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Document 52017SC0356

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER HALBZEIT-EVALUIERUNG Begleitunterlage zum Bericht über die Halbzeit-Evaluierung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE)

SWD/2017/0356 final

Brüssel, den 6.11.2017

SWD(2017) 356 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

ZUSAMMENFASSUNG DER HALBZEIT-EVALUIERUNG

Begleitunterlage zum

Bericht über die Halbzeit-Evaluierung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE)

{COM(2017) 642 final}
{SWD(2017) 355 final}


Das 1992 eingeführte LIFE-Programm ist das einzige Programm der EU, das ausschließlich Umwelt-/Naturschutz- und Klimaschutzmaßnahmen gewidmet ist, Bereiche, die von der Öffentlichkeit insgesamt mit wachsender Besorgnis betrachtet werden.

Für den aktuellen Finanzierungszeitraum 2014-2020 werden im Rahmen der LIFE-Verordnung 1 etwa 3,4 Milliarden EUR zur Verfügung gestellt.

In den 25 Jahren seines Bestehens wurde das LIFE-Programm mehrfach evaluiert. Das aktuelle Programm ist das Ergebnis dieser Evaluierungen; es ist durch die jahrelangen Erfahrungen mit seiner Umsetzung geprägt.

Die Halbzeit-Evaluierung

Wie in der LIFE-Verordnung vorgesehen, basiert die Halbzeit-Evaluierung auf der externen Studie „Halbzeit-Analyse der LIFE-Verordnung“, die von unabhängigen Auftragnehmern durchgeführt wurde.

Diese Halbzeit-Evaluierung wurde in einer frühen Phase der Programmumsetzung durchgeführt. Dies bedeutet, dass die meisten Projekte noch nicht angelaufen und nur wenige Projekte abgeschlossen sind (die durchschnittliche Dauer eines LIFE-Projekts beträgt vier bis fünf Jahre).

Aus diesem Grunde konzentrierte sich die Halbzeit-Evaluierung hauptsächlich auf die Verfahren (Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Vertragsunterzeichnung, Projektfinanzierung usw.), die zur Erreichung der Ziele des LIFE-Programms eingeführt wurden. Soweit relevant, wurden eher die erwarteten als die erreichten Ergebnisse betrachtet. Außerdem wird ein Vergleich zum vorangegangenen Programm hergestellt (dessen Ergebnisse als Referenzgrößen verwendet werden), weil die meisten Aktivitäten und die zugehörigen Verfahren (traditionelle Projekte, Betriebskostenzuschüsse und Beschaffung) gegenüber dem LIFE+-Programm unverändert weiterbestehen.

Wichtigste Ergebnisse

Insgesamt gibt die Halbzeit-Evaluierung hinreichende Gewissheit, dass das LIFE-Programm nach Plan läuft, d. h.

-wirksam ist, weil es der Lage ist, seine Ziele zu erreichen, die Umwelt- und Klimaforderungen zu erfüllen und einen Beitrag zu den Säulen der Strategie Europa 2020 zu leisten.

   Es wird erwartet, dass die laufenden Projekte aus der Aufforderung zu Einreichung von Vorschlägen von 2014 70 % jedes Etappenziels für 2017 erreichen werden, beispielsweise durch einen besseren Schutz von 114 Arten, 59 Lebensräumen und 85 Natura-2000-Gebieten.

   Es wurden Maßnahmen getroffen, um die allgemeinen Ziele insgesamt zu erreichen und Ressourceneffizienz, innovative Technologien und - in begrenztem Umfang - die Beschäftigung zu fördern.

