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Document 52018IR5877
Opinion of the Committee of the Regions — Multilevel governance and cross-sectoral cooperation tofightenergypoverty
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Multi-Level-Governance und sektorübergreifende Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Energiearmut
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Multi-Level-Governance und sektorübergreifende Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Energiearmut
COR 2018/05877
ABl. C 404 vom 29.11.2019, p. 53–57
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
29.11.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 404/53 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Multi-Level-Governance und sektorübergreifende Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Energiearmut
(2019/C 404/10)
Berichterstatterin |
: |
Kata TÜTTŐ (HU/PES), Vertreterin der Kommunalverwaltung des XII. Bezirks von Budapest |
POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Einleitende Bemerkungen
1. |
verweist auf seine bereits in früheren Stellungnahmen gestellte Forderung, die Energiearmut bei der Konzipierung von Maßnahmen zu berücksichtigen, und sieht in der ausdrücklichen Anerkennung der Notwendigkeit, bei der derzeitigen und künftigen Gestaltung der Energie- und Klimapolitik auch den sozialen Auswirkungen Rechnung zu tragen, eine der wichtigsten politischen Entwicklungen der letzten Jahre. Die Bekämpfung der Energiearmut sollte daher in allen einschlägigen nationalen und europäischen Rechtsvorschriften umfassend berücksichtigt werden; |
2. |
weist darauf hin, dass eine der größten Problematiken im Zusammenhang mit den sozialen Auswirkungen die Energiearmut ist, die eng mit den derzeitigen Prioritäten des Ausschusses der Regionen verknüpft ist; |
3. |
ist der Ansicht, dass es in erheblichem Maße zur Stärkung des Vertrauens der Bürger in die EU und zur Verringerung der Bürgerferne der EU, aber auch zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris und zur Energieunion beitragen kann, wenn bei der Bekämpfung der Energiearmut gleichermaßen die Standpunkte der EU und die lokalen und regionalen Besonderheiten berücksichtigt werden; |
4. |
begrüßt, dass im Legislativpaket der Europäischen Kommission „Saubere Energie für alle Europäer“ anerkannt wird, wie wichtig die Bekämpfung der Energiearmut ist, und an mehreren Stellen ausdrücklich darauf hingewiesen wird; |
5. |
betont, dass nach der Schaffung eines Rahmens auf EU-Ebene die nächste Herausforderung darin besteht, die allgemeinen Bestimmungen des Pakets „Saubere Energie“ in Anpassungen der verschiedenen spezifischen Legislativelemente unter Berücksichtigung der Lage der einzelnen Regionen zu übertragen, wobei es gilt, zum einen die Konformität mit den EU-Rahmenbedingungen zu wahren und zum anderen den erforderlichen Handlungsrahmen und die entsprechenden Modalitäten auf der Grundlage der Kenntnis und Anerkennung der verschiedenen Formen der Energiearmut festzulegen; |
6. |
begrüßt die Fortschritte, die im Legislativverfahren bei wichtigen Elementen des Pakets „Saubere Energie“ erzielt wurden, insbesondere den Standpunkt des Europäischen Parlaments zu den gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (1) und seine ausdrückliche Anerkennung der Notwendigkeit einer von den Mitgliedstaaten durchgeführten, umfassenden Datenerhebung zur Energiearmut, die vorgeschlagene Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, in den Markt einzugreifen, um gegen Energiearmut vorzugehen, und die Ausweitung der Definition „schutzbedürftiger Kunden“ (Artikel 28); |
7. |
unterstützt insbesondere die Forderung des EP nach Leitlinien der Europäischen Kommission zu den Kriterien für die Definition einer „erheblichen Anzahl der von Energiearmut betroffenen Haushalte“ (auch im Zusammenhang mit Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1999 über die INEKP) und unterstützt uneingeschränkt die Prämisse des EP, dass „jeder Anteil der Haushalte, die von Energiearmut betroffen sind, als bedeutend angesehen werden kann“; |
8. |
