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Document 52017M8600

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8600 — Artsana/Prénatal Retail Group) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 295 vom 6.9.2017, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 295/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8600 — Artsana/Prénatal Retail Group)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 295/06)

1.

Am 30. August 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäische Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Artsana SpA („Artsana“, Italien), das gemeinsam von Investindustrial Group (Vereinigtes Königreich) und Catelli Srl (Italien) kontrolliert wird, übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Prénatal Retail Group SpA („PRG“, Italien), das derzeit unter der gemeinsamen Kontrolle von Artsana und Giocchi Preziosi S.p.A. steht.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Artsana: Herstellung und Lieferung von Säuglingspflege- und Kosmetikprodukten sowie Einzelhandelsverkauf von Babypflegeprodukten mittels spezialisierter Geschäfte;

—   PRG: Einzelhandel mit Babypflegeprodukten und Spielzeug mittels der spezialisierten Geschäfte Prénatal, Bimbo Store, Toys Center und King Jouet.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8600 — Artsana/Prénatal Retail Group per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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