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Document 52017M8570

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8570 — CTDI EU / Regenersis EMEA) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 268 vom 12.8.2017, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 268/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8570 — CTDI EU / Regenersis EMEA)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 268/06)

1.

Am 7. August 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen CTDI GmbH („CTDI EU“, Deutschland), das gemeinsam von Communication Test Design, Inc. (USA) und der Deutschen Telekom AG (Deutschland) kontrolliert wird, übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über das Geschäft des Unternehmens Regenersis (Depot) Services Ltd. in der EMEA-Region (Europa, Mittlerer Osten, Afrika) („Regenersis EMEA“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   CTDI EU: Instandsetzung und Instandhaltung von Telekommunikationsnetzinfrastruktur sowie Reparatur und Wartung anderer elektronischer Geräte

—   Regenersis EMEA: Reparatur und Wartung von elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen, Smartphones, Set-Top-Boxen und Medien- und Unterhaltungselektronikgeräten sowie von Bürogeräten wie Laptops, von elektronischen Zahlungssystemen, industriellen Anwendungen und medizinischen Geräten

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8570 — CTDI EU / Regenersis EMEA per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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