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Document 52017M8718

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8718 — Starwood Capital Group/Accor/Sofitel Budapest Chain Bridge Hotel) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

    ABl. C 428 vom 13.12.2017, p. 33–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.12.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 428/33


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8718 — Starwood Capital Group/Accor/Sofitel Budapest Chain Bridge Hotel)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2017/C 428/14)

    1.

    Am 1. Dezember 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Starwood Capital Group (USA),

    Accor-Pannonia Hotels Zrt (Ungarn), Teil der Accor-Gruppe (Frankreich),

    Sofitel Budapest Chain Bridge Hotel (Ungarn), unter der alleinigen Kontrolle von Accor-Pannonia Hotels Zrt („Zielunternehmen“).

    Starwood Capital Group und Accor-Pannonia Hotels Zrt übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Sofitel Budapest Chain Bridge Hotel, das derzeit unter der alleinigen Kontrolle von Accor-Pannonia Hotels Zrt steht.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen/Vermögenswerten und Geschäftsführungsvertrag.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Die Starwood Capital Group ist eine private Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in den USA, die sich auf weltweite Immobilieninvestitionen spezialisiert hat.

    Accor-Pannonia Hotels Zrt ist ein nach ungarischem Recht eingetragenes privates Unternehmen, das letztlich von Accor SA, einer französischen multinationalen Hotelgruppe, kontrolliert wird.

    Das Zielunternehmen, bestehend aus dem Gebäude und dem arbeitendem Unternehmen, ist ein (5-Sterne-)Luxushotel in Budapest (Ungarn), das 357 Hotelzimmer und Suiten sowie verschiedene Annehmlichkeiten (Restaurants, Bars, Tagungsräume, Bade- und Wellnesseinrichtungen, Parkplätze und vermietete Geschäftsräume) umfasst.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.8718 — Starwood Capital Group/Accor/Sofitel Budapest Chain Bridge Hotel

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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