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Document 52017IR5781

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) nach 2020: Investitionen in die Menschen an Europas Küsten

COR 2017/05781

ABl. C 361 vom 5.10.2018, p. 9–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 361/9


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) nach 2020: Investitionen in die Menschen an Europas Küsten

(2018/C 361/03)

Berichterstatter:

Alberto NÚÑEZ FEIJÓO (EVP/ES), Präsident der Autonomen Gemeinschaft Galicien

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die Debatte über einen Fonds, der von fundamentaler Bedeutung dafür ist, die Küstengebiete Europas in sozialer, umweltbezogener und wirtschaftlicher Hinsicht voranzubringen und den Meeres- und Fischereisektor und die blaue Wirtschaft in den Küsten- und Meeresgebieten, insbesondere den ländlichen, zu entwickeln;

2.

ist erfreut, dass die Debatte über die Zukunft des EMFF zu einem Zeitpunkt einsetzt, der für das maritime Europa angesichts großer Herausforderungen, wie der Neufestlegung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und des Brexits, entscheidend ist; vertritt außerdem die Ansicht, dass damit die Einschränkungen der Funktionsweise des derzeitigen Fonds korrigiert werden können, auch wenn dies in einer so frühen Phase und praktisch gleich nach seiner Einführung geschehen muss;

3.

verweist auf die Bedeutung der Meeres- und Fischereiwirtschaft in Europa, die mehr als 85 000 Schiffe umfasst, über 340 000 Menschen in ihrer gesamten Wertschöpfungskette Arbeit gibt und mehr als 6 Mio. Tonnen Fisch und Meeresfrüchte aus Fang und Zucht umsetzt; hebt die große sozioökonomische Bedeutung dieses Sektors für viele Küstenregionen hervor, die in hohem Maße von ihm abhängig und mit ihm kulturell und ethnografisch eng verbunden sind;

4.

unterstreicht den Einfluss der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und der integrierten Meerespolitik (IMP) auf die Gestaltung der Zukunft dieser Branche in Europa, denn sie bewirken eine Ausrichtung der Ziele auf deren ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit;

5.

würdigt die wichtige Rolle der früheren Finanzierungsprogramme bei der schonenden Neuausrichtung der Branche, die erhebliche Anpassungsbemühungen unternommen hat, die es anzuerkennen gilt, sowie bei der Formung eines weltweit führenden und wettbewerbsfähigen Verarbeitungssektors;

6.

macht auf die sich aus der Anwendung der GFP ergebenden Probleme aufmerksam, wie die Verminderung von Rückwürfen oder das Einhalten des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY), zu denen noch die Schwierigkeiten hinzukommen, die der Brexit mit sich bringt, und die neuen Herausforderungen, die der Markt und die Weltproduktion von Protein marinen Ursprungs Tag für Tag hervorbringen, denn unsere Märkte müssen mit gesunden und aus Ernährungssicht unbedenklichen Erzeugnissen versorgt und die Einfuhren unzureichend kontrollierter Drittstaatenerzeugnisse unterbunden werden;

7.

verweist auf den gesellschaftlichen Nutzen der Fischerei für die gesamte Europäische Union vor allem in zwei Bereichen: der Ernährung und dem Klima. Die Fischerei trägt zur Nahrungsmittelselbstversorgung der Europäischen Union bei und liefert den Bürgern, die zugleich Verbraucher sind, Erzeugnisse von einwandfreier hygienischer Beschaffenheit, bei denen die Regeln einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung der Fischerei und der Aquakultur beachtet wurden. Der Ausschuss weist auf die zentrale Stellung von Ernährungsfragen in der Zuständigkeit der EU gemäß dem AEUV und auf die Abhängigkeit des Gemeinschaftsmarktes von Meeresfrüchte-Einfuhren hin. Er hebt hervor, dass die Ernährung unter den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen den zweiten Platz einnimmt, begrüßt die Initiative des Berichts „Food from the Oceans“ und empfiehlt, sich von dessen Empfehlungen leiten zu lassen. Durch Investitionen an Bord der Schiffe und in den Häfen trägt der Fischereisektor zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zu einem schonenden Umgang mit fossilen Energieträgern bei;

