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Document 52017DC0156

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 1-3/2017

COM/2017/0156 final

Brüssel, den 22.3.2017

COM(2017) 156 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL

Frühwarnsystem Nr. 1-3/2017


INHALTSVERZEICHNIS

1. EGFL-Haushaltsverfahren 2017    3

2. Zweckgebundene Einnahmen des EGFL    3

3. Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2017    4

4. Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL    6

5. Schlussfolgerungen    7

Anhang 1:

Vorläufige Inanspruchnahme von EGFL-Mitteln – Stand 31. Januar 2017

1.EGFL-Haushaltsverfahren 2017

Der EU-Haushaltsplan 2017 wurde am 1. Dezember 2016 vom Europäischen Parlament angenommen. Er umfasst für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 42 613 Mio. EUR bzw. 42 563 Mio. EUR für Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben.

Die Differenz zwischen Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen ist darauf zurückzuführen, dass für bestimmte von der Kommission direkt durchgeführte Maßnahmen getrennte Mittel verwendet werden. Dies gilt in erster Linie für die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie für Politikstrategie und Koordinierungsmaßnahmen.

2.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Für 2017 werden Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschluss- und Konformitätsabschlussbeschlüssen und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Da die Milchquotenregelung am 31. März 2015 ausgelaufen ist, war das Haushaltsjahr 2016 das letzte Jahr, in dem die Milchabgabe erhoben wurde.

Nach diesen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet werden. Innerhalb des Haushaltsjahres nicht genutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen 1 .

Der EGFL-Haushalt 2017 umfasst:

die neuesten Schätzungen der Kommission zum Finanzierungsbedarf für Marktmaßnahmen und Direktzahlungen,

die Schätzungen zu den im Laufe des Haushaltsjahres einzunehmenden zweckgebundenen Einnahmen,

den Übertrag des Saldos der zweckgebundenen Einnahmen aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr.

In ihrem Vorschlag für die Mittelausstattung des EGFL-Haushalts 2017 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte für das Jahr 2017 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen und den geschätzten Ausgaben. Die Haushaltsbehörde hat den Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen angenommen.

Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2017 schätzte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 2732 Mio. EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:

die zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres 2017 zusammenkommen dürften und auf 1430 Mio. EUR geschätzt werden (1278 Mio. EUR aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und 152 Mio. EUR aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten),

die mit 1302 Mio. EUR angesetzten und von 2016 auf 2017 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen.

Die Kommission hat diese auf 2732 Mio. EUR geschätzten Einnahmen den folgenden Regelungen zugewiesen:

400 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

2332 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Die Summe der bewilligten Mittel und der zweckgebundenen Einnahmen für diese Regelungen entspricht:

855 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

17 628 Mio. EUR für die Basisprämienregelung.

Im Anhang, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2017 für die Zeit bis zum 31. Januar 2017 wiedergibt, sind die genannten zweckgebundenen Einnahmen bei den Zahlen der Haushaltsansätze auf Artikelebene für Obst und Gemüse und für die entkoppelten Direktzahlungen nicht mitberücksichtigt. Bei den Zahlen handelt es sich um die bewilligten Mittel für diese Artikel in Höhe von 661,5 Mio. EUR bzw. 33 191,8 Mio. EUR.

Mit den diesen Artikeln zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Gesamtbeträge im Haushaltsplan 2017 auf 1061,5 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf 35 523,8 Mio. EUR für die entkoppelten Direktzahlungen.

3.Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2017

Der vorläufige Stand der Mittelausführung im Zeitraum 16. Oktober 2016 bis 31. Januar 2017 ist im Anhang dargestellt. Er wird am Ausgabenprofil des gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 eingerichteten Frühwarnsystems (EWS) gemessen. Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel eingegangen, bei denen die deutlichsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Stand des Haushaltsvollzugs für 2017 festzustellen sind.

3.1.Marktbezogene Maßnahmen

Die Inanspruchnahme der Mittel für Interventionen auf den Agrarmärkten war um 35,9 Mio. EUR niedriger als erwartet. Berücksichtigt man die zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 400 Mio. EUR für Marktmaßnahmen und wendet man das geschätzte Ausgabenprofil an, so beträgt der Minderverbrauch 113 Mio. EUR. Diese Abweichung entspricht der Nettoauswirkung der Verbrauchsmuster vor allem in den Sektoren Obst und Gemüse, Wein, Milch und Milcherzeugnisse sowie Schweinefleisch.

