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Document 52017DC0456

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT 10. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT HAUSHALTSJAHR 2016

COM/2017/0456 final

Brüssel, den 28.8.2017

COM(2017) 456 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

10. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT

HAUSHALTSJAHR 2016

{SWD(2017) 285 final}


INHALT

1. 1. HAUSHALTSVERFAHREN

2. 2. KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG

3. 3. VOLLZUG DES EGFL-HAUSHALTS 2016

4. 4. AUSFÜHRUNG DER ZWECKGEBUNDENEN EINNAHMEN DES EGFL

Anhang 1

Anhang 2

Anhang 3-I

Anhang 3-II

Anhang 4

Haushaltsverfahren 2016 – EGFL-Mittel

Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2016

Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2016, zweckgebundene Einnahmen. C4

Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2016, zweckgebundene Einnahmen. C5

Haushaltsvollzug für den EGFL nach Artikeln und Mitgliedstaaten – Haushaltsjahr 2016

Anmerkung: Diesem Bericht ist ein ausführliches Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen beigefügt. Der Text und die dazugehörigen Tabellen (beides in englischer Sprache) sind auch auf der Website der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verfügbar (http://ec.europa.eu/agriculture/cap-funding/financial-reports/eagf/index_de.htm).

 

1.HAUSHALTSVERFAHREN 1

1.1.Haushaltsentwurf 2016 und Berichtigungsschreiben 2/2016

Der Haushaltsentwurf 2016 wurde von der Kommission angenommen und der Haushaltsbehörde am 24. Juni 2015 vorgelegt. Die für den EGFL vorgeschlagenen Mittel für Verpflichtungen beliefen sich insgesamt auf 42 867,6 Mio. EUR.

Der Rat gab am 4. September 2015 eine Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2016 ab, in der er eine Kürzung der EGFL-Mittel für Verpflichtungen um 198,9 Mio. EUR vorsah. Das Europäische Parlament sah in seiner Stellungnahme vom 28. Oktober 2015 eine Anhebung der EGFL-Mittel für Verpflichtungen um 499,8 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsentwurf vor.

Am 14. Oktober 2015 genehmigte die Kommission das Berichtigungsschreiben Nr. 2 zum Haushaltsentwurf 2016, in dem sie eine Verringerung der EGFL-Mittel für Verpflichtungen um 507,3 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsentwurf vorschlug.

1.2.Feststellung des Haushaltsplans 2016

Der Vermittlungsausschuss, der sich aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und des Rates zusammensetzt, einigte sich am 14. November 2015 auf einen gemeinsamen Entwurf. Schließlich wurde der Haushaltsplan 2016 am 25. November 2015 vom Europäischen Parlament angenommen. Insgesamt sind im Haushaltsplan für den EGFL Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 42 220,3 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 42 212,1 Mio. EUR veranschlagt.

Die Differenz zwischen den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen ist darauf zurückzuführen, dass für bestimmte von der Kommission direkt durchgeführte Maßnahmen getrennte Mittel verwendet werden. Diese Maßnahmen betreffen in erster Linie die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die allgemeine operative Unterstützung und die Koordinierung in der Landwirtschaft.

Von den bewilligten EGFL-Mitteln für Verpflichtungen für den Politikbereich 05 in Höhe von 42 220,3 Mio. EUR waren 2673,0 Mio. EUR für Agrarmarkt-Interventionen im Rahmen von Kapitel 05 02, 39 445,7 Mio. EUR für Direktzahlungen im Rahmen von Kapitel 05 03, 58,6 Mio. EUR für das Audit der Agrarausgaben im Rahmen von Kapitel 05 07 und 33,4 Mio. EUR für die allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung im Rahmen von Kapitel 05 08 vorgesehen.

Weitere Einzelheiten sind Anhang 1 zu entnehmen.

Anschließend wurden im Laufe des Haushaltsjahrs 2017 mit dem Berichtigungshaushaltsplan 4 die EGFL-Mittel für Artikel 05 08 03 (Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen) um 1,25 Mio. EUR gekürzt.

