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Document 52017IP0323
European Parliament resolution of 12 September 2017 on a Space Strategy for Europe (2016/2325(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2017 zum Thema „Eine Weltraumstrategie für Europa“ (2016/2325(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2017 zum Thema „Eine Weltraumstrategie für Europa“ (2016/2325(INI))
ABl. C 337 vom 20.9.2018, p. 11–19
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
20.9.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 337/11 |
P8_TA(2017)0323
Eine Weltraumstrategie für Europa
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2017 zum Thema „Eine Weltraumstrategie für Europa“ (2016/2325(INI))
(2018/C 337/03)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf Artikel 4 und Titel XIX Artikel 189 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Oktober 2016 mit dem Titel „Eine Weltraumstrategie für Europa“ (COM(2016)0705), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Februar 2013 mit dem Titel „Raumfahrtindustriepolitik der EU“ (COM(2013)0108), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. April 2011 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union im Dienst der Bürgerinnen und Bürger“ (COM(2011)0152), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 mit dem Titel „Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt — Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft“ (COM(2016)0587) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2016)0300), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 mit dem Titel „5G für Europa: ein Aktionsplan“ (COM(2016)0588) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2016)0306), |
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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2016 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (COM(2016)0590), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Juni 2010 mit dem Titel „Aktionsplan für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS)“ (COM(2010)0308), |
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unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris (Beschluss 1/CP.21) und auf die 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des UNFCCC sowie die 11. Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 11) vom 30. November bis 11. Dezember 2015 in Paris (Frankreich), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 377/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Programms Copernicus und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 911/2010 (1), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (2), |
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unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Schaffung eines Rahmens zur Unterstützung der Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (3), |
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unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 512/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS (4), |
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unter Hinweis auf die einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und die ministerielle Erklärung von Amsterdam vom 14. April 2016 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des vernetzten und automatisierten Fahrens, |
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unter Hinweis auf die Haager Erklärung zur Weltraumstrategie vom Juni 2016, |
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unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation zu einer gemeinsamen Vision und gemeinsamen Zielen für die Zukunft Europas im Weltraum, die am 26. Oktober 2016 von der Kommission und der Europäischen Weltraumorganisation unterzeichnet wurde, |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2016 zu Raumfahrtfähigkeiten für die europäische Sicherheit und Verteidigung (5), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2016 zum Aufschwung des Raumfahrtmarktes (6), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Dezember 2013 zur Raumfahrtindustriepolitik der EU — Entfaltung des Wachstumspotenzials im Raumfahrtsektor (7), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2012 zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union zum Nutzen der Bürger (8), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2011 zu dem Thema „Verkehrsbezogene Anwendungen der globalen Satellitennavigationssysteme — kurz- und mittelfristige Politik der EU“ (9), |
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unter Hinweis auf die Studie vom Januar 2016 zum Aufschwung des Raumfahrtmarktes mit dem Titel „Space Market Uptake in Europe“ (10), |
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gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr und des Fischereiausschusses (A8-0250/2017), |
A. |
