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Document 52017IR6048

    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur

    COR 2017/06048

    ABl. C 361 vom 5.10.2018, p. 19–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.10.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 361/19


    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur

    (2018/C 361/05)

    Berichterstatterin:

    Tanya HRISTOVA (BG/EVP), Bürgermeisterin von Gabrovo

    Referenzdokumente:

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur: Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017

    COM(2017) 673 final

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

    COM(2018) 23 final

    I.   EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN

    Änderung 1

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

    Erwägungsgrund 2

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    (2)

    Von diesen Wertvorstellungen geleitet ist es der Union gelungen, Länder, Gemeinschaften und Menschen in einem einzigartigen politischen Projekt zusammenzuführen und die längste Friedenszeit in Europa zu ermöglichen, die wiederum soziale Stabilität und wirtschaftlichen Wohlstand mit sich gebracht hat. Mit der Annahme der im Vertrag festgelegten Werte durch die Mitgliedstaaten wurde eine gemeinsame Basis geschaffen, die das charakteristische Merkmal europäischer Lebensart und Identität ist und der Union ihren Platz in der Welt gibt.

    (2)

    Von diesen Wertvorstellungen geleitet ist es der Union gelungen, Länder sowie ihre Regionen, Städte, ländlichen Gebiete, Gemeinschaften und Menschen in einem einzigartigen politischen Projekt zusammenzuführen und die längste Friedenszeit in Europa zu ermöglichen, die wiederum soziale Stabilität und wirtschaftlichen Wohlstand mit sich gebracht hat. Mit der Annahme der im Vertrag festgelegten Werte durch die Mitgliedstaaten wurde eine gemeinsame Basis geschaffen, die das charakteristische Merkmal europäischer Lebensart und Identität ist und der Union ihren Platz in der Welt gibt.

    Begründung

    Erübrigt sich.

    Änderung 2

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

    Erwägungsgrund 3

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    (3)

    Die Union und ihre Mitgliedstaaten stehen vor zahlreichen Herausforderungen, darunter Populismus, Fremdenfeindlichkeit, auf Spaltung zielender Nationalismus, Diskriminierung, Verbreitung von Falschmeldungen und -informationen sowie dem Problem der Radikalisierung. Diese Phänomene könnten die Fundamente unserer Demokratien ernsthaft gefährden, das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Institutionen untergraben und verhindern, dass ein Gefühl der Zugehörigkeit zu den europäischen Gesellschaften entsteht.

    (3)

    Die Union, ihre Mitgliedstaaten und ihre lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stehen vor zahlreichen Herausforderungen, darunter Populismus, Fremdenfeindlichkeit, auf Spaltung zielender Nationalismus, Diskriminierung, Verbreitung von Falschmeldungen und -informationen sowie dem Problem der Radikalisierung. Diese Phänomene könnten die Fundamente unserer Demokratien auf allen Regierungsebenen ernsthaft gefährden, das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Institutionen untergraben und verhindern, dass ein Gefühl der Zugehörigkeit zu den europäischen Gesellschaften entsteht.

    Begründung

    Erübrigt sich.

    Änderung 3

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

    Erwägungsgrund 4

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

     

    (5)

    Den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften kommt aufgrund ihrer Nähe zu den Bürgern Europas eine maßgebliche Rolle in Bildungs- und Kulturbelangen zu, denn sie werden von den Bürgern als diejenige Regierungsebene wahrgenommen, mit der sie unmittelbar in Kontakt kommen. Somit müssen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch weiterhin wesentlich an der Umsetzung und der Anpassung der vorgeschlagenen Maßnahmen und Reformen beteiligt sein und in den Frühphasen von Entscheidungsprozessen mitwirken, um effiziente und wirkungsvolle Ergebnisse zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass der Mehrwert der EU-Politik in den Bereichen Bildung und Kultur vor Ort erfahrbar wird.

    Begründung

    Erübrigt sich.

    Änderung 4

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

    Erwägungsgrund 12

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

     

    (13)

    Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass bei Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme den regionalen Unterschieden und den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen Rechnung getragen wird, die sich aus Kompetenzdefiziten und dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in der EU ergeben.

    Begründung

    Erübrigt sich.

    Änderung 5

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

    Erwägungsgrund 13

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    (13)

    Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen verstärken, um alle Ziele der Pariser Erklärung 2015 weiter umzusetzen. Vor allem gilt es, gemeinsame Werte als Einflussfaktoren für Zusammenhalt und Inklusion weiterhin zu fördern, die Umsetzung partizipativer Lernumgebungen auf allen Bildungsebenen zu unterstützen, die Ausbildung von Lehrkräften im Hinblick auf politische Bildung und Diversität zu verbessern sowie die Medienkompetenz aller Lernenden ebenso zu steigern wie ihre Fähigkeit, kritisch zu denken.

    (13)

    Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen verstärken, um alle Ziele der Pariser Erklärung 2015 weiter umzusetzen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit den notwendigen Instrumenten für die effiziente Umsetzung auszustatten. Vor allem gilt es, gemeinsame Werte als Einflussfaktoren für Zusammenhalt und Inklusion weiterhin zu fördern, die Umsetzung partizipativer Lernumgebungen auf allen Bildungsebenen zu unterstützen, die Ausbildung von Lehrkräften im Hinblick auf politische Bildung und Diversität zu verbessern sowie die Medienkompetenz aller Lernenden ebenso zu steigern wie ihre Fähigkeit, kritisch zu denken.

