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Document 52017IP0270

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2017 zur Durchführung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (2016/2064(INI))

    ABl. C 331 vom 18.9.2018, p. 116–124 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.9.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 331/116


    P8_TA(2017)0270

    Durchführung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2017 zur Durchführung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (2016/2064(INI))

    (2018/C 331/17)

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 14,

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen (1) (EFSI-Verordnung),

    unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 31. Mai 2016 an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Rechnungshof über die Verwaltung des Garantiefonds des Europäischen Fonds für strategische Investitionen im Jahr 2015 (COM(2016)0353),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016 an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Europa investiert wieder — Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2016)0359),

    unter Hinweis auf den jährlichen Bericht der Europäischen Investitionsbank an das Europäische Parlament und den Rat über die im Jahr 2015 von der EIB-Gruppe im Rahmen des EFSI durchgeführten Finanzierungs- und Investitionsmaßnahmen („Report from the European Investment Bank to the European Parliament and the Council on 2015 EIB Group Financing and Investment Operations under EFSI“) (2),

    unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Bewertung (SWD(2016)0297), die Evaluierung der Arbeit des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) durch die Europäische Investitionsbank (3), die Ad-hoc-Prüfung zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 durch Ernst and Young (4) sowie die Stellungnahme des Rechnungshofs (5),

    unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung (COM(2016)0597),

    unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das bei der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) im Dezember 2015 in Paris verabschiedet wurde,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (6),

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (7),

    unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung gemäß Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

    gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, des Ausschusses für internationalen Handel, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0200/2017),

    1.

    stellt fest, dass in Europa eine große Investitionslücke besteht, die nach Schätzungen der Kommission jährlich mindestens 200–300 Mrd. EUR beträgt; hebt in diesem Zusammenhang insbesondere hervor, dass in Europa Bedarf an Finanzierungen mit hohem Risikocharakter herrscht, insbesondere in den Bereichen KMU-Finanzierung, Forschung und Entwicklung, IKT und Verkehrs-, Kommunikations- und Energieinfrastruktur, die erforderlich sind, um die alle einbeziehende wirtschaftliche Entwicklung tragfähig zu gestalten; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die jüngsten Daten zur nationalen Rechnungslegung nicht darauf hindeuten, dass seit der Schaffung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ein Investitionsschub stattgefunden hat, wodurch die Befürchtung genährt wird, dass ohne Veränderungen das gedämpfte Wachstum und die hohe Arbeitslosenquote — insbesondere unter jungen Menschen und in der jüngeren Generation — anhalten werden; betont, dass die Investitionslücke geschlossen werden muss — und zwar indem in bestimmten strategischen Bereichen ein investitionsfreundliches Umfeld geschaffen wird –, damit das Wachstum angekurbelt, die Arbeitslosigkeit bekämpft, der Aufbau einer starken, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft gefördert und die langfristigen politischen Ziele der EU verwirklicht werden können;

    2.

    weist mit Nachdruck auf die Bedeutung des EFSI hin, wenn es darum geht, dazu beizutragen, Schwierigkeiten und Hindernisse bei der Finanzierung zu beseitigen sowie strategische, Wandel bewirkende und produktive Investitionen mit hohem wirtschaftlichem, ökologischem und gesellschaftlichem Mehrwert durchzuführen, die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu reformieren und zu modernisieren, das Wachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen, für die eine Marktfinanzierung trotz ökonomischer Durchführbarkeit nicht zustande kommt, sowie in der gesamten EU Anreize für private Investitionen zu schaffen;

    3.

    weist auf die in der Verordnung vorgesehene Rolle des Parlaments hin, insbesondere im Zusammenhang mit der Überwachung der Durchführung des EFSI; räumt ein, dass es zu früh ist, um eine umfassende, faktengestützte Bewertung des Funktionierens des EFSI und seiner Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft durchzuführen; ist jedoch der Ansicht, dass eine vorläufige Bewertung auf der Grundlage umfassender Daten zu den ausgewählten und abgelehnten Vorhaben und den damit zusammenhängenden Entscheidungen wesentlich ist, um Verbesserungsmöglichkeiten für EFSI 2.0 und weitere zukünftige Maßnahmen auszuloten; fordert die Kommission auf, eine umfassende Bewertung vorzulegen, sobald die Informationen verfügbar sind;

    Zusätzlichkeit

    4.

    weist darauf hin, dass der EFSI den Zweck hat, für Zusätzlichkeit zu sorgen, indem er zur Bewältigung von Marktversagen oder suboptimalen Investitionsbedingungen beiträgt und Geschäfte fördert, die im Rahmen der bestehenden Finanzinstrumente der Union bzw. mittels privater Investitionen ohne Inanspruchnahme des EFSI nicht oder nicht im gleichen Ausmaß hätten durchgeführt werden können; stellt jedoch fest, dass das Konzept der Zusätzlichkeit noch präzisiert werden muss;

    5.

    weist darauf hin, dass durch den EFSI geförderte Vorhaben, die im Einklang mit den allgemeinen Zielen gemäß Artikel 9 der EFSI-Verordnung dazu beitragen sollen, Arbeitsplätze, nachhaltiges Wachstum sowie wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt zu schaffen, als Zusätzlichkeit bewirkend betrachtet werden, wenn sie mit Risiken verbunden sind, die den Sondertätigkeiten der EIB im Sinne des Artikels 16 der EIB-Satzung und der Leitlinien der EIB für die Kreditrisikopolitik entsprechen; weist erneut darauf hin, dass im Rahmen des EFSI geförderte Vorhaben im Regelfall ein höheres Risikoprofil haben müssen als Vorhaben, die im Rahmen der üblichen EIB-Geschäfte gefördert werden; hebt hervor, dass Vorhaben der EIB, die mit einem Risiko verbunden sind, das geringer ist als das Mindestrisiko im Rahmen der Sondertätigkeiten der EIB, ebenfalls durch den EFSI gefördert werden können, wenn der Einsatz der EU-Garantie erforderlich ist, um Zusätzlichkeit sicherzustellen;