in der Erwägung, dass der Weltraum für die Gesellschaft vielerlei Vorteile birgt, etwa derart, dass die Wirtschaft in Europa durch Anreize für die Entwicklung zahlreicher neuer Produkte und Dienstleistungen und die Förderung von Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Seeverkehr wettbewerbsfähiger werden kann; in der Erwägung, dass mithilfe der Satellitentechnik der Zugang zu Kommunikationstechnologien und hochauflösenden Erdbeobachtungssystemen verbessert werden kann, durch die der Informationsaustausch in Echtzeit, eine schnelle Reaktion auf Naturkatastrophen und effektivere Grenz- und Sicherheitskontrollen möglich werden; |
B. |
in der Erwägung, dass Weltraumtechnologien, -daten und -dienste zahlreiche EU-Maßnahmen und zentrale politische Prioritäten begünstigen können, etwa den Ausbau des digitalen Binnenmarktes, Anreize für die europäische Wirtschaft und den Klimaschutz; |
C. |
in der Erwägung, dass die Raumfahrtbranche für die europäischen Bürger kein Kostenfaktor, sondern eine Investition ist, und in der Erwägung, dass mit einer ambitionierten Weltraumstrategie die Unabhängigkeit und die Stellung der EU in dem strategisch wichtigen Bereich der Raumfahrt gesichert und zugleich das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Raumfahrtindustrie — in den Bereichen Herstellung, Raumfahrttätigkeiten und nachgelagerte Dienste — gefördert werden kann; |
D. |
in der Erwägung, dass aufgrund politischer Entscheidungen des Europäischen Parlaments und des Rates im Jahr 2007 Haushaltsmittel für die europäischen Satellitennavigationsprogramme EGNOS (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems) und Galileo bereitgestellt wurden und die Leitungsstruktur der Programme vereinbart wurde; |
1. |
begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine Weltraumstrategie für Europa“ und unterstützt die Kommission in ihrem uneingeschränkten Engagement dafür, dass die Weltraumforschung möglichst großen Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft abwirft, Weltraumtechnik und -anwendungen verstärkt zur Unterstützung politischer Maßnahmen eingesetzt werden, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Raumfahrtindustrie auf dem Weltmarkt, die Unabhängigkeit Europas in der Raumfahrt, die Rolle Europas als globaler Akteur und die internationale Zusammenarbeit im Weltraum gestärkt werden; |
2. |
weist die Kommission erneut darauf hin, dass es insbesondere mit Blick auf die Schaffung eines investitionsfreundlichen und berechenbaren Klimas im nachgelagerten Wirtschaftszweig unerlässlich ist, die Kontinuität der EU-Raumfahrtprogramme sicherzustellen und über die künftige Entwicklung von Galileo und Copernicus nachzudenken; ist der Ansicht, dass dies nur gelingen kann, wenn die öffentliche Finanzierung der Raumfahrt-Leitprogramme und einer nachgelagerten Dateninfrastruktur langfristig sichergestellt ist und zugleich anerkannt wird, dass sich die Privatwirtschaft in erheblichem Maße einbringen muss; |
3. |
hebt die Erfolge hervor, die die Mitgliedstaaten, die Europäische Weltraumorganisation (ESA) und die Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) mit neuen Technologien, Erkundungsmissionen sowie Erdbeobachtungs- und Meteorologiekapazitäten erzielt haben; |
4. |
hält es für erforderlich, die Programme Galileo und Copernicus zu bewerten, bevor die Kommission ihre neuen Legislativvorschläge im Rahmen des nächsten MFR vorlegt; ist der Ansicht, dass bei dieser Bewertung unter anderem angesprochen werden sollte, welche Rolle die Agentur für das Europäische GNSS (GSA) künftig beim Programm Galileo spielt und beim Programm Copernicus spielen könnte, wie die Beziehungen der GSA zur ESA einfacher gestaltet werden können und wie die derzeitige Aufteilung zwischen den Kernaufgaben der Agentur und den ihr übertragenen Aufgaben zu beurteilen ist; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass die GSA in der Lage ist, neue Aufgaben zu übernehmen, bevor ihr diese tatsächlich übertragen werden; |
5. |
betont, dass den Ergebnissen dieser Bewertung auch bei künftigen Gesprächen über die Beziehungen zwischen der EU und der ESA Rechnung getragen werden sollte, und zwar unter Berücksichtigung der am 26. Oktober 2016 unterzeichneten gemeinsamen Erklärung der EU und der ESA; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der ESA verschiedene Möglichkeiten zu prüfen, wie sich die komplizierte institutionelle Landschaft in der europäischen Weltraumpolitik vereinfachen ließe und so dafür gesorgt werden könnte, dass die Zuständigkeiten im Interesse von mehr Wirksamkeit und Kosteneffizienz besser verteilt werden; |
6. |
betont, dass die GSA eine angemessene Personalausstattung erhalten sollte, damit das reibungslose Funktionieren und der Betrieb der Programme des europäischen GNSS sichergestellt sind; fordert die Kommission auf, dass sie überprüft, ob die der GSA zugewiesenen Ressourcen angemessen sind, und dabei die gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben der Agentur berücksichtigt; ist der Ansicht, dass die Personalpolitik und das Besetzungsverfahren den neuen Aufgaben gerecht werden sollten, die der Agentur im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 übertragen wurden; |
7. |
