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Document 52016IR6620
Opinion of the European Committee of the Regions on ‘Health in cities: the common good’
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Gesundheit in Städten: ein gemeinsames Gut“
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Gesundheit in Städten: ein gemeinsames Gut“
ABl. C 306 vom 15.9.2017, p. 37–42
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 306/37 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Gesundheit in Städten: ein gemeinsames Gut“
(2017/C 306/08)
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POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)
Allgemeine Bemerkungen
1. |
anerkennt, dass der gesundheitliche Aspekt unabdingbarer Bestandteil des Wohlergehens einer Gesellschaft ist, und dass dieser Begriff nicht nur das physische Überleben oder das Freisein von Krankheit beinhaltet, sondern im Einklang mit der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auch psychologische Aspekte, Natur und Umwelt, Klima und Wohnbedingungen, Arbeitsbedingungen sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Gegebenheiten umfasst; |
2. |
betont, dass die Städte infolge der Urbanisierung eine wichtige Rolle bei der Förderung der Gesundheit spielen, da 70 % der Weltbevölkerung im städtischen Raum leben werden; |
3. |
bekräftigt, dass Maßnahmen, Finanzierungsmöglichkeiten und Prioritäten der EU häufig auf Großstädte abzielen, und dass die kumulative Wirkung kleiner und mittlerer Städte und von Städten mit 5 000 bis 100 000 Einwohnern, in denen über die Hälfte der EU-Bevölkerung lebt, stärker berücksichtigt werden sollte (1) — ebenso wie ihr erheblicher Spielraum bei der Konzipierung und Umsetzung von Vorschriften zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit in der EU; |
4. |
weist darauf hin, dass der Begriff der „gesunden Stadt“ („healthy city“, WHO) eine Stadt beschreibt, die sich der Bedeutung von Gesundheit als öffentlichem Gut bewusst ist und klare Strategien zum Schutz und zur Verbesserung des Beziehungsgeflechts zwischen den Bürgern, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Steigung der Lebenserwartung bei guter Gesundheit sowie zur Reduzierung der Risiken von Behinderungen fördern und umsetzen kann und gleichzeitig die Ziele für die nachhaltige Entwicklung fördert; |
5. |
stellt fest, dass sich zwar viele der zwölf Partnerschaften, die im Rahmen des Pakts von Amsterdam 2016 zur Umsetzung der Städteagenda für die EU lanciert wurden, auf Gesundheitsfragen beziehen, dass jedoch dem Thema Gesundheit bislang keine spezifische Partnerschaft gewidmet wurde; bedauert ferner, dass in der EU-Städteagenda keine breite, übergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen für eine frühzeitige Bewertung der Auswirkungen auf die Gesundheit vorgesehen ist; fordert daher, die Definition der Gesundheit, der Bewertung des Gesundheitszustands und der Förderung von Gesundheit in die EU-Städteagenda aufzunehmen und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit zu verdeutlichen; |
6. |
stellt fest, dass die öffentliche Gesundheit in die nationale Zuständigkeit fällt und die Aufgabe der EU in erster Linie darin besteht, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu ergänzen, indem sie diesen dabei hilft, gemeinsame Ziele zu erreichen und Größenvorteile zu schaffen; |
7. |
verweist darauf, dass es notwendig ist, die Gesundheitsfaktoren zu untersuchen und zu analysieren, insbesondere in Bezug auf die Gesundheit in Städten, und die mit der steigenden Lebenserwartung einhergehenden Chancen und problematischen Aspekte zu bewerten; |
8. |