1.3.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL 2

Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik 3 werden Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschluss- und Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2016 wurden die Höhe der zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2016 und die Höhe der vom Haushaltsjahr 2015 auf das Haushaltsjahr 2016 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen geschätzt. Diese Schätzung belief sich auf 2980 Mio. EUR und wurde bei der Annahme des Haushaltsplans 2016 durch die Haushaltsbehörde berücksichtigt. Im Einzelnen:

Die Einnahmen aus Berichtigungen beim Konformitätsabschluss und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden mit 1125 Mio. EUR bzw. 155 Mio. EUR, die Einnahmen aus der Milchabgabe mit 810 Mio. EUR veranschlagt. Somit wurde der Gesamtbetrag der im Laufe des Haushaltsjahres 2016 erwarteten zweckgebundenen Einnahmen auf 2090 Mio. EUR geschätzt.

Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2015 auf das Haushaltsjahr 2016 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 890 Mio. EUR angesetzt.

Im Haushalt 2016 wurden diese ursprünglich angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 2980 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen:

600 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor;

2380 Mio. EUR für die Basisprämienregelung (Direktzahlungen).

Die Summe der von der Haushaltsbehörde für die vorgenannten Regelungen bewilligten Mittel und der zweckgebundenen Einnahmen entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von

898 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor;

18 307 Mio. EUR für die Basisprämienregelung (Direktzahlungen).

2.KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG 

2.1.Mittelbewirtschaftung 

2.1.1.Für das Haushaltsjahr 2016 verfügbare Mittel 

in EUR

Ausgabenteil des Haushaltsplans (1)

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einnahmenteil des Haushaltsplans (ZE) (2)

Prognosen

1. Ursprüngliche Mittelansätze für den EGFL, davon:

42 220 335 824,00

42 212 046 297,00

1. Abschlussbeschlüsse

1 125 000 000

1a. Mittelansätze unter geteilter Verwaltung

42 152 208 157,00

42 152 208 157,00

2. Unregelmäßigkeiten

155 000 000

1b. Mittelansätze unter direkter Verwaltung

68 127 667,00

59 838 140,00

3. Zusatzabgabe der Milcherzeuger

810 000 000

2. Berichtigungshaushalt

-1 250 000,00

Gesamtprognose ZE

2 090 000 000

3. Übertragung zum/aus dem EGFL im Jahr

-1 006 523,53

-2 500 523,53

4. Endgültige Mittelansätze für den EGFL, davon:

42 218 079 300,47

42 209 545 773,47

4a. Mittelansätze unter geteilter Verwaltung

42 148 674 416,47

42 148 674 416,47

4b. Mittelansätze unter direkter Verwaltung

69 404 884,00

60 871 357,00

(1)    In den Haushalt 2016 eingesetzte Mittel nach Abzug der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2016 sowie der gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2015 auf das Haushaltsjahr 2016 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen.

(2)    ZE: Einzuziehende zweckgebundene Einnahmen. Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (p.m.), der voraussichtliche Betrag wird jedoch in den Erläuterungen zum Haushaltsplan angeführt.

2.1.2.Ausführung der für das Haushaltsjahr 2016 verfügbaren Mittel

in EUR

Ausführung der Mittel für Verpflichtungen

Ausführung der Mittel für Zahlungen

Geteilte Verwaltung (1)

44 221 202 321,60

44 221 202 321,60

Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung

63 907 387,76

48 052 725,41

Insgesamt

44 285 109 709,36

44 269 255 047,01

(1) Gebundene Beträge. Verpflichtungen und Zahlungen abzüglich zweckgebundener Einnahmen in Höhe von 2 527 141 771,95 EUR (siehe Nummer 4 und Anhang 3-I) für die geteilte Verwaltung: 41 694 060 549,65 EUR.

Im Haushaltsjahr 2016 wurden Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 44 285 109 709,36 EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 44 269 255 047,01 EUR in Anspruch genommen.

