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Document 52019AP0435

P8_TA(2019)0435 Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2341 (COM(2018)0354 — C8-0208/2018 — 2018/0179(COD)) P8_TC1-COD(2018)0179 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 18. April 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/… des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

ABl. C 158 vom 30.4.2021, p. 1061–1061 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.4.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 158/1061


P8_TA(2019)0435

Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2341 (COM(2018)0354 — C8-0208/2018 — 2018/0179(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2021/C 158/79)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0354),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0208/2018),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Oktober 2018 (1),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 5. Dezember 2018 (2),

unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 27. März 2019 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0363/2018),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 97.

(2)  ABl. C 86 vom 7.3.2019, S. 24.


P8_TC1-COD(2018)0179

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 18. April 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/… des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/2088.)


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