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Document 52017M8681

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8681 — Endowment Strategies/Benvic Europe) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 391 vom 18.11.2017, p. 5–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 391/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8681 — Endowment Strategies/Benvic Europe)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 391/05)

1.

Am 13. November 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Endowment Strategies SARL („Endowment Strategies“, Luxemburg), das zur Investindustrial Group („Investindustrial“, Luxemburg) gehört;

Benvic Europe-Unternehmen in Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien. („Benvic Europe“).

Endowment erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit eines jeden der oben genannten Benvic Europe-Unternehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Endowment Strategies: eine in Luxemburg ansässige Investmentgesellschaft mit beschränkter Haftung und variablem Kapital, die mehrere Abteilungen umfasst und von Investindustrial kontrolliert wird;

—   Investindustrial: Investmentgruppe mit Schwerpunkt auf dem Erwerb der Kontrolle über kleine und mittlere Unternehmen in verschiedenen Wirtschaftszweigen;

—   Benvic Europe: Unternehmen, die hauptsächlich auf dem Markt für PVC-Verbindungen tätig sind und in Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien bzw. Spanien Vormischungen/Trockenmischungen, Verbindungen und Legierungen entwickeln, herstellen und verkaufen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8681 — Endowment Strategies/Benvic Europe

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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