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Document 52017DC0684

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeit der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2016

    COM/2017/0684 final

    Brüssel, den 23.11.2017

    COM(2017) 684 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    über die Tätigkeit der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2016


    1.Gegenstand und Umfang des Berichts

    1 Die Verordnung Nr. 258/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020 trat am 9. April 2014 nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

    Nach Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung erstellt die Kommission beginnend ab dem Jahr 2015 einen jährlichen Bericht zur Tätigkeit der Begünstigten des Programms, namentlich der IFRS-Stiftung, der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) und des Public Interest Oversight Board (PIOB). Der Umfang des Berichts wird in Artikel 9 (Absätze 4, 5 und 6) der Verordnung näher dargelegt.

    Der Bericht umfasst die Tätigkeiten der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2016. Bestimmte Ereignisse, die im Jahr 2017 stattfanden, sind ebenfalls aufgeführt, soweit sie für diesen Bericht als sachdienlich erachtet wurden.

    2.Die IFRS-Stiftung

    2.1.Allgemeine Grundsätze, anhand deren neue Standards entwickelt wurden

    Die allgemeinen Grundsätze, einschließlich Transparenz, umfassender und angemessener Konsultation und Rechenschaftspflicht, anhand deren neue Standards entwickelt wurden, sind im vorherigen Jahresbericht der Kommission über die Tätigkeit der IFRS-Stiftung ausführlich beschrieben. 2

    Nach Veröffentlichung des Berichts der Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen (Effects Analysis Consultative Group) 3 durch das International Accounting Standards Board (IASB) wurden ihre Empfehlungen erstmals in der mit dem neuen Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse im Januar 2016 veröffentlichten Auswirkungsanalyse umgesetzt.

    Im Jahr 2016 hat die Kommission mit Mitgliedern der IFRS-Stiftung eine Diskussion über Auswirkungsanalysen für neue IFRS-Standards angestoßen. Das Monitoring Board hat diese Diskussion im Februar 2017 mit der Vereinbarung abgeschlossen, dass das IASB wichtige Standards mit soliden Auswirkungsanalysen begleiten solle. Das Monitoring Board gab diese Nachricht an die Treuhänder weiter, die sie begrüßten. Beide Parteien waren sich darin einig, dass Auswirkungsanalysen für die Unterstützung neuer IFRS wichtig seien.

    Im Mai 2017 hat das IASB mit dem Standard IFRS 17 Versicherungsverträge eine gesonderte Auswirkungsanalyse des neuen Standards herausgegeben.

    2.2.Die wichtigsten Ergebnisse des IASB im Jahr 2016

    2016 wurden die beiden vorher vom IASB herausgegebenen wichtigen Standards IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden in der EU gebilligt. Im Januar 2016 folgte die Herausgabe eines weiteren wichtigen Standards: IFRS 16 Leasingverhältnisse. Ferner setzte das IASB seine Arbeit zu einer Reihe anderer großer Projekte fort, insbesondere zum neuen Standard für Versicherungsverträge IFRS 17, der den vorhandenen Standard IFRS 4 ersetzen wird, zu den Änderungen an IFRS 4 zur Behandlung der Diskrepanz zwischen den Zeitpunkten des Inkrafttretens des Standards IFRS 9 Finanzinstrumente und des neuen Standards für Versicherungsverträge (IFRS 17), zur Angabeninitiative und zum Rahmenkonzept.

    IFRS 16 Leasingverhältnisse

    Nach einer zehn Jahre währenden Überarbeitung der Bilanzierung von Leasingverhältnissen gab das Board schließlich den Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse heraus. Mit IFRS 16 wurde die Art und Weise, wie Unternehmen Leasingverhältnisse bilanzieren, grundlegend geändert: Fortan müssen sämtliche Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufgeführt werden. Mit dem neuen Standard soll den tatsächlichen Folgen wirtschaftlicher Transaktionen besser Rechnung getragen und die dringend notwendige Transparenz in Bezug auf die Leasingvermögenswerte und -verbindlichkeiten der Unternehmen geschaffen werden, damit außerbilanzielle Leasingfinanzierungen nicht länger unerfasst bleiben. Auf diese Weise soll die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen, die leasen, und solchen, die zu Erwerbszwecken einen Kredit aufnehmen, verbessert werden.

