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Document 52019DC0022

Reflexionspapier Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030

COM/2019/22 final

Brüssel, den 30.1.2019

COM(2019) 22 final

ANHÄNGE

zum

Reflexionspapier

Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030




ANHANG I - Beitrag der Juncker-Kommission zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung

In der von den  Vereinten Nationen  (VN) am 25. September 2015 verabschiedeten  Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung  wurde ein globaler Rahmen für die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung bis 2030 festgelegt. Er umfasst ein ehrgeiziges Paket von 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) und 169 damit verbundenen Zielvorgaben, die die Länder und Interessenträger umsetzen sollen.

Die EU war maßgeblich an der Gestaltung der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beteiligt und hat sich gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, auch bei ihrer Umsetzung eine Vorreiterrolle zu übernehmen, sowohl innerhalb der EU als auch – im Rahmen ihrer Außenpolitik – durch Unterstützung für andere Länder, insbesondere für diejenigen, die am dringendsten darauf angewiesen sind.

Zentrale Aspekte der Ziele für nachhaltige Entwicklung spiegeln sich in allen 10 Prioritäten der Juncker-Kommission wider: Beschäftigung, Wachstum und Investitionen (Priorität 1), digitaler Binnenmarkt (Priorität 2), verbesserte Sicherheit, Erschwinglichkeit und Nachhaltigkeit von Energie (Priorität 3), vertiefter und gerechterer Binnenmarkt (Priorität 4), vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion (Priorität 5), offener und fairer Handel (Priorität 6), Justiz und Grundrechte (Priorität 7), Migration (Priorität 8), mehr Gewicht auf der internationalen Bühne (Priorität 9), Union des demokratischen Wandels (Priorität 10).

Die Juncker-Kommission hat seit Beginn ihrer Amtszeit im November 2014 mit Hilfe ihrer Instrumente für eine bessere Rechtsetzung die nachhaltige Entwicklung systematisch in alle wichtigen Querschnittsagenden, sektoralen Politikmaßnahmen und Initiativen einbezogen. Alle vor Legislativvorschlägen durchgeführten Folgenabschätzungen der Kommission umfassen eine Analyse der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen, damit die Belange der nachhaltigen Entwicklung gebührend erwogen und berücksichtigt werden können. Darüber hinaus enthalten sämtliche jüngeren EU-Handelsabkommen ein Kapitel über nachhaltige Entwicklung mit dem Ziel, ein nachhaltiges Wachstum und eine nachhaltige Entwicklung sowie menschenwürdige Arbeit für alle zu fördern.

Die Juncker-Kommission hat eine Reihe wichtiger Grundsteine für die nächste Generation politischer Strategien für eine nachhaltige Zukunft Europas gelegt – von der europäischen Säule sozialer Rechte, dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik und der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik bis zur wertebasierten Strategie „Handel für alle“, zum strategischen Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter und zum europäischen Bildungsraum; von den Paketen für die Kreislaufwirtschaft, für Mobilität und für saubere Energie bis zur Strategie für blaues Wachstum; von der Investitionsoffensive für Europa und dem Aktionsplan für nachhaltige Finanzierungen bis zur Städteagenda für die EU und zum Aktionsplan für die Natur, um nur einige zu nennen. Die Kommission hat ferner vorgeschlagen, die Verknüpfung zwischen EU-Finanzierungen und Rechtsstaatlichkeit zu stärken, die ökologischen und sozialen Auswirkungen aller von der EU kofinanzierten Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu bewerten und ein ehrgeizigeres Ziel für Klimaschutzausgaben im künftigen EU-Haushalt festzulegen. In jüngster Zeit hat die Kommission die europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft vorgestellt, die den Weg für einen strukturellen Wandel der europäischen Wirtschaft ebnen soll, wodurch Wachstum und Beschäftigung angekurbelt werden und gleichzeitig Klimaneutralität erreicht werden kann. Dies erfordert bahnbrechende Lösungen sowie Investitionen in Forschung und Innovation.

Das vorliegende Dokument bietet einen Überblick über die Beiträge der Juncker-Kommission zur VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, wobei zunächst die wichtigsten politischen Meilensteine genannt und anschließend verschiedene Maßnahmen aufgelistet werden, die zur Verwirklichung der einzelnen Ziele für nachhaltige Entwicklung ergriffen wurden.

Der Schwerpunkt dieses Anhangs liegt auf den Initiativen der Juncker-Kommission, doch es versteht sich von selbst, dass auch viele andere Politikkonzepte der EU, die bereits vor Amtsantritt dieser Kommission eingeführt wurden, einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten. Die Charta der Grundrechte der EU, die Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020, das Paket für saubere Luft, die weitere Umsetzung der Strategie zur sozialen Verantwortung von Unternehmen, die Europäische Krankenversicherungskarte, die Vorschriften für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden und die EU-Vorschriften für Tabakerzeugnisse sind nur einige Beispiele hierfür.



Meilensteine in Politik und Praxis

Die Europäische Säule sozialer Rechte

Die Europäische Säule sozialer Rechte vom November 2017 umfasst 20 Grundsätze, die unmittelbar darauf abzielen, eine Aufwärtskonvergenz in Richtung besserer Arbeits- und Lebensbedingungen in Europa zu fördern. Sie trägt zur Bekämpfung der Armut in allen ihren Dimensionen und zur Gewährleistung gerechter, angemessener und nachhaltiger Sozialsysteme bei. Sie fördert die Chancengleichheit, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, und den Zugang zum Arbeitsmarkt, einschließlich fairer Arbeitsbedingungen, und unterstützt die soziale Inklusion und den sozialen Schutz. Sie wird durch ein sozialpolitisches „Scoreboard“ ergänzt, das zusammen mit anderen Instrumenten zu ihrer Überwachung beiträgt.  

Die Umsetzung der in der europäischen Säule sozialer Rechte festgelegten Grundsätze und Rechte wird außerdem maßgeblich zu einem nachhaltigen Europa beitragen. Zu diesem Zweck wird aktive Unterstützung für die Sicherung von Arbeitsplätzen und gerechten, einen angemessenen Lebensstandard bietenden Löhnen geleistet, die Vermittlung von Kompetenzen des 21. Jahrhunderts gefördert, Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen ermöglicht und den Auswirkungen der demografischen Alterung auf den Arbeitsmarkt und die Sozialschutzsysteme entgegengewirkt. Die Europäische Säule sozialer Rechte wird Innovation und Wettbewerbsfähigkeit ankurbeln und gleichzeitig die soziale Gerechtigkeit, die Chancengleichheit, den sozialen Dialog und den Zugang zu hochwertigen Betreuungs- und Pflegedienstleistungen fördern, zu denen die erschwingliche, hochwertige Gesundheitsversorgung für alle, die Kinderbetreuung, die Langzeitpflege, die Wohnraumförderung und andere grundlegende Dienstleistungen zählen.

EU-Maßnahmen im Bereich Gleichstellung der Geschlechter

2015 verabschiedete die Kommission ein „Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016-2019“, das den Rahmen für die laufende Arbeit der Kommission zur Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Stärkung der Rolle der Frau bildet. Mit der europäischen Säule sozialer Rechte  wurde das Bekenntnis der EU zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen bekräftigt. 2017 legte die Kommission ein umfassendes Paket legislativer und politischer Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben  vor, das eine stärkere Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt fördern soll.

Der EU-Aktionsplan für die Gleichstellung 2016-2020 bildet die Grundlage, auf der die EU im Rahmen ihrer Außenbeziehungen mit Drittländern sowie in internationalen Foren und Agenden die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen fördert. Die EU setzt diesen Aktionsplan mithilfe ihrer überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik und ihrer Entwicklungspolitik in die Praxis um.

Die EU-Strategie für die Jugend

Im Mai 2018 legte die Kommission Ideen zur „Beteiligung, Begegnung und Befähigung junger Menschen“ für eine neue EU-Strategie für die Jugend vor, die im November 2018 vom Rat gebilligt wurde. Dieser neue Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit im Zeitraum 2019-2027 zielt darauf ab, jungen Menschen die EU näherzubringen und zur Bearbeitung von für die Jugend wichtigen Themen beizutragen. Die EU-Strategie für die Jugend zielt darauf ab, die Beteiligung junger Menschen am gesellschaftlichen und demokratischen Leben zu fördern („Beteiligung“), junge Menschen in der gesamten EU und über ihre Grenzen hinaus zusammenzubringen, um Freiwilligenarbeit, Möglichkeiten des Lernens im Ausland sowie Solidarität und interkulturelles Verständnis zu fördern („Begegnung“) und die Stärkung der Rolle der Jugend durch die Ankurbelung von Innovation sowie die Förderung der Qualität und der Anerkennung der Jugendarbeit zu unterstützen („Befähigung“). Zu den Instrumenten, die zur Verwirklichung der Ziele der Strategie vorgeschlagen werden, gehören ein neuer Jugenddialog, der Einsatz von „Planern für nationale Maßnahmen“ sowie ein Arbeitsplan des Rates für die Jugend für den Zeitraum 2019-2020.

Die Kommission unterstützt die EU-Mitgliedstaaten außerdem bei der Ankurbelung der Beschäftigung junger Menschen. Jedes Jahr wird mehr als 3,5 Millionen jungen Menschen, die bei der Jugendgarantie registriert sind, eine Arbeitsstelle, eine Weiterbildungsmaßnahme oder ein Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten.

Verknüpfung von EU-Finanzierungen mit der Achtung der Rechtsstaatlichkeit

Gemäß dem Vorschlag der Kommission soll sich der nächste mehrjährige EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 an den Grundsätzen des Wohlstands, der Nachhaltigkeit, der Solidarität und der Sicherheit orientieren.

Der Vorschlag beinhaltet einen neuen Mechanismus zur Stärkung der Verknüpfung von EU-Finanzierungen mit der Achtung der Rechtsstaatlichkeit. Allgemeine Rechtsstaatlichkeitsdefizite in einem Mitgliedstaat haben schwerwiegende Folgen für die wirtschaftliche Haushaltsführung und wirksame EU-Finanzierungen. Es handelt sich nicht um einen Sanktionsmechanismus, sondern um ein Haushaltsinstrument, das es ermöglicht, den EU-Haushalt zu schützen und eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten, während gleichzeitig die Rechtsstaatlichkeit gefördert wird.

Die Investitionsoffensive für Europa /„Juncker-Plan“

Seit der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise leidet die EU unter niedrigen Investitionen. Der Schwerpunkt der Investitionsoffensive für Europa bzw. des so genannten Juncker-Plans liegt auf der Beseitigung von Investitionshindernissen, der Gewährleistung von Sichtbarkeit und technischer Unterstützung bei Investitionsvorhaben sowie der intelligenteren Nutzung finanzieller Ressourcen.

Der gemäß dem Juncker-Plan eingerichtete Europäische Fonds für strategische Investitionen erreichte im Juli 2018 sein anfängliches Ziel von Investitionen in Höhe von 315 Mrd. EUR und mobilisierte zwischen 2015 und Dezember 2018 EU-weit 371 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen. So wurde bereits die Schaffung von mehr als 750 000 Arbeitsplätzen unterstützt. Diese Zahl soll bis 2020 auf 1,4 Millionen steigen. Mehr als 850 000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhielten einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln. Mindestens 40 % der Finanzierungen aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen im Rahmen des Infrastruktur- und Innovationsfensters dienen der Unterstützung von Projektkomponenten, die im Einklang mit dem Pariser Übereinkommen zum Klimaschutz beitragen.

Horizont 2020 – das Forschungs- und Innovationsprogramm der EU

„Horizont 2020“ ist das weltweit größte Programm zur Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation in der EU und darüber hinaus.

Fast 77 Mrd. EUR werden über einen Zeitraum von sieben Jahren (2014 bis 2020) für das laufende Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ bereitgestellt – zusätzlich zu den privaten und nationalen öffentlichen Investitionen, die durch diese Gelder mobilisiert werden. Mehr als 60 % dieser Mittel werden in nachhaltige Entwicklung investiert. Für das Nachfolgeprogramm „Horizont Europa“ wird eine noch höhere Mittelausstattung vorgeschlagen.

„Horizont 2020“ soll zu einem intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wirtschaftswachstum beizutragen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass die EU Wissenschaft und Technologie von Weltniveau hervorbringt. Dies wird der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Umwelt gleichermaßen zugutekommen, Innovationshemmnisse beseitigen und es dem öffentlichen und privaten Sektor erleichtern, gemeinsam Lösungen für die großen Herausforderungen zu finden, vor denen unsere Gesellschaft steht.

Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums

Angesichts der unabsehbaren Folgen des Klimawandels und der Ressourcenknappheit, mit denen unser Planet zunehmend konfrontiert ist, ist es dringend erforderlich, Anpassungen in Richtung eines nachhaltigeren Modells vorzunehmen. Damit die EU ihre in Paris vereinbarten Klimaziele, darunter die 40 %-ige Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030, auch erreicht, werden zusätzliche Investitionen von schätzungsweise rund 180 Mrd. EUR benötigt.

Aus diesem Grund hat die Kommission im März 2018 einen Aktionsplan für nachhaltige Finanzierungen angenommen, um die Rolle der Finanzierung bei der Förderung einer gut funktionierenden Wirtschaft, die auch Ergebnisse bei ökologischen und sozialen Zielen bringt, zu stärken. Auf diese Weise ermöglicht die EU dem Finanzsektor, bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sein volles Gewicht in die Waagschale zu werfen.

SustainableFinanceEU

Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

In einer Kreislaufwirtschaft bleibt der Wert von Produkten, Materialien und Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten und das Abfallaufkommen (z. B. Lebensmittelabfälle, Kunststoffe, Meeresabfälle) wird so weit wie möglich reduziert. Zu den allgemeinen Vorteilen einer Kreislaufwirtschaft gehören die Schaffung neuer Wettbewerbsvorteile und die Verringerung des Bedarfs an knappen Ressourcen, des Energieverbrauchs und der Kohlendioxidemissionen.

Die von der Kommission seit der Annahme des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft im Jahr 2015 ergriffenen Maßnahmen unterstützen die Kreislaufwirtschaft auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette. Mit ihrem Paket zur Kreislaufwirtschaft gibt die EU den Wirtschaftsakteuren und der Gesellschaft ein deutliches Signal für das weitere Vorgehen. Maßnahmen auf EU-Ebene können Investitionen vorantreiben, gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und Hindernisse im Binnenmarkt beseitigen.

Ein sauberer Planet für alle – die langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050

Die von der Kommission im November 2018 angenommene langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 zeigt, wie Europa den Weg zur Klimaneutralität ebnen kann, indem das Energiesystem modernisiert und in realistische technologische Lösungen investiert wird, die Bürger gestärkt und Maßnahmen in Schlüsselbereichen wie Industriepolitik, Finanzen, Kreislaufwirtschaft und Forschung abgestimmt werden, während gleichzeitig die soziale Gerechtigkeit und die Unterstützung für einen fairen Übergang gewährleistet werden. In voller Übereinstimmung mit den SDGs wird in dem Papier auch eine Reihe strategischer Bausteine für den Übergang zu einer klimaneutralen EU genannt.

Die langfristige Vision zielt darauf ab, die Richtung der EU-Klimapolitik festzulegen und eine eingehende Debatte darüber anzustoßen, wie sich die EU auf einen Zeithorizont bis 2050 vorbereiten sollte, damit bis 2020 eine ehrgeizige langfristige EU-Strategie zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vorgelegt werden kann.

Klimaschutzübereinkommen von Paris – Paket „Saubere Energie für alle Europäer“

Europa war maßgeblich an der Einigung auf das erste universelle und rechtsverbindliche Klimaschutzübereinkommen in Paris beteiligt, das auch einen globalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Klimawandels enthält. Die EU hat vereinbart, die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 40 % zu senken.

Dies bereitete den Weg für das Paket „Saubere Energie für alle Europäer“, mit dem die Umstellung auf saubere Energie und die Modernisierung des Energiesystems vorangetrieben werden, um die Ziele von Paris zu erreichen.

Diese Energiewende und der Kampf gegen den Klimawandel werden die Art und Weise, wie wir Energie gewinnen und verbrauchen, erheblich verändern. Die einzelnen Sektoren und Regionen werden dadurch in unterschiedlichem Maße beeinflusst. CO2-intensive Modelle wie der Kohlebergbau werden weniger rentabel werden und letztendlich auslaufen.

Die Kommission hat daher gezielte Initiativen zur Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen die Bürger in den Kohleregionen konfrontiert sind, auf den Weg gebracht. Sie unterstützen die Entwicklung von Übergangsstrategien, konkrete Projekte für die strukturelle Diversifizierung und den technologischen Wandel. Dank der Unterstützungsmaßnahmen für 41 Kohleregionen in 12 Mitgliedstaaten soll die Energiewende Möglichkeiten eröffnen, Innovationen, Investitionen und neue Kompetenzen anzukurbeln.

Europa in Bewegung

Im Anschluss an die Strategie für emissionsarme Mobilität hat die Kommission in den Jahren 2017 und 2018 drei Mobilitätspakete zu „Europa in Bewegung“ verabschiedet. „Europa in Bewegung“ umfasst eine breite Palette von Initiativen, die den Verkehr sicherer machen, intelligente Straßenbenutzungsgebühren fördern, Emissionen, Luftverschmutzung und Verkehrsüberlastungen verringern, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen vermindern, illegale Beschäftigung bekämpfen und ordnungsgemäße Arbeitsbedingungen und Ruhezeiten für Arbeitskräfte sicherstellen. Langfristig werden sich diese Maßnahmen weit über den Verkehrssektor hinaus positiv auswirken – sie fördern Wachstum und Beschäftigung, stärken die soziale Gerechtigkeit, vergrößern die Auswahl für die Verbraucher und geben Europa einen klaren Weg für die Erreichung der Emissionsfreiheit vor.

Das jüngste Paket zu „Europa in Bewegung“ enthält eine positive Agenda und zielt darauf ab, allen Europäern die Möglichkeit zu eröffnen, Nutzen aus dem sichereren Verkehr, umweltfreundlicheren Fahrzeugen und fortschrittlicheren technischen Lösungen zu ziehen, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie gefördert wird. Aus diesem Grund umfassen die Initiativen auch eine integrierte Strategie für die Zukunft der Straßenverkehrssicherheit mit Maßnahmen zur Fahrzeug- und Infrastruktursicherheit, die ersten CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge, einen strategischen Aktionsplan für die Entwicklung und Herstellung von Batterien in Europa und eine zukunftsorientierte Strategie für die vernetzte und automatisierte Mobilität.

EU-Kunststoffstrategie

Gesunde Ozeane sind für unsere Existenz von grundlegender Bedeutung. Sie bilden für rund 40 % der Weltbevölkerung eine wichtige Nahrungs- und Einkommensquelle. Unser Klima, unser Wasser und unser Sauerstoff hängen letztlich von den Meeren ab bzw. werden durch sie reguliert.

Mit der EU-Agenda zur internationalen Meerespolitik wurde ein übergreifender Rahmen für die Stärkung der internationalen Meerespolitik geschaffen, um sicherzustellen, dass die Ozeane sicher, gefahrenfrei und sauber sind und legal und nachhaltig genutzt werden. Eine der in dieser Agenda enthaltenen Maßnahmen ist die Bekämpfung von Abfällen im Meer.

Im Mai 2018 schlug die Kommission neue, für die gesamte EU geltende Vorschriften vor, in deren Mittelunkt die zehn Einwegprodukte aus Kunststoff stehen, die in Europa am häufigsten an den Stränden und in den Meeren gefunden werden, sowie Fischfanggeräte, die im Meer verloren gegangen sind oder zurückgelassen wurden. Zusammen entfallen auf sie 70 % aller Abfälle im Meer.

Andere Initiativen im Zusammenhang mit Kunststoffen umfassen Maßnahmen zur Vermeidung der Vermüllung, zur Einführung der Kreislaufwirtschaft im Kunststoffsektor, zur Bekämpfung meerseitiger Quellen von Abfällen im Meer sowie zur Verbesserung des Wissens über Meeresabfälle und zur Verstärkung ihrer Überwachung.

EU-Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft

Die Vogelschutz-Richtlinie und die Habitat-Richtlinie sind die Leitinitiativen der EU für den Naturschutz. Dadurch wird das größte koordinierte Netz biodiversitätsreicher Schutzgebiete der Welt („Natura 2000“) geschaffen, das durch Wasseraufbereitung, Kohlenstoffspeicherung, Bestäubung oder auch Tourismus („Ökosystemleistungen“) zur Wirtschaftsleistung der EU beiträgt, und zwar mit einem Anteil von 1,7 bis 2,5 % am BIP der EU.

Im April 2017 nahm die Kommission einen „Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft“ an, um die vollständige Umsetzung der Rechtsakte vor Ort sicherzustellen und dadurch den Naturschutz zugunsten der EU-Bürger und der Wirtschaft zu verbessern.

Dieser Aktionsplan sieht 15 Hauptmaßnahmen vor, die bis 2019 in vier Schwerpunktbereichen durchzuführen sind: Verbesserung des Wissens und Leitlinien zur Gewährleistung einer besseren Kohärenz mit den sozioökonomischen Tätigkeiten, Vollendung des Netzes und Sicherstellung seiner wirksamen Verwaltung , Stärkung der Investitionen in „Natura 2000“ und Gewährleistung einer erhöhten Finanzierung sowie Einbindung von Bürgern, Interessenträgern und lokalen Gemeinschaften.

Städteagenda für die EU

Die Städte in Europa stehen im Mittelpunkt der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen von heute. Über 70 % der EU-Bürger leben in städtischen Gebieten, und das BIP der EU wird zu 85 % in Städten erwirtschaftet. 

Die im Mai 2016 auf den Weg gebrachte Städteagenda für die EU ist entscheidend, um sicherzustellen, dass städtische Gebiete als Katalysatoren für innovative, nachhaltige Lösungen zur Förderung des Übergangs zu CO2-armen und widerstandsfähigen Gesellschaften dienen. Die Städteagenda ist ein gemeinsames Werk der Kommission, der Mitgliedstaaten und der europäischen Städte in dem Bemühen, eine stärkere Berücksichtigung der Auswirkungen von Politikkonzepten in städtischen Gebieten zu gewährleisten. Außerdem zielt sie darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der städtischen Gebiete durch die Vorbeugung gegen Katastrophen und klimabedingte Risiken zu stärken.

Die Städteagenda wird durch Initiativen der Kommission wie den Bürgermeisterkonvent untermauert, mit denen langfristige Energie- und Klimaschutzmaßnahmen auf lokaler Ebene gefördert werden. Auf der Grundlage dieser europäischen Initiative wurde 2016 der globale Bürgermeisterkonvent für Klima und Energie ins Leben gerufen, der 10,28 % der Weltbevölkerung im Rahmen eines Bündnisses zusammenbringt, das Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und den Übergang zu einer emissionsarmen Gesellschaft unterstützt.

Europäische Agenda für Kompetenzen

Mit der neuen Europäischen Agenda für Kompetenzen investiert Europa in die Menschen, sodass sie zuversichtlich in die Zukunft blicken können. Durch die Umsetzung der zehn Maßnahmen der Agenda für Kompetenzen trägt die Europäische Kommission dazu bei, den Menschen die richtigen Kompetenzen zu vermitteln, damit sie mit den Veränderungen in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt Schritt halten können. Europa macht die Kompetenzen darüber hinaus besser sichtbar und vergleichbar und sammelt Erkenntnisse über den Qualifikationsbedarf in Berufen und Wirtschaftssektoren in ganz Europa. Die Kommission hat auch die europäischen Länder bei der Intensivierung ihrer Hilfe für Erwachsene unterstützt, die Schwierigkeiten mit Grundkompetenzen haben. Es wurden Initiativen auf den Weg gebracht, um die Menschen auf die digitale Revolution und die Zukunft der Arbeit vorzubereiten. Schließlich hat die Kommission die Europäische Woche der Berufsbildung ins Leben gerufen, um auf die zahlreichen Möglichkeiten aufmerksam zu machen, die die berufliche Aus- und Weiterbildung bietet. Seit 2016 haben diese erfolgreichen jährlichen Kampagnen Millionen junger Menschen und Erwachsener ermöglicht, zu entdecken, dass auch eine Berufsausbildung die erste Wahl sein kann.

Eine nachhaltige Bioökonomie der EU zur Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt

Wir leben in einer Welt begrenzter Ressourcen. Globale Herausforderungen wie der Klimawandel und die Verschlechterung von Böden und Ökosystemen in Verbindung mit einer wachsenden Bevölkerung zwingen uns, unter Berücksichtigung der ökologischen Grenzen unseres Planeten neue Wege für Produktion und Verbrauch unserer biologischen Ressourcen zu suchen. Mit einem Umsatz von 2,3 Billionen EUR und einem Anteil von 8,2 % an der Erwerbsbevölkerung in der EU stellt die Bioökonomie einen wesentlichen Bestandteil der EU-Wirtschaft dar.

Mit der aktualisierten Bioökonomie-Strategie werden 14 Maßnahmen eingeleitet, die den Weg für eine innovativere, ressourceneffizientere und wettbewerbsfähigere Gesellschaft ebnen, wobei die Ernährungssicherheit mit der nachhaltigen Nutzung biotischer erneuerbarer Ressourcen in Einklang zu bringen und gleichzeitig der Schutz der Umwelt zu gewährleisten ist. Außerdem sollen die biobasierten Sektoren gestärkt und neue Technologien entwickelt werden, um Bioabfälle in Werte umzuwandeln, Vorteile für die ländlichen Gemeinschaften zu schaffen und sicherzustellen, dass die Bioökonomie innerhalb der ökologischen Grenzen funktioniert.

Die Kohäsionspolitik der EU

Die Kohäsionspolitik der EU ist die wichtigste Investitionspolitik der EU, deren Hauptaufgabe darin besteht, wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu erreichen, indem sie die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen verringert. Sie ist eines der am stärksten bereichsübergreifenden Politikkonzepte und trägt zu den meisten, wenn nicht allen 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung bei.

Darüber hinaus werden wichtige bereichsübergreifende Grundsätze und Ziele wie die nachhaltige Entwicklung, die Beseitigung von Ungleichheiten, die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive sowie die Bekämpfung von Diskriminierung in alle Phasen der Umsetzung der Politik einbezogen. Die Priorität, die dem Partnerschaftsprinzip eingeräumt wird, stellt sicher, dass nationale und subnationale Akteure sich beteiligen und in Form kofinanzierter Projekte Eigenverantwortung für die Umsetzung der EU-Prioritäten übernehmen.

Europäischer Bildungsraum

Die EU strebt an, bis 2025 einen europäischen Bildungsraum zu schaffen, in dem „Lernen, Studieren und Forschen nicht von Grenzen behindert werden. Ein Kontinent, auf dem es zur Norm geworden ist, dass man Zeit – zum Studieren, zum Lernen oder zum Arbeiten – in einem anderen Mitgliedstaat verbringt, und auf dem es außerdem gängig ist, dass man neben der Muttersprache zwei weitere Sprachen spricht. Ein Kontinent, auf dem sich die Menschen ihrer europäischen Identität, des kulturellen Erbes Europas und dessen Vielfalt voll und ganz bewusst sind.“

Im Einklang mit dem ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte besteht das Ziel darin, innovatives, inklusives und lebenslanges Lernen für alle zugänglich zu machen. Zu den ersten konkreten Maßnahmen gehören die Weiterentwicklung europäischer Hochschulen, die automatische Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen der Sekundarstufe II und des Tertiärbereichs sowie von Lernzeiten im Ausland durch die Mitgliedstaaten, die Verbesserung des Erlernens von Sprachen, die Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, die Unterstützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen und die Förderung des digitalen Lernens.

EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung

In der EU gehen schätzungsweise 20 % der erzeugten Lebensmittel verloren oder werden verschwendet‚ während sich 43 Millionen Menschen nicht einmal jeden zweiten Tag eine hochwertige Mahlzeit leisten können. Die Haushalte erzeugen mehr als die Hälfte der gesamten Lebensmittelverschwendung in der EU, während auf Haushalte, Gastronomie und Einzelhandel zusammen 70 % davon entfallen.

Es gibt weder einen einzigen Grund, noch eine einzige Lösung, da die Lebensmittelkette ein komplexes und dynamisches Gefüge ist. Die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung setzt voraus, dass alle wichtigen Akteure aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor zusammenarbeiten‚ um Schwachstellen effizienter zu identifizieren, zu bewerten und zu verstehen und Lösungen für den Umgang mit der Lebensmittelverschwendung zu finden.

Die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung wurde 2016 eingerichtet und bringt internationale Organisationen, Mitgliedstaaten und Interessenträger zusammen, um bestmögliche Verfahren festzulegen und schneller Fortschritte bei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung zu erzielen. Mit Unterstützung der Plattform hat die Kommission EU-Leitlinien zur Erleichterung von Lebensmittelspenden verabschiedet (2017) und führt ein EU-Pilotprojekt mit einer Laufzeit von drei Jahren durch, um die Umsetzung der Leitlinien vor Ort zu fördern. 2018 wurden EU-Leitlinien zur Förderung der Verwendung von Lebensmitteln, die für den menschlichen Verzehr sicher sind, aber nicht mehr zu diesem Zweck vermarktet werden können, als Ressource für Tierfutter angenommen. Darüber hinaus prüft die Kommission aktiv, wie die Verwendung des Verfalls- und des Mindesthaltbarkeitsdatums in der Lieferkette und das entsprechende Wissen der Verbraucher verbessert werden können, um die mit diesen Haltbarkeitsdaten verbundene Lebensmittelverschwendung zu verringern.

Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

2017 verabschiedeten die EU und ihre Mitgliedstaaten den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik. Es handelt sich um eine gemeinsame Vision für die Entwicklungspolitik. Der Konsens bildet den neuen Rahmen für das auswärtige Handeln, wobei das entwicklungspolitische Konzept mit Blick auf die Agenda 2030 und die SDGs aktualisiert wurde. Darüber hinaus fördert er die koordinierte Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der Agenda für menschenwürdige Arbeit.

Der Konsens beruht auf den fünf großen Schwerpunktthemen, die den Rahmen der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bilden: Menschen, Planet, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft. Die Beseitigung der Armut bleibt sein vorrangiges Ziel. Dabei werden die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der nachhaltigen Entwicklung einbezogen. Durch den Konsens wird die entscheidende Verbindung zwischen den externen Politikbereichen wie der humanitären Politik, der Entwicklungspolitik und der Handelspolitik sowie der Politik zur Förderung von Frieden und Sicherheit und zur Bewältigung von Migration, Umweltschutz und Klimawandel gestärkt.

Auf dem Weg zu einem neuen afrikanisch-europäischen Bündnis

Die EU ist der wichtigste Partner Afrikas in den Bereichen Handel, Investitionen und Entwicklung. Auf die EU entfielen 2017 36 % des Warenhandels Afrikas, die EU-Investitionsbestände machten 2016 40 % der ausländischen Direktinvestitionen in Afrika (291 Mrd. EUR) aus, und Afrika erhielt allein 2016 55 % seiner öffentlichen Entwicklungshilfe (23 Mrd. EUR) von der EU und ihren Mitgliedstaaten.

Um diese Partnerschaft auf die nächste Stufe zu heben, rief die Kommission im September 2018 ein neues   „afrikanisch-europäisches Bündnis für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze“  ins Leben.

Durch das Bündnis wurden wichtige Aktionsschwerpunkte für die EU und ihre afrikanischen Partner festgelegt, um private Investoren anzuziehen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, Bildung und Kompetenzen zu fördern und den Handel anzukurbeln.

Das Bündnis ergänzt die langjährige politische Partnerschaft, wobei ein Paradigmenwechsel vom Geber-Empfänger-Konzept zu einem Bündnis unter Gleichen vorgeschlagen wird. Es baut auf der 2017 anlässlich des 5. Gipfeltreffens zwischen der EU und der Afrikanischen Union eingegangenen gemeinsamen Verpflichtung auf, Investitionen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Handel zu fördern.

Afrika braucht eine echte und faire Partnerschaft. Und wir Europäer brauchen diese Partnerschaft gleichermaßen.

Jean-Claude Juncker,
Präsident der Europäischen Union
Lage der Union 2018

Globale EU-Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik

In der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik wird eine Vision des Engagements der EU in der Welt skizziert. Die SDGs stellen einen Querschnitt aller Arbeiten zur Umsetzung der Strategie dar.

Die EU leistet einen Beitrag zum Aufbau friedlicher und inklusiver Gesellschaften. Vor dem Hintergrund des schrumpfenden zivilgesellschaftlichen und demokratischen Raums hat die EU ihre bedingungslose Unterstützung für Demokratie, Menschenrechte und gute Regierungsführung weltweit bekräftigt.

Diese Verpflichtung betrifft verschiedene Formen des Politikdialogs und der finanziellen Unterstützung durch das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte. Der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015–2019) bietet einen Rahmen für die Politik mit Drittländern. Im Laufe der Jahre hat die Union Menschenrechtsdialoge mit einer wachsenden Zahl von Drittstaaten aufgenommen, um die Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte zu vertiefen und die Menschenrechtslage in den Drittländern, einschließlich des Zugangs zur Justiz, zu gewährleisten.

Darüber hinaus unterstützt die EU Programme zur Stärkung transparenter und rechenschaftspflichtiger Institutionen, einschließlich der Parlamente, der Justiz- und der Strafverfolgungsbehörden sowie nationaler Menschenrechtsinstitutionen. Außerdem bemüht sich die EU um die Stärkung der Resilienz in den Partnerländern als Mittel zur Bewältigung fragiler Situationen und unterstützt Initiativen zur Konfliktprävention und Friedenskonsolidierung, u. a. durch die Verbesserung der Governance des Sicherheitssektors in den Partnerländern, um Krisen vorzubeugen und die menschliche Sicherheit zu fördern.

Handel für alle: Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik

Das heutige – im Kern globale und digitale – Wirtschaftssystem beruht auf internationalen Wertschöpfungsketten, bei denen Waren und Dienstleistungen zunehmend über die Grenzen hinweg gehandelt werden.

Die Kommission erkennt an, dass die Handels- und Investitionspolitik der EU den Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden und den Austausch von Ideen, Kompetenzen und Innovationen erleichtern muss. Die Kommission erkennt ferner an, dass eine wirksame Handelspolitik mit einer nachhaltigen Entwicklung und einer breiter angelegten Außenpolitik sowie mit den externen Zielen der internen Politikbereiche der EU im Einklang stehen sollte, sodass sie sich gegenseitig verstärken. Die Kommission betont, dass der Handel gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten muss, wobei gleichzeitig wesentliche Grundsätze wie Menschenrechte, menschenwürdige Arbeit, nachhaltige Entwicklung in der ganzen Welt oder hochwertige Regulierungen und öffentliche Dienstleistungen auf nationaler Ebene gefördert werden.

Mit der wertebasierten Strategie „Handel für alle – Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ macht die Kommission deutlich, dass die Handelspolitik der EU für alle da ist und dass sie Wachstum, Arbeitsplätze und Innovation schaffen, aber auch mit den Grundsätzen des europäischen Modells im Einklang stehen muss. Kurzum, sie muss verantwortungsvoll sein. 

Der nächste mehrjährige europäische Haushalt – ein Instrument zur Integration der Nachhaltigkeit

Gemäß dem Vorschlag der Kommission soll sich der nächste mehrjährige EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 an den Grundsätzen des Wohlstands, der Nachhaltigkeit, der Solidarität und der Sicherheit orientieren. Die nachhaltige Entwicklung steht im Mittelpunkt der Vorschläge. Es handelt sich nicht um eine einzelne Rubrik oder ein einzelnes Programm, sondern um eine bereichsübergreifende Priorität. Die Nachhaltigkeit wird durch zahlreiche Programme und Ausgabeninstrumente gefördert und ist darin eingebunden. Im Folgenden werden einige Beispiele aus den Vorschlägen der Kommission für den nächsten mehrjährigen EU-Haushalt genannt:

·Eine umfassende Umstrukturierung der Instrumente des auswärtigen Handelns der EU, um mehr Kohärenz zwischen den Instrumenten zu schaffen, Skaleneffekte und Synergien zwischen den Programmen zu nutzen und die Verfahren zu vereinfachen. Dies wird die EU besser für die Verfolgung ihrer Vorhaben und die weltweite Vertretung ihrer Ziele, Politikkonzepte, Werte und Interessen wappnen. Das vorgeschlagene neue Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit mit einem Budget von fast 90 Mrd. EUR steht im Einklang mit der VN-Agenda 2030 und ihren Zielen für nachhaltige Entwicklung. Mit der neuen Europäischen Friedensfazilität, die mit 10,5 Mrd. EUR ausgestattet ist, wird die EU ebenfalls versuchen, ihre Fähigkeit, Konflikte zu verhüten, Frieden zu schaffen und die internationale Sicherheit zu stärken, zu verbessern.

·Bahnbrechende Lösungen zur Unterstützung des Übergangs zu einer nachhaltigen Entwicklung erfordern beispiellose Investitionen in Forschung und Innovation durch Horizont Europa, das umfangreichste EU-Forschungs- und Innovationsprogramm aller Zeiten mit einem vorgeschlagenen Budget von 100 Mrd. EUR.

·Ein ehrgeizigeres Ziel für die durchgängige Berücksichtigung von Klimabelangen in allen EU-Programmen, mit dem Ziel, dass 25 % der EU-Ausgaben einen Beitrag zum Klimaschutz, einschließlich der Umstellung auf saubere Energie, leisten. Bei dem vorgeschlagenen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“, das im Einklang mit den SDGs konzipiert wurde, wird dieses Ziel auf 35 % des Gesamtbudgets angehoben.

·Eine reformierte Kohäsionspolitik mit mehr als 370 Mrd. EUR – dem höchsten Budget aller Politikbereiche und Initiativen der EU für den Zeitraum 2021-2027 –, die erhebliche zusätzliche nationale und private Investitionen mobilisieren wird. Der Schwerpunkt des Vorschlags liegt auf nachhaltigem Wachstum, dem Übergang zu einer CO2-armen Kreislaufwirtschaft, dem Umweltschutz und der Ressourceneffizienz sowie der sozialen Inklusion. Die reformierte Kohäsionspolitik wird die EU in die Lage versetzen, die Zielvorgaben des Pariser Klimaschutzübereinkommens zu erreichen und dazu beitragen, die SDGs lokal zu verankern, da ihre Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den Regionen und den lokalen Behörden erfolgt. Investitionen in die Menschen werden eine Schlüsselpriorität des künftigen Europäischen Sozialfonds (ESF+) darstellen, der mit einem vorgeschlagenen Budget von 101 Mrd. EUR zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen soll.

·Ein Vorschlag zur Förderung wichtiger strategischer Investitionen durch einen neuen, vollständig integrierten Investitionsfonds, InvestEU, der für den künftigen Wohlstand Europas und seine Führungsrolle bei der Verwirklichung der SDGs von entscheidender Bedeutung sein wird. Dank eines Beitrags aus dem EU-Haushalt von 15,2 Mrd. EUR soll InvestEU mehr als 650 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen in ganz Europa mobilisieren.

·Eine vereinfachte, modernisierte gemeinsame Agrarpolitik mit einem Gesamtbudget von 365 Mrd. EUR zur Gewährleistung des Zugangs zu sicheren, hochwertigen, erschwinglichen, nährstoffreichen und abwechslungsreichen Lebensmitteln für die 500 Millionen Verbraucher in der EU. Die neue Gemeinsame Agrarpolitik wird einen größeren Schwerpunkt auf Umwelt- und Klimaschutz legen. Alle Landwirte, die flächen- und tierbezogene Zahlungen erhalten, müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die sich auf den Klimawandel, Wasser, Boden, biologische Vielfalt und Landschaftspflege sowie auf die öffentliche Gesundheit, die Pflanzengesundheit sowie die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren beziehen.

·Eine Stärkung des Umweltprogramms LIFE mit einem Budget von 5,5 Mrd. EUR für Projekte zur Unterstützung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, einschließlich einer neuen Komponente für die Unterstützung der Umstellung auf saubere Energie.

·Es wird vorgeschlagen, das Budget für das künftige Erasmus-Programm auf 30 Mrd. EUR zu verdoppeln‚ um mehr europäischen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, im Ausland zu studieren, eine Ausbildung zu absolvieren, Freiwilligenarbeit zu leisten oder Berufserfahrung zu sammeln.

·Das Programm der Fazilität „Connecting Europe“ für den Zeitraum 2021-2027 soll dank eines vorgeschlagenen Budgets von 42,3 Mrd. EUR intelligente, nachhaltige, inklusive, sichere und geschützte Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales schaffen. Synergien zwischen diesen drei Bereichen sollen gefördert und die geplanten Investitionen mithilfe kohärenter Kriterien gestrafft werden, wobei die Sichtbarkeit gewährleistet sein muss. Mindestens 60% der Finanzierungen aus dem Programm der Fazilität „Connecting Europe“ werden zu Klimaschutzmaßnahmen beitragen.

·Der digitale Wandel ist eine wichtige Voraussetzung für den Übergang zu einer CO2-armen Kreislaufwirtschaft und Gesellschaft, die für die Verwirklichung der SDGs notwendig ist. Das vorgeschlagene Programm „Digitales Europa“ mit einem Budget von 9,2 Mrd. EUR wird auf dieses Ziel hinwirken, indem beispielsweise die Bereitstellung großer Kapazitäten für Hochleistungsrechnen und künstliche Intelligenz unterstützt wird, was neue Möglichkeiten für eine nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Verringerung des CO2-Ausstoßes, erschließen wird. 

·Ein vereinfachter und zielgerichteter Europäischer Meeres- und Fischereifonds mit einem Gesamtbudget von 6,14 Mrd. EUR zur Unterstützung der gemeinsamen Fischereipolitik, der Meerespolitik der EU und internationaler Verpflichtungen im Bereich der Meerespolitik, insbesondere im Kontext der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.



Wichtigste die SDGs betreffende Initiativen der Juncker-Kommission

SDG 1: Keine Armut

·Europäische Säule sozialer Rechte, sozialpolitisches Scoreboard

·Stärkung des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Sozial- und Wirtschaftspolitik

·Empfehlung zur Langzeitarbeitslosigkeit

·Empfehlung zum Zugang zum Sozialschutz

·EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma

· Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit

·Aktionsplan zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

·Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Aktionsplan zum  Sendai-Rahmen  für Katastrophenvorsorge 2015-2030

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Strategie „Handel für alle“

·Aktualisierte Strategie für Handelshilfe

SGD 2: Kein Hunger

·Gemeinsame Agrarpolitik

·Gemeinsame Fischereipolitik

·Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

·Multi-Stakeholder-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung

·Vorschriften für den ökologischen/biologischen Landbau

·FOOD 2030 – Initiative zur Entwicklung einer kohärenten Forschungs- und Innovationsagenda für nachhaltige Nahrungsmittel- und Ernährungssysteme

·Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa: Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

· Task Force für das ländliche Afrika

·Strategie „Handel für alle“

SGD 3: Gesundheit und Wohlergehen

·Europäische Säule sozialer Rechte, sozialpolitisches Scoreboard

·Gesundheitszustand in der EU – Berichtszyklus

·Digitale Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege: bessere und wirksamere Gesundheitsversorgung und Pflege für mehr Bürgerinnen und Bürger

·„Eine Gesundheit“-Aktionsplan der EU gegen Antibiotikaresistenz

·Aktualisierung der Vorschriften über Karzinogene und Mutagene

·EU-Zusammenarbeit bei durch Impfung vermeidbaren Krankheiten

·Lenkungsgruppe für Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention und Management von nicht übertragbaren Krankheiten

·Neue Vorschriften über Medizinprodukte

·Durchsetzung der EU-Luftqualitätsnormen und Maßnahmen zur Unterstützung der nationalen, regionalen und lokalen Akteure bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung

·Ein sauberer Planet für alle – die langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050

·Strategischer Aktionsplan zur Straßenverkehrssicherheit

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Forschungspartnerschaft mit Afrika gegen HIV/AIDS, Tuberkulose und andere Infektionskrankheiten

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Strategie „Handel für alle“

SDG 4: Hochwertige Bildung

·Europäische Säule sozialer Rechte, sozialpolitisches Scoreboard

·Europäischer Bildungsraum bis 2025

·Europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung

·Neue europäische Agenda für Kompetenzen

·Strategie für die Jugend 2019–2027

·Aktionsplan für digitale Bildung

·Empfehlungen zu Systemen für hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, zur automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen sowie von Lernzeiten im Ausland, zur Verbesserung des Sprachunterrichts und des Erlernens von Sprachen, zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung, zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen und zum Thema Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene

·Stärkung des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Sozial- und Wirtschaftspolitik

·EU-Maßnahmen zur Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Neues afrikanisch-europäisches Bündnis

SDG 5: Gleichstellung der Geschlechter

· Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019

·Paket zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

·Aktionsplan zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

·Europäische Säule sozialer Rechte, sozialpolitisches Scoreboard

·Stärkung des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Sozial- und Wirtschaftspolitik

·„Frauen im Verkehrssektor“

·Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der  Rolle der Frauen in den Außenbeziehungen 

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Globales Bündnis: EU-VN-Spotlight Initiative zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Strategie „Handel für alle“

SDG 6: Sauberes Wasser und Sanitärversorgung

·Vorschlag über die Überarbeitung der Trinkwasservorschriften

·Vorschlag über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU

SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie

·Strategie für die Energieunion

·Pakete „Europa in Bewegung“

·Paket „Saubere Energie für alle Europäer“

·Ein sauberer Planet für alle – die langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050

·Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030

·Breit angelegte Initiative im Rahmen von Horizont 2020 zur digitalen Umwandlung des Energiesektors durch das Internet der Dinge

·Strategieplan für Energietechnologie

·Europäische Batterie-Allianz

·Innovationsmission

·Unterstützung für Kohleregionen im Wandel

·Beobachtungsstelle für Energiearmut

·Initiative „Saubere Energie für EU-Inseln“

·Kohäsionspolitik

·Aktionsplan für nachhaltige Finanzierungen

·Strategie zur Emissionsminderung

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Strategie „Energie für Afrika“

·Europäischer und globaler Bürgermeisterkonvent für Klima und Energie

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU

SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

·Investitionsoffensive für Europa / Juncker-Plan

·Europäische Säule sozialer Rechte, sozialpolitisches Scoreboard

·Stärkung des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Sozial- und Wirtschaftspolitik

·Neue Strategie für die Industriepolitik der EU

·Erneuerte Agenda für Forschung und Innovation sowie Programm Horizont 2020

·Kohäsionspolitik

·Vorschriften über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen

·Aktualisierung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern

·Vorschlag über die Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde

·Aktualisierung der Vorschriften über Karzinogene und Mutagene

·Empfehlung zum Zugang zum Sozialschutz

·Empfehlung zur Langzeitarbeitslosigkeit

·Ein sauberer Planet für alle – die langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050

·Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

·Investitionsoffensive für Drittländer, einschließlich des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Strategie „Handel für alle“

·Aktualisierte Strategie für Handelshilfe

·Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU

·Neues afrikanisch-europäisches Bündnis

SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur

·Neue Strategie für die Industriepolitik der EU und Liste kritischer Rohstoffe

·Hochrangiges Diskussionsforum zum Thema „Industrie 2030“

·Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

·Ein sauberer Planet für alle – die langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050

·Erneuerte Agenda für Forschung und Innovation sowie Programm „Horizont 2020“, u. a. mit Schwerpunkt auf Digitalisierung der europäischen Industrie

·Kohäsionspolitik

·Strategie für einen digitalen Binnenmarkt

·Aktionsplan für nachhaltige Finanzierungen

·Paket „Saubere Energie für alle Europäer“

·Beobachtungsstelle für Energiearmut

·Umsetzung der Strategie zur sozialen Verantwortung von Unternehmen

·Pakete „Europa in Bewegung“

·„Frauen im Verkehrssektor“

·Fazilität „Connecting Europe“

·European Processor Initiative

·Strategie für emissionsarme Mobilität

·Europäische Investitionsoffensive für Drittländer

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Strategie „Handel für alle“

·Neues afrikanisch-europäisches Bündnis

SDG 10: Abbau von Ungleichheiten

·Europäische Säule sozialer Rechte, sozialpolitisches Scoreboard

·Stärkung des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Sozial- und Wirtschaftspolitik

·Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit

·Empfehlung zum Zugang zum Sozialschutz

·Paket zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

·Vorschriften über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der gesamten EU

·Kohäsionspolitik

·EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma

·Europäische Migrationsagenda

·EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015–2019)

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Strategie „Handel für alle“

·Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU

SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden

·Städteagenda für die EU

·Strategie für emissionsarme Mobilität

·Europäische Säule sozialer Rechte, sozialpolitisches Scoreboard

·Erneuerte Agenda für Forschung und Innovation sowie Programm „Horizont 2020“, einschließlich einer breit angelegten Initiative zur digitalen Umwandlung in intelligenten Städten und Gemeinden

·Gemeinsame Mitteilung zur Resilienz

·Kohäsionspolitik

·Ein sauberer Planet für alle – die langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050

·Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

·Europäischer und globaler Bürgermeisterkonvent für Klima und Energie

·Stärkung des EU-Katastrophenmanagements (rescEU) und überarbeitetes EU-Katastrophenschutzverfahren

·Aktionsplan zum  Sendai-Rahmen  für Katastrophenvorsorge 2015-2030

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Preis „EU-Städte für fairen und ethischen Handel“

SDG 12: Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster

·Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, einschließlich eines Überwachungsrahmens und der Europäischen Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft

·Ein sauberer Planet für alle – die langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050

·Multi-Stakeholder-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung

·Neue EU-Vorschriften über Abfälle, einschließlich Maßnahmen im Bereich Lebensmittelverluste und -verschwendung

·EU-Kunststoffstrategie

·Breit angelegte Initiativen im Rahmen von Horizont 2020 zur digitalen und nachhaltigen Umwandlung der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft

·Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa: Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt

·Arbeitsplan für Ökodesign und Energieeffizienzkennzeichnung

·Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft

·Umsetzung der Strategie zur sozialen Verantwortung von Unternehmen

·Vorschriften über Mineralien aus Konfliktgebieten

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Strategie „Handel für alle“

SDG 13: Klimaschutz

·Inkrafttreten des Pariser Klimaschutzübereinkommens

·Ein sauberer Planet für alle – die langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050

·Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030

·Erneuertes Emissionshandelssystem der EU

·Paket „Saubere Energie für alle Europäer“

·Pakete „Europa in Bewegung“

·Strategie für emissionsarme Mobilität

·Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

·Agenda zur Meerespolitik

·Liste kritischer Rohstoffe

·Europäischer und globaler Bürgermeisterkonvent für Klima und Energie

·Stärkung des EU-Katastrophenmanagements (rescEU) und überarbeitetes EU-Katastrophenschutzverfahren

· Aktionsplan zum Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030  

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Strategie „Handel für alle“

·Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU

SDG 14: Leben unter Wasser

·EU-Kunststoffstrategie

·Agenda zur internationalen Meerespolitik

·EU-Strategie für blaues Wachstum

·Neue Vorschriften für die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten

·Vorschlag zur Überarbeitung des Fischereikontrollsystems der EU

·Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei

·Ein sauberer Planet für alle – die langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Strategie „Handel für alle“

·Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU

SDG 15: Leben an Land

·Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft

·EU-Initiative für Bestäuber

·Neue Vorschriften für invasive gebietsfremde Arten

·Neue Vorschriften für den ökologischen/biologischen Landbau

·Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels

·Ein sauberer Planet für alle – die langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Strategie „Handel für alle“

SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

·Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Strategie „Handel für alle“

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Neues afrikanisch-europäisches Bündnis

·Europäische Sicherheitsagenda

·EU-Aktionsplan für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums

·Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte

·EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie

·Umsetzung der Strategie zur sozialen Verantwortung von Unternehmen

·Europäische Staatsanwaltschaft

·Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

·Vorschriften über Steuertransparenz und Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung

·Stärkung der Vorschriften über Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten

·Überarbeitete Vorschriften über Feuerwaffen

·Maßnahmen zur Gewährleistung freier und fairer Europawahlen

·Aktionsplan gegen Desinformation

·Stärkung des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Sozial- und Wirtschaftspolitik

·Ein sauberer Planet für alle – die langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050

SDG 17: Partnerschaften für die Ziele

·EU-Agenda für bessere Rechtsetzung

·Multi-Stakeholder-Plattform zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in der EU

·Initiative „Nächste Schritte für eine nachhaltige europäische Zukunft“

·Jährlicher Überwachungsbericht über die Fortschritte der EU bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung

·Europäische Säule sozialer Rechte

·EU-Plattform für Gesundheitspolitik

·Europäisches Solidaritätskorps

·Ein Neubeginn für den sozialen Dialog

·Initiative zur Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung („Collect More – Spend Better“)

·Aktionsplan für nachhaltige Finanzierungen

·Investitionsoffensive für Drittländer, einschließlich des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung

·Liste kritischer Rohstoffe

·Ein sauberer Planet für alle – die langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050

·Internationale Städtezusammenarbeit

·Initiative „Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude“

·Stärkung des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Sozial- und Wirtschaftspolitik

·Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik

·Überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik, EU-Erweiterungsstrategie, Strategie für den westlichen Balkan

·Strategie „Handel für alle“

·Aktualisierte Strategie für Handelshilfe

·Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU


Anhang II: Leistung der EU im Hinblick auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs)

Die Lebensqualität in der EU ist mit die höchste in der Welt und die EU-Mitgliedstaaten übernehmen bereits eine Führungsrolle bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Allerdings hat noch kein Land der Welt alle vereinbarten Ziele schon erreicht, und eine genauere Bewertung der Leistung der EU hinsichtlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung zeigt, dass auch wir in der EU an allen Fronten weitere Anstrengungen unternehmen müssen.

