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Document 52019BP1425

Entschließung (EU) 2019/1425 des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst, sind

ABl. L 249 vom 27.9.2019, p. 112–116 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2019/1425/oj

27.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 249/112


ENTSCHLIESSUNG (EU) 2019/1425 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 26. März 2019

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0109/2019),

1.   

begrüßt die Tatsache, dass laut dem Rechnungshof die Gesamtfehlerquote in Rubrik 5 (Verwaltung) des MFR — unter die auch der Haushalt des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) fällt — weiterhin auf einem niedrigen Niveau liegt, und zwar bei schätzungsweise 0,5 % im Jahr 2017;

2.   

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof im jährlichen Tätigkeitsbericht des EAD keine wesentlichen Fehlerquoten festgestellt hat;

3.   

stellt ferner fest, dass der Rechnungshof im Gegensatz zu den Vorjahren für den EAD spezifische Probleme gemeldet hat;

4.   

stellt mit Genugtuung fest, dass die früheren Empfehlungen im Zusammenhang mit der Verbesserung des Kontrollsystems für die zeitnahe Aktualisierung der persönlichen Situation und der personenbezogenen Daten der Bediensteten mit möglichen Auswirkungen auf die Berechnung der Familienzulagen meistenteils umgesetzt wurden; ist jedoch der Ansicht, dass die Konsistenzprüfungen in Bezug auf die Verwaltung der Familienzulagen anhaltende Aufmerksamkeit erfordern;

5.   

begrüßt die Bemühungen des EAD, die Vergabeverfahren in den Delegationen zu verbessern, einschließlich der Einführung des Instruments für die Verwaltung der öffentlichen Aufträge, der Erstellung eines Beschaffungsplans für Verträge mit geringem und mittlerem Wert und der Entwicklung von Vorlagen für Ausschreibungsunterlagen und Schulungen; ist der Ansicht, dass die früheren im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und der Verwaltung von Sicherheitsdiensten festgestellten Schwachstellen auch weiterhin aufmerksam beobachtet und überwacht werden sollten;

6.   

fordert den EAD auf, das Parlament über die Ergebnisse auf dem Laufenden zu halten, die mittels der genannten Bemühungen zur Verbesserung der Vergabeverfahren in den Delegationen, insbesondere mittels des PPMT-Systems (Public Procurement Management Tool) und der eProcurement- und eTendering-Verfahren, erzielt wurden;

7.   

weist darauf hin, dass die Ursachen der Fehler, die bei Ex-ante-Kontrollen der Verpflichtungen und Zahlungen festgestellt wurden, die gleichen sind wie in den Vorjahren, dass nämlich Belege fehlten; stellt fest, dass die Ex-post-Kontrolle des EAD zum ersten Mal die Ausgaben am Ende des Jahres (November-Dezember 2016) umfasste;

8.   

vermerkt positiv, dass 2017 die üblichen Gemeinkosten aller Büros der Delegationen (Miete, Sicherheit, Reinigung und sonstige Gemeinkosten), einschließlich der Delegationen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), im zweiten Haushaltsjahr in Folge ausschließlich aus den Haushaltslinien des EAD finanziert wurden;

9.   

nimmt zur Kenntnis, dass die Mittelübertragungen 2017 gestiegen sind und sich auf 85 911 000 EUR beliefen (im Vergleich zu 77 450 000 EUR im Jahr 2016); weist darauf hin, dass Übertragungen auf das folgende Jahr ausnahmsweise unter strengen Auflagen vorgenommen werden können;

10.   

stellt fest, dass der Gesamthaushalt des EAD für 2017 660 Mio. EUR betrug, was einen Anstieg von 3,75 % im Vergleich zu 2016 darstellt;

11.   

stellt fest, dass darüber hinaus vom EEF und von den Treuhandfonds ein Beitrag in Höhe von 54,9 Mio. EUR einging, wobei der Gesamtumfang durch zusätzliche Mittelübertragungen und aufgehobene Mittelbindungen auf 59,7 Mio. EUR anstieg (auch einschließlich der zweckgebundenen Einnahmen des Haushaltsjahres); stellt fest, dass für 2017 am Jahresende bei den Verpflichtungen eine Ausführung von 52,6 Mio. EUR (88,1 %) und bei den Zahlungen von 46,5 Mio. EUR (78,0 %) verzeichnet wurde; stellt fest, dass die EEF-Mittel, die nicht gebunden wurden, als externe zweckgebundene Einnahmen auf das folgende Jahr übertragen werden und keine Mittel verloren gehen;

