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Document 52017DC0130

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erster Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei

    COM/2017/0130 final

    Brüssel, den 2.3.2017

    COM(2017) 130 final

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Erster Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei


    Inhalt

    1. Einleitung    

    1.1 Die Türkei und die Flüchtlingskrise    

    1.2 Krisenreaktion der EU und Einrichtung der Fazilität    

    2. Funktionsweise der Fazilität    

    3. Finanzierungskapazität, Dauer und Art der Finanzierung    

    4. Umsetzung der Fazilität    

    4.1 Humanitäre Hilfe    

    4.2 Nicht humanitäre Hilfe    

    5. Monitoring, Evaluierung und Rechnungsprüfung    

    5.1. Monitoring und Evaluierung    

    5.2 Rechnungsprüfung    

    6. Kommunikation und Sichtbarkeit    

    7. Fazit und nächste Schritte    



    1. Einleitung

    Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses der Kommission vom 24. November 2015 über die Koordinierung der Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten durch einen Koordinierungsmechanismus 1 unterrichtet die Kommission das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig über die Umsetzung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (im Folgenden „Fazilität“). Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses sieht vor, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die Umsetzung der Fazilität Bericht erstattet.

    Dieser erste Jahresbericht über die Fazilität beschreibt die Funktionsweise der Fazilität, das System für die Umsetzung, das Monitoring und die Evaluierung der Fazilität, die Kommunikationsmaßnahmen und die nächsten Schritte. Dabei stützt er sich auf die Berichte über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei und die verschiedenen Informationsvermerke, die im Rahmen der Tätigkeit des Lenkungsausschusses der Fazilität erstellt wurden.

    Der Bericht dient auch der Überprüfung der Finanzierungskapazität, der Dauer und der Art der Finanzierung gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses (siehe insbesondere Abschnitt 3).

    1.1 Die Türkei und die Flüchtlingskrise

    Die Türkei ist aufgrund ihrer geografischen Lage ein wichtiges Aufnahme- und Transitland für zahlreiche Flüchtlinge und Migranten. Vor allem wegen des Syrien-Konflikts ist sie mit einem beispiellosen Zustrom konfrontiert: Mehr als 3 Millionen Flüchtlinge und Migranten halten sich im Land auf, die höchste Zahl weltweit. Davon sind 2,8 Millionen registrierte syrische Flüchtlinge, von denen 10 % in 26 Lagern leben, die von der türkischen Regierung im Südosten der Türkei eingerichtet wurden, während sich die übrigen 90 % außerhalb der Lager in Städten, Stadtrandgebieten und ländlichen Gebieten aufhalten. Zur Aufnahme dieser großen Zahl von Flüchtlingen und Migranten stellt die Türkei großzügige humanitäre und finanzielle Hilfe bereit.

    Verteilung der syrischen Flüchtlinge in der Türkei nach Provinzen, Quelle: UNHCR, Dezember 2016

    1.2 Krisenreaktion der EU und Einrichtung der Fazilität

    2015 beschlossen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, ihr politisches und finanzielles Engagement für die Unterstützung der Türkei bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu verstärken. Im Rahmen der Erklärung EU-Türkei 2 vom 29. November 2015 wurde eine umfassende Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei auf der Grundlage gemeinsamer Verantwortung, gegenseitiger Verpflichtungen und konkreter Ergebnisse vereinbart. Auf dem Gipfeltreffen zwischen der EU und der Türkei am 29. November 2015 wurde der Gemeinsame Aktionsplan EU-Türkei 3 aktiviert, um die Türkei bei der Bewältigung der Folgen des Syrienkonflikts zu unterstützen. Ziel des Gemeinsamen Aktionsplans ist die Bewältigung der derzeitigen Migrationskrise durch zweierlei: 1) Unterstützung der syrischen Flüchtlinge und ihrer türkischen Aufnahmegemeinschaften, 2) Ausbau der Zusammenarbeit zur Verhinderung irregulärer Migration. Demnach ist die Türkei verpflichtet, die Syrer weiterhin zu schützen und zu unterstützen, unter anderem indem sie ihnen den Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarkt ermöglicht.

    Um der Aufforderung der EU-Mitgliedstaaten zur Bereitstellung umfangreicher zusätzlicher Mittel für die Unterstützung der Flüchtlinge in der Türkei nachzukommen, richtete die Kommission mit ihrem Beschluss vom 24. November 2015, den sie am 10. Februar 2016 änderte 4 , die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ein. Die Fazilität ist ein Mechanismus zur Koordinierung der Inanspruchnahme der Mittel, die aus dem EU-Haushalt bzw. in Form zusätzlicher Beiträge der Mitgliedstaaten, welche als zweckgebundene externe Einnahmen in den EU-Haushalt aufgenommen werden, bereitgestellt werden. Für den Zeitraum 2016-2017 stehen insgesamt 3 Mrd. EUR zur Verfügung. In der Vereinbarung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, die von den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten am 3. Februar 2016 angenommen wurde, haben sich die Mitgliedstaaten politisch zur Zahlung nationaler Beiträge verpflichtet. In der Vereinbarung ist auch die Konditionalität geregelt. Die 3 Mrd. EUR kommen zu den 345 Mio. EUR 5 , die die Kommission der Türkei bereits als Reaktion auf die syrische Flüchtlingskrise vor dem Anlaufen der Fazilität zugewiesen hatte, und zur bilateralen Hilfe der Mitgliedstaaten hinzu 6 .

    Die Tätigkeit im Rahmen der Fazilität wurde am 17. Februar 2016 mit der ersten Sitzung des Lenkungsausschusses aufgenommen. Im Anschluss an diese Sitzung sorgte die Kommission rasch für die Vergabe der ersten Projekte der Fazilität.

    Am 18. März 2016 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Türkei ihre Entschlossenheit zur Umsetzung ihres Gemeinsamen Aktionsplans und vereinbarten weitere Maßnahmen zur Vertiefung der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU und zur Bewältigung der Migrationskrise 7 . Die Türkei und die Europäische Union räumten ein, dass weitere rasche und entschlossene Anstrengungen erforderlich sind. So wurde in der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 unter anderem gefordert, der irregulären Migration aus der Türkei in die EU ein Ende zu setzen, das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen und den Migranten eine Alternative zu bieten, damit sie ihr Leben nicht aufs Spiel setzen; ferner wurde vereinbart, die Umsetzung der Fazilität zu beschleunigen.