    In ihrer im März 2017 vorgelegten Mitteilung empfahl die EFRAG auf der Grundlage ihrer Schlussfolgerung, der zufolge der neue Standard die erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt und dem europäischen öffentlichen Interesse dienlich ist, die Billigung von IFRS 16 in der EU.

    Sonstige wichtige Projektergebnisse

    Im Jahr 2016 hat das IASB weiter intensiv an der Fertigstellung des neuen Standards für Versicherungsverträge gearbeitet, der am 18. Mai 2017 herausgegeben wurde. Während der erneuten Beratungen hat das IASB einen umfassenden Dialog mit sämtlichen Beteiligten geführt. Das Projekt wird bei der Vielzahl der Bilanzierungspraktiken, die gegenwärtig quer durch die Branche Anwendung finden, die dringend notwendige Transparenz schaffen. Vom neuen Standard wird eine realistischere Darstellung und eine bessere Vergleichbarkeit der Ertragslage der Versicherungsbranche in Europa und weltweit erwartet. Wie dringlich dieses Projekt ist, zeigt die Aufforderung des Rates für Finanzstabilität an das IASB, den Versicherungsstandard schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen. 4

    Im September 2016 veröffentlichte das IASB Änderungen am bestehenden IFRS 4 Versicherungsverträge, um die vorübergehenden Auswirkungen der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens des IFRS 9 Finanzinstrumente (1. Januar 2018) und des neuen Standards für Versicherungsverträge (1. Januar 2021) zu bewältigen. Einige Unternehmen, die Versicherungsverträge ausstellen, haben ihre Bedenken darüber zum Ausdruck gebracht, dass zwei wesentliche Änderungen der Bilanzierung zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgenommen werden müssen. Sie wiesen ebenfalls darauf hin, dass es bei der erfolgswirksamen Erfassung in der Bilanz zu erhöhter Volatilität kommen könnte, sollten die neuen Vorschriften für Finanzinstrumente vor den neuen Vorschriften für Versicherungsverträge angewandt werden müssen. Diese Bedenken wurden von der EFRAG in ihrer Stellungnahme zum Exposure Draft über vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4 ebenfalls geäußert. Die Vorschläge des IASB in diesem Bereich zielten darauf ab, diesen Bedenken Rechnung zu tragen und hier einen Ausgleich zu den Erfordernissen der Abschlussadressaten zu finden.

    Außerdem hat die Angabeninitiative des IASB bedeutende Fortschritte gemacht. Die Initiative umfasst ein Portfolio von Projekten mit dem Ziel, die Angaben der Rechnungslegung zu verbessern, sie wirksamer und dabei weniger komplex und umfangreich zu machen, ohne das primäre Ziel der wahrheitsgetreuen Wiedergabe der wirtschaftlichen Realität zu beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang veröffentlichte das IASB im März 2017 ein Diskussionspapier zu Angabenprinzipien, das den Eckpfeiler der Angabeninitiative darstellt.

    Und schließlich unternahm das IASB weitere Schritte zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung der IFRS. In diesem Zusammenhang hat das IASB Beratungsgruppen für den Übergang (Transition Resource Groups, TRG) eingerichtet, um die Umsetzung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 9 Finanzinstrumente zu vereinfachen. 5 Hinsichtlich des neuen Standards für Versicherungsverträge (IFRS 17) ist eine weitere TRG geplant. Sie soll den Interessenträgern ein öffentliches Forum für die Verfolgung der Diskussionen bieten, die sich aus der Umsetzung des Standards ergeben, und dem IASB helfen, zu entscheiden, ob für die Behandlung dieser Fragen Maßnahmen erforderlich sind. 6

    2.3.Ausarbeitung eines überarbeiteten Rahmenkonzepts

    Im Anschluss an die Veröffentlichung des Exposure Draft mit Änderungsvorschlägen für das Rahmenkonzept und die Konsultationsphase hat das IASB 2016 an diesem Projekt weitergearbeitet. Das Board geht davon aus, das überarbeitete Rahmenkonzept bis etwa Ende 2017 veröffentlichen zu können.

