Zweiten Bericht über die Einhaltung der Regeln durch die Slowakei von GRECO hinsichtlich der Korruptionsprävention bei Parlamentsabgeordneten, Richtern und Staatsanwälten am 22. März 2019 zur Kenntnis; fordert die Regierung der Slowakei auf, alle Empfehlungen vollständig umzusetzen;

20.

nimmt die Annahme des Berichts von GRECO über die fünfte Runde der Bewertung von Malta am 23. März 2019 zur Kenntnis; fordert die Regierung von Malta auf, die Veröffentlichung dieses Berichts so bald wie möglich zu genehmigen und alle Empfehlungen vollständig umzusetzen;

21.

ist zutiefst besorgt über die mögliche Rolle der slowakischen Regierung bei der Entführung eines vietnamesischen Bürgers aus Deutschland und fordert einen umfassenden Untersuchungsbericht in fortlaufender Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden, unter anderem über die mutmaßliche Beteiligung des ehemaligen Innenministers daran;

22.

ist besorgt über Vorwürfe wegen Korruption, Interessenkonflikten, Straflosigkeit und „Drehtüreffekten“ in den Machtzirkeln der Slowakei; ist erstaunt über die Tatsache, dass ein ehemaliger hoher Polizeibeamter der für organisierte Kriminalität zuständigen nationalen Strafrechtsbehörde NAKA und der ehemalige Polizeichef nach ihrem Rücktritt zu Beratern des Innenministers, unter anderem in der Tschechischen Republik, ernannt wurden; stellt fest, dass der ehemalige Polizeichef nun als Berater des Innenministers zurückgetreten ist, nachdem Presseberichte über eine Abfrage zu Ján Kuciak vor dessen Ermordung in einer Polizeidatenbank erschienen sind, die angeblich von dem ehemaligen Polizeichef angeordnet wurde;

23.

begrüßt das Engagement der slowakischen und maltesischen Bürger und der zivilgesellschaftlichen Organisationen im Kampf für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte; fordert die Regierungen der Slowakei und Maltas nachdrücklich auf, dieses bürgerschaftliche Engagement uneingeschränkt zu unterstützen und es nicht zu behindern;

24.

fordert die Regierungen Maltas, der Slowakei und Bulgariens auf, weiterhin eine vollständige Zusammenarbeit mit Europol zu ermöglichen, und zwar auch durch eine umfassende Einbeziehung der Agentur und einen proaktiven uneingeschränkten Zugang zu den mit den Untersuchungen zusammenhängenden Akten;

25.

fordert die Kommission auf, klare Leitlinien für die Modalitäten und den Rechtsrahmen beim Austausch von Daten und Beweismitteln zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen und den EU-Agenturen, unter anderem mittels der Europäischen Ermittlungsanordnung, bereitzustellen;

26.

stellt fest, dass die derzeitigen Haushalts- und Personalressourcen und Mandate von Europol und Eurojust nicht ausreichen, damit diese Agenturen bei der Durchführung von Untersuchungen, wie beispielsweise in den Mordfällen Caruana Galizia sowie Ján Kuciak und Martina Kušnírová, einen umfassenden und proaktiven Mehrwert für die Europäische Union bieten können; fordert, dass Europol und Eurojust zusätzliche Mittel für Untersuchungen dieser Art in naher Zukunft bereitgestellt werden;

27.

betont, dass die Strafverfolgungs- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten zu einem EU-System der Kooperation gehören; ist der Auffassung, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union daher proaktiv tätig werden sollten, um Mängel bei den nationalen Behörden zu beheben, und ist besorgt darüber, dass solche Maßnahmen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union jedes Mal erst dann eingeleitet werden, wenn entsprechende Informationen von Journalisten und Hinweisgebern veröffentlicht werden;

28.