Ein Wirtschaftszweig voller Potenzial und Dynamik, der im ständigen Wandel unterstützt werden sollte

8.

hält es für wichtig, die Finanzmittel bereitzustellen, die zur Flankierung der Veränderungen nötig sind, die sich aus der GFP und den Herausforderungen, vor denen die Meeres- und Fischwirtschaft steht, ergeben;

9.

ruft die Europäische Kommission auf, im Zuge des neuen mehrjährigen Finanzrahmens einen Vorschlag für den EMFF vorzulegen, der umfassend genug ist, um die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik zu erreichen, der Investitionen in den vom Wandel betroffenen Küstengebieten fördert und der der externen Dimension der Fischerei Rechnung trägt;

10.

dringt darauf, dass die Zielsetzungen des EMFF auf die meeres- und fischereibezogenen Aktivitäten, die nachhaltige Meeres- und Süßwasseraquakultur und ihre Bedeutung ausgerichtet werden, anstatt — wie es mehrfach angedeutet wurde — ihrer Ersetzung durch andere Tätigkeiten den Vorrang zu geben, denn schließlich können alle marinen Tätigkeiten miteinander vereinbar sein; ist der Ansicht, dass die Fischereitätigkeit ihren traditionellen Charakter wahren und mit Blick auf die Zukunft neu beleben kann, wozu allerdings die Attraktivität fischereibezogener Berufe erhöht werden muss. Er dringt insbesondere darauf, den EMFF auf die Fischwirtschaft, die nachhaltige Meeres- und Süßwasseraquakultur und die Verwirklichung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik auszurichten, insbesondere auf die Unterstützung der handwerklichen Küstenfischerei, die Schaffung von Anreizen für den Nachwuchs, die Erhöhung der Attraktivität des Fischerberufs und die Förderung der Küstengebiete der EU; er spricht sich daher dafür aus, den EMFF so zu gestalten, dass er neue Arten von Tätigkeiten und die Entwicklung dieses Wirtschaftszweigs unterstützt und diese Formen von Unterstützung mit dem Beihilferecht vereinbar sind;

11.

bekräftigt die Unterstützung der Interessenträger für die Forderung nach einem EU-Finanzinstrument für den Meeres- und Umweltbereich zur Unterstützung neuer ebenso wie bereits bestehender Betriebe mit Darlehen und Bankbürgschaften; begrüßt die Aufnahme der Fischerei in die Handlungsprioritäten der zweiten Generation der Investitionsoffensive von Kommissionspräsident Juncker und spricht sich für die Fortführung dieses Ansatzes nach 2020 aus;

12.

ist der Auffassung, dass der EMFF nach 2020 eine territoriale Dimension der Maßnahmen beinhalten und stärken und die Küstengebiete Europas bei der möglichen Umstellung und Diversifizierung ihrer traditionellen maritimen Wirtschaftszweige unterstützen sollte, indem Investitionen in komplementäre Aktivitäten, wie z. B. Fischrestaurants, die regionale Produkte servieren, und in Umwelt-, Kultur- und Bildungsdienstleistungen in der Fischwirtschaft gefördert werden;

13.

betont die Notwendigkeit der Beibehaltung und Aufstockung der Mittel, die für die lokale Entwicklung bereitgestellt werden, denn die Strategien einer von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (Community-led Local Development, CLLD) haben sich als Erfolg für kleine Gemeinwesen erwiesen, weil sie eine finanzielle Unterstützung zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaften und zur wirtschaftlichen Diversifizierung über die Fischwirtschaft hinaus bieten;

Der gegenwärtige EMFF — eine wichtige Unterstützung mit divergierenden Zielen und schleppender Umsetzung

