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Document 52017IR0093

    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „EU-Erweiterungsstrategie 2016-2017“

    ABl. C 306 vom 15.9.2017, p. 43–50 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.9.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 306/43


    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „EU-Erweiterungsstrategie 2016-2017“

    (2017/C 306/09)

    Berichterstatter:

    Rait Pihelgas (EE/ALDE), Bürgermeister von Ambla

    Referenzdokumente:

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Mitteilung 2016 über die EU-Erweiterungsstrategie

    COM(2016) 715 final

    EU-Erweiterungsstrategie 2016-2017

    POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)

    Allgemeine Bemerkungen

    1.

    erklärt, dass die Erweiterungsstrategie und der Beitritt neuer Mitglieder zur EU eine Gewähr für die Verwirklichung der EU-Politik und den Erfolg Europas insgesamt sind und dass die Erweiterung das stärkste außenpolitische Instrument der EU ist;

    2.

    stellt fest, dass die Vision der derzeitigen Europäischen Kommission — während ihrer Amtszeit (2014-2019) wird es keine neue Erweiterung der Europäischen Union geben, doch der laufende Erweiterungsprozess wird fortgeführt — nun einen Punkt erreicht hat, an dem die Erweiterungsgespräche mit der Türkei aus verschiedenen politischen Gründen inhaltlich eingefroren wurden. Zugleich haben die von EU-Mitgliedstaaten umgebenen Länder des westlichen Balkans damit begonnen, sich direkt an den politischen Maßnahmen der Europäischen Kommission zu beteiligen, da sie abgesehen vom Erweiterungsprozess auch eng in die Migrationspolitik der EU (Westbalkanroute) und die damit zusammenhängenden Politikbereiche, u. a. Sicherheit, eingebunden sind;

    3.

    stellt fest, dass die Länder des westlichen Balkans, die eine Aufnahme in die EU anstreben, in Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen konstruktiv an die Bewältigung der Herausforderungen (dazu gehören auch verstärkte Versuche von außen, diese Länder von ihrem europäischen Kurs abzubringen) herangegangen sind, und begrüßt ihre Bereitschaft, sich an der Lösung der Probleme, mit denen die Europäische Union im Bereich der Einwanderung und auch der Sicherheit konfrontiert wird, zu beteiligen;

    4.

    betont, dass die neuen Arbeitsbeziehungen zwischen der Europäischen Kommission und den Ländern des westlichen Balkans einen verantwortungsvollen Umgang im Hinblick auf die Einhaltung der Versprechungen und Bedingungen für eine EU-Erweiterung voraussetzen; unterstreicht, dass die Verhandlungen mit einer objektiven Bewertung der Reife und Fortschritte der Kandidatenländer bei der Erfüllung der politischen und wirtschaftlichen Kriterien einhergehen müssen und dass die Bedingungen nicht während des Prozesses geändert werden dürfen, um auf Befindlichkeiten der einen oder der anderen Partei Rücksicht zu nehmen;

    5.

    hält es für wesentlich, die von den Bewerberländern und möglichen Bewerberländern im Erweiterungsprozess erzielten Ergebnisse und Fortschritte öffentlich als Bestätigung dafür zu werten, dass die Europäische Union weiterhin all jenen offensteht, die die gleichen Ziele erreichen und die gleichen Werte teilen wollen;

    6.

    begrüßt den Verweis der Kommission auf die Schlüsselrolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften; bekräftigt, dass in Mitteilungen und Berichten besser und detaillierter auf die lokale und regionale Verwaltungsarbeit eingegangen werden sollte, selbst wenn es dazu kein gesondertes Kapitel im Besitzstand bzw. kein etabliertes EU-Modell zur Dezentralisierung und zum Regieren auf mehreren Ebenen („Multi-Level Governance“) gibt;

    7.

    stellt fest, dass vor dem Hintergrund der neuen globalen Herausforderungen und bedeutenden Veränderungen im internationalen Kontext, gerade in unmittelbarer Nähe der Länder des westlichen Balkans, eine kontinuierliche und öffentliche Behandlung des Themas EU-Erweiterung (durch Treffen, Konferenzen usw.) auf regionaler wie paneuropäischer Ebene notwendig ist, damit die europäische Perspektive dieser Länder auf der Tagesordnung bleibt;

    8.

    ist der Auffassung, dass wie bei den Entscheidungen der Kommission mit direktem EU-Bezug auch bei den Diskussionen und Entscheidungen zur Erweiterungsstrategie ausdrücklich die Jugendperspektive hervorgehoben werden muss, um den neuen Generationen zu vermitteln, dass unser jetziges und künftiges Haus — die Europäische Union — allen jungen Menschen Möglichkeiten für Bildung, Kultur und Beschäftigung garantiert;