    6.

    stellt fest, dass zwar alle im Rahmen des EFSI genehmigten Vorhaben als „Sondertätigkeiten“ bezeichnet werden, in einer unabhängigen Bewertung jedoch darauf hingewiesen wurde, dass einige Vorhaben auch auf andere Weise und ohne Einsatz der EU-Garantie hätten finanziert werden können;

    7.

    fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der EIB und den Leitungsstrukturen des EFSI eine Bestandsaufnahme der von der EU besicherten EIB-Finanzierungen durchzuführen, die die Kriterien der Zusätzlichkeit erfüllen, und klar und umfassend darzulegen, warum die Vorhaben mit anderen Mitteln nachweislich nicht verwirklicht werden konnten;

    8.

    stellt fest, dass es insofern zum Widerspruch zwischen qualitativen und quantitativen Zielen des EFSI kommen kann, als die EIB weniger risikobehaftete Vorhaben finanzieren könnte, wenn bereits Interesse seitens der Anleger vorhanden ist, um die Zielvorgabe für die Mobilisierung privater Investitionen zu erreichen; fordert die EIB und die Leitungsstrukturen des EFSI nachdrücklich auf, im Einklang mit Artikel 5 der EFSI-Verordnung für wirkliche Zusätzlichkeit zu sorgen und sicherzustellen, dass Marktversagen und suboptimale Bedingungen umfassend ausgeglichen werden;

    9.

    fordert die EIB auf, dafür zu sorgen, dass bei der Verwaltung des Fonds und im Zusammenhang mit dem Ursprung aller Beiträge von öffentlichen, privaten oder dritten Parteien Transparenz herrscht, und konkrete Angaben, auch über spezifische Projekte und ausländische Investoren, zu machen, und verweist nachdrücklich auf die in der EFSI-Verordnung enthaltenen Berichtspflichten gegenüber dem Parlament; weist erneut darauf hin, dass alle Drittländer, die künftig womöglich einen Beitrag leisten wollen, sämtliche EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie sämtliche arbeitsrechtlichen und umweltpolitischen Vorschriften einhalten müssen, und erwartet, dass die für Vorhaben der EIB geltenden sozialen und ökologischen Kriterien auch bei Beschlüssen über die Finanzierung von EFSI-Projekten uneingeschränkt gewahrt werden;

    Bewertungsmatrix und Auswahl der Vorhaben

    10.

    weist darauf hin, dass es im Sinne der Verordnung erforderlich ist, dass die Vorhaben Prüfungs- und Entscheidungsfindungsprozesse durchlaufen, die in den Leitungsstrukturen sowohl der EIB als auch des EFSI stattfinden, bevor sie für eine Förderung im Rahmen des EFSI ausgewählt werden; stellt fest, dass Vorhabenträger den Wunsch nach rascher Rückmeldung und größerer Transparenz geäußert haben, sowohl in Bezug auf die Auswahlkriterien als auch auf die Höhe und die Art/Tranche der möglichen Förderung im Rahmen des EFSI; fordert mehr Klarheit, damit Vorhabenträger mehr Anreize erhalten, Unterstützung aus dem EFSI zu beantragen, unter anderem indem die Bewertungsmatrix denjenigen zur Verfügung gestellt wird, die EFSI-Finanzierung beantragen; fordert, dass die Entscheidungsfindungsprozesse in Bezug auf die Auswahlkriterien und die finanzielle Unterstützung transparenter gestaltet und beschleunigt werden und weiterhin für eine solide Sorgfaltsprüfung gesorgt wird, damit die Mittel der EU geschützt werden; betont, dass zur Vereinfachung des Bewertungsverfahrens, insbesondere für Investitionsplattformen, auf eine gemeinsame Sorgfaltsprüfung der EIB und der nationalen Förderbanken oder einer Delegation der EIB bei den nationalen Förderbanken hingewirkt werden sollte;

    11.

    ist der Ansicht, dass die Kriterien, die zur Bewertung der Vorhaben und der förderfähigen Partnereinrichtungen dienen, weiter präzisiert werden sollten; fordert, dass die Leitungsorgane des EFSI weitere Informationen über die Bewertungen vorlegen, die für alle im Rahmen des EFSI genehmigten Vorhaben durchgeführt werden, insbesondere in Bezug auf ihre Zusätzlichkeit, ihren Beitrag zu einem nachhaltigen Wachstum und ihr Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen, wie es in der Verordnung vorgesehen ist; fordert im Zusammenhang mit förderfähigen Partnereinrichtungen, dass solche Unternehmen strengen Bestimmungen über die Unternehmensführung und -kontrolle unterworfen werden, damit sie akzeptable EFSI-Partner werden, die sich an die Grundsätze der EU und die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation halten;

    12.

    weist erneut darauf hin, dass die Bewertungsmatrix dem Investitionsausschuss als Instrument für eine unabhängige und transparente Bewertung dient, mit dem er dafür sorgt, dass die EU-Garantie vorrangig für Tätigkeiten verwendet wird, die höhere Bewertungen und Mehrwert bieten, und weist darauf hin, dass der Investitionsausschuss dieses Instrument entsprechend verwenden muss; äußert die Absicht, zu prüfen, ob die Bewertungsmatrix und ihre Indikatoren ordnungsgemäß konsultiert, umgesetzt und angewendet werden; fordert, dass die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben ordnungsgemäß angewendet werden und dieser Prozess transparenter gestaltet wird; weist darauf hin, dass der Investitionsausschuss gemäß dem Anhang der geltenden Verordnung bei der Festlegung der Priorität der Vorhaben jeder Säule der Bewertungsmatrix den gleichen Stellenwert beimessen muss, unabhängig davon, ob die einzelne Säule eine numerische Kennziffer aufweist oder ob sie sich auf qualitative und quantitative Indikatoren ohne Kennziffern stützt; bedauert, dass der dritten Säule, die sich auf technische Aspekte von Vorhaben bezieht, in der geltenden Bewertungsmatrix das gleiche Gewicht wie der ersten und zweiten Säule beigemessen wird, die sich beide auf die wichtigeren gewünschten Ergebnisse beziehen; bemängelt, dass — wie die EIB selbst einräumt — die Sachverständigen des Investitionsausschusses die vierte Säule lediglich zu Informationszwecken verwenden und nicht für die Entscheidungsfindung; fordert, dass Bewertungsmatrizes mit Ausnahme wirtschaftlich sensibler Informationen veröffentlicht werden, nachdem der endgültige Beschluss über das jeweilige Vorhaben gefasst wurde;