12.   

stellt fest, dass sich der Haushalt der Zentrale auf 236,7 Mio. EUR belief, von denen 153,8 Mio. EUR (oder 64,6 %) die Zahlung von Gehältern und anderen Zulagen des statutsmäßigen und externen Personals betrafen, 32,2 Mio. EUR (oder 14 %) für Gebäude und Nebenkosten ausgegeben wurden und 33 Mio. EUR (oder 14 %) im Zusammenhang mit IT-Systemen, Ausrüstung und Mobiliar standen;

13.   

fordert, dass die Gebäudepolitik des EAD in den jährlichen Tätigkeitsbericht aufgenommen wird, insbesondere weil es wichtig ist, die Kosten dieser Politik ordnungsgemäß zu rationalisieren und darauf zu achten, dass sie nicht übermäßig hoch ausfallen; fordert den EAD nachdrücklich auf, der Entlastungsbehörde wie in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht 2011 die Liste der im Jahr 2017 abgeschlossenen Immobilienverträge zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Einzelheiten des Vertrags, des Landes, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, und der Laufzeit des Vertrags; fordert den EAD auf, dieselben Einzelheiten zu Immobilienverträgen in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht für 2018 zur Verfügung zu stellen;

14.   

stellt fest, dass der Haushalt der Delegationen in Höhe von 423,3 Mio. EUR unterteilt war in 116,1 Mio. EUR (d. h. 27,4 %) für die Vergütung statutsmäßigen Personals, 165,6 Mio. EUR (39,1 %) für Gebäude und Nebenkosten, 68,5 Mio. EUR (oder 16,2 %) für externes Personal und externe Dienstleistungen, 27,9 Mio. EUR (6,6 %) für andere Ausgaben mit Bezug auf das Personal und 45 Mio. EUR (10,6 %) für sonstige Verwaltungsausgaben; stellt ferner fest, dass der EAD, um die Verwaltungskosten der in den Delegationen der Union tätigen Mitarbeiter der Kommission zu decken, von der Kommission 196,4 Mio. EUR (im Vergleich zu 185,6 Mio. EUR im Jahr 2016 und 204,7 Mio. EUR im Jahr 2015) erhielt, wovon 49,6 Mio. EUR der Rubrik V des Haushaltsplans der Kommission, 91,8 Mio. EUR den Linien für Verwaltungsausgaben der operationellen Programme und 55 Mio. EUR (45,4 Mio. EUR im Jahr 2016) dem EEF entnommen wurden; stellt fest, dass im Jahr 2017 erstmals Treuhandfonds zu diesen Verwaltungskosten beigetragen haben;

15.   

räumt ein, dass die Zahl der Haushaltslinien, die zur Finanzierung der Maßnahmen im Zusammenhang mit Mitarbeitern der Kommission in Delegationen dienen (34 verschiedene Linien unter mehreren Rubriken des Haushaltsplans der Kommission zuzüglich der EEF-Mittel), die Haushaltsführung kompliziert; verweist darauf, dass dieses Thema im Entlastungsbericht (1) für 2016 behandelt wurde, und nimmt zur Kenntnis, wie komplex eine Vereinfachung in Form einer Verringerung der Haushaltslinien ist; fordert den EAD daher auf, mit der Kommission weiter daran zu arbeiten, die Haushaltslinien, wenn möglich, zu vereinfachen, um die Komplexität der Haushaltsführung zu verringern;

16.   

stellt fest, dass die Delegationsleiter 2017 eine Zuverlässigkeitserklärung abgaben; nimmt zur Kenntnis, dass alle Delegationsleiter, mit Ausnahme des Leiters der Delegation für Syrien, eine Erklärung ohne Vorbehalt vorlegten; nimmt zur Kenntnis, dass die Delegation für Syrien derzeit evakuiert wird und einen Aktionsplan angekündigt hat, um ihre der Tätigkeit in einem Kriegsgebiet geschuldeten Probleme zu verringern; stellt fest, dass der Vorbehalt, was die betreffenden Summen angeht, als nicht wesentlich für den Gesamthaushalt des EAD betrachtet wird;

17.   