    In dem Rahmenkonzept werden Konzepte für die allgemeine Rechnungslegung beschrieben. Der Exposure Draft befasste sich unter anderem mit den Themen Vorsichtsprinzip, glaubwürdige Darstellung und Geschäftsmodell eines Unternehmens. 7

    Vorsichtsprinzip

    Im Mai 2016 hat das Board vorläufig bestätigt, dass das überarbeitete Rahmenkonzept einen Verweis auf das Vorsichtsprinzip als Verfahren bei Entscheidungen unter Unsicherheit wie im Exposure Draft vorgeschlagen enthalten soll. Im September 2016 hat das Board vorläufig entschieden, dass im Hauptteil des überarbeiteten Rahmenkonzepts anerkannt werden soll, dass Erträge in bestimmten Fällen anders als Ausgaben und Vermögenswerte anders als Verbindlichkeiten behandelt werden müssen.

    Glaubwürdige Darstellung

    Im Mai 2016 hat das Board vorläufig bestätigt, dass Relevanz und glaubwürdige Darstellung weiterhin als die beiden grundlegenden Qualitätsmerkmale nützlicher Finanzinformationen identifiziert werden sollen. Ferner hat das Board vorläufig entschieden, Messunsicherheit als einen Faktor zu beschreiben, der die glaubwürdige Darstellung beeinträchtigt, und (in der Grundlage für Schlussfolgerungen zum überarbeiteten Rahmenkonzept) klarzustellen, dass zwischen den grundlegenden Qualitätsmerkmalen Relevanz und glaubwürdige Darstellung ein Kompromiss möglich ist.

    Geschäftsmodell

    Im Dezember 2016 hat das Board vorläufig entschieden, den im Exposure Draft vorgeschlagenen Ansatz für Geschäftstätigkeiten zu bestätigen. Insbesondere wird sich das überarbeitete Rahmenkonzept damit befassen, wie die Art und Weise, in der ein Unternehmen seine Geschäfte führt, Entscheidungen bezüglich der Rechnungseinheit, Bewertung, Darstellung und Offenlegung beeinflusst. Geschäftstätigkeiten werden jedoch nicht als übergeordnetes und alle Bereiche der Rechnungslegung beeinflussendes Prinzip in das überarbeitete Rahmenkonzept aufgenommen.

    3.Die EFRAG

    3.1.Berücksichtigung des Grundsatzes der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes und Verbesserung der EFRAG-Bewertungen zu den Auswirkungen von neuen IFRS auf das öffentliche Interesse

    Die EFRAG bringt sich während des Standardsetzungsverfahrens durch Stellungnahmen zu den IASB-Vorschlägen und ihre proaktive Arbeit ein, um eine Debatte über wichtige Rechnungslegungsfragen in Europa anzuregen. Die Stellungnahmen und proaktiven Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, dass die europäischen Auffassungen bei der Ausarbeitung der Rechnungslegung angemessen und klar im Rahmen des Standardsetzungsverfahrens zum Ausdruck gebracht werden, um zu erreichen, dass die sich daraus ergebenden Standards für Europa geeignet sind.

    Nach der 2014 vollzogenen Reform der Organisationsstruktur führte die EFRAG weiterhin Übernahmebewertungen zu der Frage durch, ob die IFRS alle fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung erfüllen, einschließlich des Grundsatzes der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes. Darüber hinaus verbesserte die EFRAG ihre Bewertung zu der Frage, inwieweit neue oder vorgeschlagene Rechnungslegungsanforderungen dem öffentlichen Interesse dienlich waren. Im Jahr 2016 hat die EFRAG, unterstützt durch Kommissionsbedienstete, ihre Methodik der Folgenabschätzung weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang wird die erste umfassende Folgenabschätzung der EFRAG, die als Teil ihrer Übernahmeempfehlung zu IFRS 16 Leasingverhältnisse durchgeführt wurde, als Pilotphase für die weitere Vertiefung der Fähigkeiten und Erfahrungen der EFRAG in diesem Bereich genutzt.

