This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52016TA1201(33)
Report on the annual accounts of the European Agency for Safety and Health at Work for the financial year 2015, together with the Agency’s reply
Bericht über die Jahresrechnung 2015 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zusammen mit der Antwort der Agentur
Bericht über die Jahresrechnung 2015 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zusammen mit der Antwort der Agentur
ABl. C 449 vom 1.12.2016, p. 179–183
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
1.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 449/179 |
BERICHT
über die Jahresrechnung 2015 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zusammen mit der Antwort der Agentur
(2016/C 449/33)
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (nachstehend „die Agentur“, auch „EU-OSHA“) mit Sitz in Bilbao wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (1) errichtet. Zu den Aufgaben der Agentur gehören die Sammlung und Verbreitung von Informationen über die nationalen und EU-Prioritäten im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, die Unterstützung von an Politikgestaltung und -umsetzung beteiligten nationalen und EU-Einrichtungen und die Information über Präventivmaßnahmen. |
2. |
Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2). Tabelle Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur
|
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge
|
11. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
12. |
Mit 364 740 Euro bzw. 26 % (2014: 443 412 Euro bzw. 34 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) weiterhin hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich Dienstleistungen, für die ein Vertrag über zwei Kalenderjahre abgeschlossen wurde, sowie IT-Dienstleistungen, die Ende 2015 noch nicht vollständig erbracht oder noch nicht in Rechnung gestellt worden waren. |
13. |
Mit 3 383 052 Euro bzw. 41 % (2014: 4 277 160 Euro bzw. 42 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) weiterhin hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich groß angelegte Forschungsprojekte mit einer Dauer von über einem Jahr sowie eine im Januar 2016 abgehaltene Sitzung des Verwaltungsrats, die im letzten Quartal 2015 organisiert werden musste. |
WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN
14. |
Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 13. September 2016 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Diese Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).
(2) Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.osha.europa.eu verfügbar.
(1) Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.
Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Berichte über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) Artikel 39 und 50 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.
(8) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
ANHANG
Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2014 |
Die Rate der gebundenen Mittel betrug wie im Jahr 2013 insgesamt 99 %. Der Umfang der auf das Jahr 2015 übertragenen gebundenen Mittel war bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 443 412 Euro bzw. 34 % (2013: 601 426 Euro bzw. 30 %) allerdings hoch. |
Dies ist hauptsächlich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen zurückzuführen, der wie geplant zu Jahresende im Zusammenhang mit der Ausstattung der neuen Räumlichkeiten der Agentur stattfand, sowie auf die Erneuerung jährlicher IT-Verträge und auf Kosten von Prüfungsdienstleistungen. n. z. |
2014 |
Mit dem 2005 in Kraft getretenen neuen EU-Beamtenstatut wurde geregelt, dass die künftigen Gehälter der vor dem 1. Mai 2004 eingestellten Beamten nicht niedriger sein sollen als im vorhergehenden EU-Beamtenstatut vorgesehen. Die Prüfung des Hofes ergab, dass dies nicht eingehalten wurde, was im Fall von einem der in dieser Zeit eingestellten 26 Beamten zu einer um 5 300 Euro zu niedrigen Vergütung für den Zeitraum 2005-2014 führte. Die Agentur wird die zusätzlichen Zahlungen der Dienstbezüge zeitnah vornehmen. |
Abgeschlossen |
DIE ANTWORT DER AGENTUR
Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.