fordert die Kommission und den Rat auf, die Haushaltsmittel von Europol entsprechend den bei den Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 ermittelten operativen und strategischen Erfordernissen aufzustocken und das Mandat von Europol zu optimieren, damit die Agentur proaktiver an Ermittlungen gegen die größten Gruppen der organisierten Kriminalität in Mitgliedstaaten mitwirken kann, in denen ernsthafte Zweifel an der Unabhängigkeit und Qualität derartiger Ermittlungen bestehen, z. B. durch die Option, in solchen Fällen proaktiv die Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen einzuleiten;

29.

fordert Eurojust und die künftige Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) auf, bei die finanziellen Interessen der Europäischen Union betreffenden Ermittlungen für eine reibungslose Zusammenarbeit zu sorgen, und zwar insbesondere mit EU-Mitgliedstaaten, die der EUStA nicht beigetreten sind; fordert zu diesem Zweck die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, die rasche Einrichtung der EUStA zu befördern, und ist der Auffassung, dass alle Mitgliedstaaten, die noch nicht ihre Absicht bekundet haben, der EUStA beizutreten, dies tun sollten;

30.

fordert die Kommission auf, die Entschließungen des Parlaments weiterzuverfolgen, in denen die EU-weite Erfassung bewährter Verfahren im Hinblick auf Ermittlungsmethoden gefordert wurde, um die Entwicklung gemeinsamer Ermittlungspraktiken in der EU voranzutreiben (28);

Verfassungsrechtliche Herausforderungen in Malta und der Slowakei

31.

begrüßt die Erklärungen der Regierung von Malta zur Umsetzung der im jüngsten Bericht der Venedig-Kommission enthaltenen Empfehlungen;

32.

begrüßt die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, in der Mitglieder der Regierung und der Opposition an Beratungen über eine mögliche Verfassungsreform beteiligt sind;

33.

begrüßt die jüngste Ankündigung der Regierung von Malta, Gesetzgebungsverfahren eingeleitet zu haben, mit denen eine Reihe der Empfehlungen der Venedig-Kommission umgesetzt werden soll; fordert die Regierung und das Parlament von Malta auf, alle Empfehlungen der Venedig-Kommission ausnahmslos und gegebenenfalls auch rückwirkend umzusetzen, damit sichergestellt wird, dass frühere und aktuelle Beschlüsse, Standpunkte und Strukturen mit diesen Empfehlungen in Einklang gebracht werden, und zwar insbesondere mit dem Ziel,

die Unabhängigkeit, die Aufsichtsbefugnisse und die Fähigkeiten der Mitglieder des maltesischen Repräsentantenhauses, insbesondere durch eine Verschärfung der Unvereinbarkeitsbestimmungen und durch ein angemessenes Gehalt und eine unparteiische Unterstützung, zu stärken;

offene Stellen für Richterposten öffentlich bekanntzugeben (Ziffer 44);

die Zusammensetzung des Ausschusses für Ernennungen im Justizwesen dahingehend zu ändern, dass mindestens die Hälfte seiner Mitglieder von ihren Amtskollegen gewählte Richter sind, und dem Ausschuss die Befugnis zu erteilen, Kandidaten nach ihrer Leistung zu bewerten und diese Kandidaten dem Präsidenten direkt zur Ernennung vorzuschlagen, auch im Falle der Ernennung des Obersten Richters (Ziffer 44);

der Kommission für die Rechtspflege die Befugnis zur Absetzung von Richtern zu erteilen und ein Berufungsverfahren vor Gericht gegen die von dieser Kommission erlassenen Disziplinarmaßnahmen vorzusehen (Ziffer 53);

eine unabhängige Leitung der Staatsanwaltschaft einzurichten, die für alle staatsanwaltschaftlichen Tätigkeiten zuständig ist und die derzeitigen staatsanwaltlichen Aufgaben des Generalstaatsanwalts sowie die staatsanwaltlichen Aufgaben der Polizei und der gerichtlichen Untersuchungen übernimmt, wie von der Venedig-Kommission empfohlen (Ziffern 61-73); fordert die maltesische Regierung auf, diese Leitung der Staatsanwaltschaft, die möglicherweise neu eingerichtet wird, einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen, insbesondere bei Entscheidungen, keine Strafverfolgungsmaßnahmen in die Wege zu leiten (Ziffern 68 und 73);