Die 17 SDGs, die in der von den Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung enthalten sind, sind eng miteinander verknüpft und von der Konzeption her unteilbar. Deshalb ist ihre durchgängige Berücksichtigung bei den Maßnahmen aller Akteure von wesentlicher Bedeutung für ihre erfolgreiche Umsetzung vor Ort. Es ist wichtig, bessere Synergien und eine stärkere Kohärenz zwischen den Maßnahmen in den verschiedenen Politikbereichen zu schaffen und günstige regulatorische, finanzielle und verhaltensbezogene Rahmenbedingungen für ihre Umsetzung zu entwickeln.

Da die natürlichen Systeme unseres Planeten, die das Leben auf der Erde erst ermöglichen, zunehmend an den Rand des Zusammenbruchs gedrängt werden, muss unsere prioritäre Aufgabe darin bestehen, unsere Produktions-, Verteilungs- und Konsummuster nachhaltig zu gestalten, den Klimawandel zu bekämpfen und unsere Bemühungen um den Schutz der Ozeane, der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt zu verstärken. Die Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung, Ungleichheit und Ungleichbehandlung der Geschlechter muss verstärkt werden, um Wohlstand und Wohlergehen für alle zu sicherzustellen, die soziale und politische Stabilität zu gewährleisten und die Unterstützung für das europäische Projekt aufrechtzuerhalten. Die Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechten sowie eines starken regelbasierten Multilateralismus und Handels muss fortgesetzt werden.

Dieses Dokument bietet Aufschluss über die Leistung der EU bei der Verwirklichung der SDGs. Für jedes Ziel wird darin ein Überblick darüber gegeben, wo die EU heute steht, was die derzeitigen Entwicklungstrends sind und wie die EU im weltweiten Vergleich abschneidet. Außerdem wird kurz dargestellt, welche Fortschritte die EU bis 2030 machen soll und welche Faktoren den Übergang zu einem nachhaltigen Europa vorantreiben werden bzw. behindern könnten. Zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung müssen alle Mitglieder der Gesellschaft am gleichen Strang ziehen. Vor diesem Hintergrund werden auch mehrere aus der Praxis gegriffene Beispiele vorgestellt, um die bewährten Verfahren verschiedener Akteure auf verschiedenen Ebenen zu verdeutlichen.

Im weltweiten Vergleich gehören sieben EU-27-Mitgliedstaaten zu den 10 Spitzenreitern unter den 156 für den globalen SDG-Index bewerteten Ländern; alle 27 befinden sich unter den ersten 50 1 . In den vergangenen fünf Jahren hat die EU insgesamt bei fast allen SDGs Fortschritte erzielt. Die größten Fortschritte waren bei SDG 3 – Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern – und SDG 4 – Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern – zu verzeichnen. Diese beiden Ziele zählen auch zu den drei SDGs, bei denen die EU-27-Mitgliedstaaten ihre höchsten Plätze in der globalen Rangliste belegen. Im Schnitt schneiden die EU-27-Mitgliedstaaten bei SDG 1 – Armut in allen ihren Formen und überall beenden – am besten ab. Die EU hat sich jedoch von der Erreichung von SDG 10 — Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern – wegbewegt‚ wobei zwischen den Mitgliedstaaten deutliche Unterschiede bestehen. Allerdings lassen Fortschritte nicht immer den Schluss zu, dass der aktuelle Stand der EU bei der Verwirklichung des betreffenden Ziels zufriedenstellend ist. So wurden zum Beispiel deutliche Fortschritte im Hinblick auf SDG 12 – Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen – erzielt, doch handelt es sich dabei um das SDG, bei dem die EU-27-Mitgliedstaaten in der globalen Rangliste den zweitniedrigsten Durchschnittswert aufweisen und daher noch viel zu tun bleibt. Im Schnitt schneiden die EU-27-Mitgliedstaaten in der globalen Rangliste bei SDG 14 – Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen – am schlechtesten ab.

Überblick über die Fortschritte zur Erreichung der SDGs in der EU 2

Armut in allen ihren Formen und überall beenden

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitative Übersicht

Obwohl die EU in den meisten beschäftigungs- und sozialpolitischen Bereichen zu den Spitzenreitern zählt, steht unsere Gesellschaft weiterhin vor Herausforderungen, die angegangen werden müssen. Armut behindert die Menschen bei der Verwirklichung ihres Potenzials und schränkt sowohl ihre aktive Teilhabe an der Gesellschaft als auch ihren Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen ein. Die Armut ist mehrdimensional: Sie ist mehr als das Fehlen eines ausreichenden Einkommens und umfasst auch andere Aspekte, die von materieller Not über Diskriminierung bis hin zu mangelnder Beteiligung an der Entscheidungsfindung reichen. Die Armut kann von Dauer sein und über Generationen hinweg fortbestehen. Die EU hat in vielen verschiedenen Bereichen gehandelt, um die Armut sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu bekämpfen. Diese Maßnahmen reichen von Gesetzgebungsinitiativen und zweckgebundenen Finanzierungen über Politikkoordinierung bis hin zur Förderung eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns und des sozialen Dialogs. Dabei hat sie stets die Grenzen ihrer Zuständigkeiten und die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit geachtet. Im Jahr 2017 ist die Zahl der Menschen, die in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren, erstmals seit Beginn der weltweiten Krise unter den Referenzwert von 2008 gesunken: Gegenüber 2008 sind 3,1 Millionen weniger Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht; gegenüber dem Spitzenwert von 2012 sind es 10,8 Millionen weniger. Das Ziel der EU, im Vergleich zu 2008 bis 2020 mindestens 20 Millionen Menschen aus der Armut oder der sozialen Ausgrenzung zu befreien, stellt jedoch nach wie vor eine große Herausforderung dar. Menschen in prekären Situationen, wie Kinder, junge Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit niedrigem Bildungsstand, Arbeitslose, nicht in der EU geborene Menschen, gesellschaftliche Randgruppen und Menschen, die in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität leben oder sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden, haben ein höheres Risiko, in Armut zu geraten oder soziale Ausgrenzung zu erleiden. Jenseits ihrer Grenzen ist die EU weltweit führend, wenn es darum geht, einen Beitrag zur Beseitigung der Armut zu leisten, und zwar durch einen kohärenten Policy-Mix, der neben der Entwicklungszusammenarbeit auch verschiedene handelspolitische Instrumente sowie die Europäische Nachbarschafts- und die Erweiterungspolitik umfasst. Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik, der den Rahmen für die Entwicklungszusammenarbeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten bildet, stellt die Beseitigung der Armut und die Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten in den Mittelpunkt – niemand soll auf der Strecke bleiben. Auch durch ihre Freihandelsabkommen, ihre einseitigen Handelspräferenzen und ihre aktualisierte Strategie für Handelshilfe von 2017 unterstützt die EU den Kampf gegen die Armut in den Entwicklungsländern.

Wesentliche Trends

·Neueste Daten zeigen, dass im Jahr 2017 112,9 Millionen Menschen oder 22,5 % der EU-Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren, d. h. dass sie mit mindestens einer der folgenden Situationen konfrontiert waren: Gefährdung durch Einkommensarmut, gravierende materielle Not oder sehr geringe Erwerbsintensität. Dies setzt den Abwärtstrend fort, der 2012 einsetzte, als die Zahl der Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren, ihren Höchststand von 123,8 Millionen erreichte. Frauen in der gesamten EU sind einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt, vor allem, weil sie zeit ihres Lebens eine Ungleichbehandlung am Arbeitsmarkt erfahren. Auch wenn der Anteil der 0- bis 17-Jährigen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, rückläufig ist, bleibt er in den meisten Mitgliedstaaten deutlich höher als in der Bevölkerung insgesamt. Innerhalb der EU bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern.

·Der Anteil der von Einkommensarmut bedrohten Menschen nahm in den ersten Jahren nach Beginn der Krise zu, stabilisierte sich jedoch im Zeitraum 2015-2016 (bei rund 17,3 %) und ging 2017 dank der anhaltenden wirtschaftlichen Erholung und der verbesserten Bedingungen am Arbeitsmarkt auf 16,9 % der EU-Bevölkerung zurück. Was die erwerbstätigen Armen betrifft, so waren 2017 9,6 % der Erwerbstätigen ebenfalls von Einkommensarmut betroffen. Dieser Anteil hat sich in den letzten vier Jahren stabilisiert, wenn auch auf einem höheren Niveau als 2008 (8,6 %).

·Der Anteil der EU-Bevölkerung, der gravierende materielle Not leidet, ist seit seinem Höchststand von 9,9 % im Jahr 2012 kontinuierlich auf 6,9 % im Jahr 2017 zurückgegangen und liegt damit unter dem Niveau von 2008 (8,5 %). Dies bedeutet, dass etwa 1 von 14 Menschen z. B. nicht in der Lage ist, seine Rechnungen zu bezahlen, seine Wohnung angemessen zu heizen oder für eine Woche in Urlaub zu fahren. 

·Menschen, die von Armut bedroht sind, sehen sich häufiger mit Wohnungsmängeln wie z. B. undichten Dächern, feuchten Wänden oder fehlenden sanitären Einrichtungen konfrontiert. 2017 waren 13,1 % der EU-Bevölkerung von solchen Problemen betroffen. Diese Zahl ist rückläufig. 

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboard-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erreichen alle EU-Mitgliedstaaten bei SDG 1 mehr als 95 von 100 Punkten und damit ihren höchsten Durchschnittswert für alle SDGs.

Europäische Union 2030

EU - voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Bis 2030 wird die EU trotz fortbestehender Herausforderungen voraussichtlich weitere bedeutende Fortschritte bei der Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung erzielen, auch wenn große Herausforderungen fortbestehen werden. Das Beschäftigungswachstum wird eine wichtige Rolle spielen, aber nicht ausreichen, um alle Menschen aus der Armut zu befreien. Der Zugang für alle zu angemessenem Sozialschutz, qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung, Bildung, Wohnraum und sozialen Diensten muss den künftigen demografischen Veränderungen, den neuen Technologien, den sich wandelnden Formen der Arbeit sowie den Herausforderungen der Migration und des Klimawandels angepasst werden. Von einem breiten Spektrum von Interessenträgern auf allen Ebenen, einschließlich der lokalen, nationalen und europäischen Ebene, werden kontinuierliche Fortschritte erwartet. Die auswärtige Politik der EU wird auch weiterhin zur Beseitigung der Armut in Drittländern beitragen.

Chancen/Positive Faktoren

Politische Instrumente in den Bereichen Beschäftigung und Soziales (insbesondere Sozialschutz und soziale Inklusion, Arbeitsmarktpolitik, Gleichstellung der Geschlechter, Bildungsstand, Qualifikationsniveau, lebenslanges Lernen sowie Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege), gleichberechtigter Zugang zu neuen Technologien, soziale Innovation, nachhaltiges Finanzwesen‚ Multilateralismus, offener und fairer Handel, gesellschaftliche Teilhabe und partizipative Politik, verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, Gesundheitswesen und Langzeitpflege sowie Besteuerung.

Risiken/Negative Faktoren

Chancenungleichheit, alternde Gesellschaften, Wandel der Haushaltszusammensetzung (z. B. Einpersonenhaushalte), Klimawandel, Widerstand gegen Maßnahmen und Bewegungen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung, geopolitische Instabilität und Sicherheit, Rückkehr zu wirtschaftlichem Protektionismus weltweit, Arbeitsmarktsegmentierung und Arbeitsplatzunsicherheit sowie digitale Kluft.

Meilensteine in Politik und Praxis

Auf EU-Ebene: Die europäische Säule sozialer Rechte  ist der wichtigste Orientierungsrahmen für die Armutsbekämpfung auf EU-Ebene. Die meisten ihrer 20 Grundsätze gehen direkt auf die SDGs im Bereich der Armut ein, wie etwa die Verringerung der Armut in allen ihren Dimensionen, die Umsetzung den nationalen Gegebenheiten entsprechender Sozialschutzsysteme und die Schaffung eines soliden politischen Rahmens zur Unterstützung von Investitionen in die Beseitigung der Armut. Der damit zusammenhängende sozialpolitische Anzeiger oder Scoreboard dient als Instrument zur Beobachtung der Ergebnisse und Entwicklungen in den Mitgliedstaaten im Bereich Beschäftigung und Soziales, einschließlich des Risikos von Armut oder sozialer Ausgrenzung.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten:  Portugal hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Sozialschutz zu stärken und die Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Ungleichheiten zu intensivieren. Im Rahmen des sogenannten „Einkommenspakets“ wird das Einkommen der Privathaushalte durch folgende Maßnahmen unterstützt: Anhebung der Renten, Wiederherstellung des Referenzwerts des sozialen Solidaritätseinkommens und der Mindesteinkommens-Äquivalenzskalen sowie die Erhöhung der Mindestbeträge des Kindergelds und der Familienzulage. Der Social Support Index – ein Referenzwert für Sozialschutzmaßnahmen – wurde angehoben und die Mindesteinkommensregelung ausgeweitet.

Auf regionaler/lokaler Ebene: In Deutschland hat die Stadt München im Zeitraum 2015-2018 mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht, um die Integration von Arbeitslosen in den lokalen Arbeitsmarkt zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Verringerung der Armut zu leisten. Dazu gehörte u. a. das Projekt „Work & Act“, das Arbeitslosen dabei geholfen hat, wieder Arbeit zu finden, das Projekt „Power-M“, das Frauen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nach dem Mutterschaftsurlaub erleichtert, das Projekt „Guide“, das Beratung und Unterstützung für Existenzgründerinnen bietet, sowie die Projekte „FIBA“ und „Migranet“, die die Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt unterstützen.

Auf Unternehmensebene: Naturgy, ein Gas- und Stromunternehmen in Spanien, hat einen Plan gegen Energiearmut erstellt, um von Energiearmut bedrohte Kunden zu schützen. Mit diesem Plan will sich das neue Privatunternehmen als Katalysator für die Armutsbekämpfung positionieren und soziale Akteure in ihrem Kampf gegen die soziale Ausgrenzung unterstützen.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: Das Europäische Netz für Mindesteinkommen sensibilisiert Politik und Öffentlichkeit für die Notwendigkeit, angemessene Mindesteinkommensleistungen bereitzustellen und damit den Menschen sowohl ein Leben in Würde in allen Lebensphasen als auch einen wirksamen Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen zu sichern. Das Netz bringt verschiedene Organisationen, Experten, Fachkräfte, Wissenschaftler und andere Akteure zusammen, die sich für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung einsetzen.

Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitative Übersicht

In der EU ist die Gewährleistung einer gesunden Ernährung und einer nachhaltigen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur ein prioritäres Ziel. Mit ihrer Politik unterstützt die EU Landwirte und Fischer dabei, den Nahrungsmittelbedarf zu decken und stabile, nachhaltig erzeugte, sichere und hochwertige Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen für die Bevölkerung bereitzustellen. Eine nachhaltige und ernährungsrelevante Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur ist unverzichtbar, wenn es darum geht, heute und in Zukunft die Verbraucher kontinuierlich mit sicheren und gesunden Lebensmitteln zu versorgen, vor allem angesichts der globalen Herausforderungen wie Klimawandel und Bevölkerungswachstum. Vor diesem Hintergrund tragen die Ausfuhren der EU maßgeblich zur weltweiten Nahrungsmittelversorgung bei. Während einerseits die landwirtschaftlichen Erträge in Europa in den letzten zehn Jahren weiter gestiegen sind, auch wenn langsamer als in der Zeit davor, werden andererseits Maßnahmen ergriffen, um die langfristige Nachhaltigkeit der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur durch umwelt- und klimabezogene Leistungsverbesserungen zu gewährleisten, wobei auch die Auswirkungen auf Drittländer berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu anderen Regionen der Welt, die mit Hunger konfrontiert sind, steht die EU in erster Linie vor Problemen wie Übergewicht und Adipositas sowie Mikronährstoffmangel. Weltweit leben zwei Drittel der Armen der Welt in ländlichen Gebieten und sind zur Existenzsicherung auf die Landwirtschaft angewiesen. Die EU stellt seit jeher die Ernährungssicherheit in den Mittelpunkt der Entwicklungszusammenarbeit und schenkt der Ernährungssicherheit, der nachhaltigen Landwirtschaft und der Fischerei auch in ihren Handelsbeziehungen und ihrer Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik besondere Aufmerksamkeit. Die EU ist der weltweit größte Geber humanitärer Nahrungsmittelhilfe für die Opfer von Ernährungskrisen und investiert massiv in Hilfsmaßnahmen für Länder, die von Hungersnot bedroht sind.

Wesentliche Trends

·Adipositas ist ein großes Gesundheitsproblem in der EU – 2014 waren 15,9 % der erwachsenen Bevölkerung fettleibig. In Europa sind Menschen mit niedrigerem Bildungsstand und ältere Menschen unverhältnismäßig stark von der Fettleibigkeit betroffen. Wenn die Menschen, deren Gewicht knapp unterhalb der Schwelle der Fettleibigkeit liegt, hinzugerechnet werden, so sind etwas mehr als 50 % der gesamten erwachsenen Bevölkerung der EU von Übergewicht betroffen, und die Lage wird sich in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter verschlechtern.

·Um die langfristige Tragfähigkeit des europäischen Agrarsektors sicherzustellen, muss dessen wirtschaftliche Nachhaltigkeit gewährleistet werden. Das landwirtschaftliche Faktoreinkommen je jährliche Arbeitseinheit – ein Indikator für die Arbeitsproduktivität – zeigt einen leichten Aufwärtstrend in der EU und liegt derzeit bei 21,6 % und damit über dem Niveau von 2010. Allerdings bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.

·Der Anteil der ökologischen Landwirtschaft an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche hat sich zwischen 2005 und 2017 von 3,6 % auf 7,0 % fast verdoppelt. Damit betrug die gesamte ökologisch bewirtschaftete Fläche (d. h. die vollständig umgestellte Fläche und die Fläche in Umstellung) in der EU-28 im Jahr 2016 fast 12 Mio. Hektar. Der Wert des Bio-Einzelhandels in der EU belief sich 2016 auf 30,7 Mrd. EUR, wobei der Einzelhandelsumsatz zwischen 2015 und 2016 um 12 % zunahm.

·Bei mehreren Indikatoren für negative Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt sind in den letzten Jahren neben positiven Trends auch einige besorgniserregende Entwicklungen festzustellen. Dazu gehören der zunehmende Pestizidverbrauch in bestimmten Teilen Europas, der nach wie vor hohe Antibiotikaverbrauch (in der EU werden 70 % der antimikrobiellen Mittel an Tiere verabreicht, die der Lebensmittelgewinnung dienen) und der Mangel an wesentlichen Fortschritte bei der Verringerung des Verlusts an biologischer Vielfalt.

·Die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft sind seit 2010 langsam gestiegen, liegen jedoch immer noch weit unter dem Niveau von 1990. Diese Zunahme lässt sich auf den Produktivitäts- und Produktionsanstieg im Agrarsektor zurückführen.

·Die von der Gefahr schwerer Bodenerosion betroffene Fläche in der EU geht zurück, was zum Teil auf verbindliche Cross-Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der EU zurückzuführen ist. Der geschätzte Anteil der von schwerer Bodenerosion durch Wasser bedrohten Fläche an der einer nicht künstlichen Erosion ausgesetzten Gesamtfläche ging zwischen 2000 und 2012 von 6,0 % auf 5,2 % zurück.

·Die Leistung des Aquakultursektors in der EU hat sich im Zeitraum 2014-2016 kontinuierlich verbessert. Im Jahr 2016 brachte die Aquakulturbranche in der EU 1,4 Mio. Tonnen Fisch und Meeresfrüchte im Wert von fast 5 Mrd. EUR auf den Markt. Dies entspricht einem jährlichen Anstieg um 2,2 % (nach Volumen) bzw. 3,1 % (nach Wert) zwischen 2014 und 2016. Darüber hinaus ist ein zunehmender Übergang von der konventionellen zur ökologischen/biologischen Aquakultur festzustellen.

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen 14 EU-Mitgliedstaaten für SDG 2 mehr als 70 von 100 Punkten. 13 EU-Mitgliedstaaten befinden sich im globalen Ranking unter den 20 bestplatzierten Ländern.

Europäische Union 2030

EU - voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Es steht zu erwarten, dass die EU kontinuierlich weitere Fortschritte bei der Beseitigung von Hunger und der Förderung nachhaltiger Methoden in der Landwirtschaft erzielen wird. Auf der Grundlage des EU-Agrarausblicks für 2030 werden – bei Ausbleiben größerer Marktstörungen – keine bedeutenden Engpässe bei der Ernährungssicherheit erwartet. Die EU-Politik im Bereich der Lebensmittelsicherheit sorgt für ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit und ein hohes Niveau der Tier- und Pflanzengesundheit innerhalb der EU bei gleichzeitiger Gewährleistung eines funktionierenden Binnenmarktes. Unwägbarkeiten gibt es aber immer und daher werden ausgewählte Risiken überwacht. Die Verwirklichung dieses SDG wird in hohem Maße davon abhängen, dass bei Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, Behörden und Bürgern das Bewusstsein für die sozialen, kommerziellen und individuellen Faktoren, die eine ungesunde Ernährung begünstigen, und für die Auswirkungen einer ungesunden Ernährung sowohl auf die menschliche Gesundheit als auch auf die öffentlichen Haushalte zunimmt. In diesem Zusammenhang können die laufenden Bemühungen im Hinblick auf die Neuformulierung von Lebensmitteln eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Übergewicht und Adipositas und der Minderung ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen spielen. Weitere Voraussetzung für die Verwirklichung dieser SDG ist die Aufklärung der Menschen in Bezug auf die Nutzung neuer Technologien oder die Bewältigung neuer Herausforderungen. Ein starkes gesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen (Verbände, Regierungen, Privatwirtschaft, Wissenschaftler und Gesundheitsexperten) ist von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen der Lebensmittelsysteme, die Ermittlung bewährter Verfahren, die effiziente Bewirtschaftung der Nahrungsmittelressourcen, die Verringerung der Lebensmittelverschwendung usw. Investitionen in eine nachhaltigere Landwirtschaft werden sich auch positiv auf die Verbesserung der Ernährungssicherheit auswirken, die eine notwendige Voraussetzung für die Bewältigung von Herausforderungen wie dem weltweiten Bevölkerungswachstum oder dem Klimawandel darstellt. Die Menschen würden von einem integrierten Pflanzenschutz oder von Lebensmitteln mit optimalen Ernährungseigenschaften profitieren, da beides wesentlich zur Verbesserung ihres Wohlbefindens und damit ihrer Lebensqualität beitragen würde.

Chancen/Positive Faktoren

Gesellschaftliche Teilhabe und partizipative Politik, Verhaltensänderungen, soziale Verantwortung von Unternehmen/verantwortliches unternehmerisches Handeln, nachhaltige Finanzierung, öffentlich-private Partnerschaften, nachhaltige Lebensmittelsysteme, neue Technologien, künstliche Intelligenz, Forschung und Innovation, Fokussierung auf widerstandsfähige Gesellschaften, Bildung, öffentliche und private Investitionen, offener und fairer Handel.

Risiken/Negative Faktoren

Armut, soziale und gesundheitliche Ungleichheit, Alterung der Bevölkerung; geopolitische Instabilität, Klimawandel und Verlust an biologischer Vielfalt, unkontrollierte Tierseuchen, Pflanzenschädlinge und Kontaminanten.

Meilensteine in Politik und Praxis

Die EU auf internationaler Ebene: Die im April 2016 ins Leben gerufene EU-Afrika-Partnerschaft für Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft fördert die Zusammenarbeit bei der Forschung und Innovation in den Bereichen nachhaltige Intensivierung, Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme sowie Agrarmärkte und Handel.

Auf EU-Ebene: Die modernisierte und vereinfachte gemeinsame Agrarpolitik soll einen noch wirksameren Beitrag zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten. Die weitere Stärkung der nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelsysteme und des ländlichen Raums zählt zu den ausdrücklichen Zielen der Vorschläge der Kommission für den nächsten mehrjährigen Haushalt 2021-2027.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: In Schweden dient ein nationales Programm zur Förderung der Vielfalt der Kulturpflanzen als flexibles Instrument zur intelligenten und nachhaltigen Erhaltung und Nutzung des Pflanzenreichtums des Landes. In ganz Schweden werden Saatgut und andere ältere Pflanzensorten gesammelt und in der Nordischen Genbank aufbewahrt. Alte Kulturpflanzen werden wieder auf den Markt gebracht.

Auf regionaler/lokaler Ebene: In Portugal werden im Rahmen eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums auf dem portugiesischen Festland in den Jahren 2014-2020 Investitionen in die Landwirtschaft mit dem Ziel gefördert, die Wertschöpfung zu verbessern, die Produktivität zu steigern, eine effizientere Nutzung der Ressourcen zu fördern und die Produktionssysteme und das Sozialgefüge im ländlichen Raum zu stärken.

Auf Unternehmensebene: In Spanien ist die Grupo Cooperativo Cahamar Teil des TomGEM-Projekts, mit dem neue Strategien entwickelt werden, um auch bei hohen Temperaturen hohe Erträge bei Obst und Gemüse zu erzielen. Ziel des Projekts ist es, durch Phänotypisierung eines breiten Spektrums genetischer Ressourcen die Kultivaren/Genotypen zu identifizieren, die einen stabilen Ertrag aufweisen, und die Gene zu ermitteln, die die Blüteninduktion, Pollenfruchtbarkeit und Fruchtbildung steuern.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: In Polen führt die Stiftung WWF-Polen beim Zentrum für landwirtschaftliche Beratung in Brwinów eine Reihe von Workshops unter dem Motto „Baltic Friendly Agriculture“ durch. Sie haben den Landwirten die Möglichkeit gegeben, ihre Kenntnisse über Methoden zur Verringerung der Stickstoff- und Phosphorverluste aus landwirtschaftlichen Betrieben, die zur Wasserverschmutzung beitragen, zu vertiefen.

Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitative Übersicht

Gesundheit ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis, und die EU hat erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung von Ungleichheiten im Gesundheitsbereich und ihren ökologischen und sozialen Ursachen erzielt. Eine gute Gesundheit ist nicht nur für den Einzelnen eine wichtige Voraussetzung für Lebensqualität, Wohlergehen und soziale Teilhabe, sondern sie trägt auch zur Gestaltung einer nachhaltigen europäischen Wirtschaft bei. Eine universelle Gesundheitsversorgung zählt sowohl zu den Zielen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union  als auch zu den im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte anerkannten Rechten und stellt daher eine zentrale politische Priorität der EU und ihrer Mitgliedstaaten dar. Die Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit der Gesundheitsversorgung für die Patienten bilden neben der Wirksamkeit und der finanziellen Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens nach wie vor die wichtigsten politischen Ziele der im EU-Kontext erörterten Reformen der Gesundheitssysteme. Allerdings wirken sich Tabakkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum, Übergewicht, Bewegungsmangel, psychische Gesundheitsprobleme wie Depression und Selbstmord neben den übertragbaren Krankheiten weiterhin negativ auf die Gesundheit aus und verursachen zusammen mit demografischen und sozialen Veränderungen zusätzliche Belastungen für die Gesundheitssysteme in der EU. Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten beispielsweise durch Bekämpfung der Risikofaktoren nicht übertragbarer Krankheiten, Austausch bewährter Verfahren, Sicherstellung des Zugangs zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung, Stärkung der Kapazitäten zur Prävention und zur Bewältigung globaler Gesundheitsbedrohungen wie der Antibiotikaresistenz sowie durch Investitionen in Forschung und Innovation. Auf internationaler Ebene fördert die EU im Rahmen ihrer Entwicklungshilfe den allgemeinen Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdiensten. Im Einklang mit dem neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik trägt die EU dazu bei, in Entwicklungsländern alle Bereiche der Gesundheitssysteme zu stärken und Fortschritte im Hinblick auf eine flächendeckende Gesundheitsversorgung zu erzielen.

Wesentliche Trends

·Die Europäer leben länger als je zuvor, und dieser Trend wird sich voraussichtlich fortsetzen. 2016 betrug die Lebenserwartung in der EU 81 Jahre, das sind 3,3 Jahre mehr als 2002.

·Eine ungesunde Lebensweise wirkt sich auf die menschliche Gesundheit, die öffentlichen Haushalte und die Produktivität aus. 2017 ging die Zahl der Raucher im Alter von 15 Jahren und darüber auf 26 % zurück. Allerdings war 2014 noch immer mehr als die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung in der EU übergewichtig.

·Im Jahr 2017 berichteten 1,6 % der Menschen in der EU über einen ungedeckten Bedarf an medizinischer Versorgung gegenüber 3,4 % im Jahr 2011. Kosten und lange Wartelisten werden als Hauptgrund für einen ungedeckten medizinischen Bedarf genannt.

·Die Zahl der Todesfälle durch nicht übertragbare Krankheiten bei Menschen unter 65 Jahren ging zwischen 2002 und 2015 kontinuierlich zurück. Auf nicht übertragbare Krankheiten entfallen jedoch bis zu 80 % der Gesundheitskosten. Trotzdem werden nur etwa 3 % der Gesundheitsbudgets für die Prävention ausgegeben. Die Zahl der Todesfälle in der EU aufgrund von HIV, Tuberkulose und Hepatitis ging zwischen 2002 und 2015 stetig zurück. Die Resistenz gegen antimikrobielle Mittel führt schätzungsweise zu 33 000 Todesfällen pro Jahr in der EU und verursacht damit Gesundheitskosten und Produktivitätsverluste in Höhe von 1,5 Mrd. EUR pro Jahr.

·Die Belastung durch Luftverschmutzung in Form von Feinstaub in städtischen Gebieten ging im Zeitraum 2010-2015 in der EU um fast 20 % zurück. Die Luftverschmutzung ist jedoch nach wie vor die Hauptursache vorzeitiger Todesfälle. Aufgrund schlechter Luftqualität sterben in der EU jährlich mehr als 400 000 Menschen vorzeitig; Millionen Menschen leiden an Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die durch Luftverschmutzung hervorgerufen werden.

·Die Straßenverkehrssicherheit in der EU hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert. Die EU ist mit 49 Straßenverkehrstoten je eine Million Einwohner zur Region der Welt mit der höchsten Sicherheit im Straßenverkehr geworden. Im Zeitraum 2001-2010 ging die Zahl der Straßenverkehrstoten in der EU um 43 % und im Zeitraum 2010-2017 um weitere 20 % zurück.

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen 18 EU-Mitgliedstaaten für SDG 3 mehr als 90 von 100 Punkten. Bei diesem Ziel befinden sich 11 EU-Mitgliedstaaten im globalen Ranking unter den 20 bestplazierten Ländern. Insgesamt zählt dieses SDG zu den drei SDGs, bei denen die EU-Mitgliedstaaten ihre besten Werte erzielen.

Europäische Union 2030

EU- voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Um weiterhin für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in der EU sorgen zu können, werden die Gesundheitssysteme ihre Widerstandfähigkeit gegenüber künftigen Entwicklungen stärken und die Zugänglichkeit und Wirksamkeit der Dienste gewährleisten müssen. Neben einer Stärkung der primären Gesundheitsdienste und der Entwicklung einer integrierten, patientenorientierten Gesundheitsversorgung wird auch der Übergang zu einem Modell notwendig sein, bei dem der Schwerpunkt stärker auf Prävention, Gesundheitsförderung, Personalisierung und Nutzung digitaler Technologien liegt. Es wird auch wichtig sein, das Angebot an und die Nachfrage nach illegalen Drogen zu verringern. Die EU ist nach wie vor entschlossen, sowohl nichtübertragbare Krankheiten als auch die Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe zu bekämpfen. Es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die allgemeinere Anwendung geprüfter, in der Praxis bewährter Verfahren zu fördern. Die EU wird neue Zwischenziele verfolgen, um die Zahl der Verkehrstoten zwischen 2020 und 2030 um 50 % zu senken und die Zahl der Schwerverletzten im selben Zeitraum zu halbieren.

Chancen/Positive Faktoren

Gesellschaftliche Teilhabe und partizipative Politik, Verhaltensänderungen, eine gesündere Bevölkerung, soziale Verantwortung der Unternehmen/verantwortliches unternehmerisches Handeln, nachhaltige Finanzierung, öffentlich-private Partnerschaften, Prävention und Gesundheitsförderung, Forschung und Innovation, neue Technologien, Digitalisierung von Gesundheitsversorgung und Pflege, Fokussierung auf widerstandsfähige Gesellschaften, Bildung, öffentliche und private Investitionen, offener und fairer Handel.

Risiken/Negative Faktoren

Armut, soziale und gesundheitliche Ungleichheit, biologische Bedrohungen, Klimawandel und Umweltrisiken, Beeinträchtigung der Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte durch eine alternde Bevölkerung und Kosteninflation infolge neuer Technologien und sozioökonomischer Risiken, ungesunde Lebensweisen, geopolitische Instabilität und Bedrohungen der Gesundheitssicherheit.

Meilensteine in Politik und Praxis

Die EU auf internationaler Ebene: Die EU hat einen Beitrag zur Partnerschaft mit der WHO zur flächendeckenden Gesundheitsversorgung geleistet, um die Gesundheitssysteme in mehr als 35 Partnerländern zu stärken, und unterstützt den verbesserten Zugang zu und die Nachfrage nach Familienplanungsdiensten mit dem Ziel, gemeinsam mit den Vereinten Nationen schädliche traditionelle Praktiken einzuschränken und die geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen.

Auf EU-Ebene: In Bezug auf die Antibiotikaresistenz hat die EU einen ehrgeizigen Aktionsplan nach dem Konzept „ Eine Gesundheit verabschiedet, um die Möglichkeit einer wirksamen Behandlung von Infektionen bei Menschen und Tieren zu bewahren. Er enthält Leitlinien für den umsichtigen Antibiotikaeinsatz im Bereich der menschlichen Gesundheit und dient dazu, die Forschung zu neuen antimikrobiellen Mitteln, Impfstoffen und Diagnostika zu fördern, weitere Anreize für Innovation zu schaffen, Inputs für wissenschaftlich fundierte politische und rechtliche Maßnahmen zu liefern und Wissenslücken zu schließen. Im Bereich der Prävention werden geprüfte, in der Praxis bewährte Verfahren in enger Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten in größerem Umfang angewandt.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: In der Slowakischen Republik besteht im Bereich der öffentlichen Gesundheit ein Netz von Stellen für die allgemeine und spezialisierte Gesundheitsberatung, die ausgehend von den wichtigsten persönlichen Risikofaktoren (wie Rauchen, Ernährung, körperliche Betätigung oder Stress) Ratschläge erteilen. Sie fördern auch die Sensibilisierung und tragen dazu bei, die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen zu erhöhen.

Auf regionaler/lokaler Ebene: Im Jahr 2011 lancierte die interkommunale Vereinigung für die Erhaltung der Natur in Luxemburg das Projekt „Köstliche natürliche Lebensmittel – regional, biologisch und fair“. Mit diesem Projekt sollen in den Schulkantinen in den 33 Mitgliedsgemeinden mehr nachhaltige Lebensmittel zur Auswahl stehen und den Landwirten in der Region, die sich besonders für den Umweltschutz engagieren, mehr wirtschaftliche Möglichkeiten geboten werden. Neben der Erfüllung der Kriterien, die den allgemeinen Schutz der Umwelt und des Tierschutzes gewährleisten, müssen Landwirte, die an dem Projekt teilnehmen möchten, 5 % ihrer landwirtschaftlichen Flächen zum Schutz der biologischen Vielfalt nutzen. Dem Personal der Schulkantinen werden spezielle Schulungen angeboten, u. a. zu den Themen Lebensmittelherstellung, gesunde Ernährung, saisonale Lebensmittel, Auswirkungen der Lebensmittelproduktion auf das Klima sowie Entwicklungsländer.

Auf Unternehmensebene: Mit Unterstützung der Bill and Melinda Gates Foundation gewann das deutsche Unternehmen CureVac GmbH den erstmals ausgelobten Innovationspreis für seine Arbeit zur Entwicklung einer neuen Technologie, die es ermöglicht, Impfstoffe bei jeder Umgebungstemperatur stabil zu halten.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: In Polen haben Nichtregierungsorganisationen im Rahmen des nationalen Gesundheitsprogramms Instrumente zur Kontrolle affektiver Störungen, Materialien für die Unterstützung von Patienten mit psychischen Problemen, Radiosendungen, Veröffentlichungen und Lehrfilme entwickelt, ein Online-Forum eingerichtet und Informationskampagnen durchgeführt.

Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitative Übersicht

Allgemeine Bildung, Berufsbildung und lebenslanges Lernen spielen eine zentrale Rolle beim Aufbau eines nachhaltigen, krisenfesten, wettbewerbsfähigen und solidarischen Europa für die Zukunft, da sie die Menschen in die Lage versetzen, ihr volles Potenzial zu entfalten. Die allgemeine und berufliche Bildung ist in allen Lebensphasen ein entscheidender Faktor der menschlichen Entwicklung und eine wichtige Antriebskraft für Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt. In Europa ist eine stetige Verbesserung des Bildungsstands bei jungen Menschen zu verzeichnen. Die EU ist auf bestem Wege, die Ziele der Strategie Europa 2020 in Bezug auf Schulabbrecher und Hochschulabschlüsse zu erreichen. Gute Fortschritte wurden hinsichtlich der Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung erzielt, dagegen sind in Bezug auf schlechte Lernergebnisse in Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen, digitale Kompetenzen und die Beteiligung von Erwachsenen an Bildungsmaßnahmen weitere Fortschritte notwendig. Junge Menschen mit Behinderungen oder mit Migrationshintergrund weisen einen deutlich niedrigeren Bildungsstand auf. Schulabbrecher und junge Menschen mit niedrigem Bildungsstand sind auf dem Arbeitsmarkt mit besonders gravierenden Problemen konfrontiert. Auf internationaler Ebene profitieren viele Partnerländer der EU von bilateralen Förderprogrammen, die zur Stärkung ihrer Bildungssysteme beitragen, wobei der Schwerpunkt auf einem verbesserten Zugang zu einer hochwertigen Grundbildung (insbesondere für Mädchen und Randgruppen) in Ländern mit niedrigem Einkommen sowie in fragilen oder von Konflikten betroffenen Ländern liegt.

Wesentliche Trends

·Der Anteil der Schul- und Ausbildungsabbrecher nimmt seit 2002 stetig ab. Der Rückgang von 17 % im Jahr 2002 auf 10,6 % im Jahr 2017 stellt einen großen Schritt zur Erreichung der Zielvorgabe von „Europa 2020“ (10 %) dar.

·Die im Rahmen von „Europa 2020“ festgelegte Zielvorgabe für den Anteil der Menschen im Alter von 30 bis 34 Jahren mit Hochschulabschluss (40 %) wurde bereits praktisch erreicht (39,9 % im Jahr 2017).

·Die Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung hat seit 2003 stetig zugenommen. Das Ziel der EU, dass 95 % der Kinder zwischen vier Jahren und dem Pflichtschulalter an der Vorschulbildung teilnehmen, wurde 2016 erreicht, auch wenn Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern fortbestehen.

·Die EU hat sich auch zum Ziel gesetzt, bis 2020 den Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften auf weniger als 15 % zu senken. In allen drei Fächern weisen die EU-Mitgliedstaaten große Unterschiede in Bezug auf den Anteil der leistungsschwachen Schüler auf. Die EU als Ganzes hinkt in allen drei Bereichen hinterher und hat – wie aus den jüngsten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2015 hervorgeht – einen Rückschritt gegenüber den Ergebnissen von 2012 verzeichnet (Naturwissenschaft: 20,6 %, + 4,0 Prozentpunkte; Lesen: 19,7 %, +1,9 Prozentpunkte; Mathematik: 22,2 %, + 0,1 Prozentpunkt).

·2017 verfügten 57 % der EU-Bevölkerung im Alter von 16 bis 64 Jahren zumindest über grundlegende digitale Kompetenzen.

·Die Beschäftigungsquote bei jungen Hochschulabsolventen stieg von 76,9 % im Jahr 2015 auf 80,2 % im Jahr 2017 und lag damit in der Nähe des EU-Ziels von 82 %. 

·Der Anteil der jungen Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind, ist im Jahr 2017 auf 10,9 % weiter gesunken und liegt damit unter dem Höchststand von 13,2 % im Jahr 2012.

·Im Jahr 2017 lag der Anteil der Erwachsenen (im Alter von 25 bis 64 Jahren), die an Bildungsmaßnahmen teilnehmen, bei 10,9 % und damit deutlich unter der Zielvorgabe von mindestens 15 %.

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen 16 EU-Mitgliedstaaten für SDG 4 mehr als 90 von 100 Punkten. Bei diesem Ziel befinden sich sieben EU-Mitgliedstaaten im globalen Ranking unter den 20 bestplatzierten Ländern. Im Schnitt zählt dieses SDG zu den drei SDGs, bei denen die EU-Mitgliedstaaten ihre besten Werte erzielen.

Europäische Union 2030

EU - voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Aufgrund der strukturellen Veränderungen auf den Arbeitsmärkten, des demografischen Wandels und der politischen Reformen wird davon ausgegangen, dass der Bildungsstand der jungen Bevölkerung auch in Zukunft weiter steigen wird. Bis 2030 wird der europäische Bildungsraum fest etabliert sein, und es bleibt zu hoffen, dass es keine Grenzen oder Hindernisse für eine inklusive Mobilität zu Lernzwecken und zum Zwecke der akademischen Zusammenarbeit mehr geben wird. Alle jungen Menschen sollten unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund eine bessere allgemeine und berufliche Bildung erhalten, die zu mehr und besseren Qualifikationen führt. Eine inklusive Bildung und lebenslanges Lernen werden voraussichtlich dazu führen, dass es weniger Schulabbrecher und mehr Lernende auf allen Ebenen gibt. Die Veränderungen auf den Arbeitsmärkten dürften auch eine höhere Beteiligung von Erwachsenen an der allgemeinen und beruflichen Bildung mit sich bringen. Die Menschen werden auch die Fähigkeiten, die sie außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung erworben haben, bescheinigen lassen können. Alle Formen der allgemeinen und beruflichen Bildung werden eine stärkere berufspraktische Dimension umfassen und Vorteile aus einer engeren Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft ziehen. Verstärkte Anstrengungen bleiben wichtig, um die nachhaltige Entwicklung als Unterrichtsthema in die Lehrpläne auf allen Bildungsebenen zu integrieren.

Chancen/Positive Faktoren

Gesellschaftliche Teilhabe und partizipative Politik, Verhaltensänderungen, soziale Verantwortung der Unternehmen/verantwortliches unternehmerisches Handeln, nachhaltige Finanzierung, öffentlich-private Partnerschaften, Forschung und Innovation, digitale Technologien und Online-Plattformen, künstliche Intelligenz, Wandel des Arbeitsmarkts und des Qualifikationsbedarfs, Schwerpunkt auf nachhaltigen und widerstandsfähigen Gesellschaften.

Risiken/Negative Faktoren

Chancenungleichheit, Armut, geringe öffentliche und private Investitionen, Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, zunehmende Wissenslücken.