Der gezahlte Betrag (44 084 495 379,84 EUR) fiel aufgrund ausgesetzter Beträge für Frankreich und Polen geringer aus.

2.1.3.Ausführung der bewilligten Mittel – Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung der Kommission 

in EUR

Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung

Mittel für Verpflichtungen

Aufgehobene Mittelbindungen

Mittel für Zahlungen

Übertrag auf 2017 (2)

Mittelansätze (C1) (1)

69 404 884,00

-

60 871 357,00

-

Ausführung (C1)

63 907 387,76

-

35 670 480,51

12 898 533,97

In Abgang gestellte Mittel

5 497 496,24

-

12 302 342,52

-

(1) C1 bezeichnet die bewilligten Haushaltsmittel. Dieser Betrag schließt die Übertragung von Mitteln für Verpflichtungen und für Zahlungen in Höhe von insgesamt 2 527 217,00 EUR aus „geteilte Mittelverwaltung“, eine Übertragung aus dem EGFL von Mitteln für Zahlungen in Höhe von -1 494 000,00 EUR und einen Berichtigungshaushalt von -1 250 000,00 EUR für Mittel für Verpflichtungen ein.

(2) Übertrag auf 2017 nur für nichtgetrennte Mittel.

Im Haushaltsplan 2016 waren Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 69,4 Mio. EUR für Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung vorgesehen. Im Jahr 2016 wurde ein Betrag von 63,9 Mio. EUR gebunden. Der Saldo dieser Mittel (5,5 Mio. EUR) ist verfallen.

Bei den EGFL-Mitteln für Verpflichtungen für Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung durch die Kommission handelt es sich größtenteils um getrennte Mittel.

Der automatische Übertrag auf 2017, der sich lediglich auf nichtgetrennte Mittel bezieht, beläuft sich auf 12,9 Mio. EUR.

2.2.Monatliche Zahlungen 

2.2.1.Monatliche Zahlungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

2.2.1.1.Monatliche Zahlungen auf der Grundlage der buchmäßigen Erfassung

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 „leistet die Kommission die monatlichen Zahlungen für die Ausgaben, die die zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten im Laufe des Referenzmonats getätigt haben“. Die monatlichen Zahlungen werden dem Mitgliedstaat spätestens am dritten Arbeitstag des zweiten Monats überwiesen, der auf den Monat folgt, in dem die Ausgaben getätigt wurden.

Bei den monatlichen Zahlungen handelt es sich um eine Rückerstattung der Nettoausgaben (nach Abzug der Einnahmen), die bereits angefallen sind. Sie erfolgen auf der Grundlage der monatlichen Ausgabenerklärungen der Mitgliedstaaten. Die monatliche buchmäßige Erfassung der Ausgaben und Einnahmen unterliegt Überprüfungen und Berichtigungen auf der Basis dieser Erklärungen. Zudem werden diese Zahlungen nach den Prüfungen der Kommission im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens endgültig.

Die von den Mitgliedstaaten vom 16. Oktober 2015 bis zum 15. Oktober 2016 getätigten Zahlungen unterliegen der Regelung der monatlichen Zahlungen.

Für das Haushaltsjahr 2016 belief sich der Nettogesamtbetrag der beschlossenen monatlichen Zahlungen nach Abzug von Rechnungsabschluss- und anderen Berichtigungen auf 41 694 060 549,65 EUR. Unter Berücksichtigung der ausgesetzten Beträge wurden nur 41 509 300 882,48 EUR ausgezahlt.

2.2.1.2.Beschlüsse über monatliche Zahlungen für 2016

Für das Haushaltsjahr 2016 hat die Kommission zwölf Beschlüsse über die monatlichen Zahlungen erlassen. Im Dezember 2016 wurde darüber hinaus ein zusätzlicher Beschluss über monatliche Zahlungen erlassen, um die bereits gewährten Zahlungen entsprechend den zulasten des Haushaltsjahres zu verbuchenden Gesamtausgaben zu berichtigen.

