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Document 52018IP0095

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2018 zu einer europäischen Strategie zur Förderung von Eiweißpflanzen – Förderung des Anbaus von Eiweißpflanzen und Hülsenfrüchten in der europäischen Landwirtschaft (2017/2116(INI))

ABl. C 390 vom 18.11.2019, p. 2–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 390/2


P8_TA(2018)0095

Eine europäische Strategie zur Förderung von Eiweißpflanzen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2018 zu einer europäischen Strategie zur Förderung von Eiweißpflanzen – Förderung des Anbaus von Eiweißpflanzen und Hülsenfrüchten in der europäischen Landwirtschaft (2017/2116(INI))

(2019/C 390/01)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2011 zu dem Thema „Das Proteindefizit in der EU: Wie lässt sich das seit langem bestehende Problem lösen?“ (1),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2016 über die sogenannte „Omnibus-Verordnung“ (COM(2016)0605) des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und die entsprechende Änderung mit Blick auf die Hinzufügung der Aufforderung an die Kommission, bis Ende 2018 einen „Eiweißplan“ vorzulegen (2),

unter Hinweis auf die „Europäische Erklärung zu Soja“, die dem Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ am 12. Juni 2017 von Deutschland und Ungarn vorgelegt und anschließend von 14 Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde (3),

unter Hinweis auf den Beschluss 93/355/EWG des Rates vom 8. Juni 1993 über den Abschluss eines erläuternden Vermerks zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über bestimmte Ölsaaten im Rahmen des GATT (4),

unter Hinweis auf das Dokument mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, das am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde, und insbesondere die darin genannten Ziele für nachhaltige Entwicklung Nr. 2, 12 und 15;

unter Hinweis auf den Beschluss der 68. Generalversammlung der Vereinten Nationen, das Jahr 2016 offiziell zum „Internationalen Jahr der Hülsenfrüchte“ unter der Ägide der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zu erklären (5),

unter Hinweis auf die von der Fachabteilung B des Europäischen Parlaments im Auftrag des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung durchgeführte Studie mit dem Titel „Die ökologische Rolle von Eiweißpflanzen in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik“ (6),

unter Hinweis auf die Anhörung im Parlament zur Verbesserung der Versorgung Europas mit Eiweißpflanzen,

unter Hinweis auf die „Donau Soja Erklärung“ vom 19. Januar 2013,

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0121/2018),

A.

in der Erwägung, dass die Europäische Union auch weiterhin ein erhebliches Defizit an Pflanzeneiweiß zu verzeichnen hat, was den Bedürfnissen ihres Tierhaltungssektors zuzuschreiben ist, der in hohem Maß auf Einfuhren aus Drittländern angewiesen ist, woran sich trotz der zahlreichen angekündigten Vorhaben und Initiativen, die seit mehr als 15 Jahren zu diesem Thema aufkommen, und trotz der Verwendung von Nebenerzeugnissen aus der Produktion von Biokraftstoffen in Futtermitteln leider wenig geändert hat; in der Erwägung, dass die derzeit von der Einfuhr von Pflanzeneiweiß (in erster Linie Soja) aus Südamerika geprägte Lage der EU nicht tragbar ist und deutlich zeigt, dass energischer vorgegangen werden muss, damit diese Einfuhren vor allem nachhaltiger werden;

B.

in der Erwägung, dass die massive Abhängigkeit der Union von der Einfuhr von Eiweißpflanzen, die in erster Linie als Futtermittel verwendet werden, unbedingt verringert werden muss; in der Erwägung, dass die derzeitige Lage zusätzlich zu den Umweltauswirkungen in Regionen, in denen Soja angebaut wird, große Risiken insbesondere für die Tierhaltung der EU birgt, da die Preise auf den internationalen Märkten deutlich stärker schwanken;

C.

in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament mehrfach zum Thema Eiweiß und zu der Notwendigkeit, einen europäischen Eiweißplan umzusetzen, geäußert hat, ohne dass seine Initiativen tatsächlich Folgen gehabt hätten, die einen Richtungswechsel bei der Abhängigkeit Europas von der Versorgung mit pflanzlichem Eiweiß hätten bewirken können;

D.

in der Erwägung, dass seinerzeit aufgrund des Ausbruchs der BSE-Krise die Verwendung von Tiermehl in Futtermitteln zu Recht europaweit verboten wurde (7), dass infolgedessen jedoch seitdem wesentlich mehr Soja aus Lateinamerika eingeführt wird;

E.

in der Erwägung, dass in der Europäischen Union folglich nur auf 3 % des Ackerlands Eiweißpflanzen angebaut und mehr als 75 % ihres Bedarfs an pflanzlichen Eiweißen in erster Linie durch aus Brasilien, Argentinien und den Vereinigten Staaten eingeführte Erzeugnisse gedeckt werden;

F.

in der Erwägung, dass Bereiche der Tierhaltung in der Union äußerst anfällig für Preisschwankungen und Wettbewerbsverzerrungen sind und auf die Einfuhr von erschwinglichem, hochwertigem pflanzlichem Eiweiß angewiesen sind, was für europäische landwirtschaftliche Betriebe eine echte Herausforderung darstellt;

G.