betont, dass das Raumfahrtbudget im nächsten EU-Haushalt zur Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Herausforderungen aufgestockt werden sollte, um die gesamte Wertschöpfungskette (Weltraum- und Bodensegment, Erdbeobachtung, Navigation und Kommunikation) zu unterstützen, wofür im Rahmen der bevorstehenden Überprüfung des MFR zu sorgen ist; bekräftigt, dass die erfolgreiche Entwicklung der nachgelagerten Märkte vor allem davon abhängt, ob die Programme Galileo und Copernicus zügig durchgeführt und ständig weiterentwickelt werden, und dass die angemessene Finanzierung dieser Programme Vorrang haben sollte; betont, dass bei den Haushaltsentscheidungen im nächsten MFR unbedingt zu bedenken ist, dass der europäische Mehrwert und der einzigartige Beitrag der Elemente der EU-Raumfahrtprogramme bewahrt und ausgebaut werden müssen; |
8. |
fordert die Kommission auf, zu prüfen, inwieweit zur Steigerung der Wirksamkeit und Kosteneffizienz Synergieeffekte zwischen den Raumfahrtprogrammen der EU genutzt werden können; ist ferner der Ansicht, dass der Informationsaustausch zwischen den an der EU-Weltraumpolitik beteiligten EU-Agenturen intensiviert werden sollte, um weitere Synergieeffekte zu erzielen; weist darauf hin, dass sich die verschiedenen Tätigkeitsbereiche immer weiter annähern; fordert die Kommission auf, einen jährlichen Bericht über die Art und das Ausmaß der Zusammenarbeit der EU-Agenturen zu veröffentlichen; |
9. |
betont, dass etwaige Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarktes im Bereich der weltraumgestützten Produkte und Dienstleistungen ermittelt und beseitigt werden müssen; |
Möglichst großer Nutzen der Weltraumforschung für Gesellschaft und EU-Wirtschaft
10. |
hebt hervor, dass Raumfahrtprogramme und die damit verbundenen Dienstleistungen entscheidende Vorteile in Politikbereichen und Wirtschaftszweigen wie Energie, Klimaschutz, Umwelt, Sicherheit und Verteidigung, Gesundheit, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Fremdenverkehr, digitaler Markt und Mobilfunk, Regionalpolitik und Flächennutzungsplanung bergen; ist der Auffassung, dass darin ein großes Potenzial für die Problemlösung in Bereichen wie Migration, Grenzmanagement und nachhaltige Entwicklung steckt; hebt die Bedeutung der europäischen Weltraumstrategie für eine umfassende EU-Meerespolitik hervor; weist zudem auf die erheblichen Vorteile hin, die die wirtschaftliche Nutzung von Fernerkundungssatelliten und -systemen der Gesellschaft bietet; |
11. |
fordert die Kommission auf, die uneingeschränkte wirtschaftliche Nutzung der Programme Galileo, EGNOS und Copernicus zu beschleunigen, indem sie angemessene Ziele für die Marktakzeptanz festlegt und den Zugang zu sowie die Verarbeitung von Daten aus dem Programm Copernicus erleichtert, damit Unternehmen und insbesondere KMU und Jungunternehmen Anwendungen auf der Grundlage von Weltraumdaten entwickeln können, und indem sie für eine bessere Integration mit weiteren digitalen Diensten wie intelligenten Verkehrssystemen, dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem, Binnenschifffahrtsinformationsdiensten, dem System der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs (SafeSeaNet) sowie konventionellen Navigationssystemen sorgt und das Potenzial weltraumgestützter Anwendungen steigert; betont, dass Satellitennavigations- und Erdbeobachtungssysteme Bürgern und Unternehmen zugutekommen; |
12. |
begrüßt, dass die Kommission Maßnahmen zur Bereitstellung von Cloud-Plattformen für Erdbeobachtungsdaten ergreift, damit die EU den wirtschaftlichen Nutzen ihrer Raumfahrt-Leitprogramme vollständig ausschöpfen, den Zugang der Nutzer dauerhaft sicherstellen und Kompetenzen aufbauen kann; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Arbeit in diesem Bereich zu beschleunigen, damit 2018 die ersten Datenplattformen einsatzbereit sind; ist der Ansicht, dass die Teilnahme an allen Ausschreibungen für diese Plattformen privaten Bewerbern offenstehen sollte; |
13. |
fordert die Kommission auf, dass sie die Arbeitsweise der betrauten Einrichtungen von Copernicus bewertet, damit insbesondere deren Ausschreibungsverfahren so vereinfacht und vereinheitlicht werden, dass KMU leichter daran teilnehmen können; |
14. |
betont, dass es einer „weltraumsicheren“ Gesetzgebung bedarf, und bekräftigt seine bereits in der genannten Entschließung zum Aufschwung des Raumfahrtmarktes vorgebrachte Forderung an die Kommission, vor der Vorlage von legislativen und nichtlegislativen Vorschlägen eine systematische „Weltraumprüfung“ durchzuführen; fordert die Kommission auf, Hindernisse für den Einsatz von Weltraumtechnik in der öffentlichen Verwaltung zu beseitigen, etwa bei der Überwachung der Einhaltung neuer und bestehender EU-Rechtsvorschriften; ist der Ansicht, dass der Einsatz von Weltraumtechnik der öffentlichen Ordnung beträchtlich zugutekommen könnte, wie die Beispiele des europaweiten bordeigenen Notrufsystems (eCall) und des digitalen Fahrtenschreibers belegen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für eine breitere Anwendung der Weltraumtechnik in unionsweiten, einzelstaatlichen, regionalen und kommunalen Stellen zu schaffen, indem sie z. B. europäische Erdbeobachtungsdaten oder -dienste erwirbt, um politische Ziele zu erreichen; |
