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Document 52017DC0507

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Irlands 2017 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Irlands 2017

    COM/2017/0507 final

    Brüssel, den 22.5.2017

    COM(2017) 507 final

    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    zum nationalen Reformprogramm Irlands 2017

    mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Irlands 2017


    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    zum nationalen Reformprogramm Irlands 2017

    mit einer
    Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Irlands 2017

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf
    Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission 3 ,

    unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments 4 ,

    unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

    nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)Am 16. November 2016 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht 5 an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2017 eingeleitet wurde. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 9./10. März 2017 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 16. November 2016 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht 6 an, in dem sie Irland als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an. Diese Empfehlung wurde am 9./10. März 2017 vom Europäischen Rat gebilligt und am 21. März 2017 vom Rat verabschiedet. 7  

    (2)Als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, und angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion sollte Irland die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet entsprechend den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 3 sicherstellen.

    (3)Der Länderbericht Irland 2017 8 wurde am 22. Februar 2017 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Irlands bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 12. Juli 2016, bei der Umsetzung der Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet. Der Länderbericht enthielt außerdem die eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011, deren Ergebnisse ebenfalls am 22. Februar 2017 veröffentlicht wurden 9 .

    (4)Die Kommission gelangt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Irland makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Diese Ungleichgewichte zeichnen sich insbesondere durch hohe Auslands-, öffentliche und private Verschuldung (sowohl von Haushalten als auch von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften) aus, was Irland anfällig für negative Schocks macht. Die Banken haben weiter mit einem hohen Bestand an notleidenden Krediten zu kämpfen, ihre Kapitalausstattung ist jedoch gut und ihre Rentabilität steigert sich schrittweise, obwohl sie noch immer gering ist. Die Preise für Wohnimmobilien steigen, während das Angebot beschränkt bleibt. Der Schuldenstand nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften hat sich im Laufe des Jahres 2015 verringert, lag aber noch immer höher als Ende 2014. Die Verschuldung der Haushalte ging 2015 zurück, und die öffentliche Verschuldung ist klar rückläufig. Irlands negativer Auslandsvermögensstatus ist vor 2015 rasant gesunken, dann kam jedoch – teils bedingt durch eine Niveauverschiebung im Jahr 2015 – die Wende. Für die außenwirtschaftliche Tragfähigkeit der Binnenwirtschaft scheint kein Risiko zu bestehen. Der Bestand an notleidenden Krediten ist im vergangenen Jahr zurückgegangen, allerdings hat sich das Tempo des Rückgangs Ende 2016 etwas verlangsamt. Die Immobilienpreise sind 2015 weiter gestiegen, bislang gibt es aber noch keine deutlichen Hinweise auf eine Überbewertung. In den vergangenen Jahren wurden politische Maßnahmen zur Beseitigung aller aufgezeigten Ungleichgewichte eingeleitet – auch im Bankensektor (verbesserter regulatorischer Rahmen, Maßnahmen gegen den hohen Bestand an notleidenden Krediten). Die Regierung hat verschiedene einschlägige Maßnahmen ergriffen, um das Unterangebot am Markt für Wohnimmobilien zu beseitigen, allerdings wird es einige Zeit dauern, bis sich die Wirkung zeigt.

    (5)Am 13. April 2017 übermittelte Irland sein nationales Reformprogramm 2017 und am 2. Mai 2017 sein Stabilitätsprogramm 2017. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

    (6)Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden in den Programmen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Wie in den Rechtsvorschriften über die ESI-Fonds 10 vorgesehen, kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung und Änderung seiner einschlägigen ESI-Fonds-Programme auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen notwendig ist. Die Kommission hat weitere Leitlinien 11 zur Anwendung dieser Vorschriften bereitgestellt.