betont, dass es notwendig ist, die Mechanismen der sozialen Sicherung auf der Grundlage von Daten über die verschiedenen Bedürfnisse und Gegebenheiten in den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen, aus denen hervorgeht, dass entsprechend der höheren Lebenserwartung und auch die Zahl der Hochaltrigen sowie die Ungleichheiten zwischen Bevölkerungsgruppen ansteigen werden, sowie angesichts der Migration, die für die Sozial- und Gesundheitsdienste eine zusätzliche Herausforderung darstellt, zu überarbeiten; |
9. |
macht darauf aufmerksam, dass die lokalen und regionalen Verwaltungen als Garanten für ein Gefüge der Gleichberechtigung und der kooperativen Governance auf mehreren Ebenen fungieren, in deren Rahmen Institutionen, Unternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Bürger zur Planung einer gemeinsamen, gleichberechtigten und harmonischen Stadtentwicklung beitragen können; |
10. |
verweist auf die Möglichkeit, konkrete Instrumente zur Förderung der „Gesundheit in Städten“ als gemeinsames Gut im Rahmen der folgenden prioritären Bereiche für politische Maßnahmen vorzuschlagen und anzunehmen:
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Stadtplanung
11. |
fordert, das Thema „Gesundheit“ und die dazugehörige Definition in die EU-Städteagenda aufzunehmen und eine neue Kultur der Mitgestaltung ins Leben zu rufen, die dazu beitragen kann, dass im Rahmen der Raumplanung die Gesundheit gefördert und ein gesundheitsunterstützendes Umfeld geschaffen wird; |
12. |
fordert die lokalen Gebietskörperschaften dazu auf, die Initiative „Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ — eine Initiative der Europäischen Kommission mit einer Mittelausstattung von insgesamt 372 Mio. EUR aus dem EFRE für den Zeitraum 2014-2020 (Gesundheit ist de facto nicht ausdrücklich als Schwerpunktbereich genannt) — zu nutzen, um städtische Gebiete mit den nötigen Mitteln für die Erprobung neuer und noch nicht getesteter Lösungen für die Bewältigung urbaner Probleme zu versehen und innovative Maßnahmen zu erwägen, mit denen auch einige ihrer gesundheitsbezogenen Herausforderungen bewältigt werden könnten; |
13. |
spricht sich dafür aus, Maßnahmen durchzuführen, die auf die soziale und medizinische Integration und die Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen benachteiligter Stadtviertel abzielen; |
14. |
verweist darauf, dass der Schutz des Wohlergehens der schwächsten Bevölkerungsgruppen (insbesondere Mütter und Kinder) und der aus gesundheitlichen Gründen (psychische Gesundheitsprobleme, Krankheit und Behinderung) gefährdeten Bevölkerungsgruppen als Priorität für den sozialen Zusammenhalt in Städten und für die Bekämpfung der sozialen und wirtschaftlichen Kluft und der wachsenden Unterschiede anzusehen ist. In der Tat lässt das Zusammenwirken der Gesundheits- und der sozialen Indikatoren (allgemeine Sterblichkeit, Behinderung, subjektive Gesundheit) den Schluss zu, dass die Ungleichheiten in Form eines Gradienten auftreten (Gini-Koeffizient) — mit anderen Worten liegt das Gesundheitsniveau auf einer bestimmten Stufe der sozialen Skala unter jenem der jeweils höheren und über jenem der jeweils niedrigeren Stufe. Daraus lässt sich schließen, dass die politischen Lösungen zur Bekämpfung des Problems in Bezug auf die Gesundheit nur dann zu konkreten Ergebnissen führen werden, wenn wir uns nicht mit selektiven Ansätzen zufriedengeben, die auf stark gefährdete Personen ausgerichtet sind, sondern alle Stufen des Gradienten angehen; |
15. |
hält es für wesentlich, politische Maßnahmen zu konzipieren, die sowohl in Bezug auf das körperliche als auch das geistige und soziale/relationale Wohlergehen ein qualitativ hochwertiges gesundes aktives Altern (healthy and active ageing) gewährleisten und die Beteiligung an Freizeitaktivitäten in der Stadt sowie an generationenübergreifenden Programmen fördern, auch um der Einsamkeit und der Isolierung entgegenzuwirken; |
16. |
