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Document 52019BP1498

    Entschließung (EU) 2019/1498 des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur (nunmehr Eisenbahnagentur der Europäischen Union) für das Haushaltsjahr 2017 sind

    ABl. L 249 vom 27.9.2019, p. 254–256 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2019/1498/oj

    27.9.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 249/254


    ENTSCHLIESSUNG (EU) 2019/1498 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 26. März 2019

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur (nunmehr Eisenbahnagentur der Europäischen Union) für das Haushaltsjahr 2017 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur (nunmehr Eisenbahnagentur der Europäischen Union) für das Haushaltsjahr 2017,

    gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A8-0158/2019),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2017 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 30 732 000 EUR belief, was einem Anstieg um 11,57 % gegenüber 2016 entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2017 der Europäischen Eisenbahnagentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2017 zu einer Vollzugsquote von 99,99 % geführt haben, was einem Anstieg um 0,79 % gegenüber 2016 entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 87,30 % lag und damit um 4,27 % gegenüber 2016 zurückging;

    2.

    stellt fest, dass die Agentur im Einklang mit den Bestimmungen der im Juni 2016 in Kraft getretenen neuen Agenturverordnung berechtigt ist, für einige ihrer neuen Zuständigkeiten Gebühren zu erheben; stellt fest, dass eine Entgeltregelung für die Ausstellung von Bescheinigungen, Genehmigungen und Zulassungen eingeführt wurde, die 2019 voll funktionsfähig sein soll, und dass ein neues Ressourcensystem und interne Verfahren in der Agentur umgesetzt werden sollen, damit die gesetzlichen und gebührenbezogenen Aufgaben ermittelt und nachvollzogen werden können; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die Umsetzung dieses neuen Systems Bericht zu erstatten;

    Verfall übertragener Mittel

    3.

    stellt fest, dass von 2016 auf 2017 übertragene Mittel in Höhe von 69 473 EUR verfielen, d. h. 3,40 % der insgesamt übertragenen Mittel, wobei jedoch gegenüber 2016 ein Rückgang um 1,12 % zu verzeichnen war;

    Leistung

    4.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur in vier operativen Tätigkeitsbereichen ganze 24 bahnspezifische Indikatoren als zentrale Leistungsindikatoren zur Bewertung des Mehrwerts ihrer Tätigkeiten und weitere Indikatoren zur Verbesserung ihrer Haushaltsführung anwendet;

    5.

    hebt hervor, dass die Agentur im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit und Interoperabilität des europäischen Eisenbahnsystems und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs gegenüber anderen Verkehrsträgern eine wichtige Aufgabe übernimmt, was sie dadurch bewerkstelligt, dass administrative und technische Hindernisse abgebaut werden, der Markteintritt gefördert und das Diskriminierungsverbot durchgesetzt wird, öffentliche Gelder für öffentliche Schienenverkehrsdienste effizienter ausgegeben werden und eine bessere Verwaltung der Infrastruktur sichergestellt wird; bestärkt die Kommission in ihrem klaren Bestreben, ein europäisches Eisenbahnsystem zu schaffen, das im Bereich Sicherheit weltweit führend ist;

    6.

    würdigt den Beitrag, den die Agentur zur Weiterverfolgung der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) sowie zur Bewertung der spezifischen ERTMS-Projekte leistet; stellt ferner fest, dass das Vierte Eisenbahnpaket eine technische Säule enthält, mit der der Agentur neue Aufgaben übertragen werden, damit sie die einheitliche Umsetzung des Unionsrahmens sicherstellen kann; betont, dass der Agentur angesichts ihres erweiterten Zuständigkeitsbereichs die finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen, die sie benötigt, um ihre neuen und zusätzlichen Aufgaben auch wirksam und effizient wahrnehmen zu können;

    7.

    weist erneut darauf hin, dass das ERTMS für die Verwirklichung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums von entscheidender Bedeutung ist; betont daher, dass es eine zentrale Priorität ist, die Entwicklung und Umsetzung des ERTMS optimal zu koordinieren, damit für ein europaweit einheitliches, transparentes, stabiles, erschwingliches und interoperables ERTMS gesorgt ist;