    Die gemeinsamen Anstrengungen der EU und der Türkei haben zu konkreten Ergebnissen geführt. Die Zahl der irregulären Grenzübertritte von der Türkei nach Griechenland ist seit Beginn der Umsetzung der Erklärung vom 18. März drastisch gesunken. Zwischen dem 20. März 2016 und dem 26. Februar 2017 trafen im Durchschnitt täglich 84 Personen auf den griechischen Inseln ein. 8 70 Tote und Vermisste in der Ägäis wurden in der Zeit vom 1. April 2016 bis zum 23. Februar 2017 registriert. 9 Auch wenn jeder einzelne Todesfall eine Tragödie darstellt, so bedeutet dies doch einen erheblichen Rückgang der Zahl der Todesopfer. Ein zentraler Bestandteil der Erklärung EU-Türkei ist die Schaffung legaler Einreisemöglichkeiten für Migranten, die Schutz in der EU suchen. Die Neuansiedlungen aus der Türkei in der EU gehen in beschleunigtem Tempo weiter: Seit Beginn der Umsetzung der Erklärung wurden bis zum 27. Februar 2017 3 565 syrische Flüchtlinge aus der Türkei in Europa neu angesiedelt. 10 Beide Seiten sind entschlossen, die Zusammenarbeit fortzusetzen und zu verbessern.

    2. Funktionsweise der Fazilität

    Die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ist ein Koordinierungsmechanismus, der die rasche, wirksame und effiziente Bereitstellung von EU-Unterstützung für Flüchtlinge in der Türkei ermöglicht. Die Fazilität gewährleistet den optimalen Einsatz der bestehenden Finanzierungsinstrumente der EU – ob humanitäre Hilfe oder andere Formen der Unterstützung –, sodass den Bedürfnissen der Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften umfassend und koordiniert Rechnung getragen werden kann 11 .

    Der Lenkungsausschuss der Fazilität macht strategische Vorgaben zu den übergeordneten Prioritäten, der Art der zu unterstützenden Maßnahmen, den zuzuweisenden Beträgen und den zu nutzenden Finanzierungsinstrumenten sowie gegebenenfalls zu den Auflagen, die von der Türkei im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei einzuhalten sind. 12 Der Lenkungsausschuss, in dem die Kommission den Vorsitz führt, setzt sich aus zwei Vertretern der Kommission und einem Vertreter pro Mitgliedstaat zusammen; die Türkei gehört ihm als beratendes Mitglied an. 13

    Im ersten Jahr der Umsetzung der Fazilität fanden fünf Sitzungen des Lenkungsausschusses statt: am 17. Februar, 12. Mai, 30. Juni und 4. Oktober 2016 sowie am 12. Januar 2017. Die sechste Sitzung des Lenkungsausschusses, die von der Kommission einberufen wird, ist für den 31. März 2017 geplant.

    Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses der Kommission zur Einrichtung der Fazilität einigte sich der Lenkungsausschuss in seiner zweiten Sitzung am 12. Mai 2016 auf sechs Tätigkeitsschwerpunkte der Fazilität: 1) humanitäre Hilfe, 2) Migrationssteuerung, 3) Bildung, 4) Gesundheit, 5) kommunale Infrastruktur und 6) sozioökonomische Unterstützung. Die wichtigsten Grundsätze für die Umsetzung der Fazilität sind Geschwindigkeit, Effizienz und Wirksamkeit bei gleichzeitiger Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung. Die Nachhaltigkeit der aus der Fazilität finanzierten Maßnahmen und die gemeinsame Verantwortung mit den türkischen Behörden sind ebenfalls wichtig. Die Schwerpunkte der Unterstützung aus der Fazilität wurden auf der Grundlage einer umfassenden unabhängigen Bedarfsanalyse 14 festgelegt, die dem Lenkungsausschuss im Juni 2016 vorgelegt wurde.

    Die Fazilität dient der Koordinierung der folgenden Finanzierungsinstrumente im Außenbeziehungsbereich: Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates über die humanitäre Hilfe (HUMA) 15 , Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI) 16 , Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) 17 , Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) 18 und Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (IcSP) 19 . Maßnahmen, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden, unterliegen den Haushaltsvorschriften der Union, welche sowohl eine direkte als auch eine indirekte Verwaltung und Umsetzung durch den Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise (EUTF) 20 ermöglichen.

    Die Durchführung der Hilfe ist an die Bedingung geknüpft, dass die Türkei ihre Verpflichtungen aus dem Gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei und den Erklärungen EU-Türkei vom 29. November 2015 und vom 18. März 2016 strikt einhält.

    3. Finanzierungskapazität, Dauer und Art der Finanzierung

    Das Gesamtbudget, das im Rahmen der Fazilität koordiniert wird, beläuft sich auf 3 Mrd. EUR, die im Zeitraum 2016-2017 vergeben werden sollen. Davon stammen 1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und 2 Mrd. EUR aus zusätzlich von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Mitteln 21 . Die Beiträge der Mitgliedstaaten werden als externe zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung direkt in den Gesamthaushaltsplan der EU eingestellt und den Haushaltslinien für Heranführungshilfe (IPA II) und humanitäre Hilfe (HUMA) zugewiesen. Von dem Betrag von 1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt wurden im Jahr 2016 250 Mio. EUR in Anspruch genommen; die restlichen 750 Mio. EUR stehen im Haushaltsplan 2017 für die Fazilität zur Verfügung.

    Die Fazilität wird aus den folgenden Quellen finanziert:

    2016

    2017

    Insgesamt (in Mio. EUR)

    EU-HAUSHALT

    Humanitäre Hilfe

    165

    145

    310

    Nicht humanitäre Hilfe

    IPA

    55*

    595

    650

    DCI

    10

    10

    20

    IcSP

    20

    0

    20

    Zwischensumme nicht humanitäre Hilfe

    85

    605

    690

    Insgesamt

    250

    750

    1000

    ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN AUS DEN MS

    2000

    * davon 18 Mio. EUR, die von ENI auf IPA II übertragen wurden

    Die Kommission hat Beitragsvereinbarungen mit allen Mitgliedstaaten über ihre nationalen Beiträge in Höhe von insgesamt 2 Mrd. EUR nach Artikel 7 Absatz 2 der Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung geschlossen. Die Mitgliedstaaten haben 2016 die ersten Jahrestranchen in Höhe von insgesamt 678 Mio. EUR eingezahlt, von denen 575 Mio. EUR bzw. rund 85 % ausgezahlt wurden (292 Mio. EUR davon im Rahmen des Heranführungsinstruments und 283 Mio. EUR als humanitäre Hilfe über ECHO 22 ).

