EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 19.10.2018
COM(2018) 705 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Tätigkeiten der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2017
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Document 52018DC0705
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the activities of the IFRS Foundation, EFRAG and PIOB in 2017
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeiten der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2017
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeiten der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2017
COM/2018/705 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 19.10.2018
COM(2018) 705 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Tätigkeiten der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2017
1.Gegenstand und Umfang des Berichts
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 258/2014 1 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung in der durch die Verordnung (EU) 2017/827 2 geänderten Fassung bereitet die Kommission einen Jahresbericht über die Tätigkeiten der Begünstigten des Programms vor.
Ziel dieses Unionsprogramms ist es, die Rahmenbedingungen für einen effizient funktionierenden Binnenmarkt zu verbessern, indem eine transparente und unabhängige Ausarbeitung hochwertiger internationaler Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsstandards unterstützt wird.
Dementsprechend umfasst dieser Bericht die Tätigkeiten der International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS-Stiftung), der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und des Public Interest Oversight Boards (PIOB) im Jahr 2017. Bestimmte Ereignisse, die im Jahr 2018 stattfanden, sind ebenfalls aufgeführt, soweit sie für diesen Bericht als sachdienlich erachtet wurden.
2.IFRS-Stiftung
2.1.Übersicht über die Tätigkeiten der IFRS
1.1.1.Standardsetzung
Ein Überblick über die Standardsetzungstätigkeiten des IASB, einschließlich der Arbeit des IFRS-Interpretationsausschusses (IFRIC), und die laufenden Anerkennungsverfahren ist in Anhang 1 dieses Berichts aufgeführt.
1.1.2.Forschungsprojekte
Nach der im Jahr 2015 durchgeführten Konsultation zielt der Arbeitsplan 2017–2021 des IASB darauf ab, die bestehenden Standards zu verbessern und zu unterstützen, eine bessere Kommunikation zu fördern und die Umsetzung zu unterstützen. Das IASB veröffentlichte 2017 im Rahmen seines Projekts zur Verbesserung der Kommunikation ein Diskussionspapier, einen Exposure Draft und ein Leitliniendokument, die die Relevanz von Angaben stärken sollen, indem diese sich auf das Wesentliche konzentrieren. Die Forschungsprojekte zu Abzinsungsätzen und anteilsbasierten Vergütungen wurden abgeschlossen, ohne zu wesentlichen Veränderungen der bestehenden Standards geführt zu haben. In Übereinstimmung mit der Anforderung des Handbuchs für den ausgedehnten Überprüfungsprozess (Due Process Handbook) leitete das IASB für den Standard IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, der seit dem 1. Januar 2013 gilt, die Überprüfung nach der Einführung ein, um Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung zu berücksichtigen und nachzugehen.
Darüber hinaus wurden fünf Exposure Drafts zu begrenzten Änderungen veröffentlicht. Die von der Europäischen Union bereitgestellte Finanzierung umfasst auch das Projekt zur raschen Aktualisierung der IFRS-Taxonomie, die für das europäische einheitliche elektronische Format (European Single Electronic Format) herangezogen wird.
1.1.3.Das überarbeitete Rahmenkonzept
Das IASB veröffentlichte im März 2018 das überarbeitete Rahmenkonzept für die Rechnungslegung. Es fällt zurzeit nicht in den Anwendungsbereich des Anerkennungsverfahrens, das sich nur auf IFRS-Standards und -Interpretationen bezieht. Das überarbeitete Rahmenkonzept ergänzt die bestehenden Standards und soll dabei helfen, die IFRS-Standards zu verstehen und zu interpretieren. Im überarbeiteten Rahmenkonzept wird dargelegt, dass die bereitgestellten Informationen den Nutzern dabei helfen sollen, zu beurteilen, wie gut die wirtschaftlichen Ressourcen eines Unternehmens durch das Management verwaltet werden. Außerdem wird ausgeführt, dass die Anwendung des Vorsichtsprinzips, nach dem bei Entscheidungen unter Unsicherheit verfahren wird, die Glaubwürdigkeit der Rechnungslegung unterstützt, aber nicht zu falschen Angaben aufgrund einer asymmetrischen Behandlung von Vermögenswerten und Schulden führen sollte.
Das überarbeitete Rahmenkonzept bezieht sich nicht auf das Konzept der „Verlässlichkeit“; es besagt vielmehr, dass möglicherweise ein Kompromiss zwischen „Relevanz“ und „Glaubwürdigkeit der Darstellung“ gefunden werden muss. Die Definition eines Vermögenswertes und einer Schuld wird durchgehend auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit des in der Zukunft erwarteten wirtschaftlichen Nutzens verändert. Dies kann zu einer Ausdehnung des Umfangs der in den Bilanzen, die dem Kompromiss zwischen Relevanz und Unsicherheit unterliegen, aufgeführten wirtschaftlichen Transaktionen führen.
2.2.Allgemeine Grundsätze, anhand deren neue Standards entwickelt wurden
1.1.4.Allgemeine Grundsätze
Die Anforderungen, die im Rahmen des ausgedehnten Überprüfungsprozesses des IASB gelten, werden im Handbuch für den ausgedehnten Überprüfungsprozess erläutert. Die praktische Umsetzung des Prozesses wird von einem speziellen Treuhänderausschuss, dem Ausschuss für die Beaufsichtigung des ausgedehnten Überprüfungsprozesses (Due Process Oversight Committee – DPOC), überwacht. Zu den Hauptgrundsätzen zählen:
•Transparenz: technische Sitzungen sind öffentlich, Sitzungsprotokolle und von der IASB berücksichtigte technische Dokumentation werden auf der Website der Stiftung ( https://www.ifrs.org/ ) veröffentlicht;
•Umfassende und faire Konsultation: die verbindlichen Schritte für jeden Vorschlag umfassen mindestens eine öffentliche Sitzung und eine öffentliche Konsultation. Das IASB muss auch nach dem Grundsatz „comply or explain“ zusätzliche Konsultationen erwägen, wie die Veröffentlichung von Diskussionspapieren, die Einrichtung von Beratergruppen, die Veranstaltung öffentlicher Anhörungen oder die Durchführung von Feldarbeit. Stellungnahmen, die beim IASB eingehen, werden veröffentlicht.
•Rechenschaftspflicht: das IASB muss eine Auswirkungsanalyse seiner neuen Anforderungen durchführen, einschließlich der Vorteile für die Rechnungslegung in Bezug auf Vergleichbarkeit, Relevanz und Nutzen und der den Anwendern und Nutzern entstehenden Kosten. Neue Standards werden durch eine Basis für Schlussfolgerungen unterstützt, in der die Gründe der Beschlüsse und die Antworten auf die während der öffentlichen Konsultationen erhaltenen Stellungnahmen erläutert werden.
Im November 2017 entschied der Ausschuss für die Beaufsichtigung des ausgedehnten Überprüfungsprozesses, eine Überprüfung des Handbuchs für den ausgedehnten Überprüfungsprozess vorzunehmen, die bis 2020 abgeschlossen sein soll. Der Umfang der Überprüfung umfasst die Berücksichtigung von Entwicklungen im Prozess der Auswirkungsanalyse nach Abstimmung mit dem IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council).
Die IFRS-Stiftung gab im Jahr 2017 eine externe Studie darüber in Auftrag, wie sie von den Interessenträgern wahrgenommen wird. Die Ergebnisse zeigten eine sehr positive Bewertung ihrer Unabhängigkeit und Transparenz, aber gemischte Meinungen zum Gleichgewicht zwischen Reaktionsfähigkeit und Quantität des ausgedehnten Überprüfungsprozesses.