in der Erwägung, dass europäische Eiweißpflanzen ölhaltige Nebenprodukte erzeugen, die zur Kreislaufwirtschaft beitragen können und sich für den menschlichen Verzehr, als erneuerbare Energieträger oder für die Produktion umweltfreundlicher Chemikalien eignen; in der Erwägung, dass durch die gemeinsame Erzeugung von Eiweiß und Nebenerzeugnissen die Einfuhren von genetisch veränderten Eiweißen und mit Entwaldung einhergehenden Biokraftstoffen verringert werden können;

H.

in der Erwägung, dass das Problem mit pflanzlichem Eiweiß, das in Futtermitteln verwendet wird, zu häufig nur unter dem Aspekt der eiweißreichen Stoffe analysiert wurde, verbunden mit dem Aspekt des Proteindefizits in Europa und der Forschung im Bereich von Rohstoffen, mit denen das Nutzviehfutter ergänzt werden kann;

I.

in der Erwägung, dass das Problem mit pflanzlichem Eiweiß in Europa allgemeiner geprüft werden muss, um eine langfristige Strategie vorzusehen und möglichst viele Wege zu eröffnen, wie wirksamer darauf hingewirkt werden kann, die Abhängigkeit Europas von eingeführtem pflanzlichem Eiweiß zu mindern; in der Erwägung, dass diese Strategie einen Beitrag zum Übergang zu nachhaltigeren Systemen der Lebensmittelerzeugung und der Landwirtschaft leisten kann;

J.

in der Erwägung, dass Eiweiß ebenso wie Energie ein wesentlicher Bestandteil der menschlichen Ernährung ist, der in pflanzlicher oder tierischer Form aufgenommen werden kann;

K.

in der Erwägung, dass pflanzliches Eiweiß bei den Herausforderungen der Ernährungssicherheit und Souveränität (bei Lebens- und Futtermitteln), des Umweltschutzes, des Temperaturanstiegs und der Energie aus erneuerbaren Quellen im Mittelpunkt steht; in der Erwägung, dass Eiweiß lebensnotwendig und in allen Nahrungsmitteln enthalten ist, die von Menschen oder Tieren verzehrt werden;

L.

in der Erwägung, dass die Erzeugung von eiweißreichen Stoffen in der EU zwischen 1994 und 2014 von insgesamt 24,2 auf 36,3 Millionen Tonnen (+50 %) angestiegen ist, der Gesamtverbrauch sich aber im gleichen Zeitraum von 39,7 auf 57,1 Millionen Tonnen (+44 %) gesteigert hat; in der Erwägung, dass das Proteindefizit der Union (20,8 Tonnen im Jahr 2014) unter dem Strich also weiter zunimmt; in der Erwägung, dass sich der weltweite Markt für pflanzliches Eiweiß, verbunden mit dem Markt für Soja und Sojamehl, in den letzten 50 Jahren stark entwickelt hat und dass der Verbrauch dieser Rohstoffe in allen Mitgliedstaaten insofern zugenommen hat, als der Verbrauch von Soja von 2,42 Mio. Tonnen im Jahr 1960 auf derzeit knapp 36 Mio. Tonnen gestiegen ist; in der Erwägung, dass die Tierhaltung in der EU in hohem Maße auf die Einfuhr von Sojabohnen und Sojamehl aus Drittländern – insbesondere Südamerika – angewiesen ist; in der Erwägung, dass zur Deckung der Nachfrage nach Soja in der EU knapp 15 Mio. Hektar Land benötigt werden, von denen 13 Mio. Hektar in Südamerika liegen;

M.

in der Erwägung, dass durch den Anbau von Eiweißpflanzen ein erheblicher Mehrwert für die Umwelt entsteht, der nicht durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen dieses Anbaus gefährdet ist;

N.

in der Erwägung, dass China in den letzten Jahren zum weltweit größten Sojaimporteur geworden ist und eine eigenständige, intransparente Strategie zur Sicherung seiner Versorgung abweichend von den klassischen Marktmechanismen eingerichtet hat, die auf Produktionsverträgen mit dem weltweit größten Sojalieferanten Brasilien beruht und in deren Rahmen zulasten der Umwelt massiv in die Produktion, die Verarbeitung (Zerkleinern) und Hafentransportinfrastrukturen vor Ort investiert wurde; in der Erwägung, dass diese Strategie der Internalisierung chinesischer Agrarindustriebetriebe Auswirkungen auf die derzeitige Versorgung der Märkte der EU für Soja und Ölsaaten haben könnte, die auch ein großer Abnehmer Brasiliens ist, und die Stabilität der Unionsmärkte gefährden könnte;

O.

in der Erwägung, dass die meiste eingeführte Soja – vor allem bei Einfuhren aus Nord- und Südamerika – aus genetisch verändertem Anbau stammt und die europäischen Verbraucher dieser Technologie mit Misstrauen begegnen; in der Erwägung, dass das Interesse an örtlichen GVO-freien Produkten wächst und die Besorgnis über die CO2-Bilanz von eingeführten Erzeugnissen wächst; in der Erwägung, dass die Erzeuger und Verarbeiter von Sojabohnen und die Tierfuttererzeuger, aber auch Vertreter der Nahrungsmittelindustrie (Fleischerzeuger, Milch- und Eiererzeuger und andere Sojabohnenverbraucher), Handelsketten und andere einschlägige Einrichtungen in der EU nachhaltige, zertifizierte GVO-freie Systeme zur Sojabohnenerzeugung unterstützen;