stellt fest, dass für den endgültigen Haushaltsplan des EAD im Umfang von 660 Mio. EUR für 2017 am Jahresende bei den Verpflichtungen eine Ausführung von 99,7 % (wie 2016) und bei den Zahlungen von 86,7 % (87,5 % im Jahr 2016) verzeichnet wurde;

18.   

nimmt zur Kenntnis, dass sich der Wert aller Mittelübertragungen innerhalb des Verwaltungshaushalts des EAD auf 14,4 Mio. EUR belief, wovon der größte Betrag auf einen Vertrag über Vorschusszahlungen für Sicherheitsmaßnahmen in Afghanistan entfiel; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Mittelübertragungen den Etat der Zentrale des EAD um 5,1 Mio. EUR verringerten und den Etat der Delegationen um einen entsprechenden Betrag erhöhten;

19.   

stellt fest, dass 1,3 % der Mittelanhebung im Haushaltsplan 2017 auf Investitionen in die Sicherheit im Zusammenhang mit der Umsetzung des Sicherheitspakets entfiel, einschließlich der Stärkung des Netzes der regionalen Sicherheitsbeamten und der Anschaffung gepanzerter Fahrzeuge im Einklang mit der Sorgfaltspflicht des EAD, der Cybersicherheitsstrategie und der kontinuierlichen Sicherheitsschulung des Personals als Reaktion auf potenzielle Bedrohungen und Krisensituationen in den Delegationen und am Hauptsitz; begrüßt die bisherigen Verbesserungen, fordert den EAD jedoch insbesondere auf, sich mit den verschiedenen verbleibenden Herausforderungen zu befassen, z. B. mit der notwendigen Aktualisierung der IT-Sicherheitsinstrumente; fordert den EAD darüber hinaus auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um einen gemeinsamen Ansatz zu entwickeln und die Verknüpfung der Sicherheitssysteme mit anderen Institutionen und Mitgliedstaaten zu verbessern;

20.   

begrüßt die Einrichtung eines jährlichen Überprüfungsmechanismus für die Analyse der Ressourcen des EAD und deren effektive Beschäftigung im Vorgriff auf künftige Personalumschichtungen, die aufgrund neuer operativer oder politischer Prioritäten oder anderer zusätzlicher Herausforderungen erforderlich würden;

21.   

stellt fest, dass die vom EAD selbst vorgenommene jährliche Bewertung des internen Kontrollsystems im Jahr 2017 der Verwaltung des EAD hinreichende Gewähr dafür bot, dass die meisten internen Kontrollen eingehalten wurden; stellt jedoch fest, dass die drei folgenden internen Kontrollstandards „Personalzuweisung und Mobilität“, „Betriebskontinuität“ und „Dokumentenverwaltung“ die schwächsten Komponenten des internen Kontrollsystems des EAD bleiben; stellt mit Sorge fest, dass die „Fortführung des Geschäftsbetriebs“ sowohl im Hinblick auf die Einhaltung als auch auf die Wirksamkeit bereits seit mehreren Jahren, insbesondere in den Delegationen, problematisch ist;

22.   

begrüßt, dass die Zahl der Delegationen, die die maximale Fläche von 35 m2 pro Person überschreitet, im Einklang mit der Empfehlung des Rechnungshofs von 2016 weiter von 83 im Jahr 2016 auf 73 im Jahr 2017 verringert wurde; begrüßt die Einführung des Instruments IMMOGEST für das Immobilienmanagement und den Erwerb interner und externer Fachkenntnisse zur Unterstützung des Gebäudemanagements, insbesondere in Bezug auf die Delegationen; fordert den EAD auf, die Empfehlungen des Rechnungshofs aus seinem Sonderbericht über die Gebäudeverwaltung durch den EAD weltweit (2) weiterhin umzusetzen, soweit für den Unionshaushalt möglich, vernünftig und effizient, und das Parlament über die Verbesserungen auf dem Laufenden zu halten;

23.   

begrüßt, dass der EAD 7 neue Projekte für die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten mit 6 verschiedenen Mitgliedstaaten begründet hat, und vermerkt das steigende Interesse an gemeinsamen Mietvereinbarungen mit 14 neuen gemeinsam unterzeichneten Verträgen nicht nur mit den Mitgliedstaaten, sondern auch mit FRONTEX oder dem EASO; stellt fest, dass die Vereinbarungen über eine gemeinsame Anmietung dazu beigetragen haben, die durchschnittliche Fläche der Gebäude zu verringern, um sie den vorgeschriebenen 35 m2/Person anzunähern; ist der Ansicht, dass gemeinsame Anmietungen kosteneffizient sind, und begrüßt, dass sie zur gemeinsamen Vertretung der Union und ihrer Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern beitragen; fordert den EAD im Rahmen der Überwachung der Kosten auf, derartige Vereinbarungen auf andere Einrichtungen der Union wie GSVP-Missionen auszuweiten; fordert den EAD auf, bei gemeinsamen Anmietungen eine wirksame Verwaltung der Kostendeckung einzurichten;