1.1.5.Ausgedehnter Überprüfungsprozess, Auswirkungsanalyse und besondere Erwägungen zu Geschäftsmodellen, Auswirkungen auf wirtschaftliche Transaktionen, Komplexität, Kurzfristigkeit und Volatilität
Der Hauptstandard, der 2017 veröffentlicht wurde, ist IFRS 17 Versicherungsverträge. Er hatte seinen Ursprung in einem Diskussionspapier aus dem Jahr 2007, gefolgt von zwei Exposure Drafts aus den Jahren 2010 und 2013. Das IASB führte auch vier Prüfgänge durch. Die letzte externe Überprüfung im Jahr 2016 umfasste zwölf Teilnehmer aus der Versicherungsbranche und zielte darauf ab, Probleme bei der Interpretation und operative Schwierigkeiten, die sich aus sechs spezifischen Anforderungen des Standards ergeben, zu identifizieren.
Im Februar 2017 wies das Monitoring Board darauf hin, dass den neuen Standards solide Auswirkungsanalysen zugrunde liegen sollten. Die Auswirkungsanalyse für IFRS 17 wurde im Mai 2017 in Verbindung mit dem endgültigen Standard veröffentlicht. Die Europäische Kommission begrüßt diese Veröffentlichung zwar, ist aber dennoch der Auffassung, dass es vorzuziehen wäre, die Auswirkungsanalyse systematisch in die Standardsetzungsverfahren des IASB zu integrieren und so das Ergebnis des Standards von vornherein zu bestimmen, anstatt eine „ad-hoc“-Auswirkungsanalyse am Ende des Standardsetzungsverfahrens zu veröffentlichen. Die Auswirkungsanalyse verdeutlichte, dass die Anforderung, die derzeitigen Erwartungen anzuwenden und erwartete Verluste frühzeitig zu erkennen, die Transparenz steigern würde, während die durch IFRS 17 gewährten Optionen es den Versicherern erlauben würden, ihre Vermögenswerte und Schulden im Einklang mit ihrem Geschäftsmodell zu melden. Durch die kohärente Anwendung der derzeitigen Bewertung sowohl auf die Vermögenswerte als auch auf die Schulden sollten die Bedenken bezüglich der Kurzfristigkeit und Volatilität vermindert werden. Die Auswirkungsanalyse zeigte, dass die Erfüllungskosten wahrscheinlich beträchtlich sein würden, in den verschiedenen Hoheitsgebieten jedoch deutlich variieren würden. Dies ist auf die Vielfalt der bereits bestehenden nationalen Praktiken zurückzuführen, sowie darauf, ob nationale GAAP derzeit die Anwendung des beizulegenden Zeitwertes oder der aktuellen Preise vorsehen. Im Hinblick auf die Komplexität wurde zur operativen Entlastung ein vereinfachter Ansatz für kurzfristige Verträge gewährt. Bei der Auswirkungsanalyse wurde auch das Zusammenspiel zwischen der IFRS 17 und dem Solvabilität-II-Rechtsrahmen betrachtet. Die Analyse kam außerdem zu dem Schluss, dass die Versicherer infolge der zusätzlichen Anforderungen von IFRS 17 bezüglich Leistungsberichterstattung wahrscheinlich zusätzliche Systeme entwickeln müssen. Im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Versicherungsmärkte ergab die Auswirkungsanalyse, dass die verbesserte Transparenz möglicherweise zu besseren Informationen führt und indirekt zu Veränderungen in der Preisbildung und der Produktgestaltung beiträgt, aber dass keine unmittelbaren Auswirkungen festgestellt werden konnten.
Insgesamt stellt die Veröffentlichung eine wesentliche Verbesserung des ausgedehnten Überprüfungsprozesses des IASB dar. Die Analyse der Auswirkungen des Standards auf den Versicherungsmarkt basiert jedoch nach wie vor stark auf der Annahme, dass Rechnungslegungsstandards neutral sind und „sich nicht auf die zugrundeliegende wirtschaftliche Realität im Unternehmen auswirken“. Darüber hinaus ist die Analyse der Auswirkungen auf den Versicherungsmarkt qualitativ, nicht quantitativ. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Auswirkungen auf wirtschaftliche Transaktionen in der EU möglicherweise nicht vollständig erkennbar sind.
Die Europäische Kommission reichte 2017 ein Diskussionspapier beim Monitoring Board ein, das die Verbesserung der allgemeinen Methoden zur Folgenabschätzung des IASB zum Thema hatte. Ein weiterführender Dialog zur Verbesserung der Folgenabschätzung ist im Rahmen des Arbeitsplans 2018 des Monitoring Boards vorgesehen.
2.3.Organisationsstruktur, Integrität und Rechenschaftspflicht
1.1.6.Übersicht
Die IFRS-Stiftung wird von einem Ausschuss von 22 3 Treuhändern geleitet, die gemeinsam für die allgemeine Aufsicht und für Bestellungen in das IASB verantwortlich sind. Die Treuhänder kamen 2017 dreimal zusammen. Die Ernennung der Treuhänder unterliegt der Aufteilung nach geografischer Herkunft und der vorherigen Genehmigung durch das Monitoring Board, wodurch eine Verbindung zu den Behörden geschaffen werden soll. Die Europäische Kommission ist Mitglied des Monitoring Boards. Das Monitoring Board kam 2017 einmal zusammen. Das IASB hat 14 Mitglieder, die von den Treuhändern nach den Anforderungen des geografischen Gleichgewichts ernannt werden. Das Mandat der Mitglieder des IASB beträgt fünf Jahre und kann einmal verlängert werden. Das IASB ist verantwortlich für die Standardsetzung. Es hielt im Jahr 2017 elf Sitzungen ab. Die Treuhänder ernennen außerdem die 14 Mitglieder des IFRS-Interpretationsausschusses (IFRIC), der zur Aufgabe hat, die Anwendung der IFRS-Standards zu interpretieren und Leitlinien zu Fragen bezüglich der Rechnungslegung bereitzustellen. Darüber hinaus bietet der IFRS-Beirat ein Forum für die Beteiligung von Organisationen und Einzelpersonen. Seine Mitglieder werden von den Treuhändern ernannt und werden vom IASB bei Entscheidungen, die große Projekte betreffen, konsultiert.
1.1.7.Transparenzvorschriften
Die Sitzungen des IASB und des Interpretationsausschusses sind öffentlich, die Tagesordnungen werden veröffentlicht und die Sitzungen werden per Webcast übertragen.
Bei Treffen zwischen Mitgliedern der IFRS-Stiftung und den Interessenträgern, die außerhalb des Rahmens des Handbuchs für den Überprüfungsprozess stattfinden, wird kein offizielles Protokoll geführt.
1.1.8.Vertretung der Interessenträger
Im Rahmen des „Trustees‘ Review of Structure and Effectiveness“ (Überprüfung der Struktur und Effektivität durch die Treuhänder), das die IFRS-Stiftung alle fünf Jahre vornimmt, wurde eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die letzte wurde im Jahr 2015 eingeleitet. Mit der Konsultation sollten Rückmeldungen zu der geografischen Verteilung der Treuhänder eingeholt werden. Manche Interessenträger, darunter die Europäische Kommission, merkten an, dass die Zusammensetzung der Treuhänder die Verpflichtung zur Annahme der IFRS und den relativen Anteil am Finanzierungsbeitrag an die Stiftung widerspiegeln sollte. Die Treuhänder bekräftigten jedoch nochmals, dass die Zusammensetzung der Mitglieder des Board of Trustees und des IASB die Kapitalmärkte der Welt darstellen und den Anforderungen des geografischen Gleichgewichts unterliegen sollte, um eine gleichwertige Vertretung von Asien-Ozeanien, Europa und Amerika zu gewährleisten.