weist darauf hin, dass das Problem der Energiearmut heute ja bereits bekannt ist und nun im EU-Rechtsrahmen mit ausdrücklichen Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten zunehmend anerkannt wird und sich daher niemand darauf berufen kann, nichts davon gewusst zu haben: es müssen endlich konkrete Strategien und Maßnahmen ergriffen werden; stellt jedoch fest, dass eine genaue Definition der verschiedenen Aspekte und Auswirkungen der Energiearmut sowie die erforderlichen Indikatoren zu ihrer Messung entwickelt werden müssen, wobei der Vielfalt der regionalen und lokalen Gegebenheiten vollständig Rechnung zu tragen ist, damit politische Maßnahmen zielgerichtet und wirksam umgesetzt werden können; |
9. |
weist jedoch zugleich darauf hin, dass auf lokaler und regionaler Ebene bereits wegweisende Erfahrungen mit der Bekämpfung der Energiearmut gesammelt wurden, darunter auch die wertvolle Arbeit, welche die Partnerschaft für Wohnungsbau im Rahmen der EU-Städteagenda geleistet hat; |
10. |
merkt an, dass sich die Energiearmut auf europäischer Ebene mit am besten durch Investitionen in die Energieeffizienz und einen reibungslos funktionierenden und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt mit niedrigen Preisen beseitigen lässt; |
11. |
begrüßt, dass die neue Verordnung über das Governance-System der Energieunion den Rahmen dafür bietet, dass sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Gehör verschaffen und die Energiearmut als Priorität behandeln können; |
12. |
ist sich bewusst, dass die Energiearmut eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung mit sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen darstellt, die dringend auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen angegangen werden muss, und einen umfassenden sektorübergreifenden Ansatz erfordert, der den Beziehungen zwischen den sozialen und ökologischen Zielen und Instrumenten Rechnung trägt; |
Was ist eigentlich Energiearmut?
13. |
weist darauf hin, dass der Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie die Energiearmut definiert als „eine Situation, in der ein Haushalt oder eine Person sich grundlegende Energieleistungen (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Mobilität und Strom) nicht leisten kann und somit ein angemessener Lebensstandard aufgrund einer Kombination von niedrigem Einkommen, hohen Energiepreisen und einer niedrigen Energieeffizienz ihrer Wohnungen nicht gewährleistet ist“; |
14. |
betont, dass jeder zehnte Europäer seine Wohnung im Winter nicht angemessen heizen und jeder fünfte Europäer es sich nicht leisten kann, seine Wohnung im Sommer kühl zu halten, während über 80 Mio. Europäer in einer feuchten, von Schimmel befallenen Wohnung leben, was ebenfalls mit der unzureichenden Beheizung und Kühlung der Wohnungen zusammenhängt; |
15. |
weist darauf hin, dass die Energiearmut — ähnlich wie andere Formen der Armut und damit zusammenhängend — Frauen stärker und schlimmer bedroht und betrifft, was sich unter anderem damit erklären lässt, dass die Einkommen sowie die häusliche und familiäre Arbeit zwischen Frauen und Männern ungleich verteilt sind und mehr Frauen alleinerziehend sind und im Alter alleine leben; |
Ein umfassender Ansatz ist notwendig
16. |
erkennt an, dass die Energiearmut ein außerordentlich komplexes Problem ist, das nur mit gemeinsamen und koordinierten Überlegungen zu den verschiedenen sozialen, technischen, wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Aspekten gelöst werden kann; |
17. |
weist darauf hin, dass für die Bestandsaufnahme der Energiearmut und die Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten vielfältige Informationen gesammelt und eine detaillierte Analyse durchgeführt werden müssen; betont in diesem Zusammenhang insbesondere, wie der AdR in seiner eigenen territorialen Folgenabschätzung festgestellt hat, dass zusätzliche Informationen auf NUTS-3-Ebene und gegebenenfalls auch darunter aufgeschlüsselt werden müssen, um weitere geeignete Indikatoren zur Messung der verschiedenen Aspekte und Auswirkungen der Energiearmut auf lokaler Ebene zu entwickeln und um die bereits verfügbaren Informationen wirksamer zu sammeln bzw. zu verarbeiten und sie so den politischen Entscheidungsträgern zugänglich zu machen; |
18. |
unterstreicht, dass bei der Bekämpfung der Energiearmut verschiedene politische Instrumente eingesetzt und dabei gleichzeitig Aspekte der Energieeffizienz und des sozialen Schutzes berücksichtigt werden müssen; |