betont, dass es notwendig ist, die Strategien zur Gesundheitsförderung, die Präventionsmaßnahmen und die Maßnahmen zur sozialen und gesundheitsbezogenen Eingliederung von Migranten als Priorität für die gesellschaftliche Integration zu stärken, und dabei auch auf die Unterstützung von kulturellen Mittlern in der Stadt zurückzugreifen (z. B. RE-HEALTH (2)) und den Opfern traumatischer Erfahrungen, insbesondere Kindern, besondere Aufmerksamkeit zu widmen; |
17. |
empfiehlt, den potenziellen Nutzen und die potenziellen Kosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu bewerten, in den größten städtischen Ballungsräumen Beobachtungsstellen für die Gesundheitsfaktoren (im Einklang mit einheitlichen europäischen Definitionen und Methoden) bzw. Informationszentren (zur „Gesundheit in allen Politikbereichen“) einzurichten, die den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften den Zugang zu einschlägigen bewährten Verfahrensweisen, Fallstudien, Berichten, Finanzierungsmöglichkeiten usw. ermöglichen würden; |
18. |
schlägt vor, dass die Städte, die noch nicht über solche Dienste verfügen, den potenziellen Nutzen und die potenziellen Kosten im Zusammenhang mit der Einsetzung eines Health City Managers bewerten, der die von den Städten geäußerten Bedürfnisse auswertet, den Verbesserungsprozess in Abstimmung mit lokalen Behörden leitet, die Maßnahmen koordiniert und ihre Umsetzung sicherstellt; |
19. |
ist der Auffassung, dass eine korrekte Raumplanung zur Verbesserung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Bereitstellung von Grünflächen vorsehen, sondern auch eine allgemeine Bewertung des Ökosystems der Städte und Regionen enthalten sollte; |
Mobilität und Verkehr
20. |
betont, dass es wichtig ist, auf lokaler Ebene Maßnahmen zur Planung des städtischen Nahverkehrs, des aktiven Verkehrs und der städtischen Mobilität zu konzipieren, die auf der Nachhaltigkeit und der Förderung der Gesundheit der Bürger beruhen; verweist in diesem Zusammenhang auf das überarbeitete Arbeitsprogramm von Horizont 2020 für 2016/2017 für einen intelligenten, umweltfreundlichen und integrierten Verkehr (mit einer Mittelausstattung von über 6,3 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020) und insbesondere auf dessen Haushaltslinie „Urbane Mobilität“, und empfiehlt den politischen Entscheidungsträgern, die von dem Programm gebotenen Möglichkeiten für Investitionen in ihre lokalen Mobilitätsprojekte zu untersuchen; |
21. |
bekräftigt seine Unterstützung für die Planung einer nachhaltigen urbanen Mobilität und drängt auf die Konzeption politischer Maßnahmen in den Bereichen Verkehr und Raumplanung/-nutzung nach einer Hierarchie in Bezug auf die nachhaltige Mobilität, bei der jenen Anreizen und Maßnahmen Vorrang gegeben wird, die auf die Förderung sicherer und attraktiverer aktiver Formen der Fortbewegung (Zufußgehen, Radfahren) sowie des multimodalen öffentlichen Verkehrs abzielen; fordert, an der Koordinierungsgruppe der europäischen Plattform zu Plänen für nachhaltige Mobilität in den Städten beteiligt zu werden; |
22. |
ermutigt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Unterstützung einer europäischen Politik, die die Nutzung privater und öffentlicher elektrischer und elektrifizierter Verkehrsmittel fördert und so den schrittweisen Rückgang der Nutzung fossiler Brennstoffe unterstützt und Anreize für die Nutzung sauberer Energien schafft; |
23. |
stellt fest, dass sich gesunde Städte nur mit Nachhaltigkeit in den Städten erreichen lassen; unterstreicht, dass die Lebensqualität sowie die globalen Umweltbedingungen vom Zustand der städtischen Umwelt abhängen, und betont daher, dass in Zukunft eine Stadtentwicklung nur im Rahmen eines ganzheitlichen und nachhaltigen Ansatzes möglich ist (3); |
24. |