Infolgedessen wurde die geografische Verteilung der Treuhänder im Dezember 2016 nur leicht verändert, indem die Kategorien Nord- und Südamerika in einer einzigen Kategorie „amerikanischer Kontinent“ zusammengefasst wurden und die Anzahl der Treuhänder ohne geografische Zuteilung von zwei auf drei erhöht wurde. Darüber hinaus wurde die Anzahl der IASB-Mitglieder von 16 auf 14 herabgesetzt.
Am 31. Dezember 2017 bestand der IFRS-Beirat aus 43 Organisationen mit 49 einzelnen Mitgliedern. Die Europäische Kommission nimmt als Beobachter teil.
In einer im November 2017 gehaltenen Sitzung verlängerte das Board of Trustees Michel Pradas Amtszeit als Vorsitzender der Treuhänder für maximal ein Jahr, bis zur Ernennung seines Nachfolgers. Herr Pradas Amtszeit hätte sonst am 31. Dezember 2017 geendet.
1.1.9.Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 2017/827 4 muss dem Europäischen Parlament umfassend Bericht über die Ausarbeitung der IFRS erstattet werden. Der jährliche Gedankenaustausch zwischen dem ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments und Herrn HOOGERVORST, dem Vorsitzenden des IASB, sowie Herrn PRADA, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, fand am 26. Januar 2017 statt. Der ECON-Ausschuss veranstaltete am 19. und 20. März 2018 ebenfalls einen jährlichen Gedankenaustausch, bei dem das Problem der Beteiligung der IASB an der länderspezifischen Meldung der Steuern erörtert wurde. Hans Hoogervorst gab an, dass das IASB die Meinung des Monitoring Boards einholen würde.
1.1.10.Verhütung von Interessenkonflikten
Das Mandat der Treuhänder der IFRS-Stiftung beträgt drei Jahre und kann einmal verlängert werden. Die Treuhänder müssen sich dazu verpflichten, im öffentlichen Interesse zu handeln. Auf Antrag des Monitoring Boards wird eine Strategie zur Verhütung von Interessenkonflikten entwickelt, um zu verhindern, dass ein Treuhänder aus derselben Organisation stammt wie ein Mitglied des Monitoring Boards.
Nur drei Mitglieder des IASB dürfen Teilzeitmitglieder sein. Hauptamtliche Mitglieder des IASB müssen laut Verfassung der IFRS-Stiftung alle Beschäftigungsverhältnisse auflösen, die sich auf ihre Unabhängigkeit auswirken könnten. Weder die Abordnung durch einen Arbeitgeber noch die Rechte auf Wiedereingliederung beim ehemaligen Arbeitgeber sind erlaubt.
1.1.11.Aufschlüsselung der Finanzierung
Im Jahr 2017 erhielt die IFRS-Stiftung eine Finanzhilfe in Höhe von 4,6 Mio. EUR von der Europäischen Union, die 16,5 % der insgesamt erhaltenen Finanzierungsmittel ausmacht. Im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens wird dieser Betrag möglicherweise jedes Jahr überprüft.
Obwohl die gemeldeten Beiträge der Interessenträger 2017 um 4,2 % anstiegen, erweist sich, dass sie bei Berücksichtigung der Auswirkungen der Wechselkursschwankungen um 2 % gesunken sind. Besonders Saudi-Arabien (-100 %), Nigeria (-100 %), Brasilien (-34 %) und die USA (-25 %) haben ihre Beiträge verringert. Der amerikanische Kontinent stellt daher zwar 27 % der Treuhänder, aber zahlt nur 6 % der gesamten Beiträge.
Die IFRS-Stiftung meldete einen Nettogewinn von 8,7 Mio. GBP. Die Gesamtheit der Gewinnrücklagen belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 31,5 Mio. GBP. Die Hauptbeitragszahler der Stiftung sind in Anhang 2 aufgeführt.
3.Die EFRAG
3.1.Übersicht über die Tätigkeiten der EFRAG
1.1.12.Übernahmeempfehlungen und Folgenabschätzung
Die EFRAG berät die Europäische Kommission, ob neue oder überarbeitete IFRS-Standards dem europäischen Interesse am internationalen Standardsetzungsverfahren dienlich sind. Diese Interessen sollten das „Vorsichtsprinzip“, die Beibehaltung der Anforderung einer „Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes“ und die Berücksichtigung des europäischen öffentlichen Interesses umfassen. Die Folgenabschätzung stellt nun bei der Beurteilung, ob ein Standard dem europäischen öffentlichen Interesse dienlich ist, einen wesentlichen Teil der Arbeit der EFRAG im Bereich der Übernahmeempfehlungen dar.
Für die Übernahmeempfehlung zu IFRS 16 Leasingverhältnisse im Jahr 2017 führte die EFRAG im Rahmen ihres erweiterten Mandats des öffentlichen Interesses ihre erste umfassende Wirkungsanalyse (Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Verhalten) durch, die durch eine solide makroökonomische Folgenabschätzung untermauert wurde. Dies diente als Pilotphase, um die Fähigkeit der EFRAG im Bereich der Folgenabschätzungen weiter auszubauen. Die EFRAG schloss außerdem ihre Übernahmeempfehlung zur Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträge (Änderungen an IFRS 4) ab. Aufgrund des Risikos unbeabsichtigter nachteiliger Auswirkungen auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit schlug die Kommission einen europäischen „top-up“ vor, der die Möglichkeit der Verschiebung von IFRS 9 auf Finanzkonglomerate erweitert, die das Kriterium des überwiegenden Charakters des IASB nicht erfüllen.
Im Oktober 2017 ersuchte die Europäische Kommission die EFRAG auch um eine Übernahmeempfehlung zur IFRS 17 Versicherungsverträge bis Ende 2018. In ihrem Ersuchen identifizierte die Kommission nach Anhörung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (ARC) eine Reihe von besonderen Themen – darunter das europäische öffentliche Interesse – die von der EFRAG analysiert werden müssen. Sie bat insbesondere um eine Bewertung der möglichen Auswirkungen auf die Finanzstabilität, die Wettbewerbsfähigkeit und den europäischen Versicherungsmarkt. Die EFRAG begann ihre Arbeit im Bereich der Übernahmeempfehlungen im Jahr 2017, aber der Großteil der Arbeit wird auf das Jahr 2018 entfallen.
Ein wichtiges Element der Wirkungsanalyse ist eine umfassende Fallstudie zu den erwarteten Auswirkungen der IFRS 17 auf eine Stichprobe von europäischen Versicherungskonzernen. Zu den weiteren die Wirkungsanalyse unterstützenden Elementen zählen ein ausführlicher Dialog mit Adressaten, eine Untersuchung der festzustellenden Entwicklungen in der Versicherungsbranche und eine vereinfachte Fallstudie für kleinere und mittelgroße Versicherungsunternehmen, die nicht an der umfassenden Fallstudie teilnehmen. Die EFRAG plant, den Entwurf der Übernahmeempfehlung im September 2018 zur öffentlichen Konsultation zu veröffentlichen.
Im Laufe des Jahres 2017 nahm die EFRAG am Konsultationsverfahren des IASB teil und gab nach der öffentlichen Konsultation zu allen Vorschlägen des IASB Stellungnahmen ab (Exposure Drafts und Diskussionspapiere).
1.1.13.Andere Ersuchen um technische Stellungnahme
Nach einem Beschluss des Europäischen Parlaments zur Annahme von IFRS 9 ersuchte die Kommission die EFRAG im Mai 2017 um technische Stellungnahme zu den Anforderungen von IFRS 9 Finanzinstrumente bezüglich der Rechnungslegung der Eigenkapitalinstrumente aus dem Blickwinkel langfristiger Investitionen.