24.   

nimmt zur Kenntnis, dass der EAD für seine Delegationen den Kauf der Anmietung von Gebäuden vorzieht; fordert den EAD auf, das Parlament über eine umfassende Analyse aller Delegationen der Union zu unterrichten, um festzustellen, in welchen Ländern es für die Delegationen kostenwirksamer wäre, Büro- oder Amtssitzgebäude zu kaufen statt zu mieten; stellt fest, dass der Anteil der Gebäude im Besitz des EAD 2017 18 % betrug;

25.   

weist erneut darauf hin, wie wichtig eine ergebnisorientierte Unterstützung der Delegationen in allen Bereichen ist, und fordert den EAD auf, über die Erfahrungen des Regionalzentrums Europa und seine Bewertung der Möglichkeiten einer Ausweitung dieses Rahmens auf andere geografische Gebiete Bericht zu erstatten; begrüßt die verstärkten Anstrengungen, um die Delegationen zu unterstützen, insbesondere durch die neue Abteilung für horizontale Koordinierung, die dazu beiträgt, die generelle Zuverlässigkeit in Bezug auf die von den Delegationen wahrgenommenen Aufgaben zu erhöhen, insbesondere im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen von hohem Wert;

26.   

erachtet es als wesentlich, dass die Delegationsleiter regelmäßig in Briefings vor ihrer Entsendung, in Ad hoc-Seminaren oder im Rahmen der jährlichen Konferenz der Botschafter auf ihre entscheidende Rolle bei der Konsolidierung der Zuverlässigkeitskette des EAD und ihre allgemeine Verantwortung und Rechenschaftspflicht für das Management der Verwaltungsausgaben und der Portfolios von Projekten zusätzlich zu ihren politischen Aufgaben hingewiesen werden; ist der Ansicht, dass Berufserfahrung in einem Organ der Union bei der Auswahl der Delegationsleiter von Vorteil sein sollte;

27.   

begrüßt den 2017 eingeführten neuen Ansatz für die Kontrollen, der ein vielversprechendes Konzept für die Unterstützung der Verwaltung der Delegationen sowie die Förderung einer stärkeren Kohärenz und die Vereinfachung der Tätigkeit der Delegationen bietet;

28.   

erkennt an, dass es im Zusammenhang mit den „drei Quellen“ der Einstellung des EAD und der Verwaltung der Stellen in den Delegationen schwierig ist, die Humanressourcen zu verwalten und zu verteilen; stellt darüber hinaus fest, dass der EAD bisher die Interinstitutionelle Vereinbarung einhielt, seinen Personalbestand über den Zeitraum 2013-2017 um 5 % zu verringern, wobei 2017 in der Zentrale 16 und im Verlauf der vergangenen fünf Jahre insgesamt 84 Stellen abgebaut wurden; ist besorgt, dass die steigende durchschnittliche Arbeitslast und der Personalmangel negative Auswirkungen auf die Gesundheit und die Lebensqualität der Mitarbeiter sowie auf die langfristige organisatorische Entwicklung des Organs haben könnten;

29.   

stellt anerkennend fest, dass bei der Gesamtzahl der besetzten Stellen fast ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht, da 49,6 % Frauen beschäftigt sind; bedauert jedoch, dass die Zahl der Frauen in Führungspositionen nach wie vor unzureichend ist, und zwar sowohl für Referatsleiter als auch für Delegationsleiter, da 57 von 219 Stellen (26 %) oder nur 18 % der Stellen der höheren Führungsebene (9 von 50 Stellen) von Frauen besetzt sind; unterstreicht ein ähnliches Ungleichgewicht bei den Verwaltungsräten, bei denen es sich zu 33 % um Frauen handelt, und bei den abgeordneten nationalen Sachverständigen (ANS), von denen 23 % Frauen waren;

30.   