P.

in der Erwägung, dass sich die europäische Landwirtschaft in dem Bestreben, den Lebensmittelbedarf der EU zu decken, unter dem Einfluss der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gewandelt hat; in der Erwägung, dass sie intensiver geworden ist und die Märkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Rohstoffe geöffnet wurden, weshalb die Abhängigkeit der EU von eingeführtem pflanzlichem Eiweiß aus Nord- und Südamerika zugenommen hat; in der Erwägung, dass die Globalisierung zur Annäherung der Ernährungsgewohnheiten und der Spezialisierung von Betrieben geführt hat, was bei der Erzeugung von Eiweiß zur Folge hatte, dass erhebliche Ausfuhrmengen – stickstoffhaltige Kunstdünger oder eiweißhaltige Rohstoffe für Futtermittel – über weite Strecken befördert werden, was Auswirkungen auf Umwelt und Klima nach sich zieht;

Q.

in der Erwägung, dass die Erzeugung von Eiweißpflanzen, insbesondere Soja, die für die Futtermittelerzeugung eingeführt werden, zu den Hauptursachen für Landnutzungsänderungen zählt und in vielen außereuropäischen Regionen in erheblichem Maße zur globalen Entwaldung beiträgt; in der Erwägung, dass ein verstärkter Anbau von Eiweißpflanzen in Europa eine wichtige Ergänzung der Maßnahmen zur Förderung von entwaldungsfreien Lieferketten für Agrarrohstoffe darstellen kann; in der Erwägung, dass das weltweite Problem der Entwaldung und Waldschädigung im Lichte der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Übereinkommens von Paris über den Klimaschutz umso gewichtiger geworden ist;

R.

in der Erwägung, dass der Bedarf an Stickstoff, der für die Pflanzennahrung und die Erzeugung von pflanzlichem Eiweiß – ausgenommen Leguminosen – erforderlich ist, derzeit vor allem über stickstoffhaltigen Kunstdünger gedeckt wird, dessen Herstellung teuer und energieintensiv ist, der eine Verschmutzung der Wasser- und Luftressourcen verursacht und dessen ökologischer Fußabdruck erheblich ist, da bei der Herstellung große Mengen fossiler Brennstoffe verwendet werden; in der Erwägung, dass damit kein Beitrag zu dem Ziel der Kreislaufwirtschaft und zur wirksameren Nutzung der Ressourcen und Abfallströme geleistet wird; in der Erwägung, dass unter diesen Umständen die Eiweißfrage von der Produktion bis zum Verbrauch noch einmal überdacht werden muss, was die Produktions- und Umweltleistung betrifft, indem ein besser geschlossener Stickstoffkreislauf zugrundegelegt wird, einschließlich der Nutzung und Entwicklung von organischen Stickstoffdüngemitteln wie recycelten Nährstoffen aus organischen Abfallströmen, etwa Tierdung;

S.

in der Erwägung, dass die Abhängigkeit der EU von importiertem pflanzlichem Eiweiß nur gemindert werden kann, indem der Schwerpunkt nicht nur auf Eiweißpflanzen für Wiederkäuer und andere Tiere, sondern auch alle anderen Arten von Pflanzen (darunter auch Futterpflanzen und Grasflächen) gelegt wird, die trotz ihres geringen Eiweißgehalts überall in der Union großflächig angebaut werden; in der Erwägung, dass die Weidehaltung für Wiederkäuer zahlreiche Vorteile bietet, da beispielsweise die landwirtschaftlichen Betriebskosten sinken;

T.

in der Erwägung, dass die Erzeugung von pflanzlichem Eiweiß nur gesteigert werden kann, wenn diese Pflanzen rentabler werden, und dass die Umsetzung eines strategischen, wirksamen und ehrgeizigen Plans für die Versorgung mit pflanzlichem Eiweiß aktuell notwendig ist, damit die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft in Europa unterstützt wird; in der Erwägung, dass für einen solchen Plan mehrere Politikbereiche der Union mobilisiert werden müssen, in erster Linie die GAP;

U.

in der Erwägung, dass die Europäische Union im Laufe der letzten Jahrzehnte in erster Linie drei Handlungsoptionen genutzt hat, um ihr Ziel einer Selbstversorgung der EU mit Eiweißen zu verfolgen, nämlich freiwillige gekoppelte Beihilfen für den Anbau von Ölsaaten und Eiweißpflanzen, die europäische Politik für Biokraftstoffe und die mit der letzten Reform der GAP eingeführte Konditionalität, wonach 30 % der Direktbeihilfen in die Umsetzung von Ökologisierungsmaßnahmen fließen müssen, und hier insbesondere die Verpflichtung, 5 % des Ackerlands in ökologische Vorrangflächen (ÖVF) umzuwandeln, und den Beschluss, auf diesen Flächen den Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen und Zwischenfrüchten zu erlauben;

V.

in der Erwägung, dass das Interesse von Landwirten an stickstoffbindenden und eiweißreichen Pflanzen stark zugenommen hat, da die Landwirte mit diesen Pflanzen die Ökologisierungsanforderungen erfüllen können, und dass die Pflanzenzüchter infolge dieses Interesses angeregt werden, ihre Tätigkeiten in Bezug auf diese Pflanzen wiederaufzunehmen oder auszubauen;

W.