    9.

    begrüßt die auf dem Gipfeltreffen in Paris (4. Juli 2016) beschlossene Einrichtung eines regionalen Büros für Jugendzusammenarbeit und dessen Tätigkeitsaufnahme und spricht sich dafür aus, dass auch Jugendämter aus den neuen und erfolgreichen Mitgliedstaaten in diese Arbeit einbezogen werden;

    10.

    unterstützt nachdrücklich die Aufstellung von jährlichen wirtschaftlichen Reformprogrammen und empfiehlt aufgrund der dabei gewonnenen Erfahrungen die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und auch der Bürger in die Gestaltung von Haushaltsplänen und Projekten, da gerade auf lokaler und regionaler Ebene spürbar wird, wie diese greifen und wirken;

    11.

    unterstreicht die Bedeutung des Ansatzes der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Informationspolitik in Bezug auf den Erweiterungsprozess insgesamt, für den eine breite öffentliche Unterstützung sichergestellt werden kann, wenn die Basis der Gesellschaft darüber informiert wird, wie die Vorteile der Erweiterung genutzt werden können;

    Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte

    12.

    stellt fest, dass Rechtsstaatlichkeit, wirksame Grundrechte und eine ehrliche und transparente Politik Grundvoraussetzungen für die Erweiterung sind; erwartet von den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern entschiedene Anstrengungen, um diese Ziele zu erreichen;

    13.

    befürwortet den Schwerpunkt „Wesentliches zuerst“ der Erweiterungsstrategie — so sollen in allen Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern raschere Fortschritte beim Aufbau der Rechtsstaatlichkeit und der Justiz, bei der Gewährleistung von Grundrechten, Freiheit und Sicherheit sowie bei der Verankerung des Minderheitenschutzes und der Geschlechtergleichstellung erzielt werden; weist auf die Bedeutung der Zusammenarbeit innerhalb und mit dem Europarat und seinem Kongress der Gemeinden und Regionen in puncto Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und lokale Demokratie hin;

    14.

    begrüßt die Schwerpunktsetzung auf der freien Meinungsäußerung, betont jedoch, dass dies in einem allgemeineren Sinn mit höheren Standards in der politischen Kultur einhergehen muss, wobei das vorbildliche Verhalten der politischen Entscheidungsträger, in erster Linie auf lokaler und regionaler Ebene, die beste Gewähr für diesbezügliche Fortschritte bietet (Unterlassung von Konfrontationen und Provokationen vis-a-vis den Nachbarn, Vermeidung negativer Äußerungen, Sensibilität für die Belange schutzbedürftiger und benachteiligter Bevölkerungsgruppen, Berücksichtigung der Lage von Minderheiten usw.);

    15.

    hält die Pressefreiheit für wesentlich, um den Pluralismus einer demokratischen Gesellschaft zu gewährleisten. Die Besitzverhältnisse der Medien sind ein ernstes Problem. Ohne ein garantiertes Recht der Bürger auf unabhängige Informationen dürften politisch neutrale und transparente Verwaltungen und die Förderung der Demokratie insgesamt schwierig sein;

    16.

    begrüßt die Schaffung des Amts für Korruptionsbekämpfung in Montenegro als Vorbild für alle Staaten in der Region und hebt hervor, wie wichtig es ist, die Korruption im öffentlichen und privaten Sektor auf allen Regierungs- und Gesellschaftsebenen zu bekämpfen;

    17.

    betont, dass Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus, Radikalisierung und Terrorismus bekämpft werden müssen, weil dadurch die Werte und Rechte aller Menschen in Frage gestellt werden. Wichtig ist die Präventionsarbeit unter jungen Menschen, um bei ihnen das Verständnis dafür zu wecken, dass die EU-Mitgliedstaaten sich dafür einsetzen, der Jugend eine sichere Welt mit guten Bildungs- und Beschäftigungsaussichten zu bieten;

    Wirtschaftliche Entwicklung und Konnektivität

    18.

    begrüßt die Bereitstellung von Unterstützung und Ressourcen für die Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer; allerdings muss die Hilfe ausreichend bemessen und ihre Inanspruchnahme und Verwaltung effizient und transparent sein;

    19.

    begrüßt, dass der Schwerpunkt auf der von der EU angenommenen Konnektivitätsagenda und regionalen Initiativen (Berliner Prozess usw.) liegt, die inklusiver gestaltet werden sollten; betont die Notwendigkeit, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die nationalen Behörden in den Kandidatenländern und möglichen Kandidatenländern einzubinden; ruft dazu auf, auch den Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten mit Interesse zu begegnen und EU-Experten insbesondere aus diesen Ländern in die Konzipierung und Durchführung von Investitionsvorhaben einzubeziehen (in den Bereichen Verkehr, Energie, digitale Telekommunikation, Bildung, Jugend und weiteren, mit der digitalen Entwicklung verbundenen Bereichen);