    (7)Irland unterliegt zurzeit der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der Übergangsregelung für den Schuldenabbau. In ihrem Stabilitätsprogramm 2017 erwartet die Regierung, dass das Gesamtdefizit im Jahr 2017 leicht auf 0,4 % des BIP zurückgeht, anschließend weiter schrittweise sinkt und im Jahr 2021 ein Überschuss von 1,0 % des BIP verzeichnet werden kann. Das mittelfristige Haushaltsziel – ein strukturelles Defizit von 0,5 % des BIP – wird voraussichtlich ab 2018 erreicht. Dem Stabilitätsprogramm zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote im Jahr 2017 auf 72,9 % des BIP sinken und 2020 weiter auf 65,2 % des BIP zurückgehen. Das makroökonomische Szenario, das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, ist plausibel. Gleichzeitig wurden die Maßnahmen, die zur Erreichung der ab 2018 anvisierten Defizitziele erforderlich sind, nicht ausreichend spezifiziert.

    (8)Am 12. Juli 2016 empfahl der Rat Irland eine jährliche Haushaltskorrektur von 0,6 % des BIP in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel im Jahr 2017. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2017 davon aus, dass in den Jahren 2016 und 2017 zusammengenommen das Risiko einer erheblichen Abweichung von der empfohlenen Haushaltsanpassung besteht.

    (9)In Anbetracht seiner Haushaltslage und insbesondere seines Schuldenstands wird erwartet, dass Irland sich 2018 seinem mittelfristigen Haushaltsziel eines strukturellen Defizits von 0,5 % des BIP weiter annähert. Nach der gemeinsam vereinbarten Anpassungsmatrix des Stabilitäts- und Wachstumspakts würde eine solche Anpassung erfordern, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben 12  im Jahr 2018 2,4 % nicht überschreitet. Das entspräche einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,6 % des BIP. Der Ausgabenrichtwert spiegelt eine Anpassung wider, um die Verzerrung der 10-Jahres-Referenzrate des Potenzialwachstums zu korrigieren, die durch das außergewöhnlich starke Wachstum des realen BIP im Jahr 2015 verursacht wurde. Im Einklang mit dem Ansatz der irischen Behörden bei ihren Berechnungen des Haushaltsplans 2017 hat die Kommission den Durchschnittswert der potenziellen Wachstumsraten in den Jahren 2014 und 2016 zugrunde gelegt. Unter Annahme einer unveränderten Politik besteht in den Jahren 2017 und 2018 zusammengenommen die Gefahr einer gewissen Abweichung von dieser Vorgabe. Zugleich wird Irland den Prognosen zufolge die Übergangsregelung für den Schuldenabbau 2017 und 2018 erfüllen. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass weitere Maßnahmen insbesondere im Jahr 2017 erforderlich sein werden, um den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu entsprechen. Die Verwendung unerwarteter Mehreinnahmen zum weiteren Abbau der gesamtstaatlichen Schuldenquote wäre angesichts der gegenwärtigen Konjunkturbedingungen und der erhöhten externen Risiken für Irland eine umsichtige Reaktion. Wie in der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 vorgesehen, sollte bei der Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und der Ergebnisse allerdings der Haushaltssaldo des Mitgliedstaats vor dem Hintergrund der Konjunkturbedingungen berücksichtigt werden. Wie die Kommission bereits in der diese länderspezifischen Empfehlungen begleitenden Mitteilung dargelegt hat, müssen die Bewertung der Übersicht über die Haushaltsplanung 2018 und die anschließende Bewertung der Haushaltsergebnisse für 2018 dem Ziel eines haushaltspolitischen Kurses Rechnung tragen, der sowohl zur Stärkung des aktuellen Aufschwungs als auch zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Irlands beiträgt. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Kommission, in Anbetracht der konjunkturellen Lage Irlands den anwendbaren Ermessensspielraum zu nutzen.