3.VOLLZUG DES EGFL-HAUSHALTS 2016

3.1.Inanspruchnahme der EGFL-Haushaltsmittel

Die ausgeführten Haushaltsmittel beliefen sich auf insgesamt 44 285,1 Mio. EUR. Diese Ausgaben wurden durch die ursprünglichen Mittelansätze und unter Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen für den Politikbereich 05 (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) finanziert, die sich aus dem gesamten Betrag der aus dem Haushaltsjahr 2015 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 896,4 Mio. EUR sowie einem Teil der zweckgebundenen Einnahmen von 2016 (1223,1 Mio. EUR von insgesamt 2527,1 Mio. EUR) zusammensetzt.

Im Politikbereich 05 (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) betrugen die Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen 3154,3 Mio. EUR und diejenigen für Direktbeihilfen 40 984,1 Mio. EUR.

Einzelheiten zum Haushaltvollzug in den einzelnen Politikbereichen finden sich in Anhang 2.

In Anhang 4 sind die Ausgaben für Marktmaßnahmen, Direktzahlungen und das Audit der Agrarausgaben nach Artikeln und Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt.

3.2.Anmerkungen zur Ausführung des EGFL-Haushalts 2016

Für die wichtigsten Sektoren folgen Anmerkungen zur Ausführung der Haushaltsmittel des EGFL 2016 sowie zur Verwendung der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen 2016 auf der Grundlage der in den Anhängen 2, 3-I und 3-II genannten Einzelheiten.

3.2.1.Kapitel 05 02: Agrarmarkt-Interventionen

3.2.1.1.Einleitung

Die Gesamtzahlungen für dieses Kapitel beliefen sich im Jahr 2016 auf 3154,3 Mio. EUR und wurden aus den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 2673,0 Mio. EUR und zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 481,3 Mio. EUR finanziert. Mit den zuletzt genannten Mitteln wurden die Ausgaben im Sektor Obst- und Gemüseerzeugnisse finanziert (Einzelheiten siehe Nummer 3.2.1.2). Der verbleibende Saldo der zweckgebundenen Einnahmen 2016 in Höhe von 118,7 Mio. EUR wurde auf 2017 übertragen. Bei den Haushaltsposten, bei denen der Bedarf die Haushaltsmittel überschritt, wurden die zusätzlichen Ausgaben durch Mittelübertragungen von anderen Haushaltsposten gedeckt. Bei den Marktmaßnahmen, bei denen ein Minderverbrauch der Mittel zu verzeichnen war, wurden die dadurch verfügbaren Mittel auf andere Haushaltsposten übertragen, um zusätzliche Ausgaben je nach Bedarf zu decken.

3.2.1.2.Artikel 05 02 08: Obst und Gemüse 

Insgesamt wurden im Haushaltsplan 2016 Mittel in Höhe von 1211,8 Mio. EUR bereitgestellt, um den Bedarf aller Maßnahmen für diesen Sektor zu decken. Die Haushaltsbehörde bewilligte Haushaltsmittel in Höhe von 611,8 Mio. EUR, da sie die diesem Sektor zugewiesenen geschätzten Einnahmen in Höhe von 600 Mio. EUR berücksichtigte. Darüber hinaus wurden 79,6 Mio. EUR aus anderen Teilen des Haushalts übertragen. Die Ausgaben der Mitgliedstaaten im Jahr 2016 beliefen sich auf 1172,7 Mio. EUR. Der Restbetrag der nicht verwendeten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 118,7 Mio. EUR wurde auf das Haushaltsjahr 2017 zur Deckung des Bedarfs in diesem Jahr übertragen.

