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Document 52017AE6223

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020“ (COM(2017) 698 final — 2017/312 (NLE))

EESC 2017/06223

ABl. C 237 vom 6.7.2018, pp. 38–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.7.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 237/38


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020“

(COM(2017) 698 final — 2017/312 (NLE))

(2018/C 237/06)

Berichterstatter:

Jacques LEMERCIER

Befassung

Kommission, 18.1.2018

Rat, 10.1.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 106a Euratom-Vertrag und Artikel 304 AEUV

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

Annahme in der Fachgruppe

9.3.2018

Verabschiedung auf der Plenartagung

14.3.2018

Plenartagung Nr.

533

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

178/0/7

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Das Euratom-Programm 2019-2020 führt die Forschungstätigkeiten des Programms 2014-2018 fort und steht in völligem Einklang mit diesem. Der Kommissionsvorschlag enthält nur sehr wenige Änderungen. Diese betreffen hauptsächlich den Haushaltsplan und sollen die Kontinuität des Programms sicherstellen.

1.2.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) nimmt diese Änderungen unter Berücksichtigung seiner früheren Stellungnahmen zu diesem Thema (1) zur Kenntnis.

1.3.

Das vorrangige Ziel der von Euratom unterstützten Forschung im Bereich der Kernspaltung ist die Verbesserung der Sicherheit der Nukleartechnologien. Nach Auffassung des EWSA muss den Aspekten der nuklearen Sicherheit größtmögliche Aufmerksamkeit zuteilwerden. Verringerung und Lagerung langlebiger radioaktiver Abfälle, Kontrolle spaltbaren Materials sowie Strahlenschutz müssen ebenfalls zu den Prioritäten zählen. Diese Forschungsschwerpunkte sollten im Rahmen des Europäischen Kernenergieforums (ENEF) geteilt werden, in dem die Zivilgesellschaft — unter anderem der EWSA — vertreten ist.

1.4.

Der EWSA wiederholt und bestätigt die in seinen früheren Stellungnahmen hierzu getroffene Hauptaussage, nämlich „dass der Wissensstand über nukleare Techniken, deren Nutzung und deren Folgen erhalten und ausgebaut werden muss. Das Euratom FuE-Rahmenprogramm erbringt hierfür aufgrund seiner koordinierenden Funktion, der Bündelung von Ressourcen und der Integration gemeinsamer Anstrengungen einen signifikanten europäischen Mehrwert.“ (2)

1.5.

Der EWSA bekräftigt seine Forderung, dass die Kommission weiterhin dafür eintritt, nichtfossile, erneuerbare Energieträger zu entwickeln, und den Anteil der Kernenergie im Energiemix der Mitgliedstaaten neu gewichtet.

1.6.

Nach zahlreichen Störfällen in europäischen Kernkraftwerken liegt es nunmehr auf der Hand, dass die Vergabe von Unteraufträgen ein Unsicherheitsfaktor bei der Wartung solcher Kraftwerke ist. Nach Ansicht des EWSA sollte die Unterauftragsvergabe beschränkt sein und genau kontrolliert werden.

1.7.

Der EWSA fordert, diesen Fragen im Zusammenhang mit dem Brexit und der Aufgabe des Euratom-Vertrags durch das Vereinigte Königreich besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

2.   Wesentlicher Inhalt des Kommissionsvorschlags

2.1.

Mit dem Kommissionsvorschlag soll eine neue Verordnung erlassen werden, mit der alle Forschungstätigkeiten im Rahmen der Verordnung (Euratom) Nr. 1314/2013 des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 verlängert werden.

2.2.

Das für 2019-2020 vorgeschlagene Euratom-Programm soll das Programm Horizont 2020 ergänzen. Im Euratom-Programm werden der Haushalt für die direkten und indirekten Maßnahmen, die Ziele für Forschung und Entwicklung (FuE) und die FuE-Förderinstrumente festgelegt.

2.3.

