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Document 52018M9037
Prior notification of a concentration (Case M.9037 — Bain Capital/Italmatch Chemicals) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9037 — Bain Capital/Italmatch Chemicals) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9037 — Bain Capital/Italmatch Chemicals) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)
ABl. C 344 vom 26.9.2018, p. 5–5
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.9.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 344/5 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9037 — Bain Capital/Italmatch Chemicals)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 344/04)
1.
Am 19. September 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates bei der Kommission eingegangen (1).Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Bain Capital Investors L.L.C. („Bain Capital“, Vereinigte Staaten), |
— |
Italmatch Chemicals S.p.A. („Italmatch“, Italien). |
Bain Capital übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Italmatch.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
Bain Capital ist eine Investmentgesellschaft, die in Unternehmen in verschiedenen Branchen investiert, darunter Informationstechnologie, Gesundheitswesen, Einzelhandel, Konsumgüter, Kommunikation, Finanzdienstleistungen und verarbeitendes Gewerbe. |
— |
Italmatch ist ein Spezialchemie-Unternehmen, das in den Bereichen Zwischenprodukte, Flammschutzmittel und Kunststoffzusatzstoffe, Wasser- und Ölzusatzstoffe, Schmiermittelzusatzstoffe sowie Körperpflegestoffe tätig ist. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9037 — Bain Capital/Italmatch Chemicals
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
Fax +32 22964301 |
Postanschrift: |
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).