fordert den EAD auf, in Zusammenarbeit mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf der mittleren und höheren Führungsebene so weit wie möglich zu verbessern; stellt fest, dass nur 18,28 % der Bewerber für Führungspositionen im Rahmen des letzten Rotationsverfahrens Frauen waren; stellt fest, dass der Anteil der Frauen unter den Bewerbern für die anderen vom EAD veröffentlichten Stellen ebenfalls von 39 % im Jahr 2016 auf 31,7 % im Jahr 2017 zurückging;

31.   

hält Fortschritte in diesem Bereich für notwendig und fordert den EAD daher auf, die Gründe für dieses Ungleichgewicht zu ermitteln und darüber nachzudenken und in der Folge gegebenenfalls seine Bedingungen und Einstellungspolitik zu verbessern, um alle Geschlechter gleichermaßen für Führungspositionen zu gewinnen; fordert den EAD auf, mit nationalen Universitäten zusammenzuarbeiten, die Kurse für eine diplomatische Laufbahn anbieten, um den europäischen diplomatischen Dienst frühzeitig zu fördern;

32.   

fordert, dass ein Institut für die Ausbildung künftiger europäischer Diplomaten gegründet wird, und schlägt vor, dass die entsprechenden Stellen die Möglichkeit prüfen, die Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments in Straßburg zu nutzen, um dieses diplomatische Institut unterzubringen;

33.   

begrüßt die Einrichtung der Arbeitsgruppen „Laufbahnentwicklung“ und „Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit“ sowie die Annahme eines „Ausbildungs- und Entwicklungsrahmens“ (LEAD) und die Einrichtung des Netzwerks „Frauen und EAD“ und das Programm „Mentoring von Frauen“ als wichtige Meilensteine zur Verbesserung der Chancengleichheit im EAD; nimmt den Fahrplan für die Umsetzung zur Kenntnis, der nach der Veröffentlichung der Abschlussberichte der beiden Arbeitsgruppen angenommen wurde, und fordert, über die Fortschritte bei der Umsetzung auf dem Laufenden gehalten zu werden;

34.   

stellt fest, dass der EAD mit 32,83 % der AD-Bediensteten des EAD, die Ende 2017 aus den Mitgliedstaaten kommen, mit dem im Beschluss des Rates über die Einrichtung des EAD festgelegten Personalschlüssel, nämlich einem Verhältnis von einem Drittel der Bediensteten aus den Mitgliedstaaten und den verbleibenden zwei Dritteln aus den Organen der Union, in Einklang steht;

35.   

stellt fest, dass sich der Anteil der Diplomaten der Mitgliedstaaten an der Gesamtzahl der AD-Mitarbeiter des EAD im Vergleich zu 33,8 % im Jahr 2014 auf 32,83 % (d. h. 307 Personen) beläuft; betont, dass die Anzahl der Diplomaten der Mitgliedstaaten, die als Leiter von Delegationen entsandt wurden, von 46 % auf 43,8 % der Gesamtzahl sank; nimmt den leichten Anstieg des Frauenanteils unter den Delegationsleitern auf 21,9 % zur Kenntnis; stellt fest, dass nur 10 der 60 Delegationsleiter aus den Mitgliedstaaten bereits auf einer Stelle in Brüssel tätig waren;

36.   

unterstreicht, dass die geographische Ausgewogenheit, insbesondere in Fällen einer ungenügenden Vertretung, aufmerksam überwacht werden sollte, um einen der Bevölkerungszahl der einzelnen Mitgliedstaaten entsprechenden Anteil an Bediensteten sicherzustellen; stellt fest, dass von acht Fällen, in denen der Anteil an Bediensteten unter dem Anteil der Bevölkerung ihres Landes an der Gesamtbevölkerung der Union lag, fünf Mitgliedstaaten betrafen, die der Union 2004 beitraten;

37.   