    Bisher ist das Verhältnis zwischen dem Tempo der Einzahlungen der Beiträge der Mitgliedstaaten in die Fazilität auf der einen Seite und dem Tempo der durch diese Beiträge ermöglichten Auszahlungen aus der Fazilität auf der anderen Seite zufriedenstellend.

    Die Einzahlungen der Mitgliedstaaten in die Fazilität verteilen sich wie folgt 23 :

    Einzahlungen der Mitgliedstaaten in die Fazilität (in Mio. EUR)           

    2016 (eingezahlt)

    2017

    2018

    2019

    Insgesamt 2016-2019

    678

    846

    396

    80

    2000

    Ende 2016 wurde die Frist für die Abschlusszahlungen aus der Fazilität aus technischen Gründen von Ende 2019 bis Ende 2021 verlängert, um die Unterzeichnung einiger längerfristiger Verträge für die im Juli 2016 angenommene Sondermaßnahme zu ermöglichen. Beispielsweise kann bei Infrastrukturarbeiten die Abschlusszahlung erst nach förmlicher Abnahme der Arbeiten erfolgen, weshalb eine längere Frist nötig ist. Im Anschluss an die Beratungen des Lenkungsausschusses in seiner vierten Sitzung und des AStV 24 wurden die Bestätigungsschreiben im Dezember 2016 geändert 25 . Diese Verlängerung hat keine negativen Auswirkungen auf das Tempo der Vertragsabschlüsse oder auf die Durchführung der betreffenden Maßnahmen und ändert auch nichts am Zeitpunkt der Einzahlungen der Mitgliedstaaten oder der Kommission in die Fazilität.

    4. Umsetzung der Fazilität

    Aus der Fazilität wird humanitäre und nicht humanitäre Hilfe in Höhe von 1,4 Mrd. EUR bzw. 1,6 Mrd. EUR (Richtbeträge) finanziert.

    Die humanitäre Hilfe richtet sich an die bedürftigsten Flüchtlinge (und andere Betroffene), um ihnen in vorhersehbarer und würdevoller Weise die Deckung ihrer Grundbedürfnisse zu ermöglichen und ihnen Schutz zu bieten.

    Die nicht humanitäre Hilfe ist längerfristig ausgerichtet und zielt auf die Verbesserung der Existenzgrundlagen, der sozioökonomischen Perspektiven und der Bildungschancen der Flüchtlinge. Sie soll dazu beitragen, dass Kinder Zugang zur Primar- und Sekundarschulbildung erhalten und die schulischen Infrastrukturen wie Schulgebäude und die Lehrmaterialien verbessert werden. Ferner konzentriert sich die Hilfe auf exponierte Gruppen, z. B. den Schutz von Frauen vor sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt und einen besseren Zugang zur Betreuung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit.

    Im Januar 2017 stellte der Lenkungsausschuss auf der Grundlage des Vierten Berichts über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei 26 fest, dass die Erklärung EU-Türkei weiterhin – wenn auch nicht immer solide – Ergebnisse zeitigt und bei der Umsetzung der Fazilität kontinuierlich gute Fortschritte erzielt werden.

    Bis Ende Februar 2017 wurden aus der Fazilität insgesamt 2,2 Mrd. EUR 27 für humanitäre und nicht humanitäre Hilfe zugewiesen. Von den insgesamt zugewiesenen Mitteln wurden 1,5 Mrd. EUR, d. h. die Hälfte der Mittelausstattung der Fazilität, für 39 Projekte vertraglich gebunden. Von den vertraglich gebundenen Mitteln wurden 750 Mio. EUR 28 ausgezahlt, was ein Beweis für die rasche und effiziente Umsetzung der Fazilität ist. Die finanzielle Unterstützung aus der Fazilität führt weiterhin zu direkten Ergebnissen vor Ort für die Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinschaften. 29

    Die Maßnahmen der Fazilität werden größtenteils außerhalb der Flüchtlingslager durchgeführt, vor allem in den zehn am stärksten betroffenen Provinzen: Şanlıurfa, Hatay, Gaziantep, Adana, Mersin, Kilis, Mardin, Kahramanmaraş, Osmaniye und Istanbul.

    4.1 Humanitäre Hilfe

    Die humanitäre Hilfe der EU stützt sich auf den Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe aus dem Jahr 2007 30 , der insbesondere vorsieht, dass sich die EU als Akteur der humanitären Hilfe zu den humanitären Grundsätzen Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bekennt. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde eine eigene Rechtsgrundlage für die humanitäre Hilfe geschaffen (Artikel 214 AEUV), während die Verordnung (EG) Nr. 1257/96 über die humanitäre Hilfe 31 den operativen Rahmen für die humanitäre Hilfe der EU vorgibt. Die humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission stützt sich auf die jährlichen länderspezifischen Durchführungspläne für humanitäre Hilfe. Die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und ihren Partnern im Bereich der humanitären Hilfe bilden die Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich mit internationalen Organisationen bzw. die Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit Nichtregierungsorganisationen.

    Von den 1,4 Mrd. EUR, die im Rahmen der Fazilität für humanitäre Hilfe zur Verfügung stehen, wurden bisher 595 Mio. EUR zugewiesen. Davon wurden 551 Mio. EUR für 28 humanitäre Projekte mit 19 Partnern in den Bereichen Deckung der Grundbedürfnisse, Schutz, Bildung und Gesundheit vertraglich gebunden. Von diesen 551 Mio. EUR wurden bislang 411 Mio. EUR ausgezahlt. Die folgenden Verträge wurden im Rahmen der Fazilität unterzeichnet:

    Beispiele für die EU-Unterstützung im Gesundheitsbereich

    Gefördert werden Leistungen in den Bereichen medizinische Grundversorgung, körperliche Rehabilitation/Operationsnachsorge für Kriegsversehrte, Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Unterstützung in den Bereichen psychische Gesundheit und reproduktive Gesundheit.

    517 864 medizinische Konsultationen wurden durchgeführt.

    276 syrische Ärzte und 175 syrische Krankenpflegekräfte wurden geschult.

    Sieben Gesundheitszentren für Migranten wurden eröffnet und bieten nun Praxisschulungen für Angehörige der Gesundheitsberufe aus Syrien an.

