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Document 52017M8546
Non-opposition to a notified concentration (Case M.8546 — Intermediate Capital Group/Domusvi Group) (Text with EEA relevance. )
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.8546 — Intermediate Capital Group/Domusvi Group) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.8546 — Intermediate Capital Group/Domusvi Group) (Text von Bedeutung für den EWR. )
ABl. C 292 vom 2.9.2017, p. 2–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 292/2 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache M.8546 — Intermediate Capital Group/Domusvi Group)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2017/C 292/02)
Am 14. Juli 2017 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:
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der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden; |
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der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32017M8546 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht. |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.