stellt fest, dass die Zahl der abgeordneten nationalen Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten im Jahr 2017 leicht zunahm und 449 erreichte (davon taten 387 in die Zentrale und 62 in Delegationen Dienst); stellt fest, dass 55 % (oder 214) der abgeordneten nationalen Sachverständigen mit Arbeitsort Brüssel von ihren nationalen Verwaltungen bezahlt wurden; räumt ein, dass in verschiedenen spezifischen Bereichen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte sowie die strategische Kommunikation betreffen, Bedarf an abgeordneten nationalen Sachverständigen besteht; fordert den EAD jedoch auf, zwecks Vorhersehbarkeit, zur besseren Handhabung potenzieller Interessenkonflikte, zwecks Vermeidung einer stetigen Zunahme dieser Verträge und zur Stärkung des internen Fachwissens im Rahmen seiner Strategie für abgeordnete nationale Sachverständige oder mittels des neu geschaffenen jährlichen Überprüfungsmechanismus eine detailliertere Prognose seines künftigen Bedarfs und der entsprechenden erforderlichen Kompetenzen vorzulegen; ist der Ansicht, dass die Zahl der abgeordneten nationalen Sachverständigen einen bestimmten Anteil des gesamten Personals des EAD nicht überschreiten sollte, um einen starken und nachhaltigen Korpsgeist zu wahren, und fordert den EAD auf, einen entsprechenden Schwellenwert festzusetzen;

38.   

begrüßt die Einführung bezahlter Praktika in Delegationen als positives Ergebnis der Entschließung zur Entlastung des EAD für 2016; nimmt zur Kenntnis, dass der EAD weiterhin Praktika im Rahmen verschiedener Regelungen anbieten wird, wie etwa obligatorische Praktika für Studenten oder Beamte im öffentlichen Dienst im Rahmen ihrer Pflichtausbildung; stellt fest, dass sich die durchschnittliche finanzielle externe Unterstützung von Praktikanten nach verschiedenen Regelungen auf 885 EUR belief, was deutlich unter der monatlichen Vergütung von 1 200 EUR im Rahmen der Regelung des EAD liegt; fordert den EAD auf, allen Praktikanten des EAD eine angemessene Vergütung zu zahlen, um eine hinreichende Vergütung der Arbeiten der Praktikanten sicherzustellen und eine Diskriminierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu verschärfen;

39.   

nimmt die dienststellenübergreifende Konsultation mit der Kommission und Konsultationen mit Gewerkschaften zur Modernisierung und Verbesserung der Rahmenregelung und der damit zusammenhängenden Systeme der sozialen Sicherheit für örtliche Bedienstete zur Kenntnis; fordert den EAD auf, im Rahmen der Überarbeitung für eine angemessene Krankenversicherung nach dem Eintritt in den Ruhestand zu sorgen, insbesondere bei Invalidität; fordert den EAD mit Nachdruck auf, dafür zu sorgen, dass die vorgesehenen Reformmaßnahmen im Jahr 2018 in Kraft treten und dass die örtlichen Bediensteten und ihr Fachwissen besser einbezogen werden;

40.   

nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass 2017 171 Schlichtungsverfahren registriert wurden (was einem Anstieg um 16 % seit 2016 entspricht), von denen 60 % die Delegationen betrafen, und dass 32 dieser Fälle am Ende des Jahres noch nicht geregelt waren; hält es ferner für besorgniserregend, dass in der Umfrage zur Zufriedenheit des Personals der Aussage „Ich habe keine Belästigung im EAD erfahren“ nur 10,2 % der Mitarbeiter nicht zustimmten und 6,21 % der Mitarbeiter dieser Aussage eher nicht zustimmten; räumt allerdings ein, dass die stetige Zunahme der gemeldeten Fälle eher einer verstärkten Bereitschaft, sich zu äußern, als einer Zunahme von Konflikten am Arbeitsplatz geschuldet zu sein scheint; betont, wie wichtig es ist, eine Kultur der Nulltoleranz gegenüber Belästigung zu fördern und gemeldete Fälle ordnungsgemäß zu verfolgen;

41.   

begrüßt die Ausweitung des Netzes der Vertrauenspersonen auf 13 geschulte ehrenamtliche Berater im Jahr 2017; ist besorgt, dass nur fünf von dreizehn Beratern in 140 Delegationen entsandt wurden; fordert den EAD auf, die Präsenz von Vertrauenspersonen in den Delegationen weiter zu verstärken und das Bewusstsein für Mobbing und psychosoziale Risiken sowie für Möglichkeiten, diese zu mindern bzw. darauf zu reagieren, weiter zu schärfen;

42.   

stellt fest, dass der EAD seine Verwaltungsvereinbarung mit dem OLAF aktualisiert und seine Zusammenarbeit in Betrugsfragen mit den Generaldirektionen, die im Bereich auswärtige Angelegenheiten tätig sind, wie dem FPI, der GD NEAR und der GD DEVCO, im Jahr 2017 verstärkt hat; stellt fest, dass es drei laufende Untersuchungen des OLAF im Zusammenhang mit potenziellen Interessenkonflikten im EAD gibt, und fordert, über den Fortgang dieser Untersuchungen auf dem Laufenden gehalten zu werden;