spricht sich für umfassende neue Maßnahmen im Bereich Verkehr aus, damit die Städte den höchsten Standards für Zugänglichkeit und Nutzbarkeit städtischer Umgebungen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen gerecht werden können; |
25. |
spricht sich für Sensibilisierungsmaßnahmen aus, die die Bürger dazu bewegen, wirtschaftlich, ökologisch und gesundheitlich wirksamere Fortbewegungsmöglichkeiten in der Stadt zu wählen; |
26. |
ruft die Europäische Kommission auf, bei der Überarbeitung der Kriterien für das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen im Verkehrsbereich die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel aufzunehmen bzw. die Entwicklung von technologischen Innovationsinstrumenten im Verkehrsbereich sowie deren Verbreitung in den Mitgliedstaaten zu fördern; |
27. |
begrüßt nachdrücklich gute Verfahrensweisen wie die EUROPÄISCHE MOBILITÄTSWOCHE, eine fest etablierte Kampagne, die 2002 zum ersten Mal stattfand und 2016 mit 2 427 Städten ihre höchste Teilnahmerate erreicht hat (dabei werden vom 16. bis zum 22. September eines jeden Jahres Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt), das von der EU finanzierte PASTA-Projekt (4) (Physical Activity through Sustainable Transport Approaches) — ein Programm zur Förderung des aktiven Lebens, in dessen Rahmen der Zusammenhang zwischen Gesundheit und Mobilität in den Städten ausdrücklich anerkannt wird, und öffentlich-private Partnerschaften für die Entwicklung von Pendlerdienstleistungen; |
28. |
verweist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über die rechtlichen Befugnisse verfügen, Schutzgebiete auszuweisen, die EU-Netzwerke von Natura 2000 zu unterstützen und Belange der biologischen Vielfalt in die Stadt- und Raumplanung aufzunehmen; verweist auf die wachsende Zahl wissenschaftlicher Studien, denen zufolge die Natur zur Bewältigung gesundheitlicher und sozialer Probleme durch Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels, Förderung körperlicher Aktivität, sozialer Integration und Stressabbau beitragen kann; |
Umwelt, Wohnraum und gesunde Ernährung
29. |
begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 7. Dezember 2016, einen Aktionsplan zur besseren Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie und der Habitatrichtlinie zu erarbeiten, sowie ihre Anerkennung der Bedeutung eines integrierten Stadtmanagements und einer integrierten Stadtplanung für die Erreichung der Ziele der Erhaltung der biologischen Vielfalt in der EU (5); |
30. |
bekräftigt seine Forderung nach einer Aufstockung der Mittel für das Programm für Umwelt- und Klimapolitik LIFE nach 2020 (und sein diesbezügliches Engagement). In dessen Rahmen sollen in den Städten „grüne“ Infrastrukturen und Lösungen entstehen, die mit Blick auf den Klimawandel, die klima- und energiepolitischen Ziele der EU-Agenda 2020-2030, das Pariser Klimaschutzabkommen, die Agenden der Vereinten Nationen und der FAO sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung von wesentlicher Bedeutung sind; fordert in diesem Zusammenhang mehr Unterstützung für Initiativen auf der lokalen und regionalen Ebene bezüglich der Anpassung des europäischen städtischen Umfelds an den Klimawandel (6) vor dem Hintergrund des achten Umweltprogramms 2020-2027; |
31. |
spricht sich dafür aus, an den Umwelt- und Klimafaktoren anzusetzen, um die Gesundheit in Städten zu fördern. Bei in Auftrag gegebenen Studien wurde der Einfluss des städtischen Umfelds auf die Prävalenz von Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Krankheiten, Atemwegserkrankungen, aber auch Fettleibigkeit und Diabetes Typ 2 nachgewiesen; fordert daher zur Durchführung von Kosten-/Nutzenanalysen in Bezug auf die Unterlassung von Maßnahmen gegen Luftverschmutzung und Lärm auf, die den Gesundheitszustand in den Städten beeinflussen und bestimmen, um das Bewusstsein für diese Problematik zu schärfen und öffentliche Maßnahmen zu wählen, die wirtschaftlich am tragfähigsten sind (7); |