In der ersten Phase wurde die EFRAG ersucht, quantitative Daten zu dem derzeitigen Umfang der durch langfristige Investoren gehaltenen Eigenkapitalinstrumente, ihrer Rechnungslegungsklassifizierung und den möglichen Auswirkungen der neuen Anforderungen auf ihr Verhalten zu sammeln, um zu beurteilen, ob sich die Anforderungen nachteilig auf die langfristigen Investitionen auswirken könnten.
In der zweiten Phase wurde die EFRAG gebeten, eine Analyse potenzieller Alternativen zum nach IFRS 9 nicht zulässigen Recycling von Eigenkapitalinstrumenten zu entwickeln, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden. Die EFRAG leitete im Juli 2017 eine öffentliche Konsultation zur Erhebung von quantitativen Daten ein und gab eine Überprüfung von Fachliteratur bei einem Team europäischer Wissenschaftler in Auftrag. Die EFRAG veröffentlichte im Januar 2018 einen Bericht zur ersten Phase des Projekts.
1.1.14.Forschungstätigkeiten
Die Themen der Forschungsarbeit der EFRAG wurden unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation aus dem Jahr 2015 ausgewählt. Die öffentliche Konsultation gab Aufschluss über die Forschungsprioritäten der europäischen Mitglieder. Die EFRAG wird im zweiten Quartal 2018 eine Konsultation hinsichtlich einer neuen Forschungsagenda veröffentlichen. Die EFRAG setzt sich nachdrücklich für die evidenzbasierte Forschung ein. Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeiten im Jahr 2017 veröffentlichte die EFRAG die Studie „Dynamic Risk Management – How do banks manage interest rate risk?” (Dynamisches Risikomanagement – Wie gehen Banken mit Zinsrisiko um?) und das Diskussionspapier „Goodwill Impairment Test: Can it be improved?“ (Wertminderungen des Firmenwerts: Sind diesbezüglich Verbesserungen möglich?).
Die EFRAG hat außerdem aktive Forschungsprojekte zu: Transaktionen, die keinen Tausch gleichwertiger Leistungen darstellen; Bilanzierung von hybriden Rentenmodellen; und Auswirkungen des derzeitigen Zinsumfelds.
3.2.Organisationsstruktur, Transparenz und öffentliche Rechenschaftspflicht
1.1.15.Reform der Organisationsstruktur auf Empfehlung des Maystadt-Berichts
Mit der Umsetzung der Reform der EFRAG-Organisationsstruktur am 31. Oktober 2014 wurde die Legitimität und Repräsentativität der Organisation verbessert und ein kohärenteres Verfahren für die Beteiligung der EU am Standardsetzungsverfahren des IASB geschaffen. Ihren Abschluss fand die Reform der Organisationsstruktur im Juli 2016 mit der offiziellen Ernennung von Jean-Paul Gauzès, ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments, zum Vorsitzenden des EFRAG-Boards durch die Generalversammlung der EFRAG. Er war zuvor von der Kommission nominiert und seine Nominierung war vom Europäischen Parlament und dem Rat gebilligt worden.
Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden und die Europäische Zentralbank haben beschlossen, offizielle Beobachter mit Rederecht im EFRAG-Board werden. Ihre Anregungen wurden von der EFRAG bei der Ausarbeitung ihrer Standpunkte sorgfältig geprüft und sie haben einen wichtigen Beitrag zur Wirkungsanalyse der EFRAG geleistet, vor allem im Bereich der Finanzstabilität.
Das EFRAG-Board traf 2017 sämtliche Schlussfolgerungen im Konsens und musste nicht auf das Abstimmungsverfahren zurückgreifen. 2017 fand der erste Wechsel des EFRAG-Boards statt und es wurde ein neues Board ernannt. Im Sinne des Maystadt-Berichts wurde ein Beobachterposten für Europäische Organisationen geschaffen, die private Investoren („Endnutzer“) repräsentieren.
Das EFRAG-Board führt unter der Aufsicht der Generalversammlung der EFRAG jährlich eine Leistungs- und Wirksamkeitsüberprüfung bei seinen eigenen Mitgliedern durch. Die 2017 durchgeführte Überprüfung umfasste seine Mischung aus strategischen, organisatorischen und operativen Fragen. Daraus ging hervor, dass die neue Organisationsstruktur insgesamt gut funktioniert und zu einer Erhöhung der Glaubwürdigkeit der Organisation geführt hat. Um die Aktivitäten der EFRAG in Zukunft noch wirksamer zu gestalten, wurde eine Reihe von Empfehlungen angenommen.
Die EFRAG veröffentlicht einen Jahresbericht, der vollständige Transparenz hinsichtlich ihrer Organisations- und Finanzstruktur und der Haupttätigkeiten im betreffenden Jahr schafft. Der Jahresbericht 2017 5 wurde am 21. März 2018 veröffentlicht.
In den internen Vorschriften der EFRAG sind Anforderungen in Bezug auf Interessenkonflikte festgelegt. Außerdem verfügt das EFRAG-Board über Grundsätze zur Vermeidung von Interessenkonflikten für Board-Mitglieder, die auf der Website der EFRAG veröffentlicht sind. Ihr Ziel ist es, die Glaubwürdigkeit der EFRAG als eine im europäischen öffentlichen Interesse handelnde Organisation sicherzustellen. Mithilfe der Grundsätze sollen Situationen vermieden werden, in denen Konflikte oder Wahrnehmungen von Interessenkonflikten entstehen könnten, die zu Entscheidungen oder Handlungen führen könnten, die nicht im besten Interesse der breiten europäischen Öffentlichkeit sind, oder die den Anschein erwecken, dass die EFRAG nicht ordnungsgemäß gehandelt hat. Die Mitglieder des EFRAG-Boards und die Mitarbeiter der EFRAG unterzeichnen jährlich eine Erklärung.
Im zweiten Halbjahr 2017 fand schließlich eine unabhängige Prüfung der Sichtbarkeit und Wirksamkeit der EFRAG statt. Der im März 2018 veröffentlichte Bericht zeigte eine gegenwärtige Einschätzung der Stärken der Organisation sowie der Bereiche mit Verbesserungspotenzial. Insgesamt bestätigte der Bericht die hohe Qualität der Arbeit der EFRAG, wobei im Bereich der Sichtbarkeit noch Verbesserungspotenzial aufgezeigt wurde und die Notwendigkeit erkannt wurde, sich an der umfassenderen Debatte über Unternehmensberichterstattung zu beteiligen. Die Umsetzung der Kommunikationsstrategie der EFRAG und die Schaffung eines Kommunikationsteam unter der Leitung des Vorsitzenden des EFRAG-Boards werden weitere Fortschritte im Bereich der Sichtbarkeit und der Glaubwürdigkeit der EFRAG mit sich bringen.
1.1.16.Transparenzvorschriften
Seit ihrer Einrichtung und im Anschluss an die oben genannte Reform setzt die EFRAG einen transparenten und öffentlichen ausgedehnten Überprüfungsprozess um, der sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt hat. Dieser ausgedehnte Überprüfungsprozess ermöglicht es allen europäischen Mitgliedern, ihre Auffassungen zur Berücksichtigung durch die EFRAG vorzubringen, und stellt sicher, dass die Vielfalt an Rechnungslegungs- und Wirtschaftsmodellen sowie Auffassungen in Europa bei der Festlegung ihrer Standpunkte berücksichtigt werden. Dies ist von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass die neuen IFRS-Standards den Bedürfnissen Europas gerecht werden.