    20.

    unterstützt die nationalen Investitionsausschüsse in den Empfängerländern des Westbalkans bei der Schaffung eines einheitlichen Projektverzeichnisses, dringt auf eine bessere Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente und sieht darin eine Möglichkeit, digitale Entwicklungsprojekte in den Ländern des westlichen Balkans einzuleiten;

    Regionale Zusammenarbeit zwischen Erweiterungsländern

    21.

    begrüßt und unterstützt alle positiven Entwicklungen in den gegenseitigen Beziehungen der Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländer, insbesondere die Aussöhnung und den Aufbau eines Klimas des Vertrauens, fordert jedoch spürbare Fortschritte bei noch offenen Fragen sowie nachhaltige Ergebnisse unter Wahrung des Grundsatzes gutnachbarlicher Beziehungen; appelliert an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, ihre Fortschritte und Initiativen in diesem Prozess wirkungsvoller publik zu machen, und begrüßt die Verbreitung nützlicher Praktiken und Erfahrungen;

    22.

    verweist auf die Chance interkommunaler und länderübergreifender Formen des gemeinsamen Handelns, wie die Kampagne „Lets’do it!“ zur Erhaltung einer sauberen Umwelt;

    23.

    fordert die Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer auf, die bestehenden Partnerschafts- und TAIEX-Programme zu nutzen, über neue Formen der Zusammenarbeit nachzudenken und entsprechende Initiativen ins Leben zu rufen;

    24.

    begrüßt die positiven Ergebnisse der jüngsten Sitzungen der Gemischten Beratenden Ausschüsse (GBA) und der Arbeitsgruppen des Europäischen Ausschusses der Regionen mit diesen Ländern; würdigt den ersten Tag der Erweiterung (1./2. Juni 2016) und empfiehlt, derartige Veranstaltungen regelmäßig durchzuführen;

    25.

    begrüßt die von der Kommission initiierte Durchführung von Konferenzen unter dem Titel „Speak Up!“ und die Kampagne zur Abhaltung von Medientagen in der Region. Diese Veranstaltungen sind eine Chance, die Medien — einschließlich der sozialen Medien — national und länderübergreifend weiter aufzubauen, die Fortschritte der einzelnen Länder im Erweiterungsprozess vergleichend darzustellen und die Ergebnisse der Nachbarn bestmöglich zu nutzen;

    26.

    hält es für möglich, dass die Teilnahme der ganzen Region an ein- und demselben Prozess auch auf dem Westbalkan eine Dynamik ins Rollen bringt und die Menschen für die Überzeugung gewonnen werden können, dass der Erfolg eines Landes der Erfolg aller ist, was bislang überall zu einem größeren Interesse an den Nachbarländern und den Umgang mit ihnen sowie zu einem gesunden Wettbewerb und gegenseitiger Unterstützung geführt hat;

    Migration

    27.

    lobt das entschiedene Handeln der Kommission in Migrationsfragen und bei den Entscheidungen in den Jahren 2015 und 2016, weil sich die derzeitige Lage der Flüchtlinge und Wirtschaftsmigranten auf die gesamte Region und insbesondere die Routen über den westlichen Balkan, die sich schnell herausgebildet hatten, auswirkt; ohne gemeinsame Anstrengungen, Solidarität und die wechselseitige Übernahme von Verantwortung kann es keine Lösungen geben;

    28.

    begrüßt ausdrücklich die Initiative der Kommission zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (zweites Paket, 13. Juli 2016), in der detaillierte Lösungen (sicheres Drittland, Erstasylland, sicheres Herkunftsland) für alle von der Migrationskrise betroffenen Kreise vorgesehen werden, unter anderem Garantien für unbegleitete asylsuchende Minderjährige sowie ein Rechtsbeistandssystem für Asylbewerber;

    29.

    begrüßt die Bemühungen der Mitgliedstaaten und vor allem auch der Kandidatenländer bei der Bewältigung der Krise und der Bereitstellung von Ressourcen; verweist darauf, dass weitere Unterstützung seitens der EU sowie Investitionen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration von Migranten und Flüchtlingen in den westlichen Balkanländern notwendig sind, um dort bessere Beschäftigungschancen zu schaffen;

    30.