32. |
befürwortet Initiativen, die die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und dem Gesundheits- und Natursektor fördern und das Ziel verfolgen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger zu verbessern, indem die Natur den Bürgern nahe gebracht wird, indem diese in den Genuss eines regelmäßigen Zugangs zu Naturgebieten in der Nähe kommen, indem regelmäßige körperliche Aktivitäten gefördert werden und Naturgebiete neben anderen Heilbehandlungen zu therapeutischen Zwecken genutzt werden; |
33. |
begrüßt nachdrücklich bewährte Verfahren wie z. B. die Auszeichnung Grüne Hauptstadt Europas und das im Entstehen begriffene Europäische Solidaritätskorps, das jungen Europäern die Möglichkeit geben wird, im Rahmen von Freiwilligentätigkeiten direkt an der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete mitzuwirken. Das wird sie der Natur nahebringen, das Umweltbewusstsein steigern und sie die Vorteile von Natur und biologischer Vielfalt für die Gesundheit nutzen lassen; |
34. |
fordert die Beachtung von Fragen der Wohnverhältnisse und der Wohngesundheit sowie der Gesundheit und Sicherheit bei Bau und Erhaltung öffentlicher Gebäude wie z. B. Schulen und Kindergärten einschließlich der Luftqualität in Innenräumen; |
35. |
empfiehlt, der Bedeutung einer gesunden Ernährung die größtmögliche Aufmerksamkeit zu schenken und präzise Leitlinien zu erlassen, die den verschiedenen Gegebenheiten und den unterschiedlichen Zielgruppen Rechnung tragen (angemessenes Angebot in Schul- und Betriebskantinen, Essensausgaben durch soziale Einrichtungen usw.); begrüßt in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung des technischen Berichts über die öffentliche Auftragsvergabe für gesundes Essen in den Schulen und empfiehlt allen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die für den Einkauf von Lebensmitteln und die Vergabe diesbezüglicher Dienstleistungen in oder für Schulen verantwortlich sind, diese Hintergrundinformation für eine bessere Einbeziehung von Gesundheit und Ernährung in die Spezifikationen bei der Auftragsvergabe für Lebensmittel zu verwenden; |
36. |
empfiehlt die Förderung von Prämiensystemen zur Stärkung der ökologischen Verantwortung im produktiven Sektor für Produzenten wie für die Produkte, die auch den Sektor der Abfallwirtschaft betreffen; |
37. |
empfiehlt, der Vorbeugung von Essstörungen und schädlichem Alkoholkonsum, Tabakmissbrauch und anderen Suchterscheinungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken und nicht nur durch die Förderung innovativer Spitzenforschung, den Austausch von Erkenntnissen und Daten sowie die Bewertung von Regulierungsmaßnahmen konkrete Lösungen auf lokaler und regionaler Ebene vorzuschlagen, sondern auch Maßnahmen zur Kontrolle und Prävention auf öffentlichen Flächen und in öffentlichen Räumen anzunehmen; |
Sport, körperliche Betätigung und Bildung
38. |
bekräftigt, dass körperliche Aktivität die wirksamste Art und Weise ist, nichtübertragbare Krankheiten zu verhindern, Fettleibigkeit zu bekämpfen und eine gesunde Lebensweise zu bewahren; angesichts des immer besser belegten positiven Zusammenhangs zwischen körperlicher Aktivität und psychischer Gesundheit sowie kognitiven Prozessen fordert er die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, ihre bewährten Verfahren bezüglich Motivation, Anleitung und Lernen zu sammeln und zu teilen; |
39. |
ruft die Europäische Kommission auf, die Rolle der Kommunen und Regionen bei der Umsetzung wirksamerer Maßnahmen im Bereich der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität (HEPA) zu stärken, die es ermöglichen, die Kultur der körperlichen Betätigung in jedem Lebensbereich der Bürger, angefangen bei den Schulen über den Arbeitsplatz bis hin zu Freizeit und Verkehr, zu etablieren und auf die jüngsten Forderungen des Rates und des Parlaments nach Initiativen zur Förderung eines gesunden Lebensstils einzugehen; |