Im Rahmen ihres ausgedehnten Überprüfungsprozesses hat die EFRAG beispielsweise 1) Entwürfe von Standpunkten zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht, 2) Feldversuche und andere Formen von Auswirkungsanalysen durchgeführt,3) öffentliche Veranstaltungen (z. T. gezielte Veranstaltungen für Adressaten von Abschlüssen) organisiert und 4) besondere Studien durchgeführt.
Die EFRAG trug auch zur evidenzbasierten Standardsetzung bei, indem sie quantitative Studien durchführte, die die Grundlage für die Diskussion 6 über die Stellungnahmen und die Übernahmeempfehlungen der EFRAG bilden. Quantitative Studien werden nach und nach zu einem immer wichtigeren Teil der Forschungsarbeit der EFRAG.
Die Sitzungen des EFRAG-Boards, des Technischen Ausschusses der EFRAG (EFRAG TEG) und des Beratenden Forums der Standardsetzer der EFRAG (EFRAG CFSS) sind nun öffentlich und die Tagesordnung und Zusammenfassungen der Sitzungen werden auf der Website der EFRAG veröffentlicht. Darüber hinaus sind die zusätzlichen Tagesordnungspapiere für die Sitzungen des EFRAG-Boards und ab Januar 2017 für die Sitzungen des Technischen Ausschusses der EFRAG und des Beratenden Forums der Standardsetzer der EFRAG öffentlich zugänglich. Seit März 2018 werden diese öffentlichen Sitzungen per Webcast übertragen, was den Interessenträgern ermöglicht, die Diskussionen nicht nur in Echtzeit anzusehen, sondern auch nach Ende der Sitzungen. Die Diskussionen des Technischen Ausschusses der EFRAG werden durch das Beratende Forum der Standardsetzer der EFRAG und die speziellen EFRAG-Arbeitsgruppen unterstützt.
1.1.17.Große Repräsentativität und öffentliche Rechenschaftspflicht der Organisationsstruktur der EFRAG
Der Beitrag des EFRAG-Benutzergremiums ist für die Arbeit der EFRAG von ausschlaggebender Bedeutung. Die diversifizierte Zusammensetzung des Benutzergremiums sowie des EFRAG-Boards und des Technischen Ausschusses der EFRAG in geografischer und fachlicher Hinsicht stellt sicher, dass die verschiedenen Ansichten in ihrer Gesamtheit von der EFRAG gebührend berücksichtigt werden.
Obwohl die Gesamtergebnisse dieser Maßnahmen sehr positiv waren, besteht nach wie vor ein gewisser Vorbehalt in Bezug auf die Fähigkeit, die volle Bandbreite der Standpunkte der Interessenträger in Europa zu erfassen. Die EFRAG wird prüfen, wie sie proaktiver Rückmeldungen der Interessenträger, die weniger eng an der Arbeit der EFRAG beteiligt, aber dennoch von ihr betroffen sind, oder von Interessenträgergruppen außerhalb des unmittelbaren Bereichs der EFRAG einholen kann.
1.1.18.Frühzeitige Einbeziehung des Europäischen Parlaments und des Rates
Die EFRAG hat außerdem ihre Beziehungen mit dem Europäischen Parlament und insbesondere mit dem ständigen IFRS-Team des ECON des Europäischen Parlaments, dessen Vorsitz MdEP Theodor Stolojan innehat, verbessert. Im Rahmen von Sitzungen kann das Europäische Parlament in allen Phasen des Standardsetzungsverfahrens einen Beitrag zu den Haupttätigkeiten der EFRAG leisten und über deren neuesten Stand informiert werden.
Im März 2017 traf sich das IFRS-Team mit der EFRAG, um die Übernahmeempfehlung der EFRAG zur IFRS 16 Leasingverhältnisse und den künftigen Übernahmeempfehlungsprozess der EFRAG zu IFRS 17 Versicherungsverträge zu besprechen. Die EFRAG stellte außerdem ihre Arbeit hinsichtlich der Förderung internationaler Debatten über europäische Standpunkte vor. Die EFRAG erhielt auch eine Einladung zur Sitzung des IFRS-Teams im Oktober 2017, um über den aktuellen Stand bezüglich der EFRAG-Übernahmeempfehlung zu IFRS 17 Versicherungsverträge, der Umsetzung des Stolojan-Berichts und der nach der Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente anfallenden Arbeit zu berichten. In diesen Sitzungen fragte die EFRAG das IFRS-Team, wie sie dabei helfen könne, das Europäische Parlament frühzeitig in die Ausarbeitung der Übernahmeempfehlung zu IFRS 17 einzubeziehen.
Des Weiteren lud die Europäische Kommission die EFRAG ein, an den Sitzungen des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (ARC), der aus Vertretern der Mitgliedstaaten besteht, teilzunehmen. In jeder dieser Sitzungen stellte die EFRAG dann die laufende Arbeit im Bereich der Übernahmeempfehlungen und andere Themen vor. Dies erlaubte es dem ARC, sich direkt mit der EFRAG auszutauschen und frühzeitig einen Beitrag zu leisten. Der ARC erörterte die vorläufigen Ersuchen um eine Übernahmeempfehlung der Kommission, um sicherzustellen, dass auf alle für die Mitgliedstaaten relevanten Fragen eingegangen wurde.
Da sie schon in der Anfangsphase Rückmeldung vom Parlament und dem ARC erhielt, konnte die EFRAG relevante Fragen in ihren Stellungnahmeentwurf oder in den Entwurf der Übernahmeempfehlung zur öffentlichen Konsultation aufnehmen.
1.1.19.Diversifizierung und Gleichgewicht der Finanzierungsstruktur der EFRAG
Die EFRAG ist eine öffentlich und privat finanzierte Organisation, die im europäischen öffentlichen Interesse arbeitet. Sie hat die Rechtsform einer AISBL (internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht nach belgischem Recht). Zu den Mitgliederorganisationen der EFRAG zählen acht europäische Interessenverbände und neun nationale Organisationen.
Um ihre Finanzstruktur weiter zu verbessern und ihre Mitgliederbasis auszuweiten, veröffentlichte die EFRAG im März 2017 eine Aufforderung zur Interessenbekundung. Das Instituto de Contabilidad y Auditoria de Cuentas (ICAC) – der spanische nationale Standardsetzer – trat der EFRAG im Oktober 2017 als nationale Organisation bei, um die Verbindung zur EFRAG mit der spanischen Rechnungslegungsgemeinschaft zu vertiefen. Die EFRAG wird weiterhin an der Ausweitung ihrer Mitgliederbasis arbeiten und strebt eine breitere geografische Repräsentation an.
Zusätzlich zu Finanzierungsmitteln erhält die EFRAG von den Mitgliedern des Technischen Ausschusses der EFRAG, des EFRAG-Boards, der Arbeitsgruppen und der Advisory Panels Beiträge in der Form von Sachleistungen sowie in der Form von Abordnungen ohne Anfall von Kosten.
Eine Aufschlüsselung der finanziellen Beiträge von den Mitgliederorganisationen befindet sich in Anhang 3.
4.Das PIOB
4.1.Übersicht über die Tätigkeiten
Das PIOB ist für die Überwachung der Standardsetzung im Bereich der Abschlussprüfung, Ethik und Ausbildung von Wirtschaftsprüfern verantwortlich. Die einschlägigen Standards sind die International Standards on Auditing (ISA, internationale Grundsätze für die ordnungsgemäße Durchführung von Abschlussprüfungen), die ethischen Grundsätze für Wirtschaftsprüfer und die International Education Standards (IES, internationale Ausbildungsstandards). Die Standardsetzungsstruktur wurde nach dem Verlust des Vertrauens in Kapitalmärkte infolge der Enron-Affäre und dem Niedergang von Arthur Andersen eingeführt. Von besonderer Bedeutung sind dabei die ISA, die direkt oder indirekt von den meisten Abschlussprüfern angewendet werden.