    Im März 2016 stellte die EU dem Welternährungsprogramm (WFP) 40 Mio. EUR zur Verfügung, um dazu beizutragen, dass an 585 000 Flüchtlinge, die außerhalb der Lager leben, und an 150 000 Flüchtlinge in den Lagern elektronische Karten ausgegeben werden, mit denen sie in bestimmten Geschäften Lebensmittel erhalten können. Das WFP arbeitet eng mit dem Türkischen Roten Halbmond zusammen, um für eine effiziente Bereitstellung der Hilfe zu sorgen. Die Flüchtlinge, die derzeit mit den elektronischen Karten ausgestattet sind, sollen nach und nach über das Soziale Sicherheitsnetz für Notsituationen (Emergency Social Safety Net – siehe unten) versorgt werden.

    Bildung in Notsituationen

    Menschen in Not den Zugang zu Bildung zu ermöglichen, gehört zu den Schwerpunktbereichen der humanitären Hilfe. Konkret geschieht dies, indem nicht formale Bildung und der Transport zur Schule unterstützt werden.

    Für 9 380 Kinder wird der Transport zur Schule gewährleistet.

    Darüber hinaus bereitet die Kommission derzeit im Rahmen des ESSN bildungsbezogene Unterstützungsmaßnahmen vor, die darauf abzielen, dass die bedürftigsten Kinder verstärkt eingeschult werden und die Schule regelmäßig besuchen.

    Bis zum 15. April 2016 wurden weitere Verträge über humanitäre Hilfe im Wert von 50 Mio. EUR geschlossen, um den dringendsten Bedarf der Flüchtlinge in der Türkei zu decken. Zu den 15 Hilfsorganisationen, an die diese Gelder gehen, gehören der dänische Flüchtlingsrat (Danish Refugee Council), die Internationale Organisation für Migration (IOM), International Medical Corps UK und die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFCR), die mit den türkischen Partnerorganisationen eng zusammenarbeiten. Die Projekte berücksichtigen alle wesentlichen humanitären Belange: Nahrungsmittelhilfe, Ausgabe von Geld und Gutscheinen, spezielle Vorkehrungen für den Winter, Zugang zu Gesundheitsdiensten, Bildung für Flüchtlingskinder, Schutz, Informationsmanagement, gezielte Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Unterstützung im Bereich psychische Gesundheit und psychosoziale Betreuung.

    Im Juni 2016 veröffentlichte die Kommission den Humanitären Durchführungsplan für die Türkei 32 , für den insgesamt 505,65 Mio. EUR zur Verfügung stehen.

    Im Juli 2016 wurden 74 Mio. EUR aus dem Humanitären Durchführungsplan für Projekte in den Bereichen primäre Gesundheitsversorgung, nicht formale Bildung, Vorbereitung auf den bevorstehenden Winter und Schutz vertraglich gebunden.

    Am 26. September 2016 leitete die Kommission zusammen mit den türkischen Behörden und den durchführenden Partnerorganisationen im Rahmen der humanitären Komponente der Fazilität das Vorzeigeprojekt „Soziales Sicherheitsnetz für Notsituationen“ (Emergency Social Safety Net – ESSN) ein. Es ist mit einer anfänglichen Mittelausstattung von 348 Mio. EUR 33 das größte humanitäre Hilfsprogramm der EU, das es je gab, und wird die bedürftigsten Flüchtlinge mit monatlichen Geldtransfers auf eine elektronische Debitkarte unterstützen, um einen Beitrag zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse zu leisten. Jeden Monat werden die Karten elektronisch mit einem Geldbetrag aufgeladen, der es den Betroffenen ermöglicht, ohne Bevormundung ihre dringendsten Bedürfnisse zu decken. Diese elektronischen Geldtransfers sind nicht nur eine sehr effiziente Art und Weise der Bereitstellung humanitärer Hilfe, sondern sie stimulieren auch die Wirtschaft vor Ort.

    Soziales Sicherheitsnetz für Notsituationen (Emergency Social Safety Net – ESSN)

    Die Registrierung der Begünstigten begann am 28. November und die ersten Auszahlungen liefen Ende Dezember 2016 an. Bis Ende Februar 2017 erhielten bereits mehr als 250 000 Flüchtlinge Unterstützung aus dem ESSN-Programm. Im Laufe des Jahres 2017 sollen nach und nach eine Million der bedürftigsten Flüchtlinge durch das ESSN abgesichert werden.

    Im Dezember 2016 wurde ein Vertrag über 5 Mio. EUR mit Mercy Corps zur Verbesserung des Schutzes unterzeichnet. Das Projekt zielt darauf ab, für 50 000 Flüchtlinge durch Stärkung ihrer Kapazitäten (Verbesserung der Fähigkeit zum Eigenschutz) ein schützendes Umfeld zu schaffen und gemeinschaftliche Sicherheitsnetze aufzubauen, die den Zugang zu Diensten in Bereichen wie Gesundheit, Dokumente, Einkommensbeihilfen (z. B. über das ESSN), Rechtsberatung, Bildung, Übersetzung und Beförderungsmöglichkeiten erleichtern.

    Kürzlich wurde mit UNICEF ein Vertrag über 34 Mio. EUR unterzeichnet, der an bestimmte Bedingungen geknüpfte Geldzuweisungen für Bildungsleistungen (Conditional Cash Transfer for Education – CCTE) vorsieht. Dieses Projekt soll mit dem ESSN verbunden werden und dazu beitragen, dass die bedürftigsten Kinder verstärkt eingeschult werden und die Schule regelmäßig besuchen.

    Bis zum 1. April 2017 werden von den verbleibenden Mitteln des Humanitären Durchführungsplans 41,65 Mio. EUR für Projekte mit den Schwerpunkten Schutz und Gesundheit vertraglich gebunden werden.

    Im Frühjahr wird die Kommission den Humanitären Durchführungsplan 2017 für die Türkei veröffentlichen. Mit den ersten Verträgen und Zahlungen im Rahmen des Humanitären Durchführungsplans 2017 ist im zweiten Quartal 2017 zu rechnen. Dabei geht es um die Fortsetzung der humanitären Strategie in den Bereichen Schutz, Gesundheit und Bildung und um eine zweite Tranche für das ESSN, auf das auch künftig der Großteil der verfügbaren Mittel entfallen wird.

    4.2 Nicht humanitäre Hilfe

    Die 1,6 Mrd. EUR, die im Rahmen der Fazilität für nicht humanitäre Hilfe zur Verfügung stehen, wurden fast vollständig zugewiesen. Davon wurden bislang 944 Mio. EUR vertraglich gebunden und 339 Mio. EUR ausgezahlt 34 . Die Aufschlüsselung der Mittelzuweisungen nach Schwerpunktbereichen stellt sich wie folgt dar:

    Nach Artikel 2 Absatz 1 der für IPA II geltenden gemeinsamen Durchführungsverordnung 35 kann die Kommission in hinreichend begründeten Fällen Sondermaßnahmen beschließen. Sondermaßnahmen werden nach befürwortender Stellungnahme des IPA-II-Ausschusses angenommen und dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten mitgeteilt.