Meilensteine in Politik und Praxis

Auf EU-Ebene: Im Einklang mit dem ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte koordiniert die Kommission die Umsetzung der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen und arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um bis 2025 einen europäischen Bildungsraum zu schaffen. Ziel ist neben der Verbesserung des inklusiven lebenslangen Lernens die Förderung einer innovationsorientierten allgemeinen und beruflichen Bildung. Die 2018 vorgelegten Maßnahmen zur Verwirklichung des europäischen Bildungsraums bis 2025 betreffen die automatische gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen und Studienzeiten im Ausland, Schlüsselkompetenzen, digitale Kompetenzen, gemeinsame Werte und inklusive Bildung, hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung sowie die Verbesserung des Fremdsprachenerwerbs und -unterrichts.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: In Slowenien wurde 2016 ein Programm aufgelegt, das Lehrkräften und Mentoren die Möglichkeit bietet, durch Jobrotation ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen auszubauen. Dadurch soll die Qualität des Unterrichts erhöht und die Lernerfahrung der Schüler verbessert werden. Das Programm läuft bis 2022 und ist mit 1,65 Mio. EUR ausgestattet, wovon 1,32 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds stammen.

Auf regionaler/lokaler Ebene: In der italienischen Region Venetien wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds eine Initiative finanziert, die es Erwachsenen ohne Abschluss der Sekundarstufe II, einschließlich Personen mit einer beruflichen Qualifikation, die nicht mehr für den Arbeitsmarkt relevant ist, ihre bisherige berufliche Erfahrung oder Ausbildung anerkennen zu lassen und anschließend einen individuell zugeschnittenen Bildungsweg einzuschlagen.

Auf Unternehmensebene: In Frankreich wurde 2018 eine dreiseitige Vereinbarung über die Einrichtung eines inklusiven Lernprogramms für junge Menschen und Erwachsene mit Behinderungen in der Region Nouvelle-Aquitaine unterzeichnet. Im Rahmen des Programms wird ein Dutzend Lehrlinge mit Behinderungen in den Bereichen Elektronik und Elektrotechnik ausgebildet, die Hälfte davon an den Standorten des Stromunternehmens Enedis, die andere Hälfte in angepassten Unternehmen.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: In Brüssel, Belgien bietet die Vereinigung ToekomstATELIERdelAvenir (TADA) ergänzende, freiwillige und gesellschaftsorientierte Bildungsmöglichkeiten für sozial schwache Jugendliche aus benachteiligten Stadtvierteln. Sie zielt darauf ab, die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Selbstbestimmung zu befähigen, eine Demotivierung der Jugendlichen mit entsprechenden negativen Folgen (wie etwa Lernmüdigkeit, Schulabbruch, Kriminalität, Arbeitslosigkeit, extreme Radikalisierung) zu verhindern und einen Beitrag zu mehr Integration und sozialem Zusammenhalt zu leisten.



Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitative Übersicht

Aufgrund der in den letzten Jahrzehnten erzielten Fortschritte nimmt die EU im Bereich der Geschlechtergleichstellung die EU weltweit eine Spitzenstellung ein. Diese Fortschritte sind auf Gleichbehandlungsgesetze, Gender Mainstreaming und spezifische Maßnahmen zur Förderung der Rechte der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter zurückzuführen. Die Zahl der Frauen auf dem Arbeitsmarkt in der EU ist zwar gestiegen und Frauen verfügen über eine bessere allgemeine und berufliche Bildung, doch sind sie nach wie vor in den Niedriglohnsektoren über- und in Führungspositionen unterrepräsentiert. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei Einkommen und Laufbahnentwicklung führen häufig zu niedrigeren Rentenansprüchen für Frauen. Die für weitere Verbesserungen notwendige Dynamik ist allerdings vorhanden. So ging aus einer Eurobarometer-Sonderumfrage  aus dem Jahr 2017 hervor, dass die Bevölkerung in der EU die Gleichstellung der Geschlechter weitgehend unterstützt: 84 % der Europäer halten die Gleichstellung der Geschlechter für sich persönlich für wichtig (einschließlich 80 % der Männer). Auf internationaler Ebene berücksichtigt die EU die Geschlechterperspektive in allen Bereichen ihrer Außenbeziehungen, von der Handelspolitik über den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik bis hin zur Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik.

Wesentliche Trends

·Wie der Gleichstellungsindex  des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (2017) zeigt, war in den letzten zehn Jahren eine allgemein positive, wenn auch langsame Entwicklung hin zur verstärkten Gleichstellung der Geschlechter zu beobachten. Die Verbesserung war im Bereich „Macht“ (z. B. hinsichtlich der Entscheidungsfindung im privaten und öffentlichen Sektor) am deutlichsten, während im Bereich „Zeit“ (z. B. Hausarbeit, Freizeit, unbezahlte Pflege) die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zunahm. Die Mitgliedstaaten schneiden sehr unterschiedlich ab. Die meisten Mitgliedstaaten haben ihre Gesamtpunktzahl seit 2005 gesteigert. Doch bei einigen Mitgliedstaaten ist die Gesamtpunktzahl konstant geblieben oder gar leicht gesunken.

·Das Beschäftigungsgefälle zwischen Männern und Frauen auf EU-Ebene betrug 2017 weniger als 12 Prozentpunkte und war damit deutlich geringer als 2008 (15,1 Prozentpunkte). Diese Verbesserung war vor allem auf die Zunahme der Beschäftigungsquote bei Frauen zurückzuführen. Der Mangel an verfügbaren, zugänglichen und hochwertigen formalen Betreuungsdiensten, insbesondere für Kleinkinder, ist einer der Hauptfaktoren, die die Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt behindern. Im Jahr 2016 befanden sich nur 32,9 % der Kinder zwischen 0 und 3 Jahren in der EU in der formalen Kinderbetreuung oder frühkindlichen Erziehung gegenüber 28 % im Jahr 2008.

·Das geschlechtsspezifische Lohngefälle hat sich in den letzten Jahren leicht verringert. 2016 lag der Bruttostundenverdienst von Frauen durchschnittlich 16,2 % unter dem von Männern. Nach Renteneintritt nimmt dieses Gefälle exponentiell zu – das geschlechtsspezifische Rentengefälle liegt bei 36,6 %.

·Was die Geschlechtergleichstellung in der Politik innerhalb der EU betrifft, so stieg der Frauenanteil in den nationalen Parlamenten von 20,9 % im Jahr 2004 auf 29,7 % im Jahr 2018.

·Im Jahr 2017 waren ein Viertel der Vorstandsmitglieder der größten börsennotierten Unternehmen Frauen. Zwischen 2003 und 2017 nahm dieser Anteil jährlich nahezu konstant um insgesamt 16,8 % Prozentpunkte zu.

·Hinsichtlich der Zeit, die Frauen und Männer jeweils für Pflege, häusliche Arbeit und soziale Aktivitäten aufwenden‚ ist in der EU in letzten zehn Jahren die Ungleichheit größer geworden. Diese zunehmende Ungleichheit war in zwölf Mitgliedstaaten zu beobachten; in acht Mitgliedstaaten war dagegen eine Verbesserung zu verzeichnen.

·In der EU hat ein Drittel der Frauen ab einem Alter von 15 Jahren bereits körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten. 

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen 11 EU-Mitgliedstaaten für SDG 5 mehr als 80 von 100 Punkten. Bei diesem Ziel befinden sich 11 EU-Mitgliedstaaten im globalen Ranking unter den 20 bestplatzierten Ländern.

Europäische Union 2030

EU - voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Voraussetzung für kontinuierliche Fortschritte bei der Geschlechtergleichstellung und der Stärkung der Stellung von Frauen und Mädchen sind Engagement, mehr Finanzmittel und stetige Anstrengungen der Akteure auf allen Ebenen, vom einzelnen Privathaushalt bis hin zu den EU-Organen. Auch wenn regulatorische Anreize wichtig sind, um diese Fortschritte zu beschleunigen, hängt die Gleichstellung der Geschlechter stark von kulturellen und ethischen Werten und vom gesellschaftlichen Wandel ab. Es steht zu erwarten, dass die EU bis 2030 weitere Fortschritte im Hinblick auf die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Entscheidungspositionen und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen erzielen wird. Ob und inwieweit es zu diesen Fortschritten kommt, hängt von der weiteren Entwicklung des kulturellen und politischen Kontextes sowie von den künftigen Regulierungsmaßnahmen ab.

Chancen/Positive Faktoren

Gesellschaftliche Teilhabe und partizipative Politik‚ Veränderungen bei den sozialen Normen, Verhaltensänderungen‚ soziale Verantwortung der Unternehmen/verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln‚ formale Kinderbetreuung, ausgewogene Elternurlaubsregelungen, flexible Arbeitsregelungen, ein ausgewogenes Bildungssystem, Zugang zu neuen Technologien, Förderung der IT-Kompetenzen von Frauen, offener und fairer Handel.

Risiken/Negative Faktoren

Chancenungleichheit, Widerstand gegen Fortschritt, Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, Sicherheitsbedrohungen, weltweite Rückkehr zu wirtschaftlichem Protektionismus.

Meilensteine in Politik und Praxis

Die EU auf internationaler Ebene: 2015 verabschiedete die EU ihren zweiten Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau in den Außenbeziehungen (2016-2020). Im September 2017 lancierte die Kommission die gemeinsame Initiative „Spotlight“ der Europäischen Union und der Vereinten Nationen, die zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen beitragen soll.

Auf EU-Ebene: 2015 verabschiedete die Kommission das Grundsatzpapier „Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019“. Das Grundsatzpapier bildet den Rahmen für die kontinuierliche Arbeit der Kommission zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau und legt den Schwerpunkt auf die folgenden fünf Bereiche: 1) Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Förderung der Gleichheit von Frauen und Männern in Bezug auf wirtschaftliche Unabhängigkeit; 2) Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohn-, Einkommens- und Rentengefälles; 3) Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Entscheidungspositionen; 4) Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen; 5) Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte der Frau weltweit. Darüber hinaus sieht das Konzept des strategischen Engagements vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter bei allen politischen Maßnahmen und Finanzierungsprogrammen der EU berücksichtigt wird.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: Dänemark schneidet in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter generell gut ab. Dort sind Frauen in der Regel berufstätig, können aber aufgrund der großzügigen Elternurlaubsregelungen und der aus Steuergeldern subventionierten Kinderbetreuung gleichzeitig eine Familie gründen. Die Geschlechtergleichstellung kommt auch Männern zugute. So können sie mehr Zeit mit ihren Familien verbringen als Männer in vielen anderen Ländern. Der Elternurlaub nach der Geburt eines Kindes kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden, und dank der kürzeren Tagesarbeitszeiten ist es häufig der Vater, der die Kinder von der Kinderbetreuungsstätte abholt.

Auf regionaler/lokaler Ebene: Frankreich hat ein binominales System für die Wahlen in den Departements eingeführt, bei dem die Wähler ihre Stimme nicht mehr für einen einzigen Kandidaten, sondern für ein Team von weiblichen und männlichen Kandidaten abgibt. Dieses System gewährleistet die Geschlechterparität auf Departement-Ebene, sorgt für eine gerechte Aufteilung der Entscheidungsbefugnisse und Zuständigkeiten in der Kommunalpolitik und verbessert die Möglichkeiten für Politiker, ihr Privatleben mit ihrem Berufsleben zu vereinbaren.

Auf Unternehmensebene: Der Verein GründerRegio M e.V. wurde mit einem Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gegründet, um Unternehmerinnen in München Schulungen, Beratung und Vernetzungsmöglichkeiten anzubieten. Zielgruppe dabei sind Frauen, die nach der Kinderbetreuungszeit auf den Arbeitsmarkt zurückkehren, sowie Frauen über 50. Im Rahmen des Projekts „GUIDE“ hat wurden 5 000 Unternehmerinnen unterstützt, von denen 56 % ihr eigenes Unternehmen gegründet haben.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: In Bulgarien betreiben zwei Organisationen das Projekt „Career ROCKET“. Lehrer, Schulleiter und Berufsberater in Schulen werden darin geschult, in der Sekundarstufe das Thema der Gleichstellung der Geschlechter in alle Fächer einzubeziehen, indem sie Informationen über den Beitrag von Frauen in den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie, Politik, Geschichte, Geografie, Mathematik, Literatur, Kunst und Musik bereitstellen.

Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitative Übersicht

Der Zugang zu Wasser ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis. Wasser ist auch eine wichtige wirtschaftliche Ressource und dient als Grundlage für die biologische Vielfalt, das Klima und die Regulierung von Ökosystemen. Der Schutz der Wasserökosysteme vor Verschmutzung und hydromorphologischen Veränderungen und die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, den Bedürfnissen heutiger und künftiger Generationen gerecht zu werden und die politische Stabilität auf nationaler und regionaler Ebene zu wahren. In der EU soll mit einer umfassenden Wasserpolitik sichergestellt werden, dass sowohl für die Bedürfnisse der Menschen als auch für die Umwelt ausreichend Wasser von guter Qualität zur Verfügung steht, indem die wichtigsten Belastungen (Landwirtschaft, Industrie, kommunales Abwasser) und Wassernutzungen (Badegewässer, Grundwasser, Trinkwasser) reguliert und die integrierte Wasserwirtschaft gefördert werden. Die große Mehrheit der europäischen Bürger hat Zugang zur sanitären Grundversorgung und ist an eine Abwasserentsorgung mit zumindest einer Zweitbehandlungsstufe angeschlossen. Darüber hinaus genießen die Europäer eine sehr hohe Trinkwasserqualität. Allerdings haben Belastungen, die sich aus der Verstädterung, der diffusen Verschmutzung durch Landwirtschaft und Industrie sowie aus dem Klimawandel ergeben, Folgen für die Wasserqualität und die langfristige Wassersicherheit. Auf globaler Ebene fördert die EU die Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle im Rahmen des neuen Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik und der Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik.

Wesentliche Trends

·Gemessen an der gesamten europäischen Bevölkerung ist der Anteil der Menschen in Haushalten ohne verbesserte Abwasserentsorgung von 3,2 % im Jahr 2007 auf nur 2,0 % im Jahr 2017 zurückgegangen. Die Zahl der Personen, die an die Abwasserbehandlung mit Zweitbehandlungsstufe angeschlossen sind, nahm zwischen 2010 und 2015 zu. Allerdings gibt es nach wie vor Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, von denen einige noch immer mit erheblichen Problemen zu kämpfen haben. Neue Quellen der Verschmutzung entstehen, wie z. B. Oberflächenabflüsse in städtischen Gebieten oder kombinierte Abwassersysteme, die bei schweren Regenfällen eine große Schadstoffbelastung freisetzen.

·Im Jahr 2017 wiesen 86,3 % der Küstenbadestellen und 82,1 % der Binnenbadegewässer eine hervorragende Badegewässerqualität auf.

·Die Wasserqualität in europäischen Flüssen hat sich zwischen 2000 und 2014 stark verbessert; die durchschnittliche Phosphatkonzentration in europäischen Flüssen zeigt einen Abwärtstrend.

·Trotz der Fortschritte in verschiedenen Gebieten waren im Jahr 2015 nur etwa 40 % der Oberflächengewässer in einem guten ökologischen Zustand. Das Grundwasser dagegen ist zu 74 % in einem guten chemischen Zustand und zu 89 % in einem guten quantitativen Zustand. Die durch Nitrate aus der Landwirtschaft verursachte Verschmutzung ist zwar in den letzten zwei Jahrzehnten zurückgegangen, doch gibt es nach wie vor Probleme. Nitrate sind die Schadstoffe, die in der EU am häufigsten einen schlechten chemischen Zustand des Grundwassers verursachen. Dies ist besonders problematisch, da Grundwasser neben den fließenden Oberflächengewässern eine wichtige Trinkwasserquelle in Europa darstellt.

·Der Wasserstress ist zwar in den meisten EU-Ländern gering, in einigen wenigen, hauptsächlich südeuropäischen Ländern jedoch hoch, und nimmt auch in West- und Nordeuropa zu.

·Um die Wasserknappheit zu verringern, müssen alle relevanten Sektoren die Süßwasserreserven in effizienter Weise nutzen. Die Wasserentnahme ist in Europa in den letzten zehn Jahren zurückgegangen, während die Wassernutzungseffizienz gestiegen ist. Der durchschnittliche Trinkwasserverbrauch sank in den letzten 20 Jahren von rund 200 l pro Person und Tag auf etwa 120 l.

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen 25 EU-Mitgliedstaaten für SDG 6 mehr als 80 von 100 Punkten. Bei diesem Ziel befinden sich drei EU-Mitgliedstaaten im globalen Ranking unter den 20 bestplatzierten Ländern.

Europäische Union 2030

EU- voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Insgesamt wird erwartet, dass die EU weiterhin Fortschritte im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung macht. Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger werden guten Zugang zu Wasserdienstleistungen wie Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung sowie zur Sanitärversorgung haben. Es sind jedoch noch weitere Anstrengungen erforderlich, um den uneingeschränkten Zugang aller EU-Bürger zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Abwasserbehandlung im gesamten Gebiet der EU den erforderlichen Standards entspricht und dass bei allen europäischen Gewässern ein guter ökologischer Zustand erreicht wird. Neu auftretende Schadstoffe wie Mikroplastik und Arzneimittel sollten in den kommenden Jahren ebenfalls besondere Aufmerksamkeit erhalten. Die diffuse Verschmutzung aus der Landwirtschaft muss weiter reduziert und die Wassernutzungseffizienz weiter verbessert werden. Die Auswirkungen des Klimawandels werden zur Verschärfung von Dürren und Überschwemmungen in einzelnen Regionen der EU führen und damit die Notwendigkeit erhöhen, die Wasserressourcen nachhaltiger zu bewirtschaften. Der Klimawandel wird zudem den Wasserstress, der bereits vor allem in Südeuropa spürbar ist, aber auch in anderen Teilen des Kontinents zunimmt, noch verstärken. Die wirksame Umsetzung der bestehenden Rechtvorschriften im Wasserbereich und die Entwicklung neuer Vorschriften wie in den jüngsten Vorschlägen in Bezug auf Trinkwasser und Wiederverwendung werden zur Bewältigung dieser Herausforderungen beitragen. Die laufende Prüfung der regulatorischen Eignung eines wesentlichen Teils der EU-Wasservorschriften wird zeigen, ob der Rechtsrahmen angepasst werden muss, um die vollständige Erreichung der entsprechenden SDGs zu ermöglichen.

Chancen/Positive Faktoren

Verhaltensänderungen, gesellschaftliche Teilhabe und partizipative Politik, gesellschaftlicher Druck zugunsten nachhaltiger Lebensmittelsysteme und Produktionsketten‚ soziale Verantwortung der Unternehmen/verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, nachhaltige Finanzierung, öffentlich-private Partnerschaften, Digitalisierung, Gewinnung besserer Daten durch Einsatz von Erdbeobachtungsinstrumenten wie der globalen Komponente des Copernicus-Landüberwachungsdienstes der EU, verstärkte Wasserwiederverwendung, künstliche Intelligenz und neue Technologien, Forschung und Innovation, Internet der Dinge, Kreislaufwirtschaft, Multilateralismus.

Risiken/Negative Faktoren

Armut und Chancenungleichheit, Klimawandel, diffuse Verschmutzung durch Landwirtschaft‚ Verstädterung, organische Schadstoffe, Arzneimittelrückstände, Kunststoffabfälle, Industrieproduktion, Haushaltsmüll, geopolitische Instabilität und Sicherheitsbedrohungen, Erschwinglichkeit und Wasserpreise.

Meilensteine in Politik und Praxis

Auf EU-Ebene: Aus der europäischen Forschung und Innovation ergeben sich Lösungen für Wasserprobleme. Bei der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) – einer mit 494 Mio. EUR ausgestatteten Initiative – liegt der Schwerpunkt auf Wasserknappheit, Landwirtschaft und Ernährungssicherheit im Mittelmeerraum.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: In Zypern stellt rezykliertes Wasser eine wachsende und stabile Ressource dar, die unter anderem zur Bewässerung und zum Schutz gegen Dürren eingesetzt wird. Mit Hilfe europäischer Fonds sind bereits zwei Projekte zur Wasserwiederverwendung (in Anthoupolis bzw. Larnaca) angelaufen.

Auf regionaler/lokaler Ebene: In der Woiwodschaft Niederschlesien (Dolnośląskie) in Polen wird das Hochwasserschutzbecken Racibórz Dolny gebaut. Ziel des umfassenden Hochwasserschutzprogramms ist es, durch die Wiederherstellung des natürlichen Wasserrückhaltevermögens des Flusstals der Oder und der natürlichen Auenterrasse des Flusses Schutz vor Überflutungen durch die Oder zu bieten.

Auf Unternehmensebene: Die Betreiber von Abwasseraufbereitungsanlagen in ganz Europa beginnen damit, die Energie und die anderen Ressourcen, die im Abwasser enthalten sind, zu nutzen, um den Energieverbrauch der Anlagen zu senken und werden sogar zu Energieerzeugern. Ein Paradebeispiel ist eine Kläranlage von Aarhus Water in der dänischen Stadt Marsellisborg, in der dank Investitionen in effizientere Technologien 150 % mehr Energie erzeugt wird, als zum Betrieb der Anlage benötigt wird. 

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: In Malta wird die Beteiligung der Gemeindeeinwohner an der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Sanitärversorgung gefördert. Der Planungszyklus für die Einzugsgebiete gewährleistet eine enge Beteiligung der Gemeinschaften und der Interessenträger, da bei Entscheidungen über bestimmte Maßnahmen die Interessen verschiedener Gruppen gegeneinander abgewogen werden müssen.

Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitative Übersicht

Mit ihrem Energie- und Klimazielen für 2020 ist die EU auf dem richtigen Weg, um den Zugang zu sicherer, bezahlbarer und sauberer Energie für alle Europäer zu gewährleisten. Im Hinblick auf die verstärkte Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Verbesserung der Energieeffizienz wurden bereits greifbare Fortschritte erzielt, und die EU schreitet beim Übergang zu sauberer Energie voran. Der Übergang der EU von einer auf fossilen Brennstoffen beruhenden zu einer CO2-armen Wirtschaft mit einem digitalen und verbraucherorientierten Energiesystem wird auf lokaler Ebene zur Realität. Die Entkoppelung von Treibhausgasemissionen und Bruttoinlandsprodukt (BIP) setzt sich fort, was vor allem auf Innovationen zurückzuführen ist. Das Wirtschaftswachstum ist ebenfalls vom Energieverbrauch entkoppelt. Globale Veränderungen bei Energieerzeugung und -nachfrage haben einen entscheidenden Einfluss auf die Geopolitik und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit. Dies stellt Europa vor ernsthafte Herausforderungen, beinhaltet jedoch auch einzigartige Chancen. Vor diesem Hintergrund möchte die Europäische Union ihre weltweite Führungsrolle bei der Umstellung auf saubere Energie noch ausbauen. Gleichzeitig ist ihr Ziel die Energieversorgungssicherheit für alle Bürger. Mit ihrer Energieunion will die EU für sichere, bezahlbare, nachhaltige und saubere Energie für die Bürger und Unternehmen in der EU sorgen. Im Rahmen ihrer Außenbeziehungen legt sie gemäß dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik den Schwerpunkt auf Verbesserung des Zugangs zu bezahlbaren, modernen, zuverlässigen und nachhaltigen Energiedienstleistungen, Maßnahmen zur Förderung von erneuerbarer Energie und Energieeffizienz sowie auf einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels. Die EU leistet mit ihren Mischfinanzierungsinstrumenten, der EU-Investitionsoffensive für Drittländer und der Initiative zur Finanzierung der Elektrifizierung Pionierarbeit bei der Förderung von Investitionen des Privatsektors in nachhaltige Energie. Auch die Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik tragen zu den Fortschritten in diesem Bereich bei.

Wesentliche Trends

·Die Trends in Europa deuten auf eine „Entkoppelung“ des Wirtschaftswachstums von den Energieinputs und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen hin. Zwischen 1990 und 2017 gingen die Treibhausgasemissionen um 22 % zurück, während das BIP um 58 % stieg. In der EU ist seit 2000 sowohl bei der Energieproduktivität als auch bei der Treibhausgasintensität des Energieverbrauchs eine kontinuierliche Verbesserung zu verzeichnen.

·Die EU strebt an, ihr Energieeffizienzziel von 20 % bis 2020 zu erreichen. Zwischen 2005 und 2016 sank der Primärenergieverbrauch in der EU um 9,9 % und der Endenergieverbrauch um 7,1 %.

·Die EU ist auf gutem Wege, ihr Ziel, bis 2020 20 % des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, zu erreichen. Die Nutzung erneuerbarer Energien hat in der EU in den letzten zehn Jahren kontinuierlich zugenommen, und zwar von 9,0 % auf 17 % des Bruttoendenergieverbrauchs zwischen 2005 und 2016. Ein vorhersehbarer EU-Rechtsrahmen, effizientere Technologien, sinkende Kosten für Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien und eine stärker marktorientierte Unterstützung sind die wichtigsten Faktoren für diesen Anstieg.

·Die EU ist nach wie vor auf Brennstoffeinfuhren aus Drittländern angewiesen‚ um ihren Energiebedarf zu decken. Die Einfuhrabhängigkeit der EU blieb von 2006 bis 2016 nahezu konstant bei 53,6 %‚ während die Energieerzeugung im selben Zeitraum um 14 % zurückging. Im selben Zeitraum war ein stetiger Rückgang des Primärenergieverbrauchs um rund 10 % zu verzeichnen. 

·Die EU hat auch bei der Verbesserung des Zugangs zu bezahlbarer Energie Fortschritte gemacht. In den letzten Jahren sank der Anteil der Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre Wohnung ausreichend zu heizen. Im Jahr 2017 gaben 8,1 % der EU-Bevölkerung an, keinen Zugang zu bezahlbarer Energie zu haben – 2,8 Prozentpunkte weniger als 2007.

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen 26 EU-Mitgliedstaaten für SDG 7 mehr als 80 von 100 Punkten. Bei diesem Ziel befinden sich sieben EU-Mitgliedstaaten im globalen Ranking unter den 20 bestplatzierten Ländern.

Europäische Union 2030

EU- voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Die EU wird auf der Grundlage des auf EU-Ebene vereinbarten ehrgeizigen Regulierungsrahmens weitere Fortschritte im Hinblick auf den Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle erzielen. Bis 2030 sollen die Verwirklichung der wichtigsten EU-Ziele dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % zu verringern, den Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen in der EU auf mindestens 32 % zu erhöhen und die Energieeffizienz um mindestens 32,5 % zu steigern. Damit werden die Voraussetzungen für den tief greifenden gesellschaftlichen Wandel geschaffen, der in eine saubere und nachhaltige Energiezukunft führt. Die Energieinfrastrukturen werden mithilfe der Fazilität „Connecting Europe“ weiter ausgebaut werden. Im Rahmen des neuen Programms „Horizont Europa“ wurde ein umfangreiches Forschungs- und Innovationsprogramm vorgeschlagen, das die Bereitstellung von 15 Mrd. EUR für die Bereiche Energie, Mobilität und Klima vorsieht. Was den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 insgesamt betrifft, so soll durch die systematische Einbeziehung des Klimaschutzaspekts erreicht werden, dass 25 % der Haushaltsmittel, d. h. jeder vierte Euro, für klima- und damit auch energierelevante Themen ausgegeben werden. Damit die Energieunion verwirklicht werden kann, ist ein kontinuierliches Engagement erforderlich. Dazu gehört auch ein aktiver Dialog mit der Zivilgesellschaft und relevanten Interessenträgern, da ihr Beitrag und ihr Einsatz Voraussetzung für den Erfolg der Energiewende sind.

Chancen/Positive Faktoren

Verhaltensänderungen, informierte, geschützte und mündige Verbraucher, gesellschaftliche Beteiligung und partizipatorische Politik, vorausschauende Maßnahmen für einen gerechten Übergang‚ soziale Verantwortung der Unternehmen/verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln‚ neue Geschäftsmöglichkeiten, Crowdfunding und andere Formen innovativer Finanzierung, nachhaltiges Finanzwesen, öffentlich-private Partnerschaften, Ressourcensteuern, Internet der Dinge, Bildung, Digitalisierung, künstliche Intelligenz und neue Technologien, Forschung und Innovation‚ Kreislaufwirtschaft mit niedrigen CO2-Emissionen, emissionsfreie Mobilität, widerstandsfähige Gesellschaften, Multilateralismus.

Risiken/Negative Faktoren

Erhöhter Stromverbrauch infolge der Digitalisierung, schwankende Energiepreise, anhaltende Abhängigkeit von und weitere Subventionen für fossile Brennstoffe, fehlende Verhaltensänderungen, Verzögerungen bei der Politikumsetzung, geringe öffentliche und private Investitionen, digitale Kluft‚ Klimawandel‚ geopolitische Instabilität und Sicherheitsbedrohungen, relativ gesehen höhere Kosten für mittlere und untere Einkommensgruppen.

Meilensteine in Politik und Praxis

Die EU auf internationaler Ebene: Um der Afrika-EU-Partnerschaft neue Impulse zu verleihen, hat die EU im Mai 2017 die Strategie „Energie für Afrika“ vorgeschlagen. Die EU hat sich verpflichtet, öffentliche und private Investitionen in nachhaltige Energie in Afrika zu fördern – insbesondere im Zusammenhang mit der Investitionsoffensive für Drittländer – und strategische Allianzen und Zusammenarbeit zu vertiefen.

Auf EU-Ebene: Die Schaffung einer europäischen Energieunion ist für die Kommission zu einer zentralen Priorität geworden. Es wurden Initiativen zur Verwirklichung der Energieunion angenommen. Vor allem das Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ von 2016 wird zu einem wettbewerbsfähigeren, moderneren und saubereren Energiesystem führen, wobei die folgenden drei Ziele im Vordergrund stehen: Vorrang für die Energieeffizienz, weltweite Führungsrolle der EU im Bereich der erneuerbaren Energie sowie faire Lösungen für Verbraucher.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: Im Jahr 2013 unterzeichneten über 40 Organisationen in den Niederlanden (kommunale und staatliche Behörden, Unternehmen, Gewerkschaften und Umweltorganisationen) ein Energieabkommen für nachhaltiges Wachstum, mit dem der Anteil erneuerbarer Energien von 5,8 % im Jahr 2015 auf 16 % im Jahr 2023 erhöht werden soll. Darin werden Ziele für den Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen festgelegt: Bis 2035 müssen alle neu verkauften Pkw, bis 2050 alle zugelassenen PkW emissionsfrei sein.

Auf regionaler/lokaler Ebene: Budapest ist Mitglied des Konvents der Bürgermeister, einer von der EU finanzierten Initiative, die Regionen und Städte zusammenbringt, die sich zur Umsetzung der Klima- und Energieziele der EU verpflichtet haben. Seit 2011 bilden eines der bekanntesten Thermalbäder der Stadt – das Szechenyi -Bad –, der in der Nähe befindliche Zoo und die örtliche Fernwärmegesellschaft eine Partnerschaft, um die CO2-Emissionen und Energiekosten zu senken. Die im Thermalbad Szechenyi erzeugte Wärme wird wiederaufbereitet und in den Zoo geleitet, um rund 26 Gebäude, in denen ca. 350 Tier- und fast 500 Pflanzarten untergebracht sind, mit warmer Luft zu versorgen.

Auf Unternehmensebene: In Lettland hat das 2008 gegründete Energieunternehmen Fortum Jelgava das Wärmenetz der Stadt umstrukturiert, indem es die Gas-Kesselstation durch eine neue Biomasse-KWK-Anlage ersetzte, die mit Sägespänen betrieben wird. Das Fernwärmesystem der Stadt wurde inzwischen fast vollständig von fossilen Brennstoffen auf die vor Ort beschaffte erneuerbare Holzressource umgestellt.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften sind Einrichtungen, über die Bürger und/oder lokale Gebietskörperschaften an der Erzeugung und/oder Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen beteiligt sind, teilweise auch als Eigentümer. Initiativen dieser Art, von denen es EU-weit mehr als 2500 gibt, spielen eine Schlüsselrolle bei der Energiewende in Europa. Die Beteiligung der lokalen Bevölkerung daran, teils auch als Eigentümer, fördert die gesellschaftliche Akzeptanz von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere auf dem Gebiet der Windenergie. Durch Bereitstellung der geeignetsten Standorte tragen sie auch zur Kostensenkung bei.  

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Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitativer Überblick

Die Erholung Europas von der Wirtschaftskrise hat zum stetigen Anstieg der Beschäftigung beigetragen. Die Investitionen haben sich fast wieder auf Vorkrisenniveau erholt, und die öffentlichen Finanzen verbessern sich, auch wenn die Erholung mit Abwärtsrisiken behaftet ist. Dennoch kommt das Wachstum nicht allen Bürgern und Mitgliedstaaten in gleicher Weise zugute, wobei insbesondere die Arbeitslosigkeit in einigen Ländern nach wie vor hoch ist. Die Investitions- und Produktivitätsentwicklungen deuten darauf hin, dass mehr getan werden kann, um die wirtschaftliche Erholung und den Übergang zu einem nachhaltigeren Wirtschaftswachstum im Rahmen der langfristigen globalen Herausforderungen des demografischen Wandels und der Digitalisierung zu fördern. Neben ihren anhaltenden Bemühungen um langfristig tragfähige öffentliche Finanzen fördert die EU auch weiterhin die Investitionen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Kompetenzen und FuE, sowie Strukturreformen, um die Wirksamkeit der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Produkt- und Arbeitsmärkte zu verbessern. Die Investitionsoffensive für Europa trägt dazu bei, private Investitionen in strategische Sektoren der europäischen Wirtschaft anzuziehen. Die Strukturreformen zur Verbesserung der Arbeitsmärkte und der Sozialpolitik sollen den Arbeitskräften dabei helfen, die notwendigen Fähigkeiten für den Übergang zur grünen Wirtschaft zu erwerben und den Zugang zum und die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen sowie nachhaltige und angemessene Sozialschutzsysteme zu fördern. Zudem sollen sie zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und damit des Lohnwachstums beitragen. Die Einbindung der Sozialpartner in die Gestaltung und Umsetzung der Reformen kann Eigenverantwortung, Wirkung und Ergebnisse verbessern. Auf internationaler Ebene setzt sich die EU für inklusives und nachhaltiges Wachstum, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze und die Förderung von Arbeitnehmer- und Menschenrechten ein. Beispiele für externe Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik, die EU-Investitionsoffensive für Drittländer, der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2015-2019 und die Maßnahmen der EU im Rahmen ihrer Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik. Die Handelspolitik der EU fördert die Einhaltung der grundlegenden internationalen Arbeitsnormen und der Menschenrechte. Die Förderung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken auf der Grundlage internationaler Leitlinien ist in mehreren Politikbereichen der EU verankert, einschließlich des Handels.

Wesentliche Trends

·Die Europäer haben im Durchschnitt einen höheren Lebensstandard als noch vor zwei Jahrzehnten. Im Zeitraum 2002-2017 ist das reale Pro-Kopf-BIP um durchschnittlich 1,1 % pro Jahr gestiegen. Mit einem Anstieg des realen BIP-Wachstums auf 2,2 % im Jahr 2017 verzeichnet die Wirtschaft in der EU in jüngster Zeit das höchste Wachstumstempo seit dem Ausbruch der Krise im Jahr 2008.

·Nach einem starken Rückgang während der Wirtschafts- und Finanzkrise belief sich der Anteil der Investitionen am BIP der EU im Jahr 2017 auf 20,8 %. Dieser Anteil ist seit 2013 jährlich um durchschnittlich 1,0 % gestiegen. Die Investitionsoffensive für Europa soll 1,4 Millionen Arbeitsplätze schaffen und das BIP der EU bis 2020 um 1,3 % steigern.

·Die Arbeitsproduktivität hat sich zwar etwas beschleunigt, ihr Wachstum bleibt jedoch hinter den Trends aus der Zeit vor der Rezession zurück.

·Die Erwerbsbeteiligung steigt nach wie vor konstant an, mit einer Quote von 73,4 % im Jahr 2017. Dieser Anstieg war hauptsächlich von älteren Arbeitnehmern und Frauen herbeigeführt. Die Gesamtbeschäftigung hat einen Rekordwert von 239 Millionen Arbeitnehmern erreicht, die Zahl der Vollzeitarbeitsplätze steigt (um bisher 2,3 Millionen), während die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stabil geblieben ist. Allein die Beschäftigung im Sektor Umweltgüter und -dienstleistungen ist seit 2000 um 47,3 % (bis 2015) gestiegen. Die Langzeitarbeitslosigkeit geht weiter zurück, macht aber immer noch knapp die Hälfte der Gesamtarbeitslosigkeit aus. Die Jugendarbeitslosigkeit‚ die 2013 mit 23,8 % ihren Höchststand erreichte, ging 2017 auf 16,8 % zurück. Im Jahr 2017 arbeiteten 7,7 % der europäischen Arbeitnehmer unfreiwillig mit befristeten Arbeitsverträgen‚ was 57,7 % aller Zeitarbeitskräfte entspricht, und dieser Anteil hat sich in den letzten zehn Jahren leicht erhöht. Der Anteil der unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung in der EU, die überwiegend Frauen betrifft, als Prozentsatz der gesamten Teilzeitbeschäftigung, stieg von 25,6 % im Jahr 2008 auf 29,6 % im Jahr 2014, danach sank er auf 26,4 % im Jahr 2017.

·Was die erwerbstätigen Armen betrifft, so waren 2017 auch 9,6 % der Erwerbstätigen armutsgefährdet. Dieser Anteil hat sich in den letzten vier Jahren stabilisiert, wenn auch auf einem höheren Niveau als 2008 (8,5 %).

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen 17 EU-Mitgliedstaaten für das SDG 8 mindestens 80 von 100 Punkten. Neun EU-Mitgliedstaaten befinden sich im globalen Ranking unter den 20 bestplatzierten Ländern.

Europäische Union 2030

EU – voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Die EU wird durch die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze im Dienste der Nachhaltigkeitswende insgesamt hohe Beschäftigungsquoten gewährleisten müssen, insbesondere für Frauen, junge Menschen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Migranten und Randgruppen. Dies würde dazu beitragen, die Eignung und Nachhaltigkeit des europäischen Sozialmodells vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung und des langsamen Produktivitätswachstums zu gewährleisten. Auch wenn die Investitionen in die europäische Wirtschaft weiter wachsen, müssen sie nachhaltig unterstützt werden, um Engpässe zu überwinden. Die schrumpfende Bevölkerung der EU und die schwindende Wirtschaftskraft werden sich auf die Position der EU in der Weltwirtschaftsordnung auswirken. Die Digitalisierung und die demografische Entwicklung werden sich sowohl auf das künftige Wachstum als auch auf die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt auswirken. Dies erfordert eine stärkere Konzentration auf die komparativen Vorteile der EU im Zusammenhang mit hochwertiger Bildung und weiteren Investitionen in Forschung und Innovation, wobei die soziale Inklusion und die ökologische Nachhaltigkeit gefördert werden müssen. Der Übergang zur Kreislaufwirtschaft wird weiter vorangetrieben und auch die Maßnahmen zur Abschaffung von Zwangsarbeit und Menschenhandel werden fortgesetzt.

Chancen/Positive Faktoren

Weiterbildung und Neuqualifizierung, Digitalisierung, Forschung und Innovation, gesellschaftliche Teilhabe und partizipative Politik, gesellschaftlicher Druck zur Förderung nachhaltiger Produktionsketten, künstliche Intelligenz, neue Technologien, soziale Verantwortung von Unternehmen/verantwortliches unternehmerisches Handeln, nachhaltige Finanzierung, öffentlich-private Partnerschaften‚ kollaborative Kreislaufwirtschaft mit geringen CO2-Emissionen‚ Sozialwirtschaft und Entwicklung eines Ökosystems zur Förderung der Sozialunternehmen, Schwerpunkt auf widerstandsfähigen Gesellschaften, Multilateralismus‚ offener und fairer Handel, Forschung und Innovation.

Risiken/Negative Faktoren

Geringes Produktivitätswachstum, Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, langsame Verbreitung neuer digitaler Technologien und Auswirkungen des technologischen Wandels auf Arbeitnehmer und bestimmte Branchen, soziale Ungleichheiten, regionale und territoriale Unterschiede, Auswirkungen des demografischen Wandels sowie die Rolle von Migration und Vertreibung, Umweltzerstörung und Klimawandel, geopolitische Instabilität und Sicherheitsbedrohungen, Rückkehr zu wirtschaftlichem Protektionismus weltweit, Schwierigkeiten bei der Messung der Produktivität in zunehmend immateriellen Volkswirtschaften, Arbeitsmarktsegmentierung und Arbeitsplatzunsicherheit, digitale Kluft, Datenschutz, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.

Meilensteine in Politik und Praxis

Auf EU-Ebene: Die „Investitionsoffensive für Europa“, der sogenannte „Juncker-Plan“, hat das Investitionsklima erfolgreich unterstützt. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) erreichte im Juli 2018 sein anfängliches Ziel von Investitionen in Höhe von 315 Mrd. EUR und mobilisierte zwischen 2015 und Dezember 2018 EU-weit 371 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen. So wurde bereits die Schaffung von mehr als 750 000 Arbeitsplätzen unterstützt. Diese Zahl soll bis 2020 auf 1,4 Millionen angehoben werden. Mehr als 850 000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhielten einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln. Mindestens 40 % der Finanzierungen aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen im Rahmen des Infrastruktur- und Innovationsfensters dienen der Unterstützung von Projektkomponenten, die im Einklang mit dem Pariser Übereinkommen zum Klimaschutz beitragen.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: Im Jahr 2017 führte die Tschechische Republik mehr Flexibilität bei Planung und Ansprüchen in Bezug auf Arbeitszeiten und Urlaub ein, stärkte die kollektiven Tarifverhandlungen, änderte das Vertragsrecht, die Regelungen für Massenentlassungen und die Bestimmungen für „Telearbeit“ sowie stärkte die Instrumente zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (wie „Heimarbeit“).

Auf regionaler/lokaler Ebene: Die Stadt Gent in Belgien nutzt regelmäßig den Europäischen Sozialfonds, um die Integration von Flüchtlingen und Roma auf den Arbeitsmärkten zu unterstützen. Beispielsweise bot ihr Projekt „Labour Team IEM“ (2015-2017) maßgeschneiderte Orientierungshilfen für Roma. Das Hauptziel bestand darin, mindestens 190 innereuropäische Migranten (IEM), vor allem Roma, dabei zu unterstützen, in den Arbeitsmarkt einzutreten. Das Projekt wird 2018/2019 mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds fortgesetzt.

Auf Unternehmensebene: Die Europäische Investitionsbank gewährt Greenfiber International SA ein Darlehen in Höhe von 7,5 Mio. EUR (abgesichert durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen), um ein Recycling- und Kreislaufwirtschaftsprojekt in Rumänien zu finanzieren. Das Projekt soll zur Schaffung von 280 Vollzeitarbeitsplätzen beitragen und die Menge gesammelter und verarbeiteter Abfälle um mehr als 50 000 Tonnen pro Jahr erhöhen.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: 2014 wurde ein Portugiesischer Zusammenschluss nationaler Dachverbände der Zivilgesellschaft ins Leben gerufen, um einen gemeinsamen Standpunkt zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten. Dabei wurden nationale Konsultationsprozesse, Online-Fragebögen und lokale Workshops organisiert, um die Erwartungen in Bezug auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, auch in Bezug auf das SDG 8, zu erörtern.

Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitativer Überblick

Die leistungsstarken Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sind von grundlegender Bedeutung für eine gut vernetzte und integrierte EU, in der die Bürger und Unternehmen uneingeschränkt von der Freizügigkeit und dem Binnenmarkt sowie von angemessenen sozialen Infrastrukturen profitieren können. Deshalb befassen sich unter anderem die transeuropäischen Netze im Verkehrs-, Energie- und Digitalsektor in integrierter Weise mit dem Bedarf an widerstandsfähigen, nachhaltigen, nahtlosen und innovativen Infrastrukturen. Investitionen in die Weltrauminfrastruktur sind ebenfalls von strategischer Bedeutung. Die europäische Industrie ist stark und hat in vielen Bereichen eine führende Position auf den globalen Märkten eingenommen. Die EU erleichtert den Übergang zu einer intelligenten, innovativen und nachhaltigen Industrie, die allen Bürgern Vorteile bringt. Während das BIP der EU wächst, sind die Treibhausgasemissionen insgesamt rückläufig, was auf eine Entkopplung der Emissionen vom Wachstum hindeutet. Die europäische Politik ist darauf ausgerichtet, die Industrie in die Lage zu versetzen, ihre Geschäftstätigkeit auf verantwortungsvolle und nachhaltige Weise auszuüben, Arbeitsplätze zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern, Investitionen und Innovationen in saubere und digitale Technologien zu fördern und die am stärksten vom industriellen Wandel betroffenen Regionen und Arbeitnehmer in Europa zu schützen. Der Schwerpunkt der EU auf Investitionen in Forschung und Innovation sowie in den digitalen Wandel hilft uns, im globalen Wettbewerb zu bestehen, indem wir mehr Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Die EU ist das offenste Forschungs- und Innovationsgebiet der Welt, doch sind Verbesserungen bei der Expansion und Verbreitung erforderlich, da Innovationen nicht immer in neue Markt- und Wachstumschancen überführt werden. Die Investitionen der Unternehmen in Forschung und Innovation müssen steigen, da sie derzeit nur 1,3 % des BIP erreichen und hinter China (1,6 %), den Vereinigten Staaten (2 %) oder Japan (2,6 %) zurückbleiben. Der digitale Wandel ist eine wichtige Voraussetzung für den Übergang zu einer CO2-armen Kreislaufwirtschaft und Gesellschaft. Auf internationaler Ebene unterstützt der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik die Konzipierung, den Bau und den Betrieb hochwertiger, klimafreundlicher Infrastrukturen, um einen gerechten und erschwinglichen Zugang für alle sowie Wachstum, Handel und Investitionen zu fördern. Auch die Handels-, Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der EU leistet in diesem Bereich einen Beitrag. 

Wesentliche Trends

·Das verarbeitende Gewerbe macht zwei Drittel der EU-Exporte aus, schafft Arbeitsplätze für 36 Millionen Menschen – und damit jeden fünften Arbeitsplatz in Europa – und trägt zu einem hohen Lebensstandard der europäischen Bürger bei.

·Die Treibhausgasemissionen bei industriellen Verfahren und der Produktnutzung sind im Zeitraum 2000-2016 um mehr als 17 % zurückgegangen. Bestätigt wird diese Verbesserung zudem durch die Verringerung des Energieverbrauchs in der Industrie um 17 % im Zeitraum 2000-2016.

·FuE-Investitionen: Europa hat einen Anteil von 20 % der weltweiten FuE-Investitionen, stellt ein Drittel aller qualitativ hochwertigen wissenschaftlichen Publikationen her und ist weltweit führend in Industriezweigen wie Pharmazeutika, Chemie, Maschinenbau und Mode. Die höchsten Ausgaben für Forschung und Entwicklung tätigen der Unternehmenssektor (65 %) und der Hochschulsektor (23 %), während der öffentliche Sektor 2016 einen Anteil von 11 % hatte.

·Die Patentanmeldungen in der EU haben vor der Wirtschaftskrise erheblich zugenommen, sind aber seither stagnierend.

·Soziale Verantwortung von Unternehmen: 77% der EU-Unternehmen beziehen die soziale Verantwortung der Unternehmen in ihre Berichterstattung ein, und viele von ihnen sind führend, wenn es darum geht, soziale Verantwortung/Aktivitäten zur verantwortungsvollen Unternehmensführung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu verknüpfen.

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen zehn EU-Mitgliedstaaten für SDG 9 mindestens 73 von 100 Punkten, wobei große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Zehn EU-Mitgliedstaaten befinden sich im globalen Ranking unter den 20 bestplatzierten Ländern.

Europäische Union 2030

EU – voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Europa ist auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und inklusiveren Industrie führend. Wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Veränderungen werden ebenso wie technologische Durchbrüche in Bereichen wie Robotik, Internet der Dinge, künstliche Intelligenz und Energiesysteme beschleunigt werden. Die Automatisierung, die durch die Informationstechnologien ermöglicht wird, wird traditionelle Herstellungsverfahren und die Art der Arbeit verändern. Die Industrie ist zunehmend in globale Wertschöpfungsketten mit starken Dienstleistungskomponenten eingebunden. Neue Geschäftsmodelle werden die traditionellen Märkte ablösen. Auch die Innovation selbst und die Wertschöpfung ändern sich in grundlegender Weise, angetrieben von einer neuen Generation von Verbrauchern, die eine gemeinsame Wertschöpfung, nachhaltige Unternehmensführung, Vernetzung und Echtzeitmessungen der Leistung erwarten. Daten werden zum neuen Wettbewerbsfaktor. Die Nachfrage nach Rohstoffen wird weiter steigen. Angesichts der immer knapperen natürlichen Ressourcen und der immer greifbarer werdenden Realität des Klimawandels wird die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten, zirkulären Verbrauchsmustern und geringen oder gegen Null liegenden Treibhausgasemissionen exponentiell wachsen, und es sind Öko-Innovationen erforderlich. Europa wird seine Investitionen in Forschung und Innovation sowie in widerstandsfähige Infrastrukturen verstärken, u. a. über Horizont Europa, das nächste Rahmenprogramm der Union für Forschung und Innovation.