    13.

    räumt ein, dass die Vorbereitung neuer innovativer Vorhaben mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann und dass die EIB unter Druck steht, das Ziel von 315 Mrd. EUR zu erreichen, weshalb sie keine andere Wahl hatte, als die Tätigkeiten im Rahmen des EFSI sofort einzuleiten; ist jedoch besorgt, dass die EIB bei der Durchführung des EFSI bisher in großem Umfang auf ihren Bestand an Vorhaben mit niedrigerem Risikocharakter zurückgegriffen hat, wodurch sich der Umfang ihrer eigenen konventionellen Finanzierungen verringert; ist besorgt, dass im Rahmen des EFSI keine ergänzenden Finanzmittel für innovative Vorhaben mit hohem Risikocharakter bereitgestellt werden; betont, dass ein Vorhaben, das als Sondertätigkeit eingestuft wird, nicht unbedingt auch einen hohen Risikocharakter besitzt; weist jedoch darauf hin, dass die Einstufung als Sondertätigkeit auch dadurch bedingt sein kann, dass die Finanzierung künstlich risikoreich strukturiert wurde, wodurch Vorhaben mit sehr niedrigem Risiko leicht als hochriskante Vorhaben gewertet werden können; betont, dass die Anwendung der Projektkriterien nicht aufgeweicht werden sollte, nur um die politische Zielvorgabe von 315 Mrd. EUR an mobilisierten Investitionen zu erreichen;

    14.

    fordert, dass die EIB eine Einschätzung ihrer möglichen jährlichen mittelfristigen Darlehenskapazität bereitstellt, in die der EFSI und mögliche regulatorische Entwicklungen einfließen, und dass sie ihre eigene Darlehensvergabe in Höhe von 70–75 Mrd. EUR pro Jahr unter Verwendung von Gewinnen, Rückzahlungen aus dem Programmen usw. fortsetzt und den EFSI als komplementäres Instrument nutzt; stellt fest, dass das Geschäftsvolumen der EIB mindestens 90 Mrd. EUR erreichen würde, und nicht insgesamt 75 Mrd. EUR;

    15.

    hält es für wichtig, zu erörtern, ob der geplante Hebel von 15 geeignet ist, um dafür zu sorgen, dass mit dem EFSI hochwertige Vorhaben mit höherem Risiko unterstützt werden können, und fordert die Kommission auf, dies zu prüfen; weist erneut darauf hin, dass der Hebel von 15 portfoliogestützt ist, auf den Finanzierungserfahrungen der EIB Finanzierungserfahrungen gründet und dazu dienen soll, in Fällen von Marktversagen für Ausgleich zu sorgen; fordert, dass der Schwerpunkt stärker auf die öffentlichen Ziele gelegt wird, die über den Volumenbedarf hinaus mithilfe des EFSI zu erreichen sind; schlägt vor, dass auch den auf der Pariser Klimakonferenz (COP 21) festgelegten Zielen der Union Rechnung getragen wird; fordert die EIB auf, die bisher erzielte Hebelwirkung und die zugrunde liegenden Berechnungsverfahren zu veröffentlichen;

    16.

    hebt hervor, dass es häufig schwierig ist, die für kleine Vorhaben erforderlichen Finanzmittel zu beschaffen; stellt mit Besorgnis fest, dass Träger kleiner Vorhaben aufgrund der Größe der Vorhaben bzw. der angeblich nicht gegebenen Förderfähigkeit dieser Vorhaben davon absehen, sich um eine EFSI-Finanzierung zu bewerben; weist auf die erheblichen Auswirkungen hin, die ein kleines Vorhaben dennoch auf nationaler oder regionaler Ebene haben kann; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die von der die Europäischen Plattform für Investitionsberatung (EIAH) bereitgestellte technische Unterstützung ausgeweitet werden muss, da ihr eine zentrale Bedeutung zukommt, wenn es darum geht, Träger kleiner Vorhaben im Hinblick auf die Strukturierung und Bündelung von Vorhaben über Plattformen oder Rahmenvereinbarungen zu beraten und zu begleiten; fordert den Lenkungsrat auf, sich des Themas anzunehmen und Vorschläge vorzulegen, um diese Situation zu verbessern;

    Branchenspezifische Diversifizierung

    17.

    betont, dass der EFSI ein nachfragebasiertes Instrument ist, das sich jedoch an den politischen Zielen, die in der Verordnung festgelegt und die vom Lenkungsrat bestimmt werden, orientieren sollte; fordert, dass Branchen, in denen der Investitionsbedarf nicht gestillt ist, die EFSI-Mittel aber bislang nicht voll ausgeschöpft werden konnten, stärker einbezogen und informiert werden; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass auf makroökonomischer Ebene in der EU stärker auf die Steigerung der Nachfrage nach Investitionen hingewirkt werden sollte;

    18.

    begrüßt, dass alle in der EFSI-Verordnung festgelegten Branchen Nutzen aus der EFSI-Finanzierungen gezogen haben; weist jedoch darauf hin, dass bestimmte Branchen unterrepräsentiert sind, was insbesondere für die soziale Infrastruktur, den Gesundheits- und den Bildungssektor gilt, in die lediglich 4 % der genehmigten Finanzierungen im Rahmen des EFSI fließen; stellt fest, dass dies auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sein könnte, beispielsweise dass es in einigen Branchen an Erfahrung und Fachwissen mangelt, wie man Zugang zum EFSI erlangt, oder dass diese Branchen bereits bessere Investitionsmöglichkeiten in Form von unmittelbar zugänglichen, bankfähigen Projekten boten, als der EFSI verfügbar wurde; fordert vor diesem Hintergrund die EIB auf, zu erörtern, wie die branchenspezifische Diversifizierung verbessert und mit den in der Verordnung festgelegten Zielen verknüpft werden kann, und zu erörtern, ob die EFSI-Unterstützung auf andere Branchen ausgeweitet werden sollte;

