Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52018M9037

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9037 — Bain Capital/Italmatch Chemicals) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

    ABl. C 344 vom 26.9.2018, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.9.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 344/5


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9037 — Bain Capital/Italmatch Chemicals)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2018/C 344/04)

    1.   

    Am 19. September 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates bei der Kommission eingegangen (1).

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Bain Capital Investors L.L.C. („Bain Capital“, Vereinigte Staaten),

    Italmatch Chemicals S.p.A. („Italmatch“, Italien).

    Bain Capital übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Italmatch.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Bain Capital ist eine Investmentgesellschaft, die in Unternehmen in verschiedenen Branchen investiert, darunter Informationstechnologie, Gesundheitswesen, Einzelhandel, Konsumgüter, Kommunikation, Finanzdienstleistungen und verarbeitendes Gewerbe.

    Italmatch ist ein Spezialchemie-Unternehmen, das in den Bereichen Zwischenprodukte, Flammschutzmittel und Kunststoffzusatzstoffe, Wasser- und Ölzusatzstoffe, Schmiermittelzusatzstoffe sowie Körperpflegestoffe tätig ist.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9037 — Bain Capital/Italmatch Chemicals

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


    Top