3.2.1.3.Artikel 05 02 09: Weinbauerzeugnisse 

Insgesamt wurden im Haushaltsplan 2016 Mittel in Höhe von 1076 Mio. EUR bereitgestellt, um den Bedarf aller Maßnahmen für diesen Sektor zu decken. Der Minderverbrauch von 48,9 Mio. EUR gegenüber dem für 2016 veranschlagten Mittelbedarf für die nationalen Stützungsprogramme ist darauf zurückzuführen, dass die Ausgaben einiger Mitgliedstaaten für die in ihren nationalen Stützungsprogrammen für den Weinsektor vorgesehenen Maßnahmen „Absatzförderung“, „Umstrukturierung“ und „Investitionen“ niedriger waren.

3.2.1.4.Artikel 05 02 10: Absatzförderung

Der bei den Zahlungen der Mitgliedstaaten für Absatzförderungsmaßnahmen beobachtete Minderverbrauch von 14,4 Mio. EUR gegenüber dem für 2016 veranschlagten Mittelbedarf geht darauf zurück, dass einige Mitgliedstaaten für ihre von der Kommission genehmigten Absatzförderungsprogramme geringere Ausgaben getätigt haben, als im Haushaltsplan 2016 für diese Programme vorgesehen waren.

Die Kommission setzte für die Direktzahlungen der Europäischen Union Mittel von rund 18,5 Mio. EUR ein, was um 2,5 Mio. EUR über dem Betrag lag, der im Haushaltsplan 2016 für diese Zahlungen vorgesehen war.

3.2.1.5.Artikel 05 02 11: Sonstige pflanzliche Erzeugnisse/Maßnahmen

Für diesen Artikel wurden die Mittel gegenüber dem für 2016 veranschlagten Mittelbedarf von 239,4 Mio. EUR um 2,6 Mio. EUR überschritten; dieser Mehrverbrauch ist darauf zurückzuführen, dass während des Haushaltsjahres in einem Mitgliedstaat im Rahmen von POSEI eine geringfügige Verschiebung der Mittel von den Direktzahlungen auf die Marktmaßnahmen stattgefunden hat.

3.2.1.6.Artikel 05 02 12: Milch und Milcherzeugnisse

Insgesamt wurden im Haushaltsplan 2016 Mittel in Höhe von 537,1 Mio. EUR bereitgestellt, um den Bedarf aller Maßnahmen für diesen Sektor zu decken. Die Ausgaben der Mitgliedstaaten im Jahr 2016 beliefen sich auf 406,6 Mio. EUR. Der Mittelverbrauch für alle aus diesem Artikel finanzierten Regelungen blieb hinter dem im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Bedarf zurück.

3.2.1.7.Artikel 05 02 15: Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse

Insgesamt wurden im Haushaltsplan 2016 Mittel in Höhe von 64,0 Mio. EUR bereitgestellt, um den Bedarf aller Maßnahmen für diesen Sektor zu decken. 2016 haben die Mitgliedstaaten jedoch Ausgaben in Höhe von 140,6 Mio. EUR getätigt, die aus den bewilligten Haushaltsmitteln und durch Mittelübertragungen in Höhe von 76,6 Mio. EUR aus anderen Politikbereichen des Haushaltsplans 2016 finanziert wurden.