    19.

    weist erneut darauf hin, dass angesichts des von der EU unterstützten Klimaschutzübereinkommens COP 21 ein Wandel hin zu nachhaltigen Investitionen vollzogen werden muss, der mit dem EFSI umfassend unterstützt werden sollte; betont, dass EFSI-Investitionen mit dieser Verpflichtung vereinbar sein sollten; betont, dass verstärkt über den Klimawandel berichtet werden muss;

    20.

    hält es für geboten, dass anteilig mehr Ressourcen für langfristig ausgelegte Projekte wie zum Beispiel Projekte im Bereich der Telekommunikationsnetze oder auch für Projekte, die ein relativ hohes Risiko aufweisen, was normalerweise auf den Bereich der neuen und modernen Technologien zutrifft, vorgesehen werden; weist darauf hin, dass Investitionen in Breitbandinfrastrukturen und 5G-Technologie, Cybersicherheit, die Digitalisierung der traditionellen Wirtschaft, Mikroelektronik und Hochleistungsrechentechnik (HPC) die digitale Kluft weiter verringern könnten;

    21.

    bedauert, dass es in der Anfangsphase keine Obergrenzen für die Konzentration gab; erinnert daran, dass der Verkehrssektor mit 2,2 Mrd. EUR von 8 Mrd. EUR den größten Beitrag zum EFSI-Fonds geleistet hat, was einem Anteil von mehr als 25 % am gesamten Garantiefonds entspricht; weist besorgt darauf hin, dass nur etwa 13 % aller mobilisierten und bis heute im Rahmen des Infrastruktur- und Innovationsfensters des EFSI bereitgestellten Investitionen auf den Verkehrssektor entfallen sind, was weit unterhalb der für die einzelnen Sektoren festgelegten Obergrenze von 30 % liegt; fordert den Investitionsausschuss auf, Projekten im Verkehrssektor besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da diese im Investmentportfolio immer noch sehr schwach vertreten sind und der Verkehr bei der Wirtschaftsentwicklung und der Sicherheit der Bürger eine wichtige Rolle spielt;

    Leitungsstruktur

    22.

    stellt fest, dass die Leitungsstruktur des EFSI innerhalb der EIB vollständig umgesetzt wurde; ist der Ansicht, dass mit Blick auf die Verbesserung der Effizienz und Rechenschaftspflicht Optionen erörtert werden sollten, mit denen die Leitungsstruktur des EFSI vollständig von der der EIB getrennt wird;

    23.

    weist darauf hin, dass der geschäftsführende Direktor für die laufende Verwaltung des EFSI, die Vorbereitung der Sitzungen des Investitionsausschusses, den Vorsitz in den Sitzungen und die Vertretung nach außen hin zuständig ist; weist darauf hin, dass der geschäftsführende Direktor vom stellvertretenden geschäftsführenden Direktor unterstützt wird; bedauert, dass diese Rollen in der Praxis nicht eindeutig bestimmt sind, insbesondere diejenige des stellvertretenden geschäftsführenden Direktors; fordert die EIB auf, die Aufgaben des geschäftsführenden Direktors und des stellvertretenden geschäftsführenden Direktors klarer zu formulieren, um Transparenz und Rechenschaftspflicht sicherzustellen; ist der Ansicht, dass der geschäftsführende Direktor mit Unterstützung des stellvertretenden geschäftsführenden Direktors weiterhin für die Planung der Tagesordnung für die Sitzungen des Investitionsausschusses verantwortlich sein muss; ist darüber hinaus der Ansicht, dass der geschäftsführende Direktor Verfahren entwickeln sollte, um möglichen Interessenkonflikten innerhalb des Investitionsausschusses zu begegnen, und dass er dem Lenkungsrat Bericht erstatten und Sanktionen für Verstöße sowie Maßnahmen für deren Umsetzung vorschlagen sollte; vertritt die Ansicht, dass die Autorität des geschäftsführenden Direktors und des stellvertretenden geschäftsführenden Direktors bei der Ausführung dieser Aufgaben durch größere Unabhängigkeit gegenüber der EIB verbessert würde; fordert die EIB dementsprechend auf, Möglichkeiten für eine stärkere Unabhängigkeit des geschäftsführenden Direktors und des stellvertretenden geschäftsführenden Direktors zu prüfen;

    24.

    weist darauf hin, dass die Sachverständigen des Investitionsausschusses dafür verantwortlich sind, die EFSI-Vorhaben auszuwählen, die EU-Garantie zu gewähren und Geschäfte mit Investitionsplattformen, nationalen Förderbanken oder Institutionen zu genehmigen; weist außerdem darauf hin, dass sie unabhängig sind; ist daher besorgt angesichts dokumentierter Interessenkonflikte von Mitgliedern des Investitionsausschusses, die künftig unter allen Umständen vermieden werden müssen;

    25.

    vertritt die Ansicht, dass die Auswahl von Vorhaben nicht transparent genug ist; betont, dass die EIB die Bereitstellung von Informationen über Projekte, die sie im Rahmen des EFSI genehmigt, um eine angemessene Begründung der Zusätzlichkeit und die Bewertungsmatrix sowie darum erweitern muss, inwieweit die Projekte zur Verwirklichung der EFSI-Ziele beigetragen haben, wobei besonderes Augenmerk auf die erwarteten Auswirkungen der EFSI-Maßnahmen auf die Investitionslücke in der Union gelegt werden sollte;

    26.