den Ständigen Ausschuss gegen Korruption zu reformieren, und zwar durch ein Ernennungsverfahren, das von der Exekutive und insbesondere vom Premierminister weniger abhängig ist, und dadurch, dass die Berichte dieses Ausschusses tatsächlich zu Strafverfolgungsmaßnahmen führen; auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Ständige Ausschuss gegen Korruption direkt einer neu eingerichteten Leitung der Staatsanwaltschaft Bericht erstattet (Ziffer 72);

eine Verfassungsreform einzuleiten, um sicherzustellen, dass Urteile des Verfassungsgerichts zur Aufhebung von für verfassungswidrig befundenen Bestimmungen führen, ohne dass das Parlament eingreifen muss (Ziffer 79);

die Praxis der Teilzeitbeschäftigung von Abgeordneten abzuschaffen, das Gehalt von Abgeordneten zu erhöhen, die Ernennung von Abgeordneten auf amtlich zugelassene Stellen zu beschränken, den Abgeordneten ausreichend unterstützendes Personal und unabhängiges Wissen und Beratung zur Verfügung zu stellen und von der ausgiebigen Verwendung der Sekundärgesetzgebung abzusehen (Ziffer 94);

sicherzustellen, dass die Behörden den Auskunftsersuchen des Bürgerbeauftragten in vollem Umfang nachkommen, dass die Berichte des Bürgerbeauftragten im Parlament erörtert werden, dass das Amt des Bürgerbeauftragten auf Verfassungsebene geregelt ist und dass das Gesetz über die Informationsfreiheit aktualisiert wird (Ziffern 100-101);

den Prozess der Ernennung von Staatssekretären neu zu gestalten, und zwar im Sinne einer Auswahl nach Leistung durch eine unabhängige Kommission für den öffentlichen Dienst und nicht durch den Premierminister (Ziffern 119-120);

die Praxis der „Vertrauensposten oder Vertrauenspersonen“ erheblich einzuschränken und klare rechtliche Regelungen einzuführen sowie eine Verfassungsänderung vorzunehmen, die die Grundlage und den Rahmen für die Regulierung dieser Praxis bilden (Ziffer 129);

das Ernennungsverfahren für den Polizeichef zu ändern, und zwar durch die Einführung eines auf Leistung beruhenden öffentlichen Auswahlverfahrens (Ziffer 134);

34.

stellt fest, dass ein Auswahl- und Ernennungsverfahren für Verfassungsrichter in der Slowakei im Gange ist, da die Amtszeit von neun der 13 Richter im Februar endet; betont, dass die Rechtsvorschriften für dieses Auswahl- und Ernennungsverfahren sowie die Qualifikationen und Anforderungen gemäß den Schlussfolgerungen der Venedig-Kommission zu diesem Thema (29) den höchstmöglichen Standards in Bezug auf Transparenz, Kontrolle und Rechenschaftspflicht entsprechen müssen; ist besorgt darüber, dass es derzeit im slowakischen Parlament keine Fortschritte bei diesem Auswahlverfahren gibt;

35.

fordert die transparente, eindeutige und objektive Anwendung der Regeln und Verfahren für die Auswahl des neuen slowakischen Polizeipräsidenten im Jahr 2019, mit denen die Unabhängigkeit und Neutralität des Amtes gewährleistet wird; stellt fest, dass das Auswahlverfahren bereits im Gange ist und dass die Bewerber in Kürze vom zuständigen Ausschuss des slowakischen Parlaments angehört werden; fordert, dass diese Anhörungen öffentlich sind;

Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen und Visa für Investoren

36.

fordert die Regierung Maltas auf, ihre Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren abzuschaffen und eine unabhängige und internationale Untersuchung der Auswirkungen dieser Verkaufspraxis auf die Durchsetzungsfähigkeit Maltas bei der Bekämpfung der Geldwäsche, auf andere grenzüberschreitende Verbrechen und auf die Integrität des Schengen-Raums einzuleiten;

37.

fordert die Regierung Maltas auf, jährlich eine separate Liste aller Personen zu veröffentlichen, die die maltesische und EU-Staatsbürgerschaft käuflich erworben haben, und sicherzustellen, dass diese Käufer nicht zusammen mit den Personen, die ihre maltesische Staatsbürgerschaft auf andere Weise erworben haben, aufgeführt werden; fordert die maltesische Regierung auf, dafür zu sorgen, dass alle diese neuen Bürger vor dem Kauf tatsächlich ein ganzes Jahr in Malta gewohnt haben, wie mit der Kommission vor Beginn des Programms vereinbart wurde; fordert die Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um sicherzustellen, dass die ursprüngliche Vereinbarung in dieser Angelegenheit fortan eingehalten wird;

38.

begrüßt die Tatsache, dass die Kommission im Februar 2019 auf Ersuchen um eine Klarstellung klar und deutlich erklärt hat, dass sie die maltesischen Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren in keiner Weise unterstützt;

39.

fordert die maltesische Regierung auf, ihren Vertrag mit Henley & Partners, dem Privatunternehmen, das derzeit die maltesischen Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren umsetzt, vollständig offenzulegen und zu kündigen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Staatsfinanzen im Falle einer Kündigung oder Aussetzung des Vertrags hat;

40.

fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die bestehenden Verträge zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und privaten Unternehmen über die Durchführung und Auslagerung von Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht sowie mit Sicherheitserwägungen vereinbar sind;

41.

begrüßt die Veröffentlichung des Berichts der Kommission über „Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren“, bemängelt jedoch fehlende Angaben in diesem Bericht; fordert die Kommission auf, den Umfang und die Auswirkungen von unterschiedlichen Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren in der EU weiterhin zu überwachen, und zwar mit einem besonderen Augenmerk auf Sorgfaltsprüfungen, den Profilen und Aktivitäten der Begünstigten, den potenziellen Auswirkungen auf grenzüberschreitende Verbrechen und die Integrität des Schengen-Raums; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle bestehenden Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren so schnell wie möglich auslaufen zu lassen; fordert die Kommission auf, sich einstweilen mit den Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren ausdrücklich im Rahmen des Schengen-Evaluierungsmechanismus zu beschäftigen und einen Legislativvorschlag vorzulegen, der klare Grenzen für Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren setzt;

42.

ersucht die Kommission, auf der Grundlage ihres Berichts über Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren in mehreren EU-Mitgliedstaaten besonders die Auswirkungen der von der maltesischen Regierung eingeführten Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren auf die Integrität des Schengen-Raums zu untersuchen;

43.

fordert Europol und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache auf, eine gemeinsame Bewertung der Bedrohungslage hinsichtlich der Folgen der von EU-Mitgliedstaaten eingeführten Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und für die Integrität des Schengen-Raums durchzuführen;

44.

fordert die maltesische Regierung auf, die Vorwürfe des Massenverkaufs von Schengen-Visa und Visa für die medizinische Behandlung umfassend zu untersuchen, einschließlich der angeblichen Beteiligung ehemaliger oder amtierender hochrangiger maltesischer Regierungsbeamter wie des Kabinettschefs des Premierministers und von Neville Gafa;

Sicherheit von Journalisten und Unabhängigkeit der Medien

45.

