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Document 52017IR6048
Opinion of the European Committee of the Regions — Strengthening European Identity through Education and Culture
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur
COR 2017/06048
ABl. C 361 vom 5.10.2018, p. 19–30
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
5.10.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 361/19 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur
(2018/C 361/05)
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I. EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN
Änderung 1
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht
Erwägungsgrund 2
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Erübrigt sich.
Änderung 2
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht
Erwägungsgrund 3
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Erübrigt sich.
Änderung 3
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht
Erwägungsgrund 4
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Erübrigt sich.
Änderung 4
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht
Erwägungsgrund 12
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Erübrigt sich.
Änderung 5
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht
Erwägungsgrund 13
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Erübrigt sich.
Änderung 6
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht
Erwägungsgrund 15
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Begründung
Erübrigt sich.
Änderung 7
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht
Nummer 2
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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3. die Bürgernähe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre strategische Positionierung nutzen, die sie optimal dazu befähigt, die besonderen Bedürfnisse der kulturellen Gruppen in ihrem Hoheitsgebiet zu erkennen und auf sie einzugehen und die Grundlagen für einen funktionierenden interkulturellen Dialog und die Förderung der gemeinsamen Werte zu schaffen; |
Begründung
Erübrigt sich.
Änderung 8
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht
Nummer 4
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Ein inklusives Bildungsangebot |
Ein inklusives Bildungsangebot |
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4. inklusive Bildung für alle Lernenden fördern, insbesondere durch: |
4. inklusive Bildung für alle Lernenden fördern, insbesondere durch: |
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Begründung
Teilweise Weiterentwicklung der Ausführungen zur Ausrichtung auf besondere Bildungsbedürfnisse und die Chancengleichheit bei gleichzeitiger Hinzufügung der Dimension der lebenslangen Begleitung und lebensbegleitenden Weiterbildung, da die Bildung nicht auf Lernende eines bestimmten Alters beschränkt sein sollte.
Änderung 9
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht
Nummer 6
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Förderung einer europäischen Dimension im Unterricht |
Förderung einer europäischen Dimension im Unterricht |
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6. eine europäische Dimension im Unterricht fördern, indem sie dazu anregen, |
6. eine europäische Dimension im Unterricht fördern, indem sie dazu anregen, |
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Begründung
Die Vielfalt der subnationalen Strukturen in den EU-Mitgliedstaaten ist ein wesentlicher Aspekt des politischen und kulturellen Erbes der EU und ein wichtiger Bezugspunkt für die Gestaltung einer aktiven Bürgerschaft auf Grundlage der Rechte aus der Unionsbürgerschaft.
Änderung 10
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht
Nummer 7
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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Unterstützung für Lehrkräfte und den Unterricht |
Unterstützung für Lehrkräfte und den Unterricht |
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7. es Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern sowie akademischem Personal ermöglichen, gemeinsame Werte zu fördern und inklusive Bildung anzubieten, und zwar durch |
7. es Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern sowie akademischem Personal ermöglichen, gemeinsame Werte zu fördern und inklusive Bildung anzubieten, und zwar durch |
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Begründung
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Änderung 11
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht
Nummer 11
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
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12. die Verfügbarkeit der erforderlichen schnellen Internetanschlüsse und digitalen Ausrüstungen in allen öffentlichen Institutionen, Schulen und Bildungseinrichtungen in der EU, insbesondere in geografisch, demografisch oder sozial benachteiligten Gebieten, sicherstellen, um zu verhindern, dass sich im digitalen Zeitalter die Kluft in Bildung und Kultur immer weiter vertieft. |
Begründung
Erübrigt sich.