Die Hauptaufgabe des PIOB besteht darin, sicherzustellen, dass diese Standards im öffentlichen Interesse entwickelt werden. Die Kommission hat zwei der zehn Mitglieder des PIOB nominiert.
Das PIOB genehmigt die Nominierungen der Mitglieder der Standardsetzungsgremien, stimmt ihren Strategien und Arbeitsplänen zu, überwacht die Entwicklung der Standards und stellt sicher, dass alle Elemente, die in den öffentlichen Konsultationen genannt werden, ordnungsgemäß berücksichtigt werden. Bei Bedarf empfiehlt das PIOB Schritte zur Sicherstellung, dass die Standards dem öffentlichen Interesse auf wirksame Weise gerecht werden.
Im Jahr 2017 hat das PIOB regelmäßig mit den Standardsetzungsgremien, die unter seiner Aufsicht stehen (das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), das International Accounting Education Standards Board (IAESB) und das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA)), sowie mit ihren drei Beratergruppen, dem Compliance Advisory Panel und dem Nominierungsausschuss und dem Führungsgremium der IFAC kommuniziert.
Im Jahr 2017 führte das PIOB außerdem zwei öffentliche Veranstaltungen durch. Die erste fand am 9. Februar in Neu-Delhi, Indien, statt und wurde vom Institute of Chartered Accountants of India (ICAI) unter dem Titel “Global Audit Oversight: Reconciling the Perception Gap” (Globale Aufsicht der Rechnungsprüfung: Schließung der Wahrnehmungslücke) organisiert. Die zweite war eine Diskussion über die Auswirkungen der Technologie auf die Rechnungsprüfung, die am 30. Juni in Madrid stattfand. Das PIOB hat gemeinsam mit der Monitoring-Gruppe auch in die Entwicklung eines „Public Interest Framework“ investiert, mit dem ein besserer Mechanismus zur Beurteilung, wie das öffentliche Interesse im Standardsetzungsverfahren erfasst wird, bereitgestellt werden soll.
4.2.Steuerung und Rechenschaftspflicht
Die Mitglieder des PIOB werden von der Monitoring-Gruppe ernannt, die letztendlich für die Gesamtheit der Steuerungsmechanismen im Bereich der internationalen Standards für Abschlussprüfung, Versicherung, Ethik und Ausbildung. Die Monitoring-Gruppe, in der die Europäische Kommission Mitglied ist, überwacht, wie das PIOB seine Rolle hinsichtlich des öffentlichen Interesses ausführt, besonders in Bezug auf die Aufsicht des PIOB über das Standardsetzungsverfahren.
Am 9. November 2017 veröffentlichte die Monitoring-Gruppe eine öffentliche Konsultation zur Stärkung der Steuerung und Aufsicht der internationalen prüfungsbezogenen Standardsetzungsgremien im öffentlichen Interesse 7 . Die Monitoring-Gruppe erhielt 179 Antworten und veröffentlichte am 31. Mai 2018 eine Zusammenfassung der Rückmeldungen auf der Website der Internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) 8 , in der sich unter den Interessenträgern eine breite Unterstützung für Reformen zeigt, mit denen die Rechenschaftspflicht und die Transparenz in der prüfungsbezogenen Standardsetzung gestärkt werden. Darüber hinaus unterstützen alle Interessengruppen die Schaffung eines „Public Interest Framework“, der in das Standardsetzungsverfahren eingebettet wird. Auf der Grundlage der erhaltenen Rückmeldungen und weiterer öffentlicher Veranstaltungen will die Monitoring-Gruppe gegen Ende des Jahres 2018 ein Weißbuch zur künftigen Organisationsstruktur veröffentlichen. Der „Public Interest Framework“, der gemeinsam mit dem PIOB entwickelt wurde, wird eines der Kernelemente sein.
Das Weißbuch wird auch Fragen zur Zusammensetzung und Rolle des PIOB nach dem künftigen Steuerungsmodell enthalten. Im Allgemeinen unterstützen die Befragten eine starke und unabhängige Aufsicht und es wurde vorgeschlagen, den PIOB mit zusätzlichen Aufgaben zu betrauen (z. B. Genehmigung strategischer Pläne).
4.3.Entwicklungen bei der Diversifizierung von Finanzierungsmitteln im Jahr 2017
Die Finanzierung des PIOB ist so ausgelegt, dass seine Unabhängigkeit gewährleistet, und zwar nicht nur dem Anschein nach sondern auch tatsächlich. Um das Ziel des öffentlichen Interesses zu erreichen, würde eine angemessene Diversifizierung der stabilen Finanzierungsquellen nicht nur dazu beitragen, seine Kontinuität zu erhalten, sondern auch die Unabhängigkeit des PIOB zu gewährleisten. Die Bedeutung der Diversifizierung von Finanzierungsmitteln wurde bereits im Rahmen der Reform der IFAC (International Federation of Accountants) im Jahr 2003 anerkannt, die die Grundlage für das derzeitige internationale Standardsetzungssystem, einschließlich des PIOB, bildete.
Das PIOB wurde seit seiner Einrichtung im Jahr 2005 und bis zum Jahr 2010, als das durch den Beschluss Nr. 716/2009/EG aufgelegte Finanzierungsprogramm in Kraft trat, ausschließlich durch die IFAC finanziert – mit Ausnahme einiger Sachleistungen von Spanien (das PIOB hat seinen Sitz in Madrid).
Die von der IFAC in einem bestimmten Jahr bereitgestellten Finanzmittel stellen einen garantierten Höchstbeitrag dar, der dem PIOB ohne weitere Beeinflussung durch die IFAC zur Verfügung gestellt wird. Die Beiträge außerhalb der IFAC ersetzen den IFAC-Beitrag für das bestimmte Jahr und verringern ihn somit. Der Anteil der IFAC-Finanzierung an den jährlichen Gesamtausgaben des PIOB sollte idealerweise weniger als die Hälfte der Gesamtsumme betragen.
Der EU-Beitrag im Zeitraum 2010–2016 hat andere potenzielle Geldgeber ermutigt, auch eigene Beiträge zu leisten. Im Jahr 2016 beliefen sich die Einnahmen des PIOB auf 1 563 565 EUR. Davon stellte die IFAC 914.758 EUR bereit, was 58,50 % der Gesamtsumme entspricht.
Im Jahr 2017 belief sich der EU-Beitrag auf 325.000 EUR, was 20,37 % der Gesamtsumme entspricht. Die IFAC stellte 1 059 807 EUR bereit, was 66,45 % der Gesamtsumme entspricht. Die Aufschlüsselung der finanziellen Beiträge anderer Organisationen befindet sich in Anhang 4.
Beläuft sich die Finanzierung durch die IFAC laut Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung in einem bestimmten Jahr auf mehr als zwei Drittel der jährlichen Mittel des PIOB insgesamt, schlägt die Kommission vor, den Jahresbeitrag der IFAC für dieses Jahr auf 300 000 EUR zu beschränken. Im Jahr 2017 (genau wie in den Jahren 2014–2016) war dies nicht der Fall. Da die in der Verordnung festgelegte kritische Schwelle von 66,66 % für die IFAC-Finanzierung nicht erreicht wurde, muss die Kommission ihren Beitrag von 2017 für das PIOB daher nicht überprüfen.
5.Fazit
Im Jahr 2017 bleibt das Finanzierungsprogramm der Union im Kontext der Bemühungen der EU, eine Kapitalmarktunion zu schaffen und Finanzstabilität zu gewährleisten, in jeder Hinsicht relevant. Die drei Begünstigten (die EFRAG, die IFRS-Stiftung und das PIOB) erfüllten ihre Aufgabe, das europäische öffentliche Interesse zu wahren, und spielen eine wichtige Rolle in Bezug auf das Funktionieren des Binnenmarktes.