    Bisher wurden im Rahmen der Fazilität drei Sondermaßnahmen beschlossen:

    Sondermaßnahme in Höhe von 55 Mio. EUR für einen Beitrag zum Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise (EUTF) (März 2016) 36 ;

    Sondermaßnahme in Höhe von 60 Mio. EUR für in die Türkei rückgeführte Migranten (April 2016) 37 ;

    Sondermaßnahme in Höhe von 1,415 Mrd. EUR für Bildung, Gesundheit, kommunale Infrastruktur und sozioökonomische Unterstützung (Juli 2016) 38 .

    Nach Artikel 4 Absatz 1 der gemeinsamen Durchführungsverordnung kann finanzielle Hilfe in folgender Form geleistet werden: a) Zuschüsse, b) Dienstleistungs-, Liefer- oder Bauaufträge, c) allgemeine oder sektorbezogene Budgethilfe 39 , d) Beiträge zu Treuhandfonds und Finanzierungsinstrumenten. Was die IPA-II-Mittel der Fazilität angeht, so sieht Artikel 4 Absatz 7 auch die Möglichkeit der indirekten Mittelverwaltung vor, indem die Kommission beispielsweise internationale Organisationen, Einrichtungen der Mitgliedstaaten oder internationale Finanzinstitutionen mit der Durchführung betraut.

    Die IPA-II-Mittel der Fazilität werden im Einklang mit den Finanzvorschriften für Maßnahmen im Außenbereich in Teil 2 Titel IV der Haushaltsordnung und den dazugehörigen Anwendungsbestimmungen verwaltet. Finanziert werden kann die Erstattung tatsächlich angefallener und nachprüfbarer Kosten im Zusammenhang mit vorab übertragenen genau definierten Aufgaben. Dies gilt auch für Dritte, etwa für internationale Finanzinstitutionen. Die Kosten für die Inanspruchnahme von Vermittlern – soweit diese erforderlich war – wurden auf ein absolutes Minimum beschränkt. Die Programme und Initiativen, die aus Mitteln der Fazilität finanziert werden und zu zufriedenstellenden Ergebnisse führen, könnten im Einklang mit den Finanzvorschriften der EU und den Vorgaben des jeweiligen Basisrechtsakts sowie unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des zuständigen Komitologie-Ausschusses aufgestockt und ausgebaut werden.

    Für die Durchführung spezifischer Maßnahmen werden Zuschüsse gewährt. Die Zahlungen im Zusammenhang mit Zuschüssen erfolgen auf der Grundlage der gemeldeten angefallenen Kosten nach Maßgabe der allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Zuschussvertrags. Diese Kosten werden von externen Prüfern kontrolliert, bevor weitere Vorauszahlungen bzw. die Abschlusszahlung getätigt werden. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt oder Kosten für nicht förderfähig erklärt, kann die Kommission Mittel wieder einziehen oder Sanktionen verhängen.

    Die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den internationalen Finanzinstitutionen erfolgt im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung (Artikel 60 und 61 der Haushaltsordnung), indem die Kommission die betreffende Finanzinstitution mit Haushaltsvollzugsaufgaben betraut. Die Kommission kann Zuständigkeiten für den Haushaltsvollzug internationalen Finanzinstitutionen übertragen, die eine sogenannte Säulenbewertung erfolgreich durchlaufen haben. Anhand dieser Bewertung soll festgestellt werden, ob die Systeme der internationalen Finanzinstitutionen den Anforderungen der EU-Haushaltsordnung entsprechen. In nur einem Fall erfolgt die Zusammenarbeit im Wege der direkten Verwaltung (Direktzuschuss): Hier ist die betreffende internationale Finanzinstitution selbst für die Mittelausführung im Rahmen der Fazilität zuständig 40 .

    Die erste Sondermaßnahme im Rahmen der Fazilität wurde im März 2016 angenommen und trug 55 Mio. EUR zum EUTF bei. Die Verträge für die ersten aus der Fazilität finanzierten Projekte wurden am 4. März 2016 unterzeichnet. 41 Im Bereich der nicht humanitären Hilfe wird ein Bildungsprojekt im Wert von 37 Mio. EUR von UNICEF durchgeführt. Die mit diesem Projekt bislang erzielten Ergebnisse sind dem Kasten zu entnehmen. 42  

    Beispiele für Ergebnisse, die mit UNICEF erzielt wurden

    60 000 Kindern steht Lehrmaterial zur Verfügung.

    7 950 syrische Lehrer und sonstiges Bildungspersonal erhalten Anreize.

    2 081 syrische Lehrer und sonstiges Bildungspersonal wurden geschult.

    10 392 Kinder nehmen an Programmen zur psychosozialen Unterstützung und zur Förderung des sozialen Zusammenhalts teil.

    44 337 Kinder haben an Informationstreffen mit anderen Kindern und an Treffen mit Jugendbetreuern teilgenommen.

    Jugendzentren wurden eingerichtet.

    9 Nichtregierungsorganisationen wurden in die Lage versetzt, Maßnahmen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und zur Friedenskonsolidierung durchzuführen.

    9 888 junge Menschen haben an Sensibilisierungsmaßnahmen teilgenommen.

    Kinderschutzeinheiten wurden eingerichtet.

    Aus der Fazilität wird eine Reihe von „Bottom-up“-Maßnahmen zur Unterstützung von Flüchtlingen in der Türkei gefördert. Bisher wurden Verträge für fünf EUTF-Projekte im Gesamtwert von 64,4 Mio. EUR geschlossen, die vor allem die Bereiche sozioökonomische Entwicklung, Bildung und Hochschulbildung betreffen. Ein weiteres Paket von EUTF-Projekten befindet sich in Vorbereitung.

    Im April 2016 wurden 60 Mio. EUR im Rahmen einer zweiten Sondermaßnahme bereitgestellt. Sie dient der Deckung der Kosten der Aufnahme und Betreuung von Migranten, die aufgrund der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 aus Griechenland in die Türkei rückgeführt wurden. Zur Umsetzung der Sondermaßnahme erhält die türkische Generaldirektion für Migrationssteuerung einen Direktzuschuss. Für die Förderfähigkeit der Ausgaben sind die seit dem 4. April 2016 tatsächlich entstandenen und beglichenen Kosten ausschlaggebend.