14.

würdigt die Bedeutung des gegenwärtigen EMFF-Fonds und begrüßt dessen Gliederung und Spezialisierung in zwei grundlegende Bereiche: einen in Verbindung mit der GFP und einen in Verbindung mit der IMP, die sich nicht gegenseitig beeinträchtigen;

15.

fordert die Annahme spezifischer Maßnahmen und Bewirtschaftungsmodalitäten für die Gebiete in äußerster Randlage im Rahmen der neuen EU-Programme zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung der Fischerei und weiterer Sektoren der blauen Wirtschaft in diesen Gebieten gemäß Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese Maßnahmen sollten Teil eines spezifischen Instruments sein, das den Mechanismus zum Ausgleich der Mehrkosten für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in den Gebieten in äußerster Randlage umfasst, der derzeit über den EMFF geregelt ist;

16.

bedauert das späte Inkrafttreten des Fonds und die daraus folgende beträchtliche Verzögerung bei der Bereitstellung der Mittel und ihrem Abruf. sieht die Ursachen für diese Verzögerung in der späten Annahme des Fonds, im langwierigen Verfahren der Bewilligung der operationellen Programme und in der verworrenen, schwammigen Definition der förderfähigen Aspekte;

17.

fordert eine Verbesserung des Verfahrens zur Durchführung und Anwendung der Finanzbeträge aus dem EMFF, um den Rückstand wieder aufzuholen; ruft dazu auf, intensiver an der Bereitstellung der Finanzhilfen zu arbeiten, um die niedrige globale Vollzugsquote des Fonds, die im November 2017 bei 2,7 % lag, zu verbessern und anzuheben;

18.

hält es für nötig, in Zukunft die Kohärenz zwischen Planungen und Strukturierungen zu verbessern, die für die zeitlichen Divergenzen zwischen den Zielen und Mitteln der GFP verantwortlich sind. Der Kern des Problems liegt seiner Ansicht nach darin, dass eine klare Strategie für die Verwendung der Mittel aufgestellt werden muss, bevor die Herausforderungen angegangen werden, die durch Zielsetzungen wie den höchstmöglichen Dauerertrag oder die Verminderung von Rückwürfen auftreten;

19.

begrüßt es, dass ein bedeutsamer Mitteleinsatz für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (CLLD) bereitgestellt wird, und hält es für zweckmäßig und richtig, Mittel für Maßnahmen zugunsten der ökologischen Nachhaltigkeit und der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Meeres- und Fischereiwirtschaft vorzusehen;

Die Bedeutung eines neuen spezifischen, horizontalen Fonds

20.

betont, dass die EU in ihrer Haushaltsplanung die „kleinen“ Politikbereiche, wie die GFP, nicht vernachlässigen darf; hebt hervor, dass der EMFF für die Küstengebiete sehr wichtig ist, weil er ihnen bei der Diversifizierung ihrer Wirtschaft hilft, die Fischer bei der Umstellung auf eine nachhaltige Fischerei unterstützt und Projekte finanziert, die neue Arbeitsplätze schaffen und die Lebensqualität an den europäischen Küsten verbessern;

21.

stimmt in die allgemeine Forderung ein, dass der neue EMFF mindestens 1 % des MFR nach 2020 ausmacht (1), sodass zu den 0,53 %, die derzeit der Fischerei und der Aquakultur zugewiesen sind, noch 0,47 % für die IMP hinzukommen; steht auf dem Standpunkt, dass der Beschluss des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten, nicht als Vorwand dafür benutzt werden darf, die künftige Finanzausstattung des EMFF zu kürzen, da der Brexit erhebliche Herausforderungen im Bereich des Umweltschutzes, des Fischfangs und der Vermarktung mit sich bringen wird;

22.