3.1.1.Obst und Gemüse (+ 40,9 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

In Bezug auf die bewilligten Mittel ist dieser Stand der Ausführung nicht aussagekräftig aufgrund der Ausgaben für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen und anderen Maßnahmen im Obst- und Gemüsesektor, die sowohl aus den bewilligten Haushaltsmitteln als auch aus den dieser Regelung zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (Anm.: Einzelheiten siehe Nummer 2).

Eine Fußnote * in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch im Anhang enthält einen Vergleich von Verbrauch und Verbrauchsprofil mit den insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Daraus geht hervor, dass die Ausgaben um 36,5 Mio. EUR hinter dem Profil zurückbleiben.

Dies ist die Folge der langsameren Inanspruchnahme der Mittel für alle im Rahmen dieses Artikels finanzierten Regelungen. Es kann nicht zuverlässig abgeschätzt werden, in welchem Tempo die Haushaltsmittel für die Maßnahmen zur Krisenbewältigung in Anspruch genommen werden, und es ist mit einer Abweichung von dem durchschnittlichen Verbrauchsprofil über drei Jahre zu rechnen, das die Grundlage für den Indikator für die meisten im Rahmen dieses Artikels finanzierten Regelungen bildet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die Situation als vorübergehend angesehen, und die Durchführung dieses Artikels wird von den Kommissionsdienststellen sehr genau überwacht.

3.1.2.Weinbauerzeugnisse (- 31,6 Mio. EUR)

Dieser Minderverbrauch gegenüber dem für die nationalen Stützungsprogramme für den Weinsektor festgelegten Ausgabenprofil ist auf die langsameren Zahlungen der Mitgliedstaaten zurückzuführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die Situation als vorübergehend angesehen.

3.1.3.Milch und Milcherzeugnisse (- 45,9 Mio. EUR)

Der Ausführungsstand bei diesem Artikel ist vor allem auf die Durchführung der außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für die Tierhaltungssektoren zurückzuführen 2 . Die Mittel in Höhe von 350 Mio. EUR für diese Beihilferegelung wurden unter dem Posten 05 02 12 99 – Sonstige Maßnahmen (Milch und Milcherzeugnisse) veranschlagt. Da die Mitgliedstaaten die Unterstützung jedoch Erzeugern aus allen Tierhaltungssektoren zuweisen können, wird die Inanspruchnahme der Mittel bei diesem Artikel niedriger ausfallen und werden Übertragungen vorgenommen, um die im Rahmen anderer Artikel (05 02 13, 05 02 14 und 05 02 15) gemeldeten Ausgaben zu decken.

Was die Inanspruchnahme der Regelung anbelangt, so geht das Verbrauchsprofil von einer gleichmäßigen Verteilung der Ausgaben über den Zeitraum der Förderfähigkeit bis zum 30. September 2017 aus. Der gegenwärtige Minderverbrauch wird insgesamt als vorübergehend angesehen, und die Durchführung dieses Artikels wird von den Kommissionsdienststellen sehr genau überwacht.

3.1.4.Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse (+ 10,1 Mio. EUR)

Dieser Mehrverbrauch gegenüber dem Profil ergibt sich hauptsächlich aus der unter Nummer 3.1.3 genannten außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe, wonach die Ausgaben für die entsprechenden Beihilfen im Sektor Schweinefleisch im Rahmen dieses Artikel gemeldet werden, während der Gesamtbetrag der veranschlagten Mittel in Artikel 05 02 12 – Milch und Milcherzeugnisse eingesetzt ist. Infolgedessen überschreitet der Verbrauch die für diesen Artikel bewilligten Mittel, was durch Mittelübertragungen aus dem Haushaltsartikel 05 02 12 gedeckt wird.

3.2.Direktzahlungen

Die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel für Direktzahlungen war um 2283,4 Mio. EUR geringer als im Verbrauchsprofil. Bei Berücksichtigung der diesem Kapitel zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen, d. h. 2332 Mio. EUR, wird dies zu einem Minderverbrauch um rund 4 Mrd. EUR. Es sei darauf hingewiesen, dass der Verbrauch von 27 Mrd. EUR bis zum 31. Januar 2017 in der Tat eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Verbrauch von 20 Mrd. EUR zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr ist, welches das erste Jahr war, in dem die in der GAP-Reform von 2013 vereinbarten Direktzahlungsregelungen umgesetzt wurden.