   Einige der politischen Entwicklungen der jüngsten Zeit wurden über LIFE finanziert - das 2015 angenommene Paket zur Kreislaufwirtschaft, der 2014 angenommene Rahmen für Klima- und Energiepolitik bis 2030, die Umsetzung des 2016 ratifizierten Pariser Übereinkommens sowie die Anpassungsstrategie der EU;

-effizient ist, weil davon ausgegangen wird, dass die Projekte kostenwirksam sind. Es wird geschätzt, dass der gesellschaftliche Nutzen einiger der Projekte aus der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aus dem Jahr 2014 bei 1,7 Milliarden EUR liegt. Dieser Betrag allein entspricht den vierfachen Kosten des LIFE-Gesamthaushalts für 2014.

Die Übertragung des größten Teils der Zuschussverwaltung von der Kommission auf die Exekutivagentur EASME läuft ebenfalls nach Plan, und es wird erwartet, dass insgesamt ein Effizienzgewinn erreicht wird, der über die ursprünglich für 2014-2020 vorgesehenen 8,2 Millionen Euro hinausgeht;

-relevant ist, weil die laufenden Projekte einige entscheidende Herausforderungen in Angriff nehmen, wie die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt, Einsparungen durch Kreislaufwirtschaft, die Verringerung der Kosten des Nichthandelns, bezogen auf die Folgen und Auswirkungen des Klimawandels;

-andere Programme ergänzt und in Kombination mit diesen durchgeführt wird (wodurch Synergien geschaffen werden). Wie die Analyse von Bereichen mit ähnlicher Zielsetzung bestätigt, gibt es wenig Überschneidungsmöglichkeiten, da die verschiedenen Programme nicht denselben Schwerpunkt haben. Erste Ergebnisse zeigen außerdem, dass das LIFE-Programm dazu angeregt hat, die Ergebnisse von über Forschungsprogramme finanzierten Projekten zu nutzen. Es hat außerdem dazu angeregt, die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Anspruch zu nehmen, insbesondere über die integrierten Projekte.

Zudem bietet das LIFE-Programm einen erheblichen und einstimmig anerkannten Mehrwert für die EU, weil damit erreicht wird, dass das Umwelt- und Klimarecht und die Umwelt- und Klimapolitik der EU in der ganzen EU einheitlich angewendet werden. Fakten belegen, dass es auch grenzüberschreitenden Herausforderungen gerecht wird, die ein Mitgliedstaat im Alleingang kaum bewältigen kann. Es ermöglicht eine bessere Verteilung der Verantwortung und fördert Solidarität bei der Verwaltung/Erhaltung der Umweltgüter der EU. Es gibt auch Anhaltspunkte dafür, dass das Programm erfolgreich als Katalysator fungiert, indem Maßnahmen für den Austausch von bewährten Verfahren und Wissen und die Verbesserung der Nutzung von Projektergebnissen wie auch der Know-how-Transfer gefördert werden.

Bei der Evaluierung wurden auch Bereiche identifiziert, in denen Verbesserungsbedarf besteht:

­Vereinfachung der Zuschussverwaltungsverfahren, insbesondere der Anwendungs- und Berichtsverfahren;

­Intensivierung der strategischen Ausrichtung des bedarfsorientierten Teils des Programms, z. B. durch gezieltes Angehen von Themen, die von den in früheren Jahren finanzierten Projekten nicht berücksichtigt wurden;

­Intensivierung der Bemühungen um Reproduzierung der Projekte und Transfer ihrer Ergebnisse, z. B. durch die Entwicklung von Kapazitäten für die Planung und Ausführung von Investitionen und die Lösung des Problems fehlender Finanzmittel;

­Verbesserung der Kommunikationsstrategie durch gezieltere Ansprache von Zielgruppen, Vermittlung von Botschaften, die stärker auf Ziele und Einzelziele ausgerichtet sind, und Sicherstellung einer besser strukturierten Koordinierung zwischen den Akteuren.

Dank der Ergebnisse der Halbzeit-Evaluierung von LIFE ist es möglich, diese Aspekte im Rahmen des nächsten mehrjährigen Arbeitsprogramms (2018-2020) und im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen zu verbessern.

(1)  Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 614/2007, ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 185.
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