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Document 52018XX0921(01)

Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 10. Juli 2018 zu dem Beschlussentwurf in der Sache AT.40465 — Asus — Berichterstatter: Schweden

C/2018/4773

ABl. C 338 vom 21.9.2018, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.9.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 338/10


Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 10. Juli 2018 zu dem Beschlussentwurf in der Sache AT.40465 — Asus

Berichterstatter: Schweden

(2018/C 338/06)

1.   

Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses stimmen der Einschätzung der Kommission zu, dass die im Beschlussentwurf behandelten Verhaltensweisen zwei Fälle einer einzigen ununterbrochenen Zuwiderhandlung gegen Artikel 101 AEUV darstellen.

2.   

Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses teilen die Auffassung der Kommission in Bezug auf die Höhe der Geldbuße, auch in Bezug auf die Ermäßigung der Geldbuße nach Randnummer 37 der Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 gemäß Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates (1).

3.   

Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses empfehlen die Veröffentlichung der Stellungnahme im Amtsblatt.


(1)  ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1.


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