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Document 52017M8718
Prior notification of a concentration (Case M.8718 — Starwood Capital Group/Accor/Sofitel Budapest Chain Bridge Hotel) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8718 — Starwood Capital Group/Accor/Sofitel Budapest Chain Bridge Hotel) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8718 — Starwood Capital Group/Accor/Sofitel Budapest Chain Bridge Hotel) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )
ABl. C 428 vom 13.12.2017, p. 33–34
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
13.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 428/33 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8718 — Starwood Capital Group/Accor/Sofitel Budapest Chain Bridge Hotel)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2017/C 428/14)
1. |
Am 1. Dezember 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
Starwood Capital Group und Accor-Pannonia Hotels Zrt übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Sofitel Budapest Chain Bridge Hotel, das derzeit unter der alleinigen Kontrolle von Accor-Pannonia Hotels Zrt steht. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen/Vermögenswerten und Geschäftsführungsvertrag. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben: M.8718 — Starwood Capital Group/Accor/Sofitel Budapest Chain Bridge Hotel Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.