    dankt allen Kommunen entlang der Migrationsroute für ihre bisherige, unschätzbare Hilfe und Zusammenarbeit und ermutigt sie, ihre Erfahrungen zu sammeln und weiterzugeben sowie ihre besten Verfahrensweisen bzw. Kenntnisse bekannt zu machen, die beim unerwarteten Eintreffen hilfsbedürftiger Menschen von Nutzen sein können; fordert die lokalen Gebietskörperschaften auf, den Kampf gegen Schleuserkriminalität und Menschenhandel zu unterstützen; betont zugleich, dass die Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften begrenzt und uneinheitlich sind und dass Möglichkeiten geschaffen werden müssen, um ihnen einen zusätzlichen Beistand zu gewähren;

    31.

    bekräftigt, dass — gestützt auf die in den Schlussfolgerungen des Rates von 2015 verankerten Prioritäten und Maßnahmen — weiterhin die Notwendigkeit besteht, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und die Bemühungen vor allem auf solche Flüchtlinge zu richten, die berechtigterweise internationalen Schutzes bedürfen;

    32.

    erwartet zugleich von der EU mehr Mitsprache und Mitwirken in Bezug auf die Initiativen und politischen Maßnahmen, die auf die Herkunftsgebiete der Migranten gerichtet sind und darauf abzielen, den Zustrom von Flüchtlingen, die gezwungen sind, ihr Heimatland zu verlassen, und Wirtschaftsmigranten nach Europa merklich einzudämmen; gleichzeitig müssen die Friedensprozesse in den Konfliktstaaten wirkungsvoller durch diplomatische Initiativen flankiert werden;

    Türkei

    33.

    nimmt das Ergebnis des Referendums vom 16. April über Änderungen der türkischen Verfassung sowie die Schlussfolgerungen der internationalen Wahlbeobachtungsmission zur Kenntnis, wonach Vertreter der unterschiedlichen Seiten der Kampagne nicht dieselben Möglichkeiten hatten und den Wählern keine neutralen Informationen vorlagen;

    34.

    weist darauf hin, dass auf lokaler Ebene das bewährte internationale Verfahren besteht, Streitigkeiten bei Stimmenauszählung durch teilweise Neuauszählungen beizulegen, und empfiehlt diese Methode, wo sie angemessen und zweckmäßig ist;

    35.

    bedauert, dass die jüngsten politischen Entwicklungen in der Türkei Zweifel an dem eindeutigen Bekenntnis der türkischen Regierung zu den Werten und Grundsätzen, auf denen sich die EU gründet, insbesondere zur Europäischen Charta der Grundrechte, aufkommen lassen, und stellt fest, dass daher eine Fortführung des Beitrittsprozesses ungewiss ist;

    36.

    ruft die türkische Regierung dazu auf, die Todesstrafe klar und eindeutig abzulehnen und sich zur uneingeschränkten Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte türkischer Oppositioneller sowie zur Freiheit und Unabhängigkeit der türkischen und internationalen Medien zu bekennen und dieses Bekenntnis mit Taten zu belegen;

    37.

    fordert die türkischen Behörden auf, sicherzustellen, dass durch die Umsetzung künftiger Verfassungsänderungen der Grundsatz der Subsidiarität sowie die Autonomie und die Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften in der Türkei nicht untergraben werden;

    38.

    verweist unter Berücksichtigung des formalen Status der Türkei als Kandidat für einen Beitritt zur EU auf seine zahlreichen Einladungen und Appelle an die türkische Regierung, die auf die Einrichtung eines Gemischten Beratenden Ausschusses (GBA) mit dem AdR gerichtet sind, in dem gewählte Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beider Seiten unter Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern, eines geografischen Gleichgewichts und eines ausgeglichenen Verhältnisses der vertretenen politischen Standpunkte regelmäßig zusammenkommen und einen ständigen Dialog führen können; ist der Auffassung, dass im Rahmen einer Fortführung des Beitrittsprozesses die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Türkei und der EU einen großen Nutzen aus einer formellen Beziehung im Rahmen eines GBA ziehen könnten;

    39.

    weist auf die Notlage der fast drei Millionen syrischen Flüchtlinge hin, die sich derzeit in der Türkei aufhalten, und spricht den Bürgern und Bürgermeistern (insbesondere der Region entlang der türkischen Grenze zu Syrien), die praktische Lösungen für die Aufnahme einer sehr großen Anzahl von Flüchtlingen — manchmal so viele, wie die Kommunen Einwohner haben — finden müssen, seine Anerkennung und Solidarität aus; unterstreicht, dass derartige Herausforderungen für jede Kommune erhebliche Auswirkungen auf die verschiedenen Dienstleistungen wie Wasser- und Abfallwirtschaft, Schulen, Gesundheitsfürsorge, Verkehr und Unternehmen sowie auf die Infrastruktur vor Ort haben, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Situation untragbar ist;