Änderung 12
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht
Nummer 15
Vorschlag der Europäischen Kommission |
Änderung des AdR |
15. die als Reaktion auf diese Empfehlung getroffenen Maßnahmen zu bewerten und zu evaluieren, insbesondere mithilfe des ET 2020 Rahmens, einschließlich des Anzeigers für die allgemeine und berufliche Bildung. |
15. die als Reaktion auf diese Empfehlung getroffenen Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters und mithilfe des ET 2020 Rahmens, einschließlich des Anzeigers für die allgemeine und berufliche Bildung , jährlich zu bewerten und zu evaluieren . |
Begründung
Durch die Berücksichtigung dieser Dimension beim Europäischen Semester würde eine effiziente Überwachung und Evaluierung der Fortschritte in diesem Bereich ermöglicht.
II. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
Allgemeine Bemerkungen
1. |
begrüßt die allgemeine Vision eines europäischen Bildungsraums und teilt die Auffassung, dass Bildung und Kultur wichtige Faktoren sind, um Europa vor dem Hintergrund einer beschleunigten Globalisierung und der gegenwärtigen geopolitischen Entwicklungen widerstandsfähiger zu machen; |
2. |
schließt sich auch der Auffassung an, dass der zentrale Wertekanon, auf den sich die Europäische Union gründet und zu dem sich alle EU-Mitgliedstaaten mit ihrem Beitritt zur EU bekannt haben, stärker gefördert werden muss; hebt in diesem Zusammenhang hervor, wie wichtig es ist, sich dauerhaft und gemeinsam für die Wahrung dieser Werte als Kernstück der europäischen Identität zu engagieren, welche eine aktive, in der Vielfalt der Kulturen verankerte europäische Bürgerschaft erfordert; |
3. |
betont, dass Bildung und Kultur umfassende Auswirkungen auf alle Lebensbereiche — insbesondere auf die Stärkung der Gesellschaft — haben und mithin Schlüsselinstrumente für eine stärkere kulturelle Integration zwischen den EU-Bürgern sind, wodurch die soziale Inklusion gefördert wird; weist darauf hin, dass der staatsbürgerlichen Bildung in diesem Zusammenhang zentrale Bedeutung zukommt, und hebt hervor, dass Sensibilisierungskampagnen zu Fragen der EU-Bürgerschaft in erster Linie auf junge Menschen ausgerichtet werden sollten (1); |
4. |
weist darauf hin, dass für die Bildungs- und Kulturpolitik in erster Linie die Mitgliedstaaten und ihre regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zuständig sind und dass die EU nach Artikel 6 des AEUV nur Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung ihrer Maßnahmen und zur Förderung von Initiativen für die regionale und territoriale Zusammenarbeit in diesen Bereichen durchführen soll; betont, dass jedwede Maßnahme der EU in diesem Bereich unter dem Aspekt der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit voll und ganz gerechtfertigt sein muss; |
5. |
unterstreicht die Rolle der Kultur als einen wichtigen identitätsbildenden Faktor und daher die Notwendigkeit zur Stärkung europäischer Identität über die Kultur, um die Legitimität der demokratischen Strukturen auf der europäischen Ebene zu fördern, und befürwortet daher Maßnahmen, mit denen der Eigenwert künstlerischer und kultureller Ausdrucksformen unter den Europäern bekannt gemacht und verbreitet wird, um die gemeinsamen kulturellen Elemente unserer europäischen Identität zu verstärken; |
6. |
weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern Europas eine maßgebliche Rolle in der Bildungs- und Kulturpolitik spielen, und betont nachdrücklich, dass ihnen auch weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung und Anpassung der vorgeschlagenen Maßnahmen und Reformen zukommt; |
7. |
sieht bei der vorgeschlagenen Maßnahme in ihrer derzeitigen Form keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität und unterstreicht, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unbedingt gewahrt werden muss, um zusätzliche finanzielle oder administrative Belastungen zu vermeiden, gleichzeitig aber auch dafür gesorgt werden muss, dass politische Maßnahmen und Programme in den Bereichen Bildung und Kulturerbe im kommenden MFR starke finanzielle Unterstützung erhalten; |