hält es für notwendig, neue Ziele festzulegen, die zur Durchführbarkeit und Stärkung meeres- und fischereiwirtschaftlicher Tätigkeiten beitragen. Hervorzuheben ist hier die Förderung und Erreichung eines angemessenen Generationswechsels, wofür es notwendig ist, mit Haushaltsmitteln gezielt die Ausbildung und den Zugang zu dieser Tätigkeit durch den Kauf oder die Ersetzung von Schiffen zu unterstützen, denn dies würde keine Erhöhung des Fischereiaufwands bedeuten;

23.

dringt darauf, die Verbesserung der Sicherheits- und Lebensbedingungen der Seeleute zu einer entschiedenen Priorität im künftigen EMFF im Rahmen seines Beitrags zur Verwirklichung der 20 Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte zu machen;

24.

bekräftigt die allgemeine Forderung nach Unterstützung und Stimulierung einer Erneuerung der Fischereiflotte, um die mit der Alterung verbundenen Nachteile — das Durchschnittsalter der Fischereifahrzeuge der EU liegt bei 22,6 Jahren — zu vermeiden. Die Flottenerneuerung ist auf eine Weise zu fördern, dass eine Erhöhung des Fischereiaufwands vermieden wird, und sie sollte auf die Verbesserung der Sicherheit (beispielsweise Brandschutz) sowie der Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord der Schiffe gerichtet sein;

25.

vertritt die Ansicht, dass der EMFF den Fischerei- und Aquakultursektor darin unterstützen sollte, durch den umfassenden Einsatz innovativer Investitionen (Motorisierung, Aerodynamik usw.) zu den Klimazielen der EU beizutragen. Der Ausschuss weist auf die restriktiven Bedingungen in der gegenwärtigen EMFF-Verordnung hin, die seine Wirkung im Hinblick auf die Eindämmung der Folgen des Klimawandels drastisch einschränken. Der ab 2020 geltende EMFF muss eine entscheidende Rolle bei der Verringerung der Energiebilanz des Sektors spielen;

26.

weist auf die Notwendigkeit hin, die finanzielle Unterstützung für die Erhebung und den Abgleich von Daten sowie für die angewandte Forschung beizubehalten und auf mindestens 10 % aufzustocken und den Sektor durch Förderung des Kontaktes zwischen Fischern und Wissenschaftlern darin einzubinden;

27.

verknüpft solche Bemühungen mit einer Verbesserung beim Erlass geeigneterer Maßnahmen zur Erhaltung der Meeresressourcen und zur Anpassung des Fischereiaufwands; hält es in jedem Fall für notwendig, die Unterstützung von Ausgleichsmaßnahmen für die Fischereiflotte für die sozioökonomischen Schäden beizubehalten, die durch den Erlass von Umweltschutzmaßnahmen bedingt sind, wie z. B. Fangverbote, befristete Stilllegungen sowie andere, die Fischereitätigkeit beschränkende Maßnahmen;

28.

fordert die Fortführung der Maßnahmen, die zur Verbesserung der Organisation der Branche und zu ihrem inneren Zusammenhalt beitragen, die gemeinsame Steuerung fördern und ihre Bedeutung für die angemessene Festlegung und Durchsetzung der Vorschriften hervorheben (2);

29.

fordert eine Aufstockung der Mittel für die Beiräte und deren Aufgaben, um die Regionalisierung der Gemeinsamen Fischereipolitik zu vertiefen, und dringt darauf, dass bei der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik eine volle Einbeziehung der von den Räten betroffenen Regionen vorgesehen wird;

30.

dringt darauf, die Unterstützung für die Verarbeitungsindustrie und den Handel fortzuführen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und für gleiche Ausgangsbedingungen zu sorgen. Die EU muss darauf achten, Widersprüche zu anderen Politikbereichen, wie der Marktpolitik oder der Steuer- und Zollpolitik, zu vermeiden;

31.