in der Erwägung, dass die im Rahmen der GAP im Zeitraum 2000–2013 ergriffenen Maßnahmen alleine nicht dafür ausgereicht haben, die Tendenz des Rückgangs bzw. der Stagnation bei der Erzeugung von Eiweißen in Europa umzukehren, dass aber seit 2013 die Kombination dieser Beihilfen mit den Ökologisierungsmaßnahmen, die den Anbau von Eiweißpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen erlauben, dazu geführt hat, dass der Anbau von Eiweißpflanzen in Europa in die Höhe geschnellt ist;

X.

in der Erwägung, dass bei der politischen Einigung über die GAP, die im Jahr 2013 von Parlament, Rat und Kommission erzielt wurde, die Möglichkeit in Betracht gezogen wird, auf ökologischen Vorrangflächen stickstoffbindende Pflanzen anzubauen;

Y.

in der Erwägung, dass Futtermittelhersteller Studien zufolge Futtermitteln häufig mehr Eiweiß zusetzen als nach allgemeiner Ansicht erforderlich, und weiter in der Erwägung, dass sich durch die genauere Bestimmung des für die Zieltierart nötigen Eiweißgehalts die Effizienz steigern lässt;

Z.

in der Erwägung, dass die Zahl der Forschungsprogramme zu pflanzlichen Eiweißen sowie Schulungen, Innovation und der Erwerb praktischer Erfahrungen zu diesem Themengebiet in der EU aufgrund der Tatsache, dass vergleichsweise wenig Eiweißpflanzen angebaut werden, zurückgehen; in der Erwägung, dass zwar Innovationen wirksamer werden sollten und die Forschungspolitik im Bereich Eiweiß erweitert werden sollte, dies aber nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie durch mittel- bis langfristige politische Verpflichtungen untermauert werden; in der Erwägung, dass auch an die örtlichen Gegebenheiten angepasste einheimische Hülsenfrüchte in die Forschungspolitik im Bereich Eiweiß eingeschlossen werden sollten;

AA.

in der Erwägung, dass die Unterstützung von Pflanzenzuchttätigkeiten wichtig ist, damit neue Eiweißpflanzensorten entwickelt werden, die zur Steigerung der Eiweißerzeugung in der EU beitragen können; in der Erwägung, dass wirksame Pflanzenzuchttätigkeiten eine mit genügend Mitteln ausgestattete, langfristige Forschungspolitik und ein entsprechendes regulatorisches Umfeld erfordern, mit dem Anreize für Innovationen gesetzt werden;

AB.

in der Erwägung, dass die Kommission bereits zahlreiche einschlägige Vorhaben finanziert hat bzw. noch finanziert, beispielsweise die Projekte im Rahmen des Programms „SFS-44-2016: A joint plant breeding programme to decrease the EU's and China's dependency on protein imports“ (SFS-44-2016: Gemeinsames Pflanzenzuchtprogramm zur Minderung der Abhängigkeit der EU und Chinas von Eiweißeinfuhren); in der Erwägung, dass die entsprechende Kommunikation, Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse solcher Vorhaben sichergestellt werden sollten, damit künftige politische Entscheidungen in diesem Bereich auf der Grundlage von Nachweisen getroffen werden können;

AC.

in der Erwägung, dass sich die Kosten von Soja seit 2007 in realen Zahlen ungefähr verdoppelt haben;

1.

ist der Ansicht, dass nun ein umfassender strategischer europäischer Plan für die Erzeugung von und Versorgung mit pflanzlichem Eiweiß umgesetzt werden muss, der auf der nachhaltigen Entwicklung des gesamten Anbaus in der Union beruht; vertritt die Auffassung, dass dieser Übergang nur möglich ist, wenn die europäischen Anbausysteme grundlegend geändert werden, damit sie den Existenzanforderungen der Landwirte und den Anforderungen der Kreislaufwirtschaft und der nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion entsprechen, einschließlich Fütterungsstrategien für Wiederkäuer mit geringen Einträgen, bei denen sowohl mit Dauerweideland als auch mit Wechselgrünland auf Ackerland gearbeitet wird;

2.

fordert die Kommission auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, damit die Produktion von Eiweißpflanzen nicht zurückgefahren wird, und dabei den mit dem konventionellen Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen auf ökologischen Vorrangflächen einhergehenden Umweltnutzen angemessen zu berücksichtigen;

3.

stellt fest, dass Eiweißpflanzen Umweltvorteile bieten können, da sie der Atmosphäre Stickstoff entziehen können; fügt hinzu, dass zu diesen Vorteilen auch ein geringerer Bedarf an aus fossilen Brennstoffen erzeugten Düngemitteln, eine Verbesserung der Bodenqualität und Fruchtbarkeit sowie – beim Fruchtwechsel – ein weniger häufiges Auftreten von Krankheiten als bei dauerhaften Monokulturen und der Schutz sowie die Steigerung der biologischen Vielfalt zählen; weist ferner darauf hin, dass die biologische Stickstoffbindung durch diese Pflanzen dazu beitragen kann, die Betriebsmittelkosten zu senken und die möglichen schädlichen Umweltauswirkungen in Verbindung mit der übermäßigen Verwendung von Düngemitteln zu mindern;

4.

