Kies de experimentele functies die u wilt uitproberen

Dit document is overgenomen van EUR-Lex

Document 52018DP0020

    Beschluss des Europäischen Parlaments vom 6. Februar 2018 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Steeve Briois (2017/2221(IMM))

    ABl. C 463 vom 21.12.2018, blz. 70–71 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.12.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 463/70


    P8_TA(2018)0020

    Antrag auf Aufhebung der Immunität von Steeve Briois

    Beschluss des Europäischen Parlaments vom 6. Februar 2018 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Steeve Briois (2017/2221(IMM))

    (2018/C 463/14)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Steeve Briois, den die Justizministerin der Französischen Republik am 25. September 2017 auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft des Berufungsgerichts (Cour d’appel) von Douai im Zusammenhang mit einer Klage einer Zivilpartei gegen Steeve Briois wegen einer gegen eine Privatperson gerichteten öffentlichen Beleidigung („injures publiques envers un particulier“) übermittelt und am 2. Oktober 2017 im Plenum bekannt gegeben hat,

    unter Hinweis auf die zusätzlichen Informationen, die die Staatsanwaltschaft des Großinstanzgerichts (Tribunal de grande instance) von Douai mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 zu dem Fall vorgelegt hat,

    nach Anhörung von Steeve Briois gemäß Artikel 9 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,

    gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

    unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Mai 1964, 10. Juli 1986, 15. und 21. Oktober 2008, 19. März 2010, 6. September 2011 und 17. Januar 2013, (1)

    unter Hinweis auf Artikel 26 der Verfassung der Französischen Republik,

    gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0011/2018),

    A.

    in der Erwägung, dass die Generalstaatsanwaltschaft des Berufungsgerichts von Douai die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Steeve Briois, einem Mitglied des Europäischen Parlaments, im Zusammenhang mit einem beim Großinstanzgericht von Douai anhängigen Verfahren beantragt hat; in der Erwägung, dass dieser Antrag von der Justizministerin der Französischen Republik an das Parlament weitergeleitet wurde;

    B.

    in der Erwägung, dass der Antrag auf Aufhebung der Immunität von Herrn Briois mit einem Gerichtsverfahren im Zusammenhang steht, das wegen einer gegen eine Privatperson gerichteten öffentlichen Beleidigung (Artikel 29 Absatz 2, Artikel 33 Absatz 2 und Artikel 23 des Gesetzes vom 29. Juli 1881) in Verbindung mit angeblich diffamierenden Bemerkungen eingeleitet wurde, die von einer Reihe von Internetnutzern als Antwort auf einen Text, den Steeve Briois am 23. Dezember 2015 auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte, gepostet und von Steeve Briois nicht umgehend entfernt wurden; in der Erwägung, dass die Staatsanwaltschaft des Großinstanzgerichts von Douai auf Ersuchen des Rechtsausschusses erklärte, dass die vorgenannten Äußerungen am 21. November 2017 noch online waren;

    C.

    in der Erwägung, dass nach Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 Mitglieder des Europäischen Parlaments wegen einer in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerung oder Abstimmung weder in ein Ermittlungsverfahren verwickelt noch festgenommen oder verfolgt werden dürfen.

    D.

    in der Erwägung, dass Mitgliedern des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 9 des Protokolls Nr. 7 im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staates die den Parlamentsmitgliedern zuerkannte Unverletzlichkeit zusteht;

    E.

    in der Erwägung, dass in Artikel 26 der Verfassung der Französischen Republik unter anderem vorgesehen ist, dass kein Mitglied des Parlaments ohne Zustimmung des Parlaments wegen einer Straftat verhaftet oder auf andere Weise seiner Freiheit beraubt oder in seiner Freiheit eingeschränkt werden darf;

    F.

    in der Erwägung, dass sich die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 gegenseitig ausschließen (2);

    G.

    in der Erwägung, dass die Anschuldigungen gegen Steeve Briois und der anschließende Antrag auf Aufhebung seiner Immunität nicht mit einer von ihm in Ausübung seines Amtes als Mitglied des Europäischen Parlaments geäußerten Meinung oder abgegebenen Stimme zusammenhängen, sondern mit dem angeblichen Umstand, dass er es versäumt habe, von seiner offiziellen Facebook-Seite eine Reihe von Kommentaren zu entfernen, die von Dritten veröffentlicht und von der betroffenen Person als beleidigend empfunden wurden;

    H.

    in der Erwägung, dass folglich die Immunität nach Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 keine Anwendung findet und der betreffende Fall vollständig unter Artikel 9 desselben Protokolls fällt;

    I.

    in der Erwägung, dass es keine offensichtlichen Anzeichen von fumus persecutionis gibt, d. h. einen hinreichend ernsten und genauen Verdacht, dass dem Antrag die Absicht zugrunde liegt, der politischen Tätigkeit des Mitglieds zu schaden;

    1.

    beschließt, die Immunität von Steeve Briois aufzuheben;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich der Justizministerin der Französischen Republik und Steeve Briois zu übermitteln.

    (1)  Urteil des Gerichtshofs vom 12. Mai 1964, Wagner/Fohrmann und Krier, 101/63, ECLI:EU:C:1964:28; Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 1986, Wybot/Faure und andere, 149/85, ECLI:EU:C:1986:310; Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament, T-345/05, ECLI:EU:T:2008:440; Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2008, Marra/De Gregorio und Clemente, C-200/07 und C-201/07, ECLI:EU:C:2008:579; Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, ECLI:EU:T:2010:102; Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, ECLI: EU:C:2011:543; Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament, T-346/11 und T-347/11, ECLI:EU:T:2013:23.

    (2)  Verbundene Rechtssachen C-200/07 und C-201/07, Marra, oben zitiert, Rn. 45.


    Naar boven