Chancen/Positive Faktoren

Gesellschaftliche Teilhabe und partizipative Politik, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, vollständige Digitalisierung, kollaborative und CO2-neutrale Kreislaufwirtschaft, Schwerpunkt auf widerstandsfähigen Gesellschaften, soziale Verantwortung von Unternehmen/verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, verantwortungsbewusster und nachhaltiger Bergbau, nachhaltige Finanzierung, öffentlich-private Partnerschaften, Crowdfunding, Bildung, Multilateralismus, offener und fairer Handel.

Risiken/Negative Faktoren

Geringe öffentliche und privatwirtschaftliche Investitionen, auch in Forschung und Innovation, veränderte Wertschöpfungsketten, Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, Veränderungen bei der weltweiten Nachfrage, geopolitische Instabilität und Sicherheitsbedrohungen, soziale Ungleichheiten, Alterung unserer Gesellschaften, Klimawandel und Umweltrisiken aufgrund der wachsenden Nachfrage nach natürlichen Ressourcen, Stadt-Land-Gefälle.

Meilensteine in Politik und Praxis

Die EU auf internationaler Ebene: Dank ihrer höheren Genauigkeit und Zuverlässigkeit bieten die europäischen Satellitennavigationsprogramme Galileo und EGNOS verbesserte Positions- und Zeitangaben, mit erheblichen positiven Auswirkungen auf viele europäische Dienste und Produkte, die täglich von den Menschen genutzt werden – von Navigationsgeräten in Fahrzeugen bis hin zum Mobiltelefon. Dies gilt auch für kritische Notfalldienste. Die Gruppe für Erdbeobachtung fördert die Anwendung von Umweltbeobachtungen zur Unterstützung der SDGs und des Pariser Klimaschutzübereinkommens.

Auf EU-Ebene: Die transeuropäischen Netze befassen sich mit dem Bedarf an widerstandsfähigen, nahtlosen und innovativen Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales. Sie zielen auf die Anbindung aller Regionen der EU ab und tragen so zur Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa bei. Die Infrastruktur wird geschaffen und angepasst, um sicherzustellen, dass sie den mit dem Klimawandel verbundenen Risiken standhält, sowie um gleichzeitig Inklusion, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: Schweden ist mit hohen privaten und öffentlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung, einer hohen Zahl von Patentanmeldungen, innovativen KMU und einem hohen Anteil an Beschäftigung in wissensintensiven Tätigkeitsbereichen der führende Innovationsträger in der EU. Außerdem sind die Investitionen in das verarbeitende Gewerbe schneller gestiegen als im EU-Durchschnitt, und die Energieeffizienz der Industrieproduktion ist sehr hoch.

Auf regionaler/lokaler Ebene: Die thematische Plattform für intelligente Spezialisierung im Dienste der industriellen Modernisierung bietet Möglichkeiten für regionale Verwaltungsbehörden mit ähnlichen Prioritäten für die intelligente Spezialisierung, um auf der Grundlage ihrer jeweiligen Kompetenzen zusammenzuarbeiten, Infrastrukturen gemeinsam zu nutzen, eine größere Wirkung zu erzielen und gemeinsame Investitionsvorhaben zu entwickeln.



Auf Unternehmensebene: Der Europäische Fonds für strategische Investitionen hat es einem estnischen Unternehmen ermöglicht, eine Energiespeichereinrichtung, den sogenannten Ultra-Kapazitator, herzustellen, der 100-mal leistungsstärker ist als eine herkömmliche Batterie und eine Million Ladezyklen übersteht. Das Unternehmen hat 15 Mio. EUR für eine Produktionsstätte in Deutschland zur Verfügung gestellt, die in der Lage ist, jährlich Millionen neuer Ultrakapazitatoren zu produzieren.

Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitativer Überblick

Ungleichheit ist ebenso wie Armut ein multidimensionales Konzept. Ungleichheit umfasst sowohl die Ergebnisse als auch die Chancen, wie Einkommensungleichheit, ungleichen Zugang zum Sozialschutz sowie die Übertragung von Ungleichheiten zwischen Generationen. Chancenungleichheit ist ein wichtiger Faktor für Einkommensungleichheit. Die Einkommenskonvergenz in der EU hat sich vollzogen, und der Lebensstandard hat sich in den meisten Mitgliedstaaten von der Krise erholt. Da die europäischen Volkswirtschaften nun wieder an Stärke gewinnen, treten verstärkt Bedenken im Hinblick auf die Inklusivität des Wirtschaftswachstums auf. Die Einkommensungleichheit innerhalb der EU als Ganzes hat sich in den letzten Jahren stabilisiert, bleibt jedoch eine Herausforderung. Marginalisierte und gefährdete Gruppen wie Menschen mit Behinderungen, Migranten und ethnische Minderheiten (einschließlich Roma), Obdachlose oder isolierte ältere Menschen und Kinder leiden unter besonderen Formen von Ungleichheiten. Ihre sozioökonomische Integration ist nach wie vor unzureichend. Ungleichheit kann das Wirtschaftswachstum, die makroökonomische Stabilität und potenziell den sozialen Zusammenhalt beeinträchtigen. Weltweit ist das anhaltende Ausmaß der Ungleichheit in den Partnerländern der EU eine Gefahr für die Verwirklichung der meisten SDGs. Globale Ungleichheit kann auch zu einer höheren Migration in die EU führen. Als Reaktion auf die jüngsten Herausforderungen im Bereich der Migration hat die Kommission darauf hingearbeitet, umgehende Maßnahmen zu treffen und ein nachhaltiges und krisenfestes System für die Zukunft aufzubauen. Eine nachhaltige Steuerung der Migrationsströme ist von entscheidender Bedeutung. Das auswärtige Handeln der EU, einschließlich der Außen- und Sicherheitspolitik, der Entwicklungspolitik, der Erweiterungs- und der Nachbarschaftspolitik, sowie die Handels- und Investitionspolitik der EU tragen allesamt dazu bei, die Ursachen der Ungleichheit außerhalb Europas anzugehen. Beispielsweise fördert der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik den Grundsatz, niemanden zurückzulassen, und beinhaltet die Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ungleichheit der Ergebnisse zu verringern und die Chancengleichheit für alle zu fördern.

Wesentliche Trends

·Verfügbares Einkommen: Die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den EU-Ländern haben sich im Laufe der Zeit verringert. Das reale verfügbare Pro-Kopf-Bruttoeinkommen der Haushalte ist in den meisten Mitgliedstaaten gestiegen. Im Jahr 2017 lag es im Durchschnitt 4,4 % über dem Vorkrisenniveau von 2008. Es gab eine gewisse Einkommenskonvergenz zwischen den EU-Mitgliedstaaten, da das verfügbare Einkommen in den Mitgliedstaaten mit niedrigeren Einkommen, wie Rumänien, Bulgarien und Polen, schneller wuchs als der EU-Durchschnitt.

·Einkommensungleichheit : Im Jahr 2017 entfiel auf die reichsten 20 % der Haushalte in der EU im Durchschnitt der Mitgliedstaaten ein Einkommensanteil, der 5,1-mal höher war als der der ärmsten 20 %, was nach wie vor über dem Vorkrisenniveau liegt (4,9 in 2009). Dies bedeutet jedoch einen Rückgang der Quote im Vergleich zu 2016 (5,2), was auf besser Aussichten bei der Verringerung der Einkommensunterschiede in den EU-Mitgliedstaaten hindeutet. Die Stabilisierung der Einkommensungleichheit innerhalb der EU-Mitgliedstaaten bestätigt sich, wenn man den Einkommensanteil der unteren 40 % der Bevölkerung betrachtet. In den Jahren 2008 und 2012 lag dieser Wert bei 21,2 %, fiel 2016 auf 20,9 % und stieg 2017 wieder auf 21,2 % an.

·Chancenungleichheit: Ein wichtiger Aspekt der Chancenungleichheit sind die Auswirkungen der sozioökonomischen Situation von Eltern auf das Bildungsniveau ihrer Kinder. Laut der PISA-Studie (Programme for International Student Assessment, PISA) von 2015 wiesen 33,8 % der Schülerinnen und Schüler aus den am stärksten benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen schlechte Leistungen in den Naturwissenschaften auf – im Vergleich zu nur 7,6 % ihrer privilegiertesten Gleichaltrigen. Es gab große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.

·Entwicklungshilfe: Die EU ist nach wie vor der weltweit führende Geber, der über 50 % aller Entwicklungshilfe weltweit bereitstellt und so auch zur Verringerung von Ungleichheiten in der ganzen Welt beiträgt. Seit 2001 hat sich die Gesamtfinanzierung der EU für Entwicklungsländer, die Beiträge aus dem öffentlichen und privaten Sektor umfasst, mehr als verdoppelt, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 6,4 % entspricht.

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen dreizehn EU-Mitgliedstaaten für SDG 10 mindestens 80 von 100 Punkten. Elf EU-Mitgliedstaaten befinden sich im globalen Ranking unter den 20 bestplatzierten Ländern.

Europäische Union 2030

EU – voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden auf die Gewährleistung eines inklusiven und nachhaltigen Wachstums in der EU hinarbeiten – eine notwendige Voraussetzung für die Verringerung der Ungleichheit. Sie werden effiziente, wirksame und angemessene soziale und unterstützende Dienstleistungen, eine gute Bildung, die gleiche Chancen für alle bietet, und gut funktionierende Arbeitsmärkte, die durch eine wirksame Arbeitsmarktpolitik unterstützt werden, miteinander kombinieren. Dies wird nicht nur die Verringerung der Ungleichheiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, sondern auch die Ungleichheit in den Mitgliedstaaten deutlich verringern. Der technologische Fortschritt, insbesondere der Einsatz künstlicher Intelligenz, muss gut gesteuert werden, um ein digitales Gefälle zu vermeiden. Was die Migrationstrends anbelangt, so ist klar, dass kein EU-Land allein gelassen werden darf bzw. sollte, um den massiven Migrationsdruck zu bewältigen. Die EU wird die Anreize für irreguläre Migration weiter verringern, Menschenleben retten und die Außengrenzen sichern, eine starke gemeinsame Asylpolitik und politische Maßnahmen im Bereich der legalen Migration umsetzen und dabei helfen, legale Migranten und Flüchtlinge wirksam in die Arbeitsmärkte und Gesellschaften der EU zu integrieren. Das auswärtige Handeln der EU ist weiterhin auf die Bekämpfung der Ungleichheiten außerhalb Europas ausgerichtet.

Chancen/Positive Faktoren

Gesellschaftliche Teilhabe und partizipatorische Politik, soziale Verantwortung von Unternehmen/verantwortliches unternehmerisches Handeln, Sozialfürsorge (z. B. Steuer- und Sozialschutzsysteme und Systeme der sozialen Eingliederung, Arbeitsmarktpolitik, Wohnungspolitik, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Bildungsniveau und lebenslanges Lernen), Verkehr und digitale Zugänglichkeit, um auf die räumliche Dimension der Ungleichheit einzugehen, Betrug und Korruption, nachhaltige Finanzierung, Multilateralismus, offener und fairer Handel.

Risiken/Negative Faktoren

Chancenungleichheit, alternde Gesellschaften, Wandel der Haushaltszusammensetzung (z. B. Einpersonenhaushalte), Lücken in der Sozialfürsorge, Klimawandel und Umweltzerstörung, geopolitische Instabilität und Sicherheitsbedrohungen, Rückkehr zu wirtschaftlichem Protektionismus weltweit.

Meilensteine in Politik und Praxis

Die EU auf internationaler Ebene: Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik fördert den Grundsatz, niemanden zurückzulassen, und beinhaltet die Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ungleichheit der Ergebnisse zu verringern und die Chancengleichheit für alle zu fördern. Die Handels- und Investitionspolitik der EU zielt darauf ab, das Potenzial von Handelspräferenzen, Handelsabkommen und Investitionsabkommen für die Schaffung von Arbeitsplätzen, ein hohes Maß an Arbeitsschutz und Investitionen in Partnerländern, insbesondere in Entwicklungsländern, zu maximieren und so zur Verringerung der Ungleichheit beizutragen.

Auf EU-Ebene: In vielen der 20 Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte geht es darum, Chancengleichheit für alle, Fairness und Inklusion auf den Arbeitsmärkten und in der Gesellschaft zu gewährleisten. Neben dieser Säule überwacht ein sozialpolitisches „Scoreboard“ Trends und Leistungen in der gesamten EU. Das Europäische Semester ist ein zentraler Umsetzungsmechanismus der Säule und wurde weiter gestärkt, um den Schwerpunkt auf soziale Gerechtigkeit, Ungleichheiten und ein inklusiveres Wachstum zu legen. Die Kohäsionspolitik der EU fördert die soziale Inklusion bei gleichzeitiger Bekämpfung von Armut und Diskriminierung.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: Das Steuer- und Sozialleistungssystem in Zypern ist bei der Bekämpfung der Einkommensungleichheit effektiver geworden. Seine Umverteilungseffekte haben sich seit der Krise (im Zeitraum 2009-2016) fast verdoppelt. So hat Zypern beispielsweise 2014 ein garantiertes Mindesteinkommen eingeführt, das auch dazu beiträgt, Anreize für die Arbeit zu schaffen. Das Programm scheint erhebliche positive Auswirkungen auf die Verringerung von Armut und Ungleichheit zu haben und hat zur Stärkung des sozialen Sicherheitsnetzes beigetragen.

Auf regionaler/lokaler Ebene: Das Pilotprojekt „Housing First for Families“, das von der Stadt Brno in der Tschechischen Republik durchgeführt wird, zeigt die Führungsrolle der Stadt, wenn es darum geht, gemeinsam mit lokalen Partnern gegen die Obdachlosigkeit vorzugehen. Das Projekt beinhaltet umfangreiche Maßnahmen zur Bereitstellung von Stadtwohnungen und zur prioritären Unterbringung von 50 Roma- und Nicht-Roma-Familien, die zuvor in Notunterkünften oder anderen Formen der Obdachlosigkeit lebten, in eigenen Wohnungen. Auf der Grundlage dieses Pilotprojekts wurde von der Stadt Brno ein Aktionsplan zur Beendigung der Obdachlosigkeit von Familien für den Zeitraum 2018-2025 angenommen.

Auf Unternehmensebene: „La Bolsa Social“ ist die erste Equity Crowd-Impacting-Plattform in Spanien für Investoren und Unternehmen, die positive soziale Veränderungen bewirken wollen. Die Plattform verbindet Investoren mit Unternehmen, um die SDGs zu fördern. „La Bolsa Social“ hat zehn soziale und ökologische Unternehmen mit 1,8 Mio. EUR finanziert. Fünf von ihnen haben sich speziell darauf konzentriert, Menschen mit Behinderungen Zugang zu Informationen, dem gesellschaftlichen Leben und dem öffentlichen Raum zu bieten.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: Das schwedische Projekt „Brot in Bergslagen“ bot traditionelle Backkurse als Mittel zur Integration neuer Migranten und zur Berufsausbildung. Es nutzte die körperliche Aktivität als Ausgangspunkt für den Dialog, während geschulte Freiwillige Gespräche zwischen den Teilnehmern erleichterten.

Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitativer Überblick

Die Städte in Europa stehen im Mittelpunkt der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen von heute. Über 70 % der EU-Bürger leben in städtischen Gebieten, und das BIP der EU wird zu 85 % in Städten erwirtschaftet. Städte und Gemeinden sind für das Wohlergehen der Europäer und ihre Lebensqualität von entscheidender Bedeutung, da sie Knotenpunkte für wirtschaftliche und soziale Entwicklung und Innovation sind. Sie ziehen aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten für Bildung, Beschäftigung, Unterhaltung und Kultur viele Menschen an. Die Städte in der EU stehen jedoch auch vor Herausforderungen wie Migrationsdruck und soziale Ausgrenzung, Überlastung, Mangel an angemessenem Wohnraum, schrumpfende Infrastruktur und zunehmende Luftverschmutzung, um nur einige zu nennen. Städte sind auch besonders anfällig für den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen. Die Kommission, die Mitgliedstaaten und die europäischen Städte sind gemeinsam darum bemüht, die städtische Dimension der europäischen und nationalen Politik zu stärken. Im Einklang mit der Neuen Städteagenda der Vereinten Nationen stärkt die EU die Widerstandsfähigkeit städtischer Gebiete durch die Prävention von Katastrophen und Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und reagiert in besser koordinierter Weise auf die verschiedenen urbanen Herausforderungen. Auf internationaler Ebene sollen mit der europäischen Entwicklungs-, Außen- und Sicherheits- sowie Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik die Lebensbedingungen in den Städten verbessert werden. Im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik wird betont, dass die Städte und lokalen Gebietskörperschaften als wichtige Akteure bei der Verwirklichung der SDGs stärker in den Mittelpunkt gerückt werden müssen.

Wesentliche Trends

·Die Recyclingquote der kommunalen Abfälle hat sich zwischen 2007 und 2016 insgesamt um 11 Prozentpunkte erhöht.

·Die Wohnqualität in der EU hat sich in den letzten sechs Jahren verbessert. Der Anteil der EU-Bürger, die unter grundlegend defizitären Wohnbedingungen leben, sank zwischen 2007 und 2017 von einem Ausgangspunkt von 13,1 % um 4,8 Prozentpunkte.

·Menschen, die in Städten leben‚ hatten besseren Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, und nur 9,7 % meldeten große oder sehr große Probleme, verglichen mit 37,4 % der Menschen in ländlichen Gebieten.

·Es bestehen nach wie vor erhebliche Luftverschmutzungsschwerpunkte, obwohl die Feinstaubexposition zwischen 2010 und 2015 um fast 20% zurückgegangen war.

·Die künstliche Bodenbedeckung pro Kopf ist zwischen 2009 und 2015 um 6 % gestiegen. Da Europa einer der am stärksten urbanisierten Kontinente der Welt ist, sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Bodenverschlechterung zu stoppen.

·Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die an den Aktionsplänen des europäischen Bürgermeisterkonvents beteiligt sind, haben eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 23 % erreicht, den Endenergieverbrauch um 18 % gesenkt und arbeiten daran, den Anteil der lokalen Energieerzeugung auf 19% des Energieverbrauchs bis 2020 zu erhöhen.

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen 23 EU-Mitgliedstaaten für SDG 11 mindestens 80 von 100 Punkten. Zehn EU-Mitgliedstaaten befinden sich im globalen Ranking unter den 20 bestplatzierten Ländern.

Die Europäische Union 2030

EU – voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Der Anteil der Stadtbevölkerung in Europa dürfte bis 2050 auf gut 80 % steigen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen sowie die Zivilgesellschaft, die Unternehmen und die Forscher arbeiten zusammen, um die sich ständig weiterentwickelnde Stadt für die Gesellschaft von morgen zu schaffen. Die europäischen Städte werden weiterhin Anziehungspunkt für die Bürgerinnen und Bürger bleiben, da sie immer mehr Beschäftigungsmöglichkeiten, Lebensqualität und soziale Dienste bieten. Um ein gutes Zusammenleben zu gewährleisten, arbeiten die europäischen Städte auf partizipative Weise mit den Interessenträgern auf allen Ebenen in Bereichen wie Wohnungsbau, Energie, Mobilität, Wasser, Klimaschutz, Armutsbeseitigung, Ungleichheit, Kreislaufwirtschaft, Widerstandsfähigkeit und Sicherheit zusammen. Die europäischen Städte werden zu intelligenten Städten, in denen herkömmliche Netze und Dienste durch die Nutzung von digitalen Technologien und Telekommunikationstechnologien zum Vorteil ihrer Bürger und Unternehmen immer effizienter werden.

Chancen/Positive Faktoren

Intelligente Spezialisierung, Partnerschaften zwischen Städten, gesellschaftliche Teilhabe und partizipative Politik (z. B. kollaborative städtische Governance, Multi-Stakeholder-Plattformen), Pläne für nachhaltige städtische Mobilität, soziale Verantwortung von Unternehmen/verantwortliches unternehmerisches Handeln‚ Crowdfunding und andere Formen innovativer Finanzierung, Digitalisierung, künstliche Intelligenz und neue Technologien, kollaborative Wirtschaft, emissionsarmer öffentlicher Verkehr, aktive Mobilität (Zufußgehen und Radfahren) sowie angemessene Infrastruktur, Forschung und Innovation, emissionsarme Gebäude, urbane Landwirtschaft, städtische Grünflächen.

Risiken/Negative Faktoren

Umweltzerstörung und Klimawandel, Umweltverschmutzung, alternde Gesellschaften, Kriminalität und Sicherheitsbedrohungen, Betrug und Korruption, soziale Ungleichheiten, steigende Wohnungspreise.

Meilensteine in Politik und Praxis

Die EU auf internationaler Ebene: Im Bereich der Entwicklung verfolgt die Kommission einen neuen Ansatz für die „Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Städten und lokalen Gebietskörperschaften in Drittländern“, bei dem die EU-Unterstützung für Drittländer bei der Planung, Finanzierung und Governance von Städten im Mittelpunkt steht.

Auf EU-Ebene: Die EU-Städteagenda wurde im Mai 2016 mit dem Pakt von Amsterdam ins Leben gerufen. Es handelt sich um eine neue Methode der Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen, die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den Städten, der Kommission und anderen Interessenträgern fördert, um Wachstum, Lebensqualität und Innovation in den europäischen Städten zu fördern und soziale Herausforderungen zu ermitteln und zu bewältigen. Durch die Konzentration auf konkrete Prioritäten innerhalb spezieller Partnerschaften zielt die Städteagenda für die EU darauf ab, die Lebensqualität in städtischen Gebieten zu verbessern.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: Der aktuelle Wohnungsdruck in Irland entsteht zum Teil durch den Zusammenbruch des Wohnungsbaus. 2016 brachte die irische Regierung ihren Aktionsplan „Housing and Homelessness Rebuilding Ireland“ auf den Weg, mit dem die Bereitstellung von Wohnraum beschleunigt werden soll. Der Aktionsplan beruht auf fünf „Säulen“, die der Bewältigung spezifischer Herausforderungen dienen: Bekämpfung der Obdachlosigkeit, Beschleunigung des sozialen Wohnungsbaus, Schaffung von mehr Wohnungen, Verbesserung des Mietsektors und Nutzung bestehender Wohnungen.

Auf regionaler/lokaler Ebene: „Globale Nachhaltige Kommune“ ist ein Projekt, das in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird und 15 Gemeinden unterstützt, die von kleinen und mittleren bis großen Städten und Landkreisen reichen, und zwar durch systematische Unterstützung bei der Ausarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie, die sich auf die individuellen lokalen Herausforderungen stützt und auf dem globalen Rahmen der SDGs beruht. Dieser Ansatz wird auch in anderen Regionen Deutschlands verfolgt.

Auf Unternehmensebene: LIPOR, ein gemeindeübergreifendes Abfallentsorgungsunternehmen im Großraum Porto in Portugal, ist für die Bewirtschaftung, Verwertung und Behandlung kommunaler Abfälle in beteiligten Gemeinden zuständig. LIPOR hat nach der Sanierung von Umwelt und Landschaft an der Stelle einer alten Deponie einen Erlebnispark errichtet. So entstand eine Raumzone für Freizeit, Spaß und Bildung.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: Das Städtelabor, eine nichtstaatliche Organisation Estlands, befasst sich mit der Entwicklung nachhaltiger und inklusiver Städte. Es berät die lokalen Behörden, führt moderne Entwicklungen in Estland ein und sensibilisiert die Menschen für ihr Lebensumfeld.

Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitativer Überblick

Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion zielen darauf ab, den ökologischen Fußabdruck Europas zu verringern, indem die Art und Weise geändert wird, wie wir Waren produzieren, verteilen und konsumieren und Ressourcen nutzen. Die EU hat in den letzten Jahren Fortschritte auf dem Weg zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft gemacht, aber der nachhaltige Verbrauch und die nachhaltige Produktion sind nach wie vor die größte Herausforderung für die Verwirklichung der SDGs in der EU und erfordern kontinuierliche Anstrengungen auf allen Ebenen. Der Ansatz der EU besteht darin, die Ressourceneffizienz zu fördern und die Umweltauswirkungen durch den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu verringern, in der der Wert von Produkten, Materialien und Ressourcen so lange wie möglich in der Wirtschaft erhalten bleibt und das Abfallaufkommen und die Verschmutzung reduziert werden. Die 54 Maßnahmen des Aktionsplans der EU zur Förderung der Kreislaufwirtschaft aus dem Jahr 2015 intervenieren auf allen Stufen des Produkt- und Stoffkreislaufs (Produktion, Verbrauch, Abfallwirtschaft, Markt für Sekundärrohstoffe, Innovation & Investitionen, Überwachung) sowie in allen fünf Prioritätsbereichen (Kunststoffe, Lebensmittelabfälle, kritische Rohstoffe, Bau- und Abbrucharbeiten, Biomasse und biobasierte Produkte). Bis 2018 waren mehr als 85 % der Maßnahmen bereits abgeschlossen, während die übrigen in der Zwischenzeit angelaufen sind. 2017 wurde eine europäische Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft ins Leben gerufen, um Unternehmen, Behörden und andere Interessenträger zu ermutigen, Wissen auszutauschen und bewährte Verfahren vorzustellen; 2016 wurde eine EU-Plattform zu Lebensmittelverlusten und -verschwendung lanciert. Im Rahmen der EU-Städteagenda wurde eine spezielle Partnerschaft eingerichtet, um diese Thematik zu untersuchen, und mehrere Maßnahmen zur systematischen Förderung der Kreislaufwirtschaft in den Städten vorgeschlagen. Darüber hinaus unterstützt die 2018 erneuerte Bioökonomie-Strategie Europas die Modernisierung und Stärkung der industriellen Basis der EU durch die Schaffung neuer Wertschöpfungsketten und umweltfreundlicherer, kosteneffizienterer Industrieprozesse. Auf externer Seite fördert die EU im Rahmen ihrer wertebasierten Handelsagenda ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten und fairen und ethischen Handelssystemen; auch in der Entwicklungs-, Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der EU wird die Bedeutung des nachhaltigen Konsums und der nachhaltigen Produktion bei ihren Maßnahmen hervorgehoben.

Wesentliche Trends

·Die Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Verbrauch natürlicher Ressourcen wird an der Ressourcen- und Energieproduktivität der EU gemessen. Seit 2001 hat die EU ihre Ressourcenproduktivität um 36,4 % (2017) und ihre Energieproduktivität um 29,2 % (2016) erhöht, was bedeutet, dass pro Einheit verbrauchten Materials oder Energie mehr Output (gemessen am BIP) erzielt wurde.

·Zwischen 2004 und 2016 ging die Menge der erzeugten Abfälle, ausgenommen große mineralische Abfälle, in der EU um 6,5 % zurück. Zwischen 2004 und 2014 stieg die EU-Recyclingrate leicht von 53 % auf 55 %, und die Rate der zirkulären Verwendung von Materialien, die den Anteil der Materialien, die aus gesammelten Abfällen stammen, am gesamten Materialverbrauch angibt, stieg von 8,3 % auf 11,7 %.

·Die Wirtschaft der EU hängt von Rohstoffen aus der übrigen Welt ab. Mehr als 60 % der gesamten Wareneinfuhren der EU sind Roherzeugnisse.

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen elf EU-Mitgliedstaaten für SDG 12 mindestens 60 von 100 Punkten. Insgesamt ist dies im Durchschnitt das zweitniedrigste Ergebnis beim SDG-Ranking für die EU-Mitgliedstaaten.

Europäische Union 2030

EU – voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Europa wird sich angesichts des Drucks auf die Materialversorgung und seiner relativ begrenzten heimischen Materialressourcen weiterhin auf nachhaltige Produktion und nachhaltigen Konsum konzentrieren müssen. Besondere Aufmerksamkeit ist den Metallerzen und kritischen Rohstoffen zu widmen, die einen hohen Wert haben und in denen Europa besonders stark von Importen abhängig ist. Im Hinblick auf ihr Potenzial für die Verringerung der Treibhausgasemissionen wird auch der Schwerpunkt auf Schwerstoffe und energieintensive Materialien wie Zement, Aluminium, Stahl und Kunststoff gelegt werden müssen. Sektoren, in denen sich die Ressourcennutzung besonders stark auf die Umwelt auswirkt (z. B. in Bezug auf Wasserverbrauch, Umweltverschmutzung, Luftqualität und Nährstoffe), müssen ebenfalls berücksichtigt werden, z. B. Lebensmittelsysteme und Textilien. Dank der überarbeiteten EU-Abfallvorschriften und des EU-Aktionsplans für Lebensmittelabfälle wird die EU die jährlich anfallenden Lebensmittelabfälle reduzieren, um dazu beizutragen, das globale Ziel der Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 zu erreichen. Die Abfallgesetzgebung wird die Recyclingquoten bis 2030 auf 60 % erhöhen, insbesondere für viele Verpackungsmaterialien. Es muss darauf geachtet werden, dass nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität des Recycling verbessert wird, um den Ressourcenverbrauch und die Abfallerzeugung durch eine bessere Produktgestaltung zu verringern. Außerdem müssen systemische Ansätze entwickelt werden, um Produkte und Materialien in Gebrauch zu halten und damit einen wirtschaftlichen Mehrwert zu erzielen. Der Recycling-Anteil in neuen Produkten, insbesondere in Kunststoffprodukten, muss erhöht werden.

Chancen/Positive Faktoren

Verhaltensänderungen, gesellschaftliches Engagement, gesellschaftlicher Druck zur Förderung nachhaltiger Produktionsketten, Partnerschaften und partizipative Politik, Bildung, soziale Verantwortung von Unternehmen/verantwortliches unternehmerisches Handeln, Crowdfunding und andere Formen innovativer Finanzierung, vorausschauende Maßnahmen für einen gerechten Übergang, künstliche Intelligenz, neue Technologien, Forschung und Innovation, kollaborative und Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie, Digitalisierung, nachhaltige Finanzierung, reformierte Besteuerung (z. B. Besteuerung von Ressourcen und Umweltverschmutzung), grüne Beschaffung, intelligente Städte, Internet der Dinge, offener und fairer Handel.

Risiken/Negative Faktoren

Traditionelle/konservative Verbrauchs- und Produktionsmuster, Widerstand von Sektoren/Regionen, die ihre traditionellen Wirtschaftstätigkeiten verlieren, langsame Veränderung des Regelungsumfelds, Mangel an finanziellen Anreizen.

Meilensteine in Politik und Praxis

Die EU auf internationaler Ebene: Auf internationaler Ebene ist eine der EU-Flaggschiff-Initiativen „SWITCH To Green“, die Regierungen und Interessenträger aus der EU und den Partnerländern zusammenbringt, wobei es in erster Linie um die Annahme von Methoden des nachhaltigen Verbrauchs und der nachhaltigen Produktion durch den Privatsektor geht.

Auf EU-Ebene: Im Jahr 2018 wurden neue EU-Vorschriften für Abfälle erlassen, die darauf abzielen, dass bis 2030 alle Mitgliedstaaten 60 % der kommunalen Abfälle und 70 % der Verpackungsabfälle wiederverwenden oder recyceln und bis 2035 die Deponierung auf weniger als 10 % reduzieren. Zum ersten Mal sind die Mitgliedstaaten nach den neuen Abfallvorschriften verpflichtet, spezifische Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen anzunehmen und das Niveau der Lebensmittelverschwendung somit zu senken, zu überwachen und zu erfassen.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: Mit einem kürzlich in Schweden vorgelegten Verordnungsvorschlag wird die Mehrwertsteuer für Reparaturarbeiten gesenkt und werden Steuervergünstigungen für die Arbeitskosten von Reparaturen gewährt. Die Maßnahme wird die Kosten der Reparatur von Geräten für die Verbraucher senken und letztere dazu ermutigen, Reparaturarbeiten in Auftrag zu geben, anstatt die Geräte zu entsorgen und neue zu kaufen.

Auf regionaler/lokaler Ebene: Mit Hilfe von EU-Mitteln hat Ljubljana ein integriertes Abfallsystem mit einem regionalen Abfallbewirtschaftungszentrum für 37 Kommunen entwickelt. Seit dem EU-Beitritt werden in der slowenischen Hauptstadt die getrennte Abfallsammlung und das Recycling gefördert, sodass die Menge der auf Deponien entsorgten Abfälle um 59 % zurückgegangen ist. Investiert wurde auch in Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Heute fallen in Ljubljana pro Kopf 41 % weniger Abfall an als im europäischen Durchschnitt, weswegen beschlossen wurde, vom ursprünglich geplanten Bau von zwei neuen Verbrennungsanlagen abzusehen.

Auf Unternehmensebene: UMICORE hat sich in den letzten 20 Jahren von einem belgischen NE-Förderunternehmen zu einem globalen Werkstofftechnologie- und Recycling-Konzern mit 10 000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 10,4 Mrd. EUR mit Investitionen in Belgien, Bulgarien, den Niederlanden und Frankreich entwickelt. Das Unternehmen verwendet ein Kreislaufwirtschaftsmodell zur Rückgewinnung wertvoller Metalle und kritischer Rohstoffe aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: Der Europäische Verband der Lebensmittelbanken (European Federation of Food Banks) hat 2017 zusammen mit seinen Mitgliedern 44 700 an vorderster Front tätige Wohltätigkeitsorganisationen mit 4,1 Millionen Mahlzeiten pro Tag zugunsten von 8,1 Millionen Menschen bereitgestellt. Dies geschah in enger Zusammenarbeit mit den Lebensmittelunternehmen sowie mit dem Ziel, Lebensmittel zu retten, die andernfalls verschwendet würden, und sie den Bedürftigen zur Verfügung zu stellen.

Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitativer Überblick

Der Klimawandel ist eine der größten globalen Herausforderungen unserer Generation. Die Bekämpfung des Klimawandels erfordert globale Maßnahmen zur Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen. Die EU spielt eine führende Rolle bei den internationalen Bemühungen um ein globales Klimaschutzabkommen. Die internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU, hat sich verpflichtet, den Anstieg der globalen Temperatur auf deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und die Bemühungen fortzusetzen, den Anstieg auf 1,5°C zu begrenzen. Diese Ziele, die durch wissenschaftliche Forschung im Rahmen der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen unterstützt werden, sind im Übereinkommen von Paris verankert. Die EU hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % und bis 2030 um mindestens 40 % (gegenüber 1990) zu senken. Die EU ist auf dem besten Weg, ihr Emissionsreduktionsziel bis 2020 zu erreichen, und verfügt bereits über die Rechtsvorschriften, um ihr für 2030 gesetztes Ziel einzuhalten. Dazu gehören ehrgeizige Vorschriften in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Seit 2013 unterstützt die EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz der EU. Die EU muss jedoch noch mehr tun, um dem Übereinkommen von Paris gerecht zu werden, und ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, die nach wie vor erheblich subventioniert werden, deutlich verringern. Die Kommission legte im November 2018 ihre strategische längerfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 vor. Darin wird aufgezeigt, wie alle Sektoren und Politikbereiche zur Verwirklichung dieses Übergangs beitragen sollten. Auf internationaler Ebene werden Klimaschutzziele in der Außen- und Sicherheits-, Entwicklungs-, Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der EU aktiv berücksichtigt. Der Kampf gegen den Klimawandel ist auch Gegenstand der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung der neuen Generation von Handels- und Investitionsabkommen der EU und integraler Bestandteil der EU-Positionen in der G20, einem führenden Forum der großen Volkswirtschaften der Welt.

Wesentliche Trends

·Die EU entkoppelt das Wirtschaftswachstum weiterhin erfolgreich von ihren Treibhausgasemissionen: Im Zeitraum 1990-2017 wuchs das kombinierte Bruttoinlandsprodukt der EU um 58 %, während die Treibhausgasemissionen insgesamt gegenüber 1990 um 22 % zurückgingen. Auf Ebene der Mitgliedstaaten gibt es seit 1990 erhebliche Unterschiede bei den Entwicklungstendenzen der Treibhausgasemissionen, wobei einige Mitgliedstaaten die Emissionen um fast 60 % gesenkt und einige wenige Mitgliedstaaten die Emissionen erhöht haben.

·Die Treibhausgasintensität des Energieverbrauchs – die Emissionen pro verbrauchte Energieeinheit – ging zwischen 2000 und 2016 um 12,1 % zurück.

·Die EU strebt an, ihr Energieeffizienzziel von 20 % bis 2020 zu erreichen. Zwischen 2005 und 2016 sank der Primärenergieverbrauch in der EU um 9,9 % und der Endenergieverbrauch um 7,1 %. Im Zeitraum 1980-2016 beliefen sich die wetter- und klimabedingten Verluste in den Mitgliedstaaten (in Werten für 2016) auf insgesamt 410 Mrd. EUR.

·Subventionen für fossile Brennstoffe sind nach wie vor hoch. Schätzungen zufolge wurden in der EU zwischen 2014 und 2016 rund 112 Mrd. EUR jährlich für die Produktion und den Verbrauch fossiler Brennstoffe bereitgestellt.

·Die EU verfolgt im aktuellen mehrjährigen EU-Haushalt für den Zeitraum 2014-2020 ein Gesamtziel von 20 % an klimabezogenen Ausgaben und hat vorgeschlagen, dieses Ziel im Zeitraum 2021-2027 auf mindestens 25 % zu erhöhen.

·Zwischen 2013 und 2018 stieg die Zahl der Mitgliedstaaten, die über eine nationale Strategie zur Klimaanpassung verfügen, von 15 auf 25, und in den übrigen Mitgliedstaaten wird derzeit an einer solchen Strategie gearbeitet. Im Jahr 2018 verfügten schätzungsweise 26 % aller Städte in der EU und 40 % der Städte mit mehr als 150 000 Einwohnern über lokale Anpassungspläne. 

·Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind weltweit die größten Geldgeber für den Klimaschutz: Im Jahr 2017 stellten die EU, die Europäische Investitionsbank und die Mitgliedstaaten 20,4 Mrd. EUR bereit, um Entwicklungsländer bei der Bewältigung und Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen; dies ist mehr als doppelt so viel wie 2013 und entspricht etwa der Hälfte der hierfür bereitgestellten Gesamtmittel weltweit.

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen 22 EU-Mitgliedstaaten für SDG 13 mindestens 80 von 100 Punkten. Fünf EU-Mitgliedstaaten befinden sich im globalen Ranking unter den 20 bestplatzierten Ländern.

Europäische Union 2030

EU – voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Die EU ist nach wie vor entschlossen, bei der Bekämpfung des Klimawandels eine Vorreiterrolle einzunehmen und ihr Ziel, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken, zu erreichen. Die Kommission legte im Herbst 2018 einen Vorschlag für eine langfristige strategische Vision der EU im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris vor, worin Wege zur Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2050 vorgesehen sind. Die Kommission hat eine umfassende Vision für eine modernere, wettbewerbsfähigere und widerstandsfähigere sowie eine sozial gerechtere europäische Wirtschaft für alle Europäerinnen und Europäer vorgelegt, die niemanden zurücklässt. Die EU wird weiterhin eine Vorreiterrolle im Klimaschutz übernehmen und weltweit ehrgeizigere Ziele anstreben müssen, die über das Jahr 2030 hinaus von den größten Verschmutzerländern der Welt verwirklicht werden sollen. In diesem Zusammenhang bleibt die weitere Stärkung einer anspruchsvollen globalen Reaktion auf die Folgen des Klimawandels eine Priorität. Auch die Katastrophenvorsorge, die Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenschutz werden auch in Zukunft ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Die EU wird ihre Mitwirkung in internationalen Foren wie der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) fortsetzen. 

Chancen/Positive Faktoren

Saubere Energie sowie emissionsarme und emissionsfreie Mobilität, Kreislaufwirtschaft mit geringen CO2-Emissionen, Bioökonomie und nachhaltige Produktionsketten, Verhaltensänderungen, partizipatorische Politik, vorausschauende Maßnahmen für einen gerechten Übergang, soziale Verantwortung von Unternehmen/verantwortliches unternehmerisches Handeln, innovative und nachhaltige Finanzierung, öffentlich-private Partnerschaften, umweltfreundliche Beschaffung, reformierte Besteuerung (z. B. Besteuerung von Ressourcennutzung und Umweltverschmutzung), Bildung, grüne Digitalisierung, künstliche Intelligenz und neue Technologien, Forschung und Innovation, widerstandsfähige Gesellschaften, Multilateralismus, Einsatz von Umweltgütern und -dienstleistungen.

Risiken/Negative Faktoren

Unzureichende öffentliche und private Investitionen, geopolitische Instabilität und Sicherheitsbedrohungen, Rückkehr zu wirtschaftlichem Protektionismus weltweit, zunehmende Ungleichheiten‚ Steigerung des Energieverbrauchs und negative Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umwelt, anhaltende Zerstörung von Ökosystemen und biologischer Vielfalt, langsame Veränderungen des Regelungsumfelds.

Meilensteine in Politik und Praxis

Die EU auf internationaler Ebene: Die Globale Allianz der EU für den Klimaschutz (GCCA+) ist bestrebt, den politischen Dialog zu intensivieren und die Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen.

Auf EU-Ebene: Die lokalen Gebietskörperschaften sind wichtige Triebkräfte für die Bekämpfung des Klimawandels auf der Regierungsebene, die den Bürgern am nächsten steht. Der EU-Bürgermeisterkonvent für Klima & Energie bringt Tausende lokaler Behörden zusammen, die sich freiwillig zur Umsetzung der Klima- und Energieziele der EU verpflichtet haben. Er hat auch wesentlich dazu beigetragen, das Bewusstsein auf lokaler Ebene für die Notwendigkeit der Vorbereitung auf die Auswirkungen des Klimawandels zu schärfen, wobei lokale Maßnahmen zur Anpassung und Resilienz eine entscheidende Rolle beim Schutz der Bevölkerung und ihrer Ressourcen spielen.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: Frankreich schreibt vor, dass Kommunen mit mehr als 20 000 Einwohnern (die 90 % der französischen Bevölkerung abdecken) lokale Klimapläne verabschieden müssen, die Abschnitte über die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen enthalten müssen. Im Jahr 2018 hatten etwa 75 % der französischen Gemeinden lokale Klimaschutzpläne und rund 55 % lokale Anpassungspläne entwickelt. Das ist 2- bis 5-mal mehr als in Ländern, in denen es keine nationalen Vorschriften hierzu gibt.

Auf regionaler/lokaler Ebene: Ein Geothermiekraftwerk in Prelog, Kroatien, wird in der Lage sein, den vollen Energiegehalt der Geothermie-Sole zu nutzen: die Wärme des Thermalwassers und die Energie, die in Erdgasen wie Methan enthalten ist, die im Wasser gelöst sind, wodurch sie fast 100 % frei von Treibhausgasemissionen sind. Die Anlage kann als Modell für eine nachhaltigere Nutzung geothermischer Ressourcen dienen, das in Europa und weltweit zur Anwendung kommen könnte.

Auf Unternehmensebene: HYBRIT (Hydrogen Breakthrough Ironmaking Technology) ist eine im Jahr 2016 von drei großen schwedischen Unternehmen auf den Weg gebrachte Initiative. Dabei soll ein Eisenerzeugungsprozess mit nahe Null liegenden Treibhausgasemissionen eingeführt werden, bei dem Eisenerz der Sauerstoff durch Verwendung von Wasserstoff anstelle von Koks (aus Kohle) entzogen wird.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: Das Europäische Solidaritätskorps ist eine EU-Initiative, die bis 2020 mehr als 40 Mio. EUR bereitstellen könnte, um die Möglichkeit von gemeinschaftsorientierten Freiwilligentätigkeiten für junge Menschen in den Bereichen Klimaschutz und Umwelt zu schaffen. Ein Beispiel ist das Vänö-Vänner-Projekt in Finnland, bei dem junge Italiener die Möglichkeit erhielten, zu nachhaltigen und umweltfreundlichen landschaftsgärtnerischen Lösungen im Turku-Archipel und damit zu positiven Klimaschutzmaßnahmen beizutragen.

Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitative Übersicht

23 von 28 EU-Mitgliedstaaten verfügen über eine Küste. Insgesamt ist die Küste der EU-Staaten siebenmal so lang wie die der Vereinigten Staaten und viermal so lang wie die Küste Russlands. Einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage verfügt die EU über das größte Meeresgebiet der Welt. Die EU teilt sich mit ihren Nachbarländern vier wichtige Meeresregionen, Ostsee, Mittelmeer, Schwarzes Meer und Nordostatlantik, deren Umweltzustand maßgeblich durch Faktoren wie die Veränderung von Lebensräumen, Überfischung, Verschmutzung und Versauerung beeinträchtigt wird. Messungen zufolge ist die Qualität der europäischen Küstengewässer als Badegewässer sehr hoch, aber organische und chemische Schadstoffe, die infolge menschlicher Tätigkeiten ins Wasser gelangen, sowie Meeresabfälle stellen nach wie vor eine ernsthafte Bedrohung für die europäischen Meeresökosysteme dar: Anfang 2018 befanden sich lediglich 40 bis 58 % der Küstengewässer der EU in einem guten chemischen Zustand. Die Umweltpolitik der EU, einschließlich ihrer Leitinitiative zum Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und ihrer integrierten Meerespolitik, gibt den Rahmen für einen ganzheitlichen Ansatz zur Bewältigung dieser Probleme vor. Mit dem Vorschlag neuer EU-weiter Vorschriften soll die Verschmutzung durch die 10 Einwegkunststoffprodukte, die am häufigsten an Europas Stränden zu finden sind, sowie durch verloren gegangene oder zurückgelassene Fanggeräte, die zusammen 70 % aller Abfälle im Meer ausmachen, angegangen werden. Mit den neuen Vorschriften wird Europa auf dem Weg zur Lösung dieses Problems mit globalen Auswirkungen mit gutem Beispiel vorangehen. Die EU unterstützt die Erhaltung von Küsten- und Meeresgebieten weltweit. Mit der EU-Agenda zur internationalen Meerespolitik wurde ein übergreifender Rahmen für die Stärkung der internationalen Meerespolitik geschaffen, um sicherzustellen, dass die Ozeane sicher, gefahrenfrei und sauber sind und legal und nachhaltig genutzt werden. Darüber hinaus enthalten die Handels- und Investitionsabkommen der EU spezielle Bestimmungen für die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung natürlicher Ressourcen wie Meeresbiodiversität und Fischerei. Mit dem Erdbeobachtungsprogramm Copernicus leistet die EU auch einen Beitrag zu den Systemen der Meeresüberwachung mit dem Ziel der Verbesserung der Wasserqualität.

Wesentliche Trends

·Die Fläche geschützter Meeresgebiete in Europa hat sich zwischen 2012 und Ende 2016 fast verdoppelt (von 6 % auf 10,8 % der EU-Meeresoberfläche) und nimmt vor allem dank des marinen Natura-2000-Netzes der EU auch weiter zu. Im Jahr 2016 haben drei europäische Regionen (Ostsee, Mittelmeer und Schwarzes Meer) das Aichi-Ziel in Bezug auf die biologische Vielfalt von 10 % übertroffen und der Nordostatlantik hat es mit 9,9 %fast erreicht.

·Der Erhaltungszustand der großen Mehrheit der marinen Lebensräume und Arten ist gemäß der letzten verfügbaren Bewertung ungünstig. Seit 1988 wird ein konsistenter und besorgniserregender Anstieg des Säuregehalts der Ozeane verzeichnet. Seit 2008 sind bedeutende Fortschritte bei der Feststellung, Überwachung und Bewertung „des guten Umweltzustands“ der Meeresumwelt zu verzeichnen, der Voraussetzung für die Messung der Fortschritte auf dem Weg zu sauberen und gesunden Ozeanen und Meeren ist.

·Die Nachhaltigkeit der Fischerei im Nordostatlantik, aus dem 75 % der EU-Fänge stammen, hat sich verbessert. Die Zahl kommerziell wichtiger Fischbestände, die auf nachhaltigem Niveau befischt werden, ist von 34 % im Jahr 2007 auf 60 % im Jahr 2015 gestiegen. Die Fischerei im Mittelmeer und im Schwarzen Meer hat bei der Verwirklichung von Nachhaltigkeit keine vergleichbaren Fortschritte erzielt. Im Mittelmeer sind mehr als 80 % der Bestände überfischt.