    2016 konzentrierte sich die Arbeit der EFRAG auf die Übernahmeempfehlungen zu zwei wichtigen Standards: IFRS 16 Leasingverhältnisse und Änderungen an IFRS 4: Anwendung von IFRS 9 ,Finanzinstrumente‘ gemeinsam mit IFRS 4 ,Versicherungsverträge‘. In beiden Fällen legte die EFRAG 2017 ihre endgültige Übernahmeempfehlung vor.

    Die Übernahmeempfehlung zu IFRS 16 Leasingverhältnisse stützte sich auf eine solide Folgenabschätzung besonderer Themen, auf die die Kommission in ihrem Ersuchen um eine Übernahmeempfehlung verwiesen hatte. In diesem Zusammenhang gelangte die EFRAG zu der Ansicht, dass IFRS 16 die Rechnungslegung verbessern und einen akzeptablen Kompromiss zwischen den Vorteilen für die europäische Wirtschaft durch erhöhte Transparenz und bessere Information für die Entscheidungsfindung und den entstehenden Kosten erzielen würde. Ferner geht die EFRAG nicht davon aus, dass der Standard IFRS 16 wesentliche Auswirkungen auf den Zugang von Unternehmen zu Leasingverhältnissen und die Preisgestaltung von Leasingverhältnissen als Finanzierungsquelle haben wird. Die EFRAG ist der Ansicht, dass IFRS 16 durch Leasingnehmer, die zu alternativen Finanzierungsformen wechseln, gewisse negative Auswirkungen auf die Leasingbranche haben könnte, diese jedoch begrenzt bleiben dürften. Insgesamt kommt die EFRAG zu dem Schluss, dass IFRS 16 voraussichtlich keine wesentlichen negativen oder unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den KMU-Sektor in Europa haben wird. Auf der Basis eigener Arbeiten und des Beitrags der Europäischen Zentralbank kann die EFRAG nicht erkennen, dass der Standard IFRS 16 die Finanzstabilität in Europa gefährdet. Und schließlich ist die EFRAG der Ansicht, dass europäischen Unternehmen kein Wettbewerbsnachteil gegenüber nach US-GAAP bilanzierenden Unternehmen entsteht. Dementsprechend kommt die EFRAG zu dem Schluss, dass die Übernahme von IFRS 16 dem europäischen öffentlichen Interesse dienlich ist.

    Außerdem lieferte die EFRAG der Kommission eine Übernahmeempfehlung zu den Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge, um die vorübergehenden Auswirkungen der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens des Standards IFRS 9 Finanzinstrumente und des neuen Standards für Versicherungsverträge zu bewältigen. Die EFRAG kam zu dem Schluss, dass diese Änderungen dem europäischen öffentlichen Interesse insgesamt dienlich sind, merkte jedoch an, dass sie die Kostenbedenken von Unternehmen, die Versicherungsaktivitäten ausüben, ohne vorherrschend Versicherer zu sein, nicht adressieren. Daher kann die EFRAG nicht ausschließen, dass im Rahmen dieser Änderungen Wettbewerbsprobleme entstehen. Sie konnte jedoch nicht feststellen, ob derartige Probleme aus wirtschaftlicher Sicht von Bedeutung sein könnten.

    Am 29. Juni 2017 haben die Mitgliedstaaten im Regelungsausschuss für Rechnungslegung eine Verordnung der Kommission zur Übernahme des Standards IFRS 16 Leasingverhältnisse positiv bewertet. Ebenfalls positiv war die Stellungnahme des Ausschusses zu einer Verordnung der Kommission zur Übernahme der IASB-Änderungen an IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 ,Finanzinstrumente‘ gemeinsam mit IFRS 4 ,Versicherungsverträge‘ zusammen mit einer Erweiterung des Anwendungsbereichs durch die EU, der Versicherungsbereichen innerhalb von Finanzkonglomeraten erlaubt, die Anwendung von IFRS 9 bis spätestens 1. Januar 2021 zu verschieben. Dies ermöglicht Versicherungsunternehmen, unabhängig davon ob sie Teil einer Versicherungsgruppe oder Teil eines Finanzkonglomerats (Bank und Versicherungsgesellschaft) sind, den Standard IFRS 9 zeitgleich zum neuen Standard für Versicherungsverträge, IFRS 17, einzuführen. Mit der Gleichbehandlung von Versicherungsunternehmen unterschiedlicher Rechtsformen wird die Verordnung sicherstellen, dass alle Versicherer in Europa unter den gleichen Voraussetzungen tätig sind, und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.

