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Document 52018DC0513

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE SITUATION UND DIE VERWALTUNG DES GARANTIEFONDS FÜR MASSNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSSENBEZIEHUNGEN IM JAHR 2017

COM/2018/513 final

Brüssel, den 3.7.2018

COM(2018) 513 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

ÜBER DIE SITUATION UND DIE VERWALTUNG DES GARANTIEFONDS FÜR MASSNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSSENBEZIEHUNGEN IM JAHR 2017

{SWD(2018) 369 final}


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2.Finanzlage und bedeutende Transaktionen des Garantiefonds

2.1.Finanzlage des Garantiefonds zum 31. Dezember 2017

2.2.Bedeutende Transaktionen des Fonds im Jahr 2017

2.3.Bedeutende Transaktionen nach dem Berichtsstichtag (ab Ende Februar 2018)

3.Vorkonsolidierter Abschluss des Fonds

3.1.Vorkonsolidierte Finanzlage zum 31. Dezember 2017

3.2.Vorkonsolidierte Ergebnisrechnung

4.Vermögensverwaltung des Garantiefonds

4.1.Anlagepolitik

4.2. Wert- und Marktentwicklungen

5.Inanspruchnahme des Garantiefonds

6.Vergütung der EIB



1.Einleitung

Durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates 1 vom 25. Mai 2009 (kodifizierte Fassung) (im Folgenden „Verordnung“) wurde ein Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (im Folgenden „Fonds“) eingerichtet, aus dem bei Schuldnerausfall im Rahmen eines von der Europäischen Union gewährten oder garantierten Darlehens Zahlungen an die Gläubiger der Union geleistet werden sollen. Gemäß Artikel 7 dieser Verordnung hat die Kommission durch eine Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der Europäischen Investitionsbank (EIB) vom 25. November 1994 (im Folgenden „Vereinbarung“), die am 23. September 1996, 8. Mai 2002, 25. Februar 2008 und 9. November 2010 geändert wurde, der EIB die Finanzverwaltung des Fonds übertragen.

Nach Artikel 8 der Verordnung muss die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof für jedes Haushaltsjahr bis zum 31. Mai des Folgejahres einen Bericht über die Situation und Verwaltung des Garantiefonds zuleiten.

Die einschlägigen Informationen sind im vorliegenden Bericht sowie in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthalten. Der Vereinbarung entsprechend stützen sich diese Informationen auf die von der EIB bereitgestellten Daten.

2.Finanzlage und bedeutende Transaktionen des Garantiefonds 

2.1.Finanzlage des Garantiefonds zum 31. Dezember 2017

Die Gesamtmittel des Fonds beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 2 560 761 844,63 EUR (gegenüber 2 506 053 053,14 EUR zum 31. Dezember 2016; siehe Anhang der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Abschluss des Garantiefonds, bereitgestellt von der EIB).

Das Gesamtvermögen des Fonds hat sich 2017 um rund 54,7 Mio. EUR erhöht. Zurückzuführen ist dies auf Folgendes:

Vermögenswerterhöhende Faktoren:

·Einzahlung aus dem EU-Haushalt (Dotierung) in Höhe von 137,8 Mio. EUR zur Anpassung der Fondsausstattung an den Zielbetrag in Höhe von 9 % der insgesamt ausstehenden Verbindlichkeiten;

·Ergebnis aus Finanztransaktionen in Höhe von 16 Mio. EUR;

Vermögenswertsenkende Faktoren:

·Interventionen des Fonds zur Deckung von Zahlungsausfällen in Höhe von insgesamt 86,4 Mio. EUR.

·Aufgrund der Neubewertung zum Marktpreis vorgenommene Wertberichtigung des Fondsbestands um 12,8 Mio. EUR.