Europäische Agenda
8. |
stimmt der Bedeutung der aufgeführten wichtigen Entwicklungen zu, weist jedoch darauf hin, dass sie nicht isoliert voneinander zu betrachten sind und fordert, dass untersucht werden sollte, inwiefern sie in Wechselwirkung zueinander stehen; |
9. |
ist der Auffassung, dass bei der Bekanntmachung und Verbreitung des europäischen Projekts die Bedeutung des Europe-Direct-Netzes hervorgehoben werden muss, mit dem unter anderem das Ziel verfolgt wird, unter den EU-Bürgern Informationen über alle Aspekte im Zusammenhang mit diesem Projekt zu verbreiten; |
10. |
spricht sich vorbehaltslos für die Verankerung eines Rechts auf Bildung und Ausbildung in der europäischen Säule für soziale Rechte als ein grundlegendes soziales Recht und Menschenrecht aus (2); |
Europäische Identität und Bewusstsein für das kulturelle Erbe
11. |
betont, wie wichtig die in der Charta der Grundrechte verankerten Werte der EU — Würde des Menschen, Freiheit, Gleichheit und Solidarität — für das Gemeinwohl sind; fordert daher mehr Inklusion, die Achtung des geistig-religiösen und sittlichen Erbes der Völker Europas und eine Aufwertung von Initiativen zur Förderung eines besseren Zusammenlebens; |
12. |
bekräftigt, wie wichtig es ist, der Bekanntmachung und Verbreitung der europäischen Kultur, Geschichte und Identität Aufmerksamkeit und Ressourcen zu widmen. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auszuweiten, um möglichst viele diesem Ziel dienende Initiativen fördern zu können; |
13. |
hebt die Bedeutung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Handeln der EU hervor und betont im Einklang mit dem Bericht „Auf die Bürger der EU zugehen: Die Chance nutzen“ die zentrale Bedeutung, die dem Konzept der „Gemeinschaft“ zukommt, „in dem der lokale, regionale, nationale und internationale Kontext, in dem Individuen leben, zu einem gemeinsamen öffentlichen Raum zusammengefasst wird, in dem diese auf der Basis einer Wertegemeinschaft gemeinschaftlich handeln können“ (3). Daher sollten die bestehenden regionalen und nationalen Zugehörigkeitsbegriffe um die europäische Identität und gemeinsame Werte ergänzt werden, um so eine Bürgerschaft auf mehreren Ebenen zu fördern, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 2 des Vertrags von Lissabon vorgesehen ist; |
14. |
verweist erneut auf die Bedeutung des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 für die Förderung des kulturellen Bewusstseins sowie auf die Rolle der Kultur als identitätsstiftendes und partizipationsförderndes Element; |
15. |
fordert eine stärkere Zusammenarbeit sowohl mit den Mitgliedstaaten als auch den Regionen und Städten, um eine europäische Zukunftsvision zu entwickeln und den Projekten und Initiativen der EU mehr Sichtbarkeit zu verleihen, was derzeit dadurch unterlaufen wird, dass Erfolge häufig auf das Konto der Nationalstaaten und Misserfolge auf jenes der EU verbucht werden, wie Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union im Jahr 2016 betonte; |
16. |
fordert konkrete Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Bekanntmachung europäischer traditioneller Kunst- und Handwerksformen, Initiativen und Aktivitäten im Bereich des lebenden Erbes und der Geschichte sowie anderer kultureller und künstlerischer Initiativen und Aktivitäten, die zur Kultur der heutigen Gesellschaft in Europa gehören und eine gemeinsame Identität fördern, da diese interaktiven Charakter haben und somit das Lernen durch Praxis und das kulturelle Engagement erleichtern; |
17. |
