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Document 52016TA1201(34)
Report on the annual accounts of the Euratom Supply Agency for the financial year 2015, together with the Agency’s reply
Bericht über die Jahresrechnung 2015 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur
Bericht über die Jahresrechnung 2015 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur
ABl. C 449 vom 1.12.2016, p. 184–187
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
1.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 449/184 |
BERICHT
über die Jahresrechnung 2015 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur
(2016/C 449/34)
EINLEITUNG
1. |
Die Euratom-Versorgungsagentur (nachstehend „Die Agentur“) mit Sitz in Luxemburg wurde im Jahr 1958 errichtet (1). Der Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates (2) ersetzte die zuvor geltende Satzung der Agentur. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die regelmäßige Versorgung der EU-Benutzer mit Kernmaterialien, insbesondere Kernbrennstoffen, nach dem Grundsatz des gleichen Zugangs zu den Versorgungsquellen durch eine gemeinsame Versorgungspolitik sicherzustellen. |
2. |
Von 2008 bis einschließlich 2011 wurde der Agentur kein eigenes Budget zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten zugewiesen. Die Kommission übernahm sämtliche Kosten, die der Agentur bei der Umsetzung ihrer Tätigkeiten entstanden. Von 2012 an wurde der Agentur von der Kommission ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt. Allerdings deckt dieses nur einen kleinen Teil ihrer Ausgaben ab. |
3. |
Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (3). Tabelle Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur
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AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
4. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge
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12. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
13. |
Mit 41 482 Euro bzw. 50,5 % (2014: 8 970 Euro bzw. 14,9 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II hoch. Sie betreffen hauptsächlich den Kauf von IT-Hardware (Server und Laptops), die im Dezember 2015 bestellt wurden, und IT-Beratungsleistungen, die über das Kalenderjahr hinaus erbracht werden. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 13. September 2016 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. 27 vom 6.12.1958, S. 534/58.
(2) ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.
(3) Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website http://ec.europa.eu/euratom/index.html verfügbar.
(1) Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.
Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(5) Die Berichte über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(6) Artikel 39 und 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).
(7) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(8) Artikel 107 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.
ANTWORT DER AGENTUR
13. |
Die Mittelbindungen wurden im 4. Quartal 2015 ausgeführt, da sich die Entscheidung über die Möglichkeit zur Nutzung von DIGIT-Rahmenverträgen sowie die Gestaltung der Lösung und das Verhandlungsverfahren verzögert hatten. Die Lieferungen und Zahlungen erstreckten sich daher über das Jahr 2015 hinaus. Die Agentur wird den Grundsatz der Jährlichkeit künftig so weit wie möglich einhalten. |