15. |
weist auf das Pilotprojekt für weniger Müll im Weltraum durch Rückholung und innovative Materialien für Raumfahrtgeräte hin, in dessen Rahmen die Machbarkeit und Wirksamkeit einer künftigen gemeinsamen Technologieinitiative für die Raumfahrtindustrie geprüft werden soll; stellt fest, dass es unbedingt angemessener öffentlicher und privater Ressourcen bedarf, damit die europäische Raumfahrtindustrie nachhaltig und wettbewerbsfähig sein und die EU ihre Stellung als globaler Akteur in der Raumfahrt ausbauen kann; |
16. |
ist der Ansicht, dass mit dem Programm Copernicus noch stärker zum Klimaschutz beigetragen werden sollte; fordert die Kommission auf, so bald wie möglich die derzeit im Rahmen von Horizont 2020 (11) entwickelten und auf dem Programm Copernicus aufbauenden Kapazitäten zur Überwachung von Treibhausgasmissionen, z. B. von CO2, festzulegen, damit die im Übereinkommen von Paris festgelegten Anforderungen erfüllt werden und die effiziente Umsetzung des Übereinkommens ermöglicht wird; unterstützt die Entwicklung künftiger Satelliten zur Überwachung der CO2- und Methan-Emissionen; |
17. |
begrüßt die Erklärung vom 15. Dezember 2016 über die Erstinbetriebnahme von Galileo; betont, dass die weit verbreitete Nutzung des Galileo-Signals eine Voraussetzung für die Entwicklung eines starken nachgelagerten Marktes für weltraumgestützte Anwendungen und Dienste ist und dass geeignete Maßnahmen — auch ordnungspolitischer Art — ergriffen werden sollten, damit die uneingeschränkte Kompatibilität mit Galileo und EGNOS bei in der EU verkauften Geräten zum Standard wird und Anreize für die Einführung von Geräten auf dem Weltmarkt gesetzt werden, die mit Galileo und EGNOS kompatibel sind; fordert zudem die Kommission auf, Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der dem GNSS nachgelagerten Industrie in der EU in Erwägung zu ziehen; |
18. |
fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass GNSS-gestützte Uhren in kritischen Infrastrukturen mit Galileo und EGNOS kompatibel sind, da dies unter Sicherheitsaspekten äußert wichtig ist; |
19. |
hebt hervor, dass Satelliten insbesondere in abgelegenen Gebieten und in Gebieten in äußerster Randlage ununterbrochene Höchstleistungsverbindungen bieten können, was unerlässlich ist, um die digitale Kluft zu schließen, Hochgeschwindigkeitsnetze weiterzuentwickeln und das Internet der Dinge auszubauen, wodurch Dienstleistungen wie autonomes Fahren, intelligentes Flotten- und Frachtmanagement sowie Anwendungen für elektronische Behörden-, Bildungs- und Gesundheitsdienste möglich werden; betont, dass sich terrestrische und weltraumgestützte Technologien bei der Bereitstellung von Höchstleistungsnetzen ergänzen; fordert die Kommission eindringlich auf, dies anzuerkennen und dem Beitrag von Satelliten in diesem Bereich angemessen Rechnung zu tragen; betont ferner, dass geeignete Frequenzbänder für den Betrieb derartiger Satellitendienste bereitgehalten werden müssen; fordert, dass dieser Aspekt bei der laufenden Rechtsetzungsarbeit zu Telekommunikationsnetzen berücksichtigt wird und dass angemessen in Forschung und Entwicklung investiert wird; ist überdies der Ansicht, dass die Weltraumstrategie für Europa mit der Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Industrie auf die sonstigen digitalen Strategien der Kommission abgestimmt werden sollte, um den wirksamen und nachfrageorientierten Einsatz der Satellitenkommunikation zu fördern und so auf die flächendeckende Vernetzung in der gesamten EU hinzuwirken; |
20. |
weist darauf hin, wie wichtig die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) — insbesondere durch die Vergabe öffentlicher Aufträge — für die Ankurbelung der nachgelagerten Raumfahrtmärkte sind, was gerade auch für Länder gilt, in denen noch keine große Raumfahrtindustrie vorhanden ist, und dass dies in den laufenden Gesprächen über die Zukunft der Kohäsionspolitik thematisiert werden sollte; unterstützt die Einführung von Maßnahmen für den zielgerichteten Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung von Mitgliedstaaten und Regionen mit im Entstehen begriffenen Raumfahrtfähigkeiten; betont, dass regionale Aspekte eine entscheidende Rolle dabei spielen, den Bürgern den Nutzen der Weltraumforschung zuteilwerden zu lassen, und dass durch die Einbeziehung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften Synergieeffekte mit Strategien für intelligente Spezialisierung und mit der EU-Städteagenda bewirkt werden können; spricht sich daher für mehr Teilhabe regionaler und lokaler Gebietskörperschaften an einer erfolgreichen Raumfahrtpolitik der EU aus, und zwar auch in den Regionen in äußerster Randlage und den überseeischen Ländern und Gebieten; betont, dass der Ausschuss der Regionen Mitglied des Copernicus-Nutzerforums werden sollte, damit die Bedeutung der regionalen und lokalen Akteure als Nutzer von Copernicus-Daten hervorgehoben wird; |
