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Document 52016TA1201(34)

Bericht über die Jahresrechnung 2015 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur

ABl. C 449 vom 1.12.2016, p. 184–187 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 449/184


BERICHT

über die Jahresrechnung 2015 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2016/C 449/34)

EINLEITUNG

1.

Die Euratom-Versorgungsagentur (nachstehend „Die Agentur“) mit Sitz in Luxemburg wurde im Jahr 1958 errichtet (1). Der Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates (2) ersetzte die zuvor geltende Satzung der Agentur. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die regelmäßige Versorgung der EU-Benutzer mit Kernmaterialien, insbesondere Kernbrennstoffen, nach dem Grundsatz des gleichen Zugangs zu den Versorgungsquellen durch eine gemeinsame Versorgungspolitik sicherzustellen.

2.

Von 2008 bis einschließlich 2011 wurde der Agentur kein eigenes Budget zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten zugewiesen. Die Kommission übernahm sämtliche Kosten, die der Agentur bei der Umsetzung ihrer Tätigkeiten entstanden. Von 2012 an wurde der Agentur von der Kommission ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt. Allerdings deckt dieses nur einen kleinen Teil ihrer Ausgaben ab.

3.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (3).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2014

2015

Haushalt (Millionen Euro)

0,1

0,1

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (1)

18

17

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

4.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

5.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2015 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

6.

Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (6):

a)

Die Verantwortung des Managements für die Jahresrechnung der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (7) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Generaldirektor genehmigt die Jahresrechnung der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur sie auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zur Jahresrechnung abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass die Jahresrechnung in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

7.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

9.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Beurteilung des Hofes stellt die Jahresrechnung der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2015 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Beurteilung des Hofes sind die der Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2015 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

13.

Mit 41 482 Euro bzw. 50,5 % (2014: 8 970 Euro bzw. 14,9 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II hoch. Sie betreffen hauptsächlich den Kauf von IT-Hardware (Server und Laptops), die im Dezember 2015 bestellt wurden, und IT-Beratungsleistungen, die über das Kalenderjahr hinaus erbracht werden.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 13. September 2016 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. 27 vom 6.12.1958, S. 534/58.

(2)  ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.

(3)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website http://ec.europa.eu/euratom/index.html verfügbar.

(1)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 39 und 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

(7)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(8)  Artikel 107 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.


ANTWORT DER AGENTUR

13.

Die Mittelbindungen wurden im 4. Quartal 2015 ausgeführt, da sich die Entscheidung über die Möglichkeit zur Nutzung von DIGIT-Rahmenverträgen sowie die Gestaltung der Lösung und das Verhandlungsverfahren verzögert hatten. Die Lieferungen und Zahlungen erstreckten sich daher über das Jahr 2015 hinaus.

Die Agentur wird den Grundsatz der Jährlichkeit künftig so weit wie möglich einhalten.


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