40. |
bekräftigt die Notwendigkeit, die Bildungsmaßnahmen und den Kapazitätsaufbau der Bildungseinrichtungen im Bereich der Gesundheit zu stärken, da es sich erwiesen hat, dass gesundheitsfördernde Bildungsmaßnahmen an Schulen zur wirksamen Reduzierung von Verhaltensmustern führen, die die Gesundheit junger Menschen gefährden; |
41. |
unterstützt den Inhalt des von der Europäischen Kommission angenommenen ersten Berichts vom Dezember 2016 (8) über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur sektorübergreifenden Unterstützung von HEPA und empfiehlt der Europäischen Kommission, sich das Ziel zu setzen, die Kosten für Bewegungsmangel, die sich in den 28 EU-Mitgliedstaaten auf über 80 Mrd. EUR belaufen (9), zu senken, indem körperliche Aktivität und die Vorbeugung von Bewegungsmangel stärker gefördert werden und die Entwicklung von Indikatoren für die Überwachung sowohl auf lokaler und regionaler Ebene als auch auf Unionsebene unterstützt wird; |
42. |
begrüßt nachdrücklich und fordert den Austausch guter Verfahrensweisen auf lokaler Ebene, so z. B. die Schaffung der Bedingungen für den Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes, das nicht nur als Lauf- und Walking-Strecken dient, sondern auch zur städtischen Mobilität unter Gewährleistung angemessener Sicherheit beiträgt, die Ausstattung von öffentlichen Grünflächen als „Fitnessstudios unter freiem Himmel“, die qualitative und quantitative Steigerung des Sportunterrichts „für alle“ und die Nutzung der Schulsportinfrastrukturen durch andere Gesellschaftsgruppen außerhalb der Unterrichtszeiten; unterstützt Initiativen wie die jährliche Ernennung der europäischen Sporthauptstadt und der europäischen Sportstädte (koordiniert durch ACES Europe), die Europäische Woche des Sports, die ab 2017 „Sport und Gesundheit“ heißt, das Programm Erasmus+ Sport und eine bessere Förderung der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität (Health-Enhancing Physical Activity — HEPA); |
43. |
nimmt die gravierenden Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Fähigkeit der öffentlichen Gesundheitssysteme, angemessene Dienste zu erbringen, zur Kenntnis — auch im Licht einer steigenden Nachfrage u. a. aufgrund der Bevölkerungsalterung; erinnert daran, dass die IKT ein wirkungsvolles Instrument zur Erhaltung einer kosteneffizienten und hochwertigen Gesundheitsversorgung sein können, da sie Menschen aller Altersgruppen in städtischen wie in ländlichen Gebieten in die Lage versetzen, sich besser um die eigene Gesundheit und Lebensqualität zu kümmern; |
Governance
44. |
schlägt vor, gemeinsam mit der Europäischen Kommission konkrete Möglichkeiten zu untersuchen, um die regionalen und lokalen Verwaltungen zu einer aktiven Beteiligung an Netzen zu bewegen, so z. B. an Intelligenten Städten oder am Bürgermeisterkonvent bzw. an von der WHO geförderten Netzen im Bereich der Prävention und der Gesundheitsförderung (WHO Healthy Cities Network, WHO Healthy Ageing Task Force, WHO Age-Friendly Cities Project, WHO Regions for Health Network, Schools for Health in Europe Network usw.) sowie an grundlegenden Geltungsbereichen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa (10) wie biologische Vielfalt, Flächennutzung, Abfall- und Wasserbewirtschaftung oder Luftverschmutzung beitragen; |
45. |