fordert daher, dass das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018 in strategische Initiativen zur Unterstützung der regionalen kulturellen Entwicklung, für ein besseres gegenseitiges Kennenlernen und zur Eröffnung neuer Möglichkeiten für nachhaltigen Kulturtourismus integriert wird. Diese Initiativen ließen sich über das Programm „Kreatives Europa“ finanzieren, wodurch die Verbreitung des europäischen Kulturerbes nach 2018 gefördert würde; |
18. |
fordert, im Rahmen dieser Initiative zur Stärkung der europäischen Identität auf das europäische Kulturerbe-Siegel zurückzugreifen und dieses enger mit den Regionen zu verknüpfen, die Verfahren für die Auswahl neuer Orte, die sich um dieses Siegel bewerben, klarzustellen, seine Bekanntmachung zu fördern und wirksame Maßnahmen zu seiner Verbreitung zu ergreifen; |
19. |
regt die Erschließung neuer und den Ausbau bestehender Möglichkeiten der kulturellen Mobilität für alle Regionen, einschließlich entlegenerer Gebiete wie Regionen in äußerster Randlage und Inselregionen an; |
20. |
betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften strategisch am besten positioniert sind, um die besonderen Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen auf ihrem Gebiet zu analysieren und darauf einzugehen, die Grundlagen für einen wirksamen interkulturellen Dialog zu legen und die Bürger für die gemeinsame europäische Kultur zu sensibilisieren und ihnen den Zugang dazu zu erleichtern; |
21. |
verweist darauf, wie wichtig es ist, neue Nutzungen und Anwendungen für das kulturelle Erbe vorzusehen, die Kultur- und Kreativwirtschaft weiter zu entwickeln und die künftigen Fachkräfte im Kulturbereich aus- und fortzubilden; |
22. |
streicht die Rolle der Kultur als Mittel zur Annäherung zwischen den Völkern heraus, weil mit ihr kulturelle und sprachliche Verbindungen geknüpft werden können. Sie ermöglicht es zudem, den politischen und wirtschaftlichen Dialog auf den Weg zu bringen, denn sie fördert das gegenseitige Verständnis und schafft Vertrauen, Interesse füreinander und Achtung zwischen den Staaten; |
23. |
verweist auf die Notwendigkeit, die jungen Menschen in Europa mit der europäischen Kultur und den aus ihr entstandenen Werten vertraut zu machen; |
Bildung
24. |
macht deutlich, dass sich die Digitalisierung der Gesellschaft auch in der Bildung in Europa als das EU-Projekt mit dem zurzeit größten transformativen Potenzial erweisen könnte. Dabei handelt es sich um einen allmählichen, vielschichtigen Prozess, durch den sich nicht nur die Unterrichtserfahrungen von Schülern und Studierenden aller Altersgruppen zwangsläufig weiterentwickeln werden, sondern auch die Kommunikation, Bewertung, Steuerung und Verwaltung sowie die Datenerfassung und -analyse auf allen Bildungsstufen; |
25. |
weist auf den Missbrauch digitaler Ressourcen hin, die in den Händen antidemokratischer Kräfte zu einem gefährlichen Propagandainstrument werden können; begrüßt daher die Mitteilung der Europäischen Kommission „Bekämpfung von Desinformation im Internet — ein europäisches Konzept“ (4), in dem im Großen und Ganzen die vier Grundsätze Transparenz, Integrität, Partizipation und Kooperation aufgegriffen werden, die in dem Bericht „Auf die Bürger der EU zugehen: Die Chance nutzen“ (5) aufgezeigt werden; |
26. |
zeigt sich besorgt über die Aussage der Kommission, dass „viele Schulen […] noch nicht über eine Hochgeschwindigkeitsdatenverbindung und digitale Ausrüstung [verfügen]“. Verstärkt wird dies durch den Umstand, dass sich viele dieser Schulen in Regionen befinden, die mit demografischen, geografischen und sozialen Herausforderungen konfrontiert sind — einschließlich der Inselregionen, entlegenen Regionen und Regionen in äußerster Randlage —, sodass sich Bildungs- und Ausbildungsunterschiede künftig verschärfen und nicht verringern werden, wenn nicht rasch Abhilfe geschaffen wird; |
27. |
