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Document 52018SC0258

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke

SWD/2018/258 final - 2018/0173 (CNS)

Brüssel, den 25.5.2018

SWD(2018) 258 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Begleitunterlage zum

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates

zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke

{COM(2018) 334 final}
{SEC(2018) 254 final}
{SWD(2018) 259 final}


Zusammenfassung

Folgenabschätzung zu einem Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie 92/83/EWG des Rates zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke

A. Handlungsbedarf

Warum? Um welche Problematik geht es?

Laut dem Kommissionsbericht, der dem Rat im Oktober 2016 vorgelegt wurde und der sich auf eine unabhängige Studie aus den Jahren 2014/2016 stützte, hat sich die Richtlinie 92/83/EWG als effektiv und grundsätzlich geeignet für die Erhebung der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke erwiesen.

Dennoch wurden einige Probleme festgestellt, und es bestehen nach wie vor Ineffizienzen, die zu Wettbewerbungsverzerrungen im Binnenmarkt führen können:

·Dysfunktionen bei der Anwendung von Befreiungen für denaturierten Alkohol

·Dysfunktionen bei der Klassifizierung bestimmter alkoholischer Getränke

·Dysfunktionale Anwendung der ermäßigten Verbrauchsteuersätze

·Unklare Vorschriften zur Messung von Grad Plato bei gesüßtem/aromatisiertem Bier

Was soll mit dieser Initiative erreicht werden?

Die Ziele der Initiative sind:

·steuerliche Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten in allen Alkoholsektoren, einschließlich kleiner Erzeuger aller Arten von Alkohol

·Vermeidung und Beseitigung etwaiger Wettbewerbsverzerrungen bei der Anwendung von Befreiungen für denaturierten Alkohol und von ermäßigten Verbrauchsteuersätzen

·Festlegung klarer und effizienter Vorschriften für alle Arten von denaturiertem Alkohol und seine Verwendungszwecke

·Senkung von Verwaltungsaufwand und Befolgungskosten für Wirtschaftsbeteiligte und Steuerbehörden

·Rechtssicherheit hinsichtlich der Klassifizierung, der Verbrauchsteuerbefreiung für denaturierten Alkohol und der Messung von Grad Plato bei gesüßtem/aromatisiertem Bier

·Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, vor allem im Zusammenhang mit denaturiertem Alkohol

Worin besteht der Mehrwert des Tätigwerdens auf EU-Ebene?

Es ist offenkundig, dass die Anwendung der geltenden EU-Vorschriften zur Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Wirtschaftsbeteiligten Probleme bereitet. Keine Maßnahme auf EU-Ebene würde die Fortsetzung des Status quo bedeuten, das heißt:

·Es wird weiterhin unterschiedliche Auslegungen und Rechtsunsicherheit geben;

·es wird weiterhin negative Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes geben;

·es wird weiterhin Wettbewerbsverzerrungen geben;

·es wird weiterhin Probleme bei der Anwendung geben, was einen Verwaltungsaufwand und Befolgungskosten für Wirtschaftsbeteiligte und Mitgliedstaaten nach sich zieht.

B. Lösungen

Welche gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen wurden erwogen? Wird eine Option bevorzugt? Warum?

Dysfunktionen bei der Anwendung von Befreiungen für denaturierten Alkohol

·Geprüft wurden sowohl gesetzgeberische als auch nicht gesetzgeberische Optionen. Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur Vertrauensbildung wurden als alleinige Option erwogen, doch als alleinige Option wäre der Erfolg dieser Maßnahmen minimal. Daher besteht die bevorzugte Option in der Klarstellung des Wortlauts der Richtlinie, um die Rechtssicherheit in diesem Bereich zu verbessern.

Dysfunktionen bei der Klassifizierung bestimmter alkoholischer Getränke

·Die bevorzugte Option ist eine Änderung der Richtlinie, indem eine neue Kategorie für traditionelle gegorene Getränke wie Apfelmost und Birnenmost vorgesehen wird. Hierdurch würde die Kohärenz bei der Anwendung in allen Mitgliedstaaten gewährleistet. Die Annahme von Leitlinien und andere nicht verbindliche Instrumente sind ergänzende Optionen, die einen Bestandteil der bevorzugten Option bilden werden.

Dysfunktionale Anwendung der ermäßigten Verbrauchsteuersätze

·Die geprüften Optionen zur Gewährleistung der Rechtssicherheit bei der Anwendung der ermäßigten Sätze bei Kleinerzeugern umfassten eine legislative und eine nicht legislative Option. Aufgrund des Erfolgs früherer nicht verbindlicher Maßnahmen und der raschen Entwicklungen in diesem Bereich wird die nicht legislative Option bevorzugt.

·Die Verbesserung der grenzüberschreitenden Anwendung ermäßigter Steuersätze könnte durch ein nicht verbindliches Instrument oder eine Änderung der Richtlinie erreicht werden. In Ermangelung eines harmonisierten Ansatzes wird die legislative Option bevorzugt, da hierdurch eine europaweite Kohärenz sichergestellt würde.