spricht sich dafür aus, lokale Initiativen zur Förderung der Informationen und des Zugangs der Bürger zu Primärpräventionsprogrammen stärker zu unterstützen, mit besonderem Augenmerk auf Zivilisationskrankheiten, chronischen Erkrankungen, übertragbaren und nicht übertragbaren Erkrankungen, die derzeit das Hauptrisiko für die menschliche Gesundheit und die menschliche Entwicklung darstellen; spricht sich dafür aus, die wissenschaftlich erprobten Sekundärpräventionsprogramme im Rahmen einer institutionellen Beteiligung sowie Informationsmaßnahmen für die Bürger zu unterstützen; |
46. |
spricht sich dafür aus, im Rahmen einer engen Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Regionen, Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Forschungszentren, Unternehmen, Fachleuten, Freiwilligenorganisationen und Gemeindeorganisationen die Faktoren für die Gesundheit der Bürger auf Stadtebene zu analysieren und zu beobachten, um wirksamere und reaktionsfähigere Steuerungsmechanismen auf mehreren Ebenen zu schaffen und die Gesundheitspolitik zu optimieren; |
47. |
betont, dass alle Regierungsebenen und die Bürger selbst in der Pflicht sind, einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Auswirkungen der übertragbaren Krankheiten zu leisten. Zu diesem Zweck müssen sie Impfungspläne, prophylaktische Maßnahmen und gesunde Lebensweisen fördern und ankurbeln und die günstigsten kommunalen Möglichkeiten ermitteln (Gesundheitseinrichtungen, Arbeitsplätze, Freizeiteinrichtungen, Sportanlagen, virtuelle Plattformen wie Internetseiten der Behörden), wie sie die Bürger informieren und motivieren können; |
48. |
weist darauf hin, dass bislang nur wenige Erkenntnisse über die Gesundheitsauswirkungen der Kreislaufwirtschaft vorliegen. Bei der Umsetzung und Weiterverfolgung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft der Kommission sowie im Rahmen nationaler Vorhaben zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft sollten die gesundheitlichen Auswirkungen der Kreislaufwirtschaft eingehender bewertet und der Dialog zwischen Abfallentsorgungs-, Umweltschutz- und Gesundheitsbehörden (z. B. bezüglich Abfallverwertung im Erdbau, der Wiederverwendung von Wasser usw.) vertieft werden; |
49. |
empfiehlt, dass die Förderung von Gesundheit und Wohlergehen in die lokalen und regionalen Strategien aufgenommen wird. So wird dazu beigetragen, dass diese Themen in den diversen Bereichen stärker bei der Beschlussfassung berücksichtigt werden. Die Umsetzung könnte beispielsweise durch elektronische Berichte über das Wohlergehen überwacht werden, in denen einzelstaatlich festgelegte Indikatoren verwendet werden sollten. |
Brüssel, den 11. Mai 2017
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Markku MARKKULA
(1) CdR 7987/2013
(2) Durchgeführt in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration: http://re-health.eea.iom.int/.
(3) COR 07987/2013
(4) http://pastaproject.eu/home/
(5) http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-16-4308_en.htm: „The Action Plan will contain a series of concrete measures such as holding regular meetings with mayors and other local authorities to assess implementation challenges and help Member States take the necessary corrective action. Moreover, the Plan will design, in partnership with Member States and relevant stakeholders, appropriate implementation guidelines for regional actors, reducing unnecessary burdens and litigation, and incentivising national and regional investment in biodiversity. The Committee of the Regions will be closely involved in the follow-up of today's orientation debate.“
(6) Halbzeitbewertung des LIFE-Programms (Ref.: COR-2016-04126)
(7) Auf dem Weg zu einer neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel: ein integrierter Ansatz (Ref.: COR-2016-02430)
(8) eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1483950644221&uri=CELEX:52016DC0768
(9) ISCA/CEBR Study (2015) in Narrative review: the state of physical activity in Europe, p. 37 PASS Project fr.calameo.com/read/000761585fb41d432c387
(10) Ref.: CdR140/2011