2.2.Bedeutende Transaktionen des Fonds im Jahr 2017

2.2.1Inanspruchnahme des Garantiefonds im Jahr 2017

Syrien

2017 hat die EIB weiterhin Zahlungsrückstände bei Darlehen an Syrien verzeichnet. Bis zum 31. Dezember 2017 hat die EIB den Garantiefonds der EU deshalb gemäß der Garantievereinbarung zwischen EU und EIB in 13 zusätzlichen Fällen in Anspruch genommen, wobei der Umfang sich insgesamt auf 56,3 Mio. EUR belief (siehe Abschnitt 5).

Flughafen Enfidha (Tunesien)

2017 zahlte die Kommission der EIB im Zuge von drei Garantieabrufen infolge ausgefallener Darlehen an den Flughafen Enfidha (Tunesien) 28,7 Mio. EUR (siehe Abschnitt 5).

2.2.2Dotierung des Garantiefonds im Jahr 2017

Im Februar 2017 wurden 240,5 Mio. EUR aus dem Haushalt auf den Fonds übertragen, was der Dotierung für 2017 entspricht.

Die im Jahr 2018 getätigten Einzahlungen aus dem EU-Haushalt in den Fonds wurden gemäß den Artikeln 3 und 5 der Verordnung berechnet:

In Artikel 3 der Verordnung wird für den Fonds ein Zielbetrag von 9 % der gesamten Kapitalverbindlichkeiten aus allen Transaktionen, zuzüglich noch nicht gezahlter fälliger Zinsen festgelegt.

Nach Artikel 5 der Verordnung wird ausgehend von der zum Ende des Jahres n–1 bestehenden Differenz zwischen dem Zielbetrag und dem Wert des Nettovermögens des Fonds, berechnet zu Beginn des Jahres n, der erforderliche Dotierungsbetrag in einer einzigen Transaktion im Jahr n+1 aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union in den Fonds eingezahlt.

Um den Zielbetrag von 9 % der insgesamt ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten zu erreichen, wurde auf der Grundlage der zum 31. Dezember 2016 ausstehenden Garantien ein Betrag von 137,8 Mio. EUR errechnet und in den EU-Haushalt 2018 für die Dotierung des Fonds eingestellt. Der Betrag wurde vom Rat und dem Europäischen Parlament genehmigt und in der Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2017 als Vermögenswert (Forderung) des Fonds erfasst.

2.3.Bedeutende Transaktionen nach dem Berichtsstichtag (ab Ende Februar 2018)

Im Februar 2018 wurde der zuvor genannte Dotierungsbetrag von 137,8 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt auf den Fonds übertragen.

Am 15. Januar 2018 wurde dem Garantiefonds ein vom Flughafen Enfidha wiedereingezogener Betrag von 0,14 Mio. EUR gutgeschrieben. Dieser Betrag wurde in der Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2017 als Vermögenswert (Forderung) erfasst.

Im Februar und März 2018 wurden im Zuge von zwei Inanspruchnahmen des Garantiefonds infolge von Zahlungsausfällen Syriens insgesamt 10,6 Mio. EUR ausgezahlt (3,2 Mio. EUR bzw. 7,4 Mio. EUR, einschließlich von der EIB verhängter Geldbußen).

3.Vorkonsolidierter Abschluss des Fonds

Der vorkonsolidierte Abschluss des Fonds wird erstellt, um auch solche Buchungsvorgänge zu erfassen, die in dem von der EIB erstellten Abschluss des Fonds nicht berücksichtigt werden (siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen). Er ist Teil des konsolidierten Abschlusses der EU.