    (10)Obwohl die wirtschaftliche Erholung robust ist und zu erwarten steht, dass die gesamtwirtschaftliche Produktion in den kommenden Jahren solide ansteigt, sind die Aussichten unsicherer geworden, was Risiken für die weiterhin anfälligen öffentlichen Finanzen schafft. Daher sollten intensivere Anstrengungen unternommen werden, um die Einnahmen widerstandsfähiger gegen wirtschaftliche Schwankungen und negative Schocks zu machen. Zu diesem Zweck sollte der Vorschlag zur Einführung eines „Fonds für schlechte Zeiten“ (Rainyday fund) vorangebracht und weniger auf stark konzentrierte und unbeständige Einnahmequellen gesetzt werden. Eine ausgewogene Zusammensetzung verschiedener Steuerquellen und erweiterte Steuerbemessungsgrundlagen verbessern bei wirtschaftlichen Schwankungen die Einnahmenstabilität. Die Bemühungen um eine Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage hielten sich bislang jedoch in Grenzen, und die jüngsten Maßnahmen konzentrierten sich auf Steuersenkungen und -erleichterungen. Die angekündigte systematische Kosten-Nutzen-Bewertung ermäßigter Mehrwertsteuersätze, die für ein beträchtliches Umsatzspektrum gelten, steht noch aus. Periodische Immobiliensteuern gelten als eine der wachstumsfreundlichsten Einnahmequellen. Das Aufkommen Irlands aus Immobilien machte im Jahr 2014 allerdings nur 1,0 % des BIP aus – verglichen mit einem EU-Durchschnitt von 1,6 %. Eine schrittweise Indexierung von Immobilienwerten würde helfen, das kommunale Immobiliensteuer-Profil zu glätten, indem ein plötzlicher Anstieg der Steuerschuld bei der Neubewertung von Immobilien im Jahr 2019 verhindert wird. Die unterschiedliche Besteuerung von Diesel und Benzin für Verkehrsteilnehmer ist nach Umweltgesichtspunkten nicht gerechtfertigt.

    (11)In der Vergangenheit haben sich umfassende Überprüfungen der Ausgaben vor allem auf die Senkung der Staatsausgaben konzentriert, um das haushaltspolitische Gesamtziel zu erreichen. Es gibt kaum Bewertungen der Wirksamkeit und Effizienz von Ausgabenprogrammen, was die Verlässlichkeit mehrjähriger Ausgabenpläne letztlich verringert. Eine gemäß den gemeinsamen Eurogruppen-Grundsätzen zweckmäßig gestaltete Ausgabenüberprüfung würde die Ausgabenkontrolle verbessern und könnte Ressourcen für die zur Wachstumsförderung dringend benötigten öffentlichen Investitionen freisetzen. Die Ausgabenüberprüfung sollte insbesondere auf die Kosteneffizienz des Gesundheitssektors abzielen. Irland hat einige wichtige Maßnahmen zur Effizienzsteigerung eingeführt wie beispielsweise eine Sparvereinbarung mit der pharmazeutischen Industrie, ein Finanzmanagement-System, eHealth und maßnahmenbezogene Finanzierung. Es könnte jedoch noch mehr getan werden, zum Beispiel durch die Stärkung der Rolle der medizinischen Grundversorgung als erster Anlaufstelle zur Entlastung der Krankenhäuser des Landes. Die Entwicklung hin zu einem einheitlichen allgemeinen Gesundheitswesen geht bruchstückhaft vonstatten, es fehlt eine übergreifende Vision.