empfiehlt die Diversifizierung und Komplementierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten im Küstenraum durch die Unterstützung von CLLD-Strategien, insbesondere in jenen nichtstädtischen Küstengebieten, in denen sie wesentlich zum Verbleib der Bevölkerung beigetragen haben, weswegen ein fondsübergreifender CLLD-Ansatz gestärkt werden sollte;

32.

regt an, mit dem EMFF Initiativen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der meeres- und fischereiwirtschaftlichen Praxis zu unterstützen, auf die diese einen unmittelbaren Einfluss hat. Zu diesem Zweck empfiehlt er die Schaffung eines Finanzierungsinstruments auf EU-Ebene (3), das Risikokapital und Bankbürgschaften für Darlehen bereitstellt, sofern die Investitionen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit meeres- und fischereiwirtschaftlicher Tätigkeiten, der Meeresfrüchtewirtschaft, der Meeres- und Süßwasseraquakultur und der Kette vom Meer zur Industrie beitragen;

33.

plädiert für die Erarbeitung eines Weißbuchs „Das Meer als zentrales Anliegen Europas“ mit einem meerespolitischen Fahrplan für jeden Politikbereich der EU;

Koordinierung und Synergien mit anderen Fonds

34.

verweist auf die Möglichkeit, Synergien mit anderen sektoralen Fonds zu schaffen und deren Kapazität zu nutzen, um sozioökonomische Fortschritte in den Küstengebieten zu erzielen, ohne notwendigerweise deren Struktur anzutasten, denn aufgrund des Aufbaus und der Zielsetzungen der einzelnen Fonds sind Überschneidungen ausgeschlossen; bekräftigt seine Forderung, dass interregionale, nationale und transnationale Projekte, die im Einklang mit dem strategischen Rahmen der Initiative und den Strategien für intelligente Spezialisierung stehen, durch die Zusammenlegung regionaler, nationaler und europäischer Fördermittel in einem vereinfachten Rahmen finanziert werden können und eine Art Gemeinschaftsbonus zuerkannt bekommen, sodass sie nicht mehrfach Projektausschreibungen durchlaufen müssen;

35.

betont, dass der integrierte, fondsübergreifende Ansatz der gegenwärtigen europäischen Struktur- und Investitionsfonds, darunter auch des EMFF, nach 2020 gestärkt werden sollte, indem die bestehenden Regelungsunterschiede, die derzeit die Möglichkeiten eines gemeinsamen Einsatzes dieser Fonds auf lokaler Ebene, auch durch CLLD, hemmen, beseitigt werden;

36.

meint, dass insbesondere Synergien bei der Nutzung des ELER in Projekten in nichtstädtischen Küstengebieten angestrebt werden sollten, indem Strategien für eine von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (CLLD) umgesetzt werden, einschließlich der Untersuchung von Möglichkeiten des Zusammenspiels dieser Fonds zugunsten der Aquakultur jedweder Art, mit besonderem Verweis auf die in Binnenmitgliedstaaten praktizierte Süßwasseraquakultur, wie von den betreffenden Staaten und Regionen mehrfach ausdrücklich gefordert;

37.

spricht sich für den Einsatz des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Infrastrukturen aus, die mit meeres- und fischereiwirtschaftlichen Tätigkeiten zu tun haben, insbesondere Häfen, wo die Mittel zur regionalen Entwicklung in Randgebieten und gänzlich isolierten Gebieten beitragen; schlägt vor, dass bestimmte, mit der Verarbeitung zusammenhängende Tätigkeiten im Rahmen der im EFRE vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen für KMU durchgeführt werden;

38.

fordert eine stärkere Unterstützung der Ausbildung, gerade auch im Hinblick auf den Generationswechsel, durch die Anwendung der im Europäischen Sozialfonds (ESF) vorgesehenen Finanzhilfen;

39.

