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Document 52019DP0408

    Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. April 2019 über die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in Ausschüssen für parlamentarische Kooperation und in multilateralen parlamentarischen Versammlungen (2019/2698(RSO))

    ABl. C 158 vom 30.4.2021, p. 536–539 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.4.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 158/536


    P8_TA(2019)0408

    Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in Ausschüssen für parlamentarische Kooperation und in multilateralen parlamentarischen Versammlungen

    Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. April 2019 über die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in Ausschüssen für parlamentarische Kooperation und in multilateralen parlamentarischen Versammlungen (2019/2698(RSO))

    (2021/C 158/55)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten,

    unter Hinweis auf die Assoziierungs-, Kooperations- und anderen Abkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten,

    gestützt auf die Artikel 212 und 214 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in dem Bestreben, durch einen kontinuierlichen interparlamentarischen Dialog zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie beizutragen;

    1.

    beschließt, die Anzahl der interparlamentarischen Delegationen und ihre regionale Zuordnung wie folgt festzulegen:

    a)

    Europa, die Westbalkanstaaten und die Türkei

    Delegationen im:

    Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Nordmazedonien

    Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei

    Delegation für die Zusammenarbeit im Norden und für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen, im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Island und im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

    Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Serbien

    Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Albanien

    Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Montenegro

    Delegation für die Beziehungen zu Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo

    b)

    Russland und die Staaten der Östlichen Partnerschaft

    Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland

    Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Ukraine

    Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Moldau

    Delegation für die Beziehungen zu Belarus

    Delegation im Parlamentarischen Partnerschaftsausschuss EU-Armenien, im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Aserbaidschan und im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Georgien

    c)

    Maghreb, Maschrik, Israel und Palästina

    Delegationen für die Beziehungen zu:

    Israel

    Palästina

    den Maghreb-Ländern und der Union des Arabischen Maghreb, unter anderem in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen EU-Marokko, EU-Tunesien und EU-Algerien

    den Maschrik-Ländern

    d)

    Arabische Halbinsel, Irak und Iran

    Delegationen für die Beziehungen zu:

    der Arabischen Halbinsel

    Irak

    Iran

    e)

    Nord-, Mittel- und Südamerika

    Delegationen für die Beziehungen zu:

    den Vereinigten Staaten

    Kanada

    der Föderativen Republik Brasilien

    den Ländern Mittelamerikas

    den Ländern der Andengemeinschaft

    dem Mercosur

    Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Mexiko

    Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Chile

    Delegation im Parlamentarischen Ausschuss Cariforum-EU

    f)

    Asien, Pazifischer Raum

    Delegationen für die Beziehungen zu:

    Japan

    der Volksrepublik China

    Indien

    Afghanistan

    den Ländern Südasiens

    den Ländern Südostasiens und dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN)

    der Koreanischen Halbinsel

    Australien und Neuseeland

    Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Kasachstan, EU-Kirgisistan, EU-Usbekistan und EU-Tadschikistan sowie für die Beziehungen zu Turkmenistan und der Mongolei

    g)

    Afrika

    Delegationen für die Beziehungen zu:

    Südafrika

    dem Panafrikanischen Parlament

    h)

    Multilaterale Versammlungen

    Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU

    Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum

    Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika

    Delegation in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST

    Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO

    2.

    beschließt, dass den parlamentarischen Ausschüssen, die auf der Grundlage des Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) geschaffen wurden, ausschließlich Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel und des Entwicklungsausschusses angehören werden — wobei zu gewährleisten ist, dass der Ausschuss für internationalen Handel seine Führungsrolle als federführender Ausschuss beibehält — und dass sich die Ausschussmitglieder bei ihrer Arbeit aktiv mit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU abstimmen sollten;

    3.

    beschließt, dass der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST ausschließlich Mitglieder der bilateralen oder subregionalen Delegationen angehören werden, die die genannten Versammlungen abdecken;

    4.

    beschließt, dass der Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO ausschließlich Mitglieder des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung angehören werden;

    5.

    beschließt, dass die Konferenz der Delegationsvorsitze nach Konsultation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses sowie des Ausschusses für internationalen Handel den Entwurf eines halbjährlichen Tätigkeitskalender ausarbeiten sollte, der im Interesse der Kohärenz in enger Abstimmung mit dem Halbjahresprogramm der Konferenz der Ausschussvorsitze für Delegationsreisen der Ausschüsse und unter Berücksichtigung des Jahresarbeitsprogramms der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen aufzustellen ist und anschließend der Konferenz der Präsidenten zur Annahme vorgelegt wird, die den vorgeschlagenen Entwurf des Tätigkeitskalenders als Reaktion auf politische Ereignisse und zur Wahrung der Kohärenz aller externen Aktivitäten des Parlaments ändern kann;

    6.

    weist darauf hin, dass nur die von der Konferenz der Präsidenten genehmigten offiziellen Delegationen Tätigkeiten im Namen des Europäischen Parlaments durchführen und dessen Standpunkt vertreten dürfen;

    7.

    beschließt, dass die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder für jede Art von Delegation ständige Stellvertreter benennen, deren Zahl nicht höher sein darf als die der ordentlichen Mitglieder, die die Fraktionen bzw. die fraktionslosen Mitglieder vertreten;

    8.

    beschließt, dass die ordentlichen Mitglieder der ständigen interparlamentarischen Delegationen berechtigt sind, an interparlamentarischen Treffen außerhalb der Arbeitsorte des Parlaments teilzunehmen; erklärt, dass ein ordentliches Mitglied, das eine Reise nicht antreten kann, durch eines der ständigen stellvertretenden Mitglieder oder, falls das stellvertretende Mitglied nicht verfügbar ist, durch ein Mitglied der für diese Delegation zuständigen interparlamentarischen Versammlung ersetzt werden kann, das von der Fraktion benannt wird, der das ordentliche Mitglied angehört; beschließt, dass ein Mitglied des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses oder des Ausschusses für internationalen Handel an der Reise teilnehmen könnte, falls keine Mitglieder der für diese Delegation zuständigen interparlamentarischen Versammlung verfügbar sind;

    9.

    ist der Ansicht, dass vor einem interparlamentarischen Treffen mit Amtskollegen (parlamentarische Stabilitäts- und Assoziationsausschüsse, Gemischte Parlamentarische Ausschüsse, parlamentarische Assoziationsausschüsse, Ausschüsse für parlamentarische Kooperation, interparlamentarische Treffen usw.) oder einer Delegationsreise eine enge Abstimmung mit den zuständigen Ausschüssen über mögliche politische Themen oder Aspekte der legislativen Kontrolle stattfinden sollte, die die Delegationsmitglieder bei den Treffen mit den Amtskollegen des jeweiligen Landes ansprechen sollten;

    10.

    wird sich darum bemühen, dass sich in der Praxis auch ein oder mehrere Berichterstatter oder Vorsitzende der Ausschüsse an den Arbeiten der Delegationen, der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse, der Ausschüsse für parlamentarische Kooperation und der multilateralen parlamentarischen Versammlungen beteiligen können werden, und beschließt, dass der Präsident auf gemeinsamen Antrag der Vorsitzenden der betreffenden Delegationen und Ausschüsse entsprechende Dienstreisen genehmigt;

    11.

    beschließt, dass dieser Beschluss mit der ersten Tagung der neunten Wahlperiode des Parlaments in Kraft tritt;

    12.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln.

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