    40.

    nimmt die Klagen der türkischen Regierung zur Kenntnis, dass die EU ihren Verpflichtungen aus der 2016 getroffenen Vereinbarung zur Steuerung der Migranten- und Flüchtlingsströme durch die Türkei nach Europa nicht nachkomme, und stellt weiterhin fest, dass viele Provinzen und Kommunen ohne EU-Unterstützung Hilfe für Migranten und Flüchtlinge bereitstellten mussten; weist jedoch auch darauf hin, dass für die syrischen Flüchtlinge in der Türkei über humanitäre Partnerorganisationen äußerst umfangreiche Finanzmittel der EU zur Unterstützung zur Verfügung gestellt wurden und dass die Verteilung der Mittel auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs und zur Erfüllung der Verpflichtungen erfolgt; nimmt die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration auf lokaler Ebene zur Kenntnis und betont, dass die Aus- und Weiterbildung bei der Erleichterung der Integration eine wichtige Rolle spielen kann;

    41.

    bedauert, dass die vielversprechenden Gespräche über Zypern offenbar zum Stillstand gekommen sind, und ist der Ansicht, dass ein erfolgreicher Abschluss dieser Gespräche einen wichtigen Beitrag dazu leisten würde, das Vertrauen zwischen der Türkei und der EU teilweise wiederherzustellen;

    42.

    ist fest davon überzeugt, dass eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beider Seiten in Form eines Austausches bewährter Verfahren zu praktischen Fragen ebenfalls dazu beitragen kann, das Vertrauen zwischen der Türkei und der EU teilweise wiederherzustellen;

    43.

    bestätigt seine Absicht, sich innerhalb der zuständigen Gremien des AdR auch künftig um den Aufbau eines Dialogs mit türkischen Bürgermeistern zu bemühen mit dem Ziel, bewährte Verfahren auszutauschen und sich für die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips einzusetzen;

    44.

    bedauert den Putschversuch und den Verlust von Menschenleben und bekundet seine Solidarität mit den demokratischen Institutionen; äußert jedoch seine Besorgnis angesichts der breiten Palette von Maßnahmen, die seit dem Putschversuch unternommen wurden, beispielsweise umfangreiche Entlassungen, Festnahmen und Inhaftierungen, insbesondere die Inhaftierung und Amtsenthebung gewählter Bürgermeister und ihre Ersetzung durch nicht gewählte, von den Zentralbehörden eingesetzte Bürgermeister. Durch diese Maßnahmen wird die pluralistische Demokratie auf lokaler Ebene erheblich geschwächt;

    45.

    erwartet gerade von einem Bewerberland wie der Türkei, dass die höchsten Standards in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte eingehalten werden; ist tief besorgt über die anhaltenden Rückschritte bei der Unabhängigkeit und der Funktionsweise der Justiz sowie im Bereich der freien Meinungsäußerung; äußert seine Besorgnis über die gegen Journalisten, Akademiker und Menschenrechtsverteidiger gerichteten Einschränkungen und Maßnahmen sowie die häufigen und unverhältnismäßigen Verbote von Medienunternehmen und sozialen Medien;

    46.

    fordert die uneingeschränkte und diskriminierungsfreie Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EU-Türkei mit Blick auf alle EU-Mitgliedstaaten einschließlich der Republik Zypern; fordert die Türkei auf, sich unmissverständlich zu gutnachbarlichen Beziehungen mit allen ihren Nachbarstaaten und zu einer friedlichen Beilegung der Streitigkeiten im Einklang mit der UN-Charta zu bekennen; äußert in diesem Zusammenhang seine tiefe Besorgnis und fordert die Türkei auf, alle gegen einen Mitgliedstaat gerichteten Drohungen oder Handlungen zu unterlassen; hält es für ausgesprochen wichtig, das Recht aller Mitgliedstaaten zu respektieren, gemäß dem Besitzstand der Europäischen Union und dem Völkerrecht einschließlich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen bilaterale Abkommen zu schließen und natürliche Ressourcen zu erforschen und zu nutzen; unterstreicht ferner, dass die Souveränität und die souveränen Rechte aller Mitgliedstaaten über ihre ausschließliche Wirtschaftszone, ihre Hoheitsgewässer und ihren Luftraum respektiert werden müssen;

    47.

    fordert die Türkei auf, mit dem Rückzug ihrer Truppen aus Zypern zu beginnen und das Sperrgebiet von Famagusta im Einklang mit der Resolution 550 (1984) des UN-Sicherheitsrates an die UN zu übergeben; betont, dass dies eine vertrauensbildende Maßnahme wäre und eine Chance auf wirtschaftliches, soziales und regionales Wachstum für beide Volksgruppen böte; weist darauf hin, dass der zivilgesellschaftliche Dialog zwischen den Kommunen für die Einigung förderlich sein kann;