sieht in der blauen Wirtschaft — in Übereinstimmung mit den in der AdR-Stellungnahme zum „blauen Wachstum“ ausgesprochenen Empfehlungen (4) — ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und das Wirtschaftswachstum auf europäischer Ebene durch intelligente Investitionen in innovative, zukunftsorientierte Unternehmen; ist der Ansicht, dass die zwischen dem EMFF und Horizont 2020 bestehende Überlappung bei Fischfang, Aquakultur und Meeresforschung verringert werden sollte;

Ein neuer Fonds: einfacher, flexibel, angepasst und durch die GFP definiert

40.

dringt nachdrücklich auf eine erhebliche Vereinfachung der EMFF-Umsetzung mit einer Bestimmung der Grundzüge durch die EU und einer Anpassung je nach Meeresgebiet und Region, durch die die Anwendung auf das jeweilige Gebiet zugeschnitten wird und die Vorschriften nicht auf jeder Zuständigkeits- und Verwaltungsebene komplizierter werden; befürwortet eine Vereinfachung auch im Hinblick auf weniger Formalitäten und verständliche Formulare für den Erhalt von Finanzmitteln und betont, dass das Antragsverfahren so beschaffen sein muss, dass es von einer einzigen Stelle ohne Inanspruchnahme von fachlicher Hilfe und Beratung durch Dritte bewältigt werden kann;

41.

unterstützt die Forderung nach einem Fonds, der den Umständen der GFP und der Branche angepasst ist. weist darauf hin, dass die Ziele der GFP den EMFF in seiner Funktion als spezifisches Finanzierungsprogramm bestimmen sollten, und nicht umgekehrt; unterstreicht die Notwendigkeit, den Einsatz der Mittel in Abhängigkeit von den Tätigkeiten zu steuern, die man entwickeln will, und Verzögerungen bei der Auszahlung der Mittel an die Begünstigten zu vermeiden, damit ihre Finanzen nicht übermäßig strapaziert werden;

42.

betont, wie wichtig eine klare Festlegung der förderfähigen Elemente für die unkomplizierte und ordnungsgemäße Durchführung des Fonds ist. Dazu sollten in allgemeiner Art die Förderkriterien genannt und dann die je nach Meeresgebiet und Region zu unterstützenden Aspekte näher ausgeführt werden; ersucht die Europäische Kommission insbesondere, eine Definition der handwerklichen Küstenfischerei unter Berücksichtigung neuer Kriterien und der Realität und Vielfalt der Unionsflotte festzulegen/auszuarbeiten;

43.

ist der Auffassung, dass in Anbetracht der im Durchschnitt geringen Größe der Fischereiunternehmen die direkte öffentliche Unterstützung in Form von Subventionen der beste Weg ist; hebt hervor, dass dieses Modell die Kontrolle über die Zweckbestimmung und Verwendung gewährleistet, eine unmittelbare dynamisierende Wirkung auf die Wirtschaft hat, zu Initiativen anregt, Vertrauen schafft und den Erhalt der Finanzmittel sichert, weil es als Garantie der Mittelbeschaffung für Investitionen dient;

44.

vertritt die Auffassung, dass zusammen mit kleinen und mittleren Unternehmen eine engere Zusammenarbeit entwickelt, mehr Synergien geschaffen und mehr Zentren für die Stimulierung von Forschung und Innovation aufgebaut werden sollten, in denen neue Innovationen auf Pilotebene erprobt werden können;

45.

stellt erneut zur Diskussion, ob Unternehmen mit hohem Beschäftigungs- oder Umsatzvolumen nicht Zugang zu direkten Finanzhilfen haben sollten, sei es auch nur teilweise; ist der Ansicht, dass deren Fähigkeit, Impulse in Bereichen wie F+E+I zu setzen, die Arbeitsnormen zu verbessern und die Wertschöpfung in ländlichen Küstengegenden zu fördern, aus Mangel an Hilfen ungenutzt bleiben könnte;

46.

