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Document 52017SC0099

    ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über europäische Unternehmensstatistiken, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 und zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

    SWD/2017/099 final - 2017/048 (COD)

    Brüssel, den 6.3.2017

    SWD(2017) 99 final

    ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

    ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG

    Begleitunterlage zum

    Vorschlag für eine
    VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    über europäische Unternehmensstatistiken,
    zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 und zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

    {COM(2017) 114 final}
    {SWD(2017) 98 final}


    Zusammenfassung

    Folgenabschätzung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates

    zu europäischen Unternehmensstatistiken („FRIBS“)

    A. Handlungsbedarf

    Warum? Um welche Problematik geht es?

    Der wachsende Informationsbedarf für die Politikgestaltung und andere Zwecke stellt Eurostat und die nationalen statistischen Ämter (NSÄ) immer mehr vor zusätzliche Anforderungen an hochwertige Statistiken. Das derzeitige System für europäische Unternehmensstatistiken ist in zehn bereichsspezifischen Rechtsakten geregelt, die die Inhalte und technischen Anforderungen der Datenproduktion unflexibel festlegen. Das sich daraus ergebende fragmentierte und starre Rechtssystem trägt zu folgenden Problemen bei: 1. mangelnde Kohärenz und komplizierter Rechtsrahmen; 2. mangelnde Flexibilität; 3. wenig Unterstützung für innovative Methoden und Datenquellen; 4. Qualitätsprobleme, insbesondere hinsichtlich der Kohärenz über verschiedene Bereiche der Unternehmensstatistiken hinweg; 5. hoher Aufwand für die Datenlieferanten. Letztendlich ergibt sich aus diesen Problemen, dass die Erstellung der europäischen Unternehmensstatistiken immer ineffizienter und unflexibler wird und die Nutzer unzufrieden sind.

    Was soll mit dieser Initiative erreicht werden?

    Mit dieser Initiative soll die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der europäischen Unternehmensstatistiken an den sich ändernden Bedarf der Nutzer erhöht werden; außerdem sollen die Kohärenz und die Qualität verbessert werden. Die Initiative unterstützt die wichtigsten Prioritäten der Kommission, indem eine höhere Kohärenz und mehr relevante Daten zur Überwachung z. B. des Wachstums, der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Wettbewerbsfähigkeit, von Forschung und Innovation, des digitalen Binnenmarktes, der Folgen der Globalisierung und des Funktionierens des Binnenmarktes bereitgestellt werden. Die Initiative erleichtert eine kosteneffizientere und modernere Datenproduktion und ermöglicht eine erhebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Datenlieferanten (Unternehmen) bereit.

    Was ist der Zusatznutzen des Tätigwerdens auf EU-Ebene? 

    Gemäß Artikel 338 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) können die EU-Gesetzgeber Maßnahmen für die Erstellung von Statistiken beschließen, wenn dies für die Durchführung der Tätigkeiten der Union erforderlich ist. Es gibt eine ganze Reihe von Politikbereichen der EU (Tätigkeiten), deren Entwicklung und Überwachung sich auf Daten der Unternehmensstatistiken stützen, z. B. die Bereiche Beschäftigung, Wettbewerb, Innovation, Handel, Industrie, Regional-, Wirtschafts- und Finanzpolitik. Daher sind die in dieser Folgenabschätzung berücksichtigten Datenerhebungen Informationsquellen für die Tätigkeiten der Union. Die internationale Vergleichbarkeit der Daten ist eine wesentliche Voraussetzung dafür und macht ein Eingreifen der EU unabdingbar.

    B. Lösungen

    Welche gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmenoptionen wurden erwogen? Wird eine davon bevorzugt? Warum? 

    Es wurden eine Reihe von Optionen betrachtet und die Interessenträger ausgiebig befragt. Die bevorzugte Option (Option C4 - Modernisierung der Unternehmensstatistiken in einem einzigen Rahmen (FRIBS)), mit einer Mischung von Maßnahmen (Kombination aus den Unteroptionen SIMSTAT und der Revision von Intrastat) ist am besten geeignet für die politischen Zwecke und die Ziele des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) durch Vereinfachung und Vereinheitlichung der heterogenen und derzeit inkohärenten Rechtsvorschriften für Unternehmensstatistiken in einem einzigen Rechtsrahmen. Sie bietet das größte Potenzial zur Reduzierung des Regelungsaufwands. Diese Option macht die europäischen Unternehmensstatistiken durch Vereinfachung der Nutzung moderner, kosteneffizienter Datenproduktionsmethoden, durch Erhöhen der Flexibilität und Anpassungsfähigkeit hinsichtlich des Bedarfs der politischen Nutzer, durch Steigerung des analytischen Werts und der Datenqualität zukunftsfähig; außerdem maximiert sie den europäischen Mehrwert.



    Wer unterstützt welche Option? 

    Bei jeder Überarbeitung der Datenproduktionsmethoden oder der Datenanforderungen entstehen kurzfristig Kosten für die NSÄ, langfristig gesehen können die Kosten jedoch sinken. Die Datennutzer unterstützen eine verbesserte Aktualität, Kohärenz und Vergleichbarkeit der Daten sowie die Reaktionsfähigkeit auf ihren Bedarf. Die Datenlieferanten unterstützen und profitieren von dem Potenzial der Option C, in der der Beantwortungsaufwand maximal reduziert wird. Insbesondere unterstützen die Datenerhebungsstellen (NSÄ) die bevorzugte politische Option C4 - Modernisierung der Unternehmensstatistiken in einem einzigen Rahmen (FRIBS) mit einer Mischung von Maßnahmen (Kombination aus den Unteroptionen SIMSTAT und Revision von Intrastat) zur Modernisierung von Intrastat.