    fordert die EIB auf, darüber nachzudenken, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Investitionsausschuss und dem Lenkungsrat über den geschäftsführenden Direktor verbessert werden kann; hält es für wichtig, dass der geschäftsführende Direktor an Sitzungen des Lenkungsrats teilnimmt, was es ihm ermöglichen würde, den Lenkungsrat über künftige Maßnahmen zu unterrichten;

    27.

    schlägt vor, zu erörtern, wie die Transparenz der EFSI-Führungsstruktur für das Parlament verbessert werden kann, und sich darüber zu beratschlagen, ob ein weiteres, vom Parlament ernanntes Vollmitglied in den Lenkungsrat aufgenommen werden soll; fordert die Leitungsgremien des EFSI nachdrücklich auf, dem Parlament auf eigene Initiative Informationen zukommen zu lassen;

    Nationale Förderbanken

    28.

    weist darauf hin, dass nationale Förderbanken aufgrund ihres Fachwissens für den Erfolg des EFSI unerlässlich sind, da sie sich nahe an den lokalen Märkten befinden und mit ihnen vertraut sind; ist der Ansicht, dass Synergien bislang nicht im notwendigen Umfang ausgeschöpft wurden; beobachtet, dass das Risiko besteht, dass lokale Institutionen von der EIB verdrängt werden, und fordert die EIB daher auf, ihre Fähigkeit zu verbessern, nationale Partner und Partner auf nachgeordneten Ebenen einzubinden; fordert die EIB auf, die Verbesserung bestehender Strukturen öffentlich-rechtlicher Banken zu unterstützen, um so den Austausch von bewährten Verfahren und Marktwissen zwischen diesen Institutionen aktiv zu fördern; vertritt daher die Auffassung, dass nationale Förderbanken darauf hinarbeiten sollten, Kooperationsabkommen mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) zu schließen; stellt fest, dass der EFSI und die EIB zunehmend bereit sind, mit den nationalen Förderbanken nachrangigere Tranchen anzunehmen und fordert sie auf, dies fortzusetzen; fordert die Kommission und die EIB auf, zu erörtern, ob es sinnvoll wäre, die Sachkenntnis der nationalen Förderbanken in den Lenkungsrat zu integrieren;

    Investitionsplattformen

    29.

    weist darauf hin, dass diversifizierte Investitionen mit einem geografischen oder thematischen Fokus ermöglicht werden sollten, indem die Finanzierung und Bündelung von Projekten und Geldern aus verschiedenen Quellen unterstützt wird; stellt besorgt fest, dass die erste Investitionsplattform erst im dritten Quartal 2016 aufgesetzt wurde und dass diese Verspätung für kleinere Projekte ein Hindernis dafür darstellt, Mittel des EFSI anzunehmen, und dass damit zudem die Entwicklung von grenzübergreifenden Projekten behindert wird; betont, dass es wichtig ist, die Regeln für die Erstellung von Investitionsplattformen zu vereinfachen; fordert die EIB und die Europäische Plattform für Investitionsberatung (EIAH) auf, sich für die Nutzung der Investitionsplattformen einzusetzen, da auf diese Weise Investitionen in geografischer und thematischer Hinsicht diversifiziert werden können;

    30.

    fordert die Leitungsgremien des EFSI nachdrücklich auf, den Investitionsplattformen größere Aufmerksamkeit zu widmen, um die Vorteile voll auszuschöpfen, die diese bei der Überwindung von Investitionsbarrieren, insbesondere Mitgliedstaaten mit geringer entwickelten Finanzmärkten, haben können; fordert die EIB auf, Interessenträgern — einschließlich nationaler, lokaler und regionaler Gebietskörperschaften — mehr Informationen über die Plattformen sowie darüber, welche Bedingungen und Kriterien für ihre Schaffung gelten, zur Verfügung zu stellen; nimmt die Bedeutung zur Kenntnis, die lokalen und regionalen Behörden zukommt, wenn es darum geht, strategisch wichtige Vorhaben zu ermitteln und Beteiligung zu fördern;

    31.

    schlägt vor, zusätzliche Möglichkeiten zur Förderung von Investitionsplattformen zu erörtern, beispielsweise die Priorisierung von Vorhaben, die über die Plattform eingereicht werden, die Zusammenfassung kleinerer Projekte, die Zusammenfassung von Verträgen sowie Mechanismen zur Finanzierung von zusammengefassten Verträgen; vertritt die Ansicht, dass insbesondere grenzüberschreitende Plattformen gefördert werden sollten, da viele Energieprojekte und digitale Vorhaben eine grenzüberschreitende Dimension aufweisen;

    Finanzinstrumente

    32.

    weist darauf hin, dass die EIB für den EFSI neue Finanzinstrumente entwickelt hat, um maßgeschneiderte Produkte für risikoreiche Finanzierungen anzubieten; fordert die EIB nachdrücklich auf, ihren Mehrwert weiter zu erhöhen, indem sie sich auf riskantere Finanzprodukte, wie nachrangige Finanzierungsmittel und Kapitalmarktinstrumente, konzentriert; äußert Bedenken über die Kritik von Projektträgern, die angeben, dass die bereitgestellten Finanzierungsinstrumente nicht für ihre Projekte geeignet sind (risikoreiche Projekte benötigen oftmals im Voraus Mittel, um Investitionen zu generieren, und nicht jährlich kleinere Beträge), während Investoren betonen, dass sie derzeit nicht in der Lage sind, sich an EFSI-Finanzierungen zu beteiligen, da angemessene Eigenkapitalinstrumente fehlen; fordert die EIB auf, dies in Zusammenarbeit mit Projektträgern und Investoren zu prüfen; fordert die EIB ferner auf, der Frage nachzugehen, wie mit der Entwicklung von grünen Anleihen das Potenzial des EFSI bei der Finanzierung von Projekten mit positiven Auswirkungen auf Umwelt bzw. Klima maximal ausgeschöpft werden kann;

    Geografische Diversifizierung

    33.