    (12)Die Förderung nachhaltigen, inklusiven Wachstums, das allen Gruppen der Gesellschaft zugutekommt, stellt weiterhin eine Herausforderung dar. Die Arbeitslosenquote lag im März 2017 mit 6,4 % unter dem EU-Durchschnitt. Allerdings führt die geringe Erwerbsintensität in vielen Haushalten zu Bedenken, dass manche Menschen abgehängt werden, während die wirtschaftliche Erholung vorangeht. Der Anteil der Menschen in Irland, die in Haushalten mit geringer oder sehr geringer Erwerbsintensität leben, fiel von 2013 bis 2015 um gerade einmal 15 %, während die gesamte Arbeitslosenquote im selben Zeitraum um 28 % zurückging. Insgesamt betrachtet dämmt das Sozialsystem Armut und Ungleichheit gut ein; Irland hat Maßnahmen ergriffen, um Erwerbsanreize durch einen allmählichen Wegfall von Sozialleistungen und zusätzlichen Zahlungen zu setzen. Hindernisse für ein inklusives Wachstum bestehen jedoch weiterhin. Die Unterschiede zwischen den Beschäftigungsquoten von Gering-, Mittel- und Hochqualifizierten sind innerhalb der EU mit am gravierendsten. In einigen Bereichen kommt es zu einem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und zu Fachkräftemangel, während die Weiterbildungs- und Umschulungsangebote nicht ausreichen. Die Lage am Arbeitsmarkt und die sozialen Herausforderungen zeigen die Bedeutung eines integrativen Ansatzes bei der Aus- und Fortbildung und der Arbeitsmarkt-Aktivierung jener, die dem Arbeitsmarkt am fernsten sind. Darüber hinaus gibt es weiterhin Bedenken wegen der Qualität der Kinderbetreuung, einschließlich der Verfügbarkeit von Vollzeitangeboten. Gemessen an den Löhnen gehören die Nettokosten für die Kinderbetreuung in Irland zu den höchsten in der EU. Die Verfügbarkeit und die Kosten hochwertiger Vollzeit-Kinderbetreuung sind Hürden für die Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt und behindern Bemühungen, die Kinderarmut zu senken, die zwar leicht zurückgegangen, im EU-Vergleich aber weiter überdurchschnittlich hoch ist.

    (13)Um ein dauerhaftes und ausgewogenes Wachstum zu ermöglichen, sollte der Infrastrukturbedarf angegangen werden. Die Wirtschaftskrise hat einen Wandel in der Zusammensetzung der gesamtstaatlichen Ausgaben zulasten von Investitionen und zugunsten laufender Ausgaben verursacht. Dass staatliche Investitionen über Jahre massiv reduziert wurden, hat sich negativ auf die Angemessenheit und Qualität der Infrastruktur ausgewirkt. Die Verschiebung bei den Staatsausgaben hat auch Folgen für die öffentliche Unterstützung von Forschung und Entwicklung – mit möglichen Konsequenzen für die Wettbewerbsfähigkeit von KMU. Was den prozentualen Anteil der öffentlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung am BIP anbelangt, liegt Irland in der EU an 25. Stelle. Die massivsten Infrastrukturmängel sind beim Verkehr, der Wasserversorgung und den Wohnimmobilien zu verzeichnen. In den großen städtischen Gebieten des Landes ist die Nachfrage nach neuem Wohnraum derzeit signifikant höher als das Marktangebot. In der Folge gehen die Preise für Wohnimmobilien und die Mieten weiter rasch nach oben, was jüngst zu einer starken Zunahme von Ausgrenzung am Wohnungsmarkt und Obdachlosigkeit führte. Aktuell deutet nichts auf eine Überbewertung hin, doch die Engpässe beim Wohnraumangebot könnten makrofinanzielle Risiken nach sich ziehen, wenn keine Lösung gefunden wird. Eine zügige, stimmige Raumplanung würde dabei helfen, neuen Wohnraum in den richtigen Lagen entstehen zu lassen.