    8.

    würdigt, dass die Agentur ihr Ziel erreicht hat, 95 % aller Berichte, Gutachten und Stellungnahmen rechtzeitig vorzulegen; weist darauf hin, dass die Agentur ihr Ziel verfehlte, 90 % aller Ergebnisse unter Rückgriff auf Finanz- und Personalplanung zu erreichen, und dass nur 67 % als vollständig erreicht und 18 % als teilweise erreicht eingestuft wurden;

    9.

    begrüßt, dass die Agentur mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde im Hinblick auf gemeinsame Buchführungsdienstleistungen zusammenarbeitet und an einer gemeinsamen Ausschreibung teilnahm;

    10.

    bestärkt die Agentur darin, die Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Blick auf die Ausarbeitung eines gemeinsamen Sicherheitskonzepts zu vertiefen;

    11.

    begrüßt, dass das integrierte Verwaltungssystem der Agentur gemäß ISO 9001 zertifiziert wurde, womit von unabhängiger Seite bestätigt wurde, dass sich die Leistung der Agentur stetig verbessert;

    Personalpolitik

    12.

    stellt fest, dass am 31. Dezember 2017 92,09 % aller Planstellen besetzt waren und 128 der 139 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gegenüber 135 bewilligten Stellen im Jahr 2016); stellt fest, dass die Agentur 2017 außerdem 34 Vertragsbedienstete und zwei abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

    13.

    stellt fest, dass die Ergebnisse des jährlichen Leistungsvergleichs in Bezug auf das Personal ähnlich sind wie 2016, wobei 18 % des Personals mit Verwaltungsaufgaben, 69,5 % mit operativen Aufgaben (ein leichter Rückgang von 0,5 % gegenüber 2016, als es 70 % waren) und nach wie vor rund 12 % mit Kontroll- und Finanzaufgaben betraut waren;

    14.

    stellt fest, dass die Agentur eine Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Vereitelung von Mobbing und Belästigung angenommen hat, dass sie Schulungen durchführt, um Mitarbeiter und Führungskräfte hierfür zu sensibilisieren, und dass die Benennung von Vertrauenspersonen gefördert wird; weist darauf hin, dass im Jahr 2017 verhältnismäßig viele mutmaßliche Fälle von Belästigung in der Agentur gemeldet wurden, nämlich zwölf, dass aber kein einziger Fall untersucht wurde; fordert die Agentur nachdrücklich auf, der Entlastungsbehörde Bericht über die Maßnahmen zu erstatten, die zur Lösung dieses Problems ergriffen wurden;

    15.

    fordert die Agentur auf, den Empfehlungen des Internen Auditdienstes für 2017 zum Personal- und Kompetenzmanagement Rechnung zu tragen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen; begrüßt die Annahme des Kodex für gute Verwaltungspraxis der Agentur im Januar 2018, der insbesondere alle Maßnahmen zur Prävention von Interessenkonflikten umfasst;

    Auftragsvergabe

    16.

    nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass im Jahr 2017 29 Ausnahmen und sieben Verstöße gegen die Vorschriften verzeichnet wurden, mithin mehr als im Jahr 2016; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur die wesentlichen diesbezüglichen Problembereiche ermittelt hat; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde mitzuteilen, welche Abhilfemaßnahmen in dieser Hinsicht ergriffen wurden;

    17.

    entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass sich bei einer geprüften Zahlung ergab, dass die Agentur über den Auftragnehmer IT-Dienstleistungen erwarb, ohne dass ein Auswahlverfahren durchgeführt oder zuvor Markforschung betrieben wurde; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach der Vertrag bestimmungsgemäß angewandt wurde;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    18.

    stellt fest, dass die Agentur die Erklärungen über Interessenkonflikte der Mitglieder ihres Verwaltungsrats und deren Lebensläufe auf ihrer Website veröffentlicht hat; bedauert, dass die Agentur von ihren Führungskräften nur dann verlangt, dass sie Erklärungen über Interessenkonflikte ausfüllen und unterzeichnen, wenn sie Mitglieder eines Bewertungsausschuss sind; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde Bericht darüber zu erstatten, welche Fortschritte sie bei der Lösung dieses Problems erzielt hat;