fordert, dass eine von der Beobachtungsstelle der EU für Ackerkulturen (EU Crops Market Observatory) unterstützte europäische Plattform eingerichtet wird, die es ermöglicht, die europäischen Eiweißanbauflächen nach Pflanzenkategorie und Standort zu ermitteln, technische Referenzen auszuarbeiten, die für alle Landwirte zugänglich sind, die Eiweißproduktionskapazitäten in Europa festzustellen, um die Vermarktung zu erleichtern, und alle Forschungsarbeiten des öffentlichen und privaten Sektors im Bereich Eiweiß zu katalogisieren;

5.

empfiehlt, sich mit allen pflanzlichen Eiweißquellen – also mit sowohl für Lebens- als auch für Futtermittel verwendeten Pflanzen – und der regulatorischen Unterstützung der Entwicklung und Vermarktung von neuem Eiweiß pflanzlichen Ursprungs zu befassen; vertritt ferner die Ansicht, dass mehr im Hinblick auf alternative Eiweißquellen geforscht werden sollte;

6.

stellt fest, dass der Sojaanbau in Südamerika zu den Hauptursachen für Landnutzungsänderungen gehört und vielfach zu Umweltproblemen wie Kontaminierung des Grundwassers durch Pestizide, Bodenerosion, Wassermangel und Entwaldung geführt hat, was einen verheerenden Rückgang der biologischen Vielfalt zur Folge hatte; nimmt zur Kenntnis, dass der Sojaanbau negative gesellschaftliche und gesundheitliche Folgen in den Erzeugerländern hat, die durch schwache Landbesitzrechte, Landraub, Zwangsvertreibung und andere Menschenrechtsverletzungen verschärft werden;

7.

weist darauf hin, dass die BSE-Krise in den 1990er-Jahren und das Verbot der Verwendung verarbeiteter tierischer Eiweiße in Tierfutter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 die Nachfrage nach pflanzlichen Eiweißen in Europa erhöht haben; stellt fest, dass in der Fischzucht in Europa alternative europäische Eiweißquellen wie Fischmehl verwendet werden;

Die verschiedenen Ziele des Plans

8.

ist der Ansicht, dass mit diesem Plan die nachhaltige Erzeugung von Biomasse auf den entsprechenden landwirtschaftlichen Nutzflächen maximiert werden muss, indem ganzjährige Pflanzendecken entwickelt werden, von denen ein Teil der Eiweißversorgung dienen kann;

9.

hält es für erforderlich, dass vor allem mehr Augenmerk auf das Potenzial von Hülsenfrüchten – Körner- wie auch Futterleguminosen – gelegt wird, da diese Pflanzenfamilie verschiedene landwirtschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Vorteile bietet, die vor allem darin bestehen, dass sie dank ihres symbiotischen Systems Stickstoff aus der Luft binden können und deshalb weniger synthetischen Stickstoffdünger benötigen und dass Pestizide nur in sehr geringem Maß erforderlich sind; hebt hervor, dass Hülsenfrüchte eine gute Bodenstruktur für die Folgekultur bereiten, da sie Stickstoff zurücklassen, durch den die Ernteerträge um 10 bis 20 % gesteigert werden können; weist darauf hin, dass ein Fruchtwechsel der Bodenqualität zugutekommt, dafür sorgt, dass Krankheiten weniger häufig auftreten, und die biologische Vielfalt fördert;

10.

unterstreicht außerdem, dass die reproduktiven Zyklen von Schädlingen und Krankheitserregern bei einer Fruchtfolge, die Leguminosen umfasst, unterbrochen werden und die Pflanzen somit gesünder sind und weniger Pestizide erforderlich sind; stellt fest, dass ein weiterer Vorteil darin besteht, dass die biologische Vielfalt außerdem durch das Aufbrechen langjähriger Monokulturen gefördert wird;

11.

empfiehlt, dass insbesondere im Rahmen der GAP der Sojaanbau in der EU unterstützt wird, indem er rentabel und konkurrenzfähig gemacht wird, da neue Sorten heutzutage neue Perspektiven für bestimmte Regionen eröffnen, in denen sich die Pflanze anpassen kann, fügt jedoch hinzu, dass der Anbau anderer Körnerleguminosen (Lupinen, Saubohnen, Erbsen, Kichererbsen, Erdnüsse, Ackerbohnen usw.) dadurch nicht beeinträchtigt werden darf; ist der Ansicht, dass erst diese große Artenvielfalt ermöglichen würde, dass in allen Regionen Europas je nach den örtlichen Klimabedingungen so viel Eiweiß wie möglich erzeugt werden kann;

12.

fordert, dass mehr Augenmerk auf den Umgang mit Gräsern und Klee gelegt wird, die in erheblichem Maße zur Deckung des Eiweißbedarfs in der Tierernährung beitragen (nur bei Wiederkäuern), da sie große Flächen einnehmen; stellt fest, dass Leguminosen wie zum Beispiel Klee in Grasland gut gedeihen können;

13.

empfiehlt, dass Eiweißpflanzen wie Soja, Luzerne, Ackerbohne, Erbse und Pflanzen wie Klee, Esparsette und viele weitere Hülsenfrüchte wieder in die Ackerkultursysteme und Futtersysteme aufgenommen werden;

14.