    (14)In der irischen Wirtschaft zeigt sich eine Kluft zwischen den meist kleinen und mittleren Unternehmen in irischer Hand und großen multinationalen Konzernen, die in Irland tätig sind. Es bestehen weiterhin nur begrenzt Beziehungen zwischen multinationalen Konzernen und Firmen mit irischen Eigentümern. Ihre Exportleistungen und -profile sind sehr unterschiedlich und das Produktivitätsgefälle nimmt zu. Firmen in irischer Hand sind weniger exportstark als die in Irland ansässigen multinationalen Unternehmen. Ihre Exporte sind in hohem Maße auf bestimmte Sektoren und Absatzmärkte konzentriert, was sie schockanfälliger macht. Investitionen in Innovation würden die Produktivität und das Ausfuhrpotenzial irischer Firmen zu einem Zeitpunkt voranbringen, zu dem eine Diversifizierung der Exporte und Ausfuhrmärkte zu einer stabileren Leistung der irischen Unternehmen beitragen könnte. Die öffentlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung bleiben gering. Die vollständige Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der öffentlichen Forschung und Entwicklung, insbesondere von Maßnahmen zur Unterstützung der Innovationsfähigkeit von KMU, hängt von der Rückkehr hin zu einem Trend nachhaltigen Investierens ab. Um Innovationen durch KMU zu stimulieren, könnten Innovationsstrategien hin zu direkteren Finanzierungsformen ausgerichtet werden. Die Regierung setzt bei ihrer Unterstützung für Forschung und Entwicklung in Unternehmen zunehmend auf Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung. Ein gezielterer Strategiemix mit mehr direkter Finanzierung könnte den Bedürfnissen junger, innovativer Firmen aus Irland eher gerecht werden und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der massiven Investitionskraft multinationaler Konzerne erschließen. Dies würde den Zugang zu globalen Wertschöpfungsketten vereinfachen und Wissens-Spillovers beschleunigen.

    (15)Um die Stabilität des Finanzsektors zu gewährleisten, sind angesichts erhöhter externer Unsicherheit weitere Fortschritte beim Abbau notleidender Kredite wichtig. Obwohl Fortschritte zu verzeichnen sind, belastet ein hoher Anteil an notleidenden Krediten weiterhin die Rentabilität der Banken und bleibt ein Hindernis für die vollständige wirtschaftliche Erholung von Haushalten und Unternehmen. Der Schuldenabbau bei Haushalten und einheimischen Firmen geht weiter, doch bleibt ihre Verschuldung mit 276,8 % des BIP (September 2016) eine der EU-weit höchsten. Eine hohe Verschuldung könnte Unternehmen daran hindern, Kredite für Investitionen aufzunehmen, was wiederum auch die Möglichkeiten der Banken beschränkt, ihre Rentabilität zu verbessern.

    (16)Der durchschnittliche Anteil notleidender Kredite bei den einheimischen Banken belief sich der irischen Zentralbank zufolge im September 2016 auf 14,2 %. Das liegt beträchtlich über dem EU-Durchschnitt von 5,3 %. Die Auflösung von Zahlungsrückständen hat sich etwas verlangsamt, da die verbleibenden langfristigen Rückstände am schwierigsten zu restrukturieren sind. Die Dynamik sollte aber beibehalten werden: Die Restrukturierung von Zahlungsrückständen sollte langfristig tragfähig sein; verschiedene Formen des Schuldenabbaus sollten in Betracht gezogen werden. Ende September 2016 befanden sich 14 % der Hypothekendarlehen in Zahlungsrückstand, und Darlehen mit einem Verzug von mehr als zwei Jahren machten fast 70 % der gesamten Hypothekenschulden aus. Gewerbliche Immobilienkredite, die von inländischen Banken gehalten werden, und Unternehmensdarlehen geben ebenfalls weiterhin Anlass zur Sorge, denn der Anteil der notleidenden Kredite beläuft sich auf 32,6 % bzw. 11,8 %. Privatinsolvenzen, Konkursverfahren, „Examinership“ und außergerichtliche Verfahren, die das finanzielle Überleben von Haushalten und Unternehmen sichern sollen, werden weiterhin selten in Anspruch genommen, hier sollten bessere Anreize gesetzt werden. Nach mehreren Verzögerungen wird das zentrale Kreditregister voraussichtlich in die Schlussphase seiner Umsetzung eintreten. Das Register sollte vorrangig fertiggestellt werden, da es als Grundlage einer angemessenen Risikobewertung von Kreditnehmern dienen und künftig eine umsichtige Kreditvergabe sicherstellen wird.