    Montenegro

    48.

    begrüßt, dass Montenegro mit Nachdruck auf den EU-Beitritt hinarbeitet, diesbezügliche Fortschritte vorweisen kann und das Protokoll zum NATO-Beitritt unterzeichnet hat, sodass Montenegro 2017 der NATO beitreten wird; begrüßt ferner die Unterzeichnung der Grenzverträge mit Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo;

    49.

    würdigt die große Aktivität der Wähler und Parteien bei den Parlamentswahlen im Oktober 2016, deren erfolgreicher Verlauf unter schwierigen Bedingungen ein Verdienst der konsequenten Einführung der Rechtsstaatlichkeit ist und deren Ausgang die bisherige Innen- und Außenpolitik bestätigt;

    50.

    unterstreicht, dass es nun darauf ankommt, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundrechte auf lokaler Ebene glaubhaft gewährleistet werden; erwartet, dass die Schaffung eines Amts für Korruptionsbekämpfung ein Anreiz für die Umsetzung der lokalen Aktionspläne zur Korruptionsprävention sein und ein zweckdienliches Kontrollsystem aufgebaut wird;

    51.

    begrüßt die für die berufliche Entwicklung der kommunalen Beamten unternommenen Anstrengungen, weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass weitere Fortschritte erforderlich sind (z. B. Aus- und Weiterbildung sowie transparentere Einstellungsverfahren nach dem Leistungsgrundsatz); begrüßt die zum Gesetz über die Finanzierung der kommunalen Selbstverwaltung angenommenen Änderungen und ruft dazu auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um für die finanzielle Autonomie der kommunalen Selbstverwaltung zu sorgen;

    Serbien

    52.

    stellt fest, dass in Serbien 2016 nicht nur Kommunal- und Regionalwahlen, sondern auch vorgezogene Parlamentswahlen stattgefunden haben, mit denen die zunehmende politische Vielfalt der Gesellschaft und gleichzeitig die erforderliche Unterstützung der Mehrheit für die regierende Partei bestätigt wurden, die als Wahlsieger weiterhin an dem EU-Beitritt als vorrangigem Ziel in einer komplizierten außenpolitischen Situation festhält;

    53.

    ermutigt Serbien, die für den Beitritt erforderlichen Reformen weiter voranzutreiben und dabei der Rechtsordnung und der Korruptionsbekämpfung besondere Aufmerksamkeit zu schenken; begrüßt die Aufstellung eines konkreten Aktionsplans zur Umsetzung der einzelnen Kapitel und begrüßt, dass Serbien als erstes Land im Beitrittsprozess den Geschlechtergleichstellungsindex der EU eingeführt hat, was allgemeine Beachtung gefunden hat;

    54.

    begrüßt die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans der Regierung für nationale Minderheiten; stellt erfreut fest, dass sich die höchsten Vertreter der Regierung bei ihren Auftritten im Wesentlichen tolerant gegenüber ethnischen und anderen Minderheiten äußern;

    55.

    begrüßt die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kroatien und den Dialog zwischen Belgrad und Priština (Wiederöffnung der Brücke von Mitrovica), die konkrete Ergebnisse für die Bevölkerung zeitigt; hält zu weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der Verpflichtungen und der Umsetzung von Vereinbarungen an, um so die Zusammenarbeit und das Vertrauen zu stärken; fordert die Behörden und die Meinungsführer auf, die Normalisierung der Lage aktiv zu fördern;

    56.

    begrüßt die Strategie zur Behördenreform und die Ausbildungsstrategie für kommunale Selbstverwaltung; bewertet die Arbeit des nationalen Konvents zur europäischen Integration sowie die Konsultationen auf lokaler Ebene positiv;

    Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

    57.

    erinnert daran, dass dieses Land als erstes ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) unterzeichnet hat, und äußert vor diesem Hintergrund seine Besorgnis über den beim Integrationsprozess sowie bei der Umsetzung der Zusagen und Durchführung der Reformen festzustellenden Stillstand. Der AdR bringt seine Besorgnis angesichts der anhaltenden politischen Krise in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zum Ausdruck und fordert neuen politischen Willen seitens des Landes in Bezug auf den Beitritt zur EU durch die Einhaltung seiner Verpflichtungen;

    58.

