This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52019DP0392
European Parliament decision of 17 April 2019 concerning the drafting or amendment of the title of a resolution tabled to wind up a debate (interpretation of Rule 149a(2) of the Rules of Procedure) (2019/2020(REG))
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. April 2019 über den Entwurf oder die Änderung des Titels einer zum Abschluss der Aussprache eingereichten Entschließung (Auslegung von Artikel 149a Absatz 2 der Geschäftsordnung) (2019/2020(REG))
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. April 2019 über den Entwurf oder die Änderung des Titels einer zum Abschluss der Aussprache eingereichten Entschließung (Auslegung von Artikel 149a Absatz 2 der Geschäftsordnung) (2019/2020(REG))
ABl. C 158 vom 30.4.2021, p. 23–23
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
30.4.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 158/23 |
P8_TA(2019)0392
Entwurf oder Änderung des Titels einer zum Abschluss der Aussprache eingereichten Entschließung (Auslegung von Artikel 149a Absatz 2 der Geschäftsordnung)
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. April 2019 über den Entwurf oder die Änderung des Titels einer zum Abschluss der Aussprache eingereichten Entschließung (Auslegung von Artikel 149a Absatz 2 der Geschäftsordnung) (2019/2020(REG))
(2021/C 158/06)
Das Europäische Parlament,
— |
unter Hinweis auf das Schreiben der Vorsitzenden des Ausschusses für konstitutionelle Fragen vom 3. April 2019, |
— |
gestützt auf Artikel 226 seiner Geschäftsordnung, |
1. |
beschließt, dem Artikel 149a Absatz 2 seiner Geschäftsordnung die folgende Auslegung anzufügen: |
„Der Entwurf oder die Änderung des Titels einer Entschließung, die zum Abschluss einer Aussprache gemäß Artikel 123, 128 oder 135 eingereicht wurde, stellt keine Änderung der Tagesordnung dar, sofern sich der Titel nach wie vor auf das behandelte Thema bezieht.“
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln. |