Im Einklang mit Artikel 7 Euratom-Vertrag ist das derzeitige Euratom-Programm (2014-2018) auf fünf Jahre begrenzt. Mit dem Vorschlag soll die nahtlose Fortführung des Programms in den Jahren 2019-2020 sichergestellt werden. So würde eine größere Übereinstimmung mit dem Zeitrahmen von Horizont 2020 gewährleistet. Dies ist umso wichtiger, da die Euratom-Programme und Horizont 2020 sich gegenseitig verstärkende Ziele verfolgen.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Der EWSA nimmt die Schlussfolgerungen der Kommission zur Zwischenbewertung des Euratom-Programms 2014-2018 zur Kenntnis und insbesondere die Tatsache, dass „die Analysen der Kommission […] kein abschließendes Ergebnis [erbrachten], das den Schluss zuließe, dass Strategie und Format des Programms 2014-2018 in Frage gestellt oder die Änderung des Anwendungsbereichs, der Tätigkeiten oder der Art der Durchführung des Programms in den Jahren 2019-2020 vorgeschlagen werden sollten“.

3.2.

Der EWSA weist zudem darauf hin, dass die von der Kommission zwischen Oktober 2016 und Januar 2017 durchgeführte öffentliche Konsultation zur Vorbereitung der Zwischenbewertung des Euratom-Programms 2014-2018 und des Vorschlags des Euratom-Programms 2019-2020 insgesamt eine positive Bewertung ergab: So stimmten 80 % der Teilnehmer der Aussage zu (bzw. stimmten ihr nachdrücklich zu), dass das Programm relevant ist. Die Teilnehmer begrüßten vor allem die in den folgenden Bereichen erzielten Ergebnisse: Aus- und Weiterbildung, Forschung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, Sicherheit bestehender Reaktoren und Fusionsforschung. Hingegen scheint das Programm keine Hebelwirkung auf private Investitionen auszuüben.

3.3.

Schließlich verpflichtet sich die Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass die Empfehlungen der verschiedenen Interessenträger bei der Ausarbeitung des Euratom-Arbeitsprogramms 2019-2020 bzw. im Rahmen ihrer routinemäßigen Überwachung und Verwaltung des Euratom-Programms berücksichtigt und dass die Empfehlungen zu den längerfristigen Aspekten in die Ex-ante-Folgenabschätzung für das nächste Euratom-Programm des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (nach 2020) einbezogen werden.

3.4.

Der EWSA nimmt die obigen Ausführungen zur Kenntnis und unterstützt unter Berücksichtigung seiner früheren Stellungnahmen zu diesem Thema den Kommissionsvorschlag.

3.5.

In Anlehnung an seine früheren Stellungnahmen betont der EWSA, dass das vorrangige Ziel der von Euratom unterstützten Forschung im Bereich der Kernspaltung die Verbesserung der Sicherheit der Nukleartechnologien ist. Nach Auffassung des EWSA muss den Aspekten der nuklearen Sicherheit größtmögliche Aufmerksamkeit zuteilwerden. Verringerung und Lagerung langlebiger radioaktiver Abfälle, Kontrolle spaltbaren Materials sowie Strahlenschutz müssen ebenfalls zu den Prioritäten zählen.

3.6.

Der EWSA unterstreicht einmal mehr, „dass der Wissensstand über nukleare Techniken, deren Nutzung und deren Folgen erhalten und ausgebaut werden muss. Das Euratom FuE-Rahmenprogramm erbringt hierfür aufgrund seiner koordinierenden Funktion, der Bündelung von Ressourcen und der Integration gemeinsamer Anstrengungen einen signifikanten europäischen Mehrwert“ (3).

Brüssel, den 14. März 2018

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  ABl. C 34 vom 2.2.2017, S. 66, ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 111, und ABl. C 318 vom 29.10.2011, S. 127.

(2)  ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 111, und ABl. C 318 vom 29.10.2011, S. 127.

(3)  ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 111, und ABl. C 318 vom 29.10.2011, S. 127.


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