    Begründung

    Erübrigt sich.

    Änderung 6

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

    Erwägungsgrund 15

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    (15)

    Das Programm Erasmus+ zeigt, dass Mobilität und grenzübergreifende Kontakte der wirksamste Weg sind, um europäische Identität erfahrbar zu machen. Es ist von größter Bedeutung, dass alle Kategorien von Lernenden gleichermaßen von den Möglichkeiten profitieren können, die dieses Programm bietet; insbesondere durch Schulaustauschprogramme zwischen den Mitgliedstaaten. Virtuelle Mobilität, vor allem im Rahmen des eTwinning-Netzwerks, ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, direkten Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern herzustellen, und sollte in den nächsten Jahren in größerem Umfang in Kombination mit physischer Mobilität genutzt werden.

    (15)

    Das Programm Erasmus+ zeigt, dass Mobilität und grenzübergreifende Kontakte der wirksamste Weg sind, um europäische Identität erfahrbar zu machen. Es ist von größter Bedeutung, dass alle Kategorien von Lernenden gleichermaßen von den Möglichkeiten profitieren können, die dieses Programm bietet; insbesondere durch Schulaustauschprogramme zwischen und in den Mitgliedstaaten. Virtuelle Mobilität, vor allem im Rahmen des eTwinning-Netzwerks, ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, direkten Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden herzustellen, und sollte in den nächsten Jahren in größerem Umfang in Kombination mit physischer Mobilität genutzt werden . In diesem Zusammenhang sollten neue Angebote für die kulturelle Mobilität konzipiert und bestehende Angebote erweitert werden.

    Begründung

    Erübrigt sich.

    Änderung 7

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

    Nummer 2

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

     

    3.     die Bürgernähe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre strategische Positionierung nutzen, die sie optimal dazu befähigt, die besonderen Bedürfnisse der kulturellen Gruppen in ihrem Hoheitsgebiet zu erkennen und auf sie einzugehen und die Grundlagen für einen funktionierenden interkulturellen Dialog und die Förderung der gemeinsamen Werte zu schaffen;

    Begründung

    Erübrigt sich.

    Änderung 8

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

    Nummer 4

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Ein inklusives Bildungsangebot

    Ein inklusives Bildungsangebot

    4.   inklusive Bildung für alle Lernenden fördern, insbesondere durch:

    4.   inklusive Bildung für alle Lernenden fördern, insbesondere durch:

    a)

    Inklusion aller Schülerinnen und Schüler in eine hochwertige Bildung ab dem frühen Kindesalter;

    a)

    Inklusion aller Schülerinnen und Schüler in eine hochwertige Bildung ab dem frühen Kindesalter und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden in Bezug auf den Zugang zu hochwertiger Bildung, einschließlich derjenigen, die einer sprachlichen, religiösen, ethnischen oder anderen Minderheit angehören ;

    b)

    ein geeignetes Unterstützungsangebot für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende entsprechend ihren Bedürfnissen, einschließlich jener aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, mit Migrationshintergrund, mit besonderen Bildungsbedürfnissen und hochbegabter Lernender ;

    b)

    ein geeignetes Unterstützungs- und Begleitungsangebot für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende entsprechend ihren Bedürfnissen, einschließlich jener aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, jener mit Migrationshintergrund, darunter auch Flüchtlinge, die sich als EU-Bürger integrieren wollen, jener mit besonderen Bildungsbedürfnissen und der leistungsstärksten Lernenden ;

    c)

    einen einfacheren Wechsel zwischen verschiedenen Bildungsstufen und das Angebot einer angemessenen Bildungs- und Berufsberatung.

    c)

    die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Lernenden in geografisch und demografisch benachteiligten Regionen der EU, einschließlich derjenigen aus Regionen in äußerster Randlage ;

     

    d)

    einen einfacheren Wechsel zwischen verschiedenen Bildungsstufen und das Angebot einer angemessenen Bildungs- und Berufsberatung sowie die Bereitstellung lebenslanger Unterstützung und von Möglichkeiten zur lebensbegleitenden Weiterbildung für alle Lernenden ;

     

    e)

    die Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung, damit dem Sprachunterricht bereits in den Grundschullehrplänen ein höherer Stellenwert eingeräumt werden kann, nicht nur da der frühe Spracherwerb für am wirksamsten gehalten wird, sondern auch weil mangelnde Fremdsprachenkenntnisse als eines der größten Hindernisse für die Freizügigkeit gelten und die europäische Wirtschaft Arbeitskräfte mit Fremdsprachenkenntnissen braucht;

     

    f)

    Maßnahmen, die Jugendlichen den Erwerb und Ausbau zusätzlicher Fähigkeiten durch formales und nicht-formales Lernen ermöglichen, da sie so nicht nur ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern, weil ihre Qualifikationen den Erfordernissen des Arbeitsmarkts besser gerecht werden, sondern weil sie auch aktiver an Solidaritätsprojekten und der Gestaltung der Zukunft Europas mitwirken können  (1) .

