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Document 52017XG1223(01)

    Mitteilung des Ministers für Wirtschaft und Klima des Königreichs der Niederlande gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

    ABl. C 444 vom 23.12.2017, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.12.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 444/8


    Mitteilung des Ministers für Wirtschaft und Klima des Königreichs der Niederlande gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

    (2017/C 444/09)

    Der Minister für Wirtschaft und Klima gibt bekannt, dass für den auf der Karte in Anlage 3 der Bergbauverordnung (Mijnbouwregeling) (Staatscourant 2002, Nr. 245) angegebenen Block P1 eine Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen beantragt wurde.

    Der Minister für Wirtschaft und Klima fordert hiermit zur Einreichung konkurrierender Anträge auf Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen im Block P1 des niederländischen Festlandsockels unter Verweis auf die oben genannte Richtlinie und Artikel 15 der Bergbauverordnung (Mijnbouwregeling) (Staatsblad 2002, 542) auf.

    Für die Erteilung der Genehmigung ist das Ministerium für Wirtschaft und Klima zuständig. Die in Artikel 5 Absätze 1 und 2 und in Artikel 6 Absatz 2 der oben genannten Richtlinie festgelegten Kriterien, Bedingungen und Auflagen sind im Bergbaugesetz (Mijnbouwwet) (Staatsblad 2002, 542) näher ausgeführt.

    Anträge können bis zu 13 Wochen nach Veröffentlichung dieser Aufforderung im Amtsblatt der Europäischen Union eingereicht werden und sind an folgende Anschrift zu richten:

    De Minister van Economische Zaken en Klimaat

    ter attentie van de heer J.L. Rosch, directie Energie en Omgeving

    Bezuidenhoutseweg 73

    Postfach 20401

    2500 EK Den Haag

    NEDERLAND

    Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

    Über die Anträge wird innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der genannten Frist entschieden.

    Weitere Auskünfte erteilt Herr E. J. Hoppel, Telefonnummer +31 703797762.


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