    begrüßt den Umstand, dass Ende 2016 alle 28 Länder EFSI-Förderungen erhalten hatten; nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass zum 30. Juni 2016 91 % der EFSI-Förderung auf die EU-15 entfielen, wohingegen die EU-13 lediglich 9 % erhielten; bedauert, dass die EFSI-Förderung hauptsächlich einer begrenzten Menge an Ländern zugutegekommen ist, in denen die Investitionslücken bereits geringer als im EU-Durchschnitt ausfallen; stellt fest, dass die aus dem EFSI geförderten Projekte in den Empfängerländern häufig ungleichmäßig geografisch verteilt sind; ist der Ansicht, dass das Risiko einer territorialen Konzentration besteht, und betont daher, dass größeres Augenmerk auf weniger entwickelte Regionen in allen 28 Mitgliedstaaten gelegt werden muss; fordert die EIB auf, verstärkt technische Unterstützung in den Ländern zu leisten, die in geringerem Maße Nutzen aus dem EFSI gezogen haben;

    34.

    nimmt zur Kenntnis, dass das BIP und die Anzahl der genehmigten Projekte in Zusammenhang stehen; stellt fest, dass größere Mitgliedstaaten Vorteile aufgrund besser entwickelter Kapitalmärkte haben und es daher wahrscheinlicher ist, dass sie Nutzen aus einem marktgesteuerten Instrument wie dem EFSI ziehen; betont, dass die geringere EFSI-Förderung in der EU-13 möglicherweise auf andere Faktoren zurückzuführen ist, etwa den geringeren Umfang von Projekten, die geografische Randlage einer Region und Wettbewerb mit den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds); beobachtet jedoch mit Besorgnis, dass bestimmte Länder unverhältnismäßig stark bevorteilt werden, und betont, dass die geografische Verteilung weiter diversifiziert werden muss, insbesondere in zentralen Bereichen wie der Modernisierung und Verbesserung der Produktivität und Nachhaltigkeit von Volkswirtschaften, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die technologische Entwicklung zu legen ist; fordert die Kommission auf, weitere Untersuchungen vorzunehmen und die Gründe für die derzeitige geografische Verteilung zu ermitteln;

    Europäische Plattform für Investitionsberatung (EIAH)

    35.

    betont, wie außerordentlich wichtig die Tätigkeit der EIAH ist; vertritt die Ansicht, dass ihr Auftrag, als einzige Anlaufstelle für umfassende beratende und technische Unterstützung auf allen Ebenen des Projektzyklus zu fungieren, für viele Behörden und Projektträger weitgehend den wachsenden Bedarf an technischer Unterstützung erfüllt;

    36.

    begrüßt, dass die EIAH nach einer kurzen Umsetzungsphase seit September 2015 im Einsatz ist; räumt ein, dass aufgrund des kurzen Zeitraums seit der Einrichtung und aufgrund personeller Engpässe in der Anfangsphase noch nicht alle EIAH-Dienste vollständig ausgereift sind, und dass sich die Tätigkeit hauptsächlich auf die Unterstützung für Projektentwicklung und -strukturierung, politische Empfehlungen und Prüfung der Projekte konzentriert hat; betont, dass die EIAH Sachverständige aus verschiedenen Wissensbereichen einstellen muss, damit Beratung, Kommunikation und Unterstützung für Bereiche, die nicht das volle Potenzial des EFSI nutzen, zielgerichteter gestaltet werden können;

    37.

    ist davon überzeugt, dass die EIAH das Potenzial hat, eine wichtige Rolle zu spielen, wenn es darum geht, Defizite bei der Umsetzung des EFSI zu beheben; ist der festen Überzeugung, dass die EIAH hierfür verstärkt proaktiv Unterstützung in bestimmten Bereichen bieten muss, beispielsweise bei der Einrichtung von Investitionsplattformen, auch mit Blick auf die Bedeutung derartiger Plattformen für die Finanzierung kleinerer Projekte; betont außerdem, dass die EIAH bei der Beratung zur Kombination des EFSI mit anderen EU-Fördermitteln eine wichtige Rolle spielt;

    38.

    ist darüber hinaus der Ansicht, dass die EIAH aktiv zu einer geografischen und sektoralen Diversifizierung beitragen kann, nicht nur indem sie alle Regionen und zusätzliche Branchen mit ihren Leistungen abdeckt, sondern auch indem sie die EIB bei der Einleitung von Maßnahmen unterstützt; vertritt die Ansicht, dass die EIAH erheblich zum Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts beitragen kann;

    39.

    betont, dass in der EFSI-Verordnung festgeschrieben ist, dass die EIAH lokales Wissen nutzen soll, um die EFSI-Förderung in der gesamten Union zu erleichtern; vertritt die Auffassung, dass es in diesem Bereich erheblicher Verbesserungen bedarf, insbesondere einer engeren Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden; ist der Auffassung, dass es sehr wichtig ist, Dienstleistungen auf lokaler Ebene bereitzustellen, auch um die spezifischen Situationen und lokalen Bedürfnisse zu berücksichtigen, insbesondere in Ländern, die keine Erfahrungen mit nationalen Förderinstitutionen oder nationalen Förderbanken haben; vertritt die Ansicht, dass Verbindungen zu anderen lokalen Anbietern gestärkt werden sollten, um diesem Umstand Rechnung zu tragen;

    40.

    erwartet, dass die EIAH ihre Einstellungsverfahren abschließt und ihre volle Personalausstattung ohne weitere Verzögerungen erreicht; bringt jedoch seine Zweifel darüber zum Ausdruck, ob die geplanten Personalkapazitäten ausreichen werden, um die notwendigen Beratungsleistungen anzubieten und einer gestiegenen Arbeitsbelastung sowie einem umfangreicheren Mandat gerecht zu werden;

    41.

    betont, dass die EIAH ihr Leistungsprofil sowie die Kommunikation verbessern und bei ihren Interessenträgern Bewusstsein und Verständnis für ihre Tätigkeiten schaffen muss; vertritt die Ansicht, dass alle einschlägigen Kommunikationskanäle genutzt werden sollten, um dieses Ziel zu erreichen, auch auf nationaler und lokaler Ebene;