    Begründung

    Teilweise Weiterentwicklung der Ausführungen zur Ausrichtung auf besondere Bildungsbedürfnisse und die Chancengleichheit bei gleichzeitiger Hinzufügung der Dimension der lebenslangen Begleitung und lebensbegleitenden Weiterbildung, da die Bildung nicht auf Lernende eines bestimmten Alters beschränkt sein sollte.

    Änderung 9

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

    Nummer 6

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Förderung einer europäischen Dimension im Unterricht

    Förderung einer europäischen Dimension im Unterricht

    6.   eine europäische Dimension im Unterricht fördern, indem sie dazu anregen,

    6.   eine europäische Dimension im Unterricht fördern, indem sie dazu anregen,

    a)

    das Verständnis des europäischen Kontextes und des gemeinsamen Erbes sowie das Bewusstsein für die Diversität der Mitgliedstaaten der Union zu vertiefen;

    a)

    das Verständnis des europäischen Kontextes und des gemeinsamen Erbes sowie das Bewusstsein für die Diversität der Mitgliedstaaten der Union und die Vielschichtigkeit der subnationalen Strukturen zu vertiefen , um das Verständnis eines gemeinsamen europäischen kulturellen Erbes zu fördern ;

    b)

    das Wissen über die Entstehungsgeschichte und die Funktionsweise der Union zu erweitern;

    b)

    das Wissen über die Entstehungsgeschichte und die Funktionsweise der Union einschließlich der Rechte von Unionsbürgern zu erweitern;

    c)

    dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte am eTwinning-Netzwerk und an grenzübergreifender Mobilität, vor allem für Schulen, teilnehmen;

    c)

    dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte am eTwinning-Netzwerk und an grenzübergreifender Mobilität, vor allem für Schulen, teilnehmen;

    d)

    Projekte vor Ort durchzuführen, um Bildungseinrichtungen für die Europäische Union zu sensibilisieren, insbesondere durch direkte Interaktion mit den jungen Menschen.

    d)

    Projekte vor Ort durchzuführen, um Bildungseinrichtungen für die Europäische Union zu sensibilisieren, insbesondere durch direkte Interaktion mit den jungen Menschen auf lokaler und regionaler Ebene als der Regierungsebene mit der größten Bürgernähe ;

     

    e)

    aufgeschlossen für lebenslanges Lernen zu sein, das die Erwachsenenbildung einschließt, jedoch nicht auf sie beschränkt ist, und eine Haltung des beständigen Hinterfragens und Strebens nach Wissen und Kompetenz zu kultivieren, die bereits im Grund- und Vorschulalter angelegt wird und in allen Phasen des Bildungswegs fortgeführt werden sollte;

     

    f)

    sich stärker mit dem Themenkomplex Digitalisierung der europäischen Gesellschaft zu befassen, um Lernenden zu vermitteln, worum es bei Computerprogrammen geht, und die Kompetenzen in puncto Internetsicherheit und Umgang mit Medien zu verbessern;

     

    g)

    allen Studierenden in Europa mindestens eine Erfahrung in einem Unternehmen zu ermöglichen, um sowohl in der formalen als auch in der informellen Bildung stärker auf unternehmenspraktische sowie projekt- und problembasierte Lernmethoden zurückzugreifen .

    Begründung

    Die Vielfalt der subnationalen Strukturen in den EU-Mitgliedstaaten ist ein wesentlicher Aspekt des politischen und kulturellen Erbes der EU und ein wichtiger Bezugspunkt für die Gestaltung einer aktiven Bürgerschaft auf Grundlage der Rechte aus der Unionsbürgerschaft.

    Änderung 10

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

    Nummer 7

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    Unterstützung für Lehrkräfte und den Unterricht

    Unterstützung für Lehrkräfte und den Unterricht

    7.   es Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern sowie akademischem Personal ermöglichen, gemeinsame Werte zu fördern und inklusive Bildung anzubieten, und zwar durch

    7.   es Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern sowie akademischem Personal ermöglichen, gemeinsame Werte zu fördern und inklusive Bildung anzubieten, und zwar durch

    a)

    Maßnahmen, die Lehrkräfte, Schulleiter/innen und akademisches Personal befähigen, gemeinsame Werte zu vermitteln, aktive Bürgerschaft zu fördern und gleichzeitig ein Zugehörigkeitsgefühl entstehen zu lassen und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Lernenden gerecht zu werden; und

    a)

    Maßnahmen, die Lehrkräfte, Schulleiter/innen und akademisches Personal befähigen, gemeinsame Werte zu vermitteln, aktive Bürgerschaft zu fördern und gleichzeitig ein Zugehörigkeitsgefühl entstehen zu lassen und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Lernenden gerecht zu werden;

    b)

    die Förderung von Austauschprojekten und Peer-Learning-Programmen sowie im Rahmen von Beratung und Mentoring für Lehrkräfte und akademisches Personal.

    b)

    die Förderung des Austauschs bewährter Verfahrensweisen und von Peer-Learning-Programmen, Beratung und Mentoring für Lehrkräfte und akademisches Personal sowie Mobilität im Rahmen des Programms Erasmus+  (1) und

    c)

    die Förderung von Maßnahmen zur Erleichterung eines Austauschs zwischen den Lehrkräften und den Eltern/Betreuern, um für engere Beziehungen zwischen der Schule und dem familiären/heimischen Umfeld zu sorgen und einen ständigen Dialog zu fördern, was von größter Bedeutung für eine erfolgreiche schulische Integration und die allgemeine Sozialisierung der Lernenden ist.