·In der EU beläuft sich der Wert der blauen Wirtschaft auf das 2,5-fache-der Luftfahrt- und Verteidigungswirtschaft zusammen. Sie generiert jährlich einen Umsatz von 566 Mrd. EUR (7,2 % mehr als 2009) und beschäftigt 3,5 Mio. Personen (5 % mehr als 2014), was einem Anstieg von 7,2 % bzw. 2 % gegenüber 2009 entspricht. In mehreren EU-Mitgliedstaaten ist die blaue Wirtschaft schneller gewachsen als die nationale Wirtschaft. Die Staatenmit der umfangreichsten blauen Wirtschaft in Europa sind das Vereinigte Königreich, Spanien, Italien, Frankreich und Griechenland.

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen vier EU-Mitgliedstaaten für das SDG 14 60 oder mehr von 100 Punkten. Fünf EU-Mitgliedstaaten gehören im globalen Ranking zu den besten 20. Insgesamt ist dies das SDG, bei dem die EU-Mitgliedstaaten am schlechtesten abgeschnitten haben, wobei große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen.

Europäische Union 2030

EU - voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Die EU wird bei der Gestaltung der internationalen Meerespolitik weiterhin in allen einschlägigen internationalen Foren und bilateral mit wichtigen internationalen Partnern aktiv sein, da rund 60 % der Ozeane außerhalb der nationalen Hoheitsgebiete liegen. Es bedarf zusätzlicher Anstrengungen in der sektorübergreifenden und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere auf regionaler Ebene, um bestehende und neue Herausforderungen zu bewältigen. Die Dynamik wird dadurch verstärkt, dass die Jahre 2021 bis 2030 von den VN zur „Internationalen Dekade der Meeresforschung für Nachhaltige Entwicklung“ ausgerufen wurden und die EU aktiv daran beteiligt ist. Die EU wird weiterhin die Schaffung von Schutzgebieten sowie deren wirksame und wissenschaftlich fundierte Verwaltung fördern. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um eine nachhaltige Fischerei zu erreichen, insbesondere im Mittelmeer und im Schwarzen Meer. Die Meeresverschmutzung, u. a. durch Kunststoffe, Lärm und Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft, stellt nach wie vor ein Problem dar. Die Einbringung weiterer Kunststoffabfälle in den Ozean könnte mit der Zeit abnehmen, aber auch der bereits in den Ozeanen vorhandene Plastikmüll wird verheerende Auswirkungen haben. Es sind effizientere Maßnahmen erforderlich, um das Einbringen von Schiffsabfällen und andere Formen der Verschmutzung, insbesondere durch Nährstoffe und Lärm, zu verringern. Die blaue Wirtschaft wird sich in Europa weiterhin gut entwickeln. Schätzungen zufolge könnte die „blaue Wirtschaft“ weltweit bis 2030 sogar auf das Doppelte anwachsen. Für Europa würde dies zusätzliche 10,8 Millionen Arbeitsplätze und einen Umsatz von mehr als 1 Billion EUR bedeuten. Bis 2021 werden alle EU-Gewässer durch ökosystembasierte maritime Raumordnungspläne abgedeckt sein.

Chancen/Positive Faktoren

Internationale und regionale Meerespolitik, Verhaltensänderungen, gesellschaftliche Teilhabe und partizipative Politik, Big Data, Erdbeobachtung, künstliche Intelligenz, Unterwasser- und neue Technologien (z. B. Molekularwissenschaften), Forschung und Innovation, soziale Verantwortung von Unternehmen/verantwortliches unternehmerisches Handeln, Crowdfunding und andere Formen innovativer Finanzierung, nachhaltige Finanzierung, öffentlich-private Partnerschaften, umweltorientierte Beschaffung, reformierte Besteuerung (z. B. Besteuerung von Ressourcennutzung und Umweltverschmutzung), Internet der Dinge, Bildung, Digitalisierung, kollaborative Wirtschaft und CO2-arme Kreislaufwirtschaft.

Risiken/Negative Faktoren

Schädigung der Umwelt und Klimawandel, Umweltverschmutzung, verantwortungsloser Tourismus, Überfischung, illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei, soziale Ungleichheiten.

Meilensteine in Politik und Praxis 

Die EU auf internationaler Ebene: Die 2017 ins Leben gerufene All Atlantic Ocean Research Alliance ist eine Zusammenarbeit zwischen der EU, Brasilien und Südafrika mit dem Ziel, die wissenschaftlichen Kenntnisse über die Meeresökosysteme und die Wechselbeziehungen von Ozeanen, Klimawandel und Lebensmitteln zu vertiefen.

Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten: Die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre Partner arbeiten an einem konkreten Maßnahmenpaket, um eine gesunde und produktive Meeresumwelt für die Ostsee, den Nordostatlantik und das Mittelmeer bis 2020 auf der Grundlage von Überwachungs- und Bewertungsmaßnahmen zu erreichen. Darüber hinaus fördert die EU ergänzende ehrgeizige regionale Initiativen gegen bestimmte Umweltbelastungen, wie etwa die Verpflichtung aus dem Jahr 2017, 80 % der NOx-Emissionen von Schiffen, die in der Ostsee eingesetzt werden, zu reduzieren, um das Problem der Eutrophierung in der Region zu bekämpfen.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: Frankreich hat kürzlich neue Meeresschutzgebiete ausgewiesen. Darunter das größte Natura-2000-Gebiet „Mers Celtiques – Talus du golfe de Gascogne“, das sich über 62 320 km² erstreckt und Schutz für Rifflebensräume und mobile Meeresarten, den Schweinswal und den Großen Tümmler bietet.

Auf regionaler/lokaler Ebene und auf Unternehmensebene: Das Projekt „Sauberer Archipel“ wird im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft mehrerer Interessenträger, unter Leitung der Region Toskana in Italien in Zusammenarbeit mit dem italienischen Umweltministerium, Unicoop Firenze und anderen Verbänden durchgeführt. Sie wurde im April 2018 in Zusammenarbeit mit 10 Booten einer Fischereigenossenschaft auf den Weg gebracht. Ziel des Projekts ist die Säuberung der Meere von Abfällen. Die Partnerschaft soll den Fischern wirtschaftliche Anreize zur Sammlung von herausgefischten Kunststoffen bieten, die sie dann zu Sammelstellen in den Häfen bringen. Die herausgefischten Kunststoffe sollen später wiederverwertet werden.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: „Fish Forward“ ist ein vom WWF Österreich geleitetes Projekt, an dem 17 Partner beteiligt sind, die mit Verbrauchern, Unternehmen und staatlichen Stellen zusammenarbeiten, um die Produktion und den Verbrauch von Fischereierzeugnissen gemäß sozialverträglichen und klimaschonenden Verfahren zu fördern. Dadurch werden ein verantwortungsvolles Fischereimanagement und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet, die zu einer nachhaltigen Nutzung der Ozeane und der Meeresressourcen beitragen.

Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitative Übersicht

Bei der Stärkung der politischen Rahmenbedingungen und der Wissensbasis gemäß dem EU-Naturschutzrecht und der Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Nach Jahrhunderten des Verlusts und der Schädigung des Waldes haben sich die europäischen Wälder erholt und bedecken nun mehr als 40 % des Gebiets der EU, aber ihr Erhaltungszustand muss sich weiter verbessern. Natürliche Ressourcen setzen die ökologischen Grenzen für unsere sozioökonomischen Systeme („Belastungsgrenzen unseres Planeten“). Die jüngsten Berichte der zwischenstaatlichen Plattform für biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen zeigen eindeutig, dass die Bodendegradation und der Verlust der biologischen Vielfalt nach wie vor verheerende Auswirkungen auf die menschliche Gesellschaft haben. Trotz der erzielten Fortschritte ist der Druck auf das europäische und das weltweit verfügbare natürliche Kapital, der sich aus unseren Produktions- und Verbrauchsmustern ergibt, nach wie vor hoch und dürfte weiter zunehmen. Die Überschreitung dieser Belastungsgrenzen unseres Planeten kann einen Anstieg der Lebensstandards verhindern oder sogar zu einer Verschlechterung führen. Auf internationaler Ebene bringt die EU dieses Programm im Rahmen ihrer außenpolitischen Agenda voran. Sie unterstützt aktiv multilaterale Umweltabkommen, setzt sich für den politischen Wandel in den Partnerländern ein, fördert die soziale Verantwortung von Unternehmen/verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und bindet Umweltbelange durchgehend in alle Maßnahmen ein.

Wesentliche Trends

·Die Zahl der Schutzgebiete im Rahmen des Natura-2000-Netzes hat zugenommen, ebenso die Erhaltungsmaßnahmen für diese Gebiete, die inzwischen für nahezu 70 % der Gebiete (2018) gemeldet wurden. 2017 hatte die EU terrestrische Lebensräume mit einer Fläche von über 790 000 km2, die 18,2 % der Landfläche der EU abdecken, zu Schutzgebieten gemacht. Die Mitgliedstaaten mit dem größten Anteil an Schutzgebieten sind Slowenien (37,9 %), Kroatien (36,6 %) und Bulgarien (34,5 %).

·Aus dem Bericht der EU über den Zustand der Natur, der einen Überblick über den Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen von europäischem Interesse gibt, geht hervor, dass sich viele davon nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. EU-weit konnte 2012 der Erhaltungszustand nur bei 23 % der Arten und 16 % der Lebensräume als „günstig“, und nur bei 52 % der Vogelarten als „sicher“ bewertet werden. Ganz allgemein wurde in der Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie bis 2020 bestätigt, dass der Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU weiter vorangeschritten sind.

·2015 bedeckten Wälder 41,9 % der gesamten Landfläche der EU. Der Anteil der Wälder an der gesamten Landfläche der EU ist zwischen 2009 und 2015 leicht um 2,6 % gestiegen. 

·Im Bericht der Europäischen Umweltagentur über den Zustand der Umwelt von 2015 wurde auf den schlechten Zustand der Böden in Europa hingewiesen. Die Bemühungen zur Bekämpfung und Eindämmung der Bodenerosion durch Wasser haben zu einigen positiven Ergebnissen geführt: Werden die potenziellen Auswirkungen der Maßnahmen der gemeinsamen Agrarpolitik zur Verhinderung von Bodenerosion einbezogen, so konnte der Anteil der von Bodenerosion durch Wasser bedrohten Flächen in der EU zwischen 2000 und 2012 um 14 % verringert werden. Trotz der Bemühungen um eine Begrenzung der Bodenversiegelung hat sich letztere in der EU im Laufe der Jahre jedoch beschleunigt, wobei zwischen 2012 und 2015 eine Zunahme um 6 % gegenüber 2009 im Vergleich zu 2012 zu verzeichnen war. Darüber hinaus befinden sich 45 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU im Hinblick auf ökologische/biologische Inhalte in einem schlechten Zustand (der Bodenfruchtbarkeit und biologische Vielfalt beeinträchtigt).

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen 19 EU-Mitgliedstaaten für SDG 15 mehr als 70 von 100 Punkten. 14 EU-Mitgliedstaaten befinden sich im globalen Ranking unter den 20 bestplazierten Ländern.

Europäische Union 2030

EU - voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Aktuelle Bewertungen auf globaler und europäischer Ebene belegen nach wie vor einen fortschreitenden Verlust an biologischer Vielfalt und eine anhaltende Verschlechterung von Böden und Ökosystemen, was sich negativ auf die Ökosystemleistungen (Nahrungsmittel, Wasser, Materialien, Energie usw.) auswirkt und damit die Wirtschaftsleistung und das Wohlergehen Europas gefährdet. Die Anstrengungen zur Umsetzung der Naturschutzvorschriften der EU müssen erheblich verstärkt werden, um sicherzustellen, dass die EU bis 2030 den Erhaltungszustand der gemäß den Vorschriften über Vogelschutz und Habitate geschützten Vögel und Lebensräume von EU-Interesse erheblich verbessert hat. Auch die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Wälder muss beschleunigt werden. Die EU wird eine Schlüsselrolle auf der für Ende 2020 anberaumten 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Peking, China, spielen müssen, auf der ein neuer globaler Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020 angenommen werden soll, um den weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt abzuwenden.

Chancen/Positive Faktoren

Verhaltensänderungen, gesellschaftliches Engagement, gesellschaftlicher Druck zur Förderung nachhaltiger Produktionsketten (Agrarökologie, ökologischer Landbau), soziale Verantwortung von Unternehmen/verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln‚ Crowdfunding und andere Formen innovativer Finanzierung, nachhaltige Finanzen, öffentlich-private Partnerschaften, umweltfreundliche Beschaffung, breiter Einsatz naturbasierter Lösungen, Reform der Besteuerung (z. B. Besteuerung von Ressourcennutzung und Umweltverschmutzung), Bildung, künstliche Intelligenz und neue Technologien, Forschung und Innovation, eine kollaborative Wirtschaft und CO2-arme Kreislaufwirtschaft, widerstandsfähige Gesellschaften, Multilateralismus, offener und fairer Handel, nachhaltiger Tourismus.

Risiken/Negative Faktoren

Umweltschädigung und Klimawandel, ökologische Skepsis und damit verbundene politische Kehrtwende, kurzfristiges Denken, Widerstand gegen Veränderungen in der Lebensmittelproduktion, geringe öffentliche und private Investitionen, geopolitische Instabilität und Sicherheitsbedrohungen, soziale Ungleichheiten.

Meilensteine in Politik und Praxis

Auf EU-Ebene: Annahme des EU-Aktionsplans für Menschen, Natur und Wirtschaft im Jahr 2017. Ziel des Plans ist es, die Umsetzung des EU-Rechts und die Fortschritte bei der Verwirklichung des EU-2020-Ziels, den Verlust an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen aufzuhalten und umzukehren, zu beschleunigen und sozioökonomische Ziele besser zu berücksichtigen. Ergänzt wurde er durch eine Initiative, die darauf abzielt, den Rückgang der Bestäuberinsekten in der EU einzudämmen und einen Beitrag zu den weltweiten Erhaltungsbemühungen zu leisten.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: Mit dem jüngsten französischen Gesetz über die Wiederherstellung von Biodiversität, Natur und Landschaften wurde eine neue französische Agentur für biologische Vielfalt eingerichtet. In dem Plan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vom 4. Juli 2018 wird betont, wie wichtig die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der biologischen Vielfalt ist, und dafür die Umsetzung neuer Ziele im Hinblick auf einen Netto-Null-Flächenverbrauch, grüne städtische Gebiete, Agrarökologie und den Schutz der Böden sowie von Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahlungen für Umweltdienstleistungen, Bestäuberinsekten und die Wiederherstellung des Ökosystems vorgesehen.

Auf regionaler/lokaler Ebene: In Deutschland hat das Land Baden-Württemberg die Mittel für den Naturschutz in 10 Jahren von 30 Mio. EUR auf 90 Mio. EUR aufgestockt. Die Ausweisung von Nationalparks und die Wiederherstellung der Ökosysteme bieten Vorteile für Landwirte und die Wirtschaft u. a. auch für Start-up-Unternehmen, die Verpackungen auf der Basis von biodiversem Grünland herstellen, und für den Sektor des Naturtourismus.

Auf Unternehmensebene: 59 österreichische Landwirte, SPAR und WWF haben sich im Rahmen des Projekts „Gesunde Böden für gesunde Ernährung“ zu einer starken Allianz zusammengeschlossen. SPAR, das den Landwirten den Verkauf des erzeugten Gemüses gewährleistet und einen Bonus von 30 EUR für jede im Boden gespeicherte Tonne CO2 zahlt, fördert so eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung. Zur Überwachung der Wirksamkeit des Projekts werden Bodenproben entnommen.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: Die griechische Ornithologische Gesellschaft, der WWF Griechenland, die bulgarische Gesellschaft zum Schutz der Vögel und die Royal Society for the Protection of Birds haben sich zusammengeschlossen, um die Bartgeier-Population auf dem Balkan zu erhalten. Sie haben ihr grenzüberschreitendes Konzept auch auf andere Länder entlang des Durchflugkorridors ausgedehnt.

Friedliche und inklusive Gesellschaft für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitative Übersicht

Die EU gehört zu den erfolgreichsten Friedensprojekten der Welt. Im Einklang mit den Leitlinien der ersten 1957 unterzeichneten Europäischen Verträge kann die Union auf 60 Jahre Frieden, Demokratie und Solidarität zurückblicken. Im Jahr 2012 wurde der EU der Friedensnobelpreis verliehen, in Anerkennung ihres Einsatzes für Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte in Europa. Die Förderung und Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundwerte der EU gehören sowohl innerhalb der EU als auch im Rahmen ihrer Außenbeziehungen zu den obersten Prioritäten der EU. Dabei spielen leistungsfähige Justizsysteme eine entscheidende Rolle. Sie stellen sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können und die Unternehmen von Rechtssicherheit und einem investitionsfreundlichen Umfeld im Binnenmarkt profitieren. Die EU bestärkt die Mitgliedstaaten darin, Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz ihrer Justizsysteme zu verbessern, unter anderem durch eine wirksame Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters und anhand des EU-Justizbarometers. Generell gewährleistet die Kommission die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der anderen Grundwerte der EU mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Instrumenten. Eine der Herausforderungen für die Gesellschaften in der EU ist die Korruption, die das Vertrauen in demokratische Institutionen untergräbt und die Rechenschaftspflicht der politischen Führung schwächt. Die Kommission verfügt über ein politisches Mandat für die Überwachung der Korruptionsbekämpfung und die Umsetzung der umfassenden Antikorruptionspolitik der EU. In außenpolitischer Hinsicht leistet die EU einen Beitrag zum internationalen Frieden und hilft den Partnerländern im Rahmen ihrer Außen- und Sicherheitspolitik dabei, auf fragile Situationen zu reagieren, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen aufzubauen, die partizipative Entscheidungsfindung zu fördern und inklusive und glaubwürdige Wahlen zu gewährleisten. Menschenrechte, Gleichstellung der Geschlechter, Inklusion und Nichtdiskriminierung stehen im Mittelpunkt des neuen Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik. Durch ihre Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik trägt sie zur Wahrung von Frieden und Stabilität bei. Insbesondere fördert und unterstützt die EU die Beitrittskandidaten bei der Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit, der Justizreform, der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität sowie der Gewährleistung der Sicherheit, der Grundrechte und der demokratischen Institutionen.

Wesentliche Trends

·Das Gefühl der Bedrohung durch Kriminalität, Gewalt und Vandalismus in der Bevölkerung hat abgenommen; 2016 gaben 13,0 % der europäischen Bevölkerung an, dass sie von diesen Problemen betroffen seien, das sind 2,9 Prozentpunkte weniger als 2007.

·Das EU-Justizbarometer 2018 zeigt, dass sich die Effizienz der Justizsysteme in den Mitgliedstaaten im Vergleich zu 2010 - mit sehr wenigen Ausnahmen - in fast allen Mitgliedstaaten verbessert hat oder stabil geblieben ist. Allerdings sind die zivil- und handelsrechtlichen Verfahren in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor sehr langwierig.

·Die Gesamtausgaben der EU-Staaten für die Gerichtsbarkeit stiegen im Zeitraum 2007-2016 um mehr als 11 % und beliefen sich im Jahr 2016 auf etwas mehr als 50 Mrd. EUR. Sie blieben damit geringfügig niedriger als das BIP-Wachstum.

·Im Jahr 2018 bewerteten 56 % der EU-Bürger die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter in ihrem Land als „sehr gut“ oder „ziemlich gut“, dies sind vier Prozentpunkte mehr als 2016.

·Nach dem Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International zählen die EU-Mitgliedstaaten 2017 weltweit nach wie vor zu den Ländern mit der niedrigsten Korruption und stellen die Hälfte der 20 am wenigsten korrupten Länder der Welt.

·Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten gibt Anlass zu Bedenken, die mit einer Reihe von Maßnahmen auf EU-Ebene angegangen werden.

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen 19 EU-Mitgliedstaaten für SDG 16 mehr als 70 von 100 Punkten. Neun EU-Mitgliedstaaten befinden sich im globalen Ranking unter den 20 bestplatzierten Ländern.

Europäische Union 2030

EU - voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Die EU wird sich nach wie vor für ein friedliches Zusammenleben einsetzen. Durch ihre Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik trägt sie zur Wahrung von Frieden und Stabilität bei. Die EU fördert und unterstützt die Beitrittskandidaten aktiv bei der Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit, der Justizreform, der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens sowie der Gewährleistung der Sicherheit, der Grundrechte und der demokratischen Institutionen. Im Rahmen ihrer Außen- und Entwicklungspolitik trägt die EU ebenfalls zum Frieden in anderen Teilen der Welt bei. Die EU fördert und unterstützt außerdem weiterhin die Rechtsstaatlichkeit in ihren eigenen Mitgliedstaaten. Allerdings muss mehr getan werden, um die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der nationalen Justizsysteme in bestimmten Mitgliedstaaten zu verbessern. Auf internationaler Ebene zeichnet sich in einer Reihe von Ländern die Entwicklung einer autoritären Regierungsform ab. Die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit wird daher sowohl innerhalb der EU als auch im Rahmen ihrer Außenbeziehungen weiterhin zu den obersten Prioritäten der EU gehören. Die EU wird sich auch künftig für die Verbesserung des Zugangs zur Justiz, die Bekämpfung von Betrug und Kriminalität sowie für die Bewältigung der sich wandelnden Sicherheitsbedrohungen durch die Intensivierung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Polizei- und den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten einsetzen und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich stärken.

Chancen/Positive Faktoren

Kulturelle Werte in Verbindung mit der Achtung der Grundrechte, Einbeziehung der Gesellschaft und partizipative Politik, soziale Verantwortung von Unternehmen/verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln‚ Bildung, Digitalisierung, künstliche Intelligenz und neue Technologien, Forschung und Innovation, widerstandsfähige Infrastrukturen und Gesellschaften, Multilateralismus, offener und fairer Handel, Entwicklungshilfe.

Risiken/Negative Faktoren

Geopolitische Instabilität und Sicherheitsbedrohungen; Klimawandel und Umweltzerstörung, Migration und Vertreibung, weltweite Rückkehr zum Protektionismus, mangelnde internationale Zusammenarbeit, Herausforderungen für Rechtsstaatlichkeit, Populismus, soziale Ungleichheiten.

Meilensteine in Politik und Praxis

Die EU auf internationaler Ebene: Die EU-Vorschriften zu Konfliktmineralien aus dem Jahr 2017 legen die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für EU-Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold fest, um sicherzustellen, dass sie verantwortungsvoll beschafft werden, ohne bewaffnete Konflikte direkt oder indirekt zu finanzieren oder zu Menschenrechtsverletzungen zu führen.

Auf EU-Ebene: Im Jahr 2017 wurde die Europäische Staatsanwaltschaft als unabhängige europäische Behörde mit der Befugnis zur Untersuchung und Verfolgung von Straftaten, die den finanziellen Interessen der Union schaden, eingerichtet. Nach einer Aufbauphase von drei Jahren soll die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit bis Ende 2020 aufnehmen. Dies wird die Effizienz der Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen Straftaten, die dem EU-Haushalt schaden, deutlich steigern.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: Mit dem 2017 verabschiedeten französischen Gesetz zur Sorgfaltspflicht wird Unternehmen die Verantwortung übertragen, durch entsprechende Maßnahmen zu gewährleisten, dass ihre Tochtergesellschaften, Unterauftragnehmer und Lieferanten bewährte soziale, ökologische und ethische Standards einhalten. Durch dieses Gesetz sollen die Unternehmen dafür sensibilisiert werden, welche wichtige Rolle sie für die Vermeidung von Tragödien in Frankreich und anderen Ländern spielen, und die Opfer Gewissheit erhalten, dass ihnen für jegliche Schäden, die ihnen aufgrund der Verletzung dieser neuen Sorgfaltspflicht der Unternehmen entstanden sind, angemessener Ausgleich zusteht. Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 5 000 Mitarbeitern mit Sitz in Frankreich bzw. für Unternehmen mit mehr als 10 000 Mitarbeitern, wenn sie ihren Sitz im Ausland haben.

Auf Unternehmensebene: 2011 wurde unter Mitwirkung der dänischen Containerschifffahrtsgesellschaft Maersk Line das „Maritime Anti-Corruption Network“ für die Korruptionsbekämpfung im Seeverkehr gegründet. Diese sektorübergreifende Partnerschaft, der Schiffseigner, Ladungseigentümer und Diensteanbieter angehören, arbeitet mit wichtigen Interessenträgern, darunter Regierungen und internationalen Organisationen, zusammen, um die Ursachen der Korruption in der maritimen Wirtschaft zu ermitteln und zu bekämpfen.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: In der Slowakei fördert die Regierung die Beteiligung der Zivilgesellschaft und von Nichtregierungsorganisationen an der Konzeption, Umsetzung und Kontrolle staatlicher Maßnahmen in verschiedenen Bereichen. Im Bereich der Umweltpolitik wurde eine „grüne“ dreigliedrige Struktur geschaffen, über die Vorschläge und Kommentare nichtstaatlicher Akteure zur Politikgestaltung und -umsetzung kanalisiert werden können.

Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen

Europäische Union heute

Momentaufnahme/Qualitative Übersicht

Die SDG (Ziele für nachhaltige Entwicklung - Sustainable Development Goals) stellen eine bereichsübergreifende Dimension bei der Umsetzung der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU dar, mit der die Vision für ein gemeinsames Engagement der EU in der Welt dargelegt wird. Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik legt den Rahmen für das gemeinsame entwicklungspolitische Konzept der EU und der Mitgliedstaaten fest, das sich auf diese SDG stützt. Gemäß dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung strebt die EU die größtmögliche Kohärenz und den Aufbau von Synergien zwischen ihren verschiedenen Maßnahmen an, um die Partnerländer bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen. Die EU ist zurzeit der weltweit größte Geber öffentlicher Entwicklungshilfe. In den letzten zehn Jahren hat sich die Beziehung von einem Geber-Empfänger-Verhältnis zu einer gleichberechtigten Partnerschaft gewandelt. Die Erweiterungspolitik der EU und die überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik konzentrieren sich auf die grundlegenden politischen und wirtschaftlichen Faktoren, einschließlich Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Demokratie, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung, die vollständig mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung im Einklang stehen. Das humanitäre Engagement der EU umfasst auch die enge Partnerschaft mit einer Vielzahl von humanitären Organisationen und Entwicklungsorganisationen der Vereinten Nationen und der Zivilgesellschaft, in dem Bestreben, die Menschenwürde zu wahren. Die wertebasierte Handels- und Investitionspolitik der EU, wie in der Strategie „Handel für alle“ dargelegt, erstreckt sich auf alle Nachhaltigkeitsziele, und bindet die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung in alle ihre Dimensionen ein. Die EU setzt sich nach wie vor nachdrücklich für ein universelles, auf Regeln basierendes, offenes, diskriminierungsfreies und gerechtes multilaterales Handelssystem ein, das von der Welthandelsorganisation (WTO) unterstützt wird, und ist aktiv darum bemüht, die WTO in all ihren Funktionen zu erhalten und zu stärken. Darüber hinaus arbeitet die EU eng mit anderen internationalen Organisationen wie dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zusammen, um die Menschenrechte, soziale Verantwortung von Unternehmen/ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sowie soziale und ökologische Ziele im Rahmen ihrer Handelspolitik zu fördern. Die EU setzt sich im Rahmen der G 20 aktiv für die Umsetzung der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der SDG ein. Die EU stärkt ihre eigene fiskal- und wirtschaftspolitische Steuerung im Rahmen des Europäischen Semesters zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik und fördert damit die globale makroökonomische Stabilität. Durch ihre Agenda für bessere Rechtsetzung trägt die Kommission zu einer stärkeren Politikkohärenz bei. 

Wesentliche Trends

·Die EU ist weltweit der größte Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe und stellte dafür 2017 75,7 Mrd. EUR bereit. Darüber hinaus lag der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen (BNE) der EU mit 0,5 % im Jahr 2017 deutlich höher als bei den meisten anderen OECD-Gebern wie Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten. Schweden, Dänemark, Luxemburg und das Vereinigte Königreich haben das Ziel erreicht, 0,7 % ihres BNE für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen (2017).

·Die Handelsbeziehungen mit den Entwicklungsländern wurden intensiviert. Exporte können zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Inland führen und den Entwicklungsländern die Möglichkeit von Deviseneinnahmen bieten, die für die Einfuhr anderer benötigter Waren verwendet werden können. Die EU-Einfuhren aus Entwicklungsländern haben sich von 2002 bis 2017 mehr als verdoppelt.

·Auch der Anteil der EU-Einfuhren aus den am wenigsten entwickelten Ländern hat in diesem Zeitraum zugenommen. Allerdings entfielen auf die fast 50 am wenigsten entwickelten Länder im Jahr 2017 immer noch nur 2,0 % aller Einfuhren in die EU. Doch in den letzten Jahren hat die EU ihre Rolle als Hauptausfuhrmarkt für die am wenigsten entwickelten Länder gestärkt: So nahm deren Anteil an den weltweiten Warenausfuhren von 20,5 % im Jahr 2012 auf fast 25 % im Jahr 2016 zu, gefolgt von China (21 %) und den Vereinigten Staaten (8,2 %).

·Die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Stärkung ihrer nationalen Ressourcen ist von entscheidender Bedeutung. Der EU-Ansatz für Budgethilfe an die Partnerländer wurde angepasst, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung besser zu fördern, die ergebnisorientierte Ausrichtung der Maßnahmen der Länder zu stärken und den Aufbau von Kapazitäten durch eine effizientere Unterstützung der Regierungsführung und der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption, voranzubringen.

·Die Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Umweltbereich kann zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Verringerung von Ungleichheiten und zur Begrenzung des Drucks auf die Umwelt beitragen. Der Anteil der Umweltsteuern an den gesamten Steuereinnahmen der EU blieb nahezu unverändert (6,8 % im Jahr 2002 und 6,1 % im Jahr 2017).

Globales Ranking

Nach dem globalen SDG-Index und dem Dashboards-Bericht von 2018 (Bertelsmann Stiftung und Sustainable Development Solutions Network) erzielen sechs EU-Mitgliedstaaten für das SDG 17 mehr als 70 von 100 Punkten. Drei EU-Mitgliedstaaten befinden sich im globalen Ranking unter den 20 bestplatzierten Ländern.

Europäische Union 2030

EU - voraussichtliche Fortschritte bei gleichbleibenden Trends und Rahmenbedingungen

Die Herausforderungen, vor denen Europa und die Welt stehen, sind komplexer, vernetzter und globaler als je zuvor. Globale Partnerschaften werden für die Beseitigung der Armut und die Verwirklichung aller anderen SGD unverzichtbar sein. Auf internationaler Ebene wird die EU daher weiterhin die Wahrung und Stärkung der auf Regeln beruhenden multilateralen internationalen Ordnung fördern, bei der die Vereinten Nationen im Mittelpunkt stehen. Nur so können die für die Umsetzung erforderlichen Mittel gewährleistet werden. Die EU wird weiterhin ihre wertebasierte Handelspolitik zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, einschließlich der sozialen Verantwortung von Unternehmen/eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns, einsetzen und die Welthandelsorganisation weiterhin nachdrücklich unterstützen. Zur Verbesserung der Ergebnisse durch die möglichst effiziente Aufteilung der Arbeit werden die EU und ihre Mitgliedstaaten z. B. die gemeinsame Programmplanung und -durchführung als wirksames Instrument zur Umsetzung von Partnerschaften in der Entwicklungszusammenarbeit nutzen. Dies bedeutet, dass sie gemeinsam festlegen, welcher Geber in welchem Sektor tätig sein sollte. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten werden außerdem ihre Anstrengungen zur Umsetzung des Aktionsplans von Addis Abeba weiter verstärken, der den globalen Rahmen für die Finanzierung der Agenda 2030 darstellt und die Bedeutung von Wissenschaft, Technologie und Innovation hervorhebt. Horizont Europa, das nächste EU-Forschungs- und Innovationsprogramm (2021-2027), unterstreicht die zentrale Bedeutung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit für die Verwirklichung der SDG. Die EU ist was die Verpflichtungen im Hinblick auf die Entwicklungsfinanzierung bis 2030 betrifft, gut gerüstet. Auch innerhalb der EU werden Partnerschaften für eine nachhaltige Entwicklung gefördert.

Chancen/Positive Faktoren

Gesellschaftliche Teilhabe und Politik, soziale Verantwortung von Unternehmen/verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln‚ bessere Rechtsetzung, Bildung, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, neue Technologien, Forschung und Innovation, Technologietransfer und Wissensaustausch, Erdbeobachtung, Bildung, Freiwilligentätigkeit, Crowdfunding und sonstige Formen innovativer Finanzierung, nachhaltiges Finanzwesen, öffentlich-private Partnerschaften, Multilateralismus, offener und fairer Handel, Entwicklungshilfe).

Risiken/Negative Faktoren

Geopolitische Instabilität und Sicherheitsbedrohungen, wirtschaftlicher Protektionismus, mangelnde internationale Zusammenarbeit, Untergrabung der bestehenden multilateralen Institutionen.

Meilensteine in Politik und Praxis

Die EU auf internationaler Ebene: Die EU arbeitet mit anderen G20-Partnern und internationalen Organisationen im Rahmen des G20-Pakts mit Afrika zusammen, um Investitionen in den teilnehmenden afrikanischen Ländern anzukurbeln. Die EU wird auch die dreiseitige Zusammenarbeit unterstützen, bei der es sich um von den Ländern im Süden angestrebte Partnerschaften zwischen zwei oder mehr Entwicklungsländern handelt, die von einem entwickelten Land oder einer multilateralen Organisation unterstützt werden und als wichtiges Instrument dienen, um Entwicklungsländer und andere Interessenträger zu erreichen.

Auf EU-Ebene: Über die Europäische Investitionsoffensive für Drittländer und den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung wird eine EU-Haushaltsgarantie bereitgestellt, um Investitionen in Afrika und in der Nachbarschaft anzustoßen und zu stärken. Ihr Schwerpunkt liegt auf schwachen, von Konflikten und gewaltsamen Auseinandersetzungen betroffenen Ländern, Binnenstaaten und am wenigsten entwickelten Ländern, die Hilfe am dringendsten benötigen. Ziel ist es, private Investitionen anzuregen und bis 2020 zusätzliche Investitionen in Höhe von 44 Mrd. EUR zu mobilisieren.

Auf der Ebene der Mitgliedstaaten: „The Finland We Want by 2050 – Society’s Commitment to Sustainable Development“ ist eine innovative Initiative, die die Gesellschaft als Ganzes in die Umsetzung der SDG einbezieht. Um die acht Ziele dieser Vision bis 2050 zu erreichen, werden operative Verpflichtungen mit administrativen Sektoren und anderen Akteuren der Gesellschaft wie Unternehmen, Kommunen, Organisationen, Bildungseinrichtungen und lokalen Akteuren eingegangen. Die Verpflichtungen müssen neu und messbar sein.

Auf regionaler/lokaler Ebene: Die lettischen lokalen Gebietskörperschaften und Nichtregierungsorganisationen sind aktiv an Projekten der Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit den zentralasiatischen Ländern – Moldau, Georgien, Ukraine, Kirgisistan und anderen Ländern – beteiligt. Der lettische Verband der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hat für die Partnerländer langfristige Unterstützung bei der Haushaltsplanung, bei den Regierungsverhandlungen, bei der Einbeziehung der Bürger in die Entscheidungsfindung und bei der Unternehmensförderung geleistet.

Auf Unternehmensebene: Unilever, ein transnationales Konsumgüterunternehmen‚ dessen Geschäftsführer der Beratergruppe des VN-Generalsekretärs für die Globalen Ziele der Vereinten Nationen angehört, hat sich seit der Annahme der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nachdrücklich für die SDG eingesetzt. Unilever war Mitbegründer der „Business & Sustainable Development Commission“ im Jahr 2016, von der 2017 der Bericht „Better Business Better World“ über die mit der Umsetzung der SDG verknüpften Wirtschaftschancen vorgelegt wurde.

Auf der Ebene der Zivilgesellschaft: Die italienische Allianz für nachhaltige Entwicklung  ( ASVIS ) hat das Ziel, die Gesellschaft, Wirtschaft und Institutionen in Italien für die Bedeutung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu sensibilisieren und für ihre Umsetzung zu mobilisieren. Sie vereint mehr als 180 der wichtigsten Einrichtungen und Netze der Zivilgesellschaft sowie Hochschulen und Unternehmen.



ANHANG III: Zusammenfassung des Beitrags der Multi-Stakeholder-Plattform für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zum Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“

Schreiben der Mitglieder der Plattform

Brüssel, den 11. Oktober 2018

An die derzeitigen und künftigen Führungsspitzen der Europäischen Kommission und anderer EU-Institutionen,

an alle Akteure, die Anteil an einem nachhaltigen Leben der Menschen und an den ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und die Governance betreffenden Entwicklungen in Europa nehmen,

an die Wählerinnen und Wähler und alle Menschen in Europa!

Mit dieser neuen Plattform und unserem Bericht möchten wir ein deutliches Signal an die Führungsspitzen, Akteure und Bürgerinnen und Bürger innerhalb und außerhalb der Europäischen Union senden: Es ist nun höchste Zeit, eine visionäre und ehrgeizige Strategie für ein nachhaltiges Europa 2030 zu entwickeln und umzusetzen.

Es sei darauf hingewiesen, dass von den Mitgliedern der Plattform nicht erwartet wird, dass sie jede Empfehlung und jeden Standpunkt in diesem Bericht unterstützen, sondern das Recht haben, zu den behandelten Fragen einen anderen Standpunkt zu beziehen.

Wir haben uns trotz der Kürze der Zeit bemüht, unsere unterschiedlichen Hintergründe und Meinungen zu respektieren und darauf aufzubauen, damit wir mit Blick auf ein besseres, nachhaltiges Europa an einem Strang ziehen können.

Dank starker gemeinsamer Werte, strukturpolitischer Verbesserungen und innovativer Maßnahmenvorschläge stützen wir unsere Empfehlungen auf die Erfahrung und die Bemühungen von Tausenden von Männern und Frauen aus dem öffentlichen Sektor, der Zivilgesellschaft und dem privaten Sektor. Ihnen allen ist die Ambition gemeinsam, die Ziele für nachhaltige Entwicklung in praktische Lösungen für das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger und für den Schutz unserer Umwelt im Interesse der heutigen und künftiger Generationen umzumünzen.

Unser Bericht beleuchtet verschiedene Perspektiven und geht auf gewisse schwierige Kompromisse zwischen den ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und die Governance betreffenden Aspekten der nachhaltigen Entwicklung ein. Einige solcher Kompromisse konnten bereits ausgehandelt werden, während andere zunächst noch größerer Klärung und Konsensbildung bedürfen.

Wir sind zuversichtlich, dass das Engagement der Menschen und der führenden Entscheidungsträger für einen kontinuierlichen Wandel in Europa sowie das Vertrauen, das sie hierein setzen, Früchte tragen werden. Dies erfordert eine gerechte und ausgewogene Dialog- und Partnerschaftskultur auf allen Ebenen, bei der sämtliche Partner in gegenseitigem Vertrauen Mitgestalter eines Europas werden können, das allen Menschen gerecht wird. Dazu bedarf es unter anderem einer übergreifenden Strategie für ein nachhaltiges Europa, an der sich sämtliche europäischen Politikkonzepte und Programme orientieren, damit die Bereitstellung unserer individuellen und kollektiven Mittel beschleunigt werden kann, um nachhaltige Sicherheit, Wohlstand und Würde für alle zu erreichen.

Wir blicken mit Stolz auf die bisher geleistete Arbeit, wobei uns gleichzeitig bewusst ist, dass dringend noch viel mehr getan werden muss. Daher ist es unser Wunsch, dass der Nachhaltigkeitsdialog und die Zusammenarbeit auf dieser Plattform – sowohl zwischen den Interessenträgern als auch mit den EU-Institutionen – rasch wachsen und gedeihen.



Zusammenfassung „Europa auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft“ –
Beitrag der Multi-Stakeholder-Plattform für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zum Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“, Oktober 2018

Die Multi-Stakeholder-Plattform für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Union wurde im Mai 2017 eingerichtet, um die Europäische Kommission und alle an der Umsetzung der SDG auf EU-Ebene beteiligten Interessenträger zu unterstützen und zu beraten.

Auf der Basis starker gemeinsamer Werte haben wir als Vertreter des öffentlichen Sektors, der Zivilgesellschaft und des Privatsektors tatkräftig zusammengearbeitet, um fundierte Empfehlungen dafür zu erarbeiten, wie die Ziele für nachhaltige Entwicklung in praktische Lösungen für das Wohlergehen der heutigen und künftigen Generationen in der EU und darüber hinaus umgesetzt werden können. Unsere Empfehlungen sollen Inspiration und Orientierungshilfe für das Reflexionspapier der Kommission „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“ bieten.

Angesichts der ehrgeizigen Agenda sowie der Universalität und Unteilbarkeit der Ziele für nachhaltige Entwicklung gibt es keine Patentlösung. Die Verwirklichung der Ziele erfordert vielmehr eine umfassende Überprüfung, die Ermittlung der Bereiche, in denen Änderungen erforderlich sind, und die Entwicklung kohärenter Strategien, die sich dauerhaft positiv auf die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Governance und die Umwelt zugleich auswirken, wobei die Verkettungen zwischen allen Zielen und Vorgaben berücksichtigt werden müssen. Unsere Empfehlungen bieten einen ehrgeizigen und konsensbasierten Beitrag zu diesem Ziel.

Als vorrangige Maßnahme empfehlen wir, dass die EU eine übergreifende visionäre und transformative Strategie für ein nachhaltiges Europa bis 2030 entwickelt und umsetzt, die als Richtschnur für die gesamte Politik und alle Programme der EU gilt. Um die Wirksamkeit der Strategie zu garantieren, sollten darin sowohl Zwischenziele als auch langfristige Ziele genannt und die Vision der EU für ein nachhaltiges Europa über die Agenda 2030 hinaus festgelegt werden.

Bei der Umsetzung der Agenda 2030 müssen die Europäische Kommission und alle anderen Interessenträger die Kernprinzipien achten, bestehende Verpflichtungen aus internationalen Abkommen erfüllen, sich zur Umgestaltung unseres Sozial- und Wirtschaftsmodells verpflichten, Maßnahmen für die ärmsten und die am stärksten marginalisierten Gruppen der Gesellschaft prioritär behandeln und beschleunigt auf den Weg bringen (Grundsatz, dass niemand zurückgelassen werden darf), die Belastungsgrenzen unseres Planeten anerkennen, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit achten und die Politikkohärenz im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung gewährleisten.

Darüber hinaus geben wir einige bereichsübergreifende Empfehlungen ab. Wir empfehlen der EU, ihr Governance-System neu zu gestalten, um ein kohärentes Konzept für nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. Der Kommissionspräsident sollte mit Unterstützung eines speziellen Projektteams die Zuständigkeit für die Agenda 2030 übernehmen, ihre wirksame Koordinierung gewährleisten und in seiner jährlichen Rede zur Lage der Union über ihre Umsetzung Bericht erstatten. Außerdem sind Maßnahmen der Regionen, Städte, Bürger, Gemeinschaften, Unternehmen und der Zivilgesellschaft in ihrer gesamten Bandbreite erforderlich, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung und das Klimaschutzübereinkommen von Paris umzusetzen. Die EU sollte sich für ein territoriales Konzept zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung einsetzen und einen wechselseitigen Dialog ermöglichen, bei dem regionale und lokale Behörden sowie die Zivilgesellschaft und Berufsorganisationen entsprechend einem Mehr-Ebenen-Ansatz mit vielfältigen Interessenträgern („Multi-level and multi-stakeholder governance approach“) in die europäischen und nationalen Strategien einbezogen werden. Wir bieten außerdem an, den Nutzen dieser Plattform – sowohl ihre Zusammensetzung als auch ihren Auftrag – zu bewerten und zu erörtern, wie sie künftig am besten zu unserem Vorschlag für eine inklusive, partizipative und transparente Strategie für ein nachhaltiges Europa bis 2030 beitragen kann. Schließlich sollten zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um die Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass sämtliche Maßnahmen der EU zu einer nachhaltigen Entwicklung innerhalb oder außerhalb Europas beitragen sollten.

Wir haben auch einige konkrete Empfehlungen dazu abgegeben, wie das bestehende Instrumentarium der EU gestärkt werden könnte. Die Agenda für bessere Rechtsetzung könnte wirksamer werden, wenn die Ziele und Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in vollem Umfang in den politischen Entscheidungsprozess einbezogen würden. Die politischen Entscheidungsträger der EU sollten die Leitlinien für Folgenabschätzungen effizienter nutzen und weiter verbessern, damit die nachhaltige Entwicklung durchgängig berücksichtigt wird. Es sollte ein Koordinierungszyklus für ein nachhaltiges Europa eingeführt werden, zu dem EU-Aktionspläne für nachhaltige Entwicklung, Berichte der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission über nachhaltige Entwicklung sowie Empfehlungen gehören sollten. Das Verfahren für das Europäische Semester sollte sich an der Strategie für ein nachhaltiges Europa bis 2030 orientieren und eine Nachhaltigkeitskontrolle beinhalten. Die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen der EU, einschließlich des mehrjährigen Finanzrahmens, sollte ohne Einschränkung gewährleistet sein, und die Definition der ökologischen, sozialen und die Governance betreffenden Risiken sollte in die Finanzvorschriften eingebettet werden. Auf Ebene der Mitgliedstaaten sollten nachhaltige Fiskalreformen durchgeführt, mit denen die Steuervermeidung durch Unternehmen und das Steuerdumping angegangen werden und der Aktionsplan von Addis Abeba vollständig umgesetzt wird. Die EU sollte ferner einen integrierten und partizipativen Überwachungs-, Rechenschafts- und Überprüfungsrahmen, einschließlich eines umfassenden Katalogs von SDG-Indikatoren und einer qualitativen Analyse, einführen, um die künftigen Entscheidungsträger auf dem Laufenden zu halten.

Außerdem haben wir sektorspezifische Empfehlungen abgegeben. Die Nachhaltigkeit sollte sich in allen Politikbereichen und Initiativen der EU in kohärenter Weise widerspiegeln. Zu Zwecken dieses Papiers haben wir jedoch fünf Politikbereiche der EU ermittelt, die eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung spielen:

1.    Die Nachhaltigkeit von Verbrauch und Produktion sollte unterstützt, durch Anreize gefördert und reguliert werden, wobei besonderes Augenmerk auf globale Lieferketten zu legen ist. Darüber hinaus bedarf es rechtlicher, politischer und finanzieller Maßnahmen, die einen entsprechenden Übergang vorantreiben. Notwendig sind unter anderem eine Verringerung des „ökologischen Fußabdrucks“ der EU, die Einführung einer Übereinkunft über die Ressourcenbewirtschaftung und die Entwicklung verbrauchsbezogener Indikatoren. Die Nachhaltigkeit sollte Teil der europäischen Strategie für die Industriepolitik bis 2030 sein.

2.    Die EU sollte in Forschung und Innovation, Menschen und Talente, Beschäftigungsfähigkeit und soziale Inklusion investieren. Die Europäische Säule sozialer Rechte sollte vollständig umgesetzt werden. Die Sozial- und Solidarwirtschaft sollte gefördert werden, Investitionen in die Bereiche Gesundheit und Wohlergehen sollten erhöht und die Nachhaltigkeit sollte zu einer interdisziplinären Wissenschaft werden. Darüber hinaus sollte für eine hochwertige Bildung, für eine Priorisierung der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und für einen Rechtsrahmen zur Gewährleistung sicherer Wege für Asylsuchende und Migranten – bei gleichzeitiger Stärkung der Integrations- und Inklusionspolitik – gesorgt werden.

3.    Klima- und Energiepolitik: Die EU sollte ihre Klima- und Energieziele an das vereinbarte Ziel einer Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau anpassen und gleichzeitig die Resilienz verbessern. Fossile Brennstoffe sollten schrittweise abgeschafft, Investitionen in Energieeffizienz und saubere Energie erhöht und die Verbreitung naturbasierter Lösungen gefördert werden. Die Verkehrsüberlastung sollte verringert werden, während nachhaltige Infrastrukturen und umfassende Mobilitätspläne gefördert werden sollten. Die EU sollte auch die Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel und der Verbesserung ihrer entsprechenden Resilienz unterstützen.