Obwohl die Gesamtergebnisse dieser Maßnahmen hinsichtlich der Durchführungsmodalitäten positiv waren, scheint es noch Verbesserungspotenzial zu geben. Die Kommission wird 2018 mit den Begünstigten zusammenarbeiten, um (noch) höhere Transparenzstandards zu gewährleisten, besonders in Bezug auf die Schaffung verpflichtender Transparenzregister zu Sitzungen mit externen Interessenträgern.
In Bezug auf die EFRAG begrüßt die Kommission die umfassende Auswirkungsanalyse, die die Übernahmeempfehlung der EFRAG zu den neuen oder überarbeiteten IFRS-Standards unterstützt. Die Kommission ermutigt die EFRAG, ihre Kapazitäten in diesem Bereich weiterzuentwickeln, um sicherzustellen, dass übernommene IFRS-Standards für Europa geeignet sind.
In Bezug auf die IFRS-Stiftung hat die Kommission, als Mitglied des Monitoring Boards, einen Dialog mit den Treuhändern und dem IASB eingeleitet, um die Methodik der Auswirkungsanalyse zu verbessern, besonders im Hinblick auf Umfang, Zeitplanung und Methode. Dabei wird insbesondere die Überprüfung des IFRS-Handbuchs für den ausgedehnten Überprüfungsprozess durch die Treuhänder überwacht werden. Dies soll bis 2020 abgeschlossen sein. Darüber hinaus wurde im Rahmen des „Trustees‘ Review of Structure and Effectiveness“ (Überprüfung der Struktur und Effektivität durch die Treuhänder) aus dem Jahr 2015 die Bedeutung der Kapitalmärkte als das übergeordnete Kriterium für die Vertretung der Interessenträger im Board of Trustees bestätigt. Die Treuhänder übernehmen die Verantwortung für die Finanzierung der Stiftung 9 , die auf freiwilligen Beiträgen von Hoheitsgebieten beruht. Diese werden üblicherweise als ein Prozentsatz des gesamten Bruttoinlandsproduktes berechnet, unter Verwendung der neuesten Daten des Internationalen Währungsfonds. Die Aufschlüsselung der Beiträge nach Hoheitsgebieten für 2017 zeigt jedoch eine wachsende Kluft zwischen der Vertretung im Board of Trustees und den finanziellen Beiträgen „ihrer“ Hoheitsgebiete. Daher ist die Kommission der Ansicht, dass eine Überprüfung der Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der im Arbeitsplan 2018 des Monitoring Boards vorgesehenen Regelungen bezüglich der Treuhänder erforderlich ist, um die unternommenen Anstrengungen von Hoheitsgebieten, die derzeit nicht ihre erwarteten Beiträge leisten, sorgfältig zu überwachen.
Das PIOB spielt eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung eines „Public Interest Framework“, der in das gesamte Standardsetzungsverfahren im Bereich der Rechnungsprüfung eingebettet sein sollte. Die Zusammensetzung und Rolle des PIOB wird sich entsprechend dem von der Monitoring-Gruppe angestoßenen Reformprozess in den kommenden Jahren wahrscheinlich weiterentwickeln. Eine unabhängige Aufsicht wird jedoch auch zwangsläufig eines der wesentlichen Merkmale eines jeglichen künftigen Modells sein. Darüber hinaus sollten in der Zwischenzeit die Anstrengungen zur Diversifizierung der Finanzierungsmittel des PIOB fortgeführt werden.
Anhang 1 – Zusammenfassung der Tätigkeiten der IFRS im Jahr 2017
Standard |
Datum der Ausstellung durch das IASB |
Zeitpunkt des Inkrafttretens |
Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt |
IFRS 16 Leasingverhältnisse |
13.1.2016 |
1.1.2019 |
9.11.2017 |
Änderungen an IAS 12 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste |
19.1.2016 |
1.1.2017 |
9.11.2017 |
Änderungen an IAS 7 Angabeninitiative |
29.1.2016 |
1.1.2017 |
9.11.2017 |
Klarstellungen zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
12.4.2016 |
1.1.2018 |
9.11.2017 |
Änderungen an IFRS 2 Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung |
20.6.2016 |
1.1.2018 |
27.2.2018 |
Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträge (Änderungen an IFRS 4) |
12.9.2016 |
1.1.2018 |
9.11.2017 |
Jährliche Verbesserungen der IFRS-Standards 2014–2016 |
8.12.2016 |
1.1.2017 |
8.2.2018 |
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen |
8.12.2016 |
1.1.2018 |
|
Änderungen an IAS 40Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien |
8.12.2016 |
1.1.2018 |
15.3.2018 |
IFRS 17 Versicherungsverträge |
18.5.2017 |
1.1.2021 |
|
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung |
7.6.2017 |
1.1.2018 |
|
Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente – Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung |
12.10.2017 |
1.1.2019 |
|
Änderungen an IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
12.10.2017 |
1.1.2019 |
|
Jährliche Verbesserungen 2015–2017 |
12.12.2017 |
1.1.2019 |
Projekte, die in Anträgen auf Finanzhilfe genannt werden |
2017 |
2018 |
Anmerkungen |
||
Projekte zur Verbesserung der Kommunikation |
|||||
Angabeninitiative – Grundsätze der Offenlegung |
Arbeitsplan |
Diskussionspapier – 30.3.2017 |
Forschungsprojekt mit dem Ziel, die Offenlegungspflichten zu verbessern. |
||
Angabeninitiative – Definition von Wesentlichkeit (Änderung an IAS 1 und IAS 8) |
Exposure Draft – 14.9.2017 |
Klarstellung der Definition von Wesentlichkeit |
|||
Angabeninitiative – Leitliniendokument zur Wesentlichkeit |
Arbeitsplan |
Veröffentlicht – 14.9.2017 |
Projekt abgeschlossen mit der Veröffentlichung von „Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen“ |
||
Primäre Abschlussbestandteile |
Arbeitsplan |
Arbeitsplan |
Gezielte Verbesserung der Struktur und des Inhalts der primären Abschlussbestandteile |
||
Forschungsprojekte |
|||||
Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle |
Arbeitsplan |
Arbeitsplan |
Ziel ist die Reduzierung der bilanziellen Unterschiede bei Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle. Solche Transaktionen werden nicht von den IFRS-Standards berücksichtigt. |
||
Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 |
Arbeitsplan |
Die Überprüfung zielt darauf ab, die Auswirkungen von IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ auf die Rechnungslegung zu bewerten. Sie begann im Jahr 2017 mit einem Auskunftsersuchen. |
|||
Abzinsungssatz |
Arbeitsplan |
Arbeitsplan |
Forschungsplan zur Verwendung eines Abzinsungssatzes in den IFRS-Standards. Das Projekt wurde im März 2017 beendet. Eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse ist für 2018 anvisiert. |
||
Dynamisches Risikomanagement |
Arbeitsplan |
Arbeitsplan |
Makro-Hedging-Forschungsplan mit dem Ziel, ein Rechnungslegungsmodell zur Meldung der Auswirkungen von Hedging und dynamischem Risikomanagement zu entwickeln. Die Herausgabe eines Diskussionspapiers ist für 2019 anvisiert. |