betont, dass die Digitalisierung zusätzliche Anforderungen an die Qualifikationen und Kompetenzen der Lehrkräfte stellt und dass bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung des Bildungspersonals für eine rechtzeitige und adäquate Vorbereitung gesorgt werden muss; weist gleichzeitig darauf hin, dass dies Chancen für innovative Unterrichtsmethoden und Interaktion bieten könnte; |
28. |
weist weiterhin warnend darauf hin, dass durch die Digitalisierung die Angriffsfläche für mögliche Bedrohungen durch Cyberkriminalität vergrößert und deren Einfluss erhöht wird; dies gilt umso mehr angesichts der kritischen und personenbezogenen Daten, die von Schulen erhoben und verwaltet werden; |
29. |
empfiehlt in Bezug auf die vorhergehende Ziffer nachdrücklich die Anwendung des Grundsatzes der eingebauten Sicherheit („security by design“) auf Bildungssoftware sowie auf jegliche von Bildungseinrichtungen verwendete Software oder Datenbanken; für die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten sollten transparente Verfahren eingeführt werden; |
30. |
plädiert angesichts der Tatsache, dass Grundhaltungen, Werte und Identität größtenteils in der Familie und im breiteren häuslichen Umfeld im Allgemeinen geformt werden, für die Einleitung von Maßnahmen zur aktiven Zusammenarbeit mit den Eltern, um so die Beziehungen zwischen Eltern und Schule sowie allgemein ein ganzheitliches Schulkonzept zu stärken; |
31. |
macht darauf aufmerksam, dass unzureichende Sprachkenntnisse ein wesentliches Hindernis für die Arbeitnehmerfreizügigkeit sind, und betont, dass es Initiativen des lebensbegleitenden Lernens sowie einführende und fortlaufende Programme für den Erwerb von Fremdsprachen der Erwerbsbevölkerung und den Fachkräften in der Europäischen Union ermöglichen, den Anforderungen des Arbeitsmarkts besser gerecht zu werden; |
32. |
weist darauf hin, dass gemeinhin davon ausgegangen wird, dass Sprachen in jungen Jahren wirksamer erlernt werden können, und spricht sich dafür aus, dem Sprachunterricht in den Grundschullehrplänen einen höheren Stellenwert einzuräumen; |
33. |
schlägt vor, dass die Regierungsebene, die für die Aufstellung der Schullehrpläne zuständig ist, einen zusätzlichen Schwerpunkt auf kulturelle und völkerkundliche Aspekte der Geschichte mit einer kritischen und weltanschaulichen Analyse gestützt auf die universellen Werte im Rahmen der Vielfalt legt und in den Lehrplänen ein Kapitel über die Europäische Union vorsieht, in dem die Rolle der Menschenrechte, des Ideals der Unionsbürgerschaft und der Weltoffenheit in deren Ausgestaltung betont wird; schlägt daher vor, weiter mit Kulturakteuren auf lokaler Ebene zusammenzuarbeiten, etwa um ergänzend zu den Schullehrplänen Kulturbildungspläne zu erarbeiten und konkrete kulturelle Kennenlernangebote („Kulturpfade“) anzubieten, um das örtliche Kultur- und Kunstangebot vorzustellen; |
34. |
fordert außerdem, dass für die Digitalisierung der Gesellschaft relevante Themen stärker in den Vordergrund gerückt werden, um die Lernenden an Kodierungskonzepte heranzuführen und Fähigkeiten nicht nur in Bezug auf die technischen Werkzeuge, sondern auch im Hinblick auf Ethik, kritische Analyse und Reflexion auf den Gebieten Cybersicherheit, soziale Vernetzung und Medienkompetenz zu vermitteln; |
35. |
unterstützt die Absicht, allen Studierenden oder Auszubildenden in Europa mindestens eine Erfahrung in einem Unternehmen zu ermöglichen, unter Umständen in einem anderen EU-Mitgliedstaat, und empfiehlt, sowohl in der formalen als auch in der informellen Bildung sowie in Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und sonstigen privaten oder öffentlichen Einrichtungen stärker auf unternehmenspraktische sowie projekt- und problembasierte Lernmethoden zurückzugreifen, wodurch der Unternehmergeist und die Kreativität gefördert werden; fordert daher mehr Zusammenarbeit zwischen den Schulen, der Privatwirtschaft und Organisationen des dritten Sektors sowie die Konzipierung von Lehrplänen, die darauf abzielen, die Qualifikationen der Schülerinnen und Schüler auf den Arbeitsmarktbedarf abzustimmen; |