4.    Ernährung, Landwirtschaft und Landnutzung, einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik: Die EU sollte sicherstellen, dass alle ihre Investitionen in die Landwirtschaft mit dem EU-Vertrag im Einklang stehen, um ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit und an Ernährungssicherheit sowie einen hohen Umweltschutz und eine Verbesserung der Umweltqualität zu gewährleisten. Die Lebensmittelerzeugung, die Bereitstellung öffentlicher Güter und Ökosystemleistungen sollten durch staatliche Einkommenszuschüsse unterstützt werden, während gleichzeitig ein angemessener Lebensstandard für die landwirtschaftliche Bevölkerung sichergestellt und ein Übergang zu nachhaltigen Agrar- und Lebensmittelsystemen ermöglicht werden sollte. Investitionen und Forschung im Bereich umweltfreundlicher und wirtschaftlich tragfähiger Verfahren sollten priorisiert und globale Wertschöpfungsketten nachhaltig gestaltet werden.

5.    Die Kohäsionspolitik ist ein wichtiges Investitionsinstrument der EU zur Unterstützung der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Sie sollte die lokale Verankerung der SDG durch die direkte Unterstützung nachgeordneter Regierungsebenen stärken, die Städteagenda der EU und soziale Ziele weiter fördern und mehr Anreize für Investitionen in umweltfreundlichere und nachhaltigere Infrastrukturen, auch in ländlichen Gebieten, schaffen.

Angesichts der Dringlichkeit der Maßnahmen fordern wir die Kommission nachdrücklich auf, unseren Empfehlungen zeitnah und zügig nachzukommen, damit Europa die Chancen, die eine nachhaltige Entwicklung für unsere Gesellschaft bietet, rasch und umfassend nutzen kann. Die Erfüllung unserer Anforderungen erfordert einen inklusiven und partizipativen Ansatz, für den wir unsere uneingeschränkte Unterstützung zusichern. Unser oberstes Ziel ist es sicherzustellen, dass die nachhaltige Entwicklung zu einem ständigen Bestandteil der europäischen Politikgestaltung wird.

Der vollständige Beitrag der Multi-Stakeholder-Plattform für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu dem Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“ ist unter folgendem Link abrufbar: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/sdg_multi-stakeholder_platform_input_to_reflection_paper_sustainable_europe2.pdf  

(1)

 Die Angaben zum globalen Ranking stützen sich auf den vom Sustainable Development Solutions Network (SDSN) und der Bertelsmann-Stiftung erstellten Bericht “ The 2018 SDG Index and Dashboards Report ”; die Daten zu den Trends in der EU basieren dagegen auf dem Eurostat-Bericht Sustainable development in the European Union – Monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context – 2018 Edition , Ausgabe 2018.

(2)

 Eurostat (2018) „Sustainable development in the European Union – Monitoring report of the progress towards the SDGs in an EU context – 2018 Edition“.

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Brüssel, den 30.1.2019

COM(2019) 22 final

Reflexionspapier

Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030


Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030

Inhalt

Vorwort des Ersten Vizepräsidenten Timmermans und des Vizepräsidenten Katainen    

1    Nachhaltige Entwicklung zur Sicherung der menschlichen Lebensgrundlagen: Wettbewerbsvorteile Europas    

2    Die EU und die anstehenden globalen Herausforderungen    

3    Ein nachhaltiges Europa bis 2030    

3.1    Politische Grundlagen einer nachhaltigen Zukunft    

3.1.1    Von der linearen zur Kreislaufwirtschaft    

3.1.2    Nachhaltigkeit vom Bauernhof bis zum Verbraucher    

3.1.3    Energie, Gebäude und Mobilität für die Zukunft    

3.1.4    Sicherstellung einer sozial gerechten Wende    

3.2    Horizontale Faktoren der Nachhaltigkeitswende    

3.2.1    Bildung, Wissenschaft, Technologie, Forschung, Innovation und Digitalisierung    

3.2.2    Finanzen, Preisgestaltung, Steuern und Wettbewerb    

3.2.3    Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, soziale Verantwortung der Unternehmen und neue Geschäftsmodelle    

3.2.4    Offener und regelbasierter Handel    

3.2.5    Governance und Gewährleistung der Politikkohärenz auf allen Ebenen    

4    Die EU als globaler Wegbereiter einer nachhaltigen Entwicklung    

5    Zukunftsszenarien    



Vorwort des Ersten Vizepräsidenten Timmermans und des Vizepräsidenten Katainen

Wir Europäer können stolz auf unsere Errungenschaften sein. Durch Integration und enge Zusammenarbeit haben wir für unsere Bürgerinnen und Bürger beispiellosen Wohlstand und hohe Sozialstandards erreicht und ihnen große Chancen eröffnet. Wir haben unsere gemeinsamen Grundsätze und Werte der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in unseren Verträgen verankert und eine Europäische Union geschaffen, die vereint und frei ist. 

Dieser Erfolg ist darauf zurückzuführen, dass die Europäer die Messlatte hoch angesetzt haben. Unsere ausgeprägte demokratische Kultur spornt zu heftigen Debatten an und das ist auch gut so. Aber deshalb dürfen wir uns noch lange nicht selbstzufrieden zurücklehnen und der Geschichte ihren Lauf lassen. Wir müssen kontinuierlich daran arbeiten, den Lebensstandard aller Europäer zu erhöhen, die Menschen besser zu schützen, zu verteidigen und zur Teilhabe zu befähigen und ihnen ausreichende Sicherheit vor Bedrohungen wie Terrorismus oder Klimawandel zu bieten. 

Die Welt ist in ständigem Fluss und wir befinden uns mitten in der vierten industriellen Revolution. Alles ändert sich und niemand kann sich dem entziehen. Etwas anderes zu behaupten, widerspräche dem gesunden Menschenverstand und wäre verantwortungslos. Es stellt sich die Frage, ob wir zu Opfern des Wandels werden oder ob wir uns ihm stellen und die Zügel in die Hand nehmen. Die Europäer stehen vor drängenden Herausforderungen wie Umweltzerstörung und Klimawandel, demografischer Übergang, Migration, Ungleichheit und knappe öffentliche Finanzen. Die Bürgerinnen und Bürger machen sich Sorgen um ihre Zukunft und die ihrer Kinder. Wir häufen ökologische Schulden an – mit sehr weitreichenden Folgen. Künftige Generationen werden diese Schulden zurückzahlen müssen und die Zinsen werden hoch sein, wenn wir nicht entschlossener handeln. 

Die Europäische Union hat den Europäern zu dienen und nicht umgekehrt. Die Europäische Union muss den Menschen bei der Verwirklichung ihrer Ziele helfen und sich ihrer Sorgen dringend wirkungsvoll annehmen. Dazu müssen wir zunächst die Situation analysieren und der Realität und den unleugbaren Tatsachen ins Auge sehen. Diese Tatsachen sollten uns jedoch nicht Besorgnis und Angst einflößen, sondern uns zum Handeln animieren. 

Viele dieser Sorgen haben mit Herausforderungen zu tun, die keine Grenzen kennen und Arbeitsplätze, unseren Wohlstand, unseren Lebensstandard, unsere Freiheit und unsere Gesundheit gefährden. Kein Staat, keine Nation kann diese Herausforderungen alleine erfolgreich bewältigen. Es bedarf eines großen Akteurs wie der Europäischen Union, die – wenn sie vereint und entschlossen handelt – eine globale, nicht außer Acht zu lassende Kraft ist. Letztlich wird jedoch selbst die europäische Ebene nicht ausreichen, sondern wir brauchen eine Agenda mit globaler Tragweite, wie sie hervorragend von den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) verkörpert wird, zu denen sich 193 Staaten – auch die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten – bekannt haben. Diese SDGs zeigen den Weg auf, wie wir die Herausforderungen, vor denen wir stehen, bewältigen und unsere natürliche Umwelt, unsere Wirtschaft und unsere Lebensbedingungen verbessern können.

Nachhaltige Entwicklung ist ein komplexes Thema, aber ein einfaches Konzept: Ziel ist, dafür zu sorgen, dass unser Wirtschaftswachstum dauerhaft auf einem Modell beruht, das faire Ergebnisse für die gesamte Menschheit hervorbringt, und dass die Menschen nicht mehr Ressourcen verbrauchen, als die Erde zu bieten hat. Dies bedeutet, dass wir unsere Wirtschaft modernisieren müssen, um zu nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern überzugehen, um die Ungleichgewichte in unserem Lebensmittelsystem zu korrigieren und um unsere Mobilität sowie die Art und Weise, wie wir Energie erzeugen und nutzen und unsere Gebäude konzipieren, auf Nachhaltigkeit auszurichten. Zu diesem Zweck müssen wir auch unsere Wissenschaft, unsere Fördergelder, unsere Besteuerung und unsere Politikgestaltung ganz auf die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung ausrichten.

Es geht hier nicht um links oder rechts, sondern um richtig oder falsch. Glücklicherweise ist die Europäische Union dank ihrer erheblichen Wettbewerbsvorteile in einer guten Ausgangsposition. Europa hat Umweltstandards entwickelt, die zu den weltweit höchsten zählen, ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen eingeführt und sich für das Klimaschutzübereinkommen von Paris eingesetzt. Durch ihre Außenpolitik und ihre offene, auf Regeln basierende Handelsagenda können auch Drittländer von den nachhaltigen Lösungen der Europäischen Union profitieren.

Der Gründung der Europäischen Union lag die Prämisse zugrunde, die Robert Schuman vor fast 70 Jahren so treffend formuliert hat: „Der Friede der Welt kann nicht gewahrt werden ohne schöpferische Anstrengungen, die der Größe der Bedrohung entsprechen.“ Heute können wir die Worte „Friede der Welt“ durch die Worte „das Wohlergehen und das Überleben der Menschheit“ ergänzen.

Die Nachhaltigkeitsagenda ist eine positive Agenda, mit der angestrebt wird, das Leben der Menschen zu verbessern. Europa verfügt über alles Nötige, um die größten Herausforderungen anzugehen. Gemeinsam können wir das schaffen. Voraussetzung ist das Engagement eines jeden und der politische Wille, die Ziele konsequent zu verfolgen. Auch wenn andere sich zurückziehen – Europa muss nun voranschreiten, seine Wettbewerbsfähigkeit verbessern, in nachhaltiges Wachstum investieren und für den Rest der Welt eine Vorreiterrolle übernehmen.

Eine Vision zu haben, reicht nicht aus, sondern wir müssen uns auch darauf einigen, wie wir konkret dorthin gelangen wollen. Das vorliegende Reflexionspapier ist unser Beitrag zu dieser Debatte.

Ohne den wertvollen Input der einschlägigen europäischen Interessenträger hätten wir es so nicht erstellen können. Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft und Wissenschaft sind in diese Debatte eingebunden. Die von der Europäischen Kommission im Jahr 2017 zu den SDGs eingerichtete hochrangige Multi-Stakeholder-Plattform war sehr nützlich, um themenübergreifend Ideen zu sammeln.

Die Fragestellungen dieses Papiers sollen in den kommenden Monaten als Anstoß für eine Debatte zwischen Bürgern, Interessenträgern, Regierungen und Institutionen dienen, die wiederum Anregungen für die Debatte über die Zukunft Europas, die Vorbereitung der Strategischen Agenda 2019-2024 der Europäischen Union und die Festlegung der Prioritäten der nächsten Europäischen Kommission liefern soll.

1Nachhaltige Entwicklung zur Sicherung der menschlichen Lebensgrundlagen: Wettbewerbsvorteile Europas

Auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2015 unterzeichneten zahlreiche Länder der Welt die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030 der Vereinten Nationen) und deren 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs). Damit einigten sie sich auf eine konkrete „To-do-Liste für die Menschen und den Planeten“ 1 . Staats- und Regierungschefs aus aller Welt verpflichteten sich, die Armut zu beenden, den Planeten zu schützen und dafür zu sorgen, dass alle Menschen in den Genuss von Frieden und Wohlstand kommen. Die SDGs bilden zusammen mit dem Klimaschutzübereinkommen von Paris den Fahrplan zur Schaffung einer besseren Welt und den globalen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung, ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimension und ihrer Governance-Dimension. Die EU war eine der treibenden Kräfte hinter der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und hat sich uneingeschränkt zu ihrer Umsetzung verpflichtet.

Die nachhaltige Entwicklung – eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generationen gerecht wird, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Erfüllung ihrer Bedürfnisse zu beeinträchtigen – ist tief im europäischen Projekt verankert. Die europäische Integration und die EU-Politik haben nach dem Krieg zur Überwindung von Armut und Hunger beigetragen und zur Schaffung eines Raums der Freiheit und Demokratie geführt, in dem die europäischen Bürgerinnen und Bürger Wohlstand und Wohlergehen in nie da gewesenem Ausmaß erreicht haben.

Im Einklang mit Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union 2 hat sich die EU stets für inklusivere Gesellschaften auf der Grundlage von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eingesetzt. Die Sozial- und Gesundheitsstandards der EU gehören zu den ehrgeizigsten der Welt und Europa ist der Kontinent mit der höchsten Lebenserwartung. Unsere soziale Marktwirtschaft hat Wohlstand erzeugt und durch solide Sozialsysteme für Sicherheit gesorgt. Beträchtliche Investitionen in Forschung und Innovation haben neue Technologien und Produktionsmodelle hervorgebracht, die eine nachhaltigere Nutzung der Ressourcen und die Einführung digitaler Lösungen ermöglichen. Gesunde öffentliche Haushalte und moderne Volkswirtschaften sind von zentraler Bedeutung; die Fortschritte auf dem Weg zu einer soliden Finanzpolitik und Strukturreformen haben zu einer Verringerung des Schuldenstands und zur Schaffung von Arbeitsplätzen geführt. Die Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen stieg im dritten Quartal 2018 auf 73,5 % und erreichte damit den höchsten Wert, der jemals innerhalb der EU verzeichnet wurde. Dies hat sich positiv auf die Produktivität und das Wachstum in Europa ausgewirkt. Auch wenn es immer noch wirtschaftliche, soziale und territoriale Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen der EU gibt 3 , hat die Kohäsionspolitik der EU allen zu Wachstum verholfen und auf dem ganzen Kontinent die Unterschiede verringert (Aufwärtskonvergenz). Darüber hinaus zeichnet sich die EU durch einige der höchsten Sozial- und Umweltstandards und eine überaus ehrgeizige Politik zum Schutz der menschlichen Gesundheit aus und ist inzwischen weltweiter Vorreiter bei der Bekämpfung des Klimawandels. Die EU-Mitgliedstaaten haben in vielen Bereichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen beachtliche Fortschritte erzielt, weshalb die EU zu den Orten der Welt gehört oder gar der Ort ist, wo es sich am besten lebt.

Die Europäische Union gehört zu den lebenswertesten Orten der Welt

üNeun Mitgliedstaaten der EU-27 gehören zu den 20 Ländern mit den glücklichsten Menschen der Welt, mit Finnland an der Spitze. 4

üDie allgemeine Lebenszufriedenheit in der EU, ausgehend vom subjektiven Wohlbefinden der europäischen Bürgerinnen und Bürger, liegt bei 70 %. 5

üElf Mitgliedstaaten der EU-27 sind unter den ersten 20 auf dem weltweiten „Jugendfortschrittsindex“ (Youth Progress Index) 6 des Europäischen Jugendforums. Der Jugendfortschrittsindex ist eines der ersten Instrumente, die entwickelt wurden, um eine umfassende Vorstellung davon zu vermitteln, was das Leben eines jungen Menschen heutzutage ausmacht, unabhängig von ökonomischen Indikatoren. 

Nichts ist jedoch jemals vollständig oder dauerhaft gesichert. Unsere Demokratie, unsere Wirtschaft und unsere natürliche Umwelt – all dies erfordert kontinuierliche Anstrengungen, um unsere Errungenschaften zu konsolidieren, um die negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise vollständig zu überwinden, um zu verhindern, dass Verbesserungen bei unserer Gesundheit, unserem Wohlstand und unserem Wohlergehen zulasten der Umwelt gehen, um soziale Ungleichheiten zu überwinden und um grenzüberschreitende Herausforderungen anzugehen.

Wir befinden uns mitten in der vierten industriellen Revolution, die spürbare Veränderungen für jedermann mit sich bringen wird. Entscheidend ist, ob wir in der Lage sein werden, die Reaktion darauf unseren Werten und Interessen entsprechend auszurichten und zu steuern. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben erhebliche Wettbewerbsvorteile, die es uns ermöglichen, die Führung zu übernehmen und unsere Volkswirtschaften zu modernisieren, unsere natürliche Umwelt zu schützen und die Gesundheit und das Wohlergehen aller Europäer zu verbessern. Um dies zu erreichen, müssen wir die SDGs umsetzen und weiter in Kompetenzen, Innovation und neue Technologien investieren, sodass wir dazu beitragen, den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandelunter dem Vorzeichen der Nachhaltigkeit zu steuern.

Wir müssen darüber nachdenken, wie wir unsere Produktions- und Konsummuster weiterentwickeln können. Wir müssen jetzt handeln, um die Erderwärmung und den Verlust von Ökosystemen und biologischer Vielfalt zu stoppen, die unser Wohlergehen, die Aussichten auf ein nachhaltiges Wachstum und selbst das Leben auf diesem Planeten bedrohen. Wir sind zwar dazu in der Lage, doch viel Zeit bleibt uns nicht. Ungleichheiten und territoriale Unterschiede sind trotz der erzielten Fortschritte nach wie vor weitverbreitet. Dagegen vorzugehen, ist wichtig für eine gerechte Gesellschaft, aber auch für den Schutz und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und für die Sicherung der sozialen und politischen Stabilität in und zwischen den Mitgliedstaaten der EU.

Darüber hinaus ist eine respektierte, funktionierende und regelbasierte multilaterale Weltordnung das beste Mittel gegen das Gesetz des Dschungels in einer anarchischen Welt mit Atomwaffen, Extremismus und begrenzten Ressourcen. Der gefährliche nationalistische Trend „Mein Land zuerst“ nimmt zu und kann Unfrieden und Konflikte auslösen. Einige Länder haben eine Abkehr von ihren globalen Verpflichtungen in Bezug auf das menschliche Wohlergehen, die Sicherheit, den Umweltschutz und den Klimaschutz eingeleitet und bringen damit die auf Regeln basierende Ordnung ins Wanken.

Die SDGs sind kein Selbstzweck, sondern dienen uns als Kompass und Karte. Sie bieten die notwendige langfristige Perspektive, die über die Legislaturperioden und Bestrebungen, kurzfristig schnelle Erfolge zu erzielen, hinausreicht. Sie helfen uns dabei, für starke Demokratien einzutreten, moderne und dynamische Volkswirtschaften aufzubauen, zu einer Welt mit besseren Lebensstandards beizutragen, Ungleichheiten zu verringern und sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird, während gleichzeitig den Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten ernsthaft Rechnung getragen wird, sodass er künftigen Generationen erhalten bleibt.

Die Juncker-Kommission hat sich seit ihrem Amtsantritt dafür eingesetzt, die nachhaltige Entwicklung in ihrer gesamten Politik zum Thema zu machen 7 , und hat bereits den Weg für die Nachhaltigkeitsstrategien der nächsten Generation geebnet: Dazu zählen unter anderem die Europäische Säule sozialer Rechte und der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik, die wertebasierte Strategie „Handel für alle“, das Strategische Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter und der Europäische Bildungsraum, das Paket für die Kreislaufwirtschaft, „Europa in Bewegung“ und die Energieunion, die Strategie für blaues Wachstum und die Bioökonomie-Strategie oder die Investitionsoffensive und der Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung, die Städteagenda für die EU und der Aktionsplan für die Natur.

Die Juncker-Kommission hat außerdem vorgeschlagen, die Finanzen der EU nachhaltiger zu gestalten, indem die Bereitstellung von EU-Fördermitteln stärker an die Rechtsstaatlichkeit gekoppelt wird und ein ehrgeizigeres Ziel von 25 % für Klimaausgaben in den künftigen EU-Haushalt aufgenommen wird.

Kürzlich hat die Juncker-Kommission eine langfristige strategische Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale EU-Wirtschaft bis 2050 8 vorgelegt. Diese Vision ebnet den Weg für einen strukturellen Wandel der europäischen Wirtschaft, der nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung fördert.

Alle diese strategischen Maßnahmen werden ohne Abstriche in die Praxis umgesetzt werden müssen. Sie werden zudem durch weitere Maßnahmen ergänzt werden müssen, wobei zu berücksichtigen ist, dass alle Politikbereiche miteinander zusammenhängen; gleichzeitig ist etwaigen neuen Herausforderungen, Fakten und Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Der soziale Dialog und freiwillige Maßnahmen vonseiten der Privatwirtschaft spielen in dieser Hinsicht ebenfalls eine wichtige Rolle.

Die EU ist äußerst gut aufgestellt, um eine Führungsrolle zu übernehmen. Andere Weltmächte ziehen sich zurück, wodurch ein politisches Vakuum entsteht. Dies ist eine entscheidende Gelegenheit für die EU, Führungsstärke zu zeigen und als Wegbereiter anderen voranzugehen.

Im Mai dieses Jahres werden die EU-Bürger ein neues Europäisches Parlament wählen und im Herbst wird eine neue Kommission ihr Amt antreten. Das Zieldatum der Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum 9 ist in Sicht. Daher muss sich unser Blick darüber hinaus auf den nächsten fünfjährigen Politikzyklus für Europa und den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021 bis 2027 richten. Der Europäische Rat 10 hat die Absicht der Kommission begrüßt, dieses Reflexionspapier zu veröffentlichen, das den Weg für eine umfassende Umsetzungsstrategie für 2019 ebnen soll. Mit diesem Reflexionspapier wird eine Debatte über die Weiterentwicklung der EU-Vision für eine nachhaltige Entwicklung und die Ausrichtung der Politik in den einzelnen Bereichen nach 2020 angestoßen. Gleichzeitig wird die langfristige Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung vorbereitet. 11 Die Kommission möchte zu einer wirklich umfassenden und zukunftsorientierten Debatte über die Zukunft Europas beitragen. Die nachhaltige Entwicklung ist untrennbar mit dieser Zukunft verbunden.

2Die EU und die anstehenden globalen Herausforderungen

Infolge der Reformanstrengungen auf allen Ebenen haben sich die wirtschaftlichen Eckdaten in der EU nach der Wirtschafts- und Finanzkrise wieder verbessert. 12  Den jüngsten Prognosen 13 zufolge dürfte es jedoch notwendig sein, die Wachstumsraten zu steigern, die Schuldenquoten zu senken und die Haushaltsdisziplin aufrechtzuerhalten, um die Rahmenbedingungen für eine solide Wirtschaft zu schaffen. Wenn wir nichts unternehmen, um die Wirtschaft widerstandsfähiger zu machen, den Zusammenhalt zu stärken und strukturelle Schwachstellen anzugehen, könnte es in den nächsten Jahren in einem Umfeld mit großen Abwärtsrisiken zu einem Verlust an Dynamik kommen. Umgekehrt können wir – wenn wir die notwendigen Strukturreformen durchführen – zu mehr Wohlergehen und einer stabileren Zukunft beitragen, unter anderem durch Investitionen in Forschung und Innovation, öffentliche Dienstleistungen, Sozialsysteme und Umweltschutz. Sowohl auf der Ebene der EU als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten sind Schritte erforderlich, um zukunftssichere Steuer- und Rentensysteme, einschließlich stabiler Steuereinnahmen im Binnenmarkt, zu gewährleisten.

Darüber hinaus werden viele Herausforderungen, die unser Wohlergehen und unseren wirtschaftlichen Wohlstand bedrohen, immer dringlicher. All diese Herausforderungen sind komplex und eng miteinander verwoben, was bedeutet, dass sich die Bewältigung eines der Probleme auch positiv auf andere auswirken kann.

Das größte Nachhaltigkeitsdefizit und die größte Herausforderung, vor der wir stehen, sind die ökologischen Schulden, die wir durch Ausbeutung und Erschöpfung unserer natürlichen Ressourcen anhäufen. Damit setzten wir unsere Fähigkeit aufs Spiel‚ die Bedürfnisse künftiger Generationen innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten zu erfüllen. Weltweit gefährdet die Knappheit der wichtigsten Ressourcen – von Trinkwasser bis hin zu fruchtbarem Boden – die menschliche Existenz. Die Menschheit nutzt heutzutage das Äquivalent von 1,7 Erden. 14 Mit einem weltweiten Verbrauch an materiellen Ressourcen, der zwischen 1900 und 2015 um das Vierzehnfache gestiegen ist und sich zwischen 2015 und 2050 mehr als verdoppeln dürfte 15 , bewegt sich die Welt rasch auf verschiedene Kipppunkte zu. Neben der Umweltbelastung ist dies eine der großen Herausforderungen für die EU-Wirtschaft, die auf die internationalen Werkstoffmärkte angewiesen ist.

Die biologische Vielfalt und die Ökosysteme werden zunehmend durch menschliches Handeln gefährdet; in nur 40 Jahren sind die Bestände an Wirbeltieren weltweit um durchschnittlich 60 % zurückgegangen 16 . Die Zerstörung der tropischen Regenwälder schreitet rasch voran: Jedes Jahr geht eine Fläche in etwa der Größe Griechenlands verloren. Dies sind nicht die „Probleme anderer“. In der EU sind nur 23 % der Arten und 16 % der Lebensräume gesund. Was die Landnutzung angeht, ist der „Fußabdruck“ tierischer Lebensmittel besonders groß 17 und die wachsende Nachfrage nach Fisch und Meeresfrüchten belastet die Meeresökosysteme ganz erheblich 18 .

Die weltweiten Treibhausgasemissionen steigen weiterhin in alarmierendem Tempo an, wobei der Energieverbrauch, aber auch die übermäßige Inanspruchnahme von Ressourcen und die Zerstörung von Ökosystemen wichtige Triebkräfte sind. Der Verkehr ist für 27 % der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich und in vielen städtischen Gebieten werden die in der EU vereinbarten Grenzwerte für die Luftverschmutzung nicht eingehalten. Der Wasser- und Energieverbrauch und die Schadstoffemissionen bei der Lebensmittelerzeugung sind immer noch hoch: Sie verursacht etwa 11,3 % der Treibhausgasemissionen in der EU. Trotz der ehrgeizigen Maßnahmen der EU zur Dekarbonisierung und der im Rahmen der G7 und G20 eingegangenen Verpflichtungen zur Beendigung der Subventionierung werden fossile Brennstoffe in der EU nach wie vor mit rund 55 Mrd. EUR pro Jahr (d. h. ca. 20 % der EU-Kraftstoffeinfuhren) von der öffentlichen Hand subventioniert. 19  

Insgesamt ist es der EU gelungen, ihre eigenen Emissionen zu verringern und sie vom Wirtschaftswachstum abzukoppeln, sodass sie einen nennenswerten Beitrag zu den weltweiten Anstrengungen leistet. Dabei sind auch die Emissionen zu berücksichtigen, die durch die Erzeugnisse verursacht werden, die in die EU ein- bzw. aus ihr ausgeführt werden. 20 Jedoch sind sowohl auf EU-Ebene als auch weltweit noch mehr Anstrengungen erforderlich.

Wenn die verheerenden Auswirkungen des Klimawandels und der Zerstörung des Naturkapitals nicht angegangen werden, werden sie schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, die Lebensqualität auf dem gesamten Planeten verringern und die Intensität und Häufigkeit von Naturkatastrophen erhöhen, sodass mehr Menschenleben gefährdet werden. Zwar wird eine Umkehrung dieser negativen Trends auch etwas kosten und beträchtliche gemeinsame Anstrengungen erfordern, aber die Kosten des Nichthandelns und die damit verbundenen sozialen Auswirkungen wären viel höher. 21  

Die globalen Herausforderungen bringen auch das Sozialmodell der EU – ein Eckpfeiler des europäischen Projekts – ins Wanken. Der technologische, strukturelle und demografische Wandel in einer globalisierten Welt verändert das Gesicht der Arbeit und stellt unsere Solidarität infrage, wodurch das Versprechen, dass jede Generation hoffen kann, eine bessere Welt als die letzte zu erben, untergraben wird. Außerdem könnten dadurch die grundlegenden Werte der EU – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte – zunehmend gefährdet werden.

Derzeit sind rund 22,5 % der EU-Bevölkerung noch immer von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht und 6,9 % der Europäer sind nach wie vor von erheblicher materieller Deprivation betroffen. 2017 ging die Einkommensungleichheit in den EU-Mitgliedstaaten zum ersten Mal seit der Finanzkrise zurück. Die Einkommensungleichheiten sind jedoch immer noch zu groß, auch angesichts einer weiterhin hohen Vermögenskonzentration an der Spitze. Dies hat vielfältige soziale Folgen, die zu Unterschieden bei Wohlergehen und Lebensqualität führen. Die EU-Mitgliedstaaten sind auch mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert, wenn es darum geht, erschwingliche Energie für alle Europäer zu gewährleisten; Millionen Menschen können ihr Zuhause kaum heizen 22 . Während sich etwa 43 Millionen Menschen in der EU nicht einmal jeden zweiten Tag eine ordentliche Mahlzeit leisten können 23 , verschwenden wir etwa 20 % der produzierten Lebensmittel 24 und mehr als die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung in der EU ist übergewichtig 25 , mit erheblichen Gesundheitsrisiken als Folge. Ein weiteres Gesundheitsrisiko ist die antimikrobielle Resistenz, die in den kommenden Jahrzehnten mehr als 10 Millionen Todesfälle pro Jahr verursachen könnte 26 .

   

Auch heute noch sind Frauen und Männern nicht vollständig gleichgestellt. Trotz der Tatsache, dass die Beschäftigungsquote von Frauen historisch hoch ist und mehr Frauen Führungspositionen besetzen als je zuvor, sind keine Fortschritte bzw. in manchen Bereichen sogar Rückschritte zu verzeichnen. 27 In zwölf EU-Mitgliedstaaten war in den letzten zehn Jahren ein Rückwärtstrend bei der Geschlechterausgewogenheit zu verzeichnen, was die Zeit, die für Pflege, Hausarbeit und soziale Tätigkeiten verbracht wurde, angeht. Bei Beschäftigung und Entlohnung bestehen weiterhin Ungleichheiten. 28  

Die Lebenserwartung in Europa ist weltweit die höchste, was eine große Errungenschaft darstellt. Doch die wachsende Zahl älterer Menschen und das Schrumpfen der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter stellen unser sozioökonomisches Modell vor besondere Herausforderungen. Die Alterung der Bevölkerung in Verbindung mit der langen Lebensdauer und der größeren Wahrscheinlichkeit chronischer Krankheiten kann erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen wie auch die Gesundheitssysteme haben. Dadurch erhöht sich auch das Risiko der Ungleichheit zwischen den Generationen.

Ungleichheiten und die Abnahme der sozialen Mobilität bergen ein Risiko für unsere gesamte wirtschaftliche Entwicklung 29 und den sozialen Zusammenhalt. Was die Einkommensunterschiede angeht, ist die Lage in der EU insgesamt vergleichsweise gut, aber weniger gut in Bezug auf die Chancengleichheit. Ungleiche Chancen können die gesellschaftliche und berufliche Integration von Teilen der Bevölkerung behindern und die Wachstumsaussichten beeinträchtigen. Der Abbau der Ungleichheiten ist wichtig, wenn die Bevölkerung die Nachhaltigkeitswende unterstützen soll. Der zunehmende Hang zu Isolationismus und Nationalismus könnte bedeuten, dass sich zu viele Europäer in einer Welt, die ihnen immer ungerechter vorkommt, nicht ausreichend geschützt fühlen. Fest steht jedoch, dass kein Mitgliedstaat alleine groß oder stark genug ist, um länderübergreifende Herausforderungen zu bewältigen, während wir in der EU mit vereinten Kräften Schutz bieten können.

Auch die Ungleichheiten auf globaler Ebene geben Anlass zu großer Sorge. Durch die großen globalen Unterschiede beim Bevölkerungswachstum und den Lebensstandards, die weltweit ansteigenden Temperaturen und den Verlust von Ökosystemen werden Flucht und Migration in der Welt unweigerlich zunehmen. So werden Schätzungen zufolge bis 2050 Hunderte Millionen Menschen infolge des Klimawandels und der Umweltzerstörung aus ihrer Heimat fliehen. 30 Dies verdeutlicht, wie die vielen verschiedenen komplexen Fragen miteinander verknüpft und voneinander abhängig sind und warum sie eine umfassende Antwort erfordern. Es gibt schlichtweg keine Wunderwaffe oder einfache Lösung für diese großen und schwierigen Herausforderungen.

Es ist eine gewaltige Aufgabe, unser Wirtschaftsmodell zu modernisieren, die sozialen Fragen, vor denen wir stehen, anzugehen und weiterhin eine starke, regelbasierte multilaterale Zusammenarbeit zu fördern. Doch dies sind die notwendigen Ingredienzien, um die soziale Stabilität zu sichern, das Gedeihen unserer Wirtschaft zu ermöglichen und unsere Gesundheit zu verbessern. Unsere freien Gesellschaften benötigen wirtschaftliche Dynamik sowie kontinuierliche Investitionen in Schlüsseltechnologien und Bildung. Für eine bessere Zukunft für alle brauchen wir eine neue Form nachhaltigen Wachstums in der Erkenntnis, dass sich die natürlichen Parameter des 21. Jahrhunderts von denjenigen des vorigen Jahrhunderts stark unterscheiden. Wir stellen uns dieser Herausforderung.

Die Ziele für nachhaltige Entwicklung sind per definitionem globale Ziele, die für alle Teile der Welt gelten, und als solche müssen wir sie auch angehen. Wir müssen bei unserem Handeln die internationale Dimension im Blick haben, indem wir mit gutem Beispiel vorangehen, globale Maßstäbe setzen und die Länder, die Wirtschaft und die Menschen dazu bringen, sich uns anzuschließen. Als weltweit größter Binnenmarkt, Handelspartner, Investor und Geber von Entwicklungshilfe kann die EU den Erfolg der Agenda 2030 der Vereinten Nationen ganz erheblich beeinflussen. Die EU verfolgt in vielen Bereichen bereits die modernste Politik der Welt zur Förderung der Nachhaltigkeit. Wir müssen auf diesem Weg weiter voranschreiten, aber in rascherem Tempo, um bis 2030 ein nachhaltiges Europa zu verwirklichen. Wir können es uns nicht leisten, die Verantwortung auf die nächste Generationen abzuschieben, und die Zeit wird immer knapper. Welche Entscheidungen wir in den nächsten Jahren treffen oder nicht treffen, wird ausschlaggebend dafür sein, ob es gelingt, diese Trends umzukehren.

3Ein nachhaltiges Europa bis 2030

Nachhaltige Entwicklung soll zu einem höheren Lebensstandard führen. Damit dies geschieht, müssen die Menschen echte Wahlmöglichkeiten erhalten, sind günstige Rahmenbedingungen zu schaffen und es muss Wissen verbreitet und bessere Informationsarbeit geleistet werden. Auf diese Weise dürfte es möglich sein, einen Zustand zu erreichen, bei dem wir uns an den Grundsatz „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ 31 halten – dank einer intelligenteren Nutzung von Ressourcen und einer modernen Wirtschaft im Dienste unserer Gesundheit und unseres Wohlergehens.

Wir sollten daher den Weg weitergehen, den wir uns vorgenommen haben: Übergang zu einer kohlenstoffarmen, klimaneutralen, ressourceneffizienten und die biologische Vielfalt respektierenden Wirtschaft im Einklang mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den 17 SDGs. Diese Wende muss allen zugutekommen, niemand darf dabei zurückgelassen werden, Gleichheit und Inklusion müssen gewährleistet sein. Unser Wirtschaftswachstum darf nicht mehr so stark wie bisher von nicht erneuerbaren Ressourcen abhängig sein – stattdessen müssen wir nachhaltig bewirtschaftete erneuerbare Ressourcen und Ökosystemleistungen maximal nutzen.

Die EU hat diese Wende bereits eingeleitet. Zwischen 2000 und 2015 stieg die Zahl der Beschäftigten im Umweltbereich schneller als in der Gesamtwirtschaft 32 . Kohlenstoffarme Technologien entwickeln sich zu einem wichtigen Handelsgut, was sich in den Handelsbilanzen deutlich zugunsten der EU niederschlägt. Im Zeitraum 2012-2015 beliefen sich die EU-Ausfuhren im Bereich Technologien für saubere Energie auf 71 Mrd. EUR und überstiegen damit die Einfuhren um 11 Mrd. EUR. Die EU stellt bereits unter Beweis, dass Wirtschaftswachstum und Senkung der CO2-Emissionen miteinander vereinbar sind.

Die EU kann die Maßstäbe für den Rest der Welt setzen, wenn sie bei der Umsetzung der SDGs und dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft u. a. durch intelligente Investitionen in Innovationen und Schlüsseltechnologien die Führung übernimmt. Die EU käme dann als Erste in den Genuss der Vorteile des Wandels und hätte zudem den größten Wettbewerbsvorsprung auf dem globalen Markt von morgen. Dies wird einen Beitrag zur Stärkung der Mitgliedstaaten in einer stärkeren Union leisten und die Menschen in ihrem Streben nach Freiheit und Wohlergehen unterstützen, sodass die europäische Vision verwirklicht wird.

„Grünes Wachstum“ würde „allen Booten Schubkraft geben“ 33 und sowohl den Herstellern als auch den Verbrauchern zugutekommen. Schätzungen zufolge könnte die Verwirklichung der SDGs in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft, Energie, Werkstoffe, Städte, Gesundheit und Wohlergehen Marktchancen im Wert von mehr als 10 Billionen EUR eröffnen 34 . Die EU hat sich eine ressourceneffiziente und klimaneutrale Wirtschaft zum Ziel gesetzt und wird beweisen, dass eine grüne Wende mit größerem Wohlstand einhergehen kann. Wenn dies gelingen soll, müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten in Wissenschaft, Technologie und bei modernen Infrastrukturen eine Vorreiterrolle übernehmen. Wir müssen auch die Entstehung neuer Geschäftsmodelle fördern, Hindernisse für den Binnenmarkt abbauen und die Vorteile neuer Technologien wie etwa künstlicher Intelligenz nutzen. Wichtige horizontale Faktoren wie Forschung und Innovation, Finanzen, Preisgestaltung und Besteuerung, verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sowie neue Geschäftsmodelle und Bildung werden die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitswende schaffen, sofern sie auf einen innovativen, umweltgerechten, inklusiven und sozial gerechten wirtschaftlichen Wandel ausgerichtet sind. 

Um dies zu erreichen, müssen wir weiterhin in die Menschen und in die verschiedenen Strukturen investieren, die die Grundlage unserer Gesellschaft bilden. Isolierte, unsystematische Ansätze haben sich als unwirksam erwiesen. Nötig sind umfassende, integrierte Strategien. Zum Beispiel lassen sich Umweltprobleme nicht einfach durch ausschließlich umweltpolitische Maßnahmen lösen, wenn in der Wirtschaftspolitik weiterhin die Nutzung fossiler Brennstoffe, Ressourcenineffizienz oder nicht nachhaltige Produktions- und Konsummuster propagiert werden. Ebenso reichen sozialpolitische Maßnahmen nicht aus, um die vierte industrielle Revolution zu begleiten und die vom Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft betroffenen Erwerbstätigen zu unterstützen; für die notwendige Resilienz unserer Gesellschaften werden eine solide Bildungs- und Ausbildungspolitik sowie Forschung und Entwicklung ebenfalls entscheidend sein.

Es muss gehandelt werden, und zwar auf allen Ebenen: Die EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten und die Regionen müssen einbezogen werden, Städte, Gemeinden und ländliche Gebiete sollten zu Triebkräften des Wandels werden und Bürger, Unternehmen und Sozialpartner sowie die Forschungs- und Wissensgemeinschaft müssen gemeinsam agieren. Zudem müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten mit internationalen Partnern zusammenarbeiten. Wenn wir Erfolg haben wollen, müssen wir auf allen Ebenen am gleichen Strang ziehen.

3.1Politische Grundlagen einer nachhaltigen Zukunft

Daher ist es außerordentlich wichtig, dass alle Akteure in der EU der Nachhaltigkeitswende Priorität einräumen. Sie müssen dazu die bereichsübergreifenden politischen Agenden weiterentwickeln, die in den letzten Jahren auf EU-Ebene angenommen wurden. Wesentliche Teile der EU-Politik sind bereits auf die Verwirklichung der SDGs ausgerichtet, müssen aber von den Mitgliedstaaten noch auf integrierte Weise in die Praxis umgesetzt werden. Schätzungen zufolge entstehen beispielsweise durch die Nichtanwendung bestehender EU-Umweltvorschriften jährlich Gesundheitskosten und direkte Umweltkosten in Höhe von 50 Mrd. EUR. Die vollständige Einhaltung der EU-Umweltvorschriften würde nicht nur enorme Vorteile für unsere Umwelt und Gesundheit mit sich bringen, sondern auch Arbeitsplätze schaffen. 35

Allerdings genügt es nicht, einfach das Tempo zu erhöhen und verstärkt auf nachhaltige Lösungen zurückzugreifen, sondern es geht auch darum, Brücken zu bauen und auf allen Ebenen für größere Kohärenz zwischen den verschiedenen Agenden zu sorgen. Politikkohärenz ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass wir die SDGs verwirklichen und in der EU ein langfristig grünes und inklusives Wachstum gewährleisten können.

Aus der soliden Faktenbasis für die wichtigsten Herausforderungen und Chancen im Bereich der Nachhaltigkeit ergibt sich, dass die EU den Fokus auf Produktion und Konsum in den Bereichen Werkstoffe und Produkte, Lebensmittel, Energie, Mobilität und baulich gestaltete Umwelt legen 36 und dabei auch die sozialen Auswirkungen der Veränderungen in diesen Bereichen berücksichtigen sollte. In diesen Bereichen ist die Nachhaltigkeitswende am dringendsten nötig und potenziell mit dem größten Nutzen für die Wirtschaft, die Gesellschaft und die natürliche Umwelt in der EU verbunden; hier hat sie zudem starke globale Ausstrahlungseffekte. Diese Bereiche existieren nicht isoliert voneinander, sondern sie sind eng miteinander verflochten und verstärken sich wechselseitig. 

3.1.1Von der linearen zur Kreislaufwirtschaft 

Dass verschiedene Werkstoffe und Produkte leichter verfügbar und erschwinglicher geworden sind, hat unser Leben vereinfacht und zum Anstieg des Lebensstandards und der Lebensqualität in der EU beigetragen. Folgen unsere Konsumkultur sind jedoch ein übermäßiger Abbau von Ressourcen und ein zunehmenden Druck auf Naturkapital und Klima. 37  

Wir müssen sicherstellen, dass unsere Wirtschaft in nachhaltiger Weise weiter wachsen und der Lebensstandard den Vorstellungen der Menschen entsprechend erhöht werden kann. Hierfür müssen neue Werkstoffe und Produkte konzipiert werden, durch die Wiederverwendung, Reparatur und Recycling mehr und mehr zur gängigen Praxis werden. Dies wird nicht nur das Abfallaufkommen verringern, sondern wir werden auch weniger auf Ressourcen zurückgreifen müssen, die unter hohen finanziellen und ökologischen Kosten erst noch gewonnen werden müssen. Wenn ein Produkt – sei es eine Jeans, ein Smartphone, eine Lebensmittelverpackung oder ein Möbelstück – das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat, bleibt in einer echten Kreislaufwirtschat der größte Teil des materiellen Produktwerts erhalten, denn was früher als Abfall galt, kann nun wiederverwendet werden, um neue Produkte herzustellen.

Der Übergang zur Kreislaufwirtschaft, einschließlich zu einer kreislauforientierten Bioökonomie, bietet enorme Chancen, auf nachhaltiger Basis Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Die Anwendung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in allen Sektoren und Branchen wird unter Umwelt- und sozialen Gesichtspunkten positiv für Europa sein, das Potenzial haben, bis 2030 einen wirtschaftlichen Nettonutzen von 1,8 Billionen EUR zu generieren 38 und im gleichen Zeitraum EU-weit über eine Million neuer Arbeitsplätze zu schaffen 39 . Die Kreislaufwirtschaft wird zudem ein wichtiger Faktor für die Senkung der Treibhausgasemissionen sein. 40 Da die Produktherstellung in der EU stark von Ressourcen aus anderen Teilen der Welt abhängig ist, würde der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft auch den von der EU ausgehenden globalen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Druck verringern und die strategische Autonomie der EU fördern.

Die EU ist wirtschaftlich bestens aufgestellt, um vom Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu profitieren, indem sie kreislauforientierte Produkte zu einem ihrer Hauptmarkenzeichen macht und daraus Wettbewerbsvorteile zieht. Allerdings müssen wir unsere Anstrengungen verstärken, um diesen Vorsprung zu wahren. Der von der Juncker-Kommission 2015 angenommene Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft enthält Maßnahmen, die die EU-Wirtschaft auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten und der EU helfen sollen, bei diesem Übergangsprozess weltweit Nummer eins zu werden. Der Aktionsplan umfasst Maßnahmen zur Änderung von Konsum- und Produktionsmustern, wobei der Schwerpunkt auf der Produktgestaltung (Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit), der Abfallwirtschaft, (Abfallvermeidung, Recycling von Werkstoffen, Energierückgewinnung und Vermeidung der Deponierung) und der verstärkten Sensibilisierung der Verbraucher liegt. Fast alle Elemente des Aktionsplans wurden bereits umgesetzt, doch sind weitere Schritte nötig, um eine vollständig kreislauforientierte europäische Wirtschaft aufzubauen.

Die 2018 vorgelegte überarbeitete Bioökonomie-Strategie der EU ergänzt den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, da sie auf eine verbesserte und umfassendere nachhaltige Nutzung erneuerbarer Ressourcen und die Umwandlung von nachwachsenden Rohstoffen und industriellen Nebenprodukten in biobasierte Produkte wie Brennstoffe, Chemikalien, Verbundstoffe, Möbel und Düngemittel abzielt.

Jetzt kommt es darauf an, diese politischen Maßnahmen in die Praxis umzusetzen und neuen Maßnahmen auf allen Entscheidungsebenen in der EU weiterhin Priorität einzuräumen. So muss beispielsweise die ehrgeizige Modernisierung der EU-Abfallvorschriften von den Mitgliedstaaten in die Praxis umgesetzt werden. Lebenszyklusanalysen von Produkten sollten zur Norm werden, und der Ökodesign-Rahmen, der zur Steigerung der Effizienz von Produkten führen soll, um den Energie- und Ressourcenverbrauch zu verringern, sollte so weit wie möglich ausgedehnt werden. Die Arbeiten in den Bereichen Chemikalien, nichttoxische Umwelt, Öko-Kennzeichnung und Ökoinnovation, kritische Rohstoffe und Düngemittel müssen beschleunigt werden. Die Förderung des Marktes für Sekundärrohstoffe muss weiterhin hohe Priorität haben. Die Arbeiten hinsichtlich einer kreislauforientierten Kunststoffwirtschaft müssen als wichtiger Schwerpunkt erfolgreich weitergeführt werden, aber auch ressourcen- bzw. schadstoffintensiven Branchen wie der Lebensmittel-, Textil- und Elektronikbranche müssen Unterstützung und Anreize geboten werden, damit sie den Übergang zur Kreislaufwirtschaft vollziehen. Die biobasierten Sektoren müssen ausgebaut und gestärkt werden; gleichzeitig gilt es, unsere Ökosysteme zu schützen und den Raubbau an den natürlichen Ressourcen zu verhindern. Wir sollten die Kreislaufwirtschaft zukunftsgewandt zum Rückgrat der Industriestrategie der EU machen und in diesem Rahmen neue Bereiche und Sektoren in die Kreislaufwirtschaft einbeziehen, die Verbraucher in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen und den öffentlichen Sektor anhalten, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verstärkt auf Nachhaltigkeit zu achten. Die Zeit hierfür ist reif – auch die wachsende öffentliche Unterstützung für die EU-Kunststoffstrategie zeigt, dass die Fortsetzung dieses Weges auf immer mehr Verständnis stößt.

Kreislaufwirtschaft in der Praxis: Die EU verfügt über die weltweit erste umfassende Strategie für Kunststoffe

Die EU-Strategie für Kunststoffe 41 und die EU-Rechtsvorschriften über Einwegkunststoffartikel 42 werden die Umweltverschmutzung durch Kunststoffabfälle verringern und gleichzeitig Wachstum und Innovation fördern. Bis 2030 müssen alle Kunststoffverpackungen, die in der EU auf den Markt kommen, in wirtschaftlich tragfähiger Weise recylingfähig sein. Der absichtliche Einsatz von Mikroplastik und die schädlichsten Einwegkunststoffartikel, für die es Alternativen gibt, werden verboten, und zur Herstellung neuer Produkte sollen zunehmend recycelte Kunststoffe eingesetzt werden.