hält es für erforderlich, lokale und regionale Eiweißerzeugungs- und -verarbeitungsketten zu entwickeln, indem sich die Landwirte zusammenschließen und sich die Getreidebauern und Viehzüchter annähern (Versorgungs- und Austauschverträge, Aufbau dezentraler kleiner bis mittelgroßer Bio-Veredelungsanlagen für „grünes Eiweiß“), um Kenntnisse über geeignete Sorten von Hülsenfrüchten, Fruchtfolgen und Böden auszutauschen; erachtet es zu diesem Zweck als hilfreich, im Rahmen der GAP Akteure zu unterstützen, die Risiken eingehen, indem sie sich kurzen Lieferketten für Lebens- und Futtermittel auf Eiweißbasis anschließen; unterstreicht die große Bedeutung von Direktverträgen zwischen Erzeugern und Tierfutterherstellern;

15.

ruft dazu auf, die Erzeugung von hochwertigen Sorten von GVO-freiem pflanzlichem Eiweiß mit eindeutiger Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung (im Hinblick auf den Erzeugungsort und die Verfahren) zu fördern, um dem wachsenden Interesse der europäischen Verbraucher an GVO-freien Erzeugnissen zu begegnen;

16.

hält es für erforderlich, ein höheres Maß an Futtermittelselbstversorgung der landwirtschaftlichen Betriebe auf der Ebene der Betriebe und Gebiete zu fördern, und zwar sowohl im Bereich der Wiederkäuer als auch bei Tieren mit mehreren Mägen (einschließlich Nahrungsmittelherstellung auf dem Bauernhof);

17.

hält es für wünschenswert, die Ernteverluste und Restströme zu minimieren und den Nährwert zu steigern, indem die Ernte-, Aufbewahrungs- und Verarbeitungssysteme verbessert werden (Trocknen, Anbringen von Posamenten usw.);

18.

ist der Ansicht, dass eine Steigerung der Rentabilität von Eiweißpflanzen und die Entwicklung von Verfahren wie der Fruchtfolge (mit einer Mindestdauer von drei Jahren) und der Untersaat bei Leguminosen sowie eine häufigere Kombination von Sorten und Pflanzen im Saatenanbau (Klee/Raps, Triticale/Erbsen usw.) und in der Futtermittelerzeugung (Gras, Klee, Mengkorn usw.) Voraussetzung für eine bessere Erzeugung von pflanzlichem Eiweiß sind, damit auf ein nachhaltigeres System der landwirtschaftlichen Lebensmittelerzeugung umgestellt werden kann, mit dem in der EU und in Drittstaaten die Abkehr von einsatzintensiven Mono-Pflanzenkulturen und die Einführung diversifizierter agroökologischer Systeme unterstützt werden;

19.

fordert, dass Forschungsarbeiten angestellt werden, was die Eignung für die Fruchtfolge und für Mischkulturen, die Auswahl an neuen Sorten und Arten, die den Landwirten Flexibilität für die Anpassung an den Klimawandel ermöglichen, die Widerstandsfähigkeit, die Mischung von Nutzpflanzen, die Steigerung der Erträge, die Verbesserung des Eiweißgehalts und der Verdaulichkeit der Futtermittel (gekeimte Körner, Raps usw.), die Steigerung der Resistenz der Pflanzen gegen Krankheiten, die Keimungsbiologie von Unkräutern im Interesse der Unkrautbekämpfung, die Futterverwertung und Biostimulanzien betrifft; betont, dass den Landwirten ein kohärentes Paket aus Managementmethoden, Techniken und Erzeugnissen zur Bekämpfung von Schädlingen und anderen Faktoren, die den Ernteertrag und das Pflanzenwachstum beeinträchtigen können, zur Verfügung stehen muss;

20.

fordert, dass erhebliche Investitionen in Forschungsarbeiten getätigt werden, damit die agronomische Leistung der Pflanzen verbessert wird, dem Anbau von Eiweißpflanzen wirtschaftliches Interesse verliehen wird, da diese unter dem Vergleich mit den durch den Anbau anderer Pflanzen erzielten Margen leiden können, mehr Pflanzensorten bereitgestellt werden, um die Erträge zu sichern, agronomische Probleme gelöst werden, die den Anbau von Eiweißpflanzen beschränken, und für ausreichende Mengen gesorgt ist, da dies für die Strukturierung der Erzeugungs- und Vertriebsketten unverzichtbar ist; weist darauf hin, dass außerdem Eiweißpflanzen entwickelt werden müssen, die besser an das Klima in Europa angepasst sind, dass ihr Eiweißgehalt verbessert werden muss und Investitionssicherheit zur Förderung der Forschung geboten werden muss;

21.

empfiehlt, verstärkt auf die Präzisionslandwirtschaft – vor allem mittels Digitalisierung – zurückzugreifen, um die Pflanzeneinträge und Tierfutterrationen möglichst genau anzupassen und so Verschwendung und gewissen Formen von Verschmutzung Einhalt zu gebieten, und sie überdies für mechanische Unkrautbekämpfung einzusetzen;

22.

sieht vor, den Erwerb neuer Kenntnisse, den Wissenstransfer, die Aus- und Weiterbildung sowie die Unterstützung aller anderen Arten angewandter Innovation und Forschung in den Bereichen Lebens- und Futtermittel zu fördern;

23.

fordert, dass Innovationen und angewandte Forschung in allen Formen unterstützt werden, indem Erfahrungen und Kenntnisse ausgetauscht werden und besonderes Augenmerk auf die Akteure vor Ort gelegt wird, die über innovative Lösungen verfügen;

