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Document 52017M8621
Prior notification of a concentration (Case M.8621 — Apollo Management LP/Aegon Ireland plc) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8621 — Apollo Management LP/Aegon Ireland plc) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8621 — Apollo Management LP/Aegon Ireland plc) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )
ABl. C 356 vom 21.10.2017, p. 23–23
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.10.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 356/23 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8621 — Apollo Management LP/Aegon Ireland plc)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2017/C 356/10)
1. |
Am 13. Oktober 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
Athene Holdings übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Aegon Ireland. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Apollo: Investitionen von Privatanlegern; die von Apollo-Tochtergesellschaften verwalteten Investmentfonds investieren weltweit in Unternehmen und Schuldtitel von Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen; — Aegon Ireland: Versicherungsprodukte und -dienstleistungen. Aegon Ireland bieten derzeit im Vereinigten Königreich und in Deutschland zwei Lebensversicherungs-Produktlinien an. Die deutsche Zweigniederlassung des Unternehmens vertreibt die Lebensversicherungsprodukte. |
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben: M.8621 — Apollo Management LP/Aegon Ireland plc Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.