21. |
betont, dass Nutzer wie KMU und lokale und regionale Gebietskörperschaften noch immer nicht hinreichend über die — auch von der Europäischen Investitionsbank bereitgestellten — Möglichkeiten zur Finanzierung von Projekten mit Bezug zu Galileo oder Copernicus aufgeklärt sind und dass die gezielte Verbreitung von Informationen über diese Möglichkeiten unverzüglich verbessert werden sollte; |
22. |
würdigt die Rolle, die die Weltraumtechnik und die beiden Raumfahrt-Leitprogramme der EU dabei spielen, Land-, See-, Luft- und Weltraumverkehr intelligenter, sicherer und nachhaltiger zu gestalten und für seine Integration in strategischen Zukunftsbereichen wie selbstfahrenden und vernetzten Fahrzeugen und unbemannten Luftfahrzeugen zu sorgen; ist der Ansicht, dass die Raumfahrtstrategie dazu beitragen kann, dass die neuen verkehrstechnischen Anforderungen der sicheren und nahtlosen Anbindung und der robusteren Positionierung, Intermodalität und Interoperabilität erfüllt werden; hält die Kommission dazu an, Interessenträger im Verkehrsgewerbe in den Dialog mit der Raumfahrtbranche einzubeziehen, damit für Transparenz gesorgt und die Verbreitung von europäischer Weltraumtechnik auf dem Verkehrsmarkt erleichtert wird, um so die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Verkehrsdienstleistungen auf den Märkten in Europa und der Welt zu stärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihr Augenmerk auf den Ausbau des Weltraumtourismus zu richten; |
23. |
fordert die Kommission auf, den Einsatz von EGNOS-gestützten Verfahren bei Landungen auf kleineren, aber auch auf größeren Flughäfen zu unterstützen; weist erneut darauf hin, dass sich mit EGNOS beim Einsatz sicherheitsrelevanter Anwendungen, zum Beispiel bei Flugzeuglandungen, finanzielle Vorteile sowie mehr Genauigkeit, Störungsresistenz und Sicherheit erzielen ließen, und bekräftigt, dass die EGNOS-Abdeckung auf Südost- und Osteuropa und weiter auf Afrika und den Nahen Osten ausgeweitet werden sollte; ist der Ansicht, dass Galileo beim Übergang von der radar- zur satellitengestützten Luftverkehrskontrolle von grundlegender Bedeutung sein könnte; |
24. |
hebt außerdem die große Bedeutung der weltraumgestützten automatischen bordabhängigen Flugüberwachung (ADS-B) in Flugzeugen hervor und betont, dass den Betreibern vorgeschrieben werden muss, ihre Flugzeuge mit ADS-B auszustatten, damit sie genau und zuverlässig in Echtzeit geortet und Kraftstoffeinsparungen erzielt werden können; |
25. |
hebt die Bedeutung der EU-Raumfahrtprogramme für marine und maritime Angelegenheiten, die Fischereitätigkeit und die Meeres- und Küstenwirtschaft insgesamt hervor, z. B. bei der Eindämmung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, der Überwachung und Bewertung des Zustands und Gesundheitszustands der Weltmeere und der Fischbestände, der Förderung der Produktivität von Fischzuchtbetrieben, der Ermöglichung von Meeresforschung sowie der Bereitstellung von Such- und Rettungsdienstleistungen und Satellitenverbindungen für medizinische Geräte auf Schiffen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weltraumgestützte Kapazitäten zur Überwachung der Weltmeere sowie eine gute Koordinierung zwischen den Diensten von Galileo, EGNOS und Copernicus erforderlich sind; |
Förderung einer weltweit wettbewerbsfähigen und innovativen europäischen Raumfahrtindustrie
26. |
betont, dass der Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit der Raumfahrtindustrie und die Entwicklung bahnbrechender Technologien in hohem Maße von Forschung und Innovation abhängen; fordert, dass die für die Raumfahrt veranschlagten Haushaltsmittel im Neunten Rahmenprogramm aufgestockt werden; betont, dass die umfassende Zusammenarbeit zwischen der EU, der ESA und den Mitgliedstaaten wichtig ist, um insbesondere in Bereichen, in denen mehrere Akteure Forschungsmittel bereitstellen, für Effizienz zu sorgen und Überschneidungen zu verhindern; ist der Ansicht, dass Forschung und Innovation so gefördert und finanziert werden sollten, dass dies zahlreichen Bereichen der Weltraumtechnik zugutekommt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dass sie im Rahmen von Horizont 2020 und von künftigen Rahmenprogrammen häufiger auf das KMU-Instrument zurückzugreift, um mehr Geschäftsmöglichkeiten im Zusammenhang mit weltraumgestützten Produkten und Dienstleistungen zu eröffnen; |
27. |
fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Unternehmen aus der EU bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten gerecht behandelt werden, indem insbesondere den Preisen, die Unternehmen anderen Kunden weltweit berechnen, Rechnung getragen wird, um sicherzustellen, dass die Vorschriften befolgt werden und die Marktteilnehmer fair vorgehen, damit tatsächlich lauterer Wettbewerb herrscht; weist darauf hin, dass sich die europäische Raumfahrtindustrie einer immer rücksichtsloseren internationalen Konkurrenz gegenübersieht, begrüßt den Vorschlag der Kommission, verstärkt Programme für die innovative Vergabe öffentlicher Aufträge einzusetzen; |