24.

fordert Nachhaltigkeitskriterien für Futtermitteleinfuhren, damit für eine nachhaltige Produktion von Eiweißpflanzen in Drittstaaten gesorgt ist, die sich nicht schädlich auf die Umwelt oder die sozialen Gegebenheiten auswirkt;

25.

unterstreicht die große Bedeutung, die der Ernährungserziehung bei der Ausgestaltung der Nachfrage nach Lebensmitteln zukommen kann; hält es für geboten, dass entweder auf der Ebene der EU oder in den Mitgliedstaaten Ernährungsleitlinien angenommen werden, die auf die Förderung einer gesunden Ernährung abzielen und sich gleichzeitig mit den ökologischen Aspekten der Lebensmittelerzeugung befassen;

26.

hält es für unverzichtbar, dass die Landwirte mehr technische Unterstützung erhalten und die Beratung, was die Förderung der nachhaltigen Erzeugung von eiweißhaltigen Saaten und Futtermitteln anbelangt, verstärkt wird;

Planinstrumente

27.

ist der Ansicht, dass mehrere Politikbereiche der Union mobilisiert und in Einklang gebracht werden müssen, damit dieser Plan umgesetzt werden kann, nämlich die GAP, die Forschungspolitik, die Umwelt- und Klimaschutzpolitik, die Energiepolitik, die Nachbarschaftspolitik und die Handelspolitik;

28.

hält es für wichtig, dass Eiweißpflanzen im Rahmen der GAP durch verschiedene Maßnahmen wie freiwillige gekoppelte Zahlungen – die nicht auf problembehaftete Pflanzen und Regionen beschränkt sein sollten, damit ein noch größerer Beitrag geleistet werden kann – und durch die Ökologisierungskomponente gefördert werden, aber auch durch die zweite Säule, und zwar vor allem mit Agrarumweltmaßnahmen und Maßnahmen in Bezug auf die biologische Landwirtschaft und andere Formen der Landwirtschaft, Investitionsqualität, das landwirtschaftliche Beratungssystem, Ausbildung und nicht zuletzt Innovationen über die EIP; betont, dass die Einführung einer gekoppelten Zahlung den Anbau von Eiweißpflanzen in manchen Mitgliedstaaten gefördert hat;

29.

ist der Ansicht, dass das vor Kurzem verhängte Verbot der Verwendung von Pestiziden auf ökologischen Vorrangflächen im Hinblick auf zu ziehende Schlussfolgerungen bewertet werden sollte, auch wenn diese Flächen 2016 15 % des europäischen Ackerlands (8 Millionen Hektar) ausmachten und auf annähernd 40 % dieser Flächen stickstoffbindende Pflanzen oder Zwischenfrüchte angebaut werden; ist der Ansicht, dass im Rahmen der allgemeinen Mobilisierung aller landwirtschaftlichen Nutzflächen, die im Plan für die Autonomie im Bereich pflanzliches Eiweiß vorgesehen ist, ökologische Vorrangflächen für den Anbau von Eiweißpflanzen mobilisiert werden können, und zwar sowohl in der herkömmlichen Landwirtschaft – mit integriertem Schädlingsmanagement unter Berücksichtigung des Umstands, dass Landwirte, die diese Pflanzen auf ökologischen Vorrangflächen in der herkömmlichen Landwirtschaft anbauen, nicht immer die Sicherheit haben, auf Schädlingsinvasionen reagieren zu können – als auch in der biologischen Landwirtschaft, da auf fast 17 Mio. ha Fläche in der Union Soja angebaut werden müsste, wenn die Sojaeinfuhren in die Union ersetzt werden sollten; vertritt die Auffassung, dass ökologische Vorrangflächen überdies unverzichtbar sind, was die Stärkung der bedrohten biologischen Vielfalt und die Ernährungssicherheit in Europa betrifft, da diese biologische Vielfalt insbesondere durch eine bessere Bestäubung die Erträge der umliegenden Anbauflächen um etwa 20 % steigern könnte, auf denen möglicherweise Eiweißpflanzen angebaut werden;

30.

legt nahe, dass die Möglichkeit der Begrünung im Zusammenhang mit der Beibehaltung von Dauergrünland angepasst werden sollte, damit in bestimmten Regionen die Besonderheit besser berücksichtigt wird, dass Luzerne allein oder in Kombination mit Gras auf Wechselgrünland mit einer Dauer von mehr als 5 Jahren angebaut wird, das aufgrund dieser zeitlichen Beschränkung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in die Kategorie Dauergrünland fällt, wodurch wiederum ein Umpflügen nach Ablauf dieser Zeit von 5 Jahren beschränkt wird, während durch eine Umbepflanzung viele eiweißhaltige Futtermittel erzeugt werden könnten und sich ein höheres Maß an Eiweißautonomie der betroffenen Betriebe erzielen ließe;

31.

begrüßt, dass das Europäische Parlament im Rahmen der Omnibus-Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik erreicht hat, dass der Gewichtungsfaktor für stickstoffbindende Pflanzen als Ausgleich dafür, dass auf ökologischen Vorrangflächen keine Pestizide verwendet werden dürfen, von 0,7 auf 1 erhöht wird;

32.

