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Document 52018M8749
Prior notification of a concentration (Case M.8749 — Verdane/Vitruvian/EasyPark) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8749 — Verdane/Vitruvian/EasyPark) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8749 — Verdane/Vitruvian/EasyPark) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )
ABl. C 6 vom 9.1.2018, p. 7–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
9.1.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 6/7 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8749 — Verdane/Vitruvian/EasyPark)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 6/05)
1. |
Am 21. Dezember 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
Verdane Capital Advisors Holding AS und Vitruvian Partners LLP übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von EasyPark Holding AS. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Verdane Capital Advisors Holding AS: Private-Equity-Gesellschaft mit Beteiligungen in verschiedenen Branchen, — Vitruvian Partners LLP: Private-Equity-Gesellschaft mit Beteiligungen in verschiedenen Branchen, — EasyPark Holding AS: Betreiber eines digitalen Marktplatzes für Parkraum, der mobile Parklösungen und dazugehörige Dienstleistungen für Unternehmen, Verbraucher, Parkplatzbetreiber und Städte anbietet. |
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben: M.8749 — Verdane/Vitruvian/EasyPark Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.