    Europäisches Investitionsvorhabenportal

    42.

    bedauert, dass das Europäische Investitionsvorhabenportal von der Kommission erst am 1. Juni 2016 eingerichtet wurde, fast ein Jahr nach Verabschiedung der EFSI-Verordnung; stellt fest, dass das Portal jetzt betriebsbereit ist und dass dort aktuell 139 Vorhaben angezeigt werden; ist allerdings der Ansicht, dass dies weit von dem Potenzial entfernt ist, das bei Verabschiedung der EFSI-Verordnung erwartet wurde;

    43.

    vertritt die Ansicht, dass das Vorhabenportal eine nutzerfreundliche Plattform darstellt, auf der Vorhabenträger ihren Investitionsvorhaben transparent Sichtbarkeit verschaffen können; ist allerdings der Auffassung, dass der Schlüssel zum Erfolg des Portals darin liegt, die Sichtbarkeit des Portals selbst erheblich zu erhöhen, damit sowohl Investoren als auch Projektträger es als nützliches, zuverlässiges und effizientes Instrument anerkennen; fordert die Kommission auf, mit wirksamen Kommunikationsmaßnahmen aktiv darauf hinzuarbeiten;

    44.

    weist darauf hin, dass die Kosten für Einrichtung, Entwicklung, Verwaltung, Betreuung, Wartung und Hosting des Vorhabenportals derzeit durch den EU-Haushalt im Rahmen der jährlichen Zuteilung für die EIAH in Höhe von 20 Mio. EUR abgedeckt werden; erinnert jedoch daran, dass die Gebühren, die privaten Vorhabenträgern für die Registrierung ihres Projekts auf dem Portal berechnet werden, eine externe zweckgebundene Einnahme darstellen und dass dies in Zukunft im Wesentlichen für die Finanzierung sorgen soll;

    Garantie

    45.

    weist darauf hin, dass die Union der EIB eine unwiderrufliche und nicht an Auflagen gebundene Garantie für Finanzierungen und Investitionen im Rahmen des EFSI gegeben hat; ist davon überzeugt, dass die EU-Garantie es der EIB ermöglicht hat, beim Finanzierungsfenster „Infrastruktur und Innovation“ höhere Risiken zu akzeptieren und die Finanzierung von KMU, Midcap-Unternehmen unter COSME und InnovFin im Rahmen des Finanzierungsfensters „KMU“ zu verbessern und Vorabausstattungen vorzunehmen; vertritt die Auffassung, dass die geltende Obergrenze von 25 Mio. EUR — die die EIB offenbar bei ihrer normalen Darlehenstätigkeit anwendet — nicht für den EFSI gelten sollte, damit mehr kleinere Vorhaben finanziert werden können und KMU und andere potentielle Begünstigte einfacher Zugang zum EFSI erhalten;

    46.

    betont, dass aufgrund einer äußerst starken Aufnahme, die der hohen Marktnachfrage entspricht, das KMU-Fenster im bestehenden Rechtsrahmen mit weiteren 500 Mio. EUR aus dem Fremdkapitalportfolio des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ gestärkt wurde; begrüßt, dass dank der Flexibilität der EFSI-Verordnung zusätzliche Finanzmittel gewährt wurden, damit KMU und kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung unterstützt werden können; beabsichtigt, genau zu überwachen, wie die Garantie im Rahmen der beiden Finanzierungsfenster zugewiesen wird; stellt darüber hinaus fest, dass zum 30. Juni 2016 die im Rahmen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ unterzeichneten Vorhaben nur 9 % des eingeplanten Gesamtvolumens entsprachen;

    47.

    weist darauf hin, dass der EU-Garantiefonds hauptsächlich aus dem EU-Haushalt finanziert wird; nimmt alle einschlägigen Bewertungen zur Kenntnis, in denen angegeben wird, dass die aktuelle Dotierungsquote des Garantiefonds von 50 % sehr vorsichtig und bedacht im Hinblick auf die Abdeckung möglicher Verluste erscheint und dass der Haushalt der Union bereits über eine angepasste Zielquote von 35 % geschützt wäre; beabsichtigt, zu prüfen, ob sich Vorschläge für eine niedrigere Zielquote auf die Qualität und die Art der ausgewählten Projekte auswirken würden; betont, dass es bisher nicht zu Abrufen aufgrund von Ausfällen bei EIB- oder EIF-Finanzierungen gekommen ist;

    Künftige Finanzierung, Fondskapazitäten

    48.

    stellt fest, dass die Kommission vorgeschlagen hat, den EFSI sowohl im Hinblick auf die Laufzeit als auch die finanzielle Kapazität zu erweitern, und weist drauf hin, dass sich dies auf den EU-Haushalt auswirken würde; bringt seine Absicht zum Ausdruck, alternative Vorschläge für die Finanzierung vorzulegen;

    49.

    weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, Mittel zum EFSI beizutragen, um dessen Kapazitäten zu erweitern und so zusätzliche Investitionen mit höherem Risiko zu ermöglichen; bedauert, dass die Mitgliedstaaten diese Initiative doch nicht ergriffen haben, obwohl eine derartige Investition als einmalige Maßnahme im Sinne des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (8) und des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (9) vom gewertet würde; ersucht die EIB und die Kommission um Informationen darüber, ob sie sich in der Zwischenzeit darum bemüht haben, die Mitgliedstaaten zu überzeugen, Beiträge zum EFSI zu leisten, und ob sie möglicherweise andere Investoren anwerben können; fordert die Kommission und die EIB auf, ihre Bemühungen in dieser Hinsicht zu verstärken;

    Komplementarität mit anderen EU-Finanzierungsquellen

    50.

