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Document 52019BP1427

    Entschließung (EU) 2019/1427 des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind

    ABl. L 249 vom 27.9.2019, p. 118–121 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2019/1427/oj

    27.9.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 249/118


    ENTSCHLIESSUNG (EU) 2019/1427 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 26. März 2019

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss,

    gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0100/2019),

    A.

    in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

    1.   

    begrüßt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2017 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (im Folgenden „Ausschuss“) insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind;

    2.   

    nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) bei den geprüften Themenbereichen im Zusammenhang mit den Humanressourcen und der Auftragsvergabe für den Ausschuss keine bedeutenden Mängel festgestellt hat;

    3.   

    stellt fest, dass sich der Haushalt des Ausschusses im Jahr 2017 auf 133 807 338 EUR (im Vergleich zu 130 586 475 EUR im Jahr 2016) belief und dass die Ausführungsquote 96,5 % (im Vergleich zu 97,2 % im Jahr 2016) betrug; stellt fest, dass die Ausführungsquote der von 2016 auf 2017 übertragenen Mittel mit 84,9 % (7,4 Mio. EUR) höher war als 2016 mit 65,7 % (6,8 Mio. EUR);

    4.   

    stellt fest, dass der Haushalt des Ausschusses hauptsächlich ein Verwaltungshaushalt ist und dass ein großer Teil der Ausgaben auf Personen, Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb entfällt;

    5.   

    begrüßt die Zusage des Ausschusses, die ergebnisorientierte Haushaltsplanung auf die entsprechenden Teile seines Haushaltsplans auszuweiten; nimmt in diesem Zusammenhang die regelmäßige Überprüfung der wesentlichen Leistungsindikatoren zusammen mit den Tätigkeiten und der Organisation des Generalsekretariats zur Kenntnis; ersucht um regelmäßige Informationen über die Erfolge im Zusammenhang mit der Anwendung der Grundsätze der ergebnisorientierten Haushaltsplanung;

    6.   

    fordert den Ausschuss auf, seinen jährlichen Tätigkeitsbericht und seinen Jahresabschluss bis zum 31. März des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres zu veröffentlichen, um das Entlastungsverfahren zu optimieren und zu beschleunigen;

    7.   

    stellt fest, dass die endgültigen Mittel für die Reise- und Aufenthaltskosten der Mitglieder 2017 auf 19 819 612 EUR gestiegen sind (im Vergleich zu 19 561 194 EUR im Jahr 2016); begrüßt die im jährlichen Tätigkeitsbericht vorgelegte detaillierte Liste der Reisen der Mitglieder; begrüßt die Maßnahmen, die zu einer effizienten Planung von Sitzungen und zur Senkung der Beförderungskosten beitragen;

    8.   

    stellt fest, dass der Ausschuss die Gesamtzahl der Stellen in seinem Stellenplan um 59 Stellen verringert hat, und zwar von 727 im Jahr 2013 auf 665 im Jahr 2017, was hauptsächlich auf die Umsetzung des Personalabbaus um 5 % und die Umsetzung der 2014 mit dem Parlament geschlossenen Vereinbarung über die Zusammenarbeit zurückzuführen ist; stellt fest, dass der Ausschuss seine Organisationsstruktur angepasst hat, insbesondere durch die Zusammenlegung der Direktion Personal und der Direktion Finanzen im Mai 2017;

    9.   

    begrüßt die interinstitutionelle Verwaltungszusammenarbeit mit dem Parlament und die Ergebnisse der Halbzeitbewertung der Umsetzung der Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Ausschuss der Regionen, in der die erfolgreiche Umsetzung mehrerer Maßnahmen hervorgehoben wird; stellt fest, dass der Ausschuss im Rahmen einer Umschichtung bereits 16 Stellen von der Direktion Übersetzung auf seine eigenen Dienststellen übertragen hat und dass die verbleibenden Umschichtungen schrittweise erfolgen werden; nimmt die Berechnung der aus dieser interinstitutionellen Zusammenarbeit resultierenden Haushaltseinsparungen des Ausschusses und des Ausschusses der Regionen zur Kenntnis, wie die Einsparungen unter anderem bei den Infrastrukturkosten in Höhe von 12,5 Mio. EUR, bei IT-Kosten in Höhe von 5 Mio. EUR oder bei Sicherheitsbediensteten in Höhe von 500 000 EUR; ersucht den Ausschuss und den Ausschuss der Regionen, diese interinstitutionelle Zusammenarbeit weiter zu verbessern, um weitere Einsparungen zu erzielen;

    10.   

    nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss 2017 insgesamt 155 Stellungnahmen und Berichte annahm, darunter 13 Sondierungsstellungnahmen, die von EU-Vorsitzen oder der Kommission, 59 Stellungnahmen, die vom Parlament und vom Rat, und 45 Stellungnahmen, die von der Kommission angefordert wurden;