36. |
unterstützt die Maßnahmen zur Gewährleistung von Chancengleichheit für alle Schüler, Auszubildenden und Studierenden und zur Verringerung von Ungleichheiten und empfiehlt, die Ursachen dieser Ungleichheiten eingehend zu untersuchen, um die Wirksamkeit europäischer Initiativen auf diesem Gebiet zu verbessern; |
37. |
rät ausdrücklich, „über Chancengleichheit hinausgehen“ im Sinne von „gleiche Chancen bieten“ als Mittel zur Gewährleistung der Inklusion zu verstehen, was entschlossene Maßnahmen erfordert. Derartige Maßnahmen dürfen sich nicht darauf beschränken, die Folgen von Problemen wie Ungleichheit, Unterrepräsentation und Ausgrenzung anzugehen, indem die Bildungschancen neu ausbalanciert werden. Stattdessen sollten die Behörden ihre Maßnahmen auf die Beseitigung der Ursachen ausrichten und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinschaften helfen, diese zu überwinden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Ebene mit der größten Bürgernähe sollten in ihren Kompetenzen zur Erforschung, Konzipierung und Umsetzung derartiger Maßnahmen im Einklang mit dem Bedarf der örtlichen Gemeinschaften gestärkt werden; |
38. |
betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, bei Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme die regionalen Unterschiede zu berücksichtigen und in den Bildungssystemen der EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Grundlagen zu schaffen, um so die wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu vermeiden, die sich durch Kompetenzdefizite und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in der EU ergeben; weist außerdem darauf hin, dass die EU „das Know-how von Vertretern der Zivilgesellschaft in vollem Umfang anerkennen und sich zunutze machen“ muss, damit sie „wieder in Kontakt mit den Organisationen an der Basis treten kann“ (6); |
39. |
bekräftigt die Bedeutung eines gemeinsamen Rahmens für die Anerkennung nicht formaler und informeller Bildung, um die Einführung einschlägiger nationaler Verfahren zu erleichtern; |
40. |
unterstützt nachdrücklich die Förderung des Programms Erasmus+ mit dem Ziel, die Zahl der Teilnehmer zu verdoppeln, um bis 2025 auch Lernende aus benachteiligten Verhältnissen zu erreichen und das Programm auf lebensbegleitendes Lernen und die Mobilität des Lehrpersonals auszuweiten; auf diese Weise würde die Mobilität aller Studierenden — einschließlich derjenigen aus entlegenen Regionen, Inselregionen und Regionen in äußerster Randlage — unter gleichen Bedingungen gewährleistet, unabhängig davon, wo sie leben; |
41. |
empfiehlt, dass die EU-Institutionen dazu angehalten und dabei unterstützt werden, rasch zu reagieren und proaktiv umfassende Daten bereitzustellen, um Desinformationskampagnen und den derzeit im Trend liegenden Falschmeldungen zu begegnen. Zudem können mithilfe moderner Webtechnologien bessere Instrumente zur Beantwortung der Fragen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger angeboten werden; |
42. |
weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu den Mitteln aus dem Programm Erasmus+ dafür gesorgt werden muss, dass alle Unionsbürgerinnen und -bürger über einen gleichberechtigten Zugang zu Information und Unterstützung verfügen. Deshalb sollten besondere Vorkehrungen getroffen werden, um auch Lernende aus benachteiligten Verhältnissen zu erreichen. Indem den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit eingeräumt würde, die Bevölkerung und die Organisationen vor Ort bei der Teilnahme an dem Programm zu unterstützen, könnte Erasmus+ auf nachhaltige und effiziente Weise ausgeweitet werden; |
43. |
