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Document 52018M9095

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9095 — UPL/Arysta LifeScience) (Text von Bedeutung für den EWR.)

    ABl. C 454 vom 17.12.2018, p. 23–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.12.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 454/23


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9095 — UPL/Arysta LifeScience)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2018/C 454/08)

    1.   

    Am 7. Dezember 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    United Phosphorus Corporation Ltd., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von United Phosphorus Ltd. („UPL“, Indien),

    Arysta LifeScience Inc. („Arysta“, USA).

    UPL übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Arysta.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    UPL ist weltweit in der Herstellung von Mitteln zum Schutz von Pflanzungen, Zwischenprodukten, Spezialchemikalien und anderen Industriechemikalien tätig, darunter Insektizide, Fungizide, Herbizide, Begasungsmittel, Pflanzenwachstumsregler und Rodentizide.

    Arysta ist ein weltweiter Anbieter innovativer Lösungen im Bereich des Pflanzenschutzes, einschließlich Biolösungen und Saatgutbehandlung. Das Unternehmen ist auf Entwicklung, Formulierung, Registrierung, Vermarktung und Vertrieb differenzierter Pflanzenschutzmittel für eine Vielzahl von Kulturen und Anwendungen spezialisiert.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9095 — UPL/Arysta LifeScience

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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