hält es für wichtig, dass alle Sektoren der Meeres- und Fischereiwirtschaft je nach ihren Zielen und Merkmalen Zugang zu Hilfen haben; vertritt den Standpunkt, dass die Unterstützung durch den Fonds dem gesamten Küstenraum zugutekommen muss, einschließlich der großen städtischen Ballungsräume mit einem ausgeprägt maritimen und fischereiwirtschaftlichen Charakter und einer engen Verbundenheit mit der Meeres- und Fischwirtschaft; auch sie müssen in den Genuss von EMFF-Mitteln kommen können;

47.

spricht sich für eine stärkere territoriale Ausrichtung des Fonds durch meeresbeckenbezogene Strategien aus, sodass er Lösungen ermöglicht, die den unterschiedlichen Gegebenheiten und Herausforderungen der europäischen Regionen entsprechen, und ein Pauschalansatz vermieden wird;

48.

befürwortet eine gewichtigere Rolle und eine größere Autonomie der Regionen bei der Definition der Ziele und Ausgabenbereiche. Der EMFF wird zwar gegenwärtig auf der mitgliedstaatlichen Ebene verwaltet, doch gibt es erfolgreiche Beispiele dafür, dass dies in einigen Mitgliedstaaten den zuständigen regionalen Gebietskörperschaften übertragen wurde. In der neuen EMFF-Verordnung sollte dies ausdrücklich angeregt werden. Betont die Einhelligkeit, mit der diese Forderung vertreten wird, und die positiven Erfahrungen vieler Regionen mit der Verwaltung des EMFF. Diese Forderung nach Anpassung gilt ganz besonders für die Regionen in äußerster Randlage, für die auch die Bedingungen für die Anwendung des EMFF in den Bereichen Förderfähigkeit, Kofinanzierungssätze und Beihilfeintensität überarbeitet und verbessert werden müssen. Außerdem müssen die Unterstützungsleistungen im Rahmen der Pläne für den Ausgleich der Mehrkosten für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse im Falle der Regionen in äußerster Randlage aufgrund ihrer Zielsetzung und Spezifizität verstärkt werden. Dabei sollten die Durchführungsbestimmungen dieser Pläne denen angeglichen werden, die für ähnliche Leistungen gelten, die dem Agrarsektor gewährt werden;

Ein neuer Fonds für die Herausforderungen der Zukunft

49.

wünscht, dass die EU mit ihrer neuen europäischen Meerespolitik die Entwicklung neuer Technologien und maßgeschneiderter Lösungen zur Eindämmung des Klimawandels unterstützt; weist darauf hin, dass die marinen Ökosysteme heute durch den Klimawandel, die Umweltverschmutzung und den Raubbau an Ressourcen in ihrer Funktion beeinträchtigt sind;

50.

verweist in Anbetracht der Bedeutung der IMP auf die Notwendigkeit, ihr mehr Mittel zuzuweisen, denn sie ist ein Instrument, das die Schaffung von Beschäftigung und Wohlstand durch meeresbezogene Aktivitäten unterstützt; betont die Notwendigkeit, spezifische Mittel bereitzustellen und die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit diesbezüglich als grundlegenden Bestandteil anzusehen, insbesondere in Bereichen wie der maritimen Raumordnung, der Datenerfassung, der Erhöhung der Sicherheit, der Überwachung und der Schaffung von Gebieten für die Wiederauffüllung der Fischbestände;

51.

dringt auf die Schaffung eines „Mechanismus/Fonds“ für europäische Investitionen in die blaue Wirtschaft als maritime Variante der zweiten Etappe der Investitionsoffensive, die um zwei Finanzierungsmodalitäten ergänzt werden könnte: eine EU-Direktfinanzierung von Struktur- und Risikovorhaben und die Errichtung regionaler Investitionsplattformen;

52.

weist auf die externe Dimension der GFP und der IMP hin, deren Wichtigkeit darin klar zum Ausdruck kommt, dass der Beitrag der EU zu einer besseren Meerespolitik auf internationaler Ebene unterstützt werden muss; versteht dies als einen Weg zur Sicherung einer verbesserten Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Meeres- und Fischereiwirtschaft durch die Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen und einer verbesserten Nachhaltigkeit unserer Ozeane;