3.1.Vorkonsolidierte Finanzlage zum 31. Dezember 2017

Vermögensübersicht – Vermögenswerte

31. Dezember 2017

31. Dezember 2016

ANLAGEVERMÖGEN

2 077 970 486 EUR

1 945 964 058 EUR

Finanzanlagen

2 077 970 486 EUR

1 945 964 058 EUR

UMLAUFVERMÖGEN

344 990 638 EUR

324 202 070 EUR

Finanzanlagen

120 771 792 EUR

122 687 046 EUR

Forderungen

136 093 EUR

4 653 326 EUR

Barmittel und Barmitteläquivalente

224 082 753 EUR

196 861 698 EUR

SUMME VERMÖGENSWERTE

2 422 961 124 EUR

2 270 166 128 EUR

Vermögensübersicht – Verbindlichkeiten

31. Dezember 2017

31. Dezember 2016

EIGENMITTEL

2 160 971 521 EUR

1 958 000 325 EUR

Beitrag der Europäischen Kommission

1 709 171 640 EUR

1 468 631 390 EUR

Neubewertungsreserve

22 700 055 EUR

35 493 647 EUR

Einbehaltene Gewinne

429 099 826 EUR

453 875 288 EUR

LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

208 033 976 EUR

259 381 269 EUR

Finanzielle Rückstellungen

208 033 976 EUR

259 381 269 EUR

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

53 955 627 EUR

52 784 534 EUR

Finanzielle Rückstellungen

50 408 230 EUR

49 674 541 EUR

Abrechnungsverbindlichkeiten

3 547 397 EUR

3 109 993 EUR

SUMME EIGENMITTEL + VERBINDLICHKEITEN

2 422 961 124 EUR

2 270 166 128 EUR


Die Differenz von 137,8 Mio. EUR zwischen dem vorkonsolidierten Vermögenswert des Fonds (2 422 961 124 EUR) und dem Fondswert gemäß dem von der EIB erstellten Abschluss (2 560 761 845 EUR) ist auf folgende Positionen zurückzuführen:

·Der vorkonsolidierte Abschluss enthält alle Beträge, die infolge der an die EIB ausgezahlten Garantieabrufe für ausgefallene Darlehenstranchen (Zahlungsrückstände zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen) auf die EU übergegangen sind. Allerdings wurden diese Beträge angesichts der politischen Lage in Syrien auf der Grundlage eines Beschlusses des Rechnungsführers der Europäischen Kommission im Abschluss 2017 in voller Höhe abgeschrieben.

·Der vorkonsolidierte Abschluss enthält nicht die im Jahr 2018 aus dem EU-Haushalt getätigten Einzahlungen in den Fonds in Höhe von 137,8 Mio. EUR, da diese Forderung durch die entsprechende Verbindlichkeit in der konsolidierten Jahresrechnung der EU ausgeglichen wird.

·In der vorkonsolidierten Vermögensübersicht 2017 wurden finanzielle Rückstellungen in Höhe von 258,4 Mio. EUR im Zusammenhang mit künftigen Tranchen der noch ausstehenden syrischen Darlehen erfasst.

·Die kurzfristigen Verbindlichkeiten (Abrechnungsverbindlichkeiten) in der vorkonsolidierten Vermögensübersicht umfassen eine aufgelaufene Verbindlichkeit von 2,6 Mio. EUR für der EIB zustehende Einziehungsgebühren.

·Auszahlungen der aus dem Fonds abgerufenen Garantien an die EIB (und gegebenenfalls der nachfolgende Einzug der Garantiebeträge samt Verzugszinsen) werden im von der EIB erstellten Abschluss als Senkung (Erhöhung) der Nettovermögenswerte (des EU-Beitrags) erfasst. Im vorkonsolidierten Abschluss werden die der EIB gezahlten Garantieleistungen nicht von den Nettovermögenswerten abgezogen, da es bei ihnen zu einem Forderungsübergang kommt. Die betreffenden Beträge werden entweder als Erträge (aufgelaufene Verzugszinsen und Geldbußen, Fremdwährungsgewinne) oder als Aufwendungen (aufgelaufene EIB-Einziehungsgebühren, Wertminderungen, Fremdwährungsverluste) verbucht. Daraus ergibt sich dauerhaft eine Differenz zwischen den Nettovermögenspositionen (EU-Beitrag und einbehaltene Gewinne) im von der EIB erstellten Abschluss und jenen im von der Kommission erstellten vorkonsolidierten Abschluss.