    3.2.Berücksichtigung der Vielfalt an Rechnungslegungs- und Wirtschaftsmodellen sowie Auffassungen in der Europäischen Union

    Die EFRAG hat einen ausgedehnten Überprüfungsprozess eingerichtet, der allen europäischen Mitgliedern ermöglicht, ihre Auffassungen zur Berücksichtigung durch die EFRAG vorzubringen, und sicherstellt, dass die Vielfalt an Rechnungslegungs- und Wirtschaftsmodellen sowie Auffassungen in Europa berücksichtigt wird und die neuen IFRS den Erfordernissen der Union entsprechen. 8 Im Anschluss an die Reform wurde der Transparenz der Sitzungen des EFRAG-Boards und des Technischen Ausschusses der EFRAG (TEG) mehr Aufmerksamkeit gewidmet. 9

    3.3.Umsetzung der Reform der Organisationsstruktur im Anschluss an die Empfehlung des Maystadt-Berichts

    Mit der Umsetzung der Reform der EFRAG-Organisationsstruktur am 31. Oktober 2014 wurde die Legitimität und Repräsentativität der Organisation verbessert und ein kohärenteres Verfahren für die Beteiligung der EU am Standardsetzungsverfahren geschaffen. Am 1. Juli 2016 wurde Jean-Paul Gauzès, ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments, zum Vorsitzenden des EFRAG-Boards ernannt. Seine Nominierung durch die Kommission war zuvor vom Europäischen Parlament und dem Rat gebilligt worden. Im Jahr 2016 hat die EFRAG sämtliche Schlussfolgerungen im Konsens getroffen und musste somit nicht auf das Abstimmungsverfahren zurückgreifen. Mit der Umsetzung der Kommunikationsstrategie der EFRAG, gestützt auf ein Team, das unter der Leitung des Vorsitzenden des EFRAG-Boards eingerichtet wurde, sollte sich die Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit der EFRAG verbessern.

    Da im November 2017 der Wechsel des EFRAG-Boards stattfindet, versucht die EFRAG derzeit, die Mitgliedschaft auf weitere europäische und einzelstaatliche Organisationen, die sich mit Rechnungslegung befassen, auszuweiten. Im Hinblick auf eine stärkere Repräsentativität des EFRAG-Boards wurde ferner auf der Sitzung der Generalversammlung der EFRAG am 12. April 2017 beschlossen, die internen Regeln so zu verschärfen, dass maximal drei Mitglieder des EFRAG-Boards dieselbe Nationalität haben dürfen.

    Am 13. April 2016 schlug die Kommission dem Rat und dem Parlament vor, die Finanzierung der EFRAG für den Zeitraum 2017-2020 zu verlängern. 10 Nach erfolgreichen Verhandlungen wurde die Weiterführung der Finanzierung der EFRAG am 17. Mai 2017 endgültig beschlossen. 11

    4.PIOB – Entwicklungen bei der Diversifizierung von Finanzierungsmitteln im Jahr 2016

    Das PIOB ist in erster Linie für die Überwachung der IFAC (International Federation of Accountants) zuständig, die weltweite Standards und den Verhaltenskodex für Abschlussprüfer entwickelt und genehmigt. Von besonderer Bedeutung sind die internationalen Grundsätze für die ordnungsgemäße Durchführung von Abschlussprüfungen (International Standards on Auditing, ISA), die die Kommission für die Verwendung in der gesamten EU annehmen kann. Endgültiges Ziel des PIOB ist es sicherzustellen, dass diese Standards im Sinne des öffentlichen Interesses entwickelt werden.