Bei mehreren Regelungen ist die Durchführung der Direktzahlungen deutlich besser als zur gleichen Zeit im Haushaltsjahr 2016. Darüber hinaus haben mehrere Mitgliedstaaten die Möglichkeit genutzt, ab dem 16. Oktober 2016 Vorschusszahlungen zu leisten; in einigen Fällen wurde auch die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen, nach der Vorschusszahlungen von mehr als 50 % geleistet werden können.

3.2.1.Entkoppelte Direktzahlungen (- 2111,1 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

In Bezug auf die bewilligten Mittel ist dieser Stand der Ausführung nur begrenzt aussagekräftig aufgrund der Ausgaben für die Basisprämienregelung, die sowohl aus den bewilligten Haushaltsmitteln als auch aus den dieser Regelung zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (Anm.: Einzelheiten siehe Nummer 2).

Eine Fußnote * in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch im Anhang enthält einen Vergleich von Verbrauch und Verbrauchsprofil mit den insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Daraus geht hervor, dass die Ausgaben 4063,3 Mio. EUR hinter dem Profil zurückbleiben, was deutlich besser ist als im vergangenen Haushaltsjahr (Unterschied von 14 839 Mio. EUR).

Die Kommission prüft monatlich den Ausführungsstand in den Mitgliedstaaten und deren Ausgabenprognosen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird diese Abweichung als vorübergehend angesehen, und es wird erwartet, dass entkoppelte Direktzahlungen am Ende des Haushaltsjahres wie vorgesehen ausgeführt werden.

3.2.2.Andere Direktzahlungen (- 172,2 Mio. EUR)

Der relativ begrenzte Minderverbrauch der bewilligten Mittel gegenüber dem Ausgabenprofil ergibt sich aus einer positiven Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Minderverbrauch wird als vorübergehend angesehen, und es wird erwartet, dass andere Direktzahlungen am Ende des Haushaltsjahres wie vorgesehen ausgeführt werden.

3.3.Audit der Agrarausgaben (+ 27,2 Mio. EUR)

Beim Haushaltskapitel 05 07 ist der Mehrverbrauch gegenüber dem Profil hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Zahlungen früher als bei den durchschnittlichen Ausgabenprofilen der Vorjahre getätigt wurden. Diese Zahlungen betreffen hauptsächlich Finanzkorrekturen zugunsten von Mitgliedstaaten nach Beschlüssen zum Konformitätsabschluss früherer Haushaltsjahre.

4.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass bis zum Ende Januar 2017 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 206,8 Mio. EUR zusammengekommen waren. Im Einzelnen:

Die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschluss- und Konformitätsabschlussbeschlüssen beliefen sich auf 161,4 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres noch weitere Beträge erwartet werden;

die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf 43,6 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres weitere Beträge erwartet werden;

letzte Einnahmen aus der Milchabgabe in Höhe von 1,7 Mio. EUR.

Der Betrag der vom Haushaltsjahr 2016 auf das Haushaltsjahr 2017 übertragenen zweckgebundenen Ausgaben beläuft sich auf 1304 Mio. EUR.

Daher belieft sich der Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen, die am 31. Januar 2017 für die Finanzierung der Ausgaben des EGFL zur Verfügung standen, auf 1510,8 Mio. EUR, wobei im Laufe des Haushaltsjahres noch weitere Beträge hinzukommen dürften.

5.Schlussfolgerungen

Der bis zum 31. Januar 2017 zu verzeichnende vorläufige Verbrauch von EGFL-Mitteln des Haushalts 2017 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das berechnete Ausgabenprofil um etwa 2296,5 Mio. EUR unterschreiten.

Ein Betrag in Höhe von 1510,8 Mio. EUR an zweckgebundenen Einnahmen ist bereits verfügbar, und im Laufe des Haushaltsjahres dürften noch weitere Beträge hinzukommen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass sich die Inanspruchnahme der Mittel für marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen in den kommenden Monaten insbesondere bei einigen Mitgliedstaaten beschleunigen wird und dass alle Direktzahlungen entsprechend den Erwartungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2017 ausgeführt werden. Außerdem ist die Kommission der Auffassung, dass der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die am Ende des Jahres verfügbar sein werden, für die Finanzierung der Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und der Basisprämienregelung ausreichen wird.

(1)

   Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union werden interne zweckgebundene Einnahmen nur auf das unmittelbar folgende Jahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sind diese zweckgebundenen Einnahmen in der Regel vor den bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels zu verwenden.

(2)

     Milch und Milcherzeugnisse sowie die Sektoren Rind- und Kalbfleisch, Schweinefleisch sowie Schaf- und Ziegenfleisch.

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