vertritt die Auffassung, dass bei einer europäischen Eiweißstrategie die Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energiequellen, die zweifache Verwendung von Eiweiß und die Rolle der Nebenerzeugnisse, Abfälle und Rückstände in der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt werden sollten, und fordert Fruchtfolgen und Diversifizierung und die Nutzung von Brachflächen im Einklang mit den Ökologisierungsmaßnahmen der GAP;

33.

hält es für geboten, dass in der GAP künftig zusätzliche Vorschläge zur Unterstützung des Anbaus von Eiweißpflanzen berücksichtigt werden, zum Beispiel der Vorschlag, auf Ackerland eine Fruchtfolge von mindestens drei Jahren einzuhalten, damit Leguminosen eingeschlossen sind; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass Mitgliedstaaten, in denen häufig mit feuchtem Wetter verbundene Krankheiten auftreten, einen längeren Zeitraum für die Fruchtfolge benötigen dürften; hält es außerdem für besonders wichtig, eine flexiblere Ökosystemkomponente als die Ökologisierungskomponente zu schaffen und so den Nutzen von Leguminosen und Ölsaaten für die biologische Vielfalt, auch als Futter von bestäubenden Insekten, anzuerkennen, denjenigen, die Innovationen wagen, Instrumente für das Eingehen von Risiken bereitzustellen und in der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums eine Teilpriorität „Eiweiß“ einzurichten;

34.

hebt hervor, dass neue Instrumente eingeführt werden müssen, um einen Beitrag zur besseren Versorgung mit pflanzlichem Eiweiß, insbesondere mit Soja, zu leisten, und dass eine gerechte Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten erforderlich ist;

35.

ist der Ansicht, dass die Forschung im Bereich einer Strategie für Eiweißpflanzen derzeit fragmentiert und nicht zielgerichtet ist; fordert, dass mehr im Bereich kaum entwickelter und sowohl für den menschlichen Verzehr als auch als Tierfutter geeigneter Eiweißpflanzen, die für private Investoren wenig oder gar nicht interessant sind, und im Bereich alternatives Eiweiß wie Insekteneiweiß und Algen geforscht und entwickelt wird (vor allem im Hinblick auf die öffentliche Forschung); fordert öffentliche und private Forschungseinrichtungen auf, enger zusammenzuarbeiten; betont, dass ein Regelungsrahmen erforderlich ist, mit dem Forschungs- und Innovationsprogramme unterstützt werden, damit mehr Eiweiß zu wettbewerbsfähigen Bedingungen erzeugt werden kann;

36.

empfiehlt, dass die Investitionen in diejenigen industriellen und landwirtschaftlichen Forschungsprojekte erhöht werden, bei denen der Schwerpunkt auf der Förderung der Qualität und der Vielfalt der funktionellen Proteine für den menschlichen Verzehr liegt;

37.

vertritt die Auffassung, dass die autonome Sojaversorgung Europas vor allem in Zusammenarbeit mit der europäischen Nachbarschaft gesichert werden muss und dafür Sorge zu tragen ist, dass außerhalb der EU erzeugtes Eiweiß nachhaltig aus verschiedenen Quellen bezogen wird, insbesondere von Nachbarländern der EU, die sich für Europa entschieden haben und Soja produzieren, die über die Donau in die EU eingeführt werden kann; fordert, dass bei der Einfuhr dieselben sozialen und ökologischen Standards eingehalten werden wie bei der innereuropäischen Erzeugung, und räumt ein, dass der Anbau von GVO-freier Soja zur Erfüllung der Bedürfnisse der Verbraucher begrüßt wird;

38.

weist darauf hin, dass die landwirtschaftlichen Methoden heutzutage ohne Soja undenkbar sind, dass diese äußerst wichtige Leguminose in der jüngeren Geschichte in Europa kaum mehr angebaut wurde und dass die Sojaanbaumenge von 17 Millionen Tonnen (1960) auf 319 Millionen Tonnen (2015) gestiegen ist;

39.

fordert Anpassungen der zweiten Säule der GAP, damit der Beitrag dieser Pflanzen zur Nahrungsversorgung von bestäubenden Insekten in kritischen Jahreszeiten (Frühblüher im Frühjahr) und zur Bekämpfung des Rückgangs des Bestands an bestäubenden Insekten stärker gewürdigt und honoriert wird;

40.

unterstützt den Aufbau transparenter Regelungen für die Produktkennzeichnung, die auf zertifizierten Produktionsstandards wie zum Beispiel den Standards von Donau Soja und Europe Soya beruhen;

41.

ist der Ansicht, dass das Blair-House-Abkommen von 1992 zwar noch in Kraft, aber de facto veraltet ist und die nachhaltige Entwicklung von Eiweißpflanzen in Europa nicht behindern sollte;

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o o

42.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)  ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 58.

(2)  Siehe den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (A8-0211/2017).

(3)  Generalsekretariat des Rates 10055/17, Brüssel, 7. Juni 2017.

(4)  ABl. L 147 vom 18.6.1993, S. 25.

(5)  Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO): International Year of Pulses (IYP): Nutritious Seeds for a Sustainable Future (Internationales Jahr der Hülsenfrüchte: Nahrhafte Samen für eine nachhaltige Zukunft).

(6)  IP/B/AGRI/IC/2012-067 (PE 495.856).

(7)  Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (ABl. L 147 vom 31.5.2001, S. 1).


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