    C. Auswirkungen der bevorzugten Option

    Welche Vorteile hat die bevorzugte Option (falls zutreffend, ansonsten Hauptvorteile)?

    Neben den bereits genannten qualitativen Vorteilen besitzt Option C4 das Potenzial zur Reduzierung des Aufwands für Datenlieferanten (13,5 % Aufwandsreduzierung), bewahrt jedoch die hohe Qualität der erstellten Statistiken. Der gestraffte und vereinfachte Rechtsrahmen würde die Ziele des Programms REFIT erfüllen und eine höhere Flexibilität schaffen. Hiervon würden wiederum die Datennutzer – einschließlich der Ersteller von makroökonomischen Indikatoren wie dem BIP – aufgrund der Verbesserung der Aktualität und Reaktionsfähigkeit sowie der Datenqualität und aufgrund der Gewährleistung der Kohärenz der Unternehmensstatistiken auch auf lange Sicht profitieren.

    Die nationalen Datenerhebungsprozesse würden von einem verbesserten Zugang zu administrativen und anderen Datenquellen sowie von der Möglichkeit der Nutzung und des Austauschs von Mikrodaten profitieren. Durch stärker integrierte Prozesse könnten langfristig auch leichter Gesamtkosten eingespart werden.

    Worin bestehen die Kosten der bevorzugten Option (falls zutreffend)? 

    Bei der bevorzugten Option entstehen aufgrund der Überarbeitung der Datenerstellungsprozesse und der neuen Datenanforderungen Umsetzungskosten für die Datenerhebungsstellen. Die Folgenabschätzung zeigt, dass die kurzfristig entstehenden zusätzlichen Umsetzungskosten für die NSÄ langfristig durch die Effizienzgewinne auf Systemebene mehr als ausgeglichen werden. Die geschätzten einmaligen Investitionskosten je Mitgliedstaat liegen zwischen 1,25  und 1,9 Mio. EUR und die anfänglichen zusätzlichen Betriebskosten belaufen sich auf 691 000 bis 700 000 EUR je Mitgliedstaat. Die erwarteten langfristigen Folgen auf Unionsebene liegen zwischen maximalen Einsparungen bei den Nettokosten von 10 Mio. EUR und einer maximalen Erhöhung der Nettokosten von (+) 9 Mio. EUR über einen Umsetzungszeitraum von zehn Jahren (nach derzeitigen Werten, je nach den endgültigen Umsetzungsmodalitäten in den einzelnen Mitgliedstaaten).

    Wie wirkt sich dies auf Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen aus?

    Einerseits ergibt sich durch die zusätzlichen Datenanforderungen möglicherweise ein begrenzter Aufwand für KMU, insbesondere hinsichtlich der erhöhten Datenerhebung im Dienstleistungssektor. In den qualitativen Antworten der Datenerhebungsstellen auf die Konsultation haben die NSÄ versichert, dass verstärkt darauf geachtet wird, dass der Aufwand für KMU so gering wie möglich ist, z. B. durch Verwendung von Verwaltungsdaten oder fortschrittlicher statistischer Verfahren. Andererseits würde die Modernisierung der Statistiken über den innereuropäischen Warenhandel den Aufwand für KMU (die am innereuropäischen Warenhandel beteiligt sind) auch erheblich senken. Jede mögliche Aufwandserhöhung für KMU wäre begrenzt, da viele Länder Verwaltungsdaten (in Kombination mit modellbasierten Schätzungsmethoden) zur Erfüllung der neuen Datenanforderungen nutzen würden.

    Wird es spürbare Auswirkungen auf nationale Haushalte und Behörden geben?

    Die Umsetzungskosten haben Auswirkungen auf die Budgets der NSÄ und somit indirekt auf die nationalen Haushalte. Der statistische regulatorische Rahmen sieht Sicherheiten vor, mit denen die Kosten so weit wie möglich begrenzt werden. Die Kommission hat bereits etwa 13 Mio. EUR in Form von Finanzhilfen für die zusätzlichen Kosten der NSÄ für die Anpassung ihrer Datenerstellungsprozesse an die Änderungen durch die FRIBS-Verordnung bereitgestellt. Weitere Finanzmittel werden zukünftig eingesetzt – je nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel –, um die Umsetzung der FRIBS-Verordnung zu vereinfachen. Aufgrund der Effizienzgewinne aus anderen Rechtsvorschriften der FRIBS-Verordnung, die nicht zu schnellen Kostensenkungen führen, sondern eine längere Anlaufzeit benötigen, wird erwartet, dass die ursprünglichen Kostenerhöhungen mittel- und langfristig ausgeglichen werden.

    Wird es andere spürbare Folgen geben? 

    Es wurden keine weiteren signifikanten Folgen festgestellt.

    D. Folgemaßnahmen

    Wann wird die Maßnahme überprüft?

    Die Initiative sieht eine regelmäßige Berichterstattung über die Qualität durch die Mitgliedstaaten vor, die relevante Kontrollinformationen über die einzelnen Elemente beinhaltet. Das Europäische Statistische Programm – einschließlich der europäischen Unternehmensstatistiken – das derzeit für den Zeitraum von 2013 bis 2017 (Erweiterung bis 2020 vorgesehen) angesetzt ist, wird in der Mitte und am Ende des Zeitraums geprüft. Die Hauptleistungsindikatoren werden jährlich geprüft.

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