28. |
betont, dass die industrielle Basis Europas gestärkt und die strategische Unabhängigkeit der EU garantiert werden muss, indem die Versorgungsquellen diversifiziert und die verschiedenen Anbieter in der EU optimal genutzt werden; weist darauf hin, dass die Teilhabe der Industrie auf allen Ebenen ausgewogen gefördert werden muss, und fordert die Kommission auf, die gesamte Wertschöpfungskette der europäischen Raumfahrtindustrie zu unterstützen; vertritt die Auffassung, dass Raumfahrtcluster einer Strategie für die Raumfahrtindustrie förderlich sein können; |
29. |
fordert die Kommission auf, die europaweite Entwicklung von neuen Unternehmensmodellen in der Raumfahrtindustrie und von Technologien zu unterstützen, die die Branche grundlegend verändern und Kostensenkungen bewirken können (z. B. europäische Technologien wie wiederverwendbare Ballons oder Trägersysteme, mit deren Hilfe kleine Satelliten ins All befördert werden können); |
30. |
fordert die Kommission auf, bei der Festlegung der Laufzeit öffentlicher Aufträge in den Bereichen Raumfahrtinfrastruktur und -dienstleistungen der Lage und den Bedürfnissen von KMU Rechnung zu tragen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die in der Raumfahrt tätigen Unternehmen herzustellen; |
31. |
betont, dass entschiedener in die Aus- und Weiterbildung der Unionsbürger im Bereich der Raumfahrt investiert werden muss, damit die Chancen, die sich beim Übergang zu einer digitalen Gesellschaft in der Raumfahrt eröffnen, in vollem Umfang genutzt werden können; betont, dass Erfolge in der Raumfahrtpolitik bedeutsam sind, um künftige Generationen zu inspirieren und eine europäische Identität zu prägen; betont daher, dass abgestimmte europäische Bildungsmaßnahmen im Raumfahrtbereich, durch die junge Menschen für eine Laufbahn in Weltraumforschung und -technik gewonnen werden können, fortgeführt und ausgeweitet werden müssen; |
32. |
betont, dass eines der grundlegenden Instrumente für den Ausbau der Kapazitäten der europäischen Raumfahrtindustrie die Teilnahme an den optionalen Programmen der ESA ist, in deren Rahmen sich europäische Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungsinstitute an der Entwicklung von Spitzentechnologien für Weltraummissionen und entsprechende Systeme beteiligen können; betont, dass die Beteiligung an diesen Programmen den Weg für unternehmerisches Handeln in diesem Bereich ebnet und den Zugang zu hochtechnologischen und wissenschaftlich anspruchsvollen Vorhaben ermöglicht, was auch positive Auswirkungen im Verkehrsbereich haben kann; |
Stärkung der Unabhängigkeit Europas beim Zugang zum Weltraum und seiner Nutzung in einem sicheren und geschützten Umfeld
33. |
weist erneut darauf hin, dass die EU-Raumfahrtprogramme ziviler Natur sind, und bekräftigt sein Engagement dafür, den Weltraum nicht militärisch zu nutzen; räumt jedoch ein, dass die Raumfahrtindustrie für Europa strategische Bedeutung hat und dass — auch unter Berücksichtigung der geopolitischen Zusammenhänge und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik — mehr Synergieeffekte zwischen zivilen und sicherheits- bzw. verteidigungspolitischen Aspekten erzielt sowie Raumfahrtkapazitäten für die Erfordernisse der Sicherheit und Gefahrenabwehr genutzt werden müssen; ist der Auffassung, dass die Kommission die Synergieeffekte zwischen den europäischen Raumfahrtprogrammen und dem im November 2016 vorgeschlagenen Europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich untersuchen sollte, damit auf diesem strategischen Gebiet insgesamt für Kohärenz gesorgt wird; |
34. |
fordert die Kommission auf, die Nachfrage institutioneller Kunden aus der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten zu bündeln, um für unabhängigen, kostenwirksamen und zuverlässigen Zugang zum Weltraum zu sorgen, indem die europäischen Trägerraketen Ariane und Vega sowie deren künftige Weiterentwicklungen genutzt werden; betont, dass dies für Verfahren zur Notfall- und Krisenbewältigung und für eine krisenfeste europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik äußerst wichtig ist; |
35. |
unterstützt die Kommission bei ihrem Ziel, verschiedene Möglichkeiten der Förderung von europäischen Infrastruktureinrichtungen für Raumfahrzeugträger zu bewerten, soweit dies erforderlich ist, um den politischen Zielen und den Erfordernissen der EU im Hinblick auf Unabhängigkeit, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu entsprechen; betont vor diesem Hintergrund, dass der europäische Weltraumbahnhof in Kourou (Französisch-Guayana) von strategischer Bedeutung ist und dass den wirtschaftlichen und sozialen Vorteilen für das umliegende Gebiet besondere Beachtung geschenkt werden muss; |
36. |
weist erneut darauf hin, dass das Konzept des unabhängigen Zugangs zum Weltraum nicht losgelöst von der Fähigkeit Europas betrachtet werden kann, Raumfahrtsysteme unabhängig zu entwerfen, zu entwickeln, zu starten, zu bedienen und zu nutzen; |
37. |