19. |
betont jedoch zugleich, dass ein umfassender sektorübergreifender Ansatz keinesfalls als Vorwand dienen darf, um politische Ziele und sektorspezifische, geschäftliche oder sonstige Teilinteressen zu verwirklichen, die nichts mit der Bekämpfung der Energiearmut zu tun haben; |
20. |
weist die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa darauf hin, dass die Umsetzung eines solchen umfassenden Ansatzes besonders wichtig ist und sich zudem auf lokaler und regionaler Ebene relativ einfach realisieren lässt; dies ist nur möglich, wenn Erfahrungen ausgetauscht und andere Kooperationsformen genutzt werden; |
21. |
betont, dass die Lage der von Energiearmut betroffenen Haushalte außerordentlich vielfältig ist und jeder Fall spezifische Merkmale aufweist. Die Betroffenen können Mieter oder Wohnungseigentümer sein, in städtischen oder ländlichen Gebieten leben und generell mit verschiedenen weiteren Schwierigkeiten konfrontiert sein, die einen fairen, innovativen, offenen und integrativen Ansatz unter Zusammenarbeit sämtlicher Akteure erfordern; |
22. |
weist darauf hin, dass die Energiearmut nicht nur den Zustand der Wohnung betrifft, sondern sich auch unmittelbar auf die körperliche und seelische Gesundheit der Betroffenen auswirkt, die dadurch in ihren sozialen Beziehungen, beim Lernen, in ihren Geschäftsmöglichkeiten und bei vielen anderen Aktivitäten eingeschränkt werden; |
Wir müssen das Phänomen der Energiearmut nicht nur überwachen, sondern auch beseitigen!
23. |
ist der Ansicht, dass für den Erfolg der EU-Maßnahmen generell hinreichend ambitionierte, konkrete und messbare Ziele festgelegt werden müssen; |
24. |
betont, dass das endgültige Ziel einer Politik zur Beseitigung der Energiearmut nur die vollständige Ausrottung des Phänomens sein kann, die Wirksamkeit des politischen Prozesses jedoch die Festlegung kurzfristigerer Ziele erfordert; |
25. |
fordert die Europäische Kommission auf, konkrete Ziele für die Verringerung der Energiearmut bis 2030 und ihre Beseitigung bis 2050 vorzuschlagen; |
Aufgaben auf EU-Ebene
26. |
begrüßt, dass die Sicherstellung des Zugangs zu Energie nicht nur zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zählt, sondern dass auch die im November 2017 auf den Weg gebrachte europäische Säule sozialer Rechte der Frage des sozialen Schutzes besondere Bedeutung beimisst. Bei der Energiearmut handelt es sich um einen der offensichtlichsten Bereiche, in dem auch Maßnahmen der EU erforderlich sind; |
27. |
begrüßt die im November 2018 angenommene strategische Vision der Europäischen Kommission „Ein sauberer Planet für alle“, die auf ein klimaneutrales Europa bis zum Jahr 2050 abzielt, wobei nicht nur auf die Steigerung des Wohlstands, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Lebensqualität, sondern auch auf die soziale Gerechtigkeit für einen gerechten Übergang geachtet werden soll; |
28. |
fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass jeder das Recht auf erschwingliche Energie praktisch wahrnehmen kann, und zu diesem Zweck die Möglichkeit eines Moratoriums über die Einstellung oder Aussetzung öffentlicher Versorgungsleistungen aufgrund fehlender Zahlungen zu prüfen, damit kein Haushalt ohne grundlegende Wärme- bzw. Kälteversorgung bleibt; |
29. |
ist der Auffassung, dass die Begrenzung der übermäßigen Energiekosten nicht allein dem Wettbewerb und der Selbstregulierung des Marktes überlassen werden darf und die EU daher die rechtlichen Rahmenbedingungen für geeignete Instrumente schaffen muss, mit denen die Mitgliedstaaten und die Gebietskörperschaften Energie zu erschwinglichen Preisen bereitstellen können. Um die Energiepreise niedrig zu halten, müssen die EU und andere Behörden vor allem ein ausreichendes Angebot auf dem Energiemarkt sicherstellen, Monopolpreisbildung entgegenwirken und dafür sorgen, dass die Steuerungsinstrumente für die Energiewende kosteneffizient sind und die Preise nicht übermäßig in die Höhe treiben; |
30. |