3.2.Vorkonsolidierte Ergebnisrechnung

Wie die Vermögensübersicht wird auch die vorkonsolidierte Ergebnisrechnung zur Einbeziehung in die konsolidierten Abschlüsse der EU erstellt.

2017

2016

Betrieblicher Ertrag

939 062 EUR

-

Betriebliche Aufwendungen

(3 834 219 EUR)

(310 636 400 EUR)

BETRIEBSERGEBNIS

(2 895 157 EUR)

(310 636 400 EUR)

Finanzerträge

29 913 694 EUR

39 947 802 EUR

Finanzkosten

(51 793 999 EUR)

(114 563 908 EUR)

FINANZERGEBNIS

(21 880 305 EUR)

(74 616 106 EUR)

JAHRESERGEBNIS

(24 775 462 EUR)

(385 252 506 EUR)

·Der betriebliche Ertrag umfasst die aufgelösten finanziellen Rückstellungen, die sich aus der Verringerung des Gegenwartswerts der ausstehenden syrischen Tranchen ergeben.

·Die betrieblichen Aufwendungen umfassen in erster Linie gezahlte EIB-Verwaltungsgebühren (0,9 Mio. EUR) und einmalig an die EIB zu zahlende Einziehungsgebühren (1,5 Mio. EUR, siehe Abschnitt 2.2), aufgelaufene EIB-Einziehungsgebühren (0,5 Mio. EUR) sowie Depotgebühren und Prüfungshonorare (0,2 Mio. EUR).

·Die Finanzerträge umfassen in erster Linie Zinserträge aus dem Anlageportfolio (8,8 Mio. EUR), bei der Veräußerung von Finanzanlagen realisierte Gewinne (9,2 Mio. EUR) und aufgelaufene Verzugszinsen auf Beträge mit Forderungsübergang (11,7 Mio. EUR).

·Die Finanzkosten umfassen in erster Linie Wertminderungsaufwendungen für Beträge, die 2017 auf die EU übergingen (siehe Abschnitt 5) und Zinsaufwendungen für Barmittel und Barmitteläquivalente (1 Mio. EUR).

4.Vermögensverwaltung des Garantiefonds 

4.1.Anlagepolitik 

Die Anlage der verfügbaren Fondsmittel erfolgt nach Maßgabe der im Anhang der geänderten Vereinbarung 2 niedergelegten Verwaltungsgrundsätze. Demnach sind 20 % der Fondsmittel in kurzfristigen Instrumenten (mit maximal einjähriger Laufzeit) anzulegen. Diese Anlagen umfassen variabel verzinsliche Papiere unterschiedlicher Laufzeit sowie festverzinsliche Papiere unterschiedlicher Ursprungslaufzeit mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr. Damit die verschiedenen Instrumente, mit denen die erforderliche Liquidität bereitgestellt wird, in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, werden mindestens 100 Mio. EUR am Geldmarkt angelegt, vor allem in Form von Bankeinlagen.

Bis zu 80 % der Fondsmittel können in Anleihen investiert werden, deren Restlaufzeit ab dem Zahlungstermin maximal zehn Jahre und sechs Monate beträgt. Die durchschnittliche Laufzeit aller Anlagen des Fonds darf nicht über fünf Jahre hinausgehen. Bei Investitionen in Anleihen sollten bestimmte Kriterien erfüllt sein, wie Liquidität, Bonität, Zulässigkeit der Gegenparteien und Konzentrationsobergrenzen. Im Interesse einer ausgewogenen Risikostreuung darf der in Anleihen ein und desselben Emittenten angelegte Gesamtbetrag 10 % des Gesamtnennwerts des Portfolios nicht überschreiten.

4.2.Wert- und Marktentwicklungen

Das Jahr 2017 war von steigenden Renditen auf den europäischen Rentenmärkten geprägt, einer Tendenz, die jedoch dadurch ausgeglichen wurde, dass die Risikoprämien auf einen historischen Tiefstand sanken.