    Ein Vertrag über 20 Mio. EUR im Rahmen des IcSP wurde im August mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) unterzeichnet. Er dient der Verbesserung der Such- und Rettungskapazitäten der türkischen Küstenwache.

    Im Anschluss an die zweite Sitzung des Lenkungsausschusses der Fazilität und nach Genehmigung durch den IPA-Verwaltungsausschuss nahm die Kommission am 28. Juli 2016 die dritte Sondermaßnahme für Bildung, Gesundheit, kommunale Infrastruktur und sozioökonomische Unterstützung mit einer Mittelausstattung von 1,4 Mrd. EUR an.

    Im Rahmen der dritten Sondermaßnahme wurden im September zwei Verträge über Direktzuschüsse mit einer Laufzeit von zwei Jahren unterzeichnet. Der erste Vertrag – über 300 Mio. EUR – mit dem türkischen Ministerium für nationale Bildung sieht Zugang zur formalen Bildung für 500 000 syrische Kinder vor, einschließlich der Bereitstellung von Lehrbüchern, Schulmaterial und Schuluniformen. Von diesen Schülern sollen 360 000 Türkisch-Unterricht und 40 000 Arabisch-Unterricht erhalten, 10 000 Aufholkurse und 20 000 zusätzliche Stützkurse besuchen und 40 000 in den Genuss von Schultransport kommen.

    Ausbildung dank des Direktzuschusses für Bildung

    Seit Oktober 2016 wurden 5 200 Türkischlehrer eingestellt und ausgebildet. 1 800 Schulleiter erhielten Schulungen zur Integration von syrischen Schülern in das Schulsystem.

    Der zweite Vertrag – ebenfalls in Höhe von 300 Mio. EUR – wurde mit dem Gesundheitsministerium geschlossen und soll durch die Errichtung und den Betrieb von Gesundheitseinrichtungen rund zwei Millionen Flüchtlingen Zugang zur medizinischen Grundversorgung und bis zu einer Million Flüchtlingen in der Türkei Zugang zu rehabilitativer psychologischer Betreuung bieten. Außerdem sind Maßnahmen für Familienplanung, Schutz vor übertragbaren Krankheiten, Einstellung und Schulung von medizinischem Personal sowie Sensibilisierungsmaßnahmen vorgesehen.

    Zusätzlich zu diesen Zuschüssen wurden im Dezember 2016 zwei Verträge mit der KfW und der Weltbank in Höhe von insgesamt 200 Mio. EUR unterzeichnet. Diese Verträge sehen den Bau und die Ausstattung 70 neuer Schulen in Provinzen mit einem hohen Anteil syrischer Flüchtlinge vor. Diese Maßnahme soll 50 000 syrischen Kindern zugutekommen. Zudem dürfte sie die Umsetzungs- und Verwaltungskapazitäten des Ministeriums für nationale Bildung stärken 43 .

    Für weitere Maßnahmen im Rahmen der Fazilität in den Bereichen sozioökonomische Unterstützung, kommunale und Gesundheitsinfrastruktur dürften die Verträge im ersten Halbjahr 2017 unterzeichnet werden. An der Umsetzung bestimmter Verträge sollen auch internationale Finanzinstitutionen beteiligt werden.

    Die im Juli 2016 beschlossene dritte Sondermaßnahme umfasst auch eine Projektvorbereitungsfazilität, die mit maximal 25 Mio. EUR ausgestattet ist. Mithilfe der Projektvorbereitungsfazilität sollen weitere Investitionsprojekte in prioritären Bereichen (Gesundheit, Bildung und kommunale Infrastruktur) in als Zielgebiete ausgewählten Provinzen der Türkei ermittelt und ausgearbeitet werden. Die Kommission prüft gegenwärtig die der Projektvorbereitungsfazilität vorgelegten Anträge. Im Anschluss daran wird sie in Absprache mit den türkischen Behörden gemeinsam mit den beteiligten internationalen Finanzinstitutionen die nötigen Folgemaßnahmen gewährleisten. Eine Unterzeichnung der Verträge bis zum Frühjahr 2017 wird angestrebt. Aus ausgewählten Maßnahmen sollte eine solide Pipeline von Investitionsprojekten gebildet werden, die bis Anfang 2018 so weit sein sollten, dass die Auftragsvergabe und Durchführung eingeleitet werden können.

    5. Monitoring, Evaluierung und Rechnungsprüfung

    5.1. Monitoring und Evaluierung

    Die Fazilität, bei der es sich um einen Koordinierungsmechanismus handelt, sieht die Finanzierung einer Vielzahl von Maßnahmen in verschiedenen Schwerpunktbereichen vor, die mithilfe verschiedener EU-Instrumente und mit Unterstützung einer Reihe von Partnern durchgeführt werden. Diese Grundkonzeption der Fazilität war ausschlaggebend für die Gestaltung von Monitoring und Evaluierung im Rahmen der Fazilität. So wird ein Rahmen benötigt, mit dessen Hilfe die Ergebnisse der aus der Fazilität finanzierten Maßnahmen unabhängig vom eingesetzten Instrument gemessen werden können. Der Ergebnisrahmen der Fazilität dient der Verwaltung und Rechenschaftslegung und soll die Berichterstattung über die Fortschritte sowohl auf der Ebene der Fazilität als auch auf der Ebene der einzelnen Schwerpunktbereiche ermöglichen. Anhand dieses Rahmens lassen sich die erzielten Leistungen mit den angestrebten Ergebnissen abgleichen, bei Bedarf Anpassungen des Programms vornehmen und maßgeschneiderte Antworten auf Informationsanfragen geben.

    Der Entwurf der Ergebnisrahmens wurde vom Lenkungsausschuss am 12. Januar 2017 erörtert. Der Ergebnisrahmen wird voraussichtlich im März 2017 fertiggestellt. Der Rahmen ist ein dynamisches Dokument, das eine kontinuierliche Überprüfung sowohl der Relevanz als auch der Wirkung der aus der Fazilität finanzierten Maßnahmen ermöglichen soll.

    Für den Einsatz des Monitoringsystems soll eine Online-Monitoring-Plattform eingerichtet werden. Dies dürfte die Datengenerierung, aggregation und analyse erleichtern und die regelmäßige Darstellung der Fortschritte der laufenden Maßnahmen ermöglichen. Auf diese Weise können aus verschiedenen Blickwinkeln heraus Übersichten mit den wichtigsten aktuellen Zahlen und Analysen der Leistungen vor dem Hintergrund der angestrebten Ziele erstellt werden. Die Monitoringdaten sollten nach Geschlecht, Alter und Behinderung aufgeschlüsselt werden, soweit dies möglich und sinnvoll ist. Als Informationsportal soll die Plattform den an der Fazilität beteiligten Akteuren als zentrale Informationsquelle dienen.

