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Document 52018M9208
Prior notification of a concentration (Case M.9208 — WorleyParsons/Jacobs ECR) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9208 — WorleyParsons/Jacobs ECR) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9208 — WorleyParsons/Jacobs ECR) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)
ABl. C 464 vom 27.12.2018, p. 15–16
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
27.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 464/15 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9208 — WorleyParsons/Jacobs ECR)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 464/09)
1.
Am 17. Dezember 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
WorleyParsons Limited („WorleyParsons“, Australien), |
— |
Jacobs Engineering Group Inc., Sparte „Energie, Chemie und Ressourcen“ („Jacobs ECR“, Vereinigte Staaten von Amerika). |
WorleyParsons übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über Jacobs ECR.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
WorleyParsons ist ein globaler Anbieter professioneller Dienstleistungen, der Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen, unter anderem in den Bereichen Kohlenwasserstoffe, Energie, Infrastruktur, Chemie sowie Mineralien und Metalle, erbringt; |
— |
Jacobs ECR ist ein Ingenieur- und Beratungsdienstleister, der vor allem in den Bereichen Energie, Chemie und Ressourcen tätig ist und seinen Kunden verschiedene Dienstleistungen, unter anderem für Konstruktion und Entwicklung, Beschaffung, Projektmanagement und Bauleitung, sowie Betriebs- und Wartungsdienstleistungen anbietet. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9208 — WorleyParsons/Jacobs ECR
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
Fax +32 22964301 |
Postanschrift: |
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).