43.   

begrüßt die Veröffentlichung von Daten zu den Reisekosten der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die im Einklang mit dem aktualisierten Verhaltenskodex, der am 31. Januar 2018 angenommen wurde, nun vollständig auf ihrer Seite auf der Website der Kommission zur Verfügung stehen und alle zwei Monate aktualisiert werden;

44.   

stellt fest, dass dem EAD 2017 Mittel in Höhe von 1,1 Mio. EUR für die Entwicklung seiner Maßnahme „Strategische Kommunikation Plus“ zur Bekämpfung von Desinformation und zur Vermittlung der positiven Auswirkungen der Unionspolitik zugewiesen wurden; betont ferner, wie wichtig es ist, die Arbeit des EAD den Bürgern zu vermitteln, und fordert den EAD auf, in seinem nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht diesbezüglich mehr Informationen über seine Tätigkeiten bereitzustellen;

45.   

ist der Ansicht, dass der EAD im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit in Bezug auf Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung eine wesentliche Rolle spielt; betont daher, wie wichtig es ist, die knappen verfügbaren Ressourcen umsichtig zu nutzen und die Konsequenz und Kohärenz des außen- und innenpolitischen Handelns der Union beständig zu verbessern, und betont, dass gemeinsame Standpunkte und koordinierte Reaktionen angestrebt werden müssen, damit die Union diese Rolle wirksam ausfüllen kann; unterstreicht die Bedeutung von auswärtiger Öffentlichkeitsarbeit (Public Diplomacy) und strategischer Kommunikation als integraler Bestandteil der Außenbeziehungen der Union — nicht nur als Instrument, um ihre Werte und Interessen bekannt zu machen und die Sichtbarkeit der Union zu verbessern, sondern auch als Mittel, um ausländischer Einflussnahme in den westlichen Balkanländern und in unserer Nachbarschaft entgegenzuwirken und gegen strategische Propaganda, die gegen die Union und ihre Mitgliedstaaten gerichtet ist, vorzugehen; betont, dass es nach wie vor und in zunehmendem Maße erforderlich ist, Desinformation aufzudecken, und dass zur Bekämpfung von gegen die Union gerichteter Propaganda kontextspezifische Analysen durchgeführt werden müssen; ist fest davon überzeugt, dass die Union ihre Bemühungen zur Entwicklung wirksamer Public-Diplomacy-Strategien verstärken sollte; fordert den EAD auf, seine Bemühungen zur Modernisierung seiner Konzepte fortzusetzen und in neue Fähigkeiten und Fertigkeiten zu investieren; hält die Arbeit der Task Force des EAD für strategische Kommunikation für notwendig und wertvoll und fordert in diesem Zusammenhang eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung;

46.   

stellt fest, dass der EAD eine Bewertung der Auswirkungen der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten, auf die Humanressourcen (d. h. 122 britische Mitarbeiter) und die erforderliche operative Anpassung in der Zentrale und in den Delegationen vorgenommen hat; begrüßt die Absicht des EAD, von Fall zu Fall über die Verlängerung von Verträgen für britische Vertragsbedienstete und Bedienstete auf Zeit zu entscheiden; fordert den EAD auf, rasch eine kohärente Strategie zu entwickeln, um den betroffenen Personen Gewissheit zu verschaffen;

47.   

vermerkt eine erste Bewertung des Umfangs der Verwaltungsausgaben in Höhe von 6,7 Mio. EUR für Personal- und Infrastrukturausgaben über einen Zeitraum von neun Monaten im Zusammenhang mit der Eröffnung einer Delegation in London angesichts der Tatsache, dass das Vereinigte Königreich ein Drittland wird;

48.   

fordert den EAD auf, zu der Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 im Einklang mit Artikel 262 der Haushaltsordnung im Rahmen der Vorbereitung des Entlastungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2018 einen Folgebericht vorzulegen.


(1)  ABl. L 248 vom 3.10.2018, S. 128.

(2)  Rechnungshof: Sonderbericht Nr. 7/2016: Die Gebäudeverwaltung durch den Europäischen Auswärtigen Dienst weltweit.


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