||
Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital |
Arbeitsplan |
Arbeitsplan |
Klarstellung zur Darstellung von Finanzinstrumenten mit sowohl Fremd- als auch Eigenkapitalmerkmalen. Ziel ist die Präzisierung der Anforderungen von IAS 32 Finanzinstrumente. Die Herausgabe eines Diskussionspapiers ist für 2018 anvisiert. |
||
Firmenwert und Wertminderungen |
Arbeitsplan |
Arbeitsplan |
Forschungsprojekt zur Sicherstellung der rechtzeitigen Erkennung von Wertminderungen des Firmenwerts. Ziel ist die Verbesserung der Anforderungen von IAS 36. Die Herausgabe eines Diskussionspapiers ist für 2018 anvisiert. |
||
Anteilsbasierte Vergütung |
Arbeitsplan |
Abgeschlossen |
Das Forschungsprojekt wurde im Mai 2016 abgeschlossen und führte zu begrenzten Änderungen. Eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse ist für 2018 anvisiert. |
||
Preisregulierte Geschäftsvorfälle |
Arbeitsplan |
Laufend |
Ziel des Projekts ist die Bilanzierung der Auswirkungen eventueller Regulierungen der Preispolitik von Unternehmen. |
||
Rahmenkonzept |
Exposure Draft – 28.5.2015 |
Laufend |
Das neue Rahmenkonzept ist für März 2018 anvisiert. |
||
Überarbeitungsprojekte – begrenzte Änderungen |
|||||
Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Änderungen an IAS 8) |
Exposure Draft – 12.9.2017 |
Klarstellung der Unterschiede zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. |
|||
Änderungen der Rechnungslegungsmethoden (Änderung an IAS 8) |
Arbeitsplan |
Ziel ist die Senkung der Undurchführbarkeitsschwelle für die rückwirkende Anwendung freiwilliger Änderungen von Rechnungslegungsmethoden. |
|||
Verfügbarkeit einer Erstattung (Änderungen an IFRIC 14) |
Arbeitsplan |
Klarstellung, wann Dritte das Recht haben, bestimmte Entscheidungen über den leistungsorientierten Plan eines Unternehmens zu treffen. |
|||
Klassifizierung von Schulden (Änderungen an IAS 1) |
Exposure Draft – 10.2.2015 |
Klarstellung der Klassifizierung von Schulden mit Verlängerungsoption. Eine Änderung ist für 2018 anvisiert. |
|||
Definition von Geschäftsbetrieb (Änderung an IFRS 3) |
Arbeitsplan |
Klarstellung der Definitionen von „Geschäftsbetrieb“ und „Gruppe von Vermögenswerten“. |
|||
Gebühren im „10-Prozent-Test“ zum Zwecke der Ausbuchung (Änderung an IFRS 9) |
Arbeitsplan |
Klarstellung der Gebühren und Kosten, die bei der Bewertung der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit berücksichtigt werden müssen. |
|||
Verbesserungen an IFRS 8 – Geschäftssegmente |
Exposure Draft – 29.3.2017 |
Klarstellung der Definition von „Hauptentscheidungsträger“ und Verbesserung der Offenlegungspflichten. |
|||
Änderung an IAS 19 – Planänderung, -kürzung oder -abgeltung |
Veröffentlicht – 8.2.2018 |
Klarstellung der Anforderungen an die Rechnungslegung, wenn eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung erfolgt. |
|||
IAS16 – Erzielung von Erlösen vor zweckbestimmter Nutzung |
Exposure Draft – 20.6.2017 |
Änderung mit der der Abzug von Umsatzerlösen von den Kosten einer Sachanlage verboten wird |
Anhang 2 – Aufschlüsselung der Finanzierungsmittel der IFRS-Stiftung im Jahr 2017
Aufschlüsselung der Finanzierungsmittel der IFRS-Stiftung |
|||||
Beitragszahler |
Beitrag 2017 |
Beitrag 2016 |
Anzahl der Treuhänder am 1. Januar 2018 |
Entwicklung bei konstantem Wechselkurs |
|
Internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaften |
34,7 % |
31,3 % |
-0,3 % |
||
Europäische Kommission |
16,5 % |
15,6 % |
2,0 % |
||
EU-Mitgliedstaaten |
15,9 % |
15,4 % |
7 |
1 % |
|
Asien/Ozeanien |
25,6 % |
29,0 % |
8 |
-2,5 % |
|
Amerikanischer Kontinent |
5,8 % |
6,6 % |
6 |
-17,0 % |
|
Afrika |
0,5 % |
1,2 % |
1 |
-53,3 % |
|
Sonstige |
0,9 % |
0,9 % |
0 |
-2,4 % |
|
Insgesamt |
22 |
-2,1 % |
Quelle: IFRS-Stiftung
Anhang 3 – Aufschlüsselung der Finanzierungsmittel der EFRAG im Jahr 2017
BEITRÄGE 000 EUR |
||
2017 |
2016 |
|
Europäische Interessenverbände |
||
Accountancy Europe |
300 |
300 |
BUSINESSEUROPE |
125 |
125 |
INSURANCE EUROPE |
75 |
75 |
Europäischer Bankenverband (EBF) |
75 |
75 |
European Savings and Retail Banking Group (ESBG) |
75 |
75 |
European Association of Co-operative Banks (EACB) |
75 |
75 |
European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA) |
25 |
25 |
European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) |
15 |
15 |
Insgesamt |
765 |
765 |
Nationale Organisationen |
||
Frankreich |
350 |
350 |
Deutschland |
350 |
350 |
Vereinigtes Königreich |
350 |
350 |
Italien |
290 |
290 |
Schweden |
100 |
100 |
Dänemark |
50 |
50 |
Niederlande |
50 |
50 |
Spanien |
50 |
0 |
Luxemburg |
15 |
15 |
Insgesamt |
1 605 |
1 555 |
Europäische Kommission |
2 624 |
2 432 |
BEITRÄGE INSGESAMT |
4 994 |
4 752 |
Quelle: EFRAG
Anhang 4
Diversifizierung des PIOB-Haushalts
Im Jahr 2012 führte das PIOB in enger Abstimmung mit der Monitoring-Gruppe und der IFAC Maßnahmen zur Mittelbeschaffung durch. Somit konnte das PIOB sich in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 auf eine diversifizierte Basis von Finanzierungsmitteln stützen, die nicht nur von der IFAC stammen. Im Jahr 2017 erhielt das PIOB Beiträge in Höhe von 1 594 836 EUR von folgenden Beitragszahlern:
·International Federation of Accountants:: 1 059 807 EUR
·Europäische Kommission: 325 000 EUR
·Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO): 100 000 EUR
·Financial Reporting Council: 40 000 EUR
·Abu Dhabi Accountability Authority: 35 000 EUR
·Bank für Internationalen Zahlungsausgleich: 35 000 EUR
·Zinserträge: 29 EUR
Beiträge 2017
ABl. L 105 vom 8.4.2014, S. 1.
ABl. L 129 vom 19.5.2017, S. 24.
Stand vom 1. Januar 2018.
Erwägungsgrund 7.
Zum Beispiel über das Arbeitspapier des EFRAG-Sekretariats „IFRS 16 Leases: Quantitative assessment of accounting impacts“ (IFRS 16 Leasingverhältnisse: Quantitative Bewertung der Auswirkungen auf die Rechnungslegung), die quantitative Studie „What do we really know about goodwill and impairment?“ (Was wissen wir wirklich über Firmenwert und Wertminderungen?) und den Bericht der EFRAG zu den Ergebnissen der ersten Phase des Forschungsprojekts „Equity Instruments: Impairment and Recyling“ (Eigenkapitalinstrumente: Wertminderungen und Recycling).
https://www.iosco.org/
https://www.iosco.org/about/monitoring_group/pdf/2018-05-31-Monitoring-Group-Summary-of-Feedback.pdf
Artikel 13 (a) der Satzung der IFRS-Stiftung.