    stellt fest, dass auf der Grundlage der im Juni/Juli 2015 mithilfe internationaler Vermittlung erzielten politischen Vereinbarung und der im Juli/August 2016 getroffenen neuen Vereinbarungen im Dezember 2016 vorgezogene Parlamentswahlen (sowie in zwei Bezirken als positiver Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens Neuwahlen) stattfanden; es ist damit zu rechnen, dass die bisherige Politik und vor allem die Vereinbarung über die Umsetzung der dringenden Reformprioritäten fortgeführt werden. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien muss die politische Vereinbarung vom Juni/Juli 2015 vollständig umsetzen und sofortige und konkrete Maßnahmen für die Förderung und Umsetzung der dringenden Reformprioritäten ergreifen;

    59.

    betont, dass die Frage, ob das Land die Empfehlung erhält, Beitrittsgespräche aufzunehmen, um das bisher Erreichte zu einem logischen Abschluss zu bringen, davon abhängt, ob die von der EU festgelegten Kriterien entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2015 und den Schlussfolgerungen des slowakischen Ratsvorsitzes auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 13.12.2016 erfüllt wurden;

    60.

    nimmt die bisherigen Anstrengungen des Landes bei der Bewältigung der Migrationskrise zur Kenntnis und betont, dass alle damit verbundenen Probleme in Zusammenarbeit mit der EU und anderen internationalen Organisationen zu lösen sind; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die gutnachbarlichen Beziehungen gewahrt bleiben müssen und dass unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eine für beide Seiten akzeptable Lösung in der Frage des Ländernamens ausgehandelt werden muss;

    Albanien

    61.

    begrüßt die entsprechenden Fortschritte Albaniens in Bezug auf die zentralen Reformprioritäten. Allerdings muss Albanien die Umsetzung der Reformen, vor allem bei den fünf Schlüsselprioritäten, auf nachhaltige, ganzheitliche und umfassende Weise weiter vorantreiben, wobei das Gewicht auf dem Rechtsstaat und dem Schutz der Menschenrechte, einschließlich der Minderheitenrechte, liegen muss; besonders wichtig war in diesem Zusammenhang die einvernehmliche Annahme der Justizreform im Parlamentsplenum am 22. Juli 2016. Dadurch eröffnen sich neue Möglichkeiten zum besseren Schutz der Menschenrechte, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, der Rechte von Minderheiten sowie der Anwendung von Eigentumsrechten im gesamten Hoheitsgebiet Albaniens, zur Klärung der Eigentumsverhältnisse, zur Verbesserung des Unternehmens- und Investitionsumfelds und zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft; begrüßt ferner die Strategie und den Aktionsplan für die Korruptionsbekämpfung; dringt auf weitere Fortschritte bei den politischen und rechtlichen Maßnahmen sowie auf eine ordnungsgemäße Umsetzung; dringt zudem auf Fortschritte bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich der Herstellung von Drogen und des Drogenhandels, vor allem mit Blick auf Cannabis, und betont, dass Albanien konkrete und nachhaltige Ergebnisse in diesen Bereichen erzielen muss;

    62.

    stellt fest, dass die Fortschritte Albaniens im Beitrittsprozess durch die seit Mai 2009 bestehende NATO-Mitgliedschaft, die sich positiv auf den Verlauf der innerstaatlichen Reformen sowie auf die Verbesserung der Beziehungen zwischen Albanien und Griechenland auswirkt, begünstigt werden;

    63.

    stellt fest, dass die Kommunalwahlen, die 2015 nach der Verwaltungsreform stattfanden, ohne größere Probleme verliefen, fordert jedoch mehr Unparteilichkeit und Professionalität; begrüßt darüber hinaus den vom Parlament eingesetzten Ad-hoc-Ausschuss zur Wahlrechtsreform; unterstreicht die entsprechenden Empfehlungen des BDIMR der OSZE sowie der Wahlbeobachtungsmission des KGRE und des AdR, die eine Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung und die Gewährleistung der Unparteilichkeit forderten; erwartet deshalb die Umsetzung der obengenannten Empfehlungen bei den nächsten Parlamentswahlen, die frei, gerecht und glaubwürdig sein müssen und nach internationalen Standards abzuhalten sind;

    64.

    plädiert dafür, den Reformprozess auch in Zukunft inklusiv zu gestalten und alle beteiligten politischen Kräfte, einschließlich der Minderheiten, und zivilen Kräfte, einschließlich der Opposition und der relevanten Interessenträger, einzubeziehen, und hebt die diesbezügliche Arbeit des Nationalen Rats für europäische Integration als positives Beispiel hervor;

    65.

    begrüßt ferner, dass die Mitglieder des nationalen Rats der Zivilgesellschaft gewählt wurden und dass der Rat seine Tätigkeit aufgenommen hat;

    Bosnien und Herzegowina

    66.