    Begründung

    Änderung 11

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

    Nummer 11

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

     

    12.     die Verfügbarkeit der erforderlichen schnellen Internetanschlüsse und digitalen Ausrüstungen in allen öffentlichen Institutionen, Schulen und Bildungseinrichtungen in der EU, insbesondere in geografisch, demografisch oder sozial benachteiligten Gebieten, sicherstellen, um zu verhindern, dass sich im digitalen Zeitalter die Kluft in Bildung und Kultur immer weiter vertieft.

    Begründung

    Erübrigt sich.

    Änderung 12

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht

    Nummer 15

    Vorschlag der Europäischen Kommission

    Änderung des AdR

    15.   die als Reaktion auf diese Empfehlung getroffenen Maßnahmen zu bewerten und zu evaluieren, insbesondere mithilfe des ET 2020 Rahmens, einschließlich des Anzeigers für die allgemeine und berufliche Bildung.

    15.   die als Reaktion auf diese Empfehlung getroffenen Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters und mithilfe des ET 2020 Rahmens, einschließlich des Anzeigers für die allgemeine und berufliche Bildung , jährlich zu bewerten und zu evaluieren .

    Begründung

    Durch die Berücksichtigung dieser Dimension beim Europäischen Semester würde eine effiziente Überwachung und Evaluierung der Fortschritte in diesem Bereich ermöglicht.

    II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Allgemeine Bemerkungen

    1.

    begrüßt die allgemeine Vision eines europäischen Bildungsraums und teilt die Auffassung, dass Bildung und Kultur wichtige Faktoren sind, um Europa vor dem Hintergrund einer beschleunigten Globalisierung und der gegenwärtigen geopolitischen Entwicklungen widerstandsfähiger zu machen;

    2.

    schließt sich auch der Auffassung an, dass der zentrale Wertekanon, auf den sich die Europäische Union gründet und zu dem sich alle EU-Mitgliedstaaten mit ihrem Beitritt zur EU bekannt haben, stärker gefördert werden muss; hebt in diesem Zusammenhang hervor, wie wichtig es ist, sich dauerhaft und gemeinsam für die Wahrung dieser Werte als Kernstück der europäischen Identität zu engagieren, welche eine aktive, in der Vielfalt der Kulturen verankerte europäische Bürgerschaft erfordert;

    3.

    betont, dass Bildung und Kultur umfassende Auswirkungen auf alle Lebensbereiche — insbesondere auf die Stärkung der Gesellschaft — haben und mithin Schlüsselinstrumente für eine stärkere kulturelle Integration zwischen den EU-Bürgern sind, wodurch die soziale Inklusion gefördert wird; weist darauf hin, dass der staatsbürgerlichen Bildung in diesem Zusammenhang zentrale Bedeutung zukommt, und hebt hervor, dass Sensibilisierungskampagnen zu Fragen der EU-Bürgerschaft in erster Linie auf junge Menschen ausgerichtet werden sollten (1);

    4.

    weist darauf hin, dass für die Bildungs- und Kulturpolitik in erster Linie die Mitgliedstaaten und ihre regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zuständig sind und dass die EU nach Artikel 6 des AEUV nur Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung ihrer Maßnahmen und zur Förderung von Initiativen für die regionale und territoriale Zusammenarbeit in diesen Bereichen durchführen soll; betont, dass jedwede Maßnahme der EU in diesem Bereich unter dem Aspekt der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit voll und ganz gerechtfertigt sein muss;

    5.

    unterstreicht die Rolle der Kultur als einen wichtigen identitätsbildenden Faktor und daher die Notwendigkeit zur Stärkung europäischer Identität über die Kultur, um die Legitimität der demokratischen Strukturen auf der europäischen Ebene zu fördern, und befürwortet daher Maßnahmen, mit denen der Eigenwert künstlerischer und kultureller Ausdrucksformen unter den Europäern bekannt gemacht und verbreitet wird, um die gemeinsamen kulturellen Elemente unserer europäischen Identität zu verstärken;

    6.

    weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern Europas eine maßgebliche Rolle in der Bildungs- und Kulturpolitik spielen, und betont nachdrücklich, dass ihnen auch weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung und Anpassung der vorgeschlagenen Maßnahmen und Reformen zukommt;

    7.

    sieht bei der vorgeschlagenen Maßnahme in ihrer derzeitigen Form keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität und unterstreicht, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unbedingt gewahrt werden muss, um zusätzliche finanzielle oder administrative Belastungen zu vermeiden, gleichzeitig aber auch dafür gesorgt werden muss, dass politische Maßnahmen und Programme in den Bereichen Bildung und Kulturerbe im kommenden MFR starke finanzielle Unterstützung erhalten;

