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Document 52018M8899

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8899 — OTPP/Carlyle/European Camping Group) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

    ABl. C 153 vom 2.5.2018, p. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    2.5.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 153/9


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8899 — OTPP/Carlyle/European Camping Group)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2018/C 153/04)

    1.

    Am 24. April 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Ontario Teachers‘ Pension Plan Board („OTPP“, Kanada),

    Carlyle Group („Carlyle“, USA),

    European Camping Group SAS („ECG“, Frankreich).

    OTPP übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung zusammen mit Carlyle, das bisher die alleinige Kontrolle über ECG innehatte, die gemeinsame Kontrolle über ECG. Mit dem Zusammenschluss verändert sich somit das Kontrollverhältnis gegenüber ECG: An die Stelle der alleinigen Kontrolle durch Carlyle tritt die gemeinsame Kontrolle durch Carlyle und OTPP. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    OTPP ist eine Einrichtung ohne Gesellschaftskapital, die nach dem Lehrerpensionsgesetz (Ontario) gegründet wurde und ihren Hauptverwaltungssitz und ihre Geschäftsanschrift in Toronto, Ontario (Kanada) hat. OTPP ist für die Verwaltung von Pensionsleistungen und die Anlage des Pensionsfondsvermögens für etwa 318 000 aktive und pensionierte Lehrer in der kanadischen Provinz Ontario zuständig;

    Carlyle ist ein weltweit tätiges Unternehmen für alternative Vermögensverwaltung, das Fonds verwaltet, die weltweit in vier Bereichen investieren: i) Kapitalbeteiligungen an Unternehmen, ii) reale Vermögenswerte, iii) globale Marktstrategien sowie iv) Lösungen;

    ECG (ehemals Homair Investissement SAS) ist eine im Campingsektor tätige Gesellschaft nach französischem Recht. Die ECG bietet Wohnmobilreisen von fünf verschiedenen Marken an (Homair, Eurocamp, Al Fresco, Roan und Go4Camp). ECG verfügt über rund 20 000 Ferienwohneinheiten, von denen mehr als 90 % Wohnmobile sind. Diese stehen auf 300 Campingplätzen, deren Eigentümer entweder ECG oder Partner sind, vor allem in Frankreich, Italien, Spanien und Kroatien.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.8899 — OTPP/Carlyle/European Camping Group

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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