    Um diese wichtige, im öffentlichen Interesse stehende Funktion ordnungsgemäß ausführen zu können, muss das PIOB so finanziert werden, dass es seine tatsächliche und subjektiv empfundene Unabhängigkeit wahren kann. Im Hinblick auf dieses Ziel würde eine angemessene Diversifizierung stabiler Finanzierungsquellen nicht nur zum Schutz der Kontinuität, sondern auch zur Wahrung der Unabhängigkeit des PIOB beitragen. Die Bedeutung einer Diversifizierung der Finanzierungsquellen wurde bereits 2003 im Zuge der IFAC-Reform erkannt, die dem aktuellen Setzungssystem der internationalen Grundsätze und dem PIOB zugrunde liegt.

    Das PIOB wurde seit seiner Einrichtung im Jahr 2005 und bis zum Jahr 2010, als das durch den Beschluss 716/2009/EG aufgelegte Gemeinschaftsprogramm zur Finanzierung in Kraft trat, mit Ausnahme einiger Sachleistungen durch Spanien (das PIOB ist in Madrid ansässig) ausschließlich durch die IFAC finanziert.

    Die von der IFAC in einem bestimmten Jahr bereitgestellten Finanzmittel stellen einen garantierten Höchstbeitrag dar, der dem PIOB ohne weitere Beeinflussung durch die IFAC zur Verfügung gestellt wird. Beiträge außerhalb der IFAC ersetzen und verringern damit den IFAC-Beitrag für das bestimmte Jahr. Der Anteil der IFAC-Finanzierung an den jährlichen Gesamtausgaben des PIOB sollte idealerweise weniger als die Hälfte der Gesamtsumme betragen.

    Der EU-Beitrag im Zeitraum 2010-2016 hat weitere potenzielle Geldgeber ermutigt, ebenfalls eigene Beiträge zu leisten. Im Jahr 2016 beliefen sich die Einnahmen des PIOB auf 1 563 565 EUR (siehe Seite 1 seines Abschlusses). Davon stellte die IFAC 914 758 EUR bereit, was 58,50 % der Gesamtsumme entspricht.

    Die Europäische Kommission stellte 318 000 EUR und damit 20,34 % der Gesamtsumme bereit (2015 waren es 312 000 EUR). Die ADAA (Abu Dhabi Accountability Authority) stellte wie bereits im Jahr 2015 120 000 EUR bzw. 7,67 % des Gesamtbetrags bereit. Die IOSCO stellten ebenso wie im Jahr 2015 100 000 EUR oder 6,40 % der Gesamtsumme bereit. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich hat ihren Beitrag mit 23 000 EUR, sprich 1,48 % des Gesamtbetrags, beibehalten. Der britische FRC (Financial Reporting Council) stellte wie auch 2015 40 000 EUR bereit; dies entspricht 2,56 % der Gesamtsumme. Das CFA Institute hat erstmals einen Beitrag geleistet, der mit 45 000 EUR 2,88 % der Gesamtsumme entspricht. Der Restbetrag von 2807 EUR sind Zinserträge.

    Der Beitrag der IFAC fiel mit 58,50 % der gesamten PIOB-Finanzierung im Jahr 2016 etwas niedriger aus als 2015 (60,67 %) und ist mit dem Beitrag aus dem Jahr 2014 (58,19 %) vergleichbar. Diese Entwicklung geht in die richtige Richtung.

    Beläuft sich die Finanzierung durch die IFAC laut Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung in einem bestimmten Jahr auf mehr als zwei Drittel der jährlichen Mittel des PIOB insgesamt, schlägt die Kommission vor, den Jahresbeitrag der IFAC für dieses Jahr auf 300 000 EUR zu beschränken. Da dies im Jahr 2016 (wie 2014 und 2015) nicht der Fall war und die in der Verordnung festgelegte kritische Schwelle von 66,66 % für die IFAC-Finanzierung nicht erreicht wurde, muss die Kommission ihren Beitrag von 2016 für das PIOB nicht überprüfen.

    5.Schlussfolgerungen

    IFRS-Stiftung

    Im Januar 2016 hat das IASB mit IFRS 16 Leasingverhältnisse einen weiteren wichtigen Standard herausgegeben und damit eine zehn Jahre währende Überarbeitung der Bilanzierung von Leasingverhältnissen abgeschlossen; im September 2016 veröffentlichte das Board zudem Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge. Ferner setzte das IASB seine Arbeit im Zusammenhang mit einer Reihe anderer großer Projekte fort, insbesondere zu Versicherungsverträgen (IFRS 17, fertiggestellt im Mai 2017), zur Angabeninitiative und zum Rahmenkonzept.