stellt fest, dass die Fortsetzung des Raumfahrzeugträgerprogramms (Ariane 6 und Vega C) über die kommenden drei bis vier Jahre hinaus ebenso wenig geklärt ist wie die Finanzlage des Programms; ist besorgt darüber, dass es kein auf mittlere bis lange Sicht angelegtes Raumfahrzeugträgerprogramm gibt; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ein Arbeitsprogramm für Raumfahrzeugträger in Europa für die nächsten 20 Jahre vorzuschlagen; |
38. |
fordert die Kommission auf, darauf hinzuwirken, dass alternative Trägertechnologien entwickelt werden und die Grundsätze der umweltgerechten Gestaltung bei sämtlichen Trägersystemen und Weltraumressourcen zur Geltung kommen; |
39. |
ist der Ansicht, dass bei der nächsten Generation von Satellitensystemen die Sicherheit der Galileo-Infrastruktur und damit auch des Bodensegments sowie Galileo und Copernicus im Hinblick auf ihren potenziellen doppelten Verwendungszweck weiterentwickelt und zugleich Genauigkeit und Verschlüsselung verbessert werden sollten; weist darauf hin, dass der öffentliche regulierte Dienst im Rahmen von Galileo, der staatlich autorisierten Nutzern vorbehalten ist, in Zukunft bei der Reaktion auf neue Bedrohungen und insbesondere im Krisenfall bedeutsam sein könnte; |
40. |
weist darauf hin, dass die Weltrauminfrastruktur anfällig für Störungen und Angriffe vonseiten staatlicher und nichtstaatlicher Akteure ist und dass zahlreiche weitere Gefahren bestehen, z. B. Kollisionen mit Weltraummüll oder anderen Satelliten; bekräftigt, dass kritische Infrastrukturen und Kommunikationsmittel geschützt und störungsresistente Technologien entwickelt werden müssen; würdigt die immer größere Bedeutung des Weltraums und der weltraumgestützten Technik mit doppeltem Verwendungszweck, vor allem für die Bereiche Kommunikation, Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung sowie Katastrophenbewältigung und Rüstungskontrolle, und betont, dass Raumfahrtfähigkeiten bei der Terrorismusbekämpfung unverzichtbar sind; unterstützt ferner Investitionen, mit denen darauf abgezielt wird, die Entwicklung neuer Raumfahrtfähigkeiten und neuer Weltraumtechnik zu beschleunigen; ist der Ansicht, dass die Fähigkeiten zum Umgang mit neuen Bedrohungen im Weltraum verbessert werden müssen, wodurch die europäische Raumfahrtindustrie besser auf im Wandel befindliche Märkte, Akteure und Techniken reagieren könnte; |
41. |
fordert die Kommission auf, die von Weltraummüll ausgehenden Risiken zu mindern und dazu die bestehenden Dienste für die Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (SST) dahingehend weiterzuentwickeln, dass ein Programm für die Entwicklung eines unabhängigen Systems eingerichtet wird, mit dem von Weltraummüll ausgehende Gefahren für die europäische Weltrauminfrastruktur erkannt und Maßnahmen zur Kollisionsverhütung flankiert werden können und auf längere Sicht Weltraummüll konkret entfernt werden kann; unterstützt die Absicht, den Anwendungsbereich der SST der EU auszudehnen, damit weltraumgestützte Wettervorhersagen möglich werden, und schlägt vor, einen zusätzlichen Schwerpunkt auf erdnahe Objekte zu legen, um der Gefahr einer katastrophalen Kollision derartiger Objekte mit der Erde entgegenzuwirken; hebt hervor, dass Fähigkeiten und Sachkenntnisse in diesen Bereichen, über die z. B. die ESA bereits verfügt, als Grundlage dienen und erweitert werden sollten; bekräftigt, dass möglichst viele offene Daten zur Verfügung gestellt werden müssen, um Forschung und Innovationen zu fördern; |
42. |
weist erneut auf die zunehmende Bedeutung der Cybersicherheit für Raumfahrtprogramme hin und stellt fest, dass dieses Problem besonders besorgniserregend ist, da die Wirtschaft der EU zum großen Teil auf raumfahrtbezogenen Dienstleistungen beruht; fordert die Kommission auf, die Risiken für die Weltraumressourcen der EU zu mindern, indem sie geeignete Maßnahmen zum Schutz der raumfahrtbezogenen Infrastruktur vor Cyberbedrohungen ergreift, unter anderem — soweit erforderlich — mithilfe von Verschlüsselung; fordert die Kommission überdies auf, dafür zu sorgen, dass alle einschlägigen Agenturen über Notfallpläne für etwaige Cyberangriffe verfügen; |
43. |
erachtet die geplante Govsatcom-Initiative als vielversprechende Maßnahme, um institutionellen Akteuren in Europa sichere, wirksame und kosteneffiziente Dienste zugänglich zu machen, auf die Bedürfnisse der Nutzer in zahlreichen Bereichen einzugehen und zugleich im gesamten europäischen Satellitenkommunikationsbereich das Wachstum anzukurbeln, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Innovationen zu fördern; fordert von der Kommission für den Fall, dass die Folgenabschätzung hinreichend positiv ausfällt, dass sie die geplante Govsatcom-Initiative kostengünstig gestaltet, was auch die Bündelung und gemeinsame Nutzung von Fähigkeiten oder den Erwerb von Diensten kommerzieller Kommunikationssatelliten umfassen kann, und dass sie dafür sorgt, dass durch die Initiative erheblicher Mehrwert geschaffen wird und keine Überschneidungen mit bestehenden Strukturen bewirkt werden; |
44. |