fordert die Regierung der Slowakei auf, die Sicherheit von Journalisten zu gewährleisten; bedauert die mangelnde Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen in der Medienbranche; stellt die Unabhängigkeit und Qualität der öffentlich-rechtlichen Medien nach dem Ausscheiden mehrerer Journalisten von RTVS, des öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsenders der Slowakei, in Frage; stellt mit Besorgnis fest, dass mit dem derzeitigen Legislativvorschlag für das Pressegesetz eine Einschränkung der Medienfreiheit droht;

46.

ist über die Äußerungen slowakischer Politiker besorgt, die den Wert des unabhängigen Journalismus und der öffentlich-rechtlichen Medien in Frage stellen, wie sie vom ehemaligen Ministerpräsidenten in der Öffentlichkeit, so zum Beispiel auf einer Pressekonferenz am 2. Oktober 2018, zu hören waren;

47.

bekräftigt seine Forderung an die entsprechenden Mitglieder der Regierung von Malta, mit sofortiger Wirkung dafür zu sorgen, dass die Verleumdungsklagen, die gegen die trauernde Familie von Daphne Caruana Galizia erhoben wurden, zurückgezogen werden und man es unterlässt, unter Berufung auf die Verleumdungsgesetze Bankkonten kritischer Journalisten einzufrieren, sowie die Verleumdungsgesetze reformiert, die derzeit dazu genutzt werden, die Tätigkeit von Journalisten zu vereiteln;

48.

fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Verhinderung sogenannter „strategischer Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit“ (SLAPP) vorzulegen;

Reaktionen der Europäischen Union

49.

bekräftigt seine Forderung an die Kommission, unter Zuhilfenahme des EU-Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips mit der maltesischen Regierung in einen Dialog zu treten;

50.

nimmt die Bemühungen der Kommission und des Rates zur Kenntnis, dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedstaaten die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und die Grundrechte uneingeschränkt wahren; ist jedoch besorgt über die begrenzten Wirksamkeit des EU-Rahmens der Kommission zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips und der bisher nach Artikel 7 Absatz 1 EUV eingeleiteten Verfahren; betont, dass das anhaltende Versäumnis, sich der schwerwiegenden und anhaltenden Verstöße gegen die in Artikel 2 EUV genannten Werte anzunehmen, andere Mitgliedstaaten ermutigt hat, den gleichen Weg einzuschlagen; bedauert die Entscheidung der Kommission, die Veröffentlichung ihres Vorschlags zur Verbesserung des EU-Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips auf Juli 2019 zu verschieben;

51.

weist darauf hin, dass in allen Mitgliedstaaten regelmäßig eine unparteiische Bewertung der Lage der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte durchgeführt werden muss; betont, dass diese Bewertung auf objektiven Kriterien beruhen muss; weist erneut auf seine Entschließungen vom 10. Oktober 2016 und vom 14. November 2018 hin, in denen ein umfassender, dauerhafter und objektiver EU-Mechanismus zum Schutz der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte gefordert wird; ist der Ansicht, dass dies im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen die in Artikel 2 EUV genannten Werte ein fairer, ausgewogener, regelmäßiger und präventiver Mechanismus wäre, und betont, dass solch ein Mechanismus dringender denn je benötigt wird;

52.

bemängelt, dass die Kommission immer noch keinen solchen Vorschlag für einen umfassenden, dauerhaften und objektiven EU-Mechanismus zum Schutz der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte vorgelegt hat, und fordert sie auf, dies rechtzeitig zu tun, indem sie insbesondere die Annahme der interinstitutionellen Vereinbarung über den EU-Pakt für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte vorschlägt;

53.

begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten, weist erneut auf den vom Parlament im Januar 2019 angenommenen diesbezüglichen Bericht hin und fordert den Rat nachdrücklich auf, so bald wie möglich konstruktiv in Verhandlungen einzutreten;

54.

