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Document 52018M8824

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8824 — Mitsui Rail Capital Europe/Siemens Nederland/JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 122 vom 9.4.2018, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 122/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8824 — Mitsui Rail Capital Europe/Siemens Nederland/JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 122/06)

1.

Am 3. April 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Mitsui Rail Capital Europe GmbH („MRCE“, Deutschland), Teil der Unternehmensgruppe Mitsui (Japan),

Siemens Nederland NV („Siemens“, Niederlande), Teil der Unternehmensgruppe Siemens (Deutschland).

MRCE und Siemens übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein Instandhaltungswerk für Lokomotiven im Rotterdamer Hafen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   MRCE: operatives Leasing von Schienenfahrzeugen, Beschaffung und Finanzierung von Lokomotiven,

—   Siemens: Kerngeschäft in den Divisionen Power and Gas (Öl, Gas und Stromerzeugung), Power Generation Services (Serviceleistungen für die Stromerzeugung), Energy Management (Übertragung elektrischer Energie), Building Technologies (Gebäudetechnik), Mobility (Mobilität), Digital Factory (Hard- und Software für Fertigungsprozesse), Process Industries and Drives (Prozessoptimierung), Siemens Healthineers (Medizintechnik) und Siemens Gamesa Renewable Energy (erneuerbare Energien).

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8824 — Mitsui Rail Capital Europe/Siemens Nederland/JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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