3.2.2.Kapitel 05 03: Direktzahlungen

Das Haushaltsjahr 2016 war das erste Jahr, in dem alle Regelungen im Rahmen der neuen Struktur der Direktzahlungen durchgeführt wurden, die mit der GAP-Reform von 2013 beschlossen wurde. Die Gesamtzahlungen für dieses Kapitel des Haushaltsplans für 2016 beliefen sich auf 40 984,1 Mio. EUR. Darin enthalten ist ein Betrag von 395,4 Mio. EUR für die Erstattung von Direktzahlungen an Landwirte im Zusammenhang mit der Haushaltsdisziplin, der aus den vom Haushaltsjahr 2015 übertragenen Mitteln in Höhe von 409,8 Mio. EUR finanziert wurde (weitere Einzelheiten siehe Nummer 3.2.2.3). Der Rest der getätigten Zahlungen (40 588,8 Mio. EUR) wurde aus den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 38 950,6 Mio. EUR und zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1638,2 Mio. EUR finanziert. Aus den letztgenannten Mitteln wurden die Ausgaben für die Basisprämienregelung bestritten. Die nicht verwendeten bewilligten Haushaltsmittel beliefen sich auf 495,1 Mio. EUR, was sich aus der Differenz der bewilligten Mittel in Höhe von 38 950,6 Mio. EUR, die für die Erstattungen an die Mitgliedstaaten verwendet wurden, und den im Haushaltsplan 2016 ursprünglich bewilligten Mitteln in Höhe von 39 445,7 Mio. EUR ergibt. Der Betrag der nicht verwendeten bewilligten Mittel wurde durch die Übertragung von bewilligten Mitteln in Höhe von 52,8 Mio. EUR auf andere Teile des EGFL-Haushalts verringert. Darüber hinaus wurde der nicht in Anspruch genommene Betrag der Krisenreserve (441,6 Mio. EUR), der im Jahr 2016 auf Basis der vorgeschlagenen Haushaltsdisziplin bereitgestellt wurde, auf den Haushaltsposten 05 03 09 übertragen, damit der Betrag der tatsächlich angewandten Haushaltsdisziplin (433,1 Mio. EUR) zwecks Erstattung an die betreffenden Mitgliedstaaten auf das Jahr 2017 übertragen werden konnte (siehe Nummer 3.2.2.3). Der verbleibende Saldo der zweckgebundenen Einnahmen 2016 in Höhe von 1185,3 Mio. EUR wurde auf 2017 übertragen. Bei den Haushaltsposten, bei denen der Bedarf die bewilligten Haushaltsmittel überschritt, wurden die zusätzlichen Ausgaben durch Mittelübertragungen von anderen bewilligten Mitteln für andere Haushaltsposten oder durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt. Auch bei den Direktzahlungen, bei denen ein Minderverbrauch der Mittel zu verzeichnen war, wurden die dadurch verfügbaren Mittel auf andere Haushaltsposten übertragen, um zusätzliche Ausgaben je nach Bedarf zu decken. Insbesondere wurden aus verschiedenen anderen Direktzahlungsregelungen Mittel zur Deckung der Ausgaben für die Kleinerzeugerregelung übertragen, die im Haushaltsplan 2016 mit einem p.m.-Vermerk eingetragen war, da der Bedarf für diese Regelung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war.

3.2.2.1.Artikel 05 03 01: Entkoppelte Direktzahlungen

Die wichtigsten Regelungen, die aus den Mitteln dieses Artikels finanziert werden, sind die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung, die Basisprämienregelung, die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, die Umverteilungsprämie und die Zahlung für Junglandwirte. Alle Beihilfen dieses Artikels werden unabhängig von der Produktion gezahlt, sind jedoch an bestimme Bedingungen (z. B. Beachtung der Cross-Compliance) gebunden. Der Mittelbedarf 2016 für entkoppelte Direktzahlungen belief sich auf 36 649,2 Mio. EUR. Die Haushaltsbehörde bewilligte hierfür Mittel in Höhe von 34 269,2 Mio. EUR, nachdem sie zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 2380 Mio. EUR berücksichtigt hatte. Die Mitgliedstaaten tätigten für alle Regelungen dieses Artikels Ausgaben in Höhe von 35 204,1 Mio. EUR und überstiegen damit die bewilligten Haushaltsmittel um 934,9 Mio. EUR. Der letztgenannte Betrag gemeldeter Ausgaben wurde durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt. Die von den Mitgliedstaaten für entkoppelte Direktzahlungen getätigten Ausgaben entsprachen 96,1 % des im Haushaltsplan 2016 für diese Regelungen vorgesehenen Bedarfs. Dieser Minderverbrauch war logischerweise zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Ausgaben für verschiedene Regelungen entsprechend den oben genannten Mittelübertragungen auf die Kleinerzeugerregelung teilweise durch Ausgaben für die Kleinerzeugerreglung unter dem Haushaltsposten 05 03 02 ersetzt wurden. Darüber hinaus hing der Minderverbrauch bei mehreren Regelungen auch mit einer verzögerten Umsetzung in einigen Mitgliedstaaten zusammen, die noch nach Ablauf des Haushaltsjahres 2016 Ausgaben für einige Haushaltslinien tätigten.