    (17)Die Umsetzung des Gesetzes für juristische Dienstleistungen aus dem Jahr 2015 hat Ende 2016 begonnen. Die vollständige Umsetzung dieses Gesetzes wird für die Bemühungen Irlands um verstärkten Wettbewerb in dieser Branche entscheidend sein, weil Rechtsanwälten damit direkter Berufszugang gewährt wird, durch berufsübergreifende Zusammenarbeit Unternehmensgruppen geschaffen werden und in Irland aus anderen Mitgliedstaaten bekannte alternative Geschäftsmodelle übernommen werden können. Unabhängige juristische Dienstleistungen werden von allen Wirtschaftszweigen in Anspruch genommen, und ihre Kosten wirken sich auf die Wettbewerbsfähigkeit Irlands aus. Daher ist es äußerst wichtig, dass mit der Umsetzung des Gesetzes nach öffentlichen Konsultationen wettbewerbsfördernde und kostensenkende Bestimmungen eingeführt oder diese in Rechtsvorschriften der Aufsichtsbehörde für juristische Dienstleistungen aufgenommen werden, um den Wettbewerb zu fördern und Kosten zu senken.

    (18)Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Irlands umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2017 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Irland gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Irland berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der EU insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt.

    (19)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme 13 hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

    (20)Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 und 3 wider —

    EMPFIEHLT, dass Irland 2017 und 2018

    1.weiter eine im Einklang mit den Anforderungen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts stehende Haushaltspolitik verfolgt, was 2018 eine substanzielle Konsolidierungsanstrengung erforderlich macht; jegliche unerwarteten Mehreinnahmen wie etwa Erlöse aus der Veräußerung von Vermögenswerten nutzt, um die Rückführung der gesamtstaatlichen Schuldenquote zu beschleunigen; den Umfang und die Zahl der entgangenen Steuereinnahmen begrenzt und die Steuerbemessungsgrundlage erweitert;

    2.die Staatsausgaben zielgerichteter gestaltet, indem öffentlichen Investitionen in den Verkehr, die Wasserversorgung und in Innovationen – vor allem zur Unterstützung von KMU – Vorrang gegeben wird; die soziale Infrastruktur einschließlich des sozialen Wohnungsbaus und hochwertiger Kinderbetreuung voranbringt; ein integriertes Maßnahmenpaket mit Aktivierungsstrategien schnürt, um die Beschäftigungsaussichten gering qualifizierter Menschen zu verbessern und gegen die geringe Erwerbsintensität der Haushalte anzugehen;

    3.einen dauerhafteren Abbau notleidender Kredite durch Abwicklungsstrategien fördert, die Abschreibungen für wirtschaftlich tragfähige Unternehmen und Haushalte beinhalten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Auflösung von langfristigen Zahlungsrückständen liegen sollte.

    Geschehen zu Brüssel am

       Im Namen des Rates

       Der Präsident

    (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
    (2) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
    (3) COM(2017) 507 final.
    (4) P8_ TA(2017)0038, P8_ TA(2017)0039 und P8_ TA(2017)0040.
    (5) COM(2016) 725 final.
    (6) COM(2016) 728 final.
    (7) ABl. C 92 vom 24.3.2017, S. 1.
    (8) SWD(2017) 73 final.
    (9) COM(2017) 90 final.
    (10) Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
    (11) COM(2014) 494 final.
    (12) Die gesamtstaatlichen Nettoausgaben umfassen die Gesamtheit der gesamtstaatlichen Ausgaben ohne Zinsausgaben, Ausgaben für Unionsprogramme, die vollständig durch Einnahmen aus Fonds der Union ausgeglichen werden, und nicht-diskretionäre Veränderungen der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Die national finanzierten Bruttoanlageinvestitionen werden über einen Zeitraum von vier Jahren geglättet. Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Einnahmesteigerungen werden einberechnet. Einmalige Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite werden saldiert.
    (13) Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
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