    11.   

    stellt fest, dass sich die Übersetzungsdienste aufgrund der Versetzung von Personal in das Parlament im Rahmen der Vereinbarung über die Zusammenarbeit immer noch im Übergang zu einer stärkeren Inanspruchnahme externer Auftragnehmer befinden (16,61 % der Haushaltsmittel 2016 wurden für externe Übersetzungen verwendet, 17,10 % 2017); fordert den Ausschuss auf, in Bezug auf die Verwaltung der Übersetzung Maßnahmen in den Bereichen zu treffen, die nach Ansicht der Internen Prüfung weiterer Aufmerksamkeit bedürfen, und möchte entsprechend informiert werden;

    12.   

    stellt fest, dass die Quote der nicht genutzten Slots für Dolmetschleistungen 2017 bei 3,6 % lag (gegenüber 4 % im Jahr 2016); fordert den Ausschuss auf, den positiven Trend zu weniger Annullierungen aufrechtzuerhalten;

    13.   

    bekundet sein Interesse an der Arbeit der vom Präsidium des Ausschusses eingesetzten Ad-hoc-Gruppe zur Zukunft des Ausschusses, die eine neue Vision für den Ausschuss und seine Rolle in einer sich wandelnden Union entwickeln soll; stellt fest, dass die Gruppe im Juli 2017 ihren Bericht mit Vorschlägen zu Arbeitsmethoden und zur internen Organisation vorgelegt hat; stellt fest, dass die im Bericht vorgestellten Ideen schrittweise zu konkreten Maßnahmen führen sollen, und fordert den Ausschuss auf, im nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht weitere Informationen zu übermitteln;

    14.   

    betont, dass im Ausschuss 2017 (bezogen auf Dauerplanstellen) nur 11 Stellen im Vergleich zu 62 Stellen im Jahr 2015 unbesetzt waren, und begrüßt diese Entwicklung;

    15.   

    begrüßt die Ausweitung des politischen Dialogs zwischen dem Ausschuss und dem Parlament sowie anderen Institutionen; vermerkt den aktiven Beitrag des Ausschusses zur interinstitutionellen Zusammenarbeit bei der Bewertung der politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften der Union im Rahmen der Vereinbarung über bessere Rechtsetzung und des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT); fordert den Ausschuss und das Parlament auf, ihre Anstrengungen zur Stärkung der politischen Zusammenarbeit fortzusetzen;

    16.   

    begrüßt die interinstitutionelle Verwaltungszusammenarbeit mit dem Parlament; vermerkt zufrieden die Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) und die Zusammenarbeit der Kommunikationsabteilungen; begrüßt die aus dieser interinstitutionellen Zusammenarbeit resultierenden Haushaltseinsparungen des Ausschusses, wie die Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 3,3 Mio. EUR (bezogen auf den Umfang der Gehälter im Jahr 2016) aufgrund der Übertragung von 36 Stellen des Ausschusses auf den EPRS;

    17.   

    nimmt zur Kenntnis, dass infolge der Zusammenarbeit mit dem Parlament insgesamt 52 von diesem angeforderte Stellungnahmen angenommen wurden, dass die Mitglieder des Ausschusses an mehr als 60 Sitzungen mit Berichterstattern und Schattenberichterstattern sowie anderen Mitgliedern des Parlaments teilnahmen, aktiv an über 42 Veranstaltungen im Parlament mitwirkten und parallel dazu Mitglieder des Parlaments sich an 35 Sitzungen des Ausschusses im Zusammenhang mit legislativen Arbeiten beteiligten; fordert den Ausschuss auf, sich weiter an legislativen Arbeiten zu beteiligen und die diesbezügliche Zusammenarbeit mit dem Parlament auszuweiten;

    18.   

    fordert, da die interinstitutionellen Kosten für die IT-Fortbildung insbesondere 2017 durch falsche Richtpreise beeinflusst wurden, für diesen Bereich eine neue Dienstleistungsvereinbarung mit der Kommission, um Ungewissheit dadurch zu vermeiden, dass mit einem einzigen Gesamtbetrag für die gesamte Fortbildung operiert wird;

    19.   

    begrüßt die Ergebnisse, die der Ausschuss in Bezug auf Kommunikationsaktivitäten erzielt hat, um seine Sichtbarkeit und Medienresonanz zu erhöhen, einschließlich der Ausweitung seiner Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien; begrüßt insbesondere die lokalen Debatten in 27 Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Beratungen der Kommission zur Zukunft Europas sowie weitere kulturelle Veranstaltungen und die 221 Aktivitäten auf lokaler Ebene;

    20.   