    stellt fest, dass sich die Kommission und die EIB des Umstands bewusst sind, dass zwischen dem EFSI und Finanzinstrumenten des EU-Haushalts Überschneidungen bestehen und es zu Wettbewerb kommt, und dass dieses Bewusstsein dazu geführt hat, dass Richtlinien angenommen wurden, in denen die Kombination von EFSI- und ESI-Finanzierungen empfohlen wird; betont, dass sich eine Kombination von EFSI- und ESI-Finanzierungen in keinem Fall nachteilig auf die Höhe und Ausrichtung der Zuschüsse aus den ESI-Fonds auswirken darf; weist jedoch darauf hin, dass bei den Kriterien für die Förderfähigkeit, bei Verordnungen, beim Zeitrahmen für die Berichterstattung und bei der Anwendung von Vorschriften über staatliche Beihilfen weiterhin Unterschiede bestehen, die eine kombinierte Nutzung erschweren; begrüßt, dass die Kommission diese Punkte in ihrem Vorschlag für eine Überarbeitung der Haushaltsordnung berücksichtigt, und hofft, dass diese Überarbeitung unverzüglich erfolgt, um die Kombination von Finanzierungen einfacher zu gestalten und Wettbewerb und Überschneidungen zu verhindern; ist der Ansicht, dass weitere Bemühungen notwendig sind und dass die zweite und dritte Säule des Investitionsplans in dieser Hinsicht von großer Bedeutung sind;

    51.

    schlägt vor, dass die Kommission in ihren regelmäßigen Berichten die Projekte aufführt, bei denen Finanzhilfen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) mit einer EFSI-Förderung kombiniert wurden;

    52.

    weist darauf hin, dass Projekte in Form von öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) im Bereich der Verkehrsinfrastruktur in der Regel auf dem Verursacherprinzip beruhen sollten, damit die durch die Errichtung und Wartung der Infrastrukturanlagen entstehende Belastung für die öffentlichen Haushalte und die Steuerzahler verringert wird; weist darauf hin, dass es von Bedeutung ist, unterschiedliche Arten der Finanzierung durch die EU zu koordinieren, damit sichergestellt wird, dass die Zielsetzungen der EU-Verkehrspolitik in der gesamten EU erreicht werden, anstatt auf öffentlich-privaten Partnerschaften beruhende Fonds zu Lasten der Strukturfonds zu fördern;

    Besteuerung

    53.

    ist äußerst besorgt darüber, dass die EIB über den EFSI die Unterstützung von Vorhaben vorantreibt, die unter Einbeziehung von Unternehmen in Steueroasen strukturiert wurden; fordert die EIB und den EIF auf, die Nutzung von bzw. Beteiligung an solchen Strukturen der Steuerumgehung zu unterlassen, insbesondere was Systeme der aggressiven Steuerplanung oder Praktiken betrifft, die den Grundsätzen der verantwortungsvollen Verwaltung im Bereich Besteuerung zuwiderlaufen, die in den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, einschließlich Empfehlungen und Mitteilungen der Kommission, festgelegt sind; fordert nachdrücklich, dass kein Projekt und kein Projektträger von einer Person oder einem Unternehmen abhängen darf, die bzw. das in einem Land tätig ist, das in der künftigen Liste der nicht kooperierenden Drittstaaten und Steuergebiete aufgeführt wird;

    Kommunikation und Sichtbarkeit

    54.

    stellt fest, dass viele Projektträger den EFSI nicht kennen oder eine unzureichende Vorstellung dessen haben, was der EFSI für sie leisten kann, welche spezifischen Auswahlkriterien gelten und welche konkreten Schritte für einen Finanzierungsantrag zu ergreifen sind; betont, dass zusätzliche Anstrengungen — etwa eine gezielte technische Unterstützung der Mitgliedstaaten, die bisher weniger Nutzen aus dem EFSI ziehen konnten, in ihrer jeweiligen EU-Amtssprache — unternommen werden müssen, um darüber zu informieren, was der EFSI ist, welche spezifischen Produkte und Dienstleistungen er bietet und welche Rolle die Investitionsplattformen und die nationalen Förderbanken spielen;

    55.

    fordert, dass alle Informationsmaterialien bzw. alle Materialien, die zum Finanzierungsverfahren gehören, in alle Sprachen der Mitgliedstaaten übersetzt werden, damit die Informationen auf lokaler Ebene leicht zugänglich sind;

    56.

    bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die unmittelbare Unterstützung für Finanzintermediäre, die dann für die Vergabe von EU-Mitteln zuständig sind, zu Situationen führen kann, in denen der Endbegünstigte sich nicht dessen bewusst ist, dass er Nutzen aus einer EFSI-Finanzierung zieht, und fordert, dass Lösungen gefunden werden, um die Sichtbarkeit des EFSI zu erhöhen; fordert die EIB daher auf, dass sie eine spezifische Klausel in EFSI-Verträge aufnimmt, aus der für Projektträger klar hervorgeht, dass die Finanzierung durch den EFSI/den EU-Haushalt ermöglicht wurde;

    Erweiterung

    57.

    räumt ein, dass mit dem EFSI alleine — zumal in begrenztem Umfang — die Investitionslücke in Europa wahrscheinlich nicht geschlossen werden kann, aber dass er dennoch eine zentrale Säule des Investitionsplans der EU darstellt und verdeutlicht, dass die EU entschlossen ist, dieses Problem anzugehen; fordert weitere Vorschläge, wie Investitionen in Europa dauerhaft erhöht werden können;

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    o o

    58.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Europäischen Investitionsbank und den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

    (1)  ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1.

    (2)  http://www.eib.org/attachments/strategies/efsi_2015_report_ep_council_en.pdf

    (3)  http://www.eib.org/attachments/ev/ev_evaluation_efsi_de.pdf, September 2016

    (4)  Bericht vom 14. November 2016, https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/ey-report-on-efsi_en.pdf'

    (5)  ABl. C 465 vom 13.12.2016, S. 1.

    (6)  ABl. C 268 vom 14.8.2015, S. 27.

    (7)  ABl. C 195 vom 12.6.2015, S. 41.

    (8)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

    (9)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.


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