Die Zinsvolatilität wurde durch politische Ereignisse, insbesondere auch die Wahlen in den Niederlanden, Frankreich und Deutschland, die Erwartungen, dass die Zentralbank ihre Anleiherückkäufe zurückfahren würde, und die Verbesserung der Weltkonjunktur beeinflusst. Die deutschen Staatsanleihezinsen stiegen für Laufzeiten von 2, 5 und 10 Jahren um 14, 33 bzw. 22 Basispunkte („Bear-Steepening“ der Zinsstrukturkurve). Im Jahr 2017 war die Marktvolatilität so gering wie nie zuvor, was jedoch auch auf die niedrige makroökonomische Volatilität zurückzuführen ist.

Wenngleich die politische Unsicherheit – u. a. vor dem Hintergrund der Wahlen in Italien – im Jahr 2018 voraussichtlich groß bleiben wird, dürfte die globale Wirtschaft weiterhin eine überdurchschnittliche Wachstumsrate aufweisen. Nach einem Wachstum von 2,4 % im Jahr 2017 dürfte die Wirtschaft im Euro-Währungsgebiet nach allgemeiner Einschätzung der Märkte im Jahr 2018 um 2,2 % wachsen. Gleichzeitig dürfte sich die Inflation weiterhin verhalten entwickeln und mit rund 1,5 % unter dem Zielwert der EZB von 2 % bleiben. Trotz der rückläufigen Arbeitslosenzahlen wächst der Preisdruck aufgrund der flacheren Phillips-Kurven nur sehr langsam. Dieser Effekt könnte dadurch ausgeglichen werden, dass die Ölpreise auf ein Vierjahreshoch gestiegen sind.

Die großen Zentralbanken betreiben zwar nach wie vor eine akkommodierende Geldpolitik mit anhaltenden Anleiheankäufen, doch hat bereits eine Normalisierung eingesetzt. Die amerikanische Notenbank Federal Reserve wird den Leitzins im Jahr 2018 voraussichtlich dreimal erhöhen, und die EZB wird bis September 2018 weiterhin monatlich Anleihen im Umfang von 30 Mrd. EUR ankaufen. Im Januar 2018 fuhr die EZB ihre monatlichen Ankäufe von 60 Mrd. auf 30 Mrd. EUR zurück, wobei jedoch gleichzeitig 15 Mrd. EUR an Tilgungserlösen reinvestiert wurden, sodass der Rückgang tatsächlich weniger signifikant war. Die restriktive Prägung der EZB-Protokolle im Dezember sowie der anschließenden Stellungnahmen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass die quantitative Lockerung im September 2018 oder spätestens zum Jahresende beendet wird.

Wenn sich die soliden wirtschaftlichen Fundamentaldaten und die steigenden Inflationserwartungen infolge höherer Ölpreise bewahrheiten sollten, können die europäischen Staatsanleiherenditen im Jahr 2018 weiter steigen. Da das kurze Ende der Zinsstrukturkurve stärker an den Ausblick auf den weiteren Verlauf gekoppelt ist, kann es zu einem „Bear-Steepening“ kommen. Der fortwährende Ankauf von Vermögenswerten durch die Zentralbank wirkt sich in der ersten Jahreshälfte 2018 zwar weiterhin unterstützend auf die Risikoprämien aus, doch könnten sich diese gegenüber ihren aktuellen historischen Tiefständen normalisieren und – im Vorfeld der voraussichtlichen Beendigung der quantitativen Lockerung durch die EZB im September – weiter ausweiten.

Entwicklung der Geldmarktsätze im Jahr 2017 (Quelle: Bloomberg)

Die Wertentwicklung des Fondsportfolios wurde anhand einer Marktpreisbewertung verfolgt. Im Jahr 2017 lieferte das Portfolio eine Jahresrendite von 0,1624 % (basierend auf der Marktpreisbewertung) und übertraf damit seinen Referenzwert um +6,58 Basispunkte (weitere Einzelheiten zu den Entwicklungen 2017 sind Abschnitt 2.4.2 „Wertentwicklung“ der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen). Der Referenzwert setzt sich in erster Linie aus iBoxx-Indizes (hauptsächlich auf Euro lautende Staatsanleihen von Euroländern und auf Euro lautende besicherte gedeckte Schuldverschreibungen) und dem Euribid (für kurzfristige Engagements) zusammen.