betont, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um mögliche negative Auswirkungen von Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie etwa höhere Wohnkosten, zu verhindern bzw. auszugleichen. In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung, eine gerechte Verteilung der Kosten und Vorteile der Energieeffizienz zwischen Hauseigentümern und Mietern zu gewährleisten; |
31. |
hält es für notwendig, dass die Gebietskörperschaften die kostenlose und unabhängige Energieberatung der Öffentlichkeit fördern und eine aktivere Beteiligung der ärmeren Haushalte an der Energieerzeugung unterstützen; |
32. |
ist der Ansicht, dass die EU-Rechtsvorschriften viel ehrgeiziger sein könnten und die nationalen Regierungen offen und engagiert mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammenarbeiten müssen, um für eine wirksame Multi-Level-Governance zu sorgen; |
33. |
hält es für notwendig, den Zugang zu EU-Mitteln zu vereinfachen und zu erweitern, da die beschränkten Handlungsmittel und der begrenzte Zugang der von Energiearmut betroffenen Personen und Gruppen zu öffentlichen Verwaltungsdiensten oftmals eine Rolle bei der Entstehung oder Verschlimmerung dieses Phänomens spielen; weist zudem darauf hin, dass Renovierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen mitunter durch die finanzielle Situation der Bewohner und durch Mietregelungen, die die Kostendeckung erschweren, Grenzen gesetzt sind; betont daher, dass angemessene Anreize für Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz sowohl für Mieter als auch für Hauseigentümer und zugunsten schutzbedürftiger Verbraucher geschaffen werden müssen; |
34. |
fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Beobachtungsstelle für Energiearmut, dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie und Eurostat; |
35. |
betont, dass bei den Instrumenten zur Beseitigung der Energiearmut vor allem auf den Übergang von Verbrauchern zu „Prosumenten“ (Konsumenten und Produzenten) gesetzt werden muss und zu diesem Zweck Initiativen auf allen Ebenen gefördert werden sollten, mit deren Hilfe auch von Energiearmut betroffene Verbraucher Energieerzeuger werden können; |
Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
36. |
weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der komplexen Bekämpfung der Energiearmut an vorderster Front stehen, da sie die Betroffenen und die konkreten Ursachen der Energiearmut ermitteln und den Bürgern direkt praktische Ratschläge geben können. Zudem lassen sich viele der Bekämpfungsmaßnahmen auf lokaler Ebene umsetzen; |
37. |
unterstreicht, dass die Energiearmut ein sehr komplexes Thema ist, weshalb sich in den verschiedenen Regionen der EU keine einheitlichen Lösungen anwenden lassen, und dass auch die Gebietskörperschaften bei der Suche nach der besten Lösung unter Einbeziehung der in den verschiedenen Bereichen zuständigen Lokalverwaltungen einen neuen ganzheitlichen Ansatz verfolgen müssen. Die lokale und die regionale Ebene verfügen durch eigene Energieunternehmen, Wohnungsgesellschaften, die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren, Projektmittel, Beratung usw. über ein gewisses, nicht unerhebliches Maß an Mitsprache in Fragen der Energieeffizienz und Energieerzeugung; |
38. |
betont, dass die politischen Maßnahmen zur Bewältigung der Energiearmut zu zusätzlichen Vorteilen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften führen können, indem sie den Erfolg weiterer politischer Ziele fördern, beispielsweise Maßnahmen für die Energieeffizienz, die Verringerung der Treibhausgase sowie die Verbesserung der Gesundheit der Bürger, der sozialen Inklusion und des Sozialschutzes und damit insgesamt ihrer Lebensqualität und Nachhaltigkeit; |
39. |
weist darauf hin, dass eine wirksame Bekämpfung der Energiearmut die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch dabei unterstützen kann, die gesellschaftliche Grundlage für Maßnahmen gegen den Klimawandel durch die Einbeziehung gesellschaftlicher Gruppen, die bislang weniger aktiv waren und weniger beachtet wurden, zu erweitern; |
40. |
hebt jedoch hervor, dass dies ohne eine angemessene Stärkung der rechtlichen und finanziellen Instrumente der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht möglich ist; |
Wohnungsbestand und Energieeffizienz
41. |
betont, dass die Energieeffizienz eine wichtige Verbindung zwischen den Zielen der Klimaneutralität und den Zielen einer gerechten Energiewende darstellt, die auch die Bewältigung der Energiearmut umfasst; |