spricht sich dafür aus, Maßnahmen zu ergreifen, die auf eine Stärkung der Verwaltungskapazitäten der bestehenden Erasmus+-Büros abzielen, wie z. B. kurzfristiger Personalaustausch, Informationstage zu Verwaltungsfragen sowie weitere Maßnahmen, die nötig sind, um die Qualifikationslücken in der Erasmus+-Verwaltung in den einzelnen Bildungseinrichtungen zu verringern, die wiederum die Ursache für die Chancenungleichheit von Studierenden dieser Institutionen darstellen; |
44. |
schlägt vor, Maßnahmen auf dem Gebiet der Bürgerwissenschaft und der mit ihr verbundenen weltanschaulichen Fragen in das Programm Erasmus+ aufzunehmen, da sie für das lebensbegleitende Lernen von Belang sind, zur Herausbildung starker Rollenvorbilder Gleichaltriger beitragen können und für die Förderung von Geistes- und Sozialwissenschaften und MINT-Fächern wichtig sind; |
45. |
macht deutlich, dass lebensbegleitendes Lernen zwar Erwachsenbildung miteinschließt, aber nicht damit gleichgesetzt werden kann. Durch die Erwachsenenbildung wird dem wachsenden Schulungsbedarf der erwachsenen Bevölkerung, der sich aus dem Wandel der Arbeitswelt ergibt, Rechnung getragen, und es werden weitere Qualifikationen und gesellschaftliche Fähigkeiten im Rahmen des lebenslangen Lernens vermittelt. Es setzt ein durch ständige Wissbegierde geprägtes Denken und das Streben nach Wissen und Spitzenleistungen voraus, was bereits in der Grundschulbildung (oder davor) kultiviert werden kann und durchgängig auf allen Bildungsstufen berücksichtigt werden sollte; |
46. |
ist sich bewusst, dass zur Stärkung von Erasmus+ beträchtliche Finanzmittel und einfachere Verfahren erforderlich sind, damit die Ziele des Programms erreicht werden können. Da das Vereinigte Königreich derzeit ein wichtiger Akteur in diesem Programm ist, fordert der AdR dazu auf, in den laufenden Verhandlungen dafür zu sorgen, dass die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften im Vereinigten Königreich auch nach 2020 an europäischen Kooperationsprogrammen teilnehmen können, so wie dies bereits jetzt für andere Staaten, die nicht der EU angehören, der Fall ist; |
47. |
unterstützt mit Nachdruck vorrangige Maßnahmen zur Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme und fordert, dass Hochschulen in Randgebieten sowie in Regionen in äußerster Randlage und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dabei sollte von der Annahme ausgegangen werden, dass keine Hochschule peripher ist, sondern alle Hochschulen auch von regionaler Bedeutung sind oder sein sollten; |
Zentrale Maßnahmen
48. |
begrüßt die zentralen politischen Vorschläge der Europäischen Kommission im Großen und Ganzen und unterstreicht, dass es wichtig ist, die ganze Gesellschaft in der EU und insbesondere junge Menschen bei der Konzipierung von Reformen der Bildungs- und Kulturpolitik einzubeziehen und ihnen zuzuhören; |
49. |
gibt zu bedenken, dass die Stärkung der europäischen Dimension von Euronews ein Schritt in die richtige Richtung ist, allerdings kann dies nur ein Teil einer viel umfassenderen Medien- und Informationspolitik und -strategie sein, mit der auf die jüngsten gesellschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen eingegangen wird. |
Brüssel, den 17. Mai 2018
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Karl-Heinz LAMBERTZ
(1) CDR 851/2017 — Investieren in Europas Jugend und das Europäische Solidaritätskorps.
(1) COR-2017-03139 — SEDEC-VI/029: Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung.
(1) CDR 1319/2017.
(2) CDR 3141/2017.
(3) „Auf die Bürger der EU zugehen: Die Chance nutzen“ (S. 10) von Luc Van den Brande, AdR-Mitglied und Sonderberater von Präsident Juncker für den Kontakt zu den Bürgern (https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/reaching-out-to-citizens-report_de.pdf).
(4) COM (2018) 236 final.
(5) https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/reaching-out-to-citizens-report_de.pdf.
(6) Van den Brande, Auf die Bürger der EU zugehen: Die Chance nutzen, S. 14.