    Zur Frage, ob die IFRS

       verschiedene Geschäftsmodelle gebührend berücksichtigen: Der Standard IFRS 9, der im November 2016 von der EU gebilligt wurde, erkennt ausdrücklich die Bedeutung von Geschäftsmodellen bei der Bewertung von Finanzinstrumenten an. Die Kommission hat sich verpflichtet, die Auswirkungen von IFRS 9 12 genau zu beobachten, um sicherzustellen, dass der Standard der langfristigen Investitionsstrategie der EU dienlich ist 13 . In diesem Zusammenhang hat die Kommission die EFRAG im Mai 2017 um eine technische Stellungnahme zur bilanziellen Behandlung von Eigenkapitalinstrumenten mit langfristigem Anlagehorizont in IFRS 9 ersucht. In einer ersten Phase hat die Kommission die EFRAG ersucht, bis Ende 2017 in diesem Bereich Untersuchungen durchzuführen, um mögliche Auswirkungen von IFRS 9 auf langfristige Investitionen zu beurteilen. In einer zweiten Phase hat die Kommission die EFRAG gebeten, bis Mitte 2018 zu ermitteln, ob und wie der Standard IFRS 9 hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von Eigenkapitalinstrumenten, die als langfristige Kapitalanlagen gehalten werden, verbessert werden kann. Ferner tragen die Änderungen an IFRS 4 dem Problem der Diskrepanz zwischen den Zeitpunkten des Inkrafttretens des Standards IFRS 9 Finanzinstrumente und des neuen Standards für Versicherungsverträge (IFRS 17) Rechnung, was für die Versicherungsbranche besonders wichtig ist. Und schließlich räumt das Rahmenkonzept den Geschäftsmodellen mehr Raum ein.

       die tatsächlichen Folgen von wirtschaftlichen Transaktionen widerspiegeln: IFRS 16 versucht, die tatsächlichen Folgen von wirtschaftlichen Transaktionen besser widerzuspiegeln und die dringend erforderliche Transparenz in Bezug auf die Leasingvermögenswerte und -verbindlichkeiten der Unternehmen zu schaffen. Der Standard IFRS 17 Versicherungsverträge soll ebenfalls eine realistischere Darstellung und eine bessere Vergleichbarkeit der Ertragslage der Versicherungsbranche in den verschiedenen Regionen ermöglichen. Mit diesem Thema wird sich die EFRAG im Rahmen ihrer Arbeit an der Übernahmeempfehlung für den neuen Standard eingehend befassen.

       nicht zu komplex sind: IFRS 9 ist ein komplexer Standard, der jedoch Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung für Finanzinstrumente eingeführt hat. Gemäß der von der EFRAG vorgelegten Übernahmeempfehlung enthält IFRS 9 keine komplexen Inhalte, die die Verständlichkeit beeinträchtigen könnten. Außerdem wird die Angabeninitiative voraussichtlich ebenfalls dazu beitragen, dass das Ziel einer weniger komplexen und umfangreichen Rechnungslegung erreicht wird.

       künstliche kurzfristige und schwankungsbedingte Verzerrungen verhindern: Im Hinblick auf IFRS 17 Versicherungsverträge wird sich die Kommission mit Unterstützung durch die EFRAG, mit diesem Aspekt während des Übernahmeprozesses nach Veröffentlichung des Standards durch das IASB befassen.

    Was das Rahmenkonzept anbelangt, bekräftigt die Kommission ihre Unterstützung für die Wiederaufnahme des Vorsichtsprinzips, und sie wird die Endphase dieses Projekts genau verfolgen.

    Und schließlich begrüßt die Kommission die Auswirkungsanalyse zu den beiden neuen Standards IFRS 16 und IFRS 17 und bittet das IASB, seine Folgenabschätzungen zu neuen oder geänderten Standards kontinuierlich weiterzuentwickeln.