42. |
hält es für eine der Hauptaufgaben der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Energieeffizienz des Gebäudebestands zu verbessern, wobei sie sich insbesondere in den Mitgliedstaaten mit einem niedrigen Anteil an Sozialwohnungen nicht nur auf diese Wohnungen beschränken sollten; |
43. |
unterstreicht, dass die jährliche Quote von 3 % für die energetische Sanierung von Gebäuden, die Eigentum der Zentralregierungen der Mitgliedstaaten sind, mit ehrgeizigen Maßnahmen und Förderungen umgesetzt werden sollte, um das Renovierungstempo auch im übrigen Gebäudebestand zu steigern, da ansonsten in absehbarer Zukunft keine Aussicht auf die Beseitigung der Energiearmut besteht, von der Unmöglichkeit, die Klimaziele zu erreichen, ganz zu schweigen; |
44. |
weist darauf hin, dass so viele EU-Mittel wie möglich für eine umfassende Erneuerung des Wohnungsbestands unter Berücksichtigung des Aspekts der Energiearmut aufgewendet werden müssen, um zu vermeiden, dass sich gerade die energetische Modernisierung des Wohnraums der ärmsten Mieter und Eigentümer verzögert, was zu einer Zunahme der Energiearmut führen und auch die Verwirklichung der Klimaschutzziele behindern würde; |
45. |
drängt die Mitgliedstaaten, die aktualisierte EPBD (2) möglichst schnell und spätestens bis März 2020 in nationales Recht zu übertragen, da die Verbesserung der Energieeffizienz des in der EU vorhandenen Gebäudebestands direkt mit der vollständigen Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens verknüpft ist; |
Die Bedeutung des Bürgermeisterkonvents
46. |
begrüßt, dass der Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie das Problem der Energiearmut als dritte Säule aufgenommen hat und so als Vorreiter fungiert, um diese Problematik auf der Tagesordnung zu belassen und Lösungen zu suchen; hält den Bürgermeisterkonvent für sehr wichtig, wenn es darum geht, Wissen und Erfahrungen auszutauschen und den europäischen Gebietskörperschaften und anderen Akteuren methodische Unterstützung und Orientierung zu bieten; |
47. |
betont, dass der Bürgermeisterkonvent auch weiterhin mit seiner Unterstützung rechnen kann, da dessen aktive Rolle und tiefe soziale Verankerung für die Unionsbürger von großem Wert sind; |
48. |
fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa und ihre Entscheidungsträger auf, sich dem Konvent der Bürgermeister und anderen Klimaschutznetzwerken anzuschließen und sich aktiv daran zu beteiligen, wobei insbesondere der Austausch bewährter lokaler Verfahrensweisen hervorzuheben ist; |
49. |
weist darauf hin, dass eine Gruppe von AdR-Mitgliedern als Botschafter des Konvents der Bürgermeister fungiert, deren Aufgabe darin besteht, die Tätigkeiten des Konvents bekannt zu machen und möglichst viele zum Beitritt zu ermutigen, und dass den Botschaftern dabei jede erforderliche Unterstützung gewährt werden sollte; |
Europäische Beobachtungsstelle für Energiearmut
50. |
unterstreicht, dass die genaue Definition und Messung der Energiearmut für die Gestaltung und Umsetzung angemessener politischer Lösungen und Maßnahmen von entscheidender Bedeutung ist; |
51. |
bedauert, dass zwei Drittel der Mitgliedstaaten keine Messungen darüber durchführen, wie sich die Energiearmut entwickelt; |
52. |
stellt fest, dass die von der Europäischen Kommission eingerichtete Europäische Beobachtungsstelle für Energiearmut die Ziele, für die sie eingerichtet wurde, bisher uneingeschränkt erfüllt; |
53. |
fordert die Europäische Kommission angesichts der Tatsache, dass der geplante Zeitraum für die Tätigkeit der Beobachtungsstelle demnächst ausläuft, auf, über die Voraussetzungen für ihre Fortführung nachzudenken, ihren Zweck und ihre Aufgaben gegebenenfalls zu erweitern und die Möglichkeiten der Datenerhebung und -auswertung auszubauen, da die von der Beobachtungsstelle gesammelten Daten auch künftig für die zweckmäßige Gestaltung der entsprechenden öffentlichen Maßnahmen unerlässlich sein werden. |
Brüssel, den 27. Juni 2019
Der Präsident
des Europäischen Ausschusses der Regionen
Karl-Heinz LAMBERTZ
(1) P8_TA-PROV (2019) 0226, angenommen am 26.3.2019.
(2) Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 75).