    Geplant ist, die Integration der verschiedenen Komponenten des Monitoringmechanismus durch technische Hilfe zu unterstützen, sodass ein umfassendes Monitoring- und Evaluierungssystem für die gesamte Fazilität entsteht. Dies beinhaltet eine Vielzahl von Aufgaben wie die technische Kodierung und den Betrieb der Online-Monitoring-Plattform, die Entwicklung von Leitlinien für das Monitoringinstrument, die Ermöglichung des Monitorings durch Dritte bei Maßnahmen, die aus dem IPA und dem IcSP finanziert werden, und die Auftragsvergabe für die Evaluierung. Das System dürfte bis zur zweiten Jahreshälfte 2017 voll einsatzfähig sein. In der Zwischenzeit sind diverse Übergangsmaßnahmen vorgesehen.

    5.2 Rechnungsprüfung

    Ein Teil der Mittel der Fazilität ist dafür bestimmt, die im Rahmen der Fazilität unterzeichneten Verträge einer wirksamen Rechnungsprüfung und bei Bedarf einer Überprüfung der Ausgaben zu unterziehen. Außerdem wird die Fazilität Prüfungen und Kontrollen durch den internen Auditdienst der Kommission sowie durch den Europäischen Rechnungshof nach den regulären Verfahren unterzogen. Des Weiteren nehmen das Europäische Parlament und der Rat im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union die Finanzaufsicht über die Fazilität wahr.

    6. Kommunikation und Sichtbarkeit

    Von Anfang an wurde den Maßnahmen zur Förderung der Sichtbarkeit und Kommunikation im Zusammenhang mit der Fazilität hohe Priorität eingeräumt, um die nachdrückliche Unterstützung der EU für Flüchtlinge in der Türkei publik zu machen. Im September 2016 wurde eine interaktive Karte auf der eigens eingerichteten Website 44 geschaffen, die die Visualisierung der Inanspruchnahme der Fazilität in der Türkei ermöglicht. Auf der Karte lassen sich laufende Projekte der Fazilität mitsamt Einzelheiten zu den angestrebten Ergebnissen anzeigen. Die interaktive Karte wird von der Kommission verwaltet und hat in den sozialen Medien, darunter Twitter und Facebook, bereits erhebliche Beachtung gefunden.

    Als Teil der Kommunikation über die Fazilität in den sozialen Medien wurden Infocards mit einer visuellen Darstellung der Fazilität und Beispielen für aus der Fazilität finanzierte Projekte erstellt. Mit den Infocards wird über die Fazilität in einer Weise berichtet, die der EU-Unterstützung für die Flüchtlinge in der Türkei ein menschliches Gesicht verleiht. Die Infocards wurden auf allen von der EU genutzten Kanälen in den sozialen Medien veröffentlicht, unter anderem auf Twitter und Facebook. Sie wurden sehr oft aufgerufen und geteilt und haben zahlreiche Gefällt-mir-Klicks erhalten.

    Zu den Veranstaltungen, mit denen die vor Ort erzielten Erfolge der Fazilität publik gemacht werden, gehörte die große Medienveranstaltung in Ankara im September 2016 anlässlich der Einrichtung des Sozialen Sicherheitsnetzes für Notsituationen (ESSN). Über die Veranstaltung wurde in den Medien in der EU, der Türkei und international weithin berichtet. In diesem Zusammenhang wurden auch ein neues Video und eine Infografik über das ESSN veröffentlicht.

    Die EU-Delegation in der Türkei hat über das Netz der EU-Informationszentren Informationsmaterial in Umlauf gebracht und hochrangige Besuche bei Projekten, die aus der Fazilität finanziert werden, organisiert. Darüber hinaus hat sie Veranstaltungen für Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinschaften am Weltflüchtlingstag und eine Fotokampagne in den sozialen Medien organisiert. Mit diesen Maßnahmen wurden rund 12 Millionen Menschen in der Türkei erreicht. Im November 2016 wurden zwei Videos in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialnetzwerk erstellt, um der Öffentlichkeit Projekte in den Bereichen Gesundheit und Bildung (u. a. für den Schutz von Kindern und die primäre Gesundheitsversorgung) vorzustellen, die Flüchtlingen, Migranten und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei zugutekommen.

    Eine Kommunikationsstrategie wurde ausgearbeitet, um für ein umfassendes und kohärentes Konzept für die Kommunikation der Kommission und anderer Akteure im Zusammenhang mit der Fazilität zu sorgen. Die Strategie sieht einen Gesamtrahmen für die mit der Fazilität verbundenen Kommunikations- und Informationsmaßnahmen vor und zielt darauf ab, die Sichtbarkeit der Fazilität zu erhöhen und öffentlichkeitswirksam darzustellen, dass die EU ihrer Verpflichtung zur Unterstützung der Türkei bei der Aufnahme der größten Flüchtlingspopulation der Welt nachkommt. Zu den Zielgruppen gehören Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften, Bürgerinnen und Bürger in der Türkei und der EU, die türkische Regierung, die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft. Die Kommunikationsmaßnahmen sollen die Ergebnisse, die bei der Umsetzung der Fazilität vor Ort erzielt werden, in zunehmendem Maße miteinbeziehen.

    7. Fazit und nächste Schritte

    Die Umsetzung der Fazilität kommt gut voran. Folgende weitere Schritte sind geplant:

    Rasche Auftragsvergabe für alle bereits programmierten Maßnahmen – einschließlich des Restbetrags aus dem Humanitären Durchführungsplan 2016 – und wirksame Umsetzung der Maßnahmen im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung.

    Durchführung der Projektvorbereitungsfazilität im Frühjahr 2017.

    Veröffentlichung des Humanitären Durchführungsplans 2017 und Abschluss der ersten Verträge im zweiten Quartal 2017.

    Einsatz des Monitoring- und Evaluierungssystems ab Sommer 2017.

    Einleitung der Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen der Fazilität.

    Regelmäßige Sitzungen des Lenkungsausschusses. Die nächste Sitzung ist für den 31. März 2017 geplant.

    (1)

    Beschluss C(2015) 9500 final der Kommission vom 24. November 2015 über die Koordinierung der Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten durch einen Koordinierungsmechanismus – die Flüchtlingsfazilität für die Türkei, geändert durch den Beschluss C(2016) 855 der Kommission vom 10. Februar 2016.