3.2.2.2.Artikel 05 03 02: Andere Direktzahlungen

Die Mittel dieses Artikels decken die Ausgaben für „andere Direktzahlungen“. Dazu zählen auch Regelungen, bei denen möglicherweise die Zahlung der Beihilfen unter genau festgelegten Bedingungen und innerhalb klarer Grenzen weiter an die Produktion gekoppelt ist. Als Folge der Reform von 2013 wurden die fakultative gekoppelte Stützung und die Kleinerzeugerregelung als neue Regelungen in diesen Artikel aufgenommen, während eine Reihe von Haushaltslinien von 2016 nur relativ geringe Restzahlungen für abgelaufen Regelungen betrafen.

Für diesen Artikel hatte die Kommission den Mittelbedarf für 2016 mit 4734,8 Mio. EUR veranschlagt. Die Mitgliedstaaten tätigten jedoch Ausgaben in Höhe von 5384,7 Mio. EUR, also mehr als der Mittelansatz des Haushaltsplans.

3.2.2.3.Artikel 05 03 09: Erstattung von Direktzahlungen im Zusammenhang mit der Haushaltsdisziplin

Die Haushaltsbehörde hat für diesen Artikel keine Mittel vorgesehen. In diesem Artikel werden nichtgebundene bewilligte Mittel und insbesondere die Mittel aus der nicht in Anspruch genommenen Krisenreserve zusammengeführt, damit diese auf das Haushaltsjahr N+1 übertragen werden können und aus ihnen die Erstattung der im Haushaltsjahr N auf Direktzahlungen angewandten Haushaltsdisziplin finanziert werden kann. 4  

Aus dem Betrag von 409,8 Mio. EUR, der der im Haushaltsjahr 2015 angewandten Haushaltsdisziplin entspricht und in den Haushalt 2016 für Erstattungen übertragen wurde, erstatteten die Mitgliedstaaten 395,4 Mio. EUR. Die Differenz von 14,4 Mio. EUR floss in den Haushalt 2016 zurück, um im Rahmen eines Änderungshaushalts im folgenden Haushaltsjahr an die Mitgliedstaaten zurückzugehen.

3.2.2.4.Artikel 05 03 10: Reserve für Krisen im Agrarsektor

Die für diesen Artikel veranschlagten Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Maßnahmen bestimmt, die zur Bewältigung großer Krisen erforderlich sind, welche sich auf die Agrarerzeugung oder den Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse auswirken. Die Krisenreserve wird gebildet, indem die Direktzahlungen zu Beginn jedes Jahres nach dem Verfahren der Haushaltsdisziplin gemäß den Artikeln 25 und 26 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sowie Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 5 gekürzt werden. Die jährliche Mittelausstattung der Reserve wird auf 400 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2016 belief sich der entsprechende Betrag der Krisenreserve in laufenden Preisen auf 441,6 Mio. EUR. Die Reserve wurde im Haushaltsjahr 2016 nicht in Anspruch genommen.

Für das Antragsjahr 2015 wurde die Haushaltsdisziplin ausschließlich mit Blick auf die Bildung der Krisenreserve von 441,6 Mio. EUR berechnet. Zum Ende des Haushaltsjahrs wurden allerdings nichtgebundene, bewilligte Mittel, die dem Betrag aus der tatsächlich im Antragsjahr 2015 angewandten Haushaltdisziplin entsprachen (unter Berücksichtigung des nicht verwendeten Betrags der Krisenreserve), zwecks Übertrag auf das folgende Haushaltsjahr auf den Haushaltsposten 05 03 09 übertragen, um die Erstattung der den Landwirten im Kalenderjahr 2016 auferlegten Haushaltsdisziplin zu finanzieren.