    Europäische Agenda

    8.

    stimmt der Bedeutung der aufgeführten wichtigen Entwicklungen zu, weist jedoch darauf hin, dass sie nicht isoliert voneinander zu betrachten sind und fordert, dass untersucht werden sollte, inwiefern sie in Wechselwirkung zueinander stehen;

    9.

    ist der Auffassung, dass bei der Bekanntmachung und Verbreitung des europäischen Projekts die Bedeutung des Europe-Direct-Netzes hervorgehoben werden muss, mit dem unter anderem das Ziel verfolgt wird, unter den EU-Bürgern Informationen über alle Aspekte im Zusammenhang mit diesem Projekt zu verbreiten;

    10.

    spricht sich vorbehaltslos für die Verankerung eines Rechts auf Bildung und Ausbildung in der europäischen Säule für soziale Rechte als ein grundlegendes soziales Recht und Menschenrecht aus (2);

    Europäische Identität und Bewusstsein für das kulturelle Erbe

    11.

    betont, wie wichtig die in der Charta der Grundrechte verankerten Werte der EU — Würde des Menschen, Freiheit, Gleichheit und Solidarität — für das Gemeinwohl sind; fordert daher mehr Inklusion, die Achtung des geistig-religiösen und sittlichen Erbes der Völker Europas und eine Aufwertung von Initiativen zur Förderung eines besseren Zusammenlebens;

    12.

    bekräftigt, wie wichtig es ist, der Bekanntmachung und Verbreitung der europäischen Kultur, Geschichte und Identität Aufmerksamkeit und Ressourcen zu widmen. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auszuweiten, um möglichst viele diesem Ziel dienende Initiativen fördern zu können;

    13.

    hebt die Bedeutung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Handeln der EU hervor und betont im Einklang mit dem Bericht „Auf die Bürger der EU zugehen: Die Chance nutzen“ die zentrale Bedeutung, die dem Konzept der „Gemeinschaft“ zukommt, „in dem der lokale, regionale, nationale und internationale Kontext, in dem Individuen leben, zu einem gemeinsamen öffentlichen Raum zusammengefasst wird, in dem diese auf der Basis einer Wertegemeinschaft gemeinschaftlich handeln können“ (3). Daher sollten die bestehenden regionalen und nationalen Zugehörigkeitsbegriffe um die europäische Identität und gemeinsame Werte ergänzt werden, um so eine Bürgerschaft auf mehreren Ebenen zu fördern, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 2 des Vertrags von Lissabon vorgesehen ist;

    14.

    verweist erneut auf die Bedeutung des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 für die Förderung des kulturellen Bewusstseins sowie auf die Rolle der Kultur als identitätsstiftendes und partizipationsförderndes Element;

    15.

    fordert eine stärkere Zusammenarbeit sowohl mit den Mitgliedstaaten als auch den Regionen und Städten, um eine europäische Zukunftsvision zu entwickeln und den Projekten und Initiativen der EU mehr Sichtbarkeit zu verleihen, was derzeit dadurch unterlaufen wird, dass Erfolge häufig auf das Konto der Nationalstaaten und Misserfolge auf jenes der EU verbucht werden, wie Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union im Jahr 2016 betonte;

    16.

    fordert konkrete Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Bekanntmachung europäischer traditioneller Kunst- und Handwerksformen, Initiativen und Aktivitäten im Bereich des lebenden Erbes und der Geschichte sowie anderer kultureller und künstlerischer Initiativen und Aktivitäten, die zur Kultur der heutigen Gesellschaft in Europa gehören und eine gemeinsame Identität fördern, da diese interaktiven Charakter haben und somit das Lernen durch Praxis und das kulturelle Engagement erleichtern;

    17.

    fordert daher, dass das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018 in strategische Initiativen zur Unterstützung der regionalen kulturellen Entwicklung, für ein besseres gegenseitiges Kennenlernen und zur Eröffnung neuer Möglichkeiten für nachhaltigen Kulturtourismus integriert wird. Diese Initiativen ließen sich über das Programm „Kreatives Europa“ finanzieren, wodurch die Verbreitung des europäischen Kulturerbes nach 2018 gefördert würde;

    18.

    fordert, im Rahmen dieser Initiative zur Stärkung der europäischen Identität auf das europäische Kulturerbe-Siegel zurückzugreifen und dieses enger mit den Regionen zu verknüpfen, die Verfahren für die Auswahl neuer Orte, die sich um dieses Siegel bewerben, klarzustellen, seine Bekanntmachung zu fördern und wirksame Maßnahmen zu seiner Verbreitung zu ergreifen;

    19.

    regt die Erschließung neuer und den Ausbau bestehender Möglichkeiten der kulturellen Mobilität für alle Regionen, einschließlich entlegenerer Gebiete wie Regionen in äußerster Randlage und Inselregionen an;

    20.

    betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften strategisch am besten positioniert sind, um die besonderen Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen auf ihrem Gebiet zu analysieren und darauf einzugehen, die Grundlagen für einen wirksamen interkulturellen Dialog zu legen und die Bürger für die gemeinsame europäische Kultur zu sensibilisieren und ihnen den Zugang dazu zu erleichtern;

    21.

    verweist darauf, wie wichtig es ist, neue Nutzungen und Anwendungen für das kulturelle Erbe vorzusehen, die Kultur- und Kreativwirtschaft weiter zu entwickeln und die künftigen Fachkräfte im Kulturbereich aus- und fortzubilden;

    22.

    streicht die Rolle der Kultur als Mittel zur Annäherung zwischen den Völkern heraus, weil mit ihr kulturelle und sprachliche Verbindungen geknüpft werden können. Sie ermöglicht es zudem, den politischen und wirtschaftlichen Dialog auf den Weg zu bringen, denn sie fördert das gegenseitige Verständnis und schafft Vertrauen, Interesse füreinander und Achtung zwischen den Staaten;

    23.

    verweist auf die Notwendigkeit, die jungen Menschen in Europa mit der europäischen Kultur und den aus ihr entstandenen Werten vertraut zu machen;

    Bildung

    24.

    macht deutlich, dass sich die Digitalisierung der Gesellschaft auch in der Bildung in Europa als das EU-Projekt mit dem zurzeit größten transformativen Potenzial erweisen könnte. Dabei handelt es sich um einen allmählichen, vielschichtigen Prozess, durch den sich nicht nur die Unterrichtserfahrungen von Schülern und Studierenden aller Altersgruppen zwangsläufig weiterentwickeln werden, sondern auch die Kommunikation, Bewertung, Steuerung und Verwaltung sowie die Datenerfassung und -analyse auf allen Bildungsstufen;

    25.

    weist auf den Missbrauch digitaler Ressourcen hin, die in den Händen antidemokratischer Kräfte zu einem gefährlichen Propagandainstrument werden können; begrüßt daher die Mitteilung der Europäischen Kommission „Bekämpfung von Desinformation im Internet — ein europäisches Konzept“ (4), in dem im Großen und Ganzen die vier Grundsätze Transparenz, Integrität, Partizipation und Kooperation aufgegriffen werden, die in dem Bericht „Auf die Bürger der EU zugehen: Die Chance nutzen“ (5) aufgezeigt werden;

    26.

    zeigt sich besorgt über die Aussage der Kommission, dass „viele Schulen […] noch nicht über eine Hochgeschwindigkeitsdatenverbindung und digitale Ausrüstung [verfügen]“. Verstärkt wird dies durch den Umstand, dass sich viele dieser Schulen in Regionen befinden, die mit demografischen, geografischen und sozialen Herausforderungen konfrontiert sind — einschließlich der Inselregionen, entlegenen Regionen und Regionen in äußerster Randlage —, sodass sich Bildungs- und Ausbildungsunterschiede künftig verschärfen und nicht verringern werden, wenn nicht rasch Abhilfe geschaffen wird;

    27.

    betont, dass die Digitalisierung zusätzliche Anforderungen an die Qualifikationen und Kompetenzen der Lehrkräfte stellt und dass bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung des Bildungspersonals für eine rechtzeitige und adäquate Vorbereitung gesorgt werden muss; weist gleichzeitig darauf hin, dass dies Chancen für innovative Unterrichtsmethoden und Interaktion bieten könnte;

    28.

    weist weiterhin warnend darauf hin, dass durch die Digitalisierung die Angriffsfläche für mögliche Bedrohungen durch Cyberkriminalität vergrößert und deren Einfluss erhöht wird; dies gilt umso mehr angesichts der kritischen und personenbezogenen Daten, die von Schulen erhoben und verwaltet werden;

    29.

    empfiehlt in Bezug auf die vorhergehende Ziffer nachdrücklich die Anwendung des Grundsatzes der eingebauten Sicherheit („security by design“) auf Bildungssoftware sowie auf jegliche von Bildungseinrichtungen verwendete Software oder Datenbanken; für die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten sollten transparente Verfahren eingeführt werden;

    30.

    plädiert angesichts der Tatsache, dass Grundhaltungen, Werte und Identität größtenteils in der Familie und im breiteren häuslichen Umfeld im Allgemeinen geformt werden, für die Einleitung von Maßnahmen zur aktiven Zusammenarbeit mit den Eltern, um so die Beziehungen zwischen Eltern und Schule sowie allgemein ein ganzheitliches Schulkonzept zu stärken;

    31.

    macht darauf aufmerksam, dass unzureichende Sprachkenntnisse ein wesentliches Hindernis für die Arbeitnehmerfreizügigkeit sind, und betont, dass es Initiativen des lebensbegleitenden Lernens sowie einführende und fortlaufende Programme für den Erwerb von Fremdsprachen der Erwerbsbevölkerung und den Fachkräften in der Europäischen Union ermöglichen, den Anforderungen des Arbeitsmarkts besser gerecht zu werden;

    32.

    weist darauf hin, dass gemeinhin davon ausgegangen wird, dass Sprachen in jungen Jahren wirksamer erlernt werden können, und spricht sich dafür aus, dem Sprachunterricht in den Grundschullehrplänen einen höheren Stellenwert einzuräumen;