hebt die Bedeutung der Entsendung von Ad-hoc-Delegationen des Europäischen Parlaments in Mitgliedstaaten hervor, da dies ein wirksames Instrument sind, um festzustellen, ob Verstöße gegen die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte vorliegen; empfiehlt, in seinem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres eine ständige Struktur zur Überwachung solcher Verstöße in den Mitgliedstaaten zu schaffen;

55.

fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, entschlossen gegen systemische Korruption vorzugehen und wirksame Instrumente für die Verhinderung, Bekämpfung und Sanktionierung von Korruption und Betrug und für die regelmäßige Überwachung der Verwendung öffentlicher Mittel zu entwickeln; bedauert erneut, dass die Kommission in den vergangenen Jahren jeweils beschlossen hat, den Bericht über die Korruptionsbekämpfung in der EU nicht zu veröffentlichen, und betont, dass Faktenblätter zur Korruptionsbekämpfung im Rahmen des Europäischen Semesters nicht ausreichen, um die Korruption unmissverständlich auf die Tagesordnung zu setzen; fordert die Kommission daher auf, ihre jährliche Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf die alle Mitgliedstaaten und die EU-Organe betreffende Korruptionsbekämpfung unverzüglich wieder aufzunehmen;

56.

begrüßt die Vereinbarung zwischen der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden über einen neuen Kooperationsmechanismus für den Informationsaustausch; fordert alle teilnehmenden Behörden auf, diesen Mechanismus umfassend zu nutzen, damit eine rasche und wirksame Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche gewährleistet ist;

57.

erinnert seinen Präsidenten an die seit langem fällige Umsetzung der Forderung des Parlaments, einen europäischen Daphne-Caruana-Galizia-Preis für investigativen Journalismus auszuloben, der jedes Jahr für herausragende Leistungen auf dem Gebiet des investigativen Journalismus in Europa vergeben werden soll;

58.

begrüßt die Entscheidung des Parlaments, das Praktikumsprogramm für investigative Journalisten nach Ján Kuciak zu benennen;

o

o o

59.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zu übermitteln.

(1)  ABl. C 482 vom 23.12.2016, S. 117.

(2)  ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 162.

(3)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0456.

(4)  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0438.

(5)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0055.

(6)  ABl. C 58 vom 15.2.2018, S. 148.

(7)  ABl. C 204 vom 13.6.2018, S. 95.

(8)  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0442.

(9)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0183.

(10)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0204.

(11)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0340.

(12)  ABl. C 407 vom 4.11.2016, S. 46.

(13)  ABl. C 399 vom 24.11.2017, S. 127.

(14)  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0216.

(15)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0446.

(16)  Malta — Stellungnahme zu verfassungsrechtlichen Bestimmungen und der Gewaltenteilung, angenommen von der Venedig-Kommission auf ihrer 117. Plenartagung (Venedig, 14./15. Dezember 2018)

(17)  Stellungnahme der Venedig-Kommission, Ziffer 142.

(18)  Ebd., Ziffer 107–112.

(19)  Ebd., Ziffer 54.

(20)  Ebd., Ziffer 59.

(21)  Ebd., Ziffer 71.

(22)  Ebd., Ziffer 72.

(23)  Ebd., Ziffer 132.

(24)  Entschließung vom 25. Oktober 2016 mit Empfehlungen an die Kommission zur Einrichtung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte (ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 162). Entschließung vom 14. November 2018 zu der Notwendigkeit eines umfassenden EU-Mechanismus zum Schutz der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte, Angenommene Texte, P8_TA(2018)0456.

(25)  http://nao.gov.mt//loadfile/77c82f0e-89b3-44b4-85d4-e48ecfd251b0

(26)  https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR19_01/SR_FRAUD_RISKS_DE.pdf

(27)  https://www.transparency.org/cpi2018

https://www.transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2017

(28)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52011IP0459&from=EN;

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016IP0403&from=EN

(29)  https://www.venice.coe.int/webforms/documents/default.aspx?pdf=CDL-AD(2017)001-e&lang=DE


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