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Document 52018AP0191

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2018 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten – des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (09021/2017 – C8-0243/2017 – 2017/0083(NLE))

ABl. C 41 vom 6.2.2020, p. 76–76 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.2.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 41/76


P8_TA(2018)0191

Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU/Usbekistan (Beitritt Kroatiens) ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2018 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten – des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (09021/2017 – C8-0243/2017 – 2017/0083(NLE))

(Zustimmung)

(2020/C 41/11)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (09021/2017),

unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (09079/2017),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2, Artikel 207 und 209 sowie Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0243/2017),

gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0104/2018),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Usbekistan zu übermitteln.

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