    33.

    schlägt vor, dass die Regierungsebene, die für die Aufstellung der Schullehrpläne zuständig ist, einen zusätzlichen Schwerpunkt auf kulturelle und völkerkundliche Aspekte der Geschichte mit einer kritischen und weltanschaulichen Analyse gestützt auf die universellen Werte im Rahmen der Vielfalt legt und in den Lehrplänen ein Kapitel über die Europäische Union vorsieht, in dem die Rolle der Menschenrechte, des Ideals der Unionsbürgerschaft und der Weltoffenheit in deren Ausgestaltung betont wird; schlägt daher vor, weiter mit Kulturakteuren auf lokaler Ebene zusammenzuarbeiten, etwa um ergänzend zu den Schullehrplänen Kulturbildungspläne zu erarbeiten und konkrete kulturelle Kennenlernangebote („Kulturpfade“) anzubieten, um das örtliche Kultur- und Kunstangebot vorzustellen;

    34.

    fordert außerdem, dass für die Digitalisierung der Gesellschaft relevante Themen stärker in den Vordergrund gerückt werden, um die Lernenden an Kodierungskonzepte heranzuführen und Fähigkeiten nicht nur in Bezug auf die technischen Werkzeuge, sondern auch im Hinblick auf Ethik, kritische Analyse und Reflexion auf den Gebieten Cybersicherheit, soziale Vernetzung und Medienkompetenz zu vermitteln;

    35.

    unterstützt die Absicht, allen Studierenden oder Auszubildenden in Europa mindestens eine Erfahrung in einem Unternehmen zu ermöglichen, unter Umständen in einem anderen EU-Mitgliedstaat, und empfiehlt, sowohl in der formalen als auch in der informellen Bildung sowie in Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und sonstigen privaten oder öffentlichen Einrichtungen stärker auf unternehmenspraktische sowie projekt- und problembasierte Lernmethoden zurückzugreifen, wodurch der Unternehmergeist und die Kreativität gefördert werden; fordert daher mehr Zusammenarbeit zwischen den Schulen, der Privatwirtschaft und Organisationen des dritten Sektors sowie die Konzipierung von Lehrplänen, die darauf abzielen, die Qualifikationen der Schülerinnen und Schüler auf den Arbeitsmarktbedarf abzustimmen;

    36.

    unterstützt die Maßnahmen zur Gewährleistung von Chancengleichheit für alle Schüler, Auszubildenden und Studierenden und zur Verringerung von Ungleichheiten und empfiehlt, die Ursachen dieser Ungleichheiten eingehend zu untersuchen, um die Wirksamkeit europäischer Initiativen auf diesem Gebiet zu verbessern;

    37.

    rät ausdrücklich, „über Chancengleichheit hinausgehen“ im Sinne von „gleiche Chancen bieten“ als Mittel zur Gewährleistung der Inklusion zu verstehen, was entschlossene Maßnahmen erfordert. Derartige Maßnahmen dürfen sich nicht darauf beschränken, die Folgen von Problemen wie Ungleichheit, Unterrepräsentation und Ausgrenzung anzugehen, indem die Bildungschancen neu ausbalanciert werden. Stattdessen sollten die Behörden ihre Maßnahmen auf die Beseitigung der Ursachen ausrichten und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinschaften helfen, diese zu überwinden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Ebene mit der größten Bürgernähe sollten in ihren Kompetenzen zur Erforschung, Konzipierung und Umsetzung derartiger Maßnahmen im Einklang mit dem Bedarf der örtlichen Gemeinschaften gestärkt werden;

    38.

    betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, bei Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme die regionalen Unterschiede zu berücksichtigen und in den Bildungssystemen der EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Grundlagen zu schaffen, um so die wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu vermeiden, die sich durch Kompetenzdefizite und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in der EU ergeben; weist außerdem darauf hin, dass die EU „das Know-how von Vertretern der Zivilgesellschaft in vollem Umfang anerkennen und sich zunutze machen“ muss, damit sie „wieder in Kontakt mit den Organisationen an der Basis treten kann“ (6);

    39.

    bekräftigt die Bedeutung eines gemeinsamen Rahmens für die Anerkennung nicht formaler und informeller Bildung, um die Einführung einschlägiger nationaler Verfahren zu erleichtern;

    40.

    unterstützt nachdrücklich die Förderung des Programms Erasmus+ mit dem Ziel, die Zahl der Teilnehmer zu verdoppeln, um bis 2025 auch Lernende aus benachteiligten Verhältnissen zu erreichen und das Programm auf lebensbegleitendes Lernen und die Mobilität des Lehrpersonals auszuweiten; auf diese Weise würde die Mobilität aller Studierenden — einschließlich derjenigen aus entlegenen Regionen, Inselregionen und Regionen in äußerster Randlage — unter gleichen Bedingungen gewährleistet, unabhängig davon, wo sie leben;

    41.

    empfiehlt, dass die EU-Institutionen dazu angehalten und dabei unterstützt werden, rasch zu reagieren und proaktiv umfassende Daten bereitzustellen, um Desinformationskampagnen und den derzeit im Trend liegenden Falschmeldungen zu begegnen. Zudem können mithilfe moderner Webtechnologien bessere Instrumente zur Beantwortung der Fragen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger angeboten werden;