    begrüßt, dass das Land wieder auf Integrationskurs ist, und sieht eine europäische Perspektive als wesentlichen Anreiz für das Land an; ruft zur weiteren Umsetzung der Reformagenda auf, da das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) zeigt, dass Verpflichtungen zu Ergebnissen führen können;

    67.

    begrüßt ferner, dass Bosnien und Herzegowina am 15. Februar 2016 den Antrag auf Beitritt des Landes zur Europäischen Union gestellt hat, der sowohl für das Land als auch für den Erweiterungsprozess impulsgebend ist; betont daher, dass diese Dynamik aufrechterhalten werden muss, um die substanziellen Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda erzielen zu können, die notwendig sind, um auf diesem Weg voranzukommen;

    68.

    stellt fest, dass die Veröffentlichung der Ergebnisse der Volkszählung vom Oktober 2013 am 30. Juni 2016 der Öffentlichkeit dabei geholfen hat, die durch die Kommunalwahlen vom September 2016 entstandenen Verschiebungen in der politischen Landschaft, die einem beständigen Druck auch von außerhalb der Region ausgesetzt ist, besser zu verstehen;

    69.

    fordert alle politischen Entscheidungsträger Bosniens und Herzegowinas auf, die Zeit nach den Wahlen für die Einleitung eines neuen Meinungsaustauschs mit der EU und einschlägigen internationalen Institutionen zu nutzen, um historisch bedingte Probleme zu lösen und eine neue, positive Atmosphäre in den Beziehungen zwischen den Volksgruppen zu schaffen; weist darauf hin, dass die politischen Entscheidungsträger und Meinungsführer der Region vor dem Hintergrund der neuen politischen Verhältnisse mit persönlichem Vorbild und Initiative viel tun können, um die Entwicklung vor Ort voranzubringen;

    70.

    unterstreicht, wie wichtig die Koordinierung zwischen allen Regierungs- und Verwaltungsebenen ist, um Hindernisse für die Funktionsfähigkeit des Landes, die wirksame Umsetzung der Reformagenda, Mobilität, Investitionen und Verbindungen zwischen in verschiedenen Politikfeldern sowie die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums zu beseitigen; weist darauf hin, dass Dezentralisierung nicht Zersplitterung bedeutet und dass für die Umsetzung der Reformen auf allen Ebenen koordinierte Rahmenstrategien erforderlich sind; fordert dazu auf, gemeinsame Ziele aufzustellen, die miteinander vereinbar sind, aber über den individuellen Interessen stehen;

    71.

    ist davon überzeugt, dass der im August 2016 eingerichtete Koordinierungsmechanismus für EU-Fragen dabei helfen wird, die Zusammenarbeit des Landes und seiner Entitäten mit der EU und ihren Institutionen zu verbessern und uneingeschränkt von den EU-Mitteln profitieren zu können;

    Kosovo  (1)

    72.

    begrüßt die Unterzeichnung und Ratifizierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens sowie sein Inkrafttreten am 1. April 2016, das ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen dem Kosovo und der EU einleitet; begrüßt auch die Einrichtung von Sondertribunalen; fordert das Kosovo auf, die Umsetzung der EU-bezogenen Reformen (z. B. Verabschiedung des Gesetzespakets zu den Menschenrechten, Beginn der Umsetzung der europäischen Reformagenda) und anderer positiver Maßnahmen (u. a. Normalisierungsprozess) fortzusetzen;

    73.

    begrüßt die bei der Liberalisierung der Visabestimmungen erzielten Ergebnisse; unterstreicht die Bedeutung der Erfüllung aller relevanten Bedingungen und ruft zu weiteren Fortschritten auf;

    74.

    betont, wie wichtig ein friedlicher und multilateraler politischer Dialog im Parlament und in den lokalen Gebietskörperschaften ist, um das internationale Ansehen des Kosovo zu verbessern;

    75.

    begrüßt und unterstützt die positiven Entwicklungen im Dialog zwischen Belgrad und Priština (Wiedereröffnung der Brücke von Mitrovica, Vereinbarung über die Telekommunikation), die konkrete Ergebnisse für die Bevölkerung zeitigen; hält zu weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der Verpflichtungen und der Umsetzung von Vereinbarungen an, um so die Zusammenarbeit und das Vertrauen zu stärken; fordert die Behörden, die politischen Entscheidungsträger und Meinungsführer auf, für die Normalisierung der Lage mit gutem Beispiel voranzugehen, um so reibungslos in den Beitrittsprozess einzutreten.

    Brüssel, den 12. Mai 2017

    Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

    Markku MARKKULA


    (1)  Diese Bezeichnung berührt nicht den Standpunkt zum Status des Kosovo und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrats und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.


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