3.1.2Nachhaltigkeit vom Bauernhof bis zum Verbraucher 

Der Agrarsektor und die ländlichen Gebiete der EU sind für das Wohlergehen der Europäer überaus wichtig. Unsere Agrar- und Ernährungswirtschaft macht die EU zu einem der weltweit führenden Lebensmittelerzeuger, garantiert eine sichere Versorgung mit Lebensmitteln und schafft Arbeitsplätze für Millionen von Europäern. Darüber hinaus stehen die EU-Landwirte bei der Erhaltung der natürlichen Umwelt an vorderster Front, da sie für die natürlichen Ressourcen auf 48 % der Flächen in der EU verantwortlich sind; weitere 40 % entfallen auf die Forstwirte. Der ländliche Raum der EU ist Standort innovativer Sektoren wie der Bioökonomie und darüber hinaus als Erholungsgebiet und für den Tourismus sehr wichtig. Gerade die Land- und Forstwirte sind jedoch vom weiteren Anstieg der Durchschnittstemperaturen und der Schädigung der natürlichen Umwelt direkt betroffen.

Die EU-Landwirtschaft hat in den Bereichen Klima und Umwelt echte Fortschritte erzielt: Seit 1990 sind die Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft um 20 % und der Nitratgehalt der Flüsse um 17,7 % gesunken. Die ermittelten Herausforderungen sind jedoch noch nicht bewältigt. Wenn wir unsere Wirtschaft modernisieren, unsere Umwelt schützen und die Qualität unserer Lebensmittel verbessern wollen, müssen Ungleichgewichte in unserer Lebensmittelherstellungskette korrigiert werden, von der Landwirtschaft und Fischerei bis hin zur Lebensmittel- und Getränkeindustrie, von Transport und Vermarktung bis hin zum Verbrauch.

Die SDGs zeigen den Weg auf. Schätzungen zufolge könnte mit einem globalen Lebensmittel- und Agrarsystem, das mit den SDGs im Einklang steht, bis 2030 eine neue wirtschaftliche Wertschöpfung von über 1,8 Billionen EUR erzielt werden. 43 Ein solches System könnte nährstoffreiche, erschwingliche Lebensmittel für eine wachsende Weltbevölkerung liefern, Einkommenssteigerungen bewirken, zur Wiederherstellung von Wäldern, Süßwasserressourcen und Ökosystemen beitragen und wäre zudem viel widerstandsfähiger gegen Klimarisiken. 44 Es wird davon ausgegangen, dass durch nachhaltige Produktionsverfahren in der Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung bis 2050 weltweit über 200 Millionen Vollzeitarbeitsplätze entstehen würden 45 .

Auch in diesem Bereich entwickeln sich die gesellschaftlichen Anforderungen weiter. Die Bürgerinnen und Bürger legen immer mehr Wert auf Lebensmittel, die einen breiteren Nutzen für die Gesellschaft haben, wie beispielsweise Bioprodukte, Erzeugnisse mit geografischen Angaben, lokale Systeme der Lebensmittelproduktion mit niedrigerem CO2-Fußabdruck und innovative, emissionsarme Lösungen für Lebensmittel. Der auf Umweltschutz und Tierschutz ausgerichtete ökologische Landbau ist in allen EU-Mitgliedstaaten seit 2005 stetig gewachsen und wird dies den Prognosen zufolge auch weiterhin tun. 46  

Als weltweit größter Exporteur und Importeur von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen 47 ist die EU gut aufgestellt, um diese wirtschaftliche Chance zu nutzen und bei nachhaltigen Lebensmitteln einen weltweiten Spitzenplatz einzunehmen. Dies ist erreichbar: Wir benötigen dafür einen umfassenden Ansatz, der eine echte Veränderung der Art und Weise bewirkt, in der wir Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, konsumieren und vermarkten, indem wir den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem, das auf den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft beruht, beschleunigen und die Erzeugung innovativer, gesunder, umwelt- und tiergerechter, sicherer und nährstoffreicher Lebensmittel zu einem zentralen europäischen Markenzeichen machen.

Die Kommission hat einen Vorschlag für eine modernisierte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) vorgelegt, bei der die nationalen Pläne der Mitgliedstaaten die in den Zielen der GAP verankerten strengen Nachhaltigkeitskriterien widerspiegeln müssen. Die Gemeinsame Fischereipolitik hat zu erheblichen Fortschritten bei der Verbesserung der Nachhaltigkeit der europäischen Fischerei geführt. Allerdings muss der ordnungsgemäßen Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik, einschließlich der nachhaltigen Bewirtschaftung aller Fischbestände, und der Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur auch in Zukunft hohe Bedeutung beigemessen werden.

Kasten: Unterstützung des Übergangs zu einer nachhaltigen Landwirtschaft durch eine modernisierte GAP

Die künftige GAP für den Zeitraum 2021 bis 2027 48 wird auch weiterhin die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln gewährleisten und das einzigartige europäische Landwirtschaftsmodell nachdrücklich unterstützen, wobei größeres Augenmerk auf den Umwelt- und Klimaschutz, die Förderung des kontinuierlichen Übergangs zu einem nachhaltigeren Agrarsektor und die Entwicklung dynamischer ländlicher Gebiete gelegt werden soll.

Zu den neuen Verpflichtungen gehören die Erhaltung kohlenstoffreicher Böden durch Schutz von Feuchtgebieten oder Torflandschaften, ein verpflichtendes Instrument für die Nährstoffbewirtschaftung zur Verbesserung der Wasserqualität und Verringerung der Ammoniak- und Stickoxidkonzentrationen sowie Fruchtwechsel statt Anbaudiversifizierung. Alle Landwirte, die Unterstützung im Rahmen der GAP erhalten, müssen diese Grundregeln einhalten.

Jeder Mitgliedstaat muss Öko-Regelungen ausarbeiten, über die die Landwirte Unterstützung bzw. Anreize erhalten, um Landbewirtschaftungsmethoden anzuwenden, die dem Klima- und Umweltschutz förderlich sind und über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehen. Darüber hinaus werden die Landwirte die Möglichkeit haben, weitere Beiträge zu mehr Nachhaltigkeit zu leisten; hierfür können sie über verschiedene freiwillige Regelungen zusätzliche Unterstützung erhalten.

In diesem Zusammenhang ist zudem Folgendes wichtig: die Durchsetzung eines umsichtigeren Einsatzes antimikrobieller Mittel, um das Risiko weiterer Resistenzen gegen antimikrobielle Mittel bei Tieren und Menschen zu verringern 49 ‚ die Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung, die stärkere Berücksichtigung von Tierschutznormen, die Gewährleistung der Nachhaltigkeit beim Einsatz von Pestiziden und die Umwandlung von Bioabfällen, Rückständen und Rückwürfen in wertvolle Ressourcen. Die Transparenz der Wertschöpfungsketten und Anreize für Erzeuger und Supermärkte, nachhaltige Lebensmittel anzubieten und eine gesunde Ernährungsweise zu fördern, sowie entsprechende Konsumentscheidungen der Verbraucher könnten durch geeignete innovative Maßnahmen unterstützt werden, so etwa durch bessere Aufklärung und Verbraucherinformationen, damit eine erschwingliche und gesunde Ernährung zu einer echten Option wird. Der Übergang zu einem nachhaltigeren Verbrauch tierischer Erzeugnisse würde ebenfalls erhebliche gesundheitliche Vorteile für die Verbraucher mit sich bringen und sich positiv auf die natürliche Umwelt auswirken. 50

3.1.3Energie, Gebäude und Mobilität für die Zukunft

Saubere Energie ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen Zukunft. Um unsere Umweltwirkung zu reduzieren und die Gesundheit der Menschen in Europa zu schützen, müssen wir Energie nachhaltig erzeugen, speichern und verbrauchen.

Bereits heute ist die EU einer der kohlenstoffeffizientesten Wirtschaftsräume der Welt. Erneuerbare Energien sind ein integraler Bestandteil des Energiemixes der EU, und mehr als die Hälfte des in der EU gelieferten Stroms wird klimaneutral erzeugt. In den vergangenen Jahren wurde der Energieverbrauch durch Energieeffizienzmaßnahmen, einschließlich Energiekennzeichnung, gedrosselt. 51 Beim Kauf von Geräten achten die Menschen zunehmend auf Energieeffizienz. In den Bereichen erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz sind in Europa knapp 1,5 Millionen Menschen beschäftigt.

Mit der Energieunion hat die Europäische Kommission einen der umfassendsten Rechtsrahmen der Welt für die Energiewende und die Modernisierung der Wirtschaft aufgestellt, in dem die Politikbereiche Klima, Energie, Verkehr, Forschung und weitere Bereiche zusammengeführt werden. Die auf EU-Ebene bis zum Jahr 2030 angestrebten Ziele, mindestens einen Anteil von 32 % erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch und Energieeffizienzgewinne von mindestens 32,5 % zu erreichen, sind Teil der Verordnung über die Energieunion; sie ermöglichen es uns, die im Rahmen des Klimaschutzübereinkommens von Paris eingegangene Verpflichtung, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 % gegenüber den Werten von 1990 zu reduzieren, zu übertreffen.

Kasten: Saubere Energie bietet Chancen für Beschäftigung und Wachstum

Im Zeitraum 2008 bis 2014 ist die Zahl der Arbeitsplätze im Bereich der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energie um 70 % gestiegen, und bis zum Jahr 2030 könnten weitere 900 000 Arbeitsplätze geschaffen werden, sofern öffentliche und private Investitionen mobilisiert werden. Bis zu 400 000 zusätzliche lokale Arbeitsplätze könnten im Energieeffizienzsektor entstehen.

Nach dem Jahr 2030 muss mehr getan werden, um Buchstaben und Geist des Übereinkommens von Paris gerecht zu werden und die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Energiewende voll auszuschöpfen. Die EU kann ihre kostspielige Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen deutlich verringern, ihre Ausgaben für die Einfuhr von fossilen Brennstoffen um 260 Mrd. EUR senken, ihre Energieautonomie verbessern und zu einem gerechteren Energiemarkt beitragen. Wichtig ist, dass wir die Integration des Energiemarkts durch die Errichtung der fehlenden Verbindungsleitungen und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Energiehandels weiter vorantreiben. Darüber hinaus kann die Energiewende durch Meeresenergie und Offshore-Windenergie gefördert werden. Als Spitzenreiter bei diesen Technologien sollte die EU weiterhin von ihren Vorreitervorteilen profitieren.

Da auf Gebäude derzeit rund 40 % des Energieverbrauchs entfallen, müssen die Renovierung und Modernisierung von Gebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden, womit bereits begonnen wurde. So sind in Europa in Umweltbranchen, die insbesondere mit der Sanierung von Gebäuden in Verbindung stehen, mehr als 3,4 Millionen Personen beschäftigt. Der Energiebedarf von Gebäuden lässt sich durch den zunehmenden Einsatz von effizienten, sauberen Elektroheizungen senken, aber auch durch intelligentere Gebäude und Geräte sowie durch bessere Dämmstoffe, die vollkommen den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entsprechen. Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zielt darauf ab, die Lebensqualität zu steigern, indem unsere Wohnhäuser besser wärmegedämmt und belüftet werden und somit ein angenehmeres Wohn- und Lebensumfeld bieten; gleichzeitig soll der Gebäudebestand bis 2050 dekarbonisiert werden. Solche Maßnahmen tragen zur Senkung der Lebenshaltungskosten bei, sodass die Menschen mehr Geld übrig haben. Es müssen jedoch Mittel und Wege gefunden werden, um den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, diese Wende überhaupt erst zu bewerkstelligen.

Eine weitere wichtige Triebfeder für den Übergang zu einer sauberen, ressourceneffizienten und kohlenstoffneutralen Zukunft ist der Sektor Mobilität. Das reicht von der Mobilität in Städten bis zu den transeuropäischen Verkehrsnetzen und umfasst neben dem Straßenverkehr auch die Schifffahrt und den Luftverkehr. Im Sektor Verkehrs- und Mobilitätsdienstleistungen sind rund 11 Millionen Menschen beschäftigt, und die Nachfrage nach Mobilität ist hoch. Derzeit allerdings ist der Verkehr für Luftverschmutzung, Lärm, Staus und Unfälle verantwortlich. Der Sektor verursacht bereits knapp ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Europa, und sein Emissionsfußabdruck wird immer größer. Im Aktionsplan für emissionsarme Mobilität der Kommission von 2016 und in den Vorschlägen im Rahmen von „Europa in Bewegung“, die daran anknüpfen, sind zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit unseres Verkehrssystems vorgesehen. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Treibhausgasemissionen zu verringern, und sollen den Unternehmen in der EU ein Signal geben, damit diese in saubere Beförderungsmittel investieren. Auch dies trägt zu Beschäftigung und Wachstum bei. Wir müssen sauberen, erschwinglichen Alternativen den Vorrang geben und anstreben, dass auf den Straßen in der EU nur noch emissionsfreie Fahrzeuge unterwegs sind. Darüber hinaus müssen wir digitale Technologien optimal nutzen, um den Kraftstoffverbrauch zu senken. Auch die Satellitennavigationssysteme der EU tragen zur Emissionsminderung beispielsweise im Luft- und Straßenverkehr bei.

Städte sind die Pioniere des Übergangs zu nachhaltiger Mobilität. Ihnen fällt eine wesentliche Rolle in Form nachhaltiger Stadtplanung, integrierter Raumplanung und der Regelung des Mobilitätsbedarfs und der Mobilitätsinfrastruktur zu. Städtische Gebiete sollten zudem beim Einsatz von Digitalisierung, Automatisierung und anderen innovativen Lösungen Hilfestellung erhalten und auf aktive Verkehrsformen und gemeinsam genutzte Verkehrsmittel abzielen. Dies reicht vom vermehrten Zu-Fuß-Gehen und Fahrradfahren bis zu Car-Sharing-Diensten und Fahrgemeinschaften.

Darüber hinaus müssen das Design und das Ende der Nutzungsdauer von Fahrzeugen sowie die Verkehrsinfrastruktur überprüft werden, um sicherzustellen, dass hier die Möglichkeiten des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft optimal ausgeschöpft werden. Fahrzeuge, die am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt sind, enthalten noch immer zahlreiche wertvolle Werkstoffe. Nach den EU-Rechtsvorschriften für Altfahrzeuge müssen Hersteller Neufahrzeuge so gestalten und fertigen, dass sie keine Gefahrenstoffe enthalten und dass die Werkstoffe eines Altfahrzeugs einfach für die Herstellung neuer Produkte wiederverwendet und recycelt werden können.

Es kann und sollte noch mehr getan werden, um von der Verwendung von Recyclingstoffen in Fahrzeugen und Verkehrsinfrastruktur zu einem effizienteren Recycling zu gelangen. So könnten höhere Rücklauf- und Recyclingquoten bei Elektrofahrzeugbatterien in der EU die Abhängigkeit von importierten Werkstoffen senken und dazu beitragen, den Wert von wiedergewonnenen Werkstoffen in der EU-Wirtschaft zu halten. Zusätzliche – regulatorische und finanzielle – Anreize sind wichtig, um das Kreislaufpotenzial des Verkehrssektors optimal zu nutzen.

3.1.4Sicherstellung einer sozial gerechten Wende 

Solidarität und Wohlstand sind Grundwerte an sich und bilden das Fundament unserer freien und demokratischen Gesellschaften. Die Wende zu ökologisch nachhaltigem Wirtschaftswachstum und Wettbewerb kann nur gelingen, wenn sie gleichzeitig inklusiv ist. Mehr Nachhaltigkeit muss daher auch mit der Förderung von sozialen Rechten und Wohlergehen für alle einhergehen, was wiederum zum sozialen Zusammenhalt in den Mitgliedstaaten und in der gesamten EU beiträgt.

Die Nachhaltigkeitswende kann sich sehr positiv auf das soziale Wohlergehen auswirken. Sie bietet nicht nur die Grundlage für menschenwürdige Arbeitsplätze, sondern kann auch erhebliche gesundheitliche Vorteile bieten. Es wird weithin anerkannt, dass ein guter Gesundheitszustand eng mit dem Zustand unserer natürlichen Umwelt zusammenhängt. Die durch Luft- und Wasserverschmutzung verursachten Gesundheitsschäden sind ein herausragendes Beispiel dafür. Nachhaltige Lebensmittelsysteme können alle Bürgerinnen und Bürger mit hochwertigen, nahrhaften Lebensmitteln versorgen.

Kasten: Die EU-Rechtsvorschriften über Chemikalien haben erheblich dazu beigetragen, ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen. In den vergangenen 40 Jahren hat sich die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber gefährlichen Stoffen drastisch verringert. Das EU-Recht hat auch dazu beigetragen, die Exposition gegenüber bestimmten Karzinogenen am Arbeitsplatz zu senken, und so in den vergangenen 20 Jahren in der EU schätzungsweise eine Million neuer Krebserkrankungen verhindert.

Für die Schaffung von Synergien und die Modernisierung unserer Wirtschaft sind in manchen Fällen schwierige Kompromisse nötig. Während bei der Nachhaltigkeitswende neue Arbeitsplätze entstehen, können u. a. durch Digitalisierung und Automatisierung traditionelle Arbeitsplätze vernichtet oder umgewandelt werden, was zu vorübergehenden Spannungen auf dem Arbeitsmarkt führen dürfte. Derzeit ist beispielsweise noch nicht klar, wie sich künstliche Intelligenz konkret auf den Arbeitsmarkt auswirken wird.

Auch wenn viele Haushalte kaum über die Runden kommen, setzt sich in der Öffentlichkeit zunehmend das Bewusstsein durch, dass wir anders produzieren und konsumieren müssen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass die Bevölkerungsschichten mit mittlerem und geringem Einkommen nicht nur im Vergleich härter von diesen Problemen getroffen werden, sondern dass sie darüber hinaus auch größere Schwierigkeiten haben, ihre Wohnungen oder ihre Fahrzeuge zu modernisieren bzw. ihre beruflichen Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen.

Die Wende hat Folgen für die Beschäftigten der betroffenen Branchen und manchmal für ganze Regionen. Ein Grundprinzip, um die Wende zu ermöglichen, lautet, dass niemand auf der Strecke bleiben darf. Die Nachhaltigkeitswende kann letztlich nicht gelingen, wenn sie auf Kosten von Gruppen von Menschen, Gemeinschaften, Branchen oder Regionen geht. Allen Mitgliedern unserer Gesellschaft müssen gleiche Chancen geboten werden, ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft Europas zu leisten, und sie sollten alle von der Wende profitieren. Insbesondere müssen wir es Frauen ermöglichen, erwerbstätig zu sein und nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu streben.

Damit wir unsere Gesellschaft auf den Weg der Nachhaltigkeit lenken können, müssen wir sicherstellen, dass unsere politischen Maßnahmen allen Menschen in Europa helfen, diesen Wandel zu bewältigen, indem wir ihnen unter anderem die notwendigen Fertigkeiten vermitteln. So leitete die Kommission beispielsweise die Initiative für Kohleregionen im Wandel ein, die dazu beiträgt, Strategien und Projekte für einen tragfähigen sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Wandel in bestimmten EU-Regionen zu entwickeln, und die an die kohlenstoffintensiven Regionen gerichtet ist. Solche frühen Initiativen, die die Herausforderungen der Wende vorwegnehmen, sollten gestärkt und auf andere Sektoren übertragen werden, in denen ein Wandel erforderlich ist. Ein Beispiel wären der Automobilsektor und bestimmte Branchen der Ernährungswirtschaft.

Die Gewährleistung eines sozial inklusiven, gerechten und fairen Übergangs ist zudem unverzichtbar, damit die Öffentlichkeit die notwendigen Schritte akzeptiert und die Wende zu einem Erfolg für alle wird. Dies setzt eine stärkere, gerechtere Teilhabe am Arbeitsmarkt voraus, wobei besonders auf die Qualität von Arbeitsplätzen und die Arbeitsbedingungen zu achten ist. Es setzt auch voraus, dass die Rechte von Minderheiten geachtet werden.

In diesem Zusammenhang kann eine geordnete, legale und klug gemanagte Migration Chancen für die europäische Wirtschaft schaffen, wenn sie dem demografischen Wandel in den Herkunfts- und in den Zielländern der Migranten gerecht wird. Die Integration und die volle Teilhabe von Migranten, die sich rechtmäßig und legal in der EU aufhalten, an der Gesellschaft – sei es in kultureller, sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht –, ist eine gemeinsame Verantwortung und unverzichtbar für die Sicherung des sozialen Zusammenhalts. 52  

Die Nachhaltigkeitswende setzt darüber hinaus Investitionen in wirksame, integrierte Sozialschutzsysteme voraus. Dazu gehören Investitionen in hochwertige Dienstleistungen wie allgemeine und berufliche Bildung, lebenslanges Lernen, Kinderbetreuung, außerschulische Betreuung, Gesundheitswesen und Langzeitpflege. Dies ist für die Chancengleichheit aller und die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz unverzichtbar. Insbesondere die Gesundheitssysteme müssen sich so weiterentwickeln, dass sie für alle einfach zugänglich und erschwinglich sind, was auch den besseren Zugang zu Medikamenten umfasst, dass sie stärker patientenbezogen sind und die Gesundheitsförderung und -vorsorge in den Mittelpunkt stellen. Planung und Prognosen in Bezug auf Fachkräfte im Gesundheitswesen sollten verstärkt und verbessert werden, und es sollten vermehrt kostenwirksame digitale Technologien zum Einsatz kommen. 53  

Soziale Investitionen müssen somit eine der Topprioritäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten bleiben. Das Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas 54 ist eine wichtige Referenz, in der ausführlich die Optionen für die Anpassung unserer Sozialmodelle an die anstehenden Herausforderungen untersucht werden. Die von den EU-Organen im November 2017 verkündete Europäische Säule sozialer Rechte ist für die EU der wichtigste Rahmen für die nächsten Schritte. Zweck der Säule ist es, Orientierungshilfen für einen erneuerten Prozess zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu geben. Sie enthält wesentliche Grundsätze und Rechte in den Bereichen Beschäftigung und Soziales. Unsere Hauptaufgabe ist nun, die Säule zu konkretisieren. Bei den weiteren Schritten müssen wir dafür sorgen, dass die Umsetzung der Säule dazu beiträgt, dass Menschen die geeigneten Qualifikationen für die passenden Arbeitsplätze erhalten, die auf den Übergang zu einer umweltgerechten Wirtschaft ausgerichtet sind.

Die Nachhaltigkeitswende muss außerdem auch künftig dazu beitragen, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen vertikal wachsen und sich einander annähern; gleichzeitig müssen breitere regionale Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten in und zwischen städtischen und ländlichen Gebieten in der EU vermieden werden.

Zwar handelt es sich bei 75 % des EU-Territoriums um ländlichen Raum, doch leben mehr als zwei Drittel der EU-Bevölkerung in Städten. Dort werden bis zu 85 % des BIP der EU erwirtschaftet und rund 60-80 % der Energie verbraucht. Städte werden allgemein mit Problemen wie Verkehrsüberlastung, Mangel an angemessenem Wohnraum, Luftverschmutzung und alternder Infrastruktur konfrontiert. 55 Die Umsetzung und Entwicklung der Städteagenda für die EU sollte auch künftig Priorität haben, und es sollten zunehmend Synergien mit verschiedenen Nachhaltigkeitsstrategien und anderen Instrumenten geschaffen werden.

Außerdem ist der ländliche Raum der wichtigste Lieferant der Lebensmittel, Energie und Werkstoffe, die wir verbrauchen, und hat deswegen für die Nachhaltigkeitswende zentrale Bedeutung. Die Bioökonomie ist ein Beispiel dafür, an welcher Stelle es möglich ist, einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung unserer Wirtschaft zu leisten und gleichzeitig Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu schaffen. Nachhaltiger Tourismus und nachhaltige Lebensmittelsysteme sind ebenfalls gute Beispiele für wirtschaftliche Chancen im ländlichen Raum, die den Schutz und die Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes umfassen.

EU-Maßnahmen wie die Kohäsionspolitik und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums (u. a. EU-Maßnahmen für intelligente Dörfer) allein reichen aber nicht aus, und alle Akteure, auch auf nationaler und regionaler Ebene, müssen ihren Beitrag dazu leisten, die Nachhaltigkeitswende zu beschleunigen, und die Regulierungs- und anderen Konzepte anwenden, die den ländlichen Raums stärken und gleichwertige Lebensbedingungen gewährleisten.

3.2Horizontale Faktoren der Nachhaltigkeitswende

3.2.1Bildung, Wissenschaft, Technologie, Forschung, Innovation und Digitalisierung 

Bildung, Wissenschaft, Technologie, Forschung und Innovation sind die Voraussetzungen dafür, dass durch die Verwirklichung der SDGs eine nachhaltige EU-Wirtschaft erreicht wird. 56 Wir sollten auch künftig Sensibilisierungsmaßnahmen treffen, unsere Wissensbasis verbreitern und unsere Qualifikationen perfektionieren. Wir sollten mehr in diese Bereiche investieren und sie auf die SDGs ausrichten.

Allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen sind unverzichtbar, damit sich eine Nachhaltigkeitskultur herausbilden kann. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben vereinbart, auf die Schaffung eines Europäischen Bildungsraums bis 2025 hinzuarbeiten, um das volle Potenzial von allgemeiner und beruflicher Bildung sowie Kultur als Triebkräfte für Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und soziale Gerechtigkeit zu nutzen. Allgemeinbildung ist sowohl ein Grundwert an sich als auch ein wertvolles Mittel, um nachhaltige Entwicklung zu erzielen. Die Verbesserung eines gleichberechtigten Zugangs zu inklusiver, hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung in allen Lebensabschnitten von der frühen Kindheit bis zur Hochschul- und Erwachsenenbildung muss daher im Mittelpunkt stehen. Bildungseinrichtungen aller Ebenen sollten dazu angehalten werden, ihre Tätigkeiten an den SDGs zu orientieren. Sie müssen Unterstützung erhalten, damit sie sich zu Orten entwickeln, an denen die für Nachhaltigkeit erforderlichen Fertigkeiten nicht nur gelehrt, sondern auch aktiv gelebt werden. Die Reform und Modernisierung von Bildungssystemen sollte vom Bau umweltgerechter Schulen und Campusse bis zur Entwicklung neuer Fertigkeiten für die digitale Wirtschaft reichen.

Die Verbesserung von IKT-Kenntnissen und digitalen Kernkompetenzen im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für digitale Bildung 57 und die Fokussierung auf künstliche Intelligenz 58 sollten bei den künftigen Schritten Priorität erhalten. Die Vorteile des digitalen Wandels für die Verwirklichung der SDGs zu nutzen, hat eindeutig Priorität. Die EU hat sich uneingeschränkt dazu verpflichtet, in zentralen digitalen Technologiebereichen wie Vernetzung, Internet der Dinge, Cybersicherheit, Blockchain oder Hochleistungsrechnen Kapazitäten und Fachwissen zu entwickeln, behält jedoch gleichzeitig die potenziell negativen externen Effekte von digitaler Infrastruktur im Blick.

Künstliche Intelligenz ist ein Bereich, indem die EU China und den Vereinigten Staaten hinterherhinkt. 59 Die EU muss rasch aufholen, um die wirtschaftlichen Vorteile zu nutzen. Gleichzeitig muss sie weltweit die Führungsrolle bei der Formulierung der neuen ethischen Grundsätze übernehmen, die mit dieser neuen Technologie einhergehen sollten. So kann die EU gewährleisten, dass künstliche Intelligenz Nettovorteile für Leben und Arbeit der Menschen liefert. Durch künstliche Intelligenz können große Datenmengen unverzüglich verarbeitet werden; dies bietet das Potenzial, die Produktivität in vielen Bereichen wie Gesundheitswesen, Energie, Landwirtschaft, Bildung und Umweltschutz erheblich zu steigern. Im Agrarsektor beispielsweise nutzen Forscher zurzeit künstliche Intelligenz und Massendaten, um mehrere Monate vor der Ernte die Ernteerträge vorherzusagen und damit den Landwirten potenziell zu helfen, ihre Produktivität zu steigern, indem diese aufgrund dieser Erkenntnisse entscheiden, welche Kulturen sie anbauen. Letztendlich stärkt dies die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung. 60

Forschung und Innovation kommt eine wichtige Rolle als Katalysator des Wandels zu. Sie sind ein Instrument für die Analyse der Auswirkungen des Wandels und ein Mittel, um sicherzustellen, dass jede Wende zu einer Steigerung unseres Wohlergehens führt. Darüber hinaus helfen sie uns, Geld zu sparen. Je mehr wir heute in Innovation und technologische Entwicklung investieren, desto weniger wird es auf lange Sicht kosten, unsere langfristigen politischen Zielsetzungen, z. b. im Zusammenhang mit den Klima- und Umweltzielen, zu erreichen. Europa verfügt über Intelligenz, Fertigkeiten und eine Tradition der Kreativität. Die EU kann auf die Stärken ihrer umfangreichen Forschungs- und Erfindergemeinschaft aufbauen und ist daher gut aufgestellt, um die Vorreiterrolle zu übernehmen, wenn es darum geht, bahnbrechende Lösungen für grünes, inklusives Wachstum, die in der EU und weltweit anwendbar sind, zu entwickeln und einzusetzen.

Um dieses Potenzial vollständig ausschöpfen zu können, müssen die Mitgliedstaaten allerdings mehr Mittel für Forschung bereitstellen. Die EU hat vereinbart, dass die EU-Mitgliedstaaten bis 2020 3 % ihres BIP in Forschung, Entwicklung und Innovation investieren sollen – von diesem Ziel sind sie jedoch weit entfernt.

Auf EU-Ebene wirkt das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation als Katalysator für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Investitionen. Um die Nachhaltigkeitswende voranzutreiben, müssen die Mittel für Forschung und Innovation durch ein strategisches Investitionskonzept ergänzt werden, damit innovative Lösungen auf den Markt gelangen können, für die oft kapitalintensive, risikoreiche Investitionen erforderlich sind. Instrumente wie der Europäische Fonds für strategische Investitionen wurden eingerichtet, um die Risiken solcher Investitionen zu mindern und sie somit für private Akteure interessanter zu machen. Der vor Kurzem vorgeschlagene Europäische Innovationsrat kann hier ebenfalls Hilfestellung geben, indem er erstklassige Innovatoren, Start-up- und kleine Unternehmen sowie Forscher/innen dabei unterstützt, risikoreiche innovative Projekte erfolgreich abzuschließen, international zu expandieren und von einem bereichernden Ideenaustausch zu profitieren. 

Die EU und ihre Mitgliedstaaten könnten sich darauf konzentrieren, zum einen bahnbrechende, disruptive Technologien und innovative Unternehmen mit dem Potenzial, im Zuge der Nachhaltigkeitswende Markführer in der EU und am Weltmarkt zu werden, zu finanzieren und zum anderen für die wirksame, frühzeitige Verbreitung dieser Innovationen zu sorgen. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf nachhaltige, innovative Landwirtschaft und Lebensmittelsysteme, saubere Technologie, die Gesundheit von Mensch und Tier, Ökosystemlösungen und ressourceneffiziente Produkte und Produktionsmethoden gerichtet werden. Darüber hinaus ist ein unterstützender Rechtsrahmen erforderlich, der die tatsächliche Verbreitung von Innovation für nachhaltige Entwicklung stimuliert.

Außerdem müssten die EU und ihre Mitgliedstaaten engere Verbindungen zwischen Forschung und Wirtschaft fördern. Nachhaltige EU-Drehscheiben und -Gründerzentren für Forschung, Entwicklung und Innovation sind für die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung wichtig, damit Forscher/innen und Unternehmer/innen zusammenkommen, bewährte Verfahren austauschen und Impulse für Innovation geben können. Während größere Unternehmen über die Mittel verfügen, um ihre Forschungstätigkeiten unternehmensintern zu entwickeln, ist dies bei kleinen und mittleren Unternehmen oft nicht der Fall. Stärkere und engere Verbindungen zur Forschungsgemeinschaft könnten diese Kluft überbrücken.

Kasten: Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) mit 40 Innovationszentren in ganz Europa vereinigt die drei Seiten des Wissensdreiecks (Bildung, Forschung und Unternehmen). Mehrere Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) wurden gebildet und weitere sind geplant. Diese Gemeinschaften befassen sich mit wichtigen gesellschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit den SDGs in der EU wie Klima, Energie, Lebensmittel, Gesundheit, Rohstoffe, Digitalisierung, städtische Mobilität und moderne Fertigung. Dabei arbeiten mehr als 1200 Partner aus Wirtschaft, Forschung und Bildung zusammen daran, diese Herausforderungen zu bewältigen.

3.2.2Finanzen, Preisgestaltung, Steuern und Wettbewerb

Mittel- bis langfristig wird uns Untätigkeit teuer zu stehen kommen, während die Nachhaltigkeitswende kurzfristig umfangreiche Investitionen und eine tiefgreifende Umgestaltung des Finanzsystems erfordert. Die Verwirklichung der SDGs dürfte weltweit insgesamt mit etwa 4,5 bis 6 Billionen EUR zu Buche schlagen 61 . Damit die von der EU in Paris vereinbarten Klimaziele, wie die 40 %ige Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030, erreicht werden können, müssen zusätzliche Investitionen in Höhe von etwa 180 Mrd. EUR aufgebracht werden. Auch wenn die öffentlichen Mittel effizienter und intelligenter auf die Verwirklichung der SDGs ausgerichtet werden, kann dieser Finanzbedarf nicht ohne eine stärkere Unterstützung des privaten Sektors gedeckt werden. Diese Mobilisierung von Finanzmitteln für die Wende muss jedoch mit dem Auslaufen der Finanzierung von Projekten einhergehen, die dem Ziel eines grünen und inklusiven Wirtschaftswachstums abträglich sind.

Die Investitionsoffensive für Europa zielt darauf ab, privates Kapital für die Bereitstellung öffentlicher Güter zu mobilisieren. Der 2015 als Finanzierungsinstrument der Offensive eingerichtete Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung konnte bislang Investitionen von insgesamt 370 Mrd. EUR in den für die Modernisierung der europäischen Wirtschaft maßgeblichen Bereichen anstoßen. Dazu gehören erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie soziale Infrastrukturen wie sozialer oder bezahlbarer Wohnraum. Die Kommission hat vorgeschlagen, im nächsten Haushaltsrahmen von 2021 bis 2027 die Haushaltsmittel für den sozialen Sektor, einschließlich des sozialen Unternehmertums, zu verdoppeln und nur nachhaltige Infrastrukturen zu finanzieren. Die Europäische Investitionsbank-Gruppe ist bereits heute der weltweit größte multilaterale Geber für den Klimaschutz und hat zugesagt, mindestens 25 % seiner Investitionen für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel bereitzustellen.

Die Kommission hat außerdem einen Fahrplan vorgelegt, der sich auf die Empfehlungen einer hochrangigen Expertengruppe stützt und mit dem die Rolle des Finanzsektors bei der Verwirklichung einer gut funktionierenden Wirtschaft, in der auch umwelt- und sozialpolitische Ziele vorangebracht werden, gestärkt werden soll. Der Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen 62 und die darauf folgenden Legislativvorschläge werden Investoren dabei helfen, fundierte Anlageentscheidungen auf der Grundlage klarer Kriterien für nachhaltige Investitionen zu treffen. Dies dürfte dazu beitragen, rascher und in größerem Umfang Investitionen in nachhaltige Projekte sowohl in der EU als auch weltweit auf den Weg zu bringen und Investoren von nicht nachhaltigen Investitionen abzuhalten.

Ein weiterer Schwerpunkt sollte darauf gelegt werden, das nachhaltige Finanzwesen mit der Realwirtschaft zu verknüpfen, damit der zunehmenden Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen seitens der Investoren ein breiteres Angebot gegenüber steht. Dabei ist eine angemessene Einpreisung externer Effekte von entscheidender Bedeutung. Zusätzliche Anstrengungen sollten unternommen werden, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger über das Finanzwesen zu informieren und sie über die von ihnen finanzierte Unternehmenstätigkeit aufzuklären, aber auch darüber, wie sie die Fondsverwalter zur Rechenschaft ziehen können, wenn ihr Geld nicht nachhaltig verwaltet wird.

Die EU leitet einen umfassenden Wandel des Finanzsystems hin zu mehr Nachhaltigkeit ein durch:

üdie Entwicklung einer „gemeinsamen Sprache“: Ein einheitliches EU-Klassifikationssystems („Taxonomie“) soll für Klarheit darüber sorgen, welche Wirtschaftstätigkeiten nachhaltig sind und in welchen Bereichen nachhaltige Investitionen größtmögliche Wirkung entfalten können;

üdie Verringerung des Risikos der „Grünfärberei“: Durch die Einführung von EU-Standards und -Kennzeichnungen für grüne Finanzprodukte können Investoren leicht feststellen, welche Investitionen den Kriterien der Umweltfreundlichkeit oder Emissionsarmut genügen;

üdie Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Anlageberatung: Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen werden verpflichtet, Kunden entsprechend ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu beraten;

üdie Erarbeitung von Nachhaltigkeitsbenchmarks und die Stärkung ihrer Transparenz;

üdie Klarstellung der Pflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern: Die Berücksichtigung des Kriteriums der Nachhaltigkeit bei den Investitionsentscheidungen muss gewährleistet und mehr Nachdruck auf ihre Offenlegungspflichten gelegt werden;

üdie Stärkung der Transparenz der Berichterstattung von Unternehmen: Aktualisierung der Leitlinien für die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen.

üdie Einbindung der Nachhaltigkeit in die Aufsichtsvorschriften: Einbeziehung des sogenannten „green supporting factor“, sofern dies aus der Risikoperspektive gerechtfertigt ist, um die Finanzstabilität zu gewährleisten.

Um die finanzielle Grundlage von Investitionen der öffentlichen Hand in die Nachhaltigkeitswende zu erhalten, sind auf allen Ebenen nachhaltige Fiskalreformen erforderlich. Wir sollten außerdem die Steuervermeidung durch Unternehmen und das Steuerdumping entschiedener bekämpfen. Hier ist eine transnationale Zusammenarbeit erforderlich, um gegen Steueroasen vorzugehen, die die Steuerbemessungsgrundlage sowohl in der EU als auch in den Entwicklungsländern aushöhlen.

Grundsätzlich sollten die Steuersysteme in der EU und die Preisgestaltung so konzipiert sein, dass sie die tatsächlichen Kosten widerspiegeln, unsere wichtigsten sozialen und ökologischen Probleme angehen und Verhaltensänderungen in der gesamten Wirtschaft nach sich ziehen. Voraussetzung für einen nachhaltigen Wettbewerb sind Preise, die - durch die Internalisierung externer Effekte - die tatsächlichen Produktions- und Nutzungskosten widerspiegeln 63 .

Regulierungsbehörden, Führungskräfte aus der Wirtschaft und die Zivilgesellschaft müssen zusammenarbeiten, um im Einklang mit den SDGs gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und eine Entwicklung anzukurbeln, durch die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen am erschwinglichsten werden.

Dies sollte mit entsprechenden Änderungen der Steuersysteme in den Mitgliedstaaten einhergehen, die eine steuerliche Entlastung der Arbeit und einer Erhöhung der Steuern auf Kapital, Umweltverschmutzung, unterpreisigen Ressourcen und andere ökologische externe Effekte vorsehen 64 . Dabei müssen das Nutzer- und das Verursacherprinzip Anwendung finden, um Umweltzerstörung zu verhindern oder rückgängig zu machen und zu vermeiden, dass dafür der Steuerzahler aufkommen soll. Derzeit sind in der EU die Einnahmen aus Steuern auf Arbeit weiterhin achtmal höher als die Einnahmen aus Umweltsteuern, und im Laufe der Jahre haben nur wenige EU-Mitgliedstaaten den Anteil ihrer Steuern auf Arbeit gesenkt, wohingegen der Anteil ihrer Umweltsteuern erhöht wurde.

Die externen Kosten des Verkehrs in der EU sind hoch.

Die Europäische Kommission hat eine Studie über die Internalisierung externer Kosten in Bezug auf alle Verkehrsträger in Auftrag gegeben, bei der auch Verkehrsüberlastung, Unfälle, CO2-Emissionen, Lärm, Luftverschmutzung und Schädigung von Lebensräumen berücksichtigt und diese Kosten den von den Nutzern getragenen Kosten gegenübergestellt werden. Sie soll zeigen, inwieweit das Nutzer- und das Verursacherprinzip in der EU umgesetzt werden, und Optionen für eine weitere Internalisierung der negativen externen Effekte aufzeigen. Vorläufigen Ergebnissen zufolge wird das Gesamtvolumen der externen Kosten des Verkehrs in den EU-Mitgliedstaaten auf rund 1 000 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt, was fast 7 % des BIP entspricht. Die Ergebnisse dieser Studie, die bis Mitte 2019 abgeschlossen sein soll, werden einen wichtigen Beitrag zu den anstehenden Debatten über die Zukunft der EU-Verkehrspolitik leisten.

Ferner müssen wir eine sozial gerechte Nachhaltigkeitswende sicherstellen, deren Kosten gleichermaßen auf die Steuerzahler verteilt werden und bei der jeder einen angemessenen Anteil zahlt. Die erforderliche schrittweise Verlagerung der Steuern und die Beseitigung kontraproduktiver finanzieller Anreize wie Subventionen für fossile Brennstoffe könnten regressive Auswirkungen haben und vor allem die ärmere Bevölkerung treffen. Die politischen Entscheidungsträger müssen daher alle maßgeblichen Hebel einsetzen und neben aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen und Angeboten für allgemeine und berufliche Bildung sicherstellen, dass der Wandel mit Maßnahmen einhergeht, die die Steuersysteme und den Steuermix progressiver gestalten und den am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen Rechnung tragen 65 .

Eine harmonisierte Besteuerung negativer sozialer und ökologischer externer Effekte im EU-Binnenmarkt wird auch wichtig sein, um die EU in die Lage zu versetzen, zu einer effizienteren und nachhaltigeren Wirtschaft überzugehen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen 66 . So steht z. B. der Rechtsrahmen der EU für die Energiebesteuerung derzeit noch im Widerspruch zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen der EU 67 , was sich nachteilig auf die vereinbarten politischen Ziele auswirkt. Die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip im Rat im Einklang mit der Mitteilung der Kommission „Auf dem Weg zu einer effizienteren und demokratischeren Beschlussfassung in der EU-Steuerpolitik“ 68 wird eine unverzichtbare Voraussetzung für den Wandel sein.

Zudem ist der Wettbewerb ein wichtiger Bestandteil des Policy-Mix insgesamt und der Nachhaltigkeitswende. Die Wettbewerbspolitik fördert die „Wirtschaftsdemokratie“ und Gleichbehandlung. Sie schafft die Voraussetzungen für erschwingliche Preise, Qualität und Auswahl und reduziert verfestigte wirtschaftliche Machtstrukturen, die neuen Maßstäben nicht mehr entsprechen. Nachweislich werden durch die Wettbewerbspolitik die ärmeren Haushalte gegenüber den wohlhabenderen 69 begünstigt und eine effizientere Ressourcenzuteilung unterstützt und Innovationen, insbesondere technologische Spitzenleistungen, vorangetrieben.

Kasten: Die EU-Beihilfepolitik wurde – insbesondere durch ihre Modernisierung in den letzten Jahren – verstärkt auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. 94 % aller staatlichen Beihilfen in der EU werden für horizontale Ziele von gemeinsamem Interesse gewährt, wie z. B. Umweltschutz, Forschung, Entwicklung, Innovation und regionale Entwicklung. 54 % der Gesamtausgaben flossen in die Förderung von Umwelt- und Energieeinsparungen 70 .

3.2.3Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, soziale Verantwortung der Unternehmen und neue Geschäftsmodelle 

Den Unternehmen kommt bei der Nachhaltigkeitswende eine entscheidende Rolle zu. In den letzten Jahrzehnten hat die Zahl jener Unternehmen immer weiter zugenommen, die sowohl auf freiwilliger Basis als auch auf Betreiben der öffentlichen Hand ökologische und soziale Verantwortung zu einem zentralen Anliegen ihres unternehmerischen Auftrags gemacht haben. Eine steigende Zahl von Unternehmen betrachten somit die SDGs als integralen Bestandteil ihrer Strategie für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Sie haben verstanden, dass verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu nachhaltigeren Gewinnen und mehr Wachstum, neuen Marktchancen und langfristiger Wertschöpfung für die Aktionäre führen kann.

Angesichts der zunehmenden Komplexität und Globalisierung von Lieferketten ist es wichtig, auch in Drittländern die Einhaltung hoher Nachhaltigkeitsstandards zu fördern. Geschäftspraktiken, Konsum- und Produktionsmuster der Unternehmen und Verbraucher in der EU sollten nicht indirekt zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in anderen Teilen der Welt beitragen.

In den letzten beiden Jahren hat die EU die Rechte von Aktionären 71 und Anlegern 72 gestärkt und ihnen die Bedeutung der finanziellen und nichtfinanziellen Aspekte der Unternehmensleistung dargelegt, damit sie in der Lage sind, Unternehmen besser zur Verantwortung zu ziehen. Die EU hat auch neue ökologische und soziale Kriterien in ihre Rechtsvorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen aufgenommen, um Unternehmen zu ermutigen, sozial verantwortliche Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Die EU hat die Verordnung über Mineralien aus Konfliktgebieten 73 angenommen, um sicherzustellen, dass EU-Unternehmen bestimmte Mineralien und Metalle nur aus verantwortungsvollen Quellen einführen, die keine Gewinne zur Finanzierung bewaffneter Konflikte verwenden. In diesem Zusammenhang ist auch der vor kurzem angenommene Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen von Bedeutung, da er das Finanzsystem mit nachhaltigeren Projekten verknüpft 74 .

Allerdings besteht auf allen Ebenen noch eindeutig Handlungsbedarf. Auf EU-Ebene können durch die Ermittlung geeigneter Maßnahmen und konkreter Wege, um nachhaltigeres unternehmerisches Handeln zu fördern, weitere Ergebnisse erzielt und der Wettbewerbsvorsprung der EU-Unternehmen in diesem Bereich ausgebaut werden. Wir müssen dabei verschiedene Formen zusätzlicher Anreize in Betracht ziehen, die Unternehmen dazu veranlassen können, Nachhaltigkeitsziele in ihre Geschäftstätigkeit einzubeziehen, einschließlich der Erschließung des Potenzials neuer Technologien und der Kreislaufwirtschaft. Die EU wird sich sowohl im Rahmen ihres internen und wie auch ihres auswärtigen Handelns weiterhin für die Umsetzung international vereinbarter Leitlinien und Grundsätze für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln wie die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einsetzen müssen. Dies ist auch wichtig, um gleiche Rahmenbedingungen auf internationaler Ebene zu gewährleisten.

Mit Blick auf die Zukunft kann die kollaborative Wirtschaft, die direkte Geschäftsbeziehungen der Verbraucher untereinander vorsieht, einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und zum Entstehen nachhaltigerer Geschäftsmodelle leisten, wenn sie auf verantwortungsvolle Weise gefördert und weiterentwickelt wird. Derzeit schafft der Flickenteppich unterschiedlicher regulatorischer Maßnahmen in der EU jedoch Unsicherheit für herkömmliche Unternehmen, neue Dienstleistungsanbieter und Verbraucher gleichermaßen und behindert das Wachstum der kollaborativen Wirtschaft in der EU und entsprechender neuer und innovativer Dienstleistungen.

Soziales Unternehmertum, das auf die Lösung von Problemen der Gemeinschaft abzielt, kann eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, Herausforderungen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit anzugehen und gleichzeitig inklusives Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene, gemeinsamen Wohlstand und soziale Inklusion zu fördern. Derzeit konzentrieren sich Sozialunternehmen in der Regel eher auf spezifische Nischen, insbesondere im lokalen Bereich, und haben Schwierigkeiten, in der EU zu expandieren. Auch ihre Finanzierung ist nach wie vor ein erhebliches Problem, das die EU veranlasst hat, mehr Mittel für Sozialunternehmen zur Verfügung zu stellen. Wie bei der kollaborativen Wirtschaft können auch hier zu komplexe oder fehlende rechtliche Rahmenbedingungen und Beschränkungen auf lokaler Ebene ein Hindernis darstellen. In Frankreich wurde daher 2014 ein spezifischer Rechtsrahmen festgelegt, der den Besonderheiten des Sektors Rechnung trägt und diesen Unternehmen neue Impulse gibt.