    begrüßt die Bemühungen um die Effizienz der Informationssysteme, der IT-Infrastruktur und der Unterstützungsdienste für Nutzer; vermerkt die Beispiele, darunter die Entwicklung einer neuen Anwendung für die Personalbeurteilungen, ein Vademekum für das Personal im Internet, eine verbesserte Nutzbarkeit der wichtigsten operativen Systeme und Berichtsumfelder; stellt jedoch besorgt fest, dass der Ausschuss zusammen mit dem Ausschuss der Regionen weniger als 3 % der Gesamtmittel für IT veranschlagte, obwohl IT-Projekte und -Ausrüstungen seit mehreren Jahren unterfinanziert sind; fordert den Ausschuss auf, eine mittelfristige Strategie für die Investitionen in seine IT-Projekte und -Ausrüstungen aufzustellen und in den nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht des Ausschusses aufzunehmen;

    21.   

    stellt fest, dass das Präsidium des Ausschusses am 17. Oktober 2017 und das Präsidium des Ausschusses der Regionen am 29. November 2017 eine Gebäudestrategie billigten; stellt fest, dass diese Gebäudestrategie einen Rahmen für alle künftig im Zusammenhang mit der Gebäudepolitik zu fassenden Beschlüsse liefert und eine Reihe von Leitprinzipien für die Immobilienpolitik enthält; stellt fest, dass mehrere Szenarien ermittelt und geprüft wurden, um die Gebäudepolitik für den Zeitraum nach 2021 vorzubereiten, wobei den Szenarien, die die weitere Nutzung des VMA-Gebäudes vorsehen, Vorrang eingeräumt wird; fordert, über die laufenden Verhandlungen mit der Kommission über die weitere Nutzung des VMA-Gebäudes informiert zu werden; legt dem Ausschuss nahe, gemeinsam mit dem Ausschuss der Regionen eine Bewertung des potenziellen Renovierungsbedarfs vorzunehmen und eine Kostenschätzung für den Fall einer Übernahme des gesamten VMA-Gebäudes durch die beiden Ausschüsse zu erstellen;

    22.   

    bedauert die geringe Beteiligung der Wirtschaftsteilnehmer an den Ausschreibungen des Ausschusses; fordert den Ausschuss auf, die der Veröffentlichung dienenden Maßnahmen zu verstärken und die Zahl der außerordentlichen Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter zu verringern sowie der Haushaltsbehörde über die Fortschritte Bericht zu erstatten;

    23.   

    begrüßt die aufgrund der Zusammenarbeit des Ausschusses und des Ausschusses der Regionen im Hinblick auf das Umweltmanagementsystem erzielten Ergebnisse; vermerkt zufrieden die erheblichen Einsparungen in verschiedenen Bereichen, darunter die Senkung des Stromverbrauchs um 11 %, des Gasverbrauchs um 15 %, die Verringerung der Papiermenge um 11 % und die Verringerung des Abfalls um 13 %; begrüßt, dass der Ausschuss gemeinsam mit dem Ausschuss der Regionen das „Good Food“-Siegel erhielt, mit dem die Region Brüssel bescheinigt, dass die Kantinen der Ausschüsse nachhaltig bewirtschaftet werden;

    24.   

    begrüßt die Initiative des Ausschusses, Ende 2016 eine Erhebung über psychosoziale Risiken durchzuführen, um die Wahrnehmung stressbedingter Probleme seines Personals zu überwachen; begrüßt diese intensive Überwachung und die Maßnahmen zur Sensibilisierung auf Management- und Personalebene, wie etwa die im Oktober 2017 organisierte Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; fordert den Ausschuss auf, seine diesbezüglichen Bemühungen fortzusetzen, dabei zu berücksichtigen, dass die Fehlzeiten seit 2015 von 4 % auf 5,5 % im Jahr 2017 gestiegen sind, und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohlergehen seines Personals zu gewährleisten; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die gelegentliche Telearbeit von 62,5 % 2016 auf 47,6 % 2017 zurückging;

    25.   

    stellt einen leichten Anstieg der Zahl von Frauen in Führungspositionen von 37,5 % im Jahr 2016 auf 41,4 % im Jahr 2017 fest; begrüßt den Aktionsplan für Chancengleichheit und Vielfalt mit etwa 25 vorgeschlagenen Maßnahmen; ist besorgt darüber, dass mehr als 80 % der Bediensteten, die flexible Arbeitsregelungen beantragen, Frauen sind; schlägt vor, dass der Ausschuss seine Politik anpasst, um mehr Männer dazu zu bewegen, von diesen Regelungen Gebrauch zu machen, insbesondere um ihr Engagement im Familienleben zu fördern;

    26.   

    nimmt die Anstrengungen zur Kenntnis, die hinsichtlich der geografischen Ausgewogenheit unternommen wurden, wobei der Anteil der Führungskräfte aus den Mitgliedstaaten, die der Union im Jahr 2004 oder danach beigetreten sind (EU-13), im Jahr 2017 auf 16 % angestiegen ist und nun bei 18,5 % liegt; fordert den Ausschuss auf, seine Bemühungen weiter fortzusetzen, um das Ziel von 20 % zu erreichen, das dem Anteil der Bevölkerung der EU-13 an der Gesamtbevölkerung der Union entspricht;