    (2)

      http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/international-summit/2015/11/29/  

    (3)

      http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5860_fr.htm  

    (4)

    Beschluss C(2016) 60/03 der Kommission vom 10. Februar 2016 über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und zur Änderung des Beschlusses C(2015) 9500 der Kommission vom 24. November 2015.

    (5)

    Mittel, die in den Jahren 2013-2015 aus den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten im Außenbeziehungsbereich (humanitäre Hilfe, Heranführungshilfe (IPA) und Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (IcSP)) bereitgestellt wurden; darunter fallen auch eine Reihe von Maßnahmen, die aus dem als Reaktion auf die Syrien-Krise eingerichteten Treuhandfonds der EU finanziert wurden.

    (6)

    Zusammen haben die EU und ihre Mitgliedstaaten seit 2011 mehr als 9,4 Mrd. EUR für die Region zur Verfügung gestellt, davon 3,9 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt.

    (7)

      http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18-eu-turkey-statement/

    (8)

    Quelle: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache.

    (9)

    Quelle: Internationale Organisation für Migration.

    (10)

    Quelle: Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen.

    (11)

    Beschluss C(2015) 9500 der Kommission vom 24.11.2015, Artikel 2 – Ziele der Fazilität.

    (12)

    Siehe Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses C(2015) 9500 der Kommission, geändert durch den Beschluss C(2016) 855 der Kommission.

    (13)

    Siehe Artikel 5 Absätze 1 und 2 des Beschlusses C(2015) 9500 der Kommission, geändert durch den Beschluss C(2016) 855 der Kommission.

    (14)

      http://avrupa.info.tr/fileadmin/Content/2016__April/160804_NA_report__FINAL_VERSION.pdf  

    (15)

    ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1.

    (16)

    Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 27).

    (17)

    Verordnung (EU) Nr. 233/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 44).

    (18)

    Verordnung (EU) Nr. 231/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für Heranführungshilfe (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 11).

    (19)

    Verordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 1).

    (20)

      https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/neighbourhood/countries/syria/madad_en

    (21)

    Die vollständigen Angaben zur Verteilung der Beiträge der Mitgliedstaaten sind unter folgender Adresse abrufbar:  http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/02/03-refugee-facility-for-turkey/  

    (22)

    Da es sich um externe zweckgebundene Einnahmen handelt, werden die Beiträge, die in einem bestimmten Jahr nicht genutzt werden, automatisch auf das folgende Haushaltsjahr übertragen, solange die Maßnahme, für die sie bestimmt sind, noch läuft.

    (23)

    Einschließlich freiwilliger Vorauszahlungen von drei Mitgliedstaaten.

    (24)

    am 26. Oktober 2016.

    (25)

    Artikel 2 Absatz 1 des geänderten Schreibens lautet nun wie folgt: „Die Kommission kann rechtliche Verpflichtungen nur bis zum 31. Dezember 2017 eingehen. Die Zahlungen zur Erfüllung dieser rechtlichen Verpflichtungen müssen bis zum 31. Dezember 2021 ausgeführt werden.“

    (26)

    COM(2016) 792 final, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, an den Europäischen Rat und an den Rat, Vierter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei, 8. Dezember 2016.

    (27)

    Diese Zahl umfasst die Beträge, für die die Kommission einen Finanzierungsbeschluss angenommen hat, für die jedoch noch keine Mittelbindung vorgenommen wurde. Bisher wurden insgesamt 1,58 Mrd. EUR gebunden.

    (28)

     Diese Zahl umfasst auch die Auszahlungen für Projekte, die aus dem Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise finanziert werden, aber dem EU-Haushalt noch nicht angelastet wurden.

    (29)

    Einzelheiten zu den aus der Fazilität finanzierten Projekten unter:

    https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/news_corner/migration_en

    (30)

    Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten,

    des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission (ABl. C 25 vom 30.1.2008).

    (31)

    Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe.

    (32)

    Abrufbar unter http://ec.europa.eu/echo/sites/echo-site/files/hip_turkey_2016.pdf  

    (33)

    Durchführung über das Welternährungsprogramm und seinen Durchführungspartner, den Türkischen Roten Halbmond, in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales und Familie und der türkischen Katastrophenschutzbehörde (AFAD), die dem Ministerpräsidenten direkt unterstellt ist und die Reaktion der Türkei auf die Flüchtlingskrise koordiniert.

    (34)

    Diese Zahl umfasst auch die Auszahlungen für Projekte, die aus dem Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise finanziert werden, aber dem EU-Haushalt noch nicht angelastet wurden.

    (35)

    Verordnung (EU) Nr. 236/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014.

    (36)

     C(2016) 1489 COMMISSION IMPLEMENTING DECISION of 7.3.2016 adopting a Special Measure on the contribution to the European Union Regional Trust Fund in response to the Syrian crisis, to be financed from the general budget of the European Union.

    (37)

     C(2016) 2435 COMMISSION IMPLEMENTING DECISION of 19.4.2016 adopting a Special Measure on migrants returned to Turkey, to be financed from the general budget of the European Union.

    (38)

     C(2016) 4999 COMMISSION IMPLEMENTING DECISION of 28.7.2016 adopting a Special Measure on education, health, municipal infrastructure and socio-economic support to refugees in Turkey, to be financed from the General Budget of the European Union for the years 2016 and 2017.

    (39)

    Budgethilfe ist im Rahmen der Fazilität jedoch nicht vorgesehen.

    (40)

    Die dritte Sondermaßnahme vom Juli 2016 sieht einen Direktzuschuss für die Internationale Finanz-Corporation (IFC) in Höhe von 5 Mio. EUR vor.

    (41)

      http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-584_de.htm  

    (42)

    EUTF/UNICEF-Projekt „Generation Found“ (SC150526). Über die Ergebnisse (siehe Kasten) wird auf der Grundlage der Projektplanungsübersicht des UNICEF-Projekts Bericht erstattet (Berichterstattung auf Maßnahmenebene). Hingegen wird die Ergebnisberichterstattung auf der Ebene der Fazilität anhand des vereinbarten Ergebnisrahmens der Fazilität erfolgen, der nur die repräsentativen Indikatoren verschiedener aus der Fazilität finanzierter Maßnahmen erfasst.

    (43)

    Die Verträge ergänzen ein ähnliches Projekt mit der KfW im Rahmen des EUTF in Höhe von 70 Mio. EUR, das nicht aus der Fazilität finanziert wird.

    (44)

      https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/news_corner/migration_en  

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