5.Inanspruchnahme des Garantiefonds 

Syrien

Angesichts der sich verschlechternden Lage in Syrien beschlossen der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“, das Europäische Parlament und der Rat 2011, Auszahlungen durch die EIB im Zusammenhang mit laufenden Darlehensvereinbarungen zu untersagen und die Verträge über die Leistung technischer Hilfe für staatliche Projekte in Syrien auszusetzen. Die restriktiven Maßnahmen wurden anschließend in der geänderten Fassung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 festgeschrieben.

Infolgedessen wurden seit Mai 2011 von der EIB keine neuen Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt und sind alle laufenden Auszahlungen und alle technischen Hilfeleistungen zugunsten Syriens seit November 2011 bis auf Weiteres ausgesetzt.

Seit November 2011 verzeichnet die EIB Zahlungsrückstände bei Darlehen an Syrien. Bis zum 31. Dezember 2017 hat die EIB den Garantiefonds der EU deshalb gemäß der Garantievereinbarung zwischen EU und EIB 51 Mal im Umfang von insgesamt 365,3 Mio. EUR in Anspruch genommen (einschließlich von der EIB verhängter Geldbußen und eingezogener Beträge).

Flughafen Enfidha (Tunesien)

Von September 2016 bis Dezember 2017 zahlte die Kommission der EIB im Zuge von vier Garantieabrufen infolge ausgefallener Darlehen an den Flughafen Enfidha (Tunesien) 33,4 Mio. EUR. Die letzte Zahlung erfolgte am 15. Dezember 2017.

6.Vergütung der EIB 

Die Vergütung der EIB setzt sich aus Verwaltungsgebühren und Einziehungsgebühren zusammen. Die Verwaltungsgebühren decken die Verwaltung des Fonds. Die Einziehungsgebühren decken die Bemühungen der EIB um Forderungseinziehung nach Zahlungsausfällen, die durch die EU-Garantie für Finanzierungen der EIB außerhalb der Union gedeckt sind.

Nach dem zweiten Zusatz zur Vereinbarung vom 8. Mai 2002 wird zur Berechnung der an die Bank zu zahlenden Verwaltungsgebühren auf die verschiedenen Tranchen des Fondsvermögens jeweils der zugehörige degressive jährliche Provisionssatz angewandt. Die entsprechende Vergütung wird anhand des Durchschnittsguthabens des Fonds kalkuliert.

Die an die Bank zu zahlenden Verwaltungsgebühren für 2017 wurden auf 915 279 EUR festgesetzt und in der Ergebnisrechnung als Aufwendung sowie in der Vermögensübersicht (auf der Passivseite) als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die an die EIB zu zahlenden Einziehungsgebühren werden anhand der Vereinbarung über die Beitreibung von Rückforderungen errechnet, die im Juli 2014 zwischen der Kommission und der Bank geschlossen wurde. Ende 2017 beliefen sich die aufgelaufenen Einziehungsgebühren für Syrien auf 2 560 285 EUR. Am 15. Dezember 2017 wurde im Zuge der letzten Inanspruchnahme des Fonds infolge des ausgefallenen Darlehens an den Flughafen Enfidha (Tunesien) eine einmalige Einziehungsgebühr von 1 467 504 EUR gezahlt.

(1)    ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 10. Mit dieser Verordnung wurde die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen kodifiziert und ersetzt. Sie wurde am 14.3.2018 durch die Verordnung (EU) 2018/409 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert.
(2)    Geändert durch Zusatz Nr. 1 vom 23. September 1996, Zusatz Nr. 2 vom 8. Mai 2002, Zusatz Nr. 3 vom 25. Februar 2008 und Zusatz Nr. 4 vom 9. November 2010.
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