    EFRAG

    Nach der Reform der Organisationsstruktur und der Ernennung des Vorsitzenden des EFRAG-Boards hat die EFRAG ihren Stellungnahmen größere Legitimität verliehen und wesentlich zur Erreichung des Ziels beigetragen, dass Europa mit einer Stimme spricht.

    Bei ihren Übernahmebewertungen trug die EFRAG weiterhin der Frage Rechnung, ob die IFRS alle fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung erfüllen, und sie verbesserte den Umfang ihrer Bewertung zu der Frage, inwieweit neue oder vorgeschlagene Rechnungslegungsanforderungen dem europäischen öffentlichen Interesse dienlich sind.

    Die Kommission begrüßt die umfassende Auswirkungsanalyse der Übernahmeempfehlung der EFRAG zum Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse und bittet die EFRAG, ihre Kapazitäten in diesem Bereich weiterzuentwickeln.

    Dank des ausgedehnten Überprüfungsprozesses konnte die EFRAG angemessen bewerten, ob vorläufige, neue oder geänderte IFRS den Erfordernissen der Union entsprechen und dabei die Vielfalt an Rechnungslegungs- und Wirtschaftsmodellen sowie Auffassungen in der EU berücksichtigen.

    PIOB

    Was das PIOB betrifft, wurde die Diversifizierung der Finanzierungsquellen mit der Aufnahme des CFA Institute in den Kreis der Geldgeber fortgesetzt. Der Gesamtanteil der von der IFAC im Jahr 2016 bereitgestellten Einnahmequellen beträgt 58,50 % (siehe Seite 1 des Abschlusses) und liegt damit unter dem Anteil im Jahr 2015 (60,67 %) und weit unter dem in der Verordnung festgelegten Schwellenwert von zwei Dritteln.

    Die Kommission wird die Finanzierungsentwicklungen in den kommenden Jahren weiterhin beobachten und mit anderen interessierten potenziellen Geldgebern, insbesondere mit anderen Mitgliedern der Monitoring-Gruppe zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sich das PIOB auf eine klare, stabile, diversifizierte und angemessene Finanzierungsregelung stützen kann, damit es seine Aufgabe im öffentlichen Interesse unabhängig, nachhaltig und effektiv wahrnehmen kann.

    (1)

    ABl. L 105 vom 8.4.2014, S. 1.

    (2)

    Siehe vorherigen Bericht der Kommission über die Tätigkeit der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2015:

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2016:0559:FIN.

    (3)

    Die Gruppe wurde eingerichtet, um das IASB über die beste Vorgehensweise bei der Beurteilung möglicher Auswirkungen eines neuen Standards zu beraten und dabei das Vertrauen in die Verfahren und deren Wirksamkeit zu verbessern.

    (4)

    http://www.fsb.org/wp-content/uploads/September-Plenary-press-release.pdf

    (5)

    Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung und Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten.

    (6)

    Mögliche Maßnahmen können die Bereitstellung von unterstützenden Materialien wie Internetseminare oder Fallstudien und/oder der Verweis von Sachverhalten an das Board/oder Interpretations Committee umfassen.

    (7)

    Eine Beschreibung der Darstellung dieser Aspekte im Exposure Draft finden Sie im vorherigen Bericht der Kommission über die Tätigkeit der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2015:

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2016:0559:FIN.

    (8)

    Siehe vorherigen Bericht der Kommission über die Tätigkeit der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2015:

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2016:0559:FIN.

    (9)

    Die Sitzungen des EFRAG-Boards und des Technischen Ausschusses der EFRAG sind öffentlich. Die zusätzlichen Unterlagen und die Zusammenfassungen dieser Sitzungen werden auf der Website der EFRAG veröffentlicht.

    (10)

    https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-202-DE-F1-1.PDF

    (11)

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R0827&from=DE

    (12)

    Siehe Antwort der Kommission auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zu IFRS 9: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2016/2898(RSP)#tab-0.

    (13)

     Siehe das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, Begleitdokument der Mitteilung der Kommission über die Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion:

    https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/staff-working-document-cmu-mid-term-review-june2017_en.pdf.

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