3.2.3.Kapitel 05 07: Audit der Agrarausgaben

3.2.3.1.Artikel 05 07 01: Kontrolle der Agrarausgaben

Dieser Artikel enthält die Maßnahmen, die zur Verstärkung der Mittel der Vor-Ort-Kontrollen und zur Verbesserung der Überprüfungssysteme durchgeführt werden, um das Risiko von Betrug und Unregelmäßigkeiten zulasten des Unionshaushalts zu begrenzen. Er umfasst auch die Ausgaben, um etwaige buchmäßige und Konformitätsberichtigungen zugunsten von Mitgliedstaaten zu finanzieren.

3.2.3.2.Artikel 05 07 02: Regelung von Streitfällen

Die Mittel dieses Artikels dienen zur Deckung etwaiger Ausgaben, die der Kommission von einem Gericht angelastet werden können, insbesondere für Schadensersatzleistungen und Zinszahlungen. Am 27. September 2012 fällte der Gerichtshof der Europäischen Union sein Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10 (Jülich-II-Urteil). Im Haushaltsplan 2016 waren Mittel in Höhe von 29,5 Mio. EUR für die Zahlung von Ausgleichszinsen für Marktbeteiligte nach diesem Urteil vorgesehen. Die Mitgliedstaaten tätigten und meldeten allerdings Ausgaben in Höhe von rund 52,4 Mio. EUR für solche Zahlungen. Daher wurden Mittel in Höhe von 22,9 Mio. EUR aus anderen Teilen des Haushalts 2016 übertragen.

4.AUSFÜHRUNG DER ZWECKGEBUNDENEN EINNAHMEN DES EGFL 

Die von 2015 auf 2016 tatsächlich übertragenen zweckgebundenen Einnahmen beliefen sich auf 896,4 Mio. EUR und wurden im Einklang mit Artikel 14 der Haushaltsordnung vollständig zur Finanzierung der Ausgaben des Haushaltsjahrs 2016 verwendet. Wie in Anhang 3-II aufgezeigt, deckte dieser Betrag Ausgaben in Höhe von 199,8 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse und 696,6  Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Wie Anhang 3-I zu entnehmen ist, beliefen sich die zweckgebundenen Einnahmen von 2016 auf 2527,1 Mio. EUR und kamen wie folgt zustande:

Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses: 1593,7 Mio. EUR;

Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten: 118,4 Mio. EUR;

Einnahmen aus der Milchabgabe: 815,1 Mio. EUR.

Aus den zweckgebundenen Einnahmen von 2016 wurden Ausgaben für die folgenden Maßnahmen finanziert:

281,5 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor;

941,6 Mio. EUR für die Basisprämienregelung (Direktzahlungen).

Der Restbetrag der zweckgebundenen Einnahmen von 2016 in Höhe von 1304 Mio. EUR wurde automatisch auf das Haushaltsjahr 2017 übertragen, um den Mittelbedarf in dem Jahr zu finanzieren.

Einzelheiten sind den Anhängen 3-I und 3-II zu entnehmen.

(1)  Das Haushaltsverfahren wird in Anhang 1 erläutert.
(2) Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (Artikel 670 enthält die für den EGFL zweckgebundenen Einnahmen), in denen „p. m.“ („pro memoria“) angegeben ist, der voraussichtliche Betrag wird jedoch in den Erläuterungen zu diesem Artikel angeführt.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549.
(4)  Diese Mittel können gemäß Artikel 169 Absatz 3 der Haushaltsordnung (Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012) übertragen werden; gemäß Artikel 26 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 leisten die Mitgliedstaaten den Endempfängern, die in dem Haushaltsjahr, auf das die Mittel übertragen werden, von der Anwendung der Haushaltsdisziplin gemäß Artikel 26 Absätze 1 bis 4 betroffen sind, Erstattungen.
(5) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608.
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Brüssel, den 28.8.2017

COM(2017) 456 final

ANHÄNGE

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN
RAT

10. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT

HAUSHALTSJAHR 2016

{SWD(2017) 285 final}



 
 

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