·Um die steuerliche Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten zu gewährleisten, besteht die bevorzugte Option in einer legislativen Änderung dahingehend, dass die ermäßigten Steuersätze auf kleine Mosterzeuger ausgeweitet werden und der Schwellenwert für Getränke mit niedrigem Alkoholgehalt, auf welche die ermäßigten Steuersätze angewandt werden können, erhöht wird.

Unklare Vorschriften zur Messung von Grad Plato bei gesüßtem/aromatisiertem Bier

·Zu diesem Punkt wurden verschiedene Optionen geprüft. Bevorzugt wird eine Änderung der Richtlinie, da die Wirtschaftsbeteiligten nur widerstrebend bereit wären, ihre bisherige Methode aufzugeben. Somit würde durch unverbindliche Leitlinien keine Rechtssicherheit erzielt.

Wer unterstützt welche Option?

·Dysfunktionen bei der Anwendung von Befreiungen für denaturierten Alkohol

Die Mitgliedstaaten befürworten wegen des hohen Steuerbetrugsrisikos und der hohen Durchsetzungskosten ein verstärktes gemeinsames Vorgehen in diesem Bereich. Die Wirtschaftsbeteiligten bevorzugen Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur Vertrauensbildung, um eine bessere Anwendung dieser Befreiung zu erreichen.

·Dysfunktionen bei der Klassifizierung bestimmter alkoholischer Getränke

Die Teilnehmer der öffentlichen Konsultation räumten ein, dass durch eine Klärung der derzeitigen Situation ein Mehrwert entstehen kann. Dennoch sind sie der Ansicht, dass die erwarteten Risiken einer legislativen Änderung wahrscheinlich schwerer wiegen als die erwarteten Vorteile, ausgenommen für Privatpersonen. Die Einführung einer neuen Kategorie für traditionelle gegorene Getränke wird von der Most- und der Bierindustrie befürwortet. Das Feedback der Mitgliedstaaten hat außerdem ergeben, dass durch die geltenden Vorschriften ihre finanziellen Interessen im Hinblick auf die Erhebung der Verbrauchsteuern nicht in vollem Umfang geschützt werden und dass die in der Richtlinie festgelegte Klassifizierung mehrdeutig ist.

·Dysfunktionale Anwendung der ermäßigten Verbrauchsteuersätze

Sowohl die Wirtschaftsbeteiligten als auch die Mitgliedstaaten sprechen sich für die Optionen aus, die Anwendung der ermäßigten Steuersätze in Bezug auf Kleinerzeuger zu verbessern. Sie befürworten die Ausweitung der Steuererleichterung auf kleine Mosterzeuger. Die Erhöhung des Schwellenwerts für Getränke mit niedrigem Alkoholgehalt wurde von der Bierindustrie befürwortet, doch die Spirituosenindustrie sprach sich dagegen aus.

·Unklare Vorschriften zur Messung von Grad Plato bei gesüßtem/aromatisiertem Bier

Eine knappe Mehrheit der Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation unterstützt eine legislative Änderung zur Klarstellung dieser Vorschriften. Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Wirtschaftsbeteiligten befürworten eine Änderung, die im Einklang mit ihrer bisherigen Vorgehensweise steht.

C. Auswirkungen der bevorzugten Option

Worin bestehen die Vorteile der bevorzugten Option bzw. der wesentlichen Optionen?

Zu den Vorteilen der bevorzugten Optionen gehören:

·größere Rechtssicherheit

·weniger Wettbewerbsverzerrungen

·geringerer Verwaltungsaufwand und niedrigere Befolgungskosten

·bessere Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung

Welche Kosten entstehen bei der bevorzugten Option bzw. den wesentlichen Optionen?

Infolge der Anpassung einiger Kontroll- und Überwachungsverfahren würde jede der bevorzugten Optionen Anpassungskosten nach sich ziehen. Diese Kosten sind im Wesentlichen vernachlässigbar. Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten für jeden Problembereich findet sich in Anhang III der Folgenabschätzung.

Worin bestehen die Auswirkungen auf Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen?

Die größere Rechtssicherheit würde die EU-weite Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten sicherstellen und somit grenzüberschreitende Ungleichheiten und Wettbewerbsverzerrungen verringern.

Hat die Initiative nennenswerte Auswirkungen auf die nationalen Haushalte und Behörden?

Mit nennenswerten negativen Auswirkungen auf nationale Haushalte und Behörden ist nicht zu rechnen.

Wird es andere nennenswerte Auswirkungen geben?

Die wichtigsten Interessenträger hinsichtlich der Problematik und der Optionen dieser Initiative sind die nationalen Verbrauchsteuer- und Zollbehörden, die Wirtschaftsbeteiligten und die Verbraucher. Ein Rückgang des Betrugs mit denaturiertem Alkohol wird sich positiv auf die menschliche Gesundheit auswirken. Es werden keine Auswirkungen auf andere Politikbereiche erwartet.

D. Folgemaßnahmen

Wann wird die Maßnahme überprüft?

Die Kommission wird das Funktionieren der neuen Vorschriften frühestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten bewerten, damit die Märkte ausreichend Zeit zur Anpassung erhalten und sich die Ergebnisse und Auswirkungen zeigen können.

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