    19.

    entnimmt den Angaben der Agentur, dass sie mit der Umsetzung des in ihrer Betrugsbekämpfungsstrategie festgelegten Aktionsplans fortfährt; stellt fest, dass dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung ein Fall mutmaßlichen Betrugs zur Untersuchung zugeleitet wurde und dass das Amt förmlich beschloss, eine Untersuchung einzuleiten; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser Untersuchung Bericht zu erstatten;

    20.

    bedauert, dass die Agentur noch immer keine Vorschriften über die Meldung von Missständen festgelegt hat, nimmt aber zur Kenntnis, dass diese Vorschriften bis Ende 2018 angenommen werden sollten; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten, sobald diese Vorschriften über die Meldung von Missständen aufgestellt und umgesetzt worden sind;

    Interne Kontrolle

    21.

    stellt fest, dass angesichts der vorläufigen Ergebnisse der Bewertung der Einhaltung und Wirksamkeit der internen Kontrolle anhand der Verwaltungsnormen der ERA davon ausgegangen werden kann, dass das Kontrollsystem der Agentur insgesamt wie beabsichtigt funktioniert und hierdurch die wesentlichen Risiken, die der Verwirklichung der Ziele der Agentur entgegenstehen, angemessen gemindert werden;

    22.

    teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass dem Grundsatz der Aufgabentrennung zufolge Anweisungsbefugnis und Rechnungsführung getrennte Funktionen sind, die einander ausschließen; vertraut darauf, dass die Agentur dieses Problem im Zuge ihrer Umstrukturierung lösen wird; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde mitzuteilen, welche Maßnahmen angesichts dieser Feststellung ergriffen wurden;

    Sonstige Bemerkungen

    23.

    stellt fest, dass sich die Agentur bis zum Ende der Übergangsfrist (16. Juni 2019) zu einer Einrichtung gewandelt haben wird, die nicht mehr nur Maßnahmen vorbereiten und weitergeben wird, sondern unmittelbar für die Industrie tätig ist, was die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und Fahrzeuggenehmigungen angeht; fordert die Verwaltung der Agentur auf, den Schwerpunkt auch künftig auf die Vorbereitung der neuen Aufgaben im Rahmen der technischen Säule des Vierten Eisenbahnpakets zu legen, und empfiehlt, der Personalverwaltung hohe Priorität beizumessen; nimmt die Fortschritte in Bezug auf vorbereitende Beschlüsse zur Annahme eines Rahmens für die Prüfung der benannten Stellen, die zentrale Anlaufstelle und die Strategie für die Überwachung der Leistung und Beschlussfassung der nationalen Sicherheitsbehörden zur Kenntnis; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde mitzuteilen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit dies gelingt und sich in Form von Kostensenkungen positiv niederschlägt;

    24.

    missbilligt, dass trotz zahlreicher Kontakte mit den französischen Behörden das Sitzabkommen gemäß Artikel 71 der Agenturverordnung nicht unterzeichnet wurde; bedauert ferner, dass es dem Verwaltungsrat 2017 nicht gelang, einstimmig Durchführungsbestimmungen für die Sprachenregelung der Agentur festzulegen, was zusätzliche Kosten und Verzögerungen, z. B. bei der Einstellung, zur Folge hat; missbilligt, dass die Agentur nach wie vor an zwei Standorten tätig ist; fordert die Agentur auf, alle Tätigkeiten an ihren Hauptsitz zu verlagern und ihre Tätigkeit nur von diesem Standort aus auszuüben;

    25.

    entnimmt den Angaben der Agentur, dass die britischen Bahnen im Rahmen des intensiven Austauschs über den Beschluss des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten, und seine potenziellen Auswirkungen auf das Personal der Agentur bekräftigten, sie seien am Verbleib im „europäischen System“ interessiert;

    26.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 26. März 2019 (2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)  ABl. C 84 vom 17.3.2017, S. 96.

    (2)  Angenommene Texte, P8_TA-PROV(2019)0254 (siehe Seite 361 dieses Amtsblatts).


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