    27.   

    begrüßt die Ernennung eines Teams von vier Ethikberatern durch den Ausschuss im Juli 2018 nach der Annahme des Beschlusses Nr. 053/2016 vom 2. März 2016 über ein Verfahren für die Meldung von Missständen;

    28.   

    hebt die Bemühungen des Ausschusses um die Konsolidierung gesetzlicher und interner Vorschriften über ethisches und respektvolles Verhalten im öffentlichen Dienst hervor; begrüßt, dass Aspekte wie die Nutzung sozialer Medien, das IT-System und der Datenschutz abgedeckt sind; nimmt die gemeinsam mit den Partnern im Ausschuss der Regionen unternommenen Anstrengungen zur Kenntnis, die Vorschriften für das Personal kohärent anzuwenden, insbesondere wenn Kollegen aus den gemeinsamen Diensten betroffen sind; fordert den Ausschuss auf, regelmäßig über den neuen umfassenden Rahmen für Ethik und Integrität zu berichten;

    29.   

    begrüßt, dass der Ausschuss die Interessenerklärungen von Präsident und Vizepräsidenten unter den einzelnen Profilen dieser Mitglieder auf der Website des Ausschusses veröffentlicht hat, wie im vorangegangenen Entlastungsbericht gefordert;

    30.   

    stellt fest, dass auch die Bediensteten gemäß Artikel 11 des Statuts ihre Mitwirkung an auswärtigen Tätigkeiten deklarieren müssen; fordert den Ausschuss auf, allen Bediensteten als Reaktion auf die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten im Fall 1306/2014/OV rasch Leitlinien zur Vermeidung von Interessenkonflikten zur Verfügung zu stellen;

    31.   

    stellt fest, dass der Direktor für Personal und Finanzen am 14. November 2018 zum Generalsekretär ernannt wurde; stellt fest, dass er seine vormaligen Aufgaben weiter wahrnimmt, während Vorkehrungen für die Ernennung eines Nachfolgers getroffen werden; bekundet seine Sorge, dass die beiden Funktionen unvereinbar sind, und fordert den Ausschuss nachdrücklich auf, rasch einen neuen Direktor für Personal zu ernennen und der Haushaltsbehörde Bericht zu erstatten;

    32.   

    stellt fest, dass die Mitglieder des Ausschusses einen unterschiedlichen beruflichen Hintergrund aufweisen und an unterschiedliches Managementverhalten gewohnt sein können; stellt fest, dass die politischen Tätigkeiten der Mitglieder auch bestimmte Verwaltungsaufgaben umfassen, da ihre Arbeit von ihren eigenen Mitarbeitern und Mitarbeitern des Generalsekretariats unterstützt wird; betont, dass die Mitglieder mit den Grundsätzen der Verwaltungskultur der Organe der Union vertraut gemacht werden müssen, um für Würde und Achtung am Arbeitsplatz zu sorgen;

    33.   

    begrüßt die Arbeit des Netzes von Vertrauenspersonen, mit dem Mobbing und Belästigung im Arbeitsumfeld aktiv verhindert und bekämpft werden sollen; stellt fest, dass im Jahr 2017 25 Bedienstete vom Netz informell beraten wurden; fordert den Ausschuss auf, die Effizienz seiner Politik in diesem Bereich genau zu überwachen, das Bewusstsein für Mobbing am Arbeitsplatz weiter zu schärfen und weiterhin eine Kultur der Nulltoleranzpolitik in Bezug auf Belästigung zu fördern; nimmt die laufenden Beratungen über Verfahren und Sanktionen in Bezug auf Mitglieder, die an Fällen von Belästigung beteiligt sind, zur Kenntnis und fordert den Ausschuss auf, in diesem Zusammenhang bis zum nächsten Entlastungsverfahren Vorschriften und Verfahren zu verankern;

    34.   

    stellt fest, dass der Rat noch keinen Beschluss über eine Änderung der Zahl der Mitglieder und Delegierten des Ausschusses nach der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Union auszutreten, gefasst hat; fordert den Ausschuss auf, spätestens bei der Weiterverfolgung der Entlastung 2017 Informationen über die direkten Auswirkungen der Entscheidung auf den Haushalt vorzulegen; stellt darüber hinaus fest, dass die Entscheidung des Vereinigten Königreichs keine unmittelbaren Folgen für das Personal des Ausschusses hat; begrüßt die laufenden Beratungen über die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich nach seinem Austritt und die Bereitschaft des Ausschusses, weiter gute Beziehungen zur Zivilgesellschaft zu unterhalten.


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