3.2.4Offener und regelbasierter Handel

Ein offener und auf Regeln basierender Handel ist eines der wirksamsten Instrumente, um unseren Wohlstand und den unserer Partner zu steigern, unseren Lebensstandard und die Nachhaltigkeit unseres Planeten und unserer Demokratien zu verbessern. Ein nachhaltiges Europa in einer nachhaltigen Welt können wir nur erreichen, wenn wir unsere multilateralen Institutionen und bilateralen und multilateralen Handelsabkommen nutzen, um globale Standards festzulegen.

Protektionistische Tendenzen und der Ansatz „mein Land zuerst“ führen dagegen zu Konflikten. Sie behindern zudem massiv den Aufbau eines nachhaltigen Planeten – ein Ziel, das eben gerade eine Zusammenarbeit auf internationaler Ebene erfordert. Die EU hat also aus vielen Gründen ein vitales Interesse, das multilaterale System mit Nachdruck zu unterstützen und zu stärken.

Im Rahmen der Nachhaltigkeitswende müssen wir noch aktiver mit gleichgesinnten Partnern zusammenarbeiten, um schrittweise neue Vorschriften auszuhandeln, die der Agenda 2030 der Vereinten Nationen Rechnung tragen. In der Agenda wird betont, dass das regelbasierte multilaterale Handelssystem, dessen zentrales Element die Welthandelsorganisation (WTO) bildet, einen maßgeblichen Beitrag zu den SDGs leistet. Die derzeitigen konstruktiven Anstrengungen der EU im Hinblick auf eine Modernisierung der WTO sind daher von wesentlicher Bedeutung.

Wenn die derzeitigen Weltmächte internationale Handelsabkommen aufkündigen, bieten sich der EU neue Chancen. Diese Europäische Union, die über den am weitesten entwickelten Binnenmarkt der Welt mit fast einer halben Milliarde Verbraucherinnen und Verbrauchern verfügt, kann den Platz derer einnehmen, die sich zurückziehen, und hat dies bereits getan. Darüber hinaus stellt sie den Handel auf eine neue und nachhaltigere Grundlage. Alle neuen Handels- und Investitionsabkommen der EU enthalten nun ein Kapitel über nachhaltige Entwicklung, mit dem die Sozial- und Umweltstandards aufrechterhalten und gefördert werden. Das im Juli 2018 unterzeichnete Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan ist das erste, das unter Zugrundelegung der im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens eingegangenen Verpflichtungen ausgearbeitet wurde. Im September 2018 vereinbarten die EU und Kanada im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA), sich für den Handel und die Bekämpfung des Klimawandels einzusetzen. Die EU verhandelt derzeit im Rahmen der Modernisierung unseres Assoziierungsabkommens mit Chile über genderspezifische Bestimmungen.

Kasten: Die Juncker-Kommission hat acht Handelsabkommen mit 15 Ländern angenommen oder mit deren Umsetzung begonnen, darunter Kanada, die Ukraine, Singapur, Vietnam, Japan und mehrere Staaten in Afrika und im Pazifischen Ozean 75 . Damit hat die EU nun über 39 Handelsabkommen mit 70 Ländern weltweit geschlossen. Seit 2010 sind Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung ein zentraler Bestandteil der Freihandelsabkommen der EU.

Die Kommission schlug 15 Punkte vor, um die Umsetzung und Durchsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in EU-Handelsabkommen zu verbessern 76 . Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer stärkeren Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, einer wirksameren Durchsetzung, einschließlich einer konsequenteren Berufung auf Nachhaltigkeitskapitel im bestehenden Streitbeilegungsmechanismus und einer verbesserten Kommunikation und Transparenz.

Im Rahmen ihrer Unterstützung für Entwicklungsländer gewährt ihnen die EU durch das Allgemeine Präferenzsystem einseitige Handelspräferenzen. Diese Präferenzen sind an die Bedingung geknüpft, dass die begünstigten Länder die wichtigsten internationalen Übereinkommen und Abkommen in den Bereichen Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und verantwortungsvolle Staatsführung einhalten. Somit wird den Entwicklungsländern ein Anreiz geboten, ihr Wirtschaftswachstum auf eine nachhaltige Grundlage zu stellen. Bei schwerwiegenden und systematischen Verstößen gegen die Grundsätze dieser Übereinkommen kann die Kommission die Gewährung von Präferenzen vorübergehend zurücknehmen.

3.2.5Governance und Gewährleistung der Politikkohärenz auf allen Ebenen 

Eine echte Nachhaltigkeitswende zum Nutzen aller Europäer durch die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele erfordert einen umfassenden Ansatz. Die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre Partner müssen den Verknüpfungen zwischen den verschiedenen Herausforderungen und Chancen im Bereich der Nachhaltigkeit Rechnung tragen und die Kohärenz zwischen den verschiedenen Politikbereichen, Sektoren und Entscheidungsebenen stärken.

Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte definiert „wer wir sind“. Diese nicht verhandelbaren Grundsätze und Werte sind in den EU-Verträgen festgelegt und bilden die Grundlage, auf der wir aufbauen. Sie sind auch integraler Bestandteil der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der SDGs. Das Gleiche gilt für die Grundsätze des Friedens, der Justiz und robuster Institutionen, die die EU stets mit Nachdruck vertreten hat. Diese Grundsätze und gemeinsamen Werte gelten nicht automatisch und die EU, ihre Mitgliedstaaten und alle Europäer müssen sich für sie einsetzen, sie bewahren und stärken. Unsere Sozialpartner können einen maßgeblichen Beitrag leisten. Diese Partnerschaft muss aufrechterhalten und gestärkt werden, damit sowohl eine wirksame Governance als auch eine angemessene Politikkohärenz gewährleistet ist.

Auch über diese Grundsätze hinaus ist die politische Kohärenz in allen Bereichen von grundlegender Bedeutung, und beruht auf Planung, faktengestützter Politik, Inklusivität, Effizienz, Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie auf der Messung und Überwachung der Auswirkungen. Eine bessere Rechtsetzung und eine verantwortungsvollere Governance auf allen Ebenen sind in dieser Hinsicht ebenfalls wesentlich. Für alle politischen Optionen müssen sorgfältige Folgenabschätzungen durchgeführt und Kompromisse zwischen wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Zielen möglichst minimiert und abgeschwächt werden. In diesem Zusammenhang müssen Umsetzungslücken, die eine nachhaltige politische Kohärenz gefährden, durch wirksame und strukturelle Maßnahmen behoben werden.

Die SDGs sind von ihrer Konzeption her unteilbar und erstrecken sich meist auf mehrere Politikbereiche. Daher muss eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Regierungs- und Verwaltungsebenen mit einer größeren Kohärenz zwischen den verschiedenen Politikbereichen einhergehen. Die Bereiche Nahrungsmittel, Energiemanagement und Bewirtschaftung von Wasserressourcen sind eng miteinander verknüpft. Gleiches gilt z. B. für Verkehr, Luftqualität und Gesundheit. Ein solcher sogenannter „Nexus-Ansatz“ erfordert sektorenübergreifende Projekte auf allen Ebenen, die den Verflechtungen zwischen den SDGs Rechnung tragen. Die Europäische Kommission verfolgt diesen Ansatz mit der Annahme interner Arbeitsmethoden, die Schubladendenken bei den Mitgliedern und dem Personal der Kommission durchbrechen.

Politikkohärenz muss nicht nur auf EU-interner Ebene, sondern auch bei den Auswirkungen der Innenpolitik auf die externe Dimension und umgekehrt gewährleistet werden. Wir müssen sicherstellen, dass die EU die negativen Auswirkungen ihres ökologischen Fußabdrucks nicht in andere Länder exportiert oder dadurch in anderen Teilen der Welt Armut, Ungleichheit und Instabilität schafft. Als Europäer muss uns bewusst sein, dass negative Auswirkungen in anderen Teilen der Welt einen Bumerang-Effekt auf unsere eigene Wirtschaft und Gesellschaft haben werden, z. B. durch die Verschärfung der Ursachen von Migration. Die EU setzt sich für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung ein, um dadurch sicherzustellen, dass die Auswirkungen der internen Politik der EU auf Entwicklungsländer systematisch berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Monitoring wurde in die allgemeinen Folgemaßnahmen der Kommission zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen einbezogen 77 .

Erfolgreiche Maßnahmen setzen die Festlegung klarer und messbarer Ziele voraus, damit Fortschritte verfolgt und Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden können. Als nächster Schritt könnte daher auf EU-Ebene eine Vereinbarung über solche Ziele und ein Monitoringsystem beschlossen werden. Der Europäische Rat begrüßte die Absicht der Kommission, 2019 dieses Reflexionspapier zu veröffentlichen, um den Weg für eine umfassende Strategie zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu bereiten, in der auch ein solcher Schritt verankert werden könnte.

Die Umsetzung der SDGs erfordert eine wirksame Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen der Governance: der EU-Ebene sowie der nationalen, regionalen und lokalen Ebene. Die Empfehlungen in der Mitteilung der Kommission „Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Die Stärkung ihrer Rolle in der Politikgestaltung der EU“, die im Anschluss an die Einsetzung der „Task Force für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln“ veröffentlicht wurde, geben diesbezüglich einen entsprechenden Fahrplan vor 78 . Die Kommission und andere EU-Einrichtungen könnten insbesondere den Austausch bewährter Verfahren zwischen Städten und Regionen erleichtern und die Parameter für einen grenzübergreifenden territorialen Ansatz für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele festlegen.

Natürlich müssen Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft und Wissenschaft auch an den Beratungen und Umsetzungsmaßnahmen beteiligt sein. Die hochrangige Multi-Stakeholder-Plattform zur Umsetzung der SDGs, die 2017 von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde 79 , hat sich als positive Initiative zur Zusammenführung bereichsübergreifender Ideen bewährt. Ihre Ergebnisse mit denen sie die Arbeit der Kommission maßgeblich unterstützt hat, sind diesem Reflexionspapier als Anhang beigefügt. Die hochrangige Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen ist ein weiteres positives Beispiel für sektorübergreifende Zusammenarbeit, die maßgeblich zur Ausarbeitung des Aktionsplans der Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen beigetragen hat.

Um komplexe Herausforderungen mit einem breiten Spektrum konkurrierender Interessen zu bewältigen, könnten Multi-Stakeholder-Partnerschaften gefördert werden, die der Verflechtung der verschiedenen SDGs Rechnung tragen.

Allerdings muss bei einem Mehr-Ebenen-Ansatz klar definiert werden, welche Anstrengungen die EU auf der Ebene der globalen Governance unternimmt. Bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele stehen wir vielen Herausforderungen gegenüber, die nicht an Grenzen haltmachen. Dafür ist eine stärker „nach außen gerichtete Orientierung“ in enger Zusammenarbeit mit den Partnern der EU aus aller Welt und auf allen Ebenen erforderlich. Eine Schlüsselrolle kommt dem hochrangigen politischen Forum bei den Vereinten Nationen zu, das die Fortschritte bei der Umsetzung verfolgt. Die EU kann als starker Fürsprecher des Multilateralismus eine Führungsrolle bei der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Berichterstattung über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele und einer konsequenten Umsetzung und Überwachung durch alle Partner einnehmen.

4Die EU als globaler Wegbereiter einer nachhaltigen Entwicklung

Die EU und die Vereinten Nationen sind natürliche Partner, wenn es darum geht, eine sicherere und bessere Welt für alle zu schaffen. Wir brauchen nicht mehr Mauern, sondern globale Regeln, die von allen eingehalten werden. Ein auf Regeln basierendes System ist der beste Garant für die Nachhaltigkeit unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Nur multilaterale Diplomatie kann zu Lösungen für internationale Herausforderungen führen. In der Globalen Strategie der EU für ihre Außen- und Sicherheitspolitik wird die Bedeutung der SDGs als übergreifende Priorität anerkannt, für deren Umsetzung die EU und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam mit ihren internationalen Partnern konzertierte Anstrengungen unternehmen müssen.

Das Wiederaufflammen gewaltsamer Konflikte in der ganzen Welt, insbesondere in den letzten fünf Jahren, erinnert uns erneut daran, dass Frieden und Sicherheit in der EU auch davon abhängig sind, ob die EU in der Lage ist, zum Aufbau und Erhalt des Friedens in anderen Teilen der Welt beizutragen. Durch ihre Erfahrungen bei der Sicherung von Frieden in Europa verfügt die EU als globaler Akteur für dauerhaften Frieden und Wohlstand über „sanfte Macht“ und Glaubwürdigkeit.

Die EU muss nachhaltige Lösungen für globale Probleme auch weiterhin in den Partnerländern fördern, da unsere politischen Maßnahmen nur begrenzte Auswirkungen auf den Planeten haben werden, wenn andere Länder gegensätzliche politische Maßnahmen verfolgen. Indem sie anderen Ländern hilft und diese ermutigt, ihren Maßnahmen zu folgen, kann die EU für gleiche Rahmenbedingungen sorgen, so dass für alle Länder die gleichen Voraussetzungen gelten. Darüber hinaus führt die Nutzung von EU-Lösungen in Drittländern zur Schaffung von Arbeitsplätzen und mehr nachhaltigem Wachstum nicht nur in den Partnerländern, sondern auch in der EU selbst.

Um den grünen und inklusiven wirtschaftlichen Wandel erfolgreich zu vollziehen, müssen wir letztlich auch unsere internationalen Partner an Bord holen und deutlich machen, dass ein globales Modell für nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage unserer zentralen Werte und Grundsätze der beste Weg ist, gemeinsamen Wohlstand und eine nachhaltige Welt zu erreichen. Die internen Bemühungen der EU zur Verwirklichung der SDGs und ihre Projektion nach außen sind daher zwei Seiten derselben Medaille. Es liegt im Interesse der EU, im Rahmen ihres auswärtigen Handelns auch weltweit eine führende Rolle bei der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu übernehmen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind weltweit der größte Geber von Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe. Die EU setzt sich geschlossen dafür ein, ihren Beitrag zur öffentlichen Entwicklungshilfe auf mindestens 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens pro Jahr zu erhöhen. Durch die weltweite Kooperation mit 150 Partnerländern kann die EU im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit sowohl Menschen aus der Armut befreien und ihnen ein Leben in Würde und Gleichheit ermöglichen als auch friedliche, gerechte und inklusive Gesellschaften aufbauen. Vor dem Hintergrund anhaltender Krisen muss die EU ihre konzertierten Anstrengungen fortsetzen, um den humanitären Bedarf zu decken und gleichzeitig die Ursachen von Armut, Vertreibung, Fragilität und Instabilität zu bekämpfen.

Beim neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik sind die Maßnahmen der EU ausdrücklich auf die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen ausgerichtet, mit dem Hauptziel, die Armut zu beseitigen. Eine der größten Stärken des Konsenses liegt darin, dass sich die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für eine bessere Zusammenarbeit einsetzt, unter anderem durch eine bessere gemeinsame Programmierung und eine wirksamere Koordinierung vor Ort. Dies dürfte sich mit dem künftigen Außenfinanzierungsinstrument der EU, das ausdrücklich dazu dient, die Umsetzung der SDGs zu unterstützen, noch weiter verbessern.

Wir werden unsere aktive Zusammenarbeit mit den Partnerländern fortsetzen – durch den politischen Dialog auf der Grundlage der SDGs sowie durch finanzielle Unterstützung und Entwicklungszusammenarbeit. Die neue Partnerschaft der EU mit den Ländern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, die das derzeitige Abkommen von Cotonou ablösen wird, dürfte durch die Verwirklichung der SDGs zu wachsendem Wohlstand beitragen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten dem Aufbau einer starken Partnerschaft und einer gleichberechtigten Zusammenarbeit mit Afrika in Zukunft eine besondere Bedeutung beimessen. Die EU hat ein starkes Interesse an einem afrikanischen Kontinent, der wirtschaftlich und politisch gedeiht und bessere Möglichkeiten für Wachstum, lokale Beschäftigung, neue Geschäftsmodelle und für beide Seiten nutzbringende Handelsbeziehungen mit Europa bietet. Gleichzeitig kann die Zusammenarbeit der EU mit weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländern in einem breiten Spektrum von Sektoren die nachhaltige Entwicklung weltweit bedeutend voranbringen.

Die umfassende Einbindung des Privatsektors und die Förderung nachhaltiger Investitionen über die EU-Grenzen hinaus bleibt eine Priorität. Mit der Europäischen Investitionsoffensive für Drittländer wurde ein neuer Standard für die Nutzung öffentlicher Mittel geschaffen, um private Investitionen für die nachhaltige Entwicklung in Partnerländern zu mobilisieren – angefangen bei Afrika und der EU-Nachbarschaft 80 . Die neue Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze, die im September 2018 ins Leben gerufen wurde, bietet ein großes Potenzial für die Erschließung nachhaltiger Investitionen und trägt dazu bei, dass allein in den nächsten fünf Jahren bis zu zehn Millionen Arbeitsplätze in Afrika geschaffen werden können.

Da besonders Entwicklungsländer Schwierigkeiten haben, Zugang zu ausreichender Finanzierung für ihren Bedarf an nachhaltiger Infrastruktur und Energieeffizienz zu erhalten, könnte der globale Charakter der Finanzmärkte ein großes Potenzial bieten, alle Länder im Übergangsprozess zu unterstützen, indem lokaler Bedarf aus globalen Finanzierungsquellen gedeckt wird. Durch die länderübergreifende Abstimmung von nachhaltigen Finanzinitiativen und -instrumenten würden kompatible Märkte für nachhaltige finanzielle Vermögenswerte über die Grenzen hinweg sichergestellt, Größenvorteile erzielt und eine Fragmentierung vermieden. Dies würde den Unternehmen und dem Finanzsektor weltweit bedeutende neue Investitionsmöglichkeiten eröffnen.

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bei der Koordinierung der internationalen Bemühungen um den Aufbau eines Finanzsystems, das weltweit nachhaltiges Wachstum fördert, eine führende Rolle zu übernehmen. Um die Zusammenarbeit zu verstärken und Synergien zu nutzen, wäre es zweckmäßig, ein internationales Netz von Verwaltungsstellen sowohl aus Industrie- wie auch aus Entwicklungsländern aufzubauen, die sich für die Förderung eines nachhaltigen Finanzwesens einsetzen. Eine kohärente internationale Strategie und Architektur, mit der Institutionen wie die Weltbankgruppe, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung mobilisiert werden, würde dazu beitragen, nachhaltige Finanzierungen zu unterstützen und internationale Investoren für nachhaltige Investitionen in der ganzen Welt zu gewinnen. Neue Finanztechnologien und innovative Finanzierungslösungen bieten zusätzliche großartige Möglichkeiten, um globale Investoren mit nachhaltigen Projekten in Verbindung zu bringen.

Klimawandel und Umweltzerstörung stellen zunehmend eine der größten Bedrohungen für Frieden und Sicherheit in der Welt dar, und ohne entschlossenes Handeln wird diese Bedrohung für unseren Planeten, einschließlich Vertreibung und Migration, noch verstärkt. Die EU muss hier eine Vorreiterrolle übernehmen, unter anderem bei der rigorosen Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens und bei den internationalen Bemühungen um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Die EU könnte zudem verbindliche globale Vereinbarungen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Ressourcennutzung und biologische Vielfalt initiieren.

Als Wegbereiter eines grünen und inklusiven wirtschaftlichen Wandels, unter nachdrücklicher Förderung internationaler Regeln, können wir weltweit geltende Standards festlegen und uns einen starken Wettbewerbsvorteil auf dem globalen Markt verschaffen.

5Zukunftsszenarien

 

Die EU hat sich uneingeschränkt zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen verpflichtet. Angesichts des neuen fünfjährigen Politikzyklus, der uns erwartet, ist es an der Zeit zu vereinbaren, wie wir unserer gemeinsamen Verpflichtung gerecht werden. Die EU-Institutionen müssen über die Strukturen, Instrumente und Strategien entscheiden, die für die Umsetzung und Verwirklichung der SDGs sowie zur Unterstützung und Orientierung unserer Partner eingesetzt werden sollen. Hierzu gibt es verschiedene Ideen, und jede Institution – das Parlament, der Rat und die Kommission – hat gemäß den Verträgen und unseren internationalen Verpflichtungen ihre eigenen Befugnisse.

Im Oktober 2018 begrüßte der Europäische Rat die Absicht der Kommission, ein Reflexionspapier zu veröffentlichen, um den Weg für eine übergreifende Umsetzungsstrategie für 2019 zu ebnen.

In diesem Reflexionspapier werden im Anschluss an die Leitlinien des Europäischen Rates drei verschiedene Szenarien vorgeschlagen, um zu beraten, wie die Umsetzung der SDGs am besten erreicht werden könnte und was die effektivste Rollenverteilung wäre. Diese Überlegungen sollen eine Debatte zwischen Bürgern, Interessenträgern, Regierungen und Institutionen in den kommenden Monaten anstoßen, deren Ergebnisse in die Ausarbeitung der Strategischen Agenda der EU für den Zeitraum 2019-2024 und in die Prioritätensetzung des nächsten Präsidenten der Europäischen Kommission einfließen sollen.

Alle drei Szenarien beruhen auf einer gemeinsamen Prämisse, nämlich dass die Mitgliedstaaten, die Unternehmen und die Zivilgesellschaft anerkennen müssen, dass ein verstärktes Engagement erforderlich ist, wenn die EU und die Welt eine nachhaltige Zukunft sichern und die SDGs bis 2030 und darüber hinaus im Interesse einer modernen Wirtschaft, einer sauberen Umwelt und des Wohlergehens unserer Bürgerinnen und Bürger verwirklichen wollen, damit unser Planet bewohnbar bleibt.

Es besteht auch Einigkeit darüber, dass Maßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit zwar eine europäische Dimension erfordern, aber letztlich nur ein globaler Ansatz wirklich Erfolg haben kann. Damit die EU als wohlhabender Kontinent weiterhin gedeihen kann, benötigt ein großer Teil der Entwicklungsländer Unterstützung, um wirtschaftlich und sozial aufzuholen. In diesem Sinne entspricht die Unterstützung des wirtschaftlichen Fortschritts der Entwicklungsländer im Hinblick auf die SDG auch einem breiten Spektrum an strategischen Interessen der EU, etwa der Verringerung der irregulären Migration. Die von 193 Staaten unterzeichneten SDGs bieten den besten und modernsten globalen und umfassenden Rahmen für unsere Arbeit.

In der europäischen Debatte geht es nun darum, was zu tun ist und wie es zu tun ist. Die drei Szenarien bieten unterschiedliche Antworten, gehen aber alle davon aus, dass die EU aufgrund großer Wettbewerbsvorteile weltweit eine Führungs- und Vorreiterrolle übernehmen kann. Diese Szenarien sind weder restriktiv noch normativ. Sie zielen darauf ab, verschiedene Wege aufzuzeigen und zu Diskussionen und zum Gedankenaustausch anzuregen. Das Endergebnis wird wahrscheinlich eine Kombination bestimmter Elemente aus jedem Szenario sein.

Szenario 1: Eine übergreifende EU-Strategie für die SDGs, die als Richtschnur für die EU und ihre Mitgliedstaaten dienen soll

Ein Weg, um die Herausforderungen, vor denen wir stehen, zu bewältigen, besteht darin, dass wir die international vereinbarten SDGs auf höchster politischer Ebene der EU als übergreifende strategische Ziele für die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstützen. Ein solcher Ansatz stünde im Einklang mit der Empfehlung der hochrangigen Multi-Stakeholder-Plattform zur Umsetzung der SDGs.

Bei diesem Szenario wären die Agenda 2030 der Vereinten Nationen und die SDGs unser Kompass und unsere Karte und würden somit den strategischen Rahmen für die EU und die einzelnen Mitgliedstaaten bestimmen.

Die strategischen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten, auch der regionalen und lokalen Behörden, würden fortgesetzt und wirksam koordiniert. Ein gemeinsames Konzept auf allen Ebenen der Governance würde in enger Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern gefördert. Dabei würde in die Beziehungen der EU zu Drittländern eine starke Komponente zur Förderung internationaler Maßnahmen für Nachhaltigkeit aufgenommen.

Dies impliziert auch die Einrichtung eines „Europäischen Verfahrens für die politische Koordinierung der SDGs“, mit dem die Fortschritte bei der Umsetzung regelmäßig bewertet und überwacht werden, wobei der Querschnittscharakter und die Verknüpfung zwischen den SDGs, auch auf der Ebene der internen Governance der Europäischen Kommission, widergespiegelt werden.

Was dies in der Praxis bedeuten könnte

üSpezifische Ziele für die Umsetzung der SDGs werden auf EU-Ebene festgelegt und eine übergreifende EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung wird von der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat umgesetzt;

üumfassende nationale Strategien für nachhaltige Entwicklung werden auf nationaler Ebene entwickelt;

ükonkrete und zeitgebundene Leistungen bis 2030 werden von der Kommission vorgeschlagen und vom Europäischen Rat gebilligt;

üder Grundsatz „Nachhaltigkeit zuerst“ wird in die Agenden der EU und ihrer Mitgliedstaaten für eine bessere Rechtsetzung integriert;

üein Mechanismus zur Berichterstattung und Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der SDGs auf der Ebene der Mitgliedstaaten wird eingerichtet und koordiniert, beispielsweise im Rahmen des Europäischen Semesters;

üdie Rolle der Multi-Stakeholder-Plattform im Hinblick auf die SDGs wird durch einen spezifischen Auftrag zur Überwachung ihrer Umsetzung gestärkt;

üdie EU verstärkt weiter ihre außenpolitischen Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit und richtet alle außenpolitischen Maßnahmen auf die Umsetzung der SDGs aus.

Pro und Kontra

+Verbreitung einer starken gemeinsamen positiven Vision für eine nachhaltige Zukunft Europas in der gesamten EU;

+Stärkung der politischen Eigenverantwortung und Verbesserung der Koordinierung auf allen Ebenen der Governance innerhalb der EU sowie – angesichts des grenzübergreifenden Charakters der Herausforderungen, vor denen die EU steht – bessere Möglichkeit, die Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu vollenden und ein grünes und inklusives Wachstum für die EU zu erzielen;

+auf internationaler Ebene wird ein klares Zeichen gesetzt, dass die EU ihren internationalen Verpflichtungen und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen sowie den SDGs nach innen und außen uneingeschränkt nachkommt;

+klare und transparente Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Interessenträgern;

-Risiko, dass der Ansatz nicht ausreichend auf die Besonderheiten und Herausforderungen einzelner Mitgliedstaaten zugeschnitten ist, da der strategische Rahmen nicht alle Unterschiede berücksichtigen konnte;

-Komplexität der Einigung über EU-weite Leistungen in den verschiedenen Bereichen der SDGs und dadurch Gefahr, dass viel Zeit in die Entwicklung von Strategien investiert wird, statt in konkreten Politikbereichen auf allen Ebenen Maßnahmen zu treffen, die etwas bewirken würden.

Szenario 2: Kontinuierliche Einbeziehung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in alle relevanten Politikbereiche der EU durch die Kommission, aber ohne Durchsetzung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Auch in diesem Szenario bilden die SDGs die Grundlage für unsere politische Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Politikgestaltung der EU und die Entwicklung der Wachstumsstrategie der EU für die Zeit nach 2020. Dabei sind die EU-Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, die SDG-Verpflichtungen in der EU gemeinsam zu erfüllen.

In der Europäischen Kommission könnte dies bedeuten, dass einem Mitglied des Kollegiums eine breite Zuständigkeit für „Nachhaltigkeit“ übertragen wird. Der betreffende Kommissar könnte gemeinsam mit den anderen Kommissionsmitgliedern in speziellen Projektteams laufend zusammenarbeiten. Um die Kohärenz der politischen Maßnahmen zu gewährleisten, müsste eine enge Zusammenarbeit mit anderen solcher Projektteams angestrebt werden.

Mit ihrer Agenda für eine bessere Rechtsetzung würde die Kommission weiterhin einen inklusiven und faktengestützten Beschlussfassungsprozess verfolgen. Kombiniert mit einer stärkeren Einbeziehung des Europäischen Semesters im Einklang mit der EU-Wachstumsstrategie für die Zeit nach 2020 wird die Politikkohärenz der EU gestärkt und es wird sichergestellt, dass die EU der Verwirklichung der SDGs näher rückt.

Dieser Ansatz würde den einzelnen Mitgliedstaaten, ebenso wie den regionalen und lokalen Behörden mehr Freiheit lassen, ob und wie sie ihre Arbeit zur Verwirklichung der SDGs gestalten.

Was dies in der Praxis bedeuten könnte

üNutzung der SDGs als Richtschnur für die Entwicklung der EU-Wachstumsstrategie für die Zeit nach 2020, mit Schwerpunkt auf Bereichen mit hohem Mehrwert für die EU, wie Kreislaufwirtschaft, Forschung und Innovation, Beschäftigung und soziale Inklusion, Klima und Energie, Nahrungsmittelsysteme, Landwirtschaft und Landnutzung, Kohäsionspolitik;

üEinbeziehung der SDGs in die Politik und die Maßnahmen der EU im Rahmen der Agenda für eine bessere Rechtsetzung, in Anpassung an den spezifischen EU-Kontext, mit geteilten Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten;

üNutzung des mehrjährigen Finanzrahmens, um einen Teil der Mittel bereitzustellen, die für die Umsetzung des Konzepts der durchgehenden Einbeziehung der Nachhaltigkeit zusätzlich erforderlich sind; die Mitgliedstaaten verpflichten sich, dasselbe zu tun;

üdie SDGs werden, soweit sie für die Wachstumsstrategie für die Zeit nach 2020 relevant sind, in den Prozess des Europäischen Semesters einbezogen;

üsofern und sobald die Freihandelsabkommen der EU erneuert und künftige Handelsabkommen ausgehandelt werden, werden die Kapitel über Handel und Nachhaltigkeit gegebenenfalls gestärkt und wirksam durchgesetzt;

üdie EU überwacht die Umsetzung der SDG durch die Eurostat-SDG-Fortschrittsanalyse, die weiterentwickelt werden wird; die Mitgliedstaaten erstellen jährliche nationale Überwachungsberichte;

üdie Mitgliedstaaten tragen die Hauptverantwortung für die Berichterstattung über die Umsetzung der SDGs, wobei die Europäische Kommission dem hochrangigen politischen Forum der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung ergänzend über die Fortschritte der SDGs auf internationaler Ebene Bericht erstattet.

Pro und Kontra

+Da die für die Umsetzung der SDGs wesentlichen Bereiche für die EU eindeutig feststehen, kann sich die EU auf die Festlegung strategischer Prioritäten und die Erzielung konkreter Ergebnisse in den Bereichen mit großem Mehrwert für die EU konzentrieren;

+die Beschlussfassung auf EU-Ebene ist schneller, und die Verhandlungen über strategische Prioritäten sind stärker konsensorientiert;

+die EU setzt sich weiterhin weltweit für die Agenda 2030 der Vereinten Nationen und die SDGs ein;

-die Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung zwischen den Politikbereichen der EU und zwischen der EU-Politik und der nationalen Politik wäre schwieriger zu gewährleisten;

-es bestünde das Risiko, dass die Nachhaltigkeitsverpflichtungen durch die EU und ihre Mitgliedstaaten insgesamt nicht erreicht werden und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht durchgesetzt werden können;

-Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten in bestimmten Schlüsselbereichen anstelle eines stärker koordinierten Vorgehens auf EU-Ebene könnten den Binnenmarkt und die globale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen;

-es bestünde das Risiko, dass sich zwischen dem politischen Engagement der EU für die SDGs und den tatsächlich erreichten Ergebnissen eine Lücke auftut.



Szenario 3: Stärkere Fokussierung auf das auswärtige Handeln bei gleichzeitiger Konsolidierung der derzeitigen Nachhaltigkeitsbestrebungen auf EU-Ebene

Im Zusammenhang mit den SDGs würde dem auswärtigen Handeln Priorität eingeräumt. Da die EU in vielen Aspekten im Zusammenhang mit den SDGs bereits eine Vorreiterrolle einnimmt, könnte der Fokus verstärkt darauf gerichtet werden, anderen Ländern der Welt dabei zu helfen aufzuholen und gleichzeitig die Verbesserungen auf EU-Ebene zu unterstützen.

Unsere soziale Marktwirtschaft ist zu einer EU-Marke geworden und hat es den Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, dank der starken sozialen Sicherungssysteme einen breiten Wohlstand zu erreichen. Die EU hat bereits einige der weltweit höchsten Umweltstandards, und unsere Unternehmen nehmen im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern einen Spitzenplatz ein. Die EU gilt auch als Bollwerk für Freiheit und Demokratie, mit stabilen Institutionen auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit und einer dynamischen Zivilgesellschaft. Die EU könnte daher beschließen, ihre derzeitigen Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards durch Handelsabkommen und multilaterale Verhandlungen noch stärker zu fördern.

Die EU könnte außerdem ihre Zusammenarbeit mit wichtigen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, u. a. der Internationalen Arbeitsorganisation, der Welthandelsorganisation und den G20 sowie mit den Aufsichtsorganen multilateraler Umweltübereinkommen weiter intensivieren, um die wertebasierte außenpolitische Agenda der EU voranzubringen.

Dabei würde die Unterstützung des Multilateralismus – mit den Vereinten Nationen als Kernstück – und transparenter und zuverlässiger internationaler Beziehungen für die EU weiterhin Vorrang haben.

Was dies in der Praxis bedeuten könnte

üDurchgängige Einbeziehung der SDGs in die Außenpolitik der EU unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen ihrer Partner, dafür geringere interne Anpassungen;

üauf internationaler Ebene regelmäßige detaillierte EU-Berichterstattung und Überwachung der Fortschritte bei den SDGs in Bezug auf die Außenmaßnahmen der EU vor den Vereinten Nationen;

üsofern und sobald die Freihandelsabkommen der EU erneuert und künftige Handelsabkommen ausgehandelt werden, werden die Kapitel über Handel und Nachhaltigkeit bei Bedarf gestärkt und wirksam durchgesetzt;

üdie Umsetzung der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU und des neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik wird vorangetrieben;

üFörderung der europäischen Verteidigungs-, Raumfahrt-, Sicherheits- und Migrationspolitik als Grundlage für die verstärkte außenpolitische Agenda für nachhaltige Entwicklung;

üFörderung neuer Formen der nachhaltigen Finanzierung und Entwicklung, wie der Investitionsoffensive für Drittländer.

Pro und Kontra

+Die EU konzentriert ihre Ressourcen auf die bedürftigsten Länder oder Regionen und unternimmt gleichzeitig – ohne spezifischen strategischen Rahmen – Anpassungen der EU-Politik durch die systematische Berücksichtigung der SDGs;

+das auswärtige Handeln der EU steht im Einklang mit ihren Zielen der Förderung von Nachhaltigkeit, Demokratie, Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Grundfreiheiten in der Welt;

-es besteht das Risiko, dass dieser Ansatz die politische Glaubwürdigkeit der EU und ihre führende Rolle in Bezug auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen und die SDGs in der EU und weltweit beeinträchtigt, gerade in einer Zeit, in der sich der Multilateralismus unter Druck befindet; eines der Hauptmerkmale der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, die von der EU aktiv unterstützt wurde, ist ihre universelle Gültigkeit;

-die EU versäumt die Möglichkeit, eine positive Vision für die Zukunft Europas zu entwickeln, in deren Mittelpunkt die Nachhaltigkeit steht;

-die EU nutzt nicht den Vorteil, der ihr aus ihrer Vorreiterrolle entsteht, um ihre Nachhaltigkeitsstandards weltweit durchzusetzen, und riskiert, dass die Früchte des nachhaltigen Wachstums von anderen auf dem Weltmarkt geerntet werden;

-die bloße Konsolidierung des derzeitigen SDG-Konzepts der EU könnte den zunehmenden Erwartungen und Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger nicht genügen.

(1)

UN-Generalsekretär Ban Ki-moon auf dem Gipfeltreffen in New York am 25. September 2015 anlässlich der Verabschiedung der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015‚ abrufbar unter: https://www.un.org/press/en/2015/sgsm17111.doc.htm .

(2)

 ABl. C 202 vom 7.6.2016.

(3)

My Region, My Europe, Our Future: The seventh report on economic, social and territorial cohesion, 2017.

Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/reports/cohesion7/7cr.pdf . 

(4)

 World Happiness Report 2018 von John F. Helliwell, Richard Layard und Jeffrey D. Sachs.

(5)

Eurostat, Quality of life indicators. Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Quality_of_life_indicators  

(6)

European Youth Forum, Youth Progress Index 2017. Abrufbar unter: https://www.youthforum.org/youth-progress-index .  

(7)

In Anhang 3 des Reflexionspapiers werden die wichtigsten Initiativen der Juncker-Kommission ausführlicher dargelegt, die zur Umsetzung der Agenda 2030 und des Klimaschutzübereinkommens von Paris beitragen sollen.

(8)

COM(2018) 773 final.

(9)

KOM(2010) 2020 endg.

(10)

EUCO 13/18 – Tagung des Europäischen Rates (18. Oktober 2018) – Schlussfolgerungen, III.12.

(11)

COM(2016) 739 final.

(12)

Jahreswachstumsbericht 2018, COM(2017) 690 final.

(13)

 European Economic Forecast – Autumn 2018, veröffentlicht am 8. November 2018. Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/ip089_en_0.pdf . 

(14)

Global Footprint Network. Abrufbar unter: https://www.footprintnetwork.org/our-work/ecological-footprint/

(15)

EU-Kommission, Raw Materials Scoreboard 2018.

(16)

WWF. 2018. Living Planet Report – 2018: Aiming Higher. Grooten, M. und Almond, R.E.A.(Hrsg.). WWF, Gland, Schweiz.

(17)

Europäische Umweltagentur (2017), „Food in a green light. A systems approach to sustainable food“.

(18)

SWD(2016) 319 final.

(19)

 COM(2019) 1.

(20)

Eingehende Analyse als Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission COM(2018) 773, Abschnitt 5.6.2.3.

(21)

Dante Disparte, „If You Think Fighting Climate Change Will Be Expensive, Calculate the Cost of Letting It Happen“, 12. Juni 2017, Harvard Business Review online. Abrufbar unter: https://hbr.org/2017/06/if-you-think-fighting-climate-change-will-be-expensive-calculate-the-cost-of-letting-it-happen

(22)

Eurostat, Sustainable development in the European Union, Monitoring Report on Progress towards the SDGs in an EU Context, Ausgabe 2018.

(23)

  https://ec.europa.eu/food/safety/food_waste_en .  

(24)

Eurostat, Sustainable development in the European Union, Monitoring Report on Progress towards the SDGs in an EU Context, Ausgabe 2018.

(25)

Eurostat, Sustainable development in the European Union, Monitoring Report on Progress towards the SDGs in an EU Context, Ausgabe 2018.

(26)

Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), 2016, Antimicrobial resistance and our food systems: challenges and solutions. Abrufbar unter: http://www.fao.org/3/a-i6106e.pdf  

(27)

European Institute for Gender Equality (2017), Gender Equality Index 2017 – Measuring gender equality in the European Union 2005-2015, Pressemitteilung vom 11. Oktober 2017. Abrufbar unter: https://eige.europa.eu/news-and-events/news/gender-equality-index-2017-progress-snails-pace

(28)

Europäische Kommission, 2018 Report on equality between women and men in the EU.

(29)

OECD(2015), In It Together: Why Less Inequality Benefits All, OECD Publishing, Paris.

(30)

Internationale Organisation für Migration, „Migration, Environment and Climate Change: Assessing the Evidence“, 2009.

(31)

 7. Umweltaktionsprogramm. Abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013D1386 .

(32)

Eurostat, Umweltwirtschaft – Statistiken zu Beschäftigung und Wachstum. Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/pdfscache/10420.pdf . Die Umweltwirtschaft umfasst zwei große Gruppen von Tätigkeiten bzw. Produkten: zum einen „Umweltschutz“ – d. h. alle Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Vermeidung, Verringerung und Beseitigung von Umweltverschmutzung und anderen Formen der Umweltbelastung, zum anderen „Ressourcenbewirtschaftung“ – d. h. Schutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen und folglich Maßnahmen gegen die Übernutzung dieser Ressourcen.

(33)

S. Fankhauser, A. Bowen u. a. „Who will win the green race? In search of environmental competitiveness and innovation“, 2013.

(34)

Business and Sustainable Development Commission, „Better Business Better World, The report of the Business & Sustainable Development Commission“, Januar 2017 (S. 12).

(35)

Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik 2017.

(36)

Unter anderem: Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) „Globale Erwärmung von 1,5 °C: Ein IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau und die damit verbundenen globalen Treibhausgasemissionspfade im Zusammenhang mit einer Stärkung der weltweiten Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel, nachhaltiger Entwicklung und Anstrengungen zur Beseitigung von Armut“, 2018; Sachs, J., Schmidt-Traub, G., Kroll, C., Lafortune, G., Fuller, G. (2018): SDG Index and Dashboards Report 2018. New York: Bertelsmann Stiftung and Sustainable Development Solutions Network (SDSN); Europe moving towards a sustainable future, Contribution of the Multi-Stakeholder Platform on the implementation of the Sustainable Goals in the EU Reflection Paper, Oktober 2018.

(37)

Eurostat, Sustainable development in the European Union, Monitoring Report on Progress towards the SDGs in an EU Context, Ausgabe 2018.

(38)

Growth within: A circular economy vision for a competitive Europe”, Ellen MacArthur Foundation und McKinsey Center for Business and Environment, 2015.

(39)

Towards a circular economy – Waste management in the EU, 2017, Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

(40)

SITRA, The circular economy - a powerful force for climate mitigation, 2018. Abrufbar unter: https://www.sitra.fi/en/publications/circular-economy-powerful-force-climate-mitigation/ .  

(41)

 COM(2018) 28 final.

(42)

 COM(2018) 340 final.

(43)

Business and Sustainable Development Commission, „Better Business Better World, The report of the Business & Sustainable Development Commission“, Januar 2017.

(44)

Business and Sustainable Development Commission, „Better Business Better World, The report of the Business & Sustainable Development Commission“, Januar 2017.

(45)

Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), Green jobs. Abrufbar unter: http://www.fao.org/rural-employment/work-areas/green-jobs/en/

(46)

Eurostat, Sustainable development in the European Union, Monitoring Report on Progress towards the SDGs in an EU Context, Ausgabe 2018.

(47)

Europäische Kommission, Monitoring Agri-trade Policy, MAP 2018-1, “Agri-food trade in 2017: another record year for EU agri-food trade”.

(48)

Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/publications/natural-resources-and-environment  

(49)

 Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/health/amr/sites/amr/files/amr_action_plan_2017_de.pdf . 

(50)

Eingehende Analyse als Begleitunterlage der Mitteilung COM(2018) 773 „Ein sauberer Planet für alle – Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“.

Die Fleischerzeugung weist mit den größten Flächenbedarf pro Kalorie auf. Bei einer Änderung und Verringerung des Fleischkonsums werden zusätzliche Flächen frei.

(51)

 Die Energieeffizienz von Kühlgeräten wurde in den letzten 10 Jahren deutlich verbessert (dies gilt u. a. auch für Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen und Fernsehgeräte). Das bedeutet gleichzeitig auch, dass die Kunden effizientere Produkte kaufen. „Topten“ auf der Grundlage von GFK-Daten. Abrufbar unter: Topten.eu  

(52)

 COM(2016) 377.

(53)

Im Jahr 2018 wurden bis zu 9,6 % des BIP der EU für das Gesundheitswesen aufgewendet, daher sind Effizienzbestrebungen bei den Gesundheitsausgaben und ein Vorgehen gegen unnötige Ausgaben zunehmend wichtig.

(54)

COM(2017) 206, Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas, 26. April 2017.

(55)

Vereinte Nationen, Ziele für nachhaltige Entwicklung, Ziel 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten. Abrufbar unter: https://www.un.org/sustainabledevelopment/cities/

(56)

The Role of Science, Technology and Innovation Policies to Foster the Implementation of the Sustainable Development Goals Bericht der Expertengruppe „Follow-up to Rio+20, notably the SDGs“.

(57)

COM(2018) 22 final.

(58)

Im November leitete die Europäische Kommission das Projekt „AI Watch“ ein, um Entwicklungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz in der EU und weltweit zu beobachten und die notwendige Analysegrundlage für weitere Maßnahmen zu schaffen.

(59)

Europäische Kommission „USA-China-EU plans for AI: where do we stand?“, Januar 2018. Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/dem/monitor/sites/default/files/DTM_AI%20USA-China-EU%20plans%20for%20AI%20v5.pdf . 

(60)

Jiaxuan You, Xiaocheng Li, Melvin Low, David B. Lobell, Stefano Ermon, „Sustainability and Artificial Intelligence Lab, Combining Remote Sensing Data and Machine Learning to Predict Crop Yield“. Abrufbar unter: http://sustain.stanford.edu/crop-yield-analysis

(61)

Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Unctad) Abrufbar unter: http://www.eurasia.undp.org/content/rbec/en/home/blog/2017/7/12/What-kind-of-blender-do-we-need-t o-finance-the-SDGs-.html

(62)

Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung. Abrufbar unter:  https://ec.europa.eu/info/publications/180524-proposal-sustainable-finance_en   

(63)

Business and Sustainable Development Commission, Better Business Better World, The report of the Business & Sustainable Development Commission“, Januar 2017.

(64)

Business and Sustainable Development Commission, Better Business Better World, Bericht vom Januar 2017. 

(65)

Steuerpolitik in der Europäischen Union: Studie 2018. Abrufbar unter:

https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/company-tax/tax-good-governance/european-semester/tax-policies-european-union-survey_en . Im Dezember 2018 hat die Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit Megatrends (Klimawandel, Digitalisierung, Bevölkerungsalterung usw.) und ihren Auswirkungen auf die Volkswirtschaften der EU, insbesondere auf die Nachhaltigkeit der Steuersysteme in der EU befasst.

(66)

COM (2019) 8 final.

(67)

 COM (2019) 8 final.

(68)

COM (2019) 8 final.

(69)

 Dierx, Adriaan, Ilzkovitz, Pataracchia, Ratto, Tum-Thysen und Varga (2017): „Does EU competition policy support inclusive growth?“, Zeitschrift Competition Law & Economics, Band 13, Nr. 2.; OECD: Informationsblatt über die Auswirkungen der Wettbewerbspolitik auf die makroökonomischen Ergebnisse (Oktober 2014); Fabienne Ilzkovitz und Adriaan Dierx, „Ex-post Economic evaluation of competition policy compliance: A review of the literature“, GD Wettbewerb, Juni 2015.

(70)

  l

(71)

Richtlinie 98/2017/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der

Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre (Text von Bedeutung für den EWR)

(72)

 Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (Text von Bedeutung für den EWR).

(73)

Verordnung (EU) 2017/821 über Mineralien aus Konfliktgebieten.

(74)

  https://ec.europa.eu/info/publications/180524-proposal-sustainable-finance_en#investment . Ein umfassenderer Überblick über der jüngsten Fortschritte der EU in den Bereichen CSR/RBC (soziale Verantwortung der Unternehmen und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln) und Wirtschaft und Menschenrechte wird Anfang 2019 im Rahmen der EU-Industrietage vorgelegt.

(75)

Kamerun, Côte d’Ivoire, Ghana, und die SADC-WPA-Staaten Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Swasiland.

(76)

 Non-Paper der Kommissionsdienststellen. Abrufbar unter: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/february/tradoc_156618.pdf .

(77)

Diesbezügliche Fortschritte werden in dem Bericht 2019 der EU über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung dargelegt, der zusammen mit diesem Reflexionspapier veröffentlicht wurde: Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2019) 20.

(78)

 COM(2018) 703 final. Abrufbar unter:. : https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication-principles-subsidiarity-proportionality-strengthening-role-policymaking_de.pdf und https://ec.europa.eu/commission/priorities/democratic-change/better-regulation/task-force-subsidiarity-proportionality-and-doing-less-more-efficiently_de  

(79)

Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/strategy/international-strategies/global-topics/sustainable-development-goals/multi-stakeholder-platform-sdgs_de .  

(80)

 Mit einem Mitteleinsatz von über 37 Mrd. EUR seit ihrer Gründung im September 2017 ist die Allianz auf gutem Wege, das für 2020 angestrebte Ziel der Mobilisierung von 44 Mrd. EUR an Investitionen für eine nachhaltige Entwicklung bis 2020 zu erreichen.

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