53.

ist der Auffassung, dass die Meereswirtschaft ein großes Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum hat; weist darauf hin, dass einige Regionen bereits detaillierte Pläne für die Entwicklung der Meereswirtschaft ausgearbeitet haben und viele andere im Begriff sind, dies zu tun;

54.

verweist darauf, dass maritime Fragen sowohl in den Schlussfolgerungen der COP 21 und 22 als auch in den Freihandelsabkommen verstärkt ins internationale Blickfeld rücken und dass die maritimen Unternehmen der EU in allen Sektoren der blauen Wirtschaft einem scharfen Wettbewerb durch ausländische Anbieter ausgesetzt sind, etwa in den Bereichen Verkehr, Energie, Innovation, Schiffbau, Fischerei und Aquakultur. Eine konsequente und entsprechend finanzierte Gemeinschaftspolitik sieht er daher als die beste Option für die maritimen Regionen der EU an und ermutigt die EU, in diese Sektoren, insbesondere in die erneuerbaren Energien auf See und die marine Biotechnologie, zu investieren, in denen die EU eine weltweite Führungsposition erlangen kann;

55.

mahnt, dass der Brexit eine große Herausforderung ist, die sowohl auf kurze als auf lange Sicht auf die Meeres- und Fischereiwirtschaft zukommt, sodass es nötig ist, die Folgen des Brexits auf die Regionen abzuwägen und anzugehen (5); sorgt sich, dass dieser Prozess die Mittelzuweisung für die Fischerei und die Vermarktung von Fischereierzeugnissen beeinträchtigen kann, und fordert Wirtschaftshilfen, um dies abzufedern;

56.

befürwortet eine Erhöhung des Anteils der CLLD am gesamten Finanzpaket, denn gerade in kleinen Küstenorten hat sich gezeigt, wie wirkungsvoll dieses Instrument ist, und schlägt vor, neue Formen der Arbeit darin aufzunehmen, um die bedeutende sozioökonomische Rolle der Meeres- und Fischereiwirtschaft aufzuzeigen und sie mit Blick auf den Generationswechsel für junge Menschen attraktiv zu machen; hebt die Rolle hervor, die das Europäische Netz für Fischwirtschaftsgebiete (FARNET) bei der Koordinierung der Bemühungen spielt und weiterhin spielen kann.

Brüssel, den 16. Mai 2018

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Karl-Heinz LAMBERTZ


(1)  Dieser Wert wurde in der Sitzung der Vollversammlung der Konferenz der peripheren Küstenregionen (KPKR) zu Meeresfragen in Helsinki genannt. Der KPKR gehören die meisten großen Meeres- und Fischereiregionen und Empfänger von EMFF-Mitteln an. Dieser Ansatz böte die Möglichkeit, ein konstantes Budget für die GFP zu garantieren, und würde die Entwicklung ehrgeizigerer Maßnahmen im Rahmen der IMP unterstützen.

(2)  Durchaus erfolgreiche Modelle, die ein Vorbild für andere unterstützenswerte Formen sein können, sollten hervorgehoben werden. Beispiele hierfür wären die offiziellen Mitbestimmungsausschüsse in Katalonien, in denen mehrere Interessenträger vertreten sind, wie Fischer, Wissenschaftler, Nichtregierungsorganisationen, Verwaltungsbehörden und andere Akteure, oder die Systeme der Meeresfrüchte-Verwaltung in Galicien.

(3)  Ein solcher Fonds wird von der Mehrheit der konsultierten KMU, Verbände und neuen Unternehmen der blauen Wirtschaft gefordert.

(4)  Siehe die Stellungnahme des AdR zum Thema „Eine neue Etappe in der europäischen Politik für blaues Wachstum“ (NAT-VI/019).

(5)  Siehe die Studie des AdR zu den Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU.


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