hält eine umfassende europäische Raumfahrtpolitik für sehr wichtig, mit der wirksam zur Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beigetragen werden soll, indem den einschlägigen Einrichtungen unabhängige Informationen, etwa im Bereich der Lageerfassung in Echtzeit, zur Verfügung gestellt werden; |
Stärkung der Bedeutung Europas als globaler Akteur und Förderung der internationalen Zusammenarbeit
45. |
fordert die Kommission auf, die Raumfahrtressourcen der EU und die Kapazität der EU-Raumfahrtindustrie in allen relevanten Bereichen ihrer Außenbeziehungen zu fördern; |
46. |
ist der Ansicht, dass man sich gemeinsam mit internationalen Partnern für die Förderung von Normen für verantwortungsvolles Handeln und Nachhaltigkeit — zumal in Bezug auf die Erforschung des Weltraums — einsetzen muss, damit für Frieden und Sicherheit im Weltraum gesorgt ist, und fordert die Kommission auf, diesbezüglich eng mit dem EAD und den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten; |
47. |
weist darauf hin, dass die Regelung des Weltraumverkehrs und der Umgang mit Weltraummüll international abgestimmt werden müssen, da zu erwarten ist, dass aufgrund der geplanten Einrichtung sogenannter großer Konstellationen und der möglichen Überlastung erdnaher Umlaufbahnen infolge der stetig sinkenden Kosten für Satellitenstarts der Weltraumverkehr zunimmt und mehr Weltraummüll entsteht; |
48. |
fordert die Kommission auf, dass sie die gegenwärtigen Ziele der Privatwirtschaft in Bereichen wie der Rohstoffgewinnung im Weltraum überwacht und ihre möglichen Auswirkungen auf den geltenden Rechtsrahmen und insbesondere den Weltraumvertrag prüft; vertritt die Auffassung, dass die Grundprinzipien des Weltraumvertrags beibehalten werden sollten und dass ein Wettlauf um erschöpfliche Ressourcen im Weltraum unbedingt verhindert werden muss; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, auf ein koordiniertes europäisches Vorgehen hinzuwirken, und fordert die Kommission auf, bei der Aushandlung eines Konsenses die Federführung zu übernehmen; würdigt den Weltraum als gemeinsames Erbe der Menschheit; |
49. |
begrüßt ausdrücklich die Absicht der Kommission, mithilfe der Wirtschaftsdiplomatie neue Geschäftsmöglichkeiten für die europäische Raumfahrtindustrie zu eröffnen; betont, dass europäische Akteure auf Märkten von Drittstaaten von der Kommission und erforderlichenfalls von Stellen der Mitgliedstaaten — entweder unmittelbar oder über die ESA — sowie von Gremien wie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) unterstützt werden sollten; empfiehlt, dass im Vorfeld Pläne für eine derartige koordinierte Unterstützung ausgearbeitet werden; |
Wirksame Umsetzung
50. |
weist darauf hin, dass das Europäische Parlament an der Entwicklung der EU-Raumfahrtpolitik tatkräftig mitwirken und an allen Debatten von Kommission, Rat, EAD und ESA über Raumfahrtbelange beteiligt sein sollte; |
51. |
ist der Auffassung, dass für Investitionen in die Raumfahrt demokratische Unterstützung wichtig ist; fordert die Kommission auf, eine gut durchdachte und umfassende Kommunikationsstrategie vorzulegen, mit der über die Vorteile informiert wird, die die Weltraumtechnik für Bürger und Unternehmen hat; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Umsetzung dieser Strategie auf folgende drei Säulen zu gründen, die sich jeweils auf eine wichtige Zielgruppe beziehen, nämlich a) in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass in die Raumfahrt investiert werden muss, b) KMU und Unternehmer über die Chancen zu informieren, die die Raumfahrt-Leitprogramme bieten, c) das Thema Raumfahrt in die Lehrpläne aufzunehmen, um das bestehende Kompetenzdefizit zu bewältigen; fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament so bald wie möglich einen Fahrplan für die Ausarbeitung dieser Kommunikationsstrategie vorzulegen; |
52. |
fordert die Kommission auf, einen Zeitplan für die Umsetzung der in der Strategie vorgeschlagenen Maßnahmen zu erstellen, regelmäßig Bericht über die Umsetzung zu erstatten, soweit erforderlich Rechtsvorschriften vorzuschlagen und zusätzliche konkrete und greifbare Maßnahmen auszuarbeiten, die für die zügige Verwirklichung der Ziele der Strategie erforderlich sind; |
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53. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Weltraumorganisation zu übermitteln. |
(1) ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 44.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 1.
(3) ABl. L 158 vom 27.5.2014, S. 227.
(4) ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 72.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0267.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0268.
(7) ABl. C 468 vom 15.12.2016, S. 12.
(8) ABl. C 227 E vom 6.8.2013, S. 16.
(9) ABl. C 380 E vom 11.12.2012, S. 1.
(10) Space Market Uptake in Europe, Studie für den ITRE-Ausschuss, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung А, 2016, ISBN 978-92-823-8537-1.
(11) https://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/wp/2016_2017/main/h2020-wp1617-leit-space_en.pdf, S. 48.