    42.

    weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu den Mitteln aus dem Programm Erasmus+ dafür gesorgt werden muss, dass alle Unionsbürgerinnen und -bürger über einen gleichberechtigten Zugang zu Information und Unterstützung verfügen. Deshalb sollten besondere Vorkehrungen getroffen werden, um auch Lernende aus benachteiligten Verhältnissen zu erreichen. Indem den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit eingeräumt würde, die Bevölkerung und die Organisationen vor Ort bei der Teilnahme an dem Programm zu unterstützen, könnte Erasmus+ auf nachhaltige und effiziente Weise ausgeweitet werden;

    43.

    spricht sich dafür aus, Maßnahmen zu ergreifen, die auf eine Stärkung der Verwaltungskapazitäten der bestehenden Erasmus+-Büros abzielen, wie z. B. kurzfristiger Personalaustausch, Informationstage zu Verwaltungsfragen sowie weitere Maßnahmen, die nötig sind, um die Qualifikationslücken in der Erasmus+-Verwaltung in den einzelnen Bildungseinrichtungen zu verringern, die wiederum die Ursache für die Chancenungleichheit von Studierenden dieser Institutionen darstellen;

    44.

    schlägt vor, Maßnahmen auf dem Gebiet der Bürgerwissenschaft und der mit ihr verbundenen weltanschaulichen Fragen in das Programm Erasmus+ aufzunehmen, da sie für das lebensbegleitende Lernen von Belang sind, zur Herausbildung starker Rollenvorbilder Gleichaltriger beitragen können und für die Förderung von Geistes- und Sozialwissenschaften und MINT-Fächern wichtig sind;

    45.

    macht deutlich, dass lebensbegleitendes Lernen zwar Erwachsenbildung miteinschließt, aber nicht damit gleichgesetzt werden kann. Durch die Erwachsenenbildung wird dem wachsenden Schulungsbedarf der erwachsenen Bevölkerung, der sich aus dem Wandel der Arbeitswelt ergibt, Rechnung getragen, und es werden weitere Qualifikationen und gesellschaftliche Fähigkeiten im Rahmen des lebenslangen Lernens vermittelt. Es setzt ein durch ständige Wissbegierde geprägtes Denken und das Streben nach Wissen und Spitzenleistungen voraus, was bereits in der Grundschulbildung (oder davor) kultiviert werden kann und durchgängig auf allen Bildungsstufen berücksichtigt werden sollte;

    46.

    ist sich bewusst, dass zur Stärkung von Erasmus+ beträchtliche Finanzmittel und einfachere Verfahren erforderlich sind, damit die Ziele des Programms erreicht werden können. Da das Vereinigte Königreich derzeit ein wichtiger Akteur in diesem Programm ist, fordert der AdR dazu auf, in den laufenden Verhandlungen dafür zu sorgen, dass die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften im Vereinigten Königreich auch nach 2020 an europäischen Kooperationsprogrammen teilnehmen können, so wie dies bereits jetzt für andere Staaten, die nicht der EU angehören, der Fall ist;

    47.

    unterstützt mit Nachdruck vorrangige Maßnahmen zur Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme und fordert, dass Hochschulen in Randgebieten sowie in Regionen in äußerster Randlage und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dabei sollte von der Annahme ausgegangen werden, dass keine Hochschule peripher ist, sondern alle Hochschulen auch von regionaler Bedeutung sind oder sein sollten;

    Zentrale Maßnahmen

    48.

    begrüßt die zentralen politischen Vorschläge der Europäischen Kommission im Großen und Ganzen und unterstreicht, dass es wichtig ist, die ganze Gesellschaft in der EU und insbesondere junge Menschen bei der Konzipierung von Reformen der Bildungs- und Kulturpolitik einzubeziehen und ihnen zuzuhören;

    49.

    gibt zu bedenken, dass die Stärkung der europäischen Dimension von Euronews ein Schritt in die richtige Richtung ist, allerdings kann dies nur ein Teil einer viel umfassenderen Medien- und Informationspolitik und -strategie sein, mit der auf die jüngsten gesellschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen eingegangen wird.

    Brüssel, den 17. Mai 2018

    Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

    Karl-Heinz LAMBERTZ


    (1)   CDR 851/2017 — Investieren in Europas Jugend und das Europäische Solidaritätskorps.

    (1)   COR-2017-03139 — SEDEC-VI/029: Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung.

    (1)  CDR 1319/2017.

    (2)  CDR 3141/2017.

    (3)  „Auf die Bürger der EU zugehen: Die Chance nutzen“ (S. 10) von Luc Van den Brande, AdR-Mitglied und Sonderberater von Präsident Juncker für den Kontakt zu den Bürgern (https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/reaching-out-to-citizens-report_de.pdf).

    (4)  COM (2018) 236 final.

    (5)  https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/reaching-out-to-citizens-report_de.pdf.

    (6)  